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Schriftliche Frage 8 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Bundesregierung mit offiziellen Regierungsprofilen – insbesondere mit dem des Bundeskanzlers (@bundeskanzler) – auf der Online…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 8 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Bundesregierung mit offiziellen Regierungsprofilen – insbesondere mit dem des Bundeskanzlers (@bundeskanzler) – auf der Online… Frage 8 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Bundesregierung mit offiziellen Regierungsprofilen – insbesondere mit dem des Bundeskanzlers (@bundeskanzler) – auf der Online Plattform X (ehemals Twitter) von Elon Musk, die nachweislich Desinformationen streut, vertreten, und gibt es Überlegungen, die Plattform zu verlassen? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 8. September 2025: Grundsätzlich sieht die Bundesregierung die Sozialen Medien als zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit an, mit der sie – wie verfassungsrechtlich geboten – Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung informiert. Die Sozialen Medien ermöglichen einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, der gerade in Krisenzeiten von besonderer Wichtigkeit ist – nicht zuletzt auch als Mittel, um Desinformationen entgegenzutreten. Alle großen Kommunikationsplattformen im Internet müssen ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung nachkommen, konsequent gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Netz vorgehen und zugleich die Meinungsfreiheit respektieren. Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die Entwicklung der Medienlandschaft und der sozialen Plattformen und überprüft ihre Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf mögliche Anpassungen, Einschränkungen oder Erweiterungen. Dabei berücksichtigt sie unter anderem die geografische Verbreitung, Zielgruppen, Reichweiten und das kommunikative Umfeld von sozialen Plattformen. Zum derzeitigen Stand hält das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weiter an der Nutzung der Plattform X über die Kanäle „Bundeskanzler“ und „RegSprecher“ fest. Diese Entscheidung unterliegt selbstverständlich einer kontinuierlichen Überprüfung. Im Rahmen der Ressorthoheit entscheidet jedes Ressort in eigener Zuständigkeit, ob und auf welcher Plattform es aktiv ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass jedes Ressort spezifische Themen, Zielgruppen und Kommunikationsbedarfe hat. In diesem Rahmen sind einige Ressorts nicht mit eigenen Kanälen auf X aktiv oder haben ihre Angebote auf X eingestellt.

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