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Schriftliche Frage 105 von Gerrit Huy (AfD): Wie viele Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung, für die Jahre 2022 bis 2024, eine Brut…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 105 von Gerrit Huy (AfD): Wie viele Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung, für die Jahre 2022 bis 2024, eine Brut… Frage 105 (Gerrit Huy, AfD): Wie viele Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung, für die Jahre 2022 bis 2024, eine Bruttorente bis 1.200 Euro (aufgeteilt in 150-Euro- Intervallen: 1 bis 150 Euro, 151 bis 300 Euro, 301 bis 450 Euro, 451 bis 600 Euro, 601 bis 750 Euro, 751 bis 900 Euro, 901 bis 1.050 Euro, 1.051 bis 1.200 Euro)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 5. Dezember 2025: Entsprechende Angaben liegen nicht vor, da die angerechneten Altersrenten in der amtlichen Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht differenziert nach Intervallen ausgewiesen werden. Des Weiteren entsprechen die angerechneten Altersrenten nicht den Bruttorenten der gesetzlichen Rentenversicherung, da nach § 82 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) entrichtete Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und weitere Beträge vom anzurechnenden Renteneinkommen abzusetzen sind. Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen erreicht haben, können zudem einen Betrag in Höhe von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente (höchstens jedoch einen Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) monatlich vom anzurechnenden Einkommen absetzen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Leistungsempfangenden der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze im Dezember der Jahre 2022 bis 2024. Außerdem weist sie die Zahl der Personen mit angerechneter Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die durchschnittliche Höhe der angerechneten Rente für diese Gruppe aus. Tabelle: Leistungsempfangende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, ab der Regelaltersgrenze* Jahr insgesamt darunter mit angerechneter Altersrente durchschnittliche Höhe der angerechneten Altersrente 2022 658.540 454.135 391 Euro 2023 689.590 468.490 397 Euro 2024 738.840 500.575 412 Euro * Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt (StBA)

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