Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf
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Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1481
21. Wahlperiode 04.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Desinformation – Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung
im digitalen Meinungskampf
Die Bundesregierung definiert Desinformation als „irreführende und falsche
Informationen“, die mit dem Ziel der Täuschung und Beeinflussung von
Menschen vorsätzlich verbreitet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelle
s/was-ist-desinformation-1875148, letzter Aufruf: 1. August 2025). So
eindeutig diese Definition auf dem Papier erscheint, so problematisch ist nach
Auffassung der Fragesteller ihre praktische Handhabung: Ob eine Aussage tatsächlich
bewusst falsch verbreitet wird und mit welcher Absicht, lässt sich in den
meisten Fällen weder objektiv noch rechtsstaatlich belastbar feststellen – dies
insbesondere, wenn es um abweichende Meinungen, unbequeme Interpretationen
oder strittige Tatsachenbehauptungen geht, die zum demokratischen
Meinungskampf gehören. Und zwar unabhängig davon, ob sie zutreffend sind oder nicht.
Besonders brisant erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang die
Formulierung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien
CDU/CSU und SPD, wonach die bewusste Verbreitung falscher
Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag
2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123,
Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025). Eine solche Aussage steht nach
Rechtsauffassung der Fragesteller im offenen Widerspruch zur grundgesetzlich
garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes – GG), die nach
ihrer Auffassung nicht nur zutreffende, sondern ausdrücklich auch falsche,
irrige oder provokante Äußerungen schützt, gleich ob Tatsachenbehauptung oder
Werturteil – solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Ein Phänomen, das
nur durch die Einführung eines staatlichen Wahrheitsmaßstabs bewertbar wäre,
ist aus Sicht der Fragesteller nicht justiziabel – und wird erst dann zum
„Problem“, wenn es politisch instrumentalisiert wird. Aus Sicht der Fragesteller legt
dies den Verdacht nahe, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand
dient, um in die öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme
Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren.
In den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 fällt
den Fragestellern auf, dass „Desinformation“ fast ausschließlich im Kontext
ausländischer Einflussnahme behandelt wird – insbesondere mit Verweis auf
Russland oder China. Dieses Narrativ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller eine
doppelte Funktion: Einerseits wird damit der schwer beweisbare Vorwurf der
bewussten Falschinformation umgangen, indem pauschal auf äußere
Bedrohungen verwiesen wird. Andererseits eröffnet diese Konstruktion faktisch die
Möglichkeit, sämtliche Meinungsäußerungen im Inland zu überwachen und zu
bewerten – mit der Begründung, sie könnten Teil einer ausländisch gesteuerten
Einflussoperation sein. Damit wird der Begriff der „ausländischen
Desinformation“ zu einem strategischen Hebel, um innenpolitische Maßnahmen zu
rechtfertigen, die andernfalls nicht haltbar wären.
Zugleich möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung „zu
Desinformationsaktivitäten“ ausbauen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/w
ww.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter
Aufruf: 6. August 2025). Dabei existieren bereits zahlreiche Forschungs- und
Förderprogramme, insbesondere aus dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13880). Die Fragesteller halten es für erforderlich, diese
Vorhaben näher zu untersuchen.
Ein weiterer, zentraler Aspekt betrifft den Austausch zwischen der
Bundesregierung und den großen Betreibern sozialer Netzwerke. Nach Kenntnis der
Fragesteller finden regelmäßig Gespräche mit Plattformanbietern wie Meta,
Google oder X (ehemals Twitter) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13880) – formal unverbindlich, faktisch jedoch mit erheblicher Wirkung.
Aus Sicht der Fragesteller ist hier größte Transparenz hinsichtlich der
beteiligten Akteure und Gesprächsteilnehmer, der besprochenen Inhalte und etwaiger
verbindlicher Absprachen zwingend notwendig.
Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung unter
Bundeskanzler Friedrich Merz das Thema Desinformation bewertet. Die
Fragesteller legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass es Desinformation im
Sinne der von der Bundesregierung gegebenen Definition geben kann und auch
tatsächlich gibt. Gerade deshalb ist jedoch eine präzise, grundrechtskonforme
Abgrenzung unerlässlich. Angesichts der oben geschilderten Problematik –
insbesondere der Gefahr informeller Einflussnahme, der politisch unscharfen
Ausweitung des Begriffs sowie möglicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit –
stellt sich aus Sicht der Fragesteller die grundsätzliche Frage der
Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen. Ob die neue Bundesregierung den Kurs der
Vorgängerregierung fortsetzt oder eine andere, verfassungsrechtlich sensiblere
Linie verfolgt, ist dabei von erheblicher demokratietheoretischer Relevanz.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewusster
Irreführung und bloßer Meinungsäußerung (bitte ausführen)?
2. Wie bringt die Bundesregierung die Aussage aus dem Koalitionsvertrag,
wonach „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“
nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123,
Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025), in Übereinklang mit
Artikel 5 des Grundgesetzes?
3. Welche konkreten Kriterien oder Verfahren existieren, um festzustellen,
ob eine Aussage vorsätzlich falsch und mit schädlicher Absicht getätigt
wurde?
4. Welche rechtlichen Grundlagen zieht die Bundesregierung heran, um
Maßnahmen gegen „Desinformation“ zu rechtfertigen – insbesondere,
wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen?
5. Ist die Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 durch die Fragesteller
dahingehend zutreffend, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf
ausländische Einflussnahme bezieht, wenn sie von „Desinformation“ oder
„Desinformationskampagnen“ spricht?
6. Wie nennt die Bundesregierung vermeintlich mutwillig in Umlauf
gebrachte, falsche Tatsachenbehauptungen, die nicht mit ausländischer
Einflussnahme in Verbindung zu bringen sind?
7. Wenn die Bundesregierung über keine Organisationseinheit verfügt, „die
für die Beobachtung oder Verfolgung inländischer Desinformation
zuständig ist“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf Bundestagsdrucksache 20/12316), wie identifiziert oder definiert die
Bundesregierung inländische Desinformation, und welche Maßnahmen
ergreift sie zu deren Bekämpfung?
8. Welche Staaten zählt die Bundesregierung zu den Hauptverursachern
sogenannter ausländischer Desinformation (bitte aufschlüsseln)?
9. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei
der Annahme, dass bestimmte Inhalte aus dem Ausland gezielt zur
gesellschaftlichen Destabilisierung in Deutschland verbreitet werden?
10. Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sauber und trennscharf
zwischen Desinformation als ausländischer Einflussnahme und
inländischen Meinungsäußerungen, die thematisch oder argumentativ ähnlich
sind, unterschieden werden?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen
vermeintlich ausländische Desinformation nicht faktisch auf inländische Stimmen
und Bürger wirken?
12. Mit welchen Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, X, TikTok etc.)
hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gespräche
zum Thema Desinformation geführt (bitte nach Datum, Teilnehmer,
Inhalt, Ergebnis auflisten), und welche weiteren Gespräche zum Thema
Desinformation sollen kurzfristig geführt werden (bitte nach Datum,
Teilnehmer, Inhalt auflisten)?
13. In welcher Regelmäßigkeit finden solche Gespräche statt, und auf
welcher institutionellen Ebene (Bundesministerien, Behörden, Taskforces)?
14. Welche konkreten Empfehlungen, Hinweise oder Aufforderungen hat die
Bundesregierung in diesen Gesprächen gegenüber Plattformbetreibern
ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf Löschung, Sichtbarkeit
oder Kennzeichnung von Inhalten?
15. Welche Kooperationsformate oder institutionellen Rahmen bestehen
derzeit zwischen Bundesregierung und Plattformbetreibern im
Zusammenhang mit Desinformationsbekämpfung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
16. Welche Forschungsprojekte oder Förderprogramme wurden in den
letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit „Desinformation“ vom Bund
finanziert (bitte mit Fördervolumen, Laufzeit, Trägerinstitution,
Zielsetzung auflisten)?
17. In welchen Ressorts wurden diese Programme (vgl. Frage 16) initiiert
oder koordiniert (bitte auflisten)?
18. Wurden die geförderten Projekte evaluiert, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (vgl. Frage 17)?
a) Wo sind etwaige Evaluationsberichte nachlesbar?
b) Existieren öffentlich zugängliche Jahresberichte der geförderten
Projekte oder Projektträger?
19. In welchen Fällen wurden aus solchen Forschungsprojekten (vgl.
Vorfragen) politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet?
20. Welche konkreten Anwendungen oder Implementierungen
staatlicherseits resultieren aus den Förderprojekten (vgl. Vorfragen; bitte
auflisten)?
21. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Projekte mit dem
Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2020 bis 2024
(bitte jährlich aufschlüsseln)?
22. Welche neuen Forschungsprogramme und Projekte zum Thema
Desinformation plant die Bundesregierung, ggf. zukünftig zu fördern?
23. Wenn die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung zu
Desinformationsaktivitäten ausbauen möchte, mit welchen Mehrausgaben
für Forschungsprojekte zum Thema Desinformation rechnet die
Bundesregierung für die Jahre von 2025 bis 2029 (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81,
Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025; bitte jährlich aufschlüsseln)?
24. Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihren
Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation?
25. Kann die Bundesregierung konkrete, aktuelle Fälle von Desinformation
oder Desinformationskampagnen benennen (bitte aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welcher konkrete Schaden ist entstanden, und wem?
b) Wenn nein, warum nicht?
26. Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind im Zusammenhang
mit Desinformation zu nennen (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
27. Gab es Ermittlungen von Polizeibehörden zu strafrechtlich relevanten
Desinformationssachverhalten (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), und wenn ja,
welche (bitte aufschlüsseln)?
28. In welchen Fällen seit 2021 hat sich das Bundesamt für
Verfassungsschutz mit Desinformationsaktivitäten beschäftigen müssen (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/12316; bitte aufschlüsseln)?
29. Kennt die Bundesregierung konkrete Desinformationsaktivitäten im
Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, und wenn ja,
welche (bitte nach Aktivität, Urheber, Zielsetzung und schädlicher
Wirkung aufschlüsseln)?
30. Hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als „Digital Services
Coordinator“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 die
angekündigten Gespräche geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13880; bitte nach Teilnehmern, Thema, Zielsetzung,
getroffenen Vereinbarungen aufschlüsseln)?
31. Rechnet die Bundesregierung mit Blick auf die Landtagswahlen im
kommenden Jahr mit Desinformationsaktivitäten oder hat sie bereits
entsprechende Hinweise (bitte ggf. nach Landtagswahl, Urheber,
Zielsetzung, Zielgruppe oder etwaigen weiteren relevanten Kriterien
aufschlüsseln), und wenn ja, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollen
getroffen werden?
32. Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Stiftungen sind in staatliche Projekte oder
Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation eingebunden (z. B. durch
Beratung, Mitarbeit, Fördermittel)?
33. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Vermeidung
möglicher Verzerrungen oder Voreingenommenheit (Bias) in den
Beurteilungen und Ergebnissen von beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren?
34. Gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (EU-Dienste,
NATO-Strukturen, UN-Institutionen), die Einfluss auf den nationalen
Umgang mit Desinformation nehmen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
35. Sind der Bundesregierung Gerichtsurteile bekannt, in denen staatliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit Desinformation als
unverhältnismäßig oder grundrechtswidrig eingestuft wurden, und wenn ja, welche?
36. Welche Frühwarnsysteme, Beobachtungsstellen oder Lagebilder zum
Thema Desinformation werden aktuell von Bundesministerien oder
nachgeordneten Behörden betrieben (bitte aufschlüsseln)?
37. Gab es seit 2021 Fälle, in denen Vereinigungen, Organisationen, Medien,
Medienprojekte oder Einzelpersonen mit dem Verweis auf angebliche
Verbreitung von Desinformation sanktioniert wurden (bitte
aufschlüsseln)?
Berlin, den 26. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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