Schriftliche Frage 123 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines verbindlichen nationalen Transparenzregisters für den Einsatz von KI-Systemen in der öffentl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 123 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines verbindlichen nationalen Transparenzregisters für den Einsatz von KI-Systemen in der öffentl…
Frage 123 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines verbindlichen nationalen Transparenzregisters für den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Hand im Rahmen des Durchführungsgesetzes zur EU-KI-Verordnung und, und falls nein, weshalb nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2025:
Die Einrichtung eines nationalen Transparenzregisters ist nicht Gegenstand des Durchführungsgesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz. Eine gesetzliche Verpflichtung über die Anforderungen des Artikels 49 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) hinaus für die Schaffung eines verbindlichen nationalen KI- Transparenzregisters für die öffentliche Verwaltung ist aufgrund der abschließenden Regelung der KI-VO nicht möglich. Unabhängig davon besteht bereits jetzt auf nationaler Ebene der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI). Dieser wird durch das im Aufbau befindliche Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unter aktiver Mitwirkung und Abstimmung im Ressortkreis entwickelt. Er bringt verwaltungsebenenübergreifend Ministerien und Behörden mit passenden KI-Systemen und Bedarfen zueinander und schafft Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte innerhalb der Verwaltung. Der MaKI dient gleichzeitig als zentrales KI- Transparenzregister für die deutsche Verwaltung. Ziel des MaKI ist es dabei, möglichst durch die Bereitstellung einer Schnittstelle zu der EU-Datenbank und Übermittlung der erforderlichen Daten, der Registrierungspflicht für Hochrisiko-KI-Systeme von Behörden nach der KI-VO durch geeignete Schnittstellen nachzukommen.
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