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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Was ist das aktuelle Ergebnis der von der Bundesregierung angekündigten kontinuierlichen Prüfung des Weiterbetriebs des Kanals „Bundeskanzler“ auf der Plattform X (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/1627), die den Verhaltenskodex gegen Desinformation verlassen hat (www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/twitter-verlaesst-eu-verhaltenskodex-gegen-desinformation-a-f6d5971c-20bf-48c6-b29d-f0dc0ee36a01), bisherigen Untersuchungen zufolge politische Debatten verzerrt, indem sie die Sichtbarkeit von polarisierenden Inhalten erhöht (www.ucd.ie/cs/news/politicalbiasonxbeforethe 2025germanfederalelection/) und keinen Forschungszugang ermöglicht (https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/15365042241252125), und warum ist der Bundeskanzler nicht auf der Plattform Bluesky vertreten, auf der zumindest die Beiträge nach dem „+1-Prinzip“ gespiegelt werden könnten? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius: Die Bundesregierung kommt mit dem Informationsangebot auf X ihrem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nach, Bürgerinnen und Bürger über Regierungshandeln zu informieren. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen staatliche Informationen besonders da verfügbar sein, wo sich große Teile der Öffentlichkeit informieren. Dazu veröffentlicht die Bundesregierung Informationen auf unterschiedlichen sozialen Plattformen, auch auf X. Der Betrieb eines Kanals bedeutet nicht, dass sich die Bundesregierung mit allen Geschäftspraktiken des jeweiligen Plattformbetreibers einverstanden erklärt. Desinformation auf X begegnet die Bundesregierung durch die Bereitstellung verlässlicher Informationen auf dieser Plattform. Bei einem Rückzug würden gerade dort verlässliche Informationen fehlen, wo Desinformation verbreitet wird. Dessen ungeachtet wird die Fortsetzung des Betriebs fortlaufend überprüft. Stand heute ist das Ergebnis dieser Überprüfung die Fortsetzung des Informationsangebots auf X. Entscheidungen über die Einrichtung neuer Kanäle oder über Informationsangebote auf zusätzlichen Plattformen erfolgen auf Grundlage verschiedener Kriterien wie beispielsweise der geografischen Verbreitung, Zielgruppen, Reichweiten und dem kommunikativen Umfeld oder den redaktionellen Abläufen und Kapazitäten.

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