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Schriftliche Frage 33 von Markus Matzerath (AfD): Welche politisch motivierten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fälle…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 33 von Markus Matzerath (AfD): Welche politisch motivierten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fälle… Frage 33 (Markus Matzerath, AfD): Welche politisch motivierten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) vom 27. bis 30. November 2025 mit einem Tatort innerhalb der Stadt Gießen erfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Dezember 2025: Ermittlungen zur Aufhellung politisch motivierter Straftaten werden in der Regel durch Staatsschutzdienststellen in der Fläche (Polizeipräsidien, Kreispolizeibehörden etc.) durchgeführt. Von dort erfolgen Meldungen zu jeder politisch motivierten Straftat an das jeweilige Landeskriminalamt. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Entsprechende Meldungen erfolgen nicht unmittelbar nach Tatbegehung, sondern nach Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen (ggf. zeitversetzt). Aufgrund der Nähe zwischen Tatzeit und Abfragedatum wird das Tatgeschehen von Ende November in Gießen in der Fallzahlenanwendung des BKA derzeit noch nicht umfassend abgebildet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Nachbereitung und Meldung möglicher Straftaten bei polizeilichen Großlagen erfahrungsgemäß bereits aufgrund der schieren Größe der Veranstaltung einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die Klassifizierung als Politisch motivierte Kriminalität liegt dies auch daran, dass in der Regel zunächst zwar die strafbare Handlung als solche angezeigt und Ermittlungen zur Prüfung des Tatverdachts aufgenommen werden, jedoch erst in einem zweiten Schritt die Bewertung erfolgt, ob Anzeichen für eine politische Motivation der Tat vorliegen. Erst wenn dies durch die zuständige Landesdienststelle festgestellt wird, erfolgt eine Meldung im Rahmen des KPMD-PMK.

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