Schriftliche Frage 130 von René Springer (AfD): Wie viele Personen haben im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rentenzahlbetrag erhalten, der unterhalb des Bruttobedarfs von…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 130 von René Springer (AfD): Wie viele Personen haben im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rentenzahlbetrag erhalten, der unterhalb des Bruttobedarfs von…
Frage 130 (René Springer, AfD):
Wie viele Personen haben im Jahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rentenzahlbetrag erhalten, der unterhalb des Bruttobedarfs von Empfängern von Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) lag (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Ukrainer, Syrer, Afghanen, Pakistaner, Iraker, Iraner, Nigerianer, Eritreer, Somalier), und welchem Anteil entspricht dies jeweils bezogen auf alle Rentenempfänger der vorstehend genannten Gruppen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 5. September 2025:
Der durchschnittliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen lag zum Ende des Jahres 2024 bei 1.011 Euro im Monat. Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Für die Auswertung wurde daher auf Renten wegen Alters mit Zahlbeträgen unter 1.000 Euro im Monat abgestellt. Die Ergebnisse für den Rentenbestand am 31. Dezember 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Anzahl und Anteil von Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.000 Euro im Monat nach Staatsangehörigkeit zum 31. Dezember 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Es wird darauf hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rechtsanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086) bestätigt den Zusammenhang: So fällt das Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen durchschnittlich am höchsten aus (siehe Teil C, Punkt 4.7.). Aus einer niedrigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden.
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