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Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes seit dem Jahr 2022 (Antwort zu Drs. 21/4720)

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5095 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes seit dem Jahr 2022 (Antwort zu Drs. 21/4720) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5095 21. Wahlperiode 26.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4720 – Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes seit dem Jahr 2022 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen herausgearbeitet hat, übersteigen die im Jahr 2024 durchschnittlich gezahlten Ruhegehälter an Beamte im Ruhestand die durchschnittliche Rente bei Weitem. An der Spitze befinden sich ehemalige Landesbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich 3 750 Euro im Monat für Männer. Das Schlusslicht sind ehemalige Postbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich 2 490 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 lagen derweil rund 74 Prozent aller Altersrenten für Männer und sogar 95 Prozent aller Versichertenrenten für Frauen unter 2 100 Euro (netto vor Steuern) (vgl. www.sozialpolitik-aktuel l.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PD F-Dateien/abbVIII93.pdf). Dieser große Unterschied zwischen Pensionären und Rentnern bei der Altersvorsorge sorgt seit Jahren für eine kontroverse Debatte. Beispielsweise forderte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, in diesem Zusammenhang, dass „in die Rentenversicherung […] auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen [sollten]“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/bas-rente-beamte-100.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur noch die Ausgestaltung der Versorgung für seine eigenen Bundesbeamten. Die nachstehenden Daten beziehen sich daher ausschließlich auf die Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung des Bundes; dazu erfolgten Sonderauswertungen der Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Zur „Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes“ hat die Bunderegierung dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen Versorgungsbericht vorzulegen (zuletzt: Achter Versorgungsbericht, Bundestagsdrucksache 21/1040). Neben der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung des Bundes werden auch das Altersgeld des Bundes sowie Leistungen der Zu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. satzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes betrachtet. Von diesem Bericht zu unterscheiden sind die Angaben der Vermögensrechnung des Bundes, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt werden. Die in der Vermögensrechnung genannte Summe der fiktiven Pensionsrückstellungen ist eine Barwert-Berechnung. Es handelt sich nicht um tatsächlich bestehende Verbindlichkeiten. Berechnet wird vielmehr die Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung fiktiv notwendigen Erfüllungsbetrages, also der Summe, die auf ein Konto eingezahlt werden müsste, um unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge alle zukünftig daraus resultierenden Verbindlichkeiten an einem Bilanzstichtag in vollem Umfang decken zu können. Grundlage dafür bilden die zum Stichtag vorhandenen aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamten und Richter des Bundes sowie Berufssoldaten. Ein Vergleich von Versicherungszeiten und Renten mit Ruhegehaltszahlungen durch rein rechnerische Gegenüberstellung ist wegen der sachlichen Verschiedenheit der Sicherungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung sowie der Besonderheiten des Berufsbeamtentums sachgerecht nicht möglich. Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche, historisch gewachsene Alterssicherungssysteme. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Beamtenversorgung gibt es z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung. Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Ein Vergleich durch rechnerische Gegenüberstellung von Durchschnittswerten aus beiden verschiedenen Systemen kann dagegen zu der Annahme führen, dass den Durchschnittswerten vergleichbare Ausgangstatbestände zugrunde liegen, was aber gerade nicht der Fall ist.  1. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 sowie 2025 die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten nach dem Beamtenversorgungsgesetz (§ 14 des nach dem Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)) a) ohne Familienzuschlag, b) mit halbem Familienzuschlag, c) mit vollem Familienzuschlag? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mindestversorgungsbezüge nach § 14 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). 01.01.2022 bis 29.02.2024 01.03.2024 bis 31.12.2025 a) ohne Familienzuschlag 1 831,90 Euro 2 062,91 Euro b) mit halbem Familienzuschlag 1 881,42 Euro 2 118,02 Euro c) mit vollem Familienzuschlag 1 930,94 Euro 2 173,13 Euro Es handelt sich bei diesen Angaben um Bruttobezüge, also um Beträge vor Abzug der Lohnsteuer. Beiträge, die an die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden, sind unberücksichtigt.  2. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2022, 2023, 2024 sowie 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension (Frage 1a) des entsprechenden Jahres zu erwerben? Wegen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten sachlichen Verschiedenheit der Sicherungssysteme ist die rein rechnerische Gegenüberstellung von Versicherungszeiten und Renten- bzw. Ruhegehaltszahlungen sachgerecht nicht möglich, so müssten bei Arbeitnehmern zum Beispiel Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einbezogen werden. Eine diese Alterssicherungsleistungen berücksichtigende Berechnung liegt nicht vor. Auch ist das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kein geeigneter Maßstab, um Vergleiche zu den Bezügen und Pensionen der Beamten vorzunehmen.  3. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das Durchschnittsalter der a) Beamten, b) Richter, c) Berufssoldaten, d) Versorgungsempfänger Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und e) Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) bei Ruhestandseintritt? Die erfragten Werte für die Jahre 2022 bis 2024 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die Werte unter den Fragen 3a und 3b beziehen sich auf die genannten Personenkreise im unmittelbaren Bundesbereich. Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt in den Jahren 2022 bis 2024, Angabe in Jahren. 2022 2023 2024 Beamte 62,9 63,0 63,1 Richter 65,4 65,3 65,5 Berufssoldaten 57,1 57,0 56,9 Bundeseisenbahnvermögen 64,0 64,1 64,2 Postnachfolgeunternehmen 60,6 61,1 61,0 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)  4. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das Durchschnittsalter der a) Regelaltersrentner, b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren), c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und d) schwerbehinderten Menschen bei Renteneintritt? Die erfragten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Durchschnittliches Renteneintrittsalter in ausgewählten Rentenarten in den Jahren 2022 bis 2024, Angabe in Jahren. Rentenart 2022 2023 2024 Regelaltersrente 65,3 65,4 66,2 Altersrente für langjährig Versicherte 63,4 63,4 63,4 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 64,1 64,1 64,1 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 62,8 62,8 62,9 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung  5. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen), b) bei Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst, c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst, d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst, e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst, f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst, g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst, h) bei Versorgungsempfängern des BEV, i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)? Die Daten für den Monat Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bei den Angaben handelt es sich um Bruttobezüge nach Anwendung von Ruhensregelungen, vor Abzug der Lohnsteuer und von Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 5a bis 5d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt. Durchschnittliche Brutto-Versorgungsbezüge im Monat Januar der Jahre 2022 bis 2025 von Ruhegehaltsempfängern. 2022 2023 2024 2025 insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) 2 697 Euro 2 744 Euro 2 736 Euro 3 029 Euro 2022 2023 2024 2025 Beamte im einfachen und mittleren Dienst 2 347 Euro 2 383 Euro 2 371 Euro 2 661 Euro Beamte im gehobenen Dienst 3 371 Euro 3 424 Euro 3 408 Euro 3 746 Euro Beamte und Richter im höheren Dienst 5 018 Euro 5 093 Euro 5 053 Euro 5 453 Euro Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 2 692 Euro 2 737 Euro 2 730 Euro 3 024 Euro Berufssoldaten im gehobenen Dienst 3 384 Euro 3 440 Euro 3 432 Euro 3 760 Euro Berufssoldaten im höheren Dienst 4 638 Euro 4 717 Euro 4 703 Euro 5 086 Euro Bundeseisenbahnvermögen 2 544 Euro 2 592 Euro 2 588 Euro 2 876 Euro Postnachfolgeunternehmen 2 342 Euro 2 378 Euro 2 366 Euro 2 630 Euro Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)  6. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um einen Rentenanspruch in Höhe des genannten Betrages in der Antwort zu a) Frage 5a, b) Frage 5b, c) Frage 5c, d) Frage 5d, e) Frage 5e, f) Frage 5f, g) Frage 5g, h) Frage 5h und i) Frage 5i zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  7. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche monatliche Rente von a) allen Regelaltersrentnern, b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren), c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und d) schwerbehinderten Menschen? Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Durchschnittlicher KV-/PV-pflichtiger Rentenbetrag von Altersrenten im Rentenbestand zum 31. Dezember der Jahre 2022 bis 2024 Rentenart 2022 2023 2024 Regelaltersrente 817 Euro 858 Euro 899 Euro Altersrente für langjährig Versicherte 1 359 Euro 1 412 Euro 1 466 Euro Altersrente für besonders langjährig Versicherte 1 690 Euro 1 774 Euro 1 858 Euro Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1 448 Euro 1 512 Euro 1 577 Euro Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)  8. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche Rente für Bestandsrentner sowie die durchschnittliche Rente für Neuzugänge in den Rentenbestand, die a) weniger als 30 Beitragsjahre, b) zwischen 30 bis unter 35 Beitragsjahre, c) zwischen 35 bis unter 40 Beitragsjahre, d) zwischen 40 bis unter 45 Beitragsjahre, e) mehr als 45 Beitragsjahre aufwiesen? Die erfragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*) im Rentenbestand am 31. Dezember Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45 2022 500 928 1 128 1 416 1 729 2023 526 973 1 181 1 480 1 806 2024 547 1 007 1 223 1 531 1 881 *) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*) im Rentenzugang Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45 2022 461 781 965 1 235 1 657 2023 487 818 1 018 1 300 1 743 2024 507 849 1 047 1 349 1 810 *) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle  9. Wie viele Altersrentner beziehen aktuell eine monatliche Bruttorente von a) über 3 000 Euro, b) über 2 000 Euro, c) über 1 000 Euro, d) unter 1 000 Euro, e) unter dem Grundsicherungsniveau? 10. Wie viele Altersrentner erhalten aktuell einen monatlichen Rentenzahlbetrag von a) über 3 000 Euro, b) über 2 000 Euro, c) über 1 000 Euro, d) unter 1 000 Euro, e) unter dem Grundsicherungsniveau? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Der durchschnittliche Bruttobedarf der Grundsicherung im Alter lag am Jahresende 2024 bei 1 007 Euro pro Monat. Anzahl der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nach Zahlbetragsklasse, Rentenbestand am 31. Dezember 2024. Rentenbetrag („Bruttorente“) von Anzahl über 3 000 Euro/Monat 210 350 über 2 000 Euro/Monat 3 403 781 über 1 000 Euro/Monat 11 957 100 unter 1 000 Euro/Monat 6 962 475 unter 1 007 Euro/Monat 7 019 305 Rentenzahlbetrag von Anzahl über 3 000 Euro/Monat 31 634 über 2 000 Euro/Monat 2 076 921 über 1 000 Euro/Monat 10 893 851 unter 1 000 Euro/Monat 8 025 711 unter 1 007 Euro/Monat 8 098 282 Quelle. Statistik der Deutschen Rentenversicherung Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Die kleinen Renten ergeben sich insbesondere aufgrund sehr kurzer Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, denn es genügen im deutschen Rentenversicherungssystem nur fünf Jahre Beitragszahlung, um einen Anspruch auf eine Rentenzahlung zu erwerben. Hintergrund dafür sind entweder kurze Erwerbsbiografien, wie sie früher in den alten Bundesländern bei Frauen oft vorkamen, oder der Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung bzw. andere (inländische oder ausländische) Alterssicherungssysteme, worüber jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus. Auch allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich ebenfalls nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geschlossen werden, da u. a. weitere Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. 11. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die durchschnittliche Anzahl der Jahre an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten bei a) Regelaltersrentnern, b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren), c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und d) schwerbehinderten Menschen bei Renteneintritt? Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Durchschnittliche Anzahl von Versicherungsjahren*) für einzelne Altersrenten bei Renteneintritt für die Jahre 2022 bis 2024. Rentenart 2022 2023 2024 Regelaltersrente 29,5 29,7 29,5 Altersrente für langjährig Versicherte 42,8 42,8 43,0 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 47,3 47,4 47,4 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 43,4 43,5 43,6 *) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 12. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen), b) Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst, c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst, d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst, e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst, f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst, g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst, h) bei Versorgungsempfängern des BEV und i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) (bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)? Die Daten jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 12a bis 12d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt. Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2022 bis 2025. 2022 2023 2024 2025 insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) 429 090 424 825 420 485 417 250 Beamte im einfachen und mittleren Dienst 29 510 30 075 30 595 31 225 Beamte im gehobenen Dienst 26 765 27 240 27 655 28 295 Beamte und Richter im höheren Dienst 14 505 14 640 14 745 14 940 Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 37 145 36 835 36 755 36 740 Berufssoldaten im gehobenen Dienst 14 145 14 055 13 985 13 850 Berufssoldaten im höheren Dienst 18 025 17 865 17 695 17 495 Bundeseisenbahnvermögen 83 050 80 665 78 355 75 960 Postnachfolgeunternehmen 205 945 203 445 200 710 198 745 Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) Veränderung der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes zwischen den Stichtagen 1. Januar 2022 und 1. Januar 2025 in ausgewählten Kategorien. Absolute Veränderung Relative Veränderung a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) – 11 840 – 2,8 Prozent b) Beamte im einfachen und mittleren Dienst + 1 715 + 5,8 Prozent c) Beamte im gehobenen Dienst + 1 530 + 5,7 Prozent d) Beamte und Richter im höheren Dienst + 430 + 3,0 Prozent e) Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst – 410 – 1,1 Prozent f) Berufssoldaten im gehobenen Dienst – 295 – 2,1 Prozent g) Berufssoldaten im höheren Dienst – 530 – 3,0 Prozent h) Bundeseisenbahnvermögen – 7 090 – 8,5 Prozent i) Postnachfolgeunternehmen – 7 195 – 3,5 Prozent Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 13. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Anzahl der a) Regelaltersrentner, b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren), c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und d) schwerbehinderten Menschen (bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)? Die angefragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Rentenbestand bei Altersrenten am 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024. Rentenart 2022 2023 2024 Regelaltersrente 7 649 936 7 706 631 7 766 250 Altersrente für langjährig Versicherte 2 321 049 2 450 315 2 592 404 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2 153 825 2 411 721 2 656 568 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1 781 968 1 771 356 1 764 166 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Absolute und relative Veränderung des Rentenbestandes abgestellt auf die Jahre 2022 und 2024. Rentenart absolute Veränderung des Bestandes zwischen 2022 und 2024 relative Veränderung des Bestandes zwischen 2022 und 2024 Regelaltersrente + 116 314 + 1,5 Prozent Altersrente für langjährig Versicherte + 271 355 + 11,7 Prozent Altersrente für besonders langjährig Versicherte + 502 743 + 23,3 Prozent Altersrente für schwerbehinderte Menschen – 17 802 – 1,0 Prozent 14. Wie hoch waren zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als Barwert künftiger Verpflichtungen aus Beihilfe- und Pensionsleistungen (bitte insgesamt sowie nach Pensionsleistungen und Beihilfeleistungen getrennt ausweisen und die absolute sowie relative Veränderung im Zeitraum 2022 und 2025 darstellen)? Die erfragten Werte der Jahre 2022 bis 2024 können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2025 ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als Barwert zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024. 2022 2023 2024 Insgesamt 871,00 Mrd. Euro 866,69 Mrd. Euro 902,95 Mrd. Euro Pensionsrückstellungen 652,13 Mrd. Euro 635,61 Mrd. Euro 670,36 Mrd. Euro Beihilferückstellungen 218,87 Mrd. Euro 231,08 Mrd. Euro 232,59 Mrd. Euro Absolute Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen. 2021–2022 2022–2023 2023–2024 Insgesamt + 50,85 Mrd. Euro – 4,31 Mrd. Euro + 36,26 Mrd. Euro Pensionsrückstellungen + 38,45 Mrd. Euro – 16,52 Mrd. Euro + 34,75 Mrd. Euro Beihilferückstellungen + 12,41 Mrd. Euro + 12,21 Mrd. Euro + 1,51 Mrd. Euro Relative Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen. 2021–2022 2022–2023 2023–2024 Insgesamt + 6,20 Prozent – 0,49 Prozent + 4,18 Prozent Pensionsrückstellungen + 6,27 Prozent – 2,53 Prozent + 5,47 Prozent Beihilferückstellungen + 6,01 Prozent + 5,58 Prozent + 0,65 Prozent 15. Wie hat sich in den Jahren 2022 bis 2025 der zugrunde liegende Diskontsatz jeweils entwickelt, der für die Prognoseberechnung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes herangezogen wird? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einwicklung des der Berechnung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes zugrundeliegenden Diskontsatzes in den Jahren 2022 bis 2025. 2022 2023 2024 2025 Zinssatz 0,93 Prozent 0,95 Prozent 1,00 Prozent 1,20 Prozent 16. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein Anstieg des Diskontzinssatzes um a) 25 Basispunkte, b) 50 Basispunkte, c) 75 Basispunkte und d) 100 Basispunkte auf die Höhe der derzeitigen bilanziellen Rückstellungen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen (bitte beziffern)? Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 17. Wie hoch waren der absolute sowie relative Anstieg bzw. Rückgang der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen im Zeitraum von a) 2021 bis 2024, b) 2021 bis 2022, c) 2022 bis 2023, d) 2023 bis 2024, e) 2024 bis 2025 und f) 2021 bis 2025, der auf eine Veränderung des zugrunde liegenden Diskontsatzes zurückzuführen ist (sollten keine Daten für 2025 vorliegen, bitte hilfsweise auf die Daten aus dem Jahr 2025 zurückgreifen)? Die erfragten Werte zu den Fragen 17a bis 17d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Werte zu den Fragen 17e und 17f liegen noch nicht vor, es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Veränderung der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen in ausgewählten Zeiträumen. Absolute Veränderung Relative Veränderung a) 2021 bis 2024 – 67,47 Mrd. Euro – 8,23 Prozent b) 2021 bis 2022 – 38,74 Mrd. Euro – 4,72 Prozent c) 2022 bis 2023 – 21,50 Mrd. Euro – 2,47 Prozent d) 2023 bis 2024 – 7,23 Mrd. Euro – 0,83 Prozent 18. Welche Höhe werden die bilanziellen Rückstellungen des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen nach Einschätzung der Bundesregierung bei derzeitigem Diskontzinssatz bis zum Jahr a) 2030, b) 2040 und c) 2050 voraussichtlich erreichen (Prognose)? Eine Projektion der Rückstellungen für künftige Jahre kann nicht erfolgen, da für die Berechnung notwendige Daten nicht vorliegen bzw. selbst Prognosen unterliegen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. 19. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für Pensions- und Beihilfeleistungen a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV, Postnachfolgeunternehmen), b) von Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst, c) von Beamten und Richtern im gehobenen Dienst, d) von Beamten und Richtern im höheren Dienst, e) von Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst, f) von Berufssoldaten im gehobenen Dienst, g) von Berufssoldaten im höheren Dienst, h) von Versorgungsempfängern des BEV, i) von Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)? Die Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) in Mrd. Euro in den Jahren 2022 bis 2024 für Ruhegehaltsempfänger der genannten Kategorien können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den Fragen 19a bis 19d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst gibt. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben. Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) für Ruhegehaltsempfänger in Mrd. Euro in den Jahren 2022 bis 2024. 2022 2023 2024 insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen) 14,0 13,9 15,0 Beamte im einfachen und mittleren Dienst 0,8 0,9 1,0 Beamte im gehobenen Dienst 1,1 1,1 1,2 Beamte und Richter im höheren Dienst 0,9 0,9 1,0 Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 1,2 1,2 1,3 Berufssoldaten im gehobenen Dienst 0,6 0,6 0,6 Berufssoldaten im höheren Dienst 1,0 1,0 1,1 Bundeseisenbahnvermögen 2,5 2,5 2,6 Postnachfolgeunternehmen 5,8 5,7 6,2 Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) Die Daten zu den Beihilfeausgaben ergeben sich aus der vierteljährlichen Kassenstatistik. Die entsprechenden Auswertungen für die Jahre 2022 und 2024 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die finanzstatistisch über die Haushaltssystematik Gruppierungsplan ermittelten Beihilfen an Versorgungsempfänger des Bundes nicht trennen lassen von den ebenfalls umfassten Beihilfen an Hinterbliebene. Auch ermöglicht die Haushaltssystematik keine Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen. Beihilfeleistungen an Versorgungsempfänger des Bundes in den Jahren 2022 bis 2024. 2022 2023 2024 Kernhaushalt Bund 1 455,4 Mio. Euro 1 650,7 Mio. Euro 1 720,9 Mio. Euro Bundeseisenbahnvermögen 1 286,7 Mio. Euro 1 302,8 Mio. Euro 1 407,7 Mio. Euro Postbeamtenversorgungskasse 2 090,0 Mio. Euro 2 225,0 Mio. Euro 2 386,3 Mio. Euro Beihilfeleistungen: Gruppierung 446 „Beihilfeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl“ Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts, Statistisches Bundesamt 20. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für Rentenzahlungen a) insgesamt, b) von Regelaltersrentnern, c) von langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren), d) von besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren), e) von schwerbehinderten Menschen? Da beim Bund keine Ausgaben für gesetzliche Rentenzahlungen anfallen, sondern nur Bundeszuschüsse und sonstige Beitragszahlungen und Erstattungen an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, wird davon ausgegangen, dass eine Differenzierung der Ausgaben der Rentenversicherung nach Altersrentenarten erfolgen soll; diese Daten können in der angefragten Differenzierung den folgenden Tabellen entnommen werden. Rentenausgaben (jährlich) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten Ausgaben in Mrd. Euro Rentenausgaben 2022 2023 2024 insgesamt 322,7 340,4 360,1 darunter für Regelaltersrente 72,6 76,7 81,3 Altersrente für langjährig Versicherte 36,6 40,1 44,3 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 42,2 49,6 57,5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 30,0 31,1 32,4 Rentenausgaben (im Monatsdurchschnitt) der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten Ausgaben in Mrd. Euro Rentenausgaben 2022 2023 2024 insgesamt 26,9 28,4 30,0 darunter für Regelaltersrente 6,0 6,4 6,8 Altersrente für langjährig Versicherte 3,1 3,3 3,7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 3,5 4,1 4,8 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2,5 2,6 2,7 Quelle: Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung; Anteile der Rentenarten: Geschätzt auf Basis der Rentenbestandsstatistiken zum jeweiligen Stichtag 31. Dezember für das Jahr Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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