Schriftliche Frage 83 von Rocco Kever (AfD): Wie viele der 738.840 Rentner, die Ende 2024 Grundsicherung im Alter bezogen haben, können nachweislich mindestens 40 Jahre Beitragszeiten i…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 83 von Rocco Kever (AfD): Wie viele der 738.840 Rentner, die Ende 2024 Grundsicherung im Alter bezogen haben, können nachweislich mindestens 40 Jahre Beitragszeiten i…
Frage 83 (Rocco Kever, AfD):
Wie viele der 738.840 Rentner, die Ende 2024 Grundsicherung im Alter bezogen haben, können nachweislich mindestens 40 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen, aufgeschlüsselt nach deutschen und nichtdeutschen Staatsbürgern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rentenansprüche langjährig Erwerbstätiger so zu verbessern, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sind (vgl. www.versicherungsbote.de/id/4938827/ Altersarmut-auf-Rekordniveau-Fast-740000-Rent ner-auf-Grundsicherung-angewiesen/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 16. September 2025:
Zur ersten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind nur 2,9 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Ob am Ende des Erwerbslebens der ergänzende Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erforderlich ist, hängt von einer Vielzahl höchst individueller Einflüsse ab. Da die gesetzliche Rentenversicherung vom Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit geprägt ist, sind in erster Linie eine gute Ausbildung und durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen, flankiert durch die betriebliche oder die private Zusatzvorsorge, der beste Schutz vor Altersarmut. Das Rentenrecht enthält verschiedene Regelungen, die einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit im Alter leisten. Zu nennen ist hier beispielsweise der individuelle Grundrentenzuschlag, der für Menschen eingeführt wurde, die mindestens 33 Jahre verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Verdienst gezahlt haben. Mit dem Rentenpaket 2025 plant die Bundesregierung zudem die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis einschließlich 2031, wodurch sichergestellt wird, dass die Menschen nach vielen Jahren Arbeit auf ein verlässliches Einkommen vertrauen können. Außerdem soll mit der Anerkennung von weiteren sechs Monaten Kindererziehungszeiten für Erziehende mit vor 1992 geborenen Kindern eine weitere rentenrechtliche Verbesserung erreicht werden.
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