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Schriftliche Frage 11/12/13 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Entlastungsanträge nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2024 bei den nachf…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 11/12/13 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Entlastungsanträge nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2024 bei den nachf… Frage 11 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Entlastungsanträge nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2024 bei den nachfolgend genannten Hauptzollämtern, die Behörden der Bundesfinanzverwaltung sind, gestellt worden, und welche Höhe hatten diese Anträge insgesamt (bitte Anzahl und Summen nach Hauptzollämtern aufschlüsseln [Hauptzollämter: Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder)])? Frage 12 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Entlastungsanträge nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2024 bei den nachfolgend genannten Hauptzollämtern, die Behörden der Bundesfinanzverwaltung sind, gestellt worden, und welche Höhe hatten diese Anträge insgesamt (bitte Anzahl und Summen nach Hauptzollämtern aufschlüsseln, [Hauptzollämter: Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München])? Frage 13 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Entlastungsanträge nach § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2023 sind bis zum 31. Dezember 2024 bei den nachfolgend genannten Hauptzollämtern, die Behörden der Bundesfinanzverwaltung sind, gestellt worden, und welche Höhe hatten diese Anträge insgesamt (bitte Anzahl und Summen nach Hauptzollämtern aufschlüsseln, [Hauptzollämter: Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart, Ulm])? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2025: Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Die Daten zu den Antragszahlen sowie der Entlastungssumme für das Jahr 2023 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Antragszahlen Jährliche Entlastungssumme in Mio. Euro 2023* 144.290 428 * Aufgrund des nachgelagerten Antragsverfahrens bei der Agrardieselentlastung liegen die endgültigen Daten für das Jahr 2023 aktuell noch nicht vor. Zudem erfolgt die Bearbeitung der Anträge für eine Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 des Energiesteuergesetzes (sog. Agrardiesel) bundesweit zentralisiert in vier Agrardieselstellen der Hauptzollämter Frankfurt (Oder), Dresden, Regensburg und Landshut. Rückschlüsse auf die regionale Verteilung der Antragstellungen sind daraus nicht ableitbar, da die vier Agrardieselstellen Anträge bundesweit bearbeiten.

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