Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2310)
Text
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2310)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2892
21. Wahlperiode 21.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger,
Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2310 –
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. August 2024 ist nach langen Verhandlungen das Europäische Parlament
die KI-Verordnung (KI-VO; KI = Künstliche Intelligenz) in Kraft getreten
(www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-ube
r-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln).
Bis spätestens 2. August 2025 hätte die Bundesregierung veröffentlichen
müssen, wie die zuständigen Behörden und die zentrale Anlaufstelle auf
elektronischem Wege kontaktiert werden können (Artikel 70 Absatz 2 Satz 2 KI-VO),
und sie hätte der Europäischen Kommission über den Sachstand bezüglich der
finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden
berichten müssen. Ein Gesetz, mit dem in Deutschland die erforderlichen
Strukturen zur Durchsetzung der KI-VO geschaffen werden, insbesondere
zuständige Behörden benannt und mit ausreichenden finanziellen und personellen
Ressourcen ausgestattet werden, liegt bisher noch nicht einmal in Form eines
Regierungsentwurfes vor. Im Haushaltsentwurf 2026 sind dafür bisher keine
Mittel vorgesehen.
Gleichzeitig will die Bundesregierung ausweislich ihres Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koa
litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) u. a. mithilfe von Künstlicher
Intelligenz eine Verwaltungsrevolution schaffen (Zeilen 2258 bis 2262). Der
Einsatz Künstlicher Intelligenz soll Effizienzpotenziale in der Verwaltung
heben (Zeile 1642), konkret sollen Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke
eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten)
Datenanalyse erhalten (Zeile 2850 ff.), bei der Registermodernisierung und der
Bereitstellung einer Deutschland-ID und der EUDI-Wallet (EUDI = European Digital
Identity) soll umfassend KI genutzt werden (Zeilen 2166 ff.), mit Künstlicher
Intelligenz soll die Finanzverwaltung gestärkt werden (Zeile 1530) und für
Familien sollen hilfreiche digitale Services bereit gestellt werden (Zeile 3169).
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll auch in der Justiz (Zeile 2030) sowie
in der Behandlungs- und Pflegedokumentation (Zeile 3500) ermöglicht
werden. Die Bundesregierung will laut zwei Referentenentwürfen zur Stärkung
digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowohl den Einsatz von
KI-Systemen in der Ermittlungsarbeit als auch das Training solcher Systeme
mit Echtdaten für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt ermöglichen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 21. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrind
t-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-Digitale-B
efugnisse-Polizei_Gesetz-1; https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-un
d-ki-innenminister-dobrindt-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_
RefE_Staerkung-Digitale-Befugnisse-Polizei_Gesetz-2).
All dies sind grundrechtssensible Bereiche, in denen häufig hochsensible
personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden,
sowohl zum Training entsprechender Systeme als auch in der Anwendung. Die
damit unterstützten staatlichen Entscheidungen können schwerwiegende
Folgen für die betroffenen Personen haben. Entsprechend müssen solche KI-
Systeme höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und ihr Einsatz darf nur nach
einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Bewertung erfolgen, bei der die betroffenen
Grundrechte aller betroffenen Personen adäquat berücksichtigt wurden.
Beim Einsatz von KI wird häufig fälschlicherweise davon ausgegangen, dass
technische Lösungen neutral und weniger fehleranfällig als menschliche
Entscheidungsprozesse sind. Doch KI-Lösungen werden weder frei von
partikularen Interessen entwickelt und eingesetzt noch sind die genutzten Daten, mit
denen KI-Systeme vorweg bzw. fortlaufend trainiert werden, neutral, denn
diese Daten sind häufig geprägt von gesellschaftlichen Vorurteilen und
Stereotypen (siehe https://dl.acm.org/doi/pdf/10.1145/3415186). Die Fragestellenden
wissen aus diversen Beispielen und Untersuchungen, dass KI-Systeme
regelmäßig die Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verstärken
und verfestigen (https://ai.hdm-stuttgart.de/downloads/student-white-paper/Wi
nter-2223/Diskriminierende_KI.pdf; https://duepublico2.uni-due.de/servlets/
MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00083002/Bath_KI_und_Diskrimi
nierung_UNIKATE_62.pdf; www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bi
ldung/556762/diskriminierung/). Frauen, Schwarze Menschen, queere
Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und andere Gruppen werden
systematisch von KI-Systemen benachteiligt.
Der Einsatz von KI durch die Bundesverwaltung setzt höchste Standards in
Bezug auf Antidiskriminierung und Nachvollziehbarkeit der
Entscheidungsfindung voraus. Aufgrund des hohen Risikopotenzials muss die
Bundesverwaltung im Rahmen der Risiko-Nutzen-Bewertung immer auch prüfen, ob es
weniger eingriffsintensive bzw. risikoärmere Alternativen gibt.
Ein hohes Maß an Transparenz über den Einsatz und die Funktionsweise der
eingesetzten KI-Systeme ist essenziell, weil ansonsten die Akzeptanz für diese
Technologie nicht geschaffen werden kann und damit das Vertrauen in
staatliche Institutionen insgesamt sinkt.
Wie bereits mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe
Die Linke im Bundestag in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gezeigt haben
(siehe Bundestagsdrucksachen 20/12191, 20/8495, 20/6862, 20/9685, 20/9419
und 20/430), werden im Geschäftsbereich der Bundesregierung Methoden der
Künstlichen Intelligenz bereits seit Jahren eingesetzt.
Die letzte Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag im Januar
2024 ergab, dass sich bereits über 200 KI-Anwendungen im Geschäftsbereich
der Bundesregierung im Einsatz befinden (siehe Antwort der Bundesregierung
zu auf Bundestagsdrucksache 20/12191), ohne dass die zahlreichen
Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Sektor des Abschlussberichts der
Enquete-Kommission KI (siehe Bundestagsdrucksache 19/23700), der
Datenethik-Kommission sowie der Plattform Lernende Systeme hinsichtlich der
Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells sowie weiterer
Kritikalitätsbewertungen Anwendung fanden.
Nach Auffassung der Fragestellenden verfestigt sich dadurch der
Gesamteindruck, dass der KI-Einsatz im Geschäftsbereich der Bundesregierung ohne
systematische Risikoabwägungen, Schutz vor Diskriminierung und Evaluation
in Bezug auf Effizienz, Grundrechteschutz sowie etwaige „Nebenwirkungen“
erfolgt und die nötige Sorgfalt zum Schutz von Einzelnen oder Gruppen nicht
erbracht wird. Diese Entwicklung ist besonders beim Einsatz von Hochrisiko-
Anwendungen besorgniserregend.
Die Fragestellenden sind weiterhin der Auffassung, dass in der aktuellen
Debatte rund um den Einsatz von KI der hohe Energieverbrauch für das Training
sowie den Betrieb von KI-Modellen insgesamt zu wenig öffentlich adressiert
wird – auch vonseiten der Bundesregierung. Dieser Aspekt gewinnt jedoch
insbesondere dann an Bedeutung, wenn davon ausgegangen wird, dass KI-
Anwendungen voraussichtlich in immer mehr Geschäftsbereichen der
Bundesregierung Einzug halten werden.
Der rapide wachsende Trend zu zunehmend komplexeren Machine-Learning-
Modellen sowie der wachsende Bedarf an Rechenleistung für das Training
moderner KI-Systeme erfordern daher eine intensive Begleitung durch eine
belastbare Datengrundlage, die den Ressourcenverbrauch veranschaulichen
kann. Diese Daten sind elementar für Kosten-Nutzen-Analysen sowie die
Berücksichtigung von Klimaauswirkungen und den CO2-Abdruck der
Bundesregierung.
Bei der Nutzung eigener KI-Systeme oder KI-Anwendungen sollte die
Bundesregierung daher als Vorbild fungieren, um mehr Transparenz und ein
zusätzliches Bewusstsein für nachhaltiges maschinelles Lernen zu schaffen. Dies
könnte beispielsweise durch die Einführung verpflichtender Herstellerangaben
zum Energieverbrauch und zu den Treibhausgasemissionen während der
Entwicklung und Anwendung von KI-Modellen erfolgen. Diese Angaben sollten
als verpflichtendes Kriterium bei der Beschaffung von KI-Systemen und KI-
Anwendungen berücksichtigt werden und ein selbstverständliches und
überprüftes Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln für KI-Projekte sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Künstliche Intelligenz (KI) spielt als Querschnittsthema zunehmend in vielen
Forschungsvorhaben, Pilotprojekten etc. eine Rolle. Eine trennscharfe
Abgrenzung dieser Vorhaben und die Ermittlung der erfragten Angaben für alle diese
Vorhaben ist nicht vollumfänglich möglich. Die Bundesregierung beantwortet
die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte
gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und
vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte
Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche
Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen
Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls
alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das
Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigten
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung befriedigen (BVerfGE 124, S. 161, 193). Nach
sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der
Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden
geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, äußert sich
die Bundesregierung nicht, wenn dies die Wirksamkeit sicherheitsbehördlicher
Tätigkeit gefährden kann. Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen
muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (BVerfGE 124, 161, 193 f.).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 9 bezüglich der
Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie der
Nachrichtendienste des Bundes und des Geschäftsbereiches des
Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange
des Staatswohls mit Ausnahme der insoweit in den Antworten zu diesen Fragen
angegebenen Angaben nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie
durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die
Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle der Weitergabe von Informationen zu
Fähigkeiten und eingesetzten Produkten im Sinne der Fragestellung wäre eine
entsprechende Auskunft geeignet, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden sowie
Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln.
Für die Bereiche des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
betrifft die Beantwortung der Fragen solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können.
Insbesondere betrifft die Beantwortung der Fragen solche Informationen, die in
besonders hohem Maße die Methoden und Fähigkeiten der Nachrichtendienste
im Bereich der Datenverarbeitung berühren. Eine weitgehende Offenlegung der
erfragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten
Methodik und gleichsam zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen
technischen Fähigkeiten der Dienste bekannt würden. So könnten Auskünfte zum
konkreten Einsatzzweck von KI, zu den eingesetzten Verfahren und der Art der
Ergebnisse in zu tiefgehender Weise nachrichtendienstliche Vorgehensweisen
offenlegen oder Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und
Fähigkeiten der Dienste und ihres Personals ermöglichen. Dadurch würde die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Dienste gefährdet.
Einsatzzwecke wie „Bilderkennung“ oder „Texterkennung“ würden
grundsätzlich zwar keine überraschenden Erkenntnisse bringen, aber die Konkretisierung
der eingesetzten Verfahren und die Ergebnisarten würden zusammen mit dem
Zusatz der angewandten Datenbasis und zu deren Herkunft einen zu
detaillierten Einblick in die Zielrichtung des KI-Einsatzes und in die konkreten
Arbeitsweisen der Nachrichtendienste ermöglichen. Wenn die Datenherkunft und -
basis bekannt wäre, könnten beispielsweise käuflich erworbene Daten ggf. vor
dem Kauf und Einsatz durch die Nachrichtendienste bewusst verfälscht werden,
um die Wirksamkeit der KI zu beeinflussen oder bestimmte Ergebnisse
tendenziös zu verfälschen. Wenn die KI unzuverlässige Unterstützungsleistungen
erbringt, würde dies wiederum dazu führen, auf konventionelle Arbeitsweisen
zurückgreifen zu müssen, die im Zweifelsfall mehr Zeit und oder Personal
erfordern würden. Dadurch würde letztlich die Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste negativ beeinflusst und erschwert werden. Eine
Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich also auf die staatliche
Aufgabenwahrnehmung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung
außerordentlich nachteilig auswirken. Auch könnten auf den erlangten
Erkenntnissen aufbauende Aktionen anderer Nachrichten- oder Geheimdienste gegen
die deutschen Nachrichtendienste folgenschwere Einschränkungen der
Datenverarbeitungsfähigkeiten der Dienste zur Folge haben. Damit könnte letztlich
ihr jeweiliger gesetzlicher Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllt werden.
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht beispielsweise für den BND die
wirksame und zugleich rechtsstaatlich eingehegte Auslandsaufklärung als einen
unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Rechtsgütern von überragendem
verfassungsrechtlichem Gewicht an; namentlich der verfassungsmäßigen Ordnung,
des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder der Länder sowie für Leib,
Leben und Freiheit (BVerfGE 154, 152 bis 312, 163). Sofern solche
Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, wäre der Beitrag der
Auslandsaufklärung zum Schutz der o. g. Rechtsgüter gefährdet.
Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde deren erheblicher
Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend
Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte der Fragen beschreiben zum Teil die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Dienste so detailliert, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern deren
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Hierunter fällt insbesondere auch die
Frage, ob der Einsatz oder die Entwicklung einer Technologie, die von
nachrichtendienstlicher Bedeutung sein könnte, stattgefunden hat oder stattfindet.
Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre derzeit kein
Ersatz durch andere Instrumente der Datenverarbeitung möglich.
Darüber hinaus wäre auch die zusätzliche Nennung des möglichen
Auftragnehmers, also Herstellers der KI, besonders schützenswert. Dies gilt zum einen,
weil auch beim Hersteller – offen durch Ansprache oder verdeckt durch
Einschleusung von Personal oder Angriffe auf dessen Infrastruktur – versucht
werden könnte, dessen Produkte zu verfälschen, zu verändern oder so zu
manipulieren, dass die Daten nicht brauchbar wären oder die Daten oder die
Infrastruktur der Dienste gefährdet sein könnten. Ebenso könnten Rückschlüsse auf den
konkreten Einsatzzweck erfolgen und damit Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Auch dadurch würde letztlich die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung
der Nachrichtendienste des Bundes negativ beeinflusst und erschwert werden.
Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich also auf die
staatliche Aufgabenwahrnehmung der nachrichtendienstlichen
Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken.
Zudem würde das Bekanntwerden von Evaluierungen des Einsatzes von KI
klare Anwendungsgebiete und ggf. konkrete Beobachtungsobjekte und -
subjekte, die nicht im Verfassungsschutzbericht genannt werden, erkennen lassen.
Auch ansonsten wäre die Nennung von externen Mitwirkenden, die mit einer
Evaluierung beauftragt worden sein könnten, besonders schutzwürdig, da die
externen Mitwirkenden tiefe Einblicke in die sensible Arbeitsweise und
Methodik der Nachrichtendienste des Bundes bekommen hätten. Denn das
Bekanntwerden einer solchen Mitwirkung würde diese externen Personen einer
besonderen Gefährdung für Ausspähversuche aussetzen. Auch dieser Gefahr muss
vorgebeugt werden. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in
ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl sowie das öffentliche Interesse an einem wirksamen Schutz
der o. g. Rechtsgüter gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in
diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegen. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Darüber hinaus birgt die Offenlegung der Informationen die Gefahr, dass
Einzelheiten über die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen ließe sich ein derart
detailliertes Lagebild über den KI-basierten Fähigkeitsaufbau im Militär ableiten,
dass durch die Preisgabe dieser Informationen potentielle Gegner Rückschlüsse
auf die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr ziehen könnten.
Auch eine Einstufung als Verschlusssache (VS) und Hinterlegung der erfragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde
ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung
tragen. Die erfragten Inhalte geben einen detaillierten Hinweis auf aktuelle und
zukünftige Fähigkeiten der Bundeswehr und lassen Rückschlüssen auf den
Stand der Digitalisierung der Bundeswehr zu. Dies erhöht das Risiko, dass sich
potentielle Gegner hierauf ausrichten und diese Erkenntnisse gezielt zur
Entwicklung von Angriffen gegen die Bundesrepublik Deutschland nutzen. Dies
birgt ein derart hohes Risiko für das Staatswohl in sich, dass eine Bekanntgabe
auch gegenüber einem nur begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten für den Anteil des
Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie
nachgeordnete Behörden) setzen aktuell auf (teil)automatisierte
Entscheidungsprozesse und Mustererkennungen sowie Künstliche Intelligenz (inklusive
generativer KI), und in welchen dortigen Abteilungen kommen diese
konkret und wofür zur Anwendung (bitte die Antworten auf alle
Fragen zum besseren Verständnis jeweils für jedes Bundesministerium
inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden separat nach
Geschäftsbereich aufführen, wie auf Bundestagsdrucksache 20/12191)?
a) In welchen Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie
jeweils nachgeordnete Behörden) und wofür findet der Einsatz mit
einem oder mehreren der besagten Verfahren statt, und wo sowie
wofür ist der Einsatz zukünftig geplant?
b) Welche Verfahren kommen dabei jeweils zum Einsatz?
c) Welches Problem soll das jeweilige Verfahren lösen?
d) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens
die Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen Einsatzzweck gesetzt und
abgewogen?
e) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens
alternative Lösungen in Betracht gezogen, die nicht mit den
genannten KI-spezifischen Diskriminierungsrisiken behaftet sind?
f) Inwiefern wurde bei der Wahl des Systems geprüft, ob bereits an
anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingesetzte Systeme
nachgenutzt werden können?
g) Welche Art von Ergebnissen wird von o. g. Systemen bzw.
Anwendungen produziert (breit interpretiert, aber z. B. Entscheidung,
Entscheidungsvorschlag bzw. Empfehlung, Bewertung z. B. von
Risiken, Mustererkennung etc.), und werden etwaige Entscheidungen
vollautomatisiert oder durch einen Menschen getroffen (bitte nach
Anwendung bzw. System in den jeweiligen Abteilungen in
Bundesministerien, inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten
Behörden auflisten)?
h) Auf welcher Datenbasis werden dabei jeweils welche Ergebnisse
produziert bzw. auf Grundlage welcher Daten werden besagte
Anwendungen trainiert?
i) Sind die Systeme bzw. Anwendungen intern oder extern entwickelt
und trainiert worden (bitte nach System bzw. Anwendung,
Auftraggeber, Auftragnehmer, Jahr sowie Kosten und Umfang der Leistung
aufschlüsseln), und wenn extern, wurden die genannten Systeme
bzw. Anwendungen ausgeschrieben (wenn nein, bitte begründen)?
j) Wurden die Daten für die im Einsatz befindlichen automatisierten
Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder
Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Zweckbindung erhoben, sofern eine rechtliche Zweckbindung erforderlich ist,
und wenn nein, aus welcher Quelle oder welchen anderen Quellen
stammen die Daten?
k) Wie wurde im Hinblick auf die Zweckbestimmung der im Einsatz
befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse,
Mustererkennungen und bzw. oder Künstlichen Intelligenz sichergestellt, dass die
zugrunde gelegten Daten relevant, hinreichend repräsentativ und so
weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sind?
l) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
personenbezogene Daten verwendet, und wie kontrolliert die
Bundesregierung eine rechtmäßige Verarbeitung dieser Daten bei der
Auswahl von KI-Systemen?
m) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
urheberrechtlich geschützte Materialien oder Daten verwendet, und
wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verwendung
von urheberrechtlich geschützten Materialien oder Daten bei der
Auswahl von KI-Systemen?
n) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
lokal angemessene (Mindest-)Löhne gezahlt sowie notwendige
Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten, und wie wird dies bei der
Auswahl von KI-Systemen von der Bundesregierung kontrolliert?
o) Wie wurden die Entscheidenden über die oben genannten Systeme
sowie die Anwenderinnen und Anwender geschult, um das jeweilige
System auswählen, bewerten und anwenden zu können, und welche
Kompetenzen werden hierfür vorausgesetzt?
p) Wie wurden die Nutzenden der oben genannten Systeme bzw.
Anwendungen geschult, um das System auswählen, bewerten und
anwenden zu können?
q) Inwiefern wird der Energieverbrauch und bzw. oder werden andere
Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der oben genannten
Systeme bzw. Anwendungen erfasst, und in welchen Fällen werden
derartige Kriterien verpflichtend berücksichtigt (bitte für jedes oben
genannte System bzw. für jede Anwendung die einzelnen
Nachhaltigkeitskriterien nennen und jeweils explizit angeben, wenn keine
derartigen Kriterien erfasst bzw. berücksichtigt wurden)?
Die Fragen 1 bis 1q werden zusammen beantwortet.
Bezüglich der in den Fragen 1a bis 1c sowie 1g bis 1h geforderten Angaben
wird auf die in dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) bestehende
Eintragungen verwiesen, abrufbar unter www.kimarktplatz.bund.de.
Die Fragen 1d bis 1f sowie 1i bis 1q werden gemeinsam beantwortet und
beziehen sich auf im MaKI erfasste KI-Systeme der Bundesverwaltung mit dem
Status „In Verkehr/In Betrieb“ und in „In Planung/In Vorstudio (PoC)“. Die
Angaben sind den Tabellen der Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.1 Diese Angaben
beziehen sich auf solche Anwendungsfälle, die aktuell auf (teil)automatisierte
Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen oder Künstliche Intelligenz (inkl.
generativer KI) setzen und im MaKI mit dem Status „In Verkehr/In Betrieb“
und in „In Planung/In Vorstudio (PoC)“ versehen sind. Heutzutage greifen viele
Systeme zunehmend auch auf KI-Komponenten zurück (z. B. IT-
Sicherheitskomponenten wie Firewalls, Softwareanwendungen zur Textverarbeitung und
für sonstige Bürotätigkeiten). Eine vollständige Angabe aller in den
Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden eingesetzten KI-Komponenten ist
daher nicht möglich. Ebenso werden keine Angaben zu geplanten KI-Einsätzen
gemacht, bei denen es sich aktuell um bloße Überlegungen handelt oder deren
Planung und Umsetzung sich in einem so frühen Stadium befinden, dass die
Beantwortung der Fragen nicht möglich ist.
1 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Wie wurden Risiken beim Einsatz der in Frage 1 erfragten KI-
Anwendungen bewertet, insbesondere:
a) Für welche der KI-Anwendungen gilt die KI-Verordnung aus Sicht
der Bundesregierung (soweit die KI-Verordnung nicht gilt, bitte
Gründe angeben)?
Die KI-Verordnung gilt für alle KI-Anwendungen der Bundesverwaltung, die
KI-Systeme i. S. d. Artikels 3 Absatz 1 KI-VO, sind.
b) Soweit die KI-Verordnung auf die KI-Anwendungen Anwendung
findet, in welche Risikoklasse nach der KI-Verordnung ordnet die
Bundesregierung die jeweilige KI-Anwendung ein?
Die Risikoklasse der KI-Systeme der Bundesverwaltung sind im MaKI
einsehbar.
c) Mit welchem weiteren Risikoklassenmodell bewertet die
Bundesregierung darüber hinaus Risiken von KI-Anwendungen, insbesondere bei
solchen, die nicht von der KI-Verordnung erfasst werden (bitte das
verwendete Modell explizit benennen und eine Beschreibung
beifügen)?
d) Welche Klassifizierung wurde entsprechend dem verwendeten
Risikoklassenmodell für das System vorgenommen?
e) Wenn zutreffend, welche andere Art der Technikfolgenabschätzung
wurde mit welchem Ergebnis vorgenommen?
f) Wenn kein Risikoklassenmodell verwendet und keine Klassifizierung
und bzw. oder keine Technikfolgenabschätzung vorgenommen wurde,
bitte explizit begründen, wieso nicht?
g) Haben Risikobewertungen zu einer Anpassung des geplanten
Einsatzes oder zum Nicht-Einsatz von KI-Anwendungen im Bereich der
Bundesbehörden geführt (wenn ja, bitte die Fälle kurz beschreiben)?
h) In welcher Weise und nach welchem Prozess werden Informationen
und Daten zu Risikobewertungen von KI-Modellen durch
Bundesbehörden und ihre jeweiligen Ergebnisse so dokumentiert, dass die
Erkenntnisse auch anderen zur Verfügung stehen?
i) Wie wurde das Risiko untersucht und bewertet, dass die jeweilige KI-
Anwendung zur Diskriminierung von einzelnen Gruppen, wie z. B.
Frauen, Schwarzen Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, armen
Menschen und anderen, beitragen könnte?
j) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jeweils konkret, um
die Risiken der Diskriminierung so weit wie möglich zu minimieren?
Die Fragen 2c bis 2j werden zusammen beantwortet.
Die Antworten können der Anlage 4 entnommen werden.2 Ein Teil der
Antwort kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls
nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Hierzu wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. In welchen obersten Bundesbehörden existieren Dienstanweisungen und
Handreichungen zum Einsatz von KI, und was ist jeweils der zentrale
Regelungsgehalt der Dienstanweisungen bzw. Gegenstand der
Handreichungen?
Am 27. März 2025 wurden die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher
Intelligenz in der Bundesverwaltung (KI-Leitlinien) veröffentlicht. Sie setzen
allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung (BMI –
Publikationen – Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der
Bundesverwaltung). In den in der Anlage 5 genannten obersten Bundesbehörden
bestehen darüber hinaus Dienstanweisungen/Handreichungen mit dem dort
genannten Inhalt.2
4. Welche KI-Anwendungen wurden seit Inkrafttreten der KI-Verordnung
am 1. August 2024 beendet oder deren Entwicklung oder Pilotierung
gestoppt, weil sie verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellten?
Die Bundesregierung ist entschlossen, die Vorgaben der KI‑Verordnung strikt
umzusetzen. Die Bundesverwaltung nutzt keine KI-Anwendungen, sofern sie
verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellen.
5. Wie und in welchen Anwendungen finden Evaluierungen der
Algorithmen-basierten Entscheidungen, automatisierten Mustererkennungen und
KI (inklusive generativer KI) statt (bitte nach Bundesministerien und
nachgelagerten Behörden, Angabe zur Evaluierung bzw. zum
Evaluationsergebnis in wesentlichen Punkten sowie Angabe zur Veröffentlichung
tabellarisch aufschlüsseln, siehe Bundestagsdrucksache 20/12191)?
a) Wer hat die Evaluierung durchgeführt?
b) Welche Aspekte wurden evaluiert, und welche Kriterien wurden
dabei angelegt?
c) Wurde oder wird das vollständige Ergebnis der Evaluierung
veröffentlicht, und wenn ja, wo ist es zu finden?
d) Wenn keine Evaluierung durchgeführt wird, warum nicht (bitte
ausführlich begründen)?
Die Fragen 5 bis 5d werden zusammen beantwortet.
Auf die Anlage 6 wird verwiesen.2
6. Wie plant die Bundesregierung, ein ausreichendes Niveau an KI-
Kompetenz gemäß Artikel 4 KI-VO bei allen Mitarbeitenden, die mit dem
Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen,
und welche Kompetenzen sind aus Sicht der Bundesregierung hier
jeweils aufzubauen?
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des
Innern (BAköV) hat als Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprogramm den
Lernpfad „Kompetenzaufbau zum Einsatz von KI in der öffentlichen
Verwaltung“ aufgelegt. Dieser Lernpfad wird seitdem stetig weiterentwickelt und
verbindet Fortbildungsveranstaltungen mit On-demand-Fortbildungsmaßnahmen.
Die BAköV unterstützt mit ihren Präsenz- und Online-Maßnahmen die
Bundesbehörden bei der Sicherstellung eines ausreichenden Niveaus an KI-Kompetenz
der eigenen Mitarbeitenden und greift dazu im Lernpfad verschiedene Anforde-
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
rungsprofile auf, um die erforderlichen Kompetenzen passend zum jeweiligen
Tätigkeitsprofil der Beschäftigten zuzuordnen.
7. An welchen weiteren Forschungsvorhaben, Pilotprojekten und
Reallaboren zur Thematik (teil)automatisierter Entscheidungsprozesse sowie
automatisierter Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI)
beteiligen sich die Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt und
nachgeordnete Behörden) bzw. initiieren oder unterstützen diese seit dem
1. Januar 2024 (bitte tabellarisch für jedes Bundesministerium, inklusive
Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden, nach
Forschungsvorhaben, Pilotprojekt und bzw. oder Reallabor, Kosten und Gesamtkosten
sowie Jahr [Beginn und Ende], wie in Bundestagsdrucksache 20/430,
aufschlüsseln), und inwiefern sind Nachhaltigkeitskriterien und
Nachhaltigkeitsinformationen wie die Abschätzung und Dokumentierung
möglicher schädlicher Klimawirkungen durch den Einsatz von KI eine
verbindliche Förderbedingung?
8. Welche Haushaltsmittel stehen im Jahr 2025 für die Förderung und den
Einsatz von KI (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme
verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den
Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben) zur Verfügung?
9. Welche Mittel dieser Gesamtsumme sind zum Zeitpunkt der Kleinen
Anfrage seit dem 1. Januar 2025 hierfür schon abgeflossen (bitte
aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die
Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für
Bundesbehörden angeben)?
Die Fragen 7, 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten zu den Fragen können der Anlage 7 entnommen werden.2
10. Mit welchen Programmen und Mitteln fördern das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium des Innern (BMI), das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) sowie das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) KI-Projekte, KI-Pilotprojekte, KI-Einsätze oder
Einsatzplanungen (inklusive generativer KI) in den Ländern (inklusive
Kommunen) seit dem 1. April 2024 (bitte nach Programm bzw.
Maßnahme, Fördermittelumfang sowie Bundesland auflisten)?
Seit dem 1. April 2024 hat das BMG die folgenden Projekte begonnen zu
fördern.
Projekt Fördermittelumfang
Laufzeit
Bundesland
ELISEplus 147.006,00 € Niedersachsen
Unite 260.098,00 € Berlin
Im Übrigen sind der Bundesregierung keine Förderungen bekannt.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
11. Hält die Bundesregierung an der bestehenden Strategie Künstliche
Intelligenz (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatio
nen/Technologie/strategie-kuenstliche-intelligenz-fortschreibung-2020.p
df?__blob=publicationFile&v=1) fest oder plant sie aktuell eine
Anpassung oder Fortschreibung, und wie ist in diesem Fall der Arbeitsstand?
Die in der KI-Strategie der Bundesregierung formulierten übergreifenden Ziele
haben Bestand und werden von der Bundesregierung weiter intensiv bearbeitet
bspw. im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland.
12. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung
hinsichtlich Einrichtungen, die den Einsatz von KI in der Verwaltung
unterstützen sollen, (bitte jeweils Stand beschreiben, bereits eingesetzte und im
Jahr 2025 oder darüber hinaus verfügbare Ressourcen nach dem
aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 unterteilt nach
Stellen und Haushaltsmitteln angeben, die Governance bzw.
Organisationsstruktur beschreiben – was genau wird dort konkret aufgebaut, z. B.
eine Web-Plattform, ein Referat, eine eigenständige Behörde, und wer ist
konkret zuständig bzw. hat die Federführung inne [soweit sich die
Zuständigkeit im Rahmen neuer Ministerialzuschnitte ändert, bitte
angeben]),
a) hinsichtlich des Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche
Intelligenz (Arbeitstitel „BeKI“; siehe Frage 43 der Abgeordneten
Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/13684)?
Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz
(„BeKI“) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine
zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der
Bundesverwaltung geschaffen. Der Aufbau des BeKI erfolgte durch die im BMI
eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung
der Gesamtaufgaben der PG KI waren im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente
eingeplant. Die PG KI wird in das Referat DS I 7 „KI Bund“ im BMDS
übergehen. Dies betrifft auch die Aufgabe zum weiteren Aufbau des BeKI.
Der Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2026 sieht beim Kapitel 06
Titel 532 10 – Digitale Gesellschaft und Datenpolitik – für den Untertitel
„Bera-tungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI)“
Ausgaben in Höhe von 2.400.000 Euro vor und damit in gleicher Höhe wie der
Haushalts-plan 2025. Das parlamentarische Verfahren zur Aufstellung des
Haushaltsplans 2026 ist noch nicht abgeschlossen.
Das BeKI soll der Bundesverwalutung Expertise zur verantwortungsvollen
Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen,
gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung
relevanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI
beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Die Tätigkeitsfelder des Be-
KI sind Beratung, Vernetzung, Kompetenzaufbau, Wissensmanagement und die
Koordinierung übergreifender KI-Themen. Dabei wird auf bereits gewonnenen
Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate
einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Um
einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt
das KI Bund Referat im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere
Vorhaben durch: Der online verfügbare Marktplatz der KI-Möglichkeiten dient als
KI-Transparenzregister und Matching-Plattform für KI-Systeme der deutschen
Verwaltung. Er ermöglicht einen umfassenden und transparenten Überblick
über den KI-Einsatz, fördert den Austausch sowie Kooperationen und
erschließt Nachnutzungspotentiale bestehender KI-Systeme. Das KI-System
KIPITZ ist die zentrale Plattform für den sicheren und effizienten Einsatz von
generativer KI in der Bundesverwaltung. Durch den Einsatz KI-basierter
Anwendungsfälle, die auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung
zugeschnitten sind, bietet KIPITZ Beschäftigten der Bundesverwaltung
Unterstützung bei den alltäglichen Verwaltungsaufgaben. Das BeKI stellt ebenfalls KI-
Leitlinien als Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen KI-
Einsatz in der Bundesverwaltung bereit.
b) hinsichtlich der Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Projekt „ABOS“; siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 83 der Abgeordneten Anke Domscheit-
Berg auf Bundestagsdrucksache 20/1355 bzw.
Bundestagsdrucksache 20/3020)?
Die Bundesregierung treibt die Prüfung und den Aufbau der ABOS,
insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen KI-Verordnung, weiter voran. Das
Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die in der Fragestellung genannten parlamentarischen
Anfragen verwiesen.
c) hinsichtlich der vom ITZBund betreuten KI-Plattform für die
Bundesverwaltung (KIPITZ)?
Es wird auf die Anlage 8 verwiesen.2 Die Frage wurde dahingehend ausgelegt
und beantwortet, dass Ressourcen und Haushaltsmittel für die
Bereitstellung von KIPITZ erfragt werden. Der Antwortbeitrag beinhaltet daher ITZ-
Bund-eigene Haushaltsmittel und Ressourcen, aber auch durch Kunden zur
Auftragserfüllung dem ITZBund überlassene Haushaltsmittel.
d) hinsichtlich des in der Datenstrategie angekündigten Aufbaus eines
KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung?
Das „KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung (KI-KC)“ wurde als
Maßnahme der Datenstrategie der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode bei
der Bundesdruckerei (BDr) eingerichtet, um Kompetenzen im Bereich der
Künstlichen Intelligenz zu bündeln und der unmittelbaren Bundesverwaltung
zur Verfügung zu stellen. Mit Proof-of-Values (PoV) sollten niedrigschwellig
Mehrwerte der Nutzung von KI in der Bundesverwaltung identifiziert werden.
Im Unterschied zum vom BMI eingerichteten „Beratungszentrum für
Künstliche Intelligenz (BeKI)“ stellte das KI-KC technisches Know-how zur
Verfügung, um dieses in agilen Projekten für die Entwicklung von Prototypen zu
nutzen. Im Juni 2023 wurde ein Rahmenvertrag für die unmittelbare
Bundesverwaltung zum Aufbau und zur Nutzung des KI-KC zwischen BMF und
Bundesdruckerei geschlossen. PoVs konnten über Einzelprojektverträge mit der BDr
vereinbart werden. Für 2024 wurden rund 9,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt,
2025 wurden rund 1,3 Mio. Euro (bis zum Februar 2025) aufgewendet. Die
Bundesdruckerei betreibt seitdem das KI-KC eigenständig fort: Die
unmittelbare Bundesverwaltung kann mittels des Rahmenvertrags bis Ende 2025 und
mit eigenen Haushaltsmitteln PoV-Projekte beauftragen. Das KI-KC betreute
acht Projekte aus den Mitteln des KoPa, zu den Projektpartnern gehörten das
BMWSB, das BMWK und die Bundesfinanzverwaltung mit dem BMF. Der
überwiegende Fokus lag in der Nutzbarmachung generativer KI.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Plant die Bundesregierung weitere zentrale Einrichtungen, die sich mit
dem Einsatz von KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung
beschäftigen sollen, und wenn ja, welche mit welchen Aufgaben (bitte die in
Frage 12 erfragten Angaben für jede dieser Einrichtungen ergänzen)?
Die Bundesregierung plant nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren
zentralen Einrichtungen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der
Bundesverwaltung.
14. Wie lautet der aktuelle Stand der Test- bzw. Untersuchungsphase, in der
KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörden geprüft werden
sollen und deren Bestandteil auch explizit die Entwicklung passender
Risikoklassenmodelle ist (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 9
auf Bundestagdrucksache 20/3020 und gleichlautende Antwort zu
Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/6862)?
a) Was hat die Prüfung der KI-Potenziale im Bereich der obersten
Bundesbehörde in den vergangenen zwei Jahren ergeben, gibt es
Prüfberichte, und wenn ja, sind sie öffentlich verfügbar bzw. können sie den
Fragestellenden zur Verfügung gestellt werden?
c) Wie ist der Zeitplan für die Prüfung der KI-Potenziale für den Bund,
wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein, und gibt es Meilensteine
bis dahin?
Die Fragen 14a und 14c werden zusammen beantwortet.
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die
Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten
Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere
Fachaufgaben unterstützen.
Die KI-Potenziale des Bundes werden fortlaufend geprüft und finden sich auch
in der Modernisierungsagenda wieder. Aufgrund der rasanten Entwicklung der
Technologie ist eine fortlaufende Evaluierung erforderlich. Dies betrifft
beispielsweise auch die Potentiale von AgenticAI in der Bundes-, Landes- und
Kommunalverwaltung.
b) Wer ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die
Entwicklung passender Risikoklassenmodelle, und wie erfolgt die
behördenübergreifende Koordinierung der Prüfung der KI-Potenziale?
d) Welche Zwischenergebnisse zur Entwicklung passender
Risikomodelle gibt es seit der ersten Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr
2022, wurden verschiedene Modelle entwickelt und bzw. oder
getestet,wenn ja, mit welchem Ergebnis, und bei welchen Vorhaben?
e) Ab wann wird bzw. werden ein oder mehrere Risikoklassenmodelle
für den Einsatz von KI in Bundesbehörden zur Verfügung stehen, und
wird die Anwendung eines Risikoklassenmodells vor dem Einsatz
neuer KI-Systeme verpflichtend sein?
Die Fragen 14b, 14d und 14e werden zusammen beantwortet.
Derzeit führt jede Behörde individuell eine Prüfung und Einstufung ihrer KI-
Systeme nach der KI-VO durch. Die Risikomodelle der KI-VO sind hierfür im
Rahmen der gesetzlichen Anforderungen maßgeblich. Die Bundesnetzagentur
bietet mit ihrem KI-Service Desk eine Unterstützung für Unternehmen,
Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung. Teil des KI-
Service Desk ist ebenso eine Hilfe zur Einstufung des KI-Systems nach den in
der KI-Verordnung genannten Risikoklassen. Darüber hinaus unterstützt das
sich im Aufbau befindliche Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz
explizit als Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zur richtigen Eingruppierung in
die Risikoklassen, wobei der Schwerpunkt auf verwaltungsspezifischen
Anforderungen der KI-Verordnung liegt.
15. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Evaluation
etwaiger Auswirkungen der gesetzlichen Risikoklassifizierung für den KI-
Einsatz in der Bundesverwaltung gekommen (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12191)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14b, 14d und 14e verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, ggf. auf Basis des derzeit freiwilligen KI-
Transparenzregisters (https://maki.beki.bund.de/a/bmi-makimo-app/tab
elle), im Sinne transparenten Verwaltungshandelns die Einrichtung eines
vollständigen, verpflichtend zu führenden KI-Registers für KI-
Anwendungen im staatlichen Einsatz, z. B. entsprechend dem Vorschlag von
Algorithmewatch e. V. (https://algorithmwatch.org/de/ki-transparenzregiste
r-dtl/),
a) bundesweit und für jeglichen KI-Einsatz durch staatliche Stellen,
also auch für andere föderale Ebenen?
b) nur für den KI-Einsatz im Auftrag des Bundes bzw. bei und durch
Bundesbehörden?
c) weder noch (bitte begründen, warum kein KI-Register geplant ist)?
Der zunächst im BMI und nunmehr im BMDS unter aktiver Mitwirkung und
Abstimmung im Ressortkreis entwickelte, öffentlich verfügbare „Marktplatz
der KI-Möglichkeiten“ (MaKI, www.kimarktplatz.bund.de) ist die zentrale
Matching-Plattform für KI-Systeme in der Verwaltung und bringt Ministerien
und Behörden mit passenden KI-Systemen und Bedarfen zueinander.
Gleichzeitig dient der MaKI als Grundlage eines nationalen KI-Transparenzregisters
für die gesamte Verwaltung. Um ein möglichst umfassendes Spektrum an KI-
Systemen in vergleichbar hoher Datenqualität abzubilden, wurden basierend
auf dem Auftrag des IT-Rats im Ressortkreis „Regelungen für die Eintragung
von KI-Systemen“ (MaKI – Startseite – Regelungen zur Eintragung von KI-
Systemen) ressortübergreifend entwickelt und gemeinsam abgestimmt. Dabei
wurden Anliegen der Ressorts bspw. zu erforderlichen Ausnahmen von der
Eintragung aus Sicherheits- oder Geheimschutzgründen aufgenommen und
berücksichtigt. Die Regelungen zur Eintragung haben weiterhin Bestand und sind
wichtig für die Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Förderung des
KI-Einsatzes in der Verwaltung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Parallel- und
Doppelentwicklungen von KI-Anwendungen in verschiedenen
Geschäftsbereichen kommt, und dass jede Entwicklung von KI-Anwendungen der
gesamten Bundesverwaltung zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt
wird?
Das BMDS erhält gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai
2025 einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der
unmittelbaren Bundesverwaltung. Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt ist Bestandteil
der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) (siehe BMDS
(2025): Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund), Seite 32,
https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_ba
rrierefrei-neu.pdf).
Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt dient dem Ziel, ressortübergreifend Mittel
für die Digitalisierung der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiver und
effizienter einzusetzen. Hierzu gehört unter anderem auch als Ziel,
Doppelstrukturen zu vermeiden sowie auf Wiederverwendbarkeit zu prüfen.
Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) dient darüber hinaus als KI-
Transparenzregister und innovative Matching-Plattform für KI-Systeme in der
gesamten öffentlichen Verwaltung. Hier finden sich zahlreiche Informationen
rund um die Nutzung des MaKI. Der MaKI soll dazu beitragen,
Doppelentwicklungen zu vermeiden, Ressourcen bei der Entwicklung von KI-Systemen
durch Nachnutzung oder das Teilen von Best Practices zu schonen, und
Synergiepotenziale zu nutzen. Er soll den Austausch und die Kooperation zwischen
Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Forschung sowie Ministerien und
Behörden ermöglichen. Der MaKI adressiert auch Forderungen aus der
Zivilgesellschaft zum transparenten, ethischen Einsatz von KI durch die Verwaltung, und
schafft so Vertrauen.
18. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich des Beschlusses des IT-
Planungsrates vom 13. November 2024, den KI-Marktplatz auch für die
Länder pilotweit zu öffnen, und hat die Bundesregierung die
erforderlichen Zugänge im ersten Quartal 2025 bereitgestellt (wenn nein, bitte
begründen)?
Der MaKI wurde in Umsetzung des Beschlusses des IT-Planungsrates vom
13. November 2024 in fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sowie
einigen Kommunen erfolgreich und plangemäß pilotiert. Mit der aktuellen Version
wird erstmals die Einbindung der Länder- und Kommunalverwaltung für den
Austausch und die Eintragung von KI-Systemen technisch ermöglicht; ein
wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum bundesweiten Roll-out. Zudem enthält
das Update Funktionen und Optimierungen auf Basis des bisherigen
Nutzungsfeedbacks. Zunächst werden sich die pilotierenden Länder und Kommunen auf
dem MaKI registrieren und sukzessive erste KI-Systeme eintragen.
19. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Verabschiedung eines
Gesetzes zur Umsetzung der KI-Verordnung und den Aufbau
entsprechender Aufsichtsstrukturen, und wie ist der aktuelle Arbeitsstand?
Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung
hat die Ressortabstimmung bis zum 24. September 2025 und die Länder- und
Verbändeanhörung bis zum 10. Oktober 2025 durchlaufen. Das für die KI-
Verordnung federführende BMDS konsolidiert derzeit den Referentenentwurf. Das
Vorhaben unterliegt hoher Priorität der Bundesregierung, die intensiv daran
arbeitet, die Ressortabstimmung so zügig wie möglich zu finalisieren und den
Referentenentwurf dem Kabinett vorzulegen.
20. Hat die Bundesregierung bis zum 2. August 2025 der EU-Kommission
einen Bericht gemäß Artikel 70 Absatz 6 der KI-Verordnung übermittelt,
und welchen Inhalt hatte dieser Bericht?
Die Bundesregierung übermittelte der EU-Kommission bis zum 2. August 2025
einen Bericht über die Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland, der
auch Ausführungen über den Sachstand bezüglich der finanziellen Mittel und
des Personals der zuständigen nationalen Behörden gemäß Artikel 70 Absatz 6
der KI-Verordnung enthielt. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission
mit, dass der erforderliche personelle und finanzielle Aufwand für eine
angemessene Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden und der
einzubeziehenden Behörden derzeit ermittelt werde und im parlamentarischen
Haushaltsverfahren festgelegt werden müsse. Es sei zum damaligen Zeitpunkt daher nicht
möglich gewesen, genauere Angaben, etwa zu den hierfür anvisierten Stellen
oder dem bereitgestellten Haushaltsbudget, zu machen. Ziel bei der Ausstattung
werde aber eine effiziente und ressourcenschonende Durchführung sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Allgemeine Angaben
Frage 1 d) Frage 1 e) Frage 1 f) Frage 1 i) Frage 1j)
Auswahl und Entscheidung zum KI-System Interne oder externe Entwicklung Angaben zur Datenerhebung
Ressort / Behörde
Abteilung
KI-System
Inwiefern wurden bei der jeweiligen
Wahl des jeweiligen Verfahrens die
Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen
Einsatzzweck gesetzt und
abgewogen?
Inwiefern wurden bei der
jeweiligen Wahl des jeweiligen
Verfahrens alternative Lösungen
in Betracht gezogen, die nicht
mit den genannten KI-
spezifischen
Diskriminierungsrisiken behaftet
sind?
Inwiefern wurde bei der Wahl des
Systems geprüft, ob bereits an
anderer Stelle in der Bundesverwaltung
eingesetzte Systeme nachgenutzt
werden können?
Wurden die Systeme intern oder extern entwickelt?
Falls extern entwickelt:
Wurden die Systeme
ausgeschrieben? Falls
nicht bitte begründen
Bitte auswählen:
zweckgebunden
/ frei nutzbar/
sonstiges
Falls sonstiges, bitte
tichpunktartig erläutern
und Quellen nennen
BMJV / DPMA
elekt. Klassifikator nach
IPC
WiBe
Nicht relevant, da ausschließlich
auf Inhalten von
Schutzrechtsanmeldungen
gearbeitet wird.
Diskrimierungsrelevante Daten und
Entscheidungen fallen dabei nicht
an.
geprüft - es handelt sich um eine
amtsspezifische Anforderung, die in in
vergleichbarer Form in keiner Stelle der
Bundesverwaltung auftritt
extern
ja
zweckgebunden
./.
BMJV / DPMA
Kognitive Suche für das
Patentprüfungsverfahre
n
WiBe
Nicht relevant, da ausschließlich
auf Inhalten von
Schutzrechtsanmeldungen
gearbeitet wird.
Diskrimierungsrelevante Daten und
Entscheidungen fallen dabei nicht
an.
geprüft - es handelt sich um eine
amtsspezifische Anforderung, die in in
vergleichbarer Form in keiner Stelle der
Bundesverwaltung auftritt
extern
ja
zweckgebunden
./.
BMJV / DPMA
Akten/Prüferkarteireche
rche und
Patentrecherche
WiBe
Nicht relevant, da ausschließlich
auf Inhalten von
Schutzrechtsanmeldungen
gearbeitet wird.
Diskrimierungsrelevante Daten und
Entscheidungen fallen dabei nicht
an.
geprüft - es handelt sich um eine
amtsspezifische Anforderung, die in in
vergleichbarer Form in keiner Stelle der
Bundesverwaltung auftritt
extern
ja
zweckgebunden
./.
BMJV / DPMA
Checking-Claims
WiBe
Nicht relevant, da ausschließlich
auf Inhalten von
Schutzrechtsanmeldungen
gearbeitet wird.
Diskrimierungsrelevante Daten und
Entscheidungen fallen dabei nicht
an.
geprüft - es handelt sich um eine
amtsspezifische Anforderung, die in in
vergleichbarer Form in keiner Stelle der
Bundesverwaltung auftritt
intern
nein, Umsetzung durch
interne Ressourcen
zweckgebunden
./.
BMJV / DPMA
WIPO-Translate
WiBe
Nicht relevant, da ausschließlich
auf Inhalten von
Schutzrechtsanmeldungen
gearbeitet wird.
Diskrimierungsrelevante Daten und
Entscheidungen fallen dabei nicht
an.
geprüft - es handelt sich um eine
amtsspezifische Anforderung, die in in
vergleichbarer Form in keiner Stelle der
Bundesverwaltung auftritt
extern
nein - Lösung von der
WIPO
zweckgebunden
./.
BMUKN
Z
KIRAS (MaKI-ID:
BD20247483453)
Die Entscheidung für eine
Eigenentwicklung auf hausinterner
Infrastruktur basierte auf dem Ziel, ein
daten-souveränes System zu betreiben
und die Daten- und KI-Kompetenz im
Ministerium zu erhöhen. Deshalb wird
die Anwendung auf lokaler Infrastruktur
betrieben und eine externe
Beschaffung/Beauftragung wurde nicht
in Betracht gezogen.
Regelbasierte Chatbots sind für
den Anwendungszweck nicht
geeignet.
KIPITZ wurde geprüft, aber aufgrund
des Betriebs auf einer public cloud als
nicht geeignet bewertet.
intern
sonstiges
Für die Entwicklung der
Anwendung wurden keine
Daten erhoben.
BMUKN /
Umweltbundesamt
(UBA)
Anwendungslabor
für Künstliche
Intelligenz und Big
Data (KI-Lab)
Beim Prozess prototypischer
Lösungsentwicklungen wurden
Machbarkeit und Kosten dem
generierten Mehrwert auf Fachseite
gegenübergesetzt. Wenn im Prozess
absehbar, dass Kosten zu
hoch/Nachnutzbarkeit (siehe Frage 1f)
nicht gegeben, wurden Use Cases
abgebrochen oder verkürzt.
Jeder unserer Use Cases wurde
lösungsagnostisch angegangen,
d.h. es wurde sich nicht a priori auf
ein Verfahren festgelegt, sondern
versucht das zur Problematik am
besten passende auszuwählen.
Daher umfasst das technologische
Lösungsportfolio der Use Cases
sowohl KI-gestützte Verfahren, als
auch klassische
Softwareentwicklung oder
skriptbasierte Data Science
Ansätze.
Vor Beginn eines Use Cases wird
geprüft, ob bekannte Angebote, bspw.
von ITZBund, Bundesdruckerei oder
anderer auf dem Marktplatz der KI-
Möglichkeiten gelisteten Akteure, die
Anforderungen eines Use Cases
abdecken können. Gleiches gilt für den
wissenschaftlichen Bereich.
Eigenentwicklungen erfolgen erst bei
negativem Ergebnis der Prüfungen.
Neuere Anwendungen eine UBA-interne Entwicklung vom KI-Lab für
Fachabteilung; ältere Anwendungen tlw. durch extern Entwickelt
Seit der Anfrage 2024
wurden keine
Entwicklungen von KI-
Anwendungen durch das
KI-Lab ausgeschrieben
sonstiges
Keine Daten selbstständig
erhoben. Teilweise frei
nutzbare Daten, teilweise
Proprietäre Satellitendaten
von "Planet", bereitgestellt
durch das BKG, genutzt.
BMUKN /
Bundesamt für
Naturschutz (BfN)
Abteilung I 1
Digitalisierung,
Naturschutzinformati
on (zuständig:
Fachgebiet I 1.1)
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachung wird
in den KI-Projekten mitgedacht, da das
BfN aber nur KI-Forschungsprojekte
derzeit umsetzt, steht hier die
Erprobung der technischen Machbarkeit
im Vordergrund und nicht die
Implementierung und den damit
verbundenden Kosten
Eine Analyse vergleichbarer
Verfahren ist in vielen Projekten
Bestandteil der KI-
Forschungsprojekte und wurde
auch bei der Ausgestaltung der
Projekte berücksichtigt und wo
möglich, vorab analysiert.
Eine Horizon Scanning und Analyse
bestehender KI-Forschungsprojekte mit
naturschutzfachlichem Bezug ist fester
Bestandteil bei der Ausgestaltung der
aufgeführten Projekte um
Doppelförderungen zu vermeiden
extern
Ja
zweckgebunden
BMUKN /
Bundesamt für die
Sicherheit der
nuklearen
Entsorgung (BASE)
Abteilung T –
Verwaltungstransfor
mation und
Öffentlichkeitsarbeit
(zuständig: Referat
T4)
KI-Projekte des BASE befinden sich
noch im Stadium der Ideenentwicklung
bzw. Planung oder Prototypisierung
(siehe MAKI-Steckbriefe, ID:
BD20249513748; BD20242554313;
BD202478104599). Bis jetzt ist noch
keine KI-Anwendung im Einsatz. Bei
den Projekten geht es um eine
Evaluation von KI-Verfahren bzw. um
die Einschätzung, ob und wie KI-
Anwendungen geeignet sind, um bei
der Bearbeitung von spezifischen
Aufgaben zu unterstützen. KI-Verfahren
werden evaluiert, um auch Kosten und
Nutzen bewerten zu können. Weitere
voraus-sichtliche Ergebnisse der
Projekte sind Beratungsleistungen,
Empfehlungen bzw. ein Demonstrator,
keine Entwicklung von KI-
Anwendungen.
KI-Projekte des BASE befinden
sich noch im Stadium der
Ideenentwicklung bzw. Planung
oder Prototypisierung (siehe MAKI-
Steckbriefe, ID: BD20249513748;
BD20242554313;
BD202478104599). Ein konkretes
KI-System für die Projekte ist
derzeit noch nicht ausgewählt oder
im Einsatz.
KI-Projekte des BASE befinden sich
noch im Stadium der Ideenentwicklung
bzw. Planung oder Prototypisierung
(siehe MAKI-Steckbriefe, ID:
BD20249513748; BD20242554313;
BD202478104599). Ein konkretes KI-
System für die Projekte ist derzeit noch
nicht ausgewählt oder im Einsatz.
Es wurde noch kein System entwickelt.
frei nutzbar
Im Fall von Maki ID:
BD20242554313 trifft
sonstiges zu. Hier findet
im Rahmen des
Vorhabens keine
Datenerhebung statt.
BMUKN /
Bundesamt für
Strahlenschutz
(BfS)
Abteilung DO
"Digitalisierung und
Organisation"
(zuständig: Referat
DO4)
Bei Beschaffungen wird stets eine
Kosten-Nutzen-Abwägung
vorgenommen, die die Auswahl des
Verfahrens beeinflusst.
Sofern alternative Lösungen
verfügbar sind, die den definierten
Einsatzzweck erfüllen, werden
diese in eine Betrachtung mit
einbezogen.
Eine Prüfung vorhandener Systeme ist
Teil des Beschaffungsprozesses.
i. d. R. intern entwickelt bzw. weiterentwickelt
Bei externen
Entwicklungen werden die
Systeme augeschrieben,
alls es keine bestehenden
RV im KdB gibt.
zweckgebunden
BMAS
D (hier Fragen 1 und
2; konkret: Trend-
und
Themenscanning
(„Horizon Scanning“
/ denkfabrik.ai)
Es wurde eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchgeführt, bei der alternative
Optionen geprüft und Kosten im
Verhältnis zum Einsatzzweck
abgewogen wurden.
Einbindung von Experten und
Fachkräften in die
Entscheidungsprozesse,
Implementierung von Eskalations-
und Genehmigungsverfahren für
kritische Entscheidungen,
Regelmäßige Schulungen und
Sensibilisierung der Mitarbeiter für
KI-Risiken, Überwachung und
Überprüfung der KI-Ausgaben
durch qualifizierte Mitarbeiter
Es handelt sich um ein Pilotprojekt zum
Aufbau und Pilotierung einer KI-
basierten Foresight Platform für das
BMAS (Siehe auch, Drucksache 20/430,
Anlage 3)
intern und extern
Rahmenvertrag „Digitale
Arbeitsgesellschaft -
Strategische Vorausschau“
wurde europaweit
ausgeschrieben
zweckgebunden
BMAS
Z
Wirtschaftlichkeitsanalyse
einschließlich Betrachtung von
Umsetzungsalternativen
Wirtschaftlichkeitsanalyse
einschließlich Betrachtung von
Umsetzungsalternativen. Bei der KI-
Suche kommt überwiegend ein
RAG Ansatz (Retrieval-Augmented
Generation) zum Einsatz. Die KI-
Ergebisse werden mit Referenzen
auf die Datenquellen erzeugt.
Makterkundung, Marktplatz der KI-
Möglichkeiten und Austausch mit
anderen Ressorts und Behörden.
Extern
Ja (Europaweite
Ausschreibung)
zweckgebunden
Entfällt.
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
KIEZ
WiBe erstellt
keine hinreichende Alternative
bekannt
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern & extern, kein Training
nein, Nutzung eines
Rahmenvertrags
sonstiges
Option zu Datenupload
von Dokumenten ohne
sensible Inhalte
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
Experten-KI-RAGs
WiBe erstellt
keine hinreichende Alternative
bekannt
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern & extern. kein Training
nein, Nutzung eines
Rahmenvertrags
sonstiges
Hinterlegung interner
Dokumente nach Freigabe
oder offenen Daten
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
Check-KI
Die Grundlage war, auf offene Modelle
zu setzen und die App auf PLAIN zu
entwickeln.
Verschiedene Open Source
Modelle wurden getestet. Phi-4 hat
im Vergleich zu Mixtral 8x7b eine
deutlich bessere Perfomanz.
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern & extern, kein Training
nein, Nutzung eines
Rahmenvertrags
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
NegotiateCOP
WiBe erstellt
keine hinreichende Alternative
bekannt
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
extern, kein Training
nein, Nutzung eines
Rahmenvertrags
frei nutzbar
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
PortfolioNavigator
WiBe erstellt
Verschiedene Open Source
Modelle wurden getestet. Phi-4 hat
im Vergleich zu Mixtral 8x7b eine
deutlich bessere Perfomanz.
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern & extern,
kein Training
nein, Nutzung einer
nhouse-Vergabe über den
GovTech-Campus
sonstiges
Hinterlegung interner
Dokumente nach Freigabe
oder offenen Daten
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
SimplifAI
kleine Eigenentwicklung im Datenlabor,
keine Abwägung der Personalkosten
keine hinreichende Alternative
bekannt
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern
sonstiges
Hinterlegung interner
Dokumente nach Freigabe
oder offenen Daten
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
Evidenz-Chatbot
Projekt erst in Planung, WiBe wird
erstellt
keine hinreichende Alternative
bekannt
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
Projekt in Planung, Entwicklung noch nicht begonnen
frei nutzbar
BMZ
Globale Gesundheit;
Chancengerechtigke
it; Digitalisierung;
Ernährungssicherhei
t
AutoRedact
kleine Eigenentwicklung im Datenlabor,
keine Abwägung der Personalkosten
KI wurde gegen regelbasierte
Verfahren getestet, beide
Versionen des Tools existieren, KI
bringt bessere Performance
Abfrage im Kreis der Datenlabore
(interministerielle Arbeitsgruppe) und
Recherche im MaKi
intern
sonstiges
nterne Dokumente, deren
Informationsgehalt
reduziert wird
AA
AA weit
KI Assistenz für die
Aufgaben Chat,
Zusammenfassung,
Recherche; RAG
System
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die
Nutzung von KI Technologien einen
Effizienzgewinn im Vergleich zu
deterministischen Verfahren darstellt.
Wo nötig werden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
duchge-führt.
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob
die Nutzung von KI Technologien
einen Effizienzgewinn im Vergleich
zu deterministischen Verfahren
darstellt.
Es wurde im Einzelfall z.B. unter
Nutzung des Marktplatzes der KI –
Möglichkeiten sowie durch Sondierung
im Bund und in den Ländern geprüft ob
vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden
können.
intern
n.n.
zweckgebunden
n.n.
AA
AA weit
Übersetzungen
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die
Nutzung von KI Technologien einen
Effizienzgewinn im Vergleich zu
deterministischen Verfahren darstellt.
Wo nötig werden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
duchge-führt.
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob
die Nutzung von KI Technologien
einen Effizienzgewinn im Vergleich
zu deterministischen Verfahren
darstellt.
Es wurde im Einzelfall z.B. unter
Nutzung des Marktplatzes der KI –
Möglichkeiten sowie durch Sondierung
im Bund und in den Ländern geprüft ob
vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden
können.
extern
nein; Nutzung
Rahmenvertrag
zweckgebunden
n.n.
AA
AA weit
Unterstützung bei
Bürgeranfragen durch
teilautomatische
Klassifizierung, um
möglichst zielgenaue
Antworten aus den
Internet-FAQ Bereich in
der ersten Autoantwort
zu
versenden.
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die
Nutzung von KI Technologien einen
Effizienzgewinn im Vergleich zu
deterministischen Verfahren darstellt.
Wo nötig werden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
duchge-führt.
Es wurde im Einzelfall geprüft, ob
die Nutzung von KI Technologien
einen Effizienzgewinn im Vergleich
zu deterministischen Verfahren
darstellt.
Es wurde im Einzelfall z.B. unter
Nutzung des Marktplatzes der KI –
Möglichkeiten sowie durch Sondierung
im Bund und in den Ländern geprüft ob
vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden
können.
extern entwickelt, intern trainiert
nein; Nutzung
Rahmenvertrag
zweckgebunden
n.n.
BMDS
DS (Ref DS II 2
Beschaffungscontroll
ing)
Bert-v2
Die genutzte Lösung ist kostenfrei und
ist Open Source.
Es handelt sich um ein Proof of
Concept, bei dem
Rechnungsinhalte nach IT und
nicht-IT Ausgaben klassifiziert
werden, welches sehr spezisch als
Small-Language-Model
angewendet wird. Es besteht kein
Diskriminierungsrisiko.
Eine solche Evaluierung wird für den
Aufbau eines Produktivsystems
durchgeführt.
Es fand keine Neuentwicklung statt. Es wurde eine kostenfreie Open
Source Lösung verwendet, welche lokal betrieben wurde.
Da es sich nur im ein Proof
of Concept handelt wurde
nicht ausgeschrieben und
nicht neu entwickelt.
Verweis auf Antwort 1 f)
und erste Frage 1 i).
sonstiges
Datenquelle: Bereinigte
Rechnungsdaten des BMI
des Monats Juni 2025
BMDS
DS (Ref DS II 7)
EMMA
Die genutzte Lösung wird im Bereich
des First Level Supports für
Bürgerinnen und Bürger bei der
beauftragten Fa. Bechtle eingesetzt und
ist somit im Vergabeverfahren für den
First Level Support berücksichtigt
worden
EMMA ist ein optionales Angebot
für Bürgerinnen und Bürger, es
muss nicht genutzt werden, daher
entsteht Diskriminierungsrisiko
Es wurde auf bestehende
Rahmenverträge für den Bereich
ServiceDesk/FLS geprüft. Vergleichbare
RV waren nicht vorhanden.
extern
Die genutzte Lösung wird
im Bereich des First Level
Supports für Bürgerinnen
und Bürger bei der
beauftragten Fa. Bechtle
eingesetzt und ist somit im
Vergabeverfahren für den
First Level Support
berücksichtigt worden
zweckgebunden
BMF/ BMF
hausweit
KIPITZ
KIPITZ-Anwendungen werden nach den
hauweiten Bedarfen der Beschäftigten
und anhand der Entwicklungs- und
Betriebskosten priorisiert und
entwickelt.
KIPITZ löst Problemstellungen
(siehe Drucksache 20/12191) die
spezifisch durch textgenerative KI
gelöst werden können. Die
Effizienz- und
Produktivitätssteigerungen durch
KIPITZ können nicht durch andere
technische Lösungen erzielt
werden.
Bei KIPITZ handelt es sich um ein KI-
Portal, welches zur Nachnutzung
innerhalb der Bundesverwaltung
entwickelt wurde.
intern über den ITZBund mit externer Unterstützung (Dienstleistungen
aus Rahmenvertrag) entwickelt. Es erfolgte kein Training von KI-
Modellen.
nein, es brauchte keine
Ausschreibung, da ein
bestehender
Rahmenvertrag des
ITZBunds konnte genutzt
werden
(Dienstleistungsvertrag)
sonstiges
Kein eigenes Training;
Verwendung von
OpenSource und Open-
Weight Sprachmodellen
von Drittherstellern
BMF
ITZBund
Chatbot BITZ
Zum Zeitpunkt des Beginns der
Maßnahme (siehe Antwort auf Frage
1f)) waren GPT-Lösungen in der Praxis
noch nicht sinnvoll nutzbar, sodass die
Wahl auf NLU-Lösungen fiel.
Aufgrund der hier eingesetzten
NLU-Technologie treffen die KI-
spezifischen, sich auf GPT-Modelle
bezogenen Diskriminierungsrisiken
nicht zu, sodass keine Betrachtung
alternativer Lösungen erforderlich
war.
Das Projekt steht im Kontext der
Dienstekonsolidierungsmaßnahme
"Chatbots für die Bundesverwaltung",
welche explizit die Konsolidierung und
Verinheitlichung von IT-Diensten in der
Bundesverwaltung zum Zweck hat. Zum
Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme
gab es keine nachnutzbaren Lösungen
in der Bundesverwaltung.
extern
nein
Nachnutzung Basisdienst
Dienstekonsolidierung
(BMI)
zweckgebunden
-
BMF
ITZBund
Chatbot KIRA
Zum Zeitpunkt des Beginns der
Maßnahme (siehe Antwort auf Frage
1f)) waren GPT-Lösungen in der Praxis
noch nicht sinnvoll nutzbar, sodass die
Wahl auf NLU-Lösungen fiel.
Aufgrund der hier eingesetzten
NLU-Technologie treffen die KI-
spezifischen, sich auf GPT-Modelle
bezogenen Diskriminierungsrisiken
nicht zu, sodass keine Betrachtung
alternativer Lösungen erforderlich
war.
Das Projekt steht im Kontext der
Dienstekonsolidierungsmaßnahme
"Chatbots für die Bundesverwaltung",
welche explizit die Konsolidierung und
Verinheitlichung von IT-Diensten in der
Bundesverwaltung zum Zweck hat. Zum
Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme
gab es keine nachnutzbaren Lösungen
in der Bundesverwaltung.
extern
ja
frei nutzbar
-
BMF ITZBund Pilotierung
- Show-Case für
Beratung
Die Durchführungs einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist
erfolgt.
Nicht zutreffend
Das Projekt verfolgt seit Anfang einen
modularen Aufbau welcher die
Nachnutzbarkeit vorsieht.
intern
-
frei nutzbar
-
BMF
ITZBund
KIPITZ
Die Durchführung einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist erfolgt
Nicht zutreffend
Bei KIPITZ handelt es sich um ein KI-
Portal, welches zur Standardisierung
und Nachnutzen innerhalb der
Bundesverwaltung ins Leben gerufen
wurde.
intern mit ext. Unterstützung (Dienstleistungen aus Rahmenvertrag)
Es erfolgte kein Training von KI-Modellen.
nein, bestehender
Rahmenvertrag konnte
genutzt werden
(Dienstleistungsvertrag)
sonstiges
general-purpose-AI;
kein vorgegebener
Einsatzzweck
BMF
GZD
Die Kosten wurden im Rahmen der
Haushaltsmittel-Priorisierung
abgewogen und in das Verhältnis zum
Einsatzzweck gesetzt.
Alternative Lösungen waren nicht
vorhanden.
Die Prüfung der Nachnutzung ergab
keine bereits vorhandenen ähnlichen
Systeme, da es sich hierbei um jeweils
spezielle Zuständigkeitsbereiche der
Zollverwaltung handelt. Bzgl. der
Nutzung von generativer KI wird
innerhalb der Zollverwaltung KIPITZ als
"ZollGPT" nachgenutzt, ist jedoch aktuell
noch im Status eines Proof of Concept
(PoC).
siehe BT-Drs. 20/11648 Frage 4.
siehe BT-Drs. 20/11648
Frage 4.
siehe BT-Drs.
20/11648 Frage
1. f)
siehe BT-Drs. 20/11648
Frage 1. f)
BMF
GZD
eZoll-App
Die Kosten wurden im Rahmen der
Haushaltsmittel-Priorisierung
abgewogen und in das Verhältnis zum
Einsatzzweck gesetzt.
Alternative Lösungen waren nicht
vorhanden.
Die Prüfung der Nachnutzung ergab
keine bereits vorhandenen ähnlichen
Systeme, da es sich hierbei um jeweils
spezielle Zuständigkeitsbereiche der
Zollverwaltung handelt.
extern
Die Entwicklung der
Anwendung fand nach den
Anforderungen der
Zollverwaltung extern statt.
zweckgebunden
BMFTR
Z
HdP Chatbot
Es wurde zu vor Beauftragung eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
vorgenommen.
Betrachtung von regelbasierten
Chatbots.
Es hat eine Prüfung des regelbasierten
Chatbots vom VDI/VDE IT
stattgefunden.
Extern
Beauftragung des
GovTech Campus über
einen Rahmenvertrag
sonstiges
Es handelt sich um ein
RAG System. Als
Datengrundlage dient ein
internes Wiki-Dokument
(Handbuch der
Projektförderung). Es wird
das vortrainierte LLM GPT-
3.5 von Open AI genutzt.
BMFTR
1
Emerging Technologies
Radar (Prototyp)
Entwicklung des Prototypen erfolgte im
Rahmen eines bestehenden
Rahmenvertrags
Nicht zutreffend
Ressortweite Abfrage, ob bereits
vergleichabre Systeme in der
Bundesverwaltung existieren, wurde
vor Beauftragung durchgeführt
Extern
Entwicklung fand im
Rahmen eines ursptünglih
europaweit
ausgeschriebenen
Rahmenvertrags statt
sonstiges
1) mehrere Mio.
wissenschaftliche Artikel
aus der Datenbank
OpenAlex
2) mehrere Mio.
Patentanmeldungen aus
der Datenbank Patstat
BMFTR
Z
OpenWebUI
Es wurden verschiedene Optionen, inkl.
Kommerzieller Anbieter geprüft und
sich für eine Open-Source Variante
entschieden
Nicht zutreffend
Vergleich laufend, Projekt in Vorstudie
Open-Source System, das intern implementiert wird
nicht zutreffend
frei nutzbar
-
BMFTR Z Auto-Summarizer Nicht zutreffend Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk
der Datenlabore Interne Entwicklung nicht zutreffend
BMFTR
Z
Fragewesen
Es wurde eine Stichwortsuche und
Schlagwortsuche betrachtet
Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk
der Datenlabore
Interne Entwicklung
nicht zutreffend
Die Datengrundlage sind
die über das
Dokumentation- und
Informationszentrum des
Bundestages
bereitgestellten
Drucksachen zu
parlamentarischen
Anfragen (Kleine & Große
Anfrage, mündliche und
schriftliche Fragen)
BMFTR
Z
OpenRedact
Es wurden alternative
Pseudobzw. Anonymisierungsansätze
verglichen. z.B. reine LLM
Verfahren. Diese haben im
Vergleich schlechter abgeschnitten.
Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk
der Datenlabore
Extern
Beauftragung von PD über
Rahmenvertrag
BMFTR
Z
EGO-Chatbot
Nicht zutreffend
Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk
der Datenlabore
Interne Entwicklung
nicht zutreffend
sonstiges
Es handelt sich um ein
RAG System. Als
Datengrundlage dient die
Erweiterte
Geschäftsordnung des
BMFTRs
BMG|BfArM
1 Zulassung
Die Hardware wurde im Rahmen des
vom BMG geförderten Lieferengpass-
(LE)-Projektes die Möglichkeit zu
evaluieren, mittels komplexer
Datenanalysen Lieferengpässe
frühzeitig zu identifizieren zu können.
Beim Frühwarnsystem für
Lieferengpässe handelt es sich um
eine spezifisch diesbezügliche
Fachanwendung zur Unterstützung
der zuständigen
Organisationseinheit.
siehe Frage e)
Exclusive interne Entwicklung mit Mitarbeitenden des BfArMs.
Es werden Daten
zweckgebunden
rhoben auf Basis
iner gesetzlichen
Grundlage. Diese
sind § 52b Abs.
3e und 3f AMG.
Es werden keine
ersonenbezogen
en Daten
verarbeitet
BMG|BfArM
7 Pharmakovigilanz
Durch die Nutzung von Open-Source-
Modellen oder kostenlos durch ande-re
Institutionen zur Verfügung gestellten
Modellen entstehen dem BfArM keine
zusätzlichen Kosten. Das BfArM hat
eine limitierte Anzahl von ChatGPT-
Enterprise-Lizenzen beschafft, damit
verschiedene Anwendungsfälle
zunächst für einen begrenzten Zeitraum
kostenschonend erprobt werden
können.
Für die Signaldetektion und -
validierung werden bereits nicht-KI-
basierte Algorithmen verwendet,
die die vorhandenen Informationen
statistisch auswerten, kombiniert
mit dem automatischen Abgleich
von weiteren manuell erfassten,
strukturierten Daten. Allerdings
sind diese Algorithmen nur bedingt
für die Adressierung der
zugrundeliegenden
Fragestellungen geeig-net, so dass
hierfür die Nutzung von LLMs
getestet werden soll.
Wie bereits in den Antworten zu den
Fragen a) bis c) erwähnt, sind uns
mehrere von europäischen und
internationalen Institutionen sowie vom
PEI entwickelte KI-Systeme im Bereich
der Pharmakovigilanz und
Signaldetektion bekannt, die teilweise
schon genutzt werden. Die
Anwendungsgebiete sind sehr
spezifisch auf die Pharmakovigilanz
ausgerichtet. Dem BfArM ist – jenseits
der Anwendung des PEI – kein
vergleichbares Tool bekannt, welches
bereits an anderer Stelle der
Bundesverwaltung Einsatz findet.
Siehe Antwort zu a) bis c).
BMG|BfArM
9 Medizinprodukte
Aufgrund der stetig steigenden Zahl von
Vorkommnismeldungen eindeutiger
Business Case
Es bestehen gravierende Vorteile
der KI-Ansätze gegenüber früher
erprobten alternativen Ansätzen,
zudem sind in diesem speziellen
Anwendungsfall für technische
Produkte keine zusätzlichen
Diskriminierungsrisiken durch den
Einsatz von KI-Methoden bekannt.
Augfrund sehr spezialisierter
Fragestellung wurde eine
entsprechende Prüfung nicht
durchgeführt
Intern
-
zweckgebunden
-
BMG|BfArM
10
Informationstechnik,
Klinische Prüfung
siehe Abteilung 1 Frage 1d). Für die
explorative Nutzung der Sprachmodelle
entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bzgl. der
Übersetzungsfunktionalität wurde
auch der Dienst DEEPL PRO
lizensiert, der für bestimmte,
größere Übersetzungsprojekte
genutzt wird.
Die Nutzung bestimmter KI-Dienste der
EU-Kommission wurden geprüft und als
derzeit nicht geeignet identifiziert. Die KI-
Dienste des ITZBund wurden betrachtet,
aber aufgrund der Kostenstruktur bisher
nicht in Betracht gezogen. Im Bereich
der Fachgruppe 10.3 werden zusätzlich
gelegentlich die KI-Services der EMA
genutzt.
Alle auf dem KI-Server für das BfArM angebotenen Sprachmodelle
sind extern entwickelt und durch die jeweiligen Herausgeber trainiert.
Die Abteilung 10
nutzt keine
automatisierten
Entscheidungspro
zesse und
Mustererkennung
sverfahren. Für
die an
angebotenen
großen Open-
Source-
Sprachmodelle
wird den
Angaben der
Hersteller
vertraut.
BMLEH/MRI
Leitung
KIDA AIChat im
Rahmen von KIDA
Vergleich der Wirtschaftlichkeit
verschiedener Softwarevarianten und
Bereitstellungsformen (Hosting)
N.A.
Das genutzte System besteht aus
OpenSource-Komponenten und ist
daher an sich schon eine Form der
Nachnutzung.
extern von der Open Source Community
Eine Ausschreibung war
nicht notwendig, da die
Komponenten als
Freeware verfügbar sind.
sonstiges
Für den Betrieb des
Dienstes war keine
Datenerhebung
notwendig.
BMLEH/MRI
Leitung
ScrAIbe im Rahmen
von KIDA
N.A.
N.A.
Das System resultiert aus einer eigenen
Entwicklung im KIDA-Verbund und greift
auf vortrainierte Open-Source KI-
Modelle zu
intern im KIDA-Verbund
N.A.
sonstiges
Für den Betrieb des
Dienstes war keine
Datenerhebung
notwendig.
BMLEH/MRI
Sicherheit und
Qualität bei Getreide
"Application of
simulations and
machine learning to
detect edible oil
adulteration" im
Rahmen von KIDA
Vergleich der Wirtschaftlichkeit der
Datengenerierung durch Laboranalytik
ggü. synthetischer Daten
N.A.
Literaturrecherche in peer-reviewed
articles
intern im KIDA-Verbund
N.A.
frei nutzbar
N.A.
BMLEH/MRI
Nationales
Referenzzentrum für
authentische
Lebensmittel
Fish-ID
Vergleich mit Wirtschaftlichkeit und
Skalierbarkeit vorhandener Verfahren
N.A.
Literaturrecherche, Austausch mit
anderen Einrichtungen, Onlinerecherche
intern
N.A.
sonstiges
Viele Einzelquellen;
Teilweise
zweckgebunden, teilweise
frei nutzbar, je nach
Lizenzart
BMLEH/BfR
66
molOCR
Es fand keine solche Einschätzung
statt. Da es sich um die
Zusammenstellung bereits frei
verfügbarer Tools handelt und auf diese
Weise lediglich die Nutzung
individueller Lösungen für den
Endnutzer erleichtert wurde.
Es wurde nach frei verfügbaren
und publizierten Open Source
Lösungen gesucht, da diese in der
Regel vergleichsweise einfach zu
implementieren sind.
Diesbezüglich fand keine Prüfung statt.
MolOCR wurde aufgrund eines
intrinischen Bedarfs zusammengestellt.
Da die Zusammenstellung keinen
größeren Aufwand darstellte, wurde
über potentielle Alternativen nicht
nachgedacht.
Entwicklung fand intern statt.
--
frei nutzbar
BMLEH/BfR
63
Sarah Nexus
Das Kosten/Nutzen-Verhältnis wurde
nicht abgewogen.
Sarah Nexus ist trainiert für die
Vorhersage von bakterieller
Mutagenität (Statistisches Model).
Trainingsdaten bestehen aus
experimentelle Studien und werden
forlaufend aktualisiert.
Diskriminierungsrisiken sind uns
nicht bekannt.
In den regulatorischen Verfahren ist
Sarah Nexus anerkannt. Es nicht
bekannt, dass es in der
Bundesverwaltung ein vergleichbares
sachdienliches Tool zur Verfügng steht.
Extern
Nein. Sarah Nexus wird
von der non-profit Firma
"lhasa limited" (UK
Registered Charity
(290866),
www.lhasalimited.org)
vertrieben.
zweckgebunden
Für die regulatorische
Arbeit oder für Forschung
die der regulatorischen
Arbeit dient
BMLEH/BfR
FG 73/FG 94
DistillerSR Profession
Es gab bei der EFSA ein größer
angelegtes Projekt
(https://doi.org/10.2903/sp.efsa.2022.E
N-7815) zu KI-Tools für das Review von
Literatur, an dem auch Mitarbeiter des
BfR beteiligt waren. Dort schnitt
DistillerSR im Vergleich zu den anderen
überprüften Tools mit am besten ab.
Außerdem lagen bei weiteren
Mitarbeitern bereits praktische
Erfahrungen mit diesem Tool aus
Kooperationen vor. Durch diese
Informationen musste das BfR keine
eigene Testung der Tools durchführen,
die einen hohen Kosten- und
Personalaufwand bedeutet hätte.
Es wurde Kontakt zum Julius-Kühn-
Institut aufgenommen. Das von denen
entwickelte Programm Cadima für
Literaturreviews enthält keine KI-
Funktionen.
extern
siehe Begründung Frage
1 d)
zweckgebunden
BMLEH/BfR
23
DeepL
Die Anwendung ist deutlich preiswerter
als die Beauftragung eines Dienstleister
bei besserer Qualität der Ergebnisse
sowie großem Zeitersparnis.
nicht zutreffend
e-Translation steht als Alternative zur
Verfügung, weist jedoch mangelnde
Qualität auf
extern
Ja
zweckgebunden
—
BMLEH/BfR
94
SMAFIRA
Das Kosten/Nutzen-Verhältnis wurde
nicht abgewogen.
SMAFIRA nutzt PubMedBERT.
Dieses Sprachmodell wurde auf
PubMed, einer wissenschaftlichen
Datenbank, trainiert.
Diskriminierende Sprache sollte
dort eigentlich nicht zu erwarten
sein. Wir haben alternative
Verfahren, nämlich das klassische
Machine Learning, überprüft,
kommen damit aber nicht zu
vergleichbar guten Ergebnissen.
Das Sprachmodell (BERT) wurde 2018
veröffentlicht und im Laufe des Jahres
2019 erstmals ins SMAFIRA-Projekt
integriert. Damals war nicht zu erwarten,
dass entsprechende System für die
Recherche nach Alternativmethoden
innerhalb der Bundesverwaltung
entwickelt werden.
Das eingesetzte Sprachmodell ist das Ergebnis eines (internen)
Finetunings eines (externen) Foundation-Modells (PubMedBERT) mit
eigenen Trainingsdaten.
Das eingesetzte
Foundation-Modell ist
kostenfrei bei Hugging
Face
(https://huggingface.co/)
verfügbar.
sonstiges
SMAFIRA erhebt keine
Nutzerdaten.
BMLEH/BfR
33/8FZ
Happy Chicken
Forschungsprojekt und
Eigenentwicklung
Forschungsobjekt sind Hühner,
daher nicht zutreffend
die Existenz anderer Systeme in der
Bundesverwaltung ist nicht bekannt
intern und extern
Nein: externe Entwicklern
waren in der KIDA des
damaligen BMEL
(https://www.kida-
bmel.de/)
frei nutzbar
BMLEH/BfR
1IZ/DSB
GenAI Prompt / KI-
basierte
Textzusammenfassu
ng
Die Nutzung steht im Rahmen der
Mitgliedschaft am GovTech Campus
kostenfrei zur Verfüfung und wurde
insofern als wirtschaftlich angesehen.
Die Nutzung des Tools wird nicht
als eigentständige Lösung in einem
Verfahren angesehen. Vielmehr
kann es als Unterstützung bei der
Recherche im Rahmen von bereits
bestehenden Verfahren angewandt
werden. An den Verfahren und
bestehenden Schutzmechanismen
änder sicht nicht.
Das Tool steht allen GovTech Campus
Mitgliedern der Bundes- und
Landesverwaltung zur Verfügung. Es
handelt sich insofern in gewissermaßen
um eine "Nachnutzung".
Extern
Nein. Das System wurde
nicht separat "beschafft",
sonder war in der
Mitgliedschaft enthalten
sonstiges
Es gelten die
Nutzungsbedigungen:
https://identity.atrium-
prompt.de/docs/govtech/N
utzungsbedingungen.pdf
BMLEH/JKI
JKI-ZR
SelWineQ
Verwendung einer kostenneutralen
OpenSource Lösung zur
wissenschaftlichen Datenanalyse
großer Datenmengen
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind Reben-
und Weindaten
wissenschaftlicher Ansatz
intern unter Verwendung von openSource Lösungen
sonstiges
keine Personenbezogene
Daten
BMLEH/JKI
JKI-ZR
KI-iREPro
Entstanden in einem Drittmittelprojekt,
Ausführung durch Projektpartner (Uni
Bonn)
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind Reben-
und Weindaten
wisscnschaftlicher Ansatz,
Anwendungsspezifische Entwicklung,
kein anderes System bekannt
extern
nein, da Aufgabe Partner
im Drittmittelprojekt
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
KI-iREPro,
DigiVine,PhytoMo
Entstanden in einem Drittmittelprojekt,
Ausführung durch Projektpartner
(Fraunhofer IOSB)
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind Reben-
und Weindaten
wisscnschaftlicher Ansatz,
Anwendungsspezifische Entwicklung
extern
nein, da Aufgabe Partner
im Drittmittelprojekt
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
Semantic Search Vitis-
Vea
Die Lösung wurde im Rahmen des
KIDA Projekts von der KI Beratungstelle
(KIDA) entwickelt.
Bei der Wahl des semantischen KI-
Verfahrens wurden auch nicht-KI-
basierte Alternativen (z. B.
klassische SQL-Suche) geprüft.
Diese boten jedoch nicht die
erforderliche semantische Qualität
für wissenschaftliche
Recherchezwecke.
Mögliche Diskriminierungsrisiken
werden als gering eingeschätzt und
durch die Ergebnisprüfungen und
bei einem späteren
Produktivbetrieb wird durch
Transparenzhinweise adressiert.
Anwendungsspezifische Entwicklung
extern
nein, da im Rahmen des
KIDA Projekts umgesetzt
frei nutzbar
BMLEH/JKI
JKI-ZR
DFG, MGGL, VITIFIT
Entstanden in einem Drittmittelprojekt
unter Verwendung bereits vorhandener
Ressourcen
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
das JKI-ZR ist das einzige
wissenschafliche Institut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
intern
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
VITIFIT
Entstanden in einem Drittmittelprojekt
unter Verwendung bereits vorhandener
Ressourcen
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
das JKI-ZR ist das einzige
wissenschafliche Institut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
intern
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
mit der Entwicklung wurde noch nicht
begonnen, Kosten sollen vermieden
werden
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
das JKI-ZR ist das einzige
wissenschafliche Institut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
intern
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
DFG
Traubenarchitektur
Drittmittelprojekt,Entwicklung durch
Projektpartner Uni Bonn
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
JKI-ZR ist das einzige
Forschungsinstitut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
extern durch Uni Bonn
nein, da Aufgabe Partner
im Drittmittelprojekt
zweckgebunden
BMLEH/JKI
JKI-ZR
Studentische
Abschlussarbeit ohne
Drittmittelprojekt
Masterarbeit,Entwicklung durch
Projektpartner Uni Bonn
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
JKI-ZR ist das einzige
Forschungsinstitut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
extern durch Uni Bonn
nein, da im Rahmen einer
studentischen
Abschlussarbeit
entstanden
sonstiges
Forschungsprototyp in der
Entwicklungsphase
BMLEH/JKI
JKI-ZR
KliwiResse
Drittmittelprojekt, Entwicklung in Python
(open source)
kein Diskriminierungsrisiko da
keine personenbezogene Daten;
Berechnungsbasis sind
Weinrebendaten
JKI-ZR ist das einzige
Forschungsinstitut in der
Bundesverwaltung, das sich mit
Rebenzüchtung beschäftigt
intern unter Verwendung von openSource Lösungen
zweckgebunden
BMLEH/JKI
Institut für
Bienenschutz
„BeesUp", MonViA und
Bienenzähler
Eine Kosten-Nutzen-Abwägung findet
innerhalb der Forschungsprojekte i.d.R.
auf Basis aufzuwendender Arbeitszeit
und möglicher Alternativen statt.
KI-Anwendungen werden innerhalb
von Projekten im Bereich der
Bienenforschung verwendet.
Folglich werden keine
personenbezogenen Daten
verarbeitet, und Fragen zu
Diskriminierungsrisiken sind
irrelevant.
Die jeweiligen Projektleitungen sind
über den KI- und Datenakzelerator
(KIDA) mit anderen Anwendern
innerhalb des Ressorts vernetzt. Oft
werden spezifische Systeme zur
Nutzung für spezifische
Forschungsfragen genutzt, welche nicht
einfach für andere Fragestellung
nachgenutzt werden können.
Die Systeme wurden entweder extern oder im Rahmen des
Verbundprojekts intern mit externen Partnern entwickelt
(Eigenentwicklungen, keine kommerziellen Systeme) entwickelt.
Die Systeme sind
entweder kostenfrei
nutzbar (open source),
sehr individuell in ihrer
forschungsspezifischen
Anwendung, über die
Projektmittel gedeckt,
wurden von externen
Forschungspartnern
entwickelt, oder es erfolgte
keine separate
Ausschreibung, da die
Entwicklung über
Projektpartner im
Zuwendungsbescheid
geregelt und durch
Projektmittel gedeckt ist.
frei nutzbar
BMWE / BAFA
IT-Steuerung
Mailytica (E-Mail-
Analyse und
Textvorschlag)
Ergebnis: Personell sind die Schritte
sonst nicht leistbar
Risiken nicht vorhanden
nein
extern
ja
zweckgebunden
-
BMWE / BAFA
IT-Steuerung
Intrafind
(Dokumentenanalyse
und Vergleichen)
Ergebnis: Personell sind die Schritte
sonst nicht leistbar
Risiken nicht vorhanden
nein
extern
ja
zweckgebunden
-
BMWE / BAFA IT-Steuerung Cognigy AI (Chatbot im
LkSG)
Ergebnis: Personell sind die Schritte
sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO frei nutzbar -
BMWE / BAFA IT-Steuerung DeepL
(Übersetzungshilfe)
Ergebnis: Personell sind die Schritte
sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 14 UVgO Direktauftrag frei nutzbar -
BMWE / BAFA IT-Steuerung Sympalog (Sprachbot) Ergebnis: Personell sind die Schritte
sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 14 UVgO Direktauftrag
im Rahmen Covid zweckgebunden -
BMWE / BAM
VP.
BAM-interne IT-
Infratruktur für
wissenschaftliche LLM
und KI-Workloads
Eine solche Bewertung wird im
Rahmen der üblichen
Wirtschaftlichkeits-Betrachtung
gemacht
Für die gegenwärtigen Einsatz-
Szenarien ist die Frage für uns
nicht relevant und wurde daher
auch nicht betrachtet.
Im breitgefächerten Feld der
Materialwissenschaft sind
Fragestellungen und zugeordneten
Lösungen in der Regel sehr speziell. Wo
sinnvoll, werden Lösungen im MaKI
gelistet.
Intern
n/a
frei nutzbar
n/a
BMWE / BGR
B1
Deep Learning für
Gesteinsuntersuchung
Kostengünstige Erweiterung bereits
vorhandener Software
entfällt
Erweiterung der Funktionalität bereits an
der BGR verfügbarer Software
extern
Zusatz-beschaffung zu
vorhandener Software -
daher Direktvergabe
notwendig
zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.2
Kurz-, mittel- und
langfristige
bundesweite/EU-weite
Grundwasserstandspro
gnosen und
bundesweite
Quellschüttungsvorhers
agen
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Klimawandel schien ein Verzicht darauf
nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
Teils, teils
Ja
Zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.2
Regionalisierung
hydrogeologischer
Information
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Klimawandel schien ein Verzicht darauf
nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
intern
---
Zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.2
Abschätzung der
Grundwasservulnerabili
tät ggü.
Pflanzenschutzmittelein
trag
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Nachzulassungsmonitoring von
Pflanzenschutzmitteln schien ein
Verzicht darauf nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Auftrag wurden wegen Fehlens einer
Anwendung an die BGR erteilt
intern
---
Zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.2
KI-basiertes Monitoring-
, Datenmanagement-
und
Informationssystem zur
gekoppelten
Vorhersage und
Frühwarnung vor
Grundwasserniedrigstä
nden und -versalzung
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Klimawandel schien ein Verzicht darauf
nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
intern
Zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.5
Klassifizierung
verschiedener
geologischer Bereiche
Es wurde nur Open Source Software
verwendet und keine neue Hardware
beschafft. Es fielen nur Personalkosten
von Festangestellten an.
Es bestand kein
Diskriminierungsrisiko.
Keine Prüfung. Es wurden
geowissenschaftliche Daten verarbeitet.
Eine 1:1 Einsatz anderer bestehender
Systeme (z.B. der BGR oder BfG) wäre
nicht möglich gewesen.
Intern
-
Sonstiges
Es handelt sich um Daten
der
Hubschrauberelektromagn
etik, die durch den BGR
Hubschrauber
aufgenommen wurden.
BMWE / BGR
B2.2
Deep learning basierte
Vorhersage von alpinen
Karstquellschüttungen
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Klimawandel schien ein Verzicht darauf
nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
intern
Zweckgebunden
BMWE / BGR
B2.2
Automatisiertes
Auslesen von
Bodenhorizonten aus
Bodenprofilfotos
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Citizen-Science-
Datenerhebung und
Datenqualitätssicherung schien ein
Verzicht darauf nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
extern
ja
Sonstiges
Nachnutzung Daten einer
anderen Bundesbehörde
und einer Landesbehörde
BMWE / BGR
B3.5
In Planung:
Machbarkeitsstudie zu
Wissensmanagement
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durchgeführt
Verschiedene Methoden werden in
Betracht gezogen
unbekannt intern auf Basis von Open Source Software und bereits trainierten
Sprachmodellen
frei nutzbar und
sonstiges
interne wissenschaftliche
Berichte
BMWE / BGR
B4
Erdbebenlokalisierung
und -charakterisierung
Eigenentwicklung, dadurch Stärkung
der eigenen Expertise, keine
Vergabekosten
bei der Lokalisierung und
Bewertung von Erdbeben bestehen
keine Diskriminierungsrisiken
Es gibt keinen anderen Erdbebendienst
des Bundes
intern
zweckgebunden
BMWE / BGR
B4
Identifikation,
Bewertung und
Monitoring von
Geogefahren
Abwägungen der Anforderungen
gegenüber dem Aufwand (Hardware)
und Kosten wurden durchgeführt.
nicht zutreffend
Eine unmittelbare
Nachnutzungsmöglichkeit bestehender
Systeme konnte nicht identifiziert
werden, da keine vergleichbaren
Anwendungen für die spezifische
geologische Materialklassifizierung aus
Drohnenbilddaten dokumentiert sind.
intern
sonstiges
eigene Datenerhebung,
Überlassung der Daten
dem Landesdienst gemäß
Geologiedatengesetz,
endgültige Klassifikation
nach Abstimmung
BMWE / BGR
B4
Geologische und
Rohstoffwirtschaftliche
Interpretation
maßstabgsübergreifen
der
Erdbeobachtungsbzw.
Fernerkundungsdaten
trifft nicht zu
trifft nicht zu
trifft nicht zu
extern
Direktvergabe, um den ML-
Algorithmus in bereits
vorhandener Software
nutzen zu können
Satellitenbilder,
bzw. darauf
basierte
Bodenbewegungs
daten sind frei
nutzbar
(Copernicus)
trifft nicht zu
BMWE / BGR
B2.2
Kurzfristige EU-weite
Grundwasserstandspro
gnosen
Eine entsprechende Auswertung wäre
ohne den Einsatz von KI mit den
derzeitigen Ressourcen nicht möglich.
Als Werkzeug für die Politikberatung im
Klimawandel schien ein Verzicht darauf
nicht statthaft.
Weder die Aufgabe noch die KI-
Anwendung stellen ein
Diskriminierungsrisiko dar.
Direkte Zuständigkeit der BGR.
intern
Zweckgebunden
BMWE / BNetzA Stab04 KI-Plattform (KIP) Wibe erstellt
Nicht relevant, weil keine
Automatisierung
Es findet ein Einsatz der Plattform
KIPITZ des ITZBund statt. Es findet ein Einsatz der Plattform KIPITZ des ITZBund statt.
Nein, da das ITZBund hier
ein System anbietet. sonstiges
Es werden keine Daten
erhoben
BMWE / BNetzA Stab04 KI-Assistenzsystem Wibe erstellt Nicht relevant, weil nur
Assistenzsystem Ja uns ist nichts bekannt Das System ist noch in Planung. Eine Festlegung ist noch nicht erfolgt. - sonstiges Es werden keine Daten
erhoben
BMWE / BNetzA
Stab04
Chatbot
Wibe erstellt
Nicht relevant, weil nur
Informationen der Homepage
wiedergegeben
Angebot war wesentlich günstiger als
Chatbot des ITZBund
Extern
Ja
sonstiges Es werden keine Daten
erhoben
BMWE / BNetzA
Stab04
PLAIN
Wibe erstellt Nicht relevant, weil keine
Automatisierung
Es findet ein Einsatz der PLAIN
Plattform des AA statt, die in der
Digitalstrategie genannt wird.
Es findet ein Einsatz der PLAIN Plattform des AA statt, die in der
Digitalstrategie genannt wird.
Beschaffung erfolgt über
Verwaltungsvereinbarung
mit dem AA
sonstiges Es werden keine Daten
erhoben
BMWK/PTB
FB 8.1
Kosten für KI Systeme gleich hoch wie
für klassische Verfahren, liefern aber
bessere Ergebnisse
Alle KI Verfahren werden nach
wissenschaftlichen Standards
evaluiert und auch mit alternativen
Lösungen verglichen
Kein System vorhanden
intern
frei nutzbar
BMWK/PTB
FB 9.53
Es entstanden keine
haushaltswirksamen Kosten, die
Ressourcen waren bereits vorhanden,
daher war die Abwiegung einfach
Bias etc. ist sehr einfach durch
Menschen erkennbar (mitlesen des
gehörten)
Keine Systeme waren bekannt
intern/extern
Open Source
sonstiges
h ttps://github.com/openai/
w hisper/blob/main/model-
card.md#training-data
BMWK/PTB
FB 7.2
Es fallen keine Kosten für das System
an (Open Source)
nein
nein
intern/extern
Open Source
sonstiges
Es handelt sich um Open
Weights Modelle die nicht
von uns trainiert wurden.
Demenstprechend wurden
uch keine Daten erhoben.
ttps://huggingface.co/mist
alai/Mistral-Small-3.1-24B-
Instruct-2503
https://huggingface.co/goo
gle/gemma-3-27b-it
https://huggingface.co/Qw
en/Qwen2.5-Coder-32B-
Instruct
BMWK/PTB
FB 5.3
Es fallen keine Kosten für das System
an (Open Source)
Die entwickelten KI-Methoden
werden bezüglich ihrer
Zuverlässigkeit gegen bekannte
Referenzergebnisse gestestet.
Es handelt sich um aktuelle Forschung;
ein anderes KI-System ist bisher nicht
vorhanden.
intern/extern
Nein. Einsatz von Open
Source Komponenten und
Software des
Projektpartners
(Universität Stuttgart)
sonstiges
Eigene, spezifisch für die
Anwendung erhobene
Messdaten
BMWE
Z
KI-Assistenzsystem
Wibe erstellt
Nicht relevant, weil nur
Assistenzsystem
Ja, wurde geprüft. Funktionalitäten im KI-
Assistenzsystem werden nach dem Efa-
Prinzip entwickelt und allen Nutzenden
in der Bundesverwaltung zur Verfügung
gestellt.
extern
Nein, da bestehender
Rahmenvertrag und
Nachnutzung bereits
entwickelter
Funktionalitäten möglich.
frei nutzbar
BMV/BMV
Z
KIPITZ
Nachnutzung des nach dem EfA-Prinzip
entwickelten Angebots KIPITZ
siehe 1d)
siehe 1 d)
KIPITZ ist eine Closed Source-Eigenentwicklung
Die
Entwicklungsleistungen für
das System wurden
ausgeschrieben und in
gemeinsamer Entwicklung
mit den Bundeseigenen IT-
Dienstleister ITZBund
unter Federführung von
BMF und BMI entwickelt
sonstiges
Anbieter im Sinne der KI-
VO ist ITZBund, Nähere
Informationen sind bei
ITZBund zu erfragen.
BMV/BMV
Z Virtueller Experte
(Prototyp)
Anwendungsfall erst durch große
Sprachmodelle ermöglicht
siehe 1d) Ergebnisse fließen in Weiterentwicklung
KIPITZ ein
extern
Rahmenvertrag
sonstiges
Im Rahmen des Projekts
erfolgt kein Training eines
KI Modells
BMV/BMV
Z
Microsoft Copilot
Nutzung von Copilot auf Grundlage von
bereits vorliegenden BMV-Lizenzen
ohne Zusatzkosten möglich.
Interne Nutzungshinweise
sensibilisieren alle Nutzenden
hinsichtlich etwaiger Risiken.
Offenkundig keine Nutzung von
Copilotähnlicher KI in der Bundesverwaltung
zum Zeitpunkt der Wahl.
Extern
Nein. Keine Ausschreibung
zur Entwicklung da Copliot-
Nutzung als kommerzielles
Angebot bereits
vorhanden.
BMV/BALM K3 IPKS - KONAU
(Analytische KI)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Diskriminierungsrisiko nicht
gegeben, da keine generische KI Behörden-übergreifender Austausch extern Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden
BMV/BALM Stab Leitung Chatbot MILO (NLP)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Diskriminierungsrisiko nicht
gegeben, da keine generische KI Behörden-übergreifender Austausch extern Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden
BMV/BALM
Z2
KIRA (Information
Retrievel / Generische
KI)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Evaluierung geeigneter
Alternativen im Rahmen der
Projektplanung
Behörden-übergreifender Austausch
extern
Abruf aus Rahmenvertrag
zweckgebunden
BMV/BALM
Stab Leitung
Lokales
Assistenzsystem
(Generische KI)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Evaluierung geeigneter
Alternativen im Rahmen der
Projektplanung
Behörden-übergreifender Austausch
extern
Nicht zutreffend.
Kein vertragsbasierter
Bezug, da Open Source
Lösung.
zweckgebunden
BMV/BALM
Z6
Microsoft Copilot
(Generische KI)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Evaluierung geeigneter
Alternativen im Rahmen der
Projektplanung
Behörden-übergreifender Austausch
extern
Beschaffung ausstehend:
Vergabe mittels
Ausschreibung, Alternativ
Abruf aus Rahmenvertrag
zweckgebunden
BMV/BALM
K
Webex Assistent
(Generische KI)
Durchführung
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Evaluierung geeigneter
Alternativen im Rahmen der
Projektplanung
Behörden-übergreifender Austausch
extern
Beschaffung ausstehend:
Vergabe mittels
Ausschreibung, Alternativ
Abruf aus Rahmenvertrag
zweckgebunden
BMV/EBA u. BEU Alle Chat-GPT keine Kosten
Auf dem Markt verfügbare
Programme KIPITZ Extern
nein; Systeme frei
verfügbar frei nutzbar
BMV/EBA u. BEU Alle Copilot keine Kosten Auf dem Markt verfügbare
Programme KIPITZ Extern nein; Systeme frei
verfügbar frei nutzbar
BMV/EBA u. BEU Alle KI-Tools der EU keine Kosten Auf dem Markt verfügbare
Programme KIPITZ Extern nein; Systeme frei
verfügbar frei nutzbar
BMV/BfG
M2
Mittel- bis langfristige
Wasserstandsvorhersa
ge; momentan im
präoperationellen Betrieb
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
Daten sind nicht selbst
erhoben, kommen von
ECMWF, WSV, DWD,
ausländische
Wetterdienste
BMV/BfG
M2
Vorhersage des
Wasserstandes und
des Abflusses
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
Daten sind nicht selbst
rhoben, sondern kommen
on DWD, WSV, ECMWF,
Bundesländer,
ausländische
Wetterdienste
BMV/BfG
M5 / U3
Detektion von Plastik in
Fließgewässern
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
zweckgebunden
BMV/BfG
M5 / U3
Vegetationklassifikation
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
verfügbare Luftbilder von
Bund (BAW, BfG, WSV)
BMV/BfG
M5 / U3
Ölerkennung auf dem
Meer
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
noch unklar
BMV/BfG
U4
Fischerkennung
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
extern
ja
zweckgebunden
BMV/BfG
M1, M3, U2
Integrierte
Schwebstoffanalyse
Tideems
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
noch unklar
BMV/BfG
M1, Z2
Qualitätskontrolle von
Messdaten
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
Lysimeteranlage ist in
Betrieb der BfG
BMV/BfG
M5
Qualitätskontrolle von
Messdaten
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
CGRWC und BfG sind für
Organisation und Betrieb
der ISMN-Datenbank
zuständig
BMV/BfG
G3,Z2
Prognose und
Zusammenfassung
molekularer Effekte von
Umweltchemikalien
und Mischungen
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
Daten aus frei
zugänglichen
Datenbanken
BMV/BfG
G2
Identifikation eines Non-
Target-Screening-
Features (unbekannt)
anhand der
Zusammensetzung
(Retentionszeit,
Messintensität und
Masse-zu-
Ladungsverhältnis)
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
frei nutzbar
BMV/BfG
M2
KI-gestützte
Wasserhaushaltsmodel
lierung
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
sonstiges
noch unklar
BMV/BfG
U4
Methodenentwicklung
zur automatisierten
Nachbearbeitung der
Unterwasseraufnahme
n und Klassifikation von
Schweinswalpräsenz
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
zweckgebunden
BMV/BfG
U3
Entwicklung von
Verfahren zur
Erstellung von
Modellen zur
Klassifikation von
Vegetationseinheiten
und Substrattypen auf
der Basis von
multispektralen
Drohnen- und
Gyrokopterdaten in
Kombination mit
Felddaten
Die Wahl des Verfahrens erfolgte
gemäß § 7 BHO unter Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit. Die Kosten wurden im
Verhältnis zum Einsatzzweck sowie
unter Berücksichtigung fachlicher
Gesichtspunkte im Rahmen der
üblichen Projektprozesse abgewogen.
Die Auswahl erfolgte unter
wirtschaftlichen sowie fachlichen
Gesichtspunkten. Dabei wurden
grundsätzlich auch nicht KI-
spezifische Lösungsansätze in die
Betrachtung einbezogen.
Vor der Systemwahl erfolgte
grundsätzlich eine Marktsichtung, die
auch Lösungen anderer Stellen der
Bundesverwaltung einbezog.
intern
zweckgebunden
BMV/BSH
MDZ
KISS
Wibe wurde erstellt
Die Alternativen wurden geprüft,
die Risiken abgewogen und
organisatorieschen Massnahmen
vereinbart.
es wurde geprüft, keine Systemen
waren vorhanden.
intern mit Unterstützung eines DL
ohne Ausschreibung. Die
externe Unterstützung
erfolgte durch die Inhouse-
Beratung der öffentlicher
Hand
zweckgebunden
BMV/DWD
KI-Zentrum
Entwicklungen im KI-
Zentrum des DWD: KI
Verfahren basierend
auf meteorologischen
und klimatologischen
Datensätzen für KI-
Anwendungen im
gesamten DWD
(Entwicklung des
Softwareframeworks
FRAIM - Framework for
AI in Meteorology)
KI-Verfahren liefern einen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der
gesamten Wetter- und
Klimavorhersage-Prozesskette. Die
Kosten der Verfahren rechtfertigen sich
u.a. durch:
• Schnellere Bereitstellung aktueller
Wetter-Vorhersagen und -Warnungen
• Verbesserte Vorhersagegüte bei
Wetter- und Klimavorhersagen
• genauere Abschätzung von
Vorherageunsicherheiten
• Verbesserte
Qualitätskontrolle der erhobenen
Messdaten
• genauere Wetterwarnungen zu
Gefahren für Sicherheit und Ordnung
und mit hohem Schadenpotential
Mit den Verfahren sind keine
erkennbaren
Diskriminierungsrisiken verbunden,
da sie nur auf meteorologischen
und klimatologischen Datensätzen
trainiert sind
Die eingesetzten Verfahren zur Wetter-
und Klimavorhersage-Prozesskette sind
speziell für diesen Zweck entwickelte
Verfahren, an anderer Stelle in der
Bundesverwaltung eingetzte Systeme
können nicht nachgenutzt werden
intern
sonstiges
Verwendete Daten für die
eingesetzten KI- und ML-
Verfahren sind
wissenschaftliche,
zweckgebundene Daten
aus numerischen
Wettervorhersage- und
Klimamodellen,
Wetterbeobachtungsdaten
und Daten aus
Fernerkundungssystemen
wie Radar und Satellit
BMV/DWD
KI-Zentrum
Entwicklungen im KI-
Zentrum des DWD: KI
Verfahren unter
Verwendung von
Sprach-KI und
multimodalen Ansätzen
zur Unterstützung
basierend auf
meteorologischen und
klimatologischen
Datensätzen sowie
relevanten
Textdokumenten für
Klima- und
Wetterservices im
gesamten DWD
(Entwicklung des
Softwareframeworks
DAWID - AI for DWD)
KI-Verfahren liefern einen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der
gesamten Wetter- und
Klimavorhersage-Prozesskette. Die
Kosten der Verfahren rechtfertigen sich
u.a. durch:
• Schnellere Bereitstellung aktueller
Wetter-Vorhersagen und -Warnungen
• Verbesserte Vorhersagegüte bei
Wetter- und Klimavorhersagen
• genauere Abschätzung von
Vorherageunsicherheiten
• Verbesserte Qualitätskontrolle der
erhobenen Messdaten
• genauere Wetterwarnungen zu
Gefahren für Sicherheit und Ordnung
und mit hohem Schadenpotential
Mit den Verfahren sind keine
erkennbaren
Diskriminierungsrisiken verbunden,
da sie nur auf meteorologischen
und klimatologischen Datensätzen
trainiert sind, Sprach-KI-Verfahren
werden zur Unterstützung der
Fachexperten bei der
Beschreibung, Interpretation und
Erläuterung der Klima- und
Wetterdaten eingesetzt
Die eingesetzten Verfahren zur Wetter-
und Klimavorhersage-Prozesskette sind
speziell für diesen Zweck entwickelte
Verfahren, an anderer Stelle in der
Bundesverwaltung eingetzte Systeme
können nicht nachgenutzt werden
intern
sonstiges
Verwendete Daten für die
eingesetzten KI- und ML-
Verfahren sind im DWD
erstellte zweckgebundene
Textdokumente wie
Wettervorhersagen und
Reports, sowie
wissenschaftliche,
zweckgebundene Daten
aus numerischen
Wettervorhersage- und
Klimamodellen,
Wetterbeobachtungsdaten
und Daten aus
Fernerkundungssystemen
wie Radar und Satellit
BMV/WSV
U13
KI gestützte
Verkehrserfassung der
Freizeitschifffahrt
-
-
-
extern
Entwicklung erfolgte über
bestehenden
Rahmenvertrag.
zweckgebunden
-
BMV/BASt
SD
BASTI
Die Eigenentwicklung des Verfahrens
zielt auf eine signifikante
Effizienzsteigerung im
Wissensmanagement bei minimalen
externen Kosten ab. Der strategische
Nutzen, der durch den gezielten
Kompetenzaufbau, die Stärkung der
digitalen Souveränität und die
langfristige technologische
Unabhängigkeit entsteht, stand bei der
Abwägung im Vordergrund. Durch den
konsequenten Einsatz von Open-
Source-Komponenten fallen für die
Kerntechnologie keine Lizenzkosten an,
die Investition erfolgt primär in Form
interner Personalressourcen. Die
kontinuierlichen Zeitkosten die im
Rahmen der klassischen
Informationsweitergabe und
Informationsgewinnung z.B. bei On-
und Offboarding in einen Fachbereich
entstehen, verbessern das Kosten-
Nutzenpotenzial des Verfahrens weiter.
Da die BASt als RFE naturgemäß eine
hohe Mitarbeiterfluktuation aufweist, ist
von einer hohen Effizienzsteigerung
durch den Einsatz auszugehen.
BASTI ist bewusst als reines
Wissensmanagement- und
Assistenzsystem konzipiert, das
keine (teil-) automatisierten
Entscheidungen über oder
Bewertungen von Personen
vornimmt. Sein Zweck ist
ausschließlich die Analyse von und
der Zugang zu Fach- und
Verwaltungswissen, um
Mitarbeitende als unterstützendes
Werkzeug zu dienen.
Der Grundsatz der Nachnutzung
wurde geprüft. Zum Zeitpunkt der
Entscheidung stand jedoch kein
System zur Verfügung, das die
spezifischen funktionalen
Anforderungen erfüllte und
gleichzeitig den strategischen
Vorgaben der BASt an die digitale
Souveränität gerecht wurde.
Die Anwendung BASTI ist eine vollständige Eigenentwicklung
(intern) der BASt. Für die Sprachverarbeitung werden vortrainierte
Open-Source-Modelle genutzt. Ein eigenes Training der Basismodelle
findet nicht statt.
System bzw. Anwendung: KI-Sprachassistent BASTI (Prototyp)
Entwicklung: Die Entwicklung der Anwendung BASTI erfolgt
vollständig intern durch eigenes Personal der BASt. Es wurden keine
externen Auftragnehmer für die Entwicklung beauftragt.
Training: Die BASt führt kein Training der zugrundeliegenden Basis-
Sprachmodelle durch. Es werden ausschließlich bereits vortrainierte
Open-Source-Sprachmodelle eingesetzt. Die Bereitstellung von
spezifischem Wissen für die Beantwortung von Anfragen erfolgt über
das RAG-Verfahren (Retrieval-Augmented Generation), bei dem das
Modell auf eine kontrollierte, interne Wissensdatenbank zugreift, ohne
dass diese Daten für ein Nachtrainieren des Modells verwendet
werden.
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)
Auftragnehmer: Keine (sowohl für Entwicklung als auch Training).
Jahr: Die Pilotierungsphase läuft seit 2025.
Kosten und Umfang der Leistung: Der Umfang ist die Entwicklung und
Pilotierung eines webbasierten, hausinternen KI-Assistenten. Der
Assistenz wird auf Basis der Rückmeldungen des Hauses
weiterentwickelt. Die Kosten umfassen interne Personalressourcen
und die Anschaffung handelsüblicher Standardhardware. Für die als
Basis genutzten Open-Source-Sprachmodelle fallen keine
Lizenzkosten an.
Ausschreibung: Da es sich um eine Eigenentwicklung handelt und
keine externen Leistungen für Entwicklung oder Training beauftragt
wurden, war eine Ausschreibung nicht erforderlich.
-
sonstiges
Das System trifft keine
automatisierten
Entscheidungen. Die für
den Betrieb des KI-
Assistenten genutzte
Wissensdatenbanken
bestehen ausschließlich
aus Dokumenten und
Informationen, die der
BASt im Rahmen ihrer
gesetzlichen
Aufgabenerfüllung
bereits vorliegen. Es
findet keine gesonderte
Datenerhebung für den
KI-Assistenten statt.
BMV/KBA Stabsstelle KI-Assistent ITZ-Bund extern (LLM) OpenSource
BMV/KBA Stabsstelle NLU-Chatbot ITZ-Bund extern Angebot ITZBund
BMV/KBA Abteilung 1
KI in der
Softwareentwicklung
ITZ-Bund extern (LLM) OpenSource
BMI/BVA
D
KIPITZ
KIPITZ (Public Cloud) wird durch das
ITZBund (Anbieter) bereitgestellt und
durch das BVA (Betreiber) evaluiert.
KIPITZ wurde im BVA explizit zur
Evaluation einer generativen KI
eingesetzt.
Es handelt sich um die (Nach-)Nutzung
des Systems KIPITZ aus dem ITZBund.
Bereitstellung durch ITZBund.
Bitte ITZBund befragen.
sonstiges
Evaluation ohne Einsatz
von personenbezogenen
der anderweitig sensiblen
Daten.
BMI/StBA
C
Verfahren des
maschinellen Lernens
in der amtlichen
Statistik
(Statistikproduktion)
Die Wahl des jeweiligen Verfahrens
erfolgte unter Berücksichtigung des
jeweiligen Einsatzzwecks, wobei unter
Berücksichtigung der Qualitätsvorgaben
der amtlichen Statistik potenzielle
Automatisierungs- und
Effizienzgewinne den zentralen
Bewertungsmaßstab bildeten und dem
erwartbaren Aufwand – insbesondere
hinsichtlich Entwicklung, Betrieb und
Qualitätssicherung – gegenübergestellt
wurden.
Es wurden mögliche Verfahren
unter Berücksichtigung statistischer
Qualitätsanforderungen sowie
potenzieller Risiken – einschließlich
Diskriminierung – sorgfältig
geprüft. Dabei wurden auch
alternative, klassisch-statistische
oder regelbasierte Ansätze in die
fachliche Abwägung einbezogen.
Die Auswahl des Verfahrens
erfolgte auf Basis einer
methodenneutralen Bewertung
hinsichtlich der Eignung für den
jeweiligen Anwendungsfall.
Mögliche Risiken wie
unbeabsichtigte Verzerrungen
wurden im Rahmen der
Konzeptionsphase berücksichtigt.
Im Rahmen der Projektplanung wurde
grundsätzlich geprüft, ob bestehende
Lösungen innerhalb der
Bundesverwaltung für eine
Nachnutzung in Frage kommen. Dabei
wurde berücksichtigt, dass viele
Anwendungen des maschinellen
Lernens hochspezifisch auf den
jeweiligen fachlichen Kontext und die
Datenstruktur ausgerichtet sein müssen.
Soweit technisch und fachlich sinnvoll,
wurde auf bestehende Komponenten
oder Methoden zurückgegriffen bzw.
deren Übertragbarkeit geprüft. Genutzt
werden allerdings weniger Lösungen
aus der Bundesverwaltung, sondern
Methoden anderer statistischer Ämter,
z.B. aus Europa, da deren
Anwendungen mehr Ähnlichkeit zu den
sehr speziellen Anwendungsfällen des
StBA aufweisen. Eine vollständige
Nachnutzung bereits eingesetzter
Systeme war in diesem Fall aufgrund
der besonderen Anforderungen an die
amtliche Statistik und dem
länderspezifischen Rahmen nicht
möglich.
intern
-
zweckgebunden
-
BMI/BPOL Abteilung 2 Videoanalyse auf
Bahnhöfen Forschung ja Mischform zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 2
Sensorgestützte
Tunnelmundüberwachu
ng (Dynamic Vision
Sensor)
Forschung
ja
Mischform
zweckgebunden
keine personenbezogene
Daten
BMI/BPOL
Abteilung 6
QPS 201 P1+ und QPS
201 P2
Keine direkte Einflussnahme im
Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens möglich.
Keine direkte Einflussnahme im
Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens
möglich.
Wird bei keinen anderen
Bundesbehörden eingesetzt.
extern
ja
sonstiges
Das Gerät erhebt keine
eigenen Daten zur
Fortentwicklung der KI,
sondern erhält
regelmäßig/unregelmäßig
KI-gestützte
Softwareupdates.
BMI/BPOL
Abteilung 5
ollama Abwägung zwischen Kosten und
Ergebnisqualität der Aufgabenerfüllung
Keine Diskriminierungsrisiken
vorhanden
OS-Produkt
extern
OS-Produkt
zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 5
Open-WebUI Abwägung zwischen Kosten und
Ergebnisqualität der Aufgabenerfüllung
Keine Diskriminierungsrisiken
vorhanden
OS-Produkt
Mischform
OS-Produkt
zweckgebunden
BMI/BPOL Abteilung 5 Obsidian
Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
Keine Diskriminierungsrisiken
vorhanden
Mischform
zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 5
Whisper
keine Kosten, da openSource
bei der genannten KI gibt es keine
Diskriminierungskrisiken,
da es es sich um Transkription
handelt
extern
openSource
zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 5
LibreTranslate
keine Kosten, da openSource
bei der genannten KI gibt es keine
Diskriminierungskrisiken,
da es es sich um eine
Übersetzung handelt
extern
openSource
zweckgebunden
BMI/BPOL BPOLD FRA EnForce Air 2
Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
extern
zweckgebunden
BMI/BPOL BPOLD FRA VisionFlex Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
extern
zweckgebunden
BMI/BPOL
Akademie
Knowtion
Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
nicht relevant, da KI den
spezifischen Mehrwert für ein
niederschwelliges Autoren-Tool
bietet
Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung
möglich
extern
beschränkte
Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb
zweckgebunden
BMI/BPOL Akademie
Articulate 360 AI
Assistant Add-on
Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
nicht relevant, da KI den
spezifischen Mehrwert bietet
Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung
möglich extern
führendes Autoren-Tool in
BPOL zweckgebunden
BMI/BPOL Akademie Synthesia Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
nicht relevant, da KI den
spezifischen Mehrwert bietet
Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung
möglich extern Direktauftrag gem. § 14
UVgO zweckgebunden
BMI/BPOL
Akademie
Adobe Creative Cloud
All Apps
Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
nicht relevant, da KI den
spezifischen Mehrwert bietet
Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung
möglich
extern
Adobe CC ist eine
Sammlung professioneller
Kreativ-Anwendungen. In
diesem Portfolio befinden
sich auch Anwendungen,
die KI integriert haben.
Hierfür erfolgte keine
gesonderte Ausschreibung
zweckgebunden
BMI/BPOL Akademie Synthesia Preis-Leistungs-Verhältnis wurde
berücksichtigt
nicht relevant, da KI den
spezifischen Mehrwert bietet
Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung
möglich extern Direktauftrag gem. § 14
UVgO zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 8
Chatbot der
Bundespolizei
Heilfürsorge
Aufwands/Nutzenbetrachtung wurde
durchgeführt
keine KI spezifischen
Diskriminierungsrisiken
Prüfung, keine alternativen Systeme in
der Bundesverwaltung
extern
ja
zweckgebunden
BMI/BPOL
Forschungs-
und
Erprobungsstelle
HS 6040 CTiX, XCT
extern
BMI/BPOL Abteilung 5 WhisperOPST Es fallen keine Lizenzkosten an. Es steht aktuell kein alternatives
Produkt zur Verfügung.
Das Produkt befand sich bereits in der
Bundesverwaltung im Einsatz. Mischform Es handelt sich um ein
open source Produkt zweckgebunden
BMI/BPOL
Abteilung 6
Fahrerassistenzsystem
e (FAS) aller gängigen
Fahrzeughersteller
Keine direkte Einflussnahme im
Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens möglich.
Keine direkte Einflussnahme im
Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens
möglich.
Die anderen Bundesbehörden verfügen
auch über Fahrzeuge, die mit FAS
ausgerüstet sind … eine Nachnutzung
ist nicht zielführend.
extern
ja
sonstiges
Das Gerät erhebt keine
eigenen Daten zur
Fortentwicklung der KI,
sondern erhält
regelmäßig/unregelmäßig
KI-gestützte
Softwareupdates.
BMI/BPB
Bundeszentrale für
politische Bildung
ChatGPT Team (8
Jahres-Lizenzen)
Markterkundung
Beim Einsatz des Chatbots geht es
u.a. auch darum, genannte
Diskriminierungsrisiken zu
erkennen und einordnen zu
können, was ohne die unmittelbare
Arbeit mit solchen Technologien
nicht möglich ist.
Es wurde geprüft - allerdings waren die
vom ITZBund aufgerufenen Kosten nicht
darstellbar.
Es findet keine Eigenentwicklung statt
nein, vorherige
Markterkundung und
Alleinstellungsmerkmal
sonstiges
Zw
Keine Arbeit mit
personenbezogenen
Daten, keine
eckbindung erforderlich
BMI/BBK
Z
KIPITZ
Diese Frage kann erst nach dem
Testende zum 31.12.2025 beantwortet
werden.
Diese Frage kann nur das ITZBund
beantworten.
Diese Frage kann nur das ITZBund
beantworten.
Intern durch den ITZBund
Diese Frage kann nur das
ITZBund beantworten.
Diese Frage kann
nur das ITZBund
beantworten.
Diese Frage kann nur das
ITZBund beantworten.
BMI/BKA
DI53-2
BLINK
Es handelt sich um ein KI-System mit
allgemeinem Verwendungszweck,
daher kann diese Frage nicht
beantwortet werden.
Die KI-basierte Analyse von Bild-
und Textdaten hat in ihrer Güte
keine Entsprechung zu nicht KI-
basierten Verfahren. Daher wurden
hier keine alternativen Lösungen in
Betracht gezogen.
Es wurden verschiedene Anbieter (z.B.
KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund
der damit verbundenen
Lizenzbedingungen und IT-
Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine
Eigenentwicklung gesetzt.
Mischform
Es werden - bis auf die
eigenentwickelten Teile -
nur Open-Source-
Komponenten und -
Modelle eingesetzt, daher
erübrigt sich eine
Ausschreibung.
frei nutzbar
BMI/BKA
DI53-2
KI-Model-Service KIMS
Es handelt sich um ein KI-System mit
allgemeinem Verwendungszweck,
daher kann diese Frage nicht
beantwortet werden.
Die KI-basierte Analyse von Bild-
und Textdaten hat in ihrer Güte
keine Entsprechung zu nicht KI-
basierten Verfahren. Daher wurden
hier keine alternativen Lösungen in
Betracht gezogen.
Es wurden verschiedene Anbieter (z.B.
KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund
der damit verbundenen
Lizenzbedingungen und IT-
Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine
Eigenentwicklung gesetzt.
Mischform
Es werden - bis auf die
eigenentwickelten Teile -
nur Open-Source-
Komponenten und -
Modelle eingesetzt, daher
erübrigt sich eine
Ausschreibung.
frei nutzbar
BMI/BKA
DI53-2
KIRA
Es handelt sich um ein KI-System mit
allgemeinem Verwendungszweck,
daher kann diese Frage nicht
beantwortet werden.
Die KI-basierte Analyse von Bild-
und Textdaten hat in ihrer Güte
keine Entsprechung zu nicht KI-
basierten Verfahren. Daher wurden
hier keine alternativen Lösungen in
Betracht gezogen.
Es wurden verschiedene Anbieter (z.B.
KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund
der damit verbundenen
Lizenzbedingungen und IT-
Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine
Eigenentwicklung gesetzt.
Mischform
Es werden - bis auf die
eigenentwickelten Teile -
nur Open-Source-
Komponenten und -
Modelle eingesetzt, daher
erübrigt sich eine
Ausschreibung.
frei nutzbar
BMI/BKA
DI53-2
BKA-Translate
Die Kosten für maschinelle
Übersetzung liegen weit unter der für
menschliche Übersetzung. Außerdem
kann die Übersetzung fast unmittelbar
erfolgen.
Die KI-basierte maschinelle
Übersetzung hat in ihrer Güte keine
Entsprechung zu nicht KI-basierten
Verfahren. Daher wurden hier
keine alternativen Lösungen in
Betracht gezogen.
Es wurden verschiedene Anbieter (z.B.
KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund
der damit verbundenen
Lizenzbedingungen und IT-
Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine
Eigenentwicklung gesetzt.
Mischform
Es werden - bis auf die
eigenentwickelten Teile -
nur Open-Source-
Komponenten und -
Modelle eingesetzt, daher
erübrigt sich eine
Ausschreibung.
sonstiges
Es handelt sich um ein
System zur maschinellen
Übersetzung von Text.
Damit ist die Aufgabe
estgelegt, nicht jedoch der
Einsatzzweck.
BMI/BKA
DI53-2
Speech-to-Text
Whisper
Die Kosten für maschinelle
Transkription liegen weit unter der für
menschliche Transkription. Außerdem
kann die Transkription fast unmittelbar
erfolgen.
Die KI-basierte Transkription hat in
ihrer Güte keine Entsprechung zu
nicht KI-basierten Verfahren. Daher
wurden hier keine alternativen
Lösungen in Betracht gezogen.
Es wurden verschiedene Anbieter (z.B.
KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund
der damit verbundenen
Lizenzbedingungen und IT-
Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine
Eigenentwicklung gesetzt.
Mischform
Es werden - bis auf die
eigenentwickelten Teile -
nur Open-Source-
Komponenten und -
Modelle eingesetzt, daher
erübrigt sich eine
Ausschreibung.
frei nutzbar
Es handelt sich um ein
System zur maschinellen
Transkription von
Audiodaten. Damit ist die
Aufgabe festgelegt, nicht
jedoch der Einsatzzweck.
BMI/BKA
ZV11
Der intelligente Chatbot
Ziel ist die Reduktion regelmäßig
wiederkehrender Fragen in der
Verwaltung. Hierdurch gewonnene
Arbeitszeit kann für andere Aufgaben
verwendet werden. Einsparpotenziale
lassen sich nur schwer quantifizieren
und damit den Kosten
gegenüberstellen.
Es wurde die Nutzung von
manuellen Q&A-Chatbots (ohne KI)
geprüft, sich doch auf Grund des
hohen Aufwands zur
Implementierung und späteren
Pflege für einen LLM-basierten
Chatbot entschieden.
Da Anbindung BKA eigener Systeme,
keine Prüfung von vorhandenen
Systemen in der Bundesverwaltung (ZV
eigenes Wissenmanagement).
Mischform
Auschreibung der externen
Dienstleitung ist erfolgt
sonstiges
Verwendung von
Informationen zu
erwaltungsleistungen des
BKA, welche durch
Mitarbeitende
zusammengetragen und
durch diese geprüft
(insbesondere Entfernung
personenbezogener
Daten) wurde.
BMI/BKA
KT34
Vocalise
Einsatzzweck ist die Erstellung
kriminaltechnischer Gutachten. Deren
"Nutzen" sind nicht finanziell
benennbar. Die Kosten sind
angemessen für ein spezialisiertes
kommerzielles System dieser Art. Die
Alternative einer exklusiven
Neuentwicklung wären deutlich höher
gewesen.
Die verwendete DNN-Technologie
ist für die erzielbaren
Erkennungsraten maßgeblich.
Andere nicht KI-basierte Systeme
haben nachweislich eine geringere
Sprecherkennungsperforrmanz.
Bei kommerziellen Systemen wie
diesem ist es nicht relevant, ob es an
anderer Stelle auch verwendet wird;
Lizenzkosten fallen bei jedem Nutzer an.
Behördliche Eigenentwicklungen zur
forensischen automatischen
Sprechererkennung an anderen Stellen
in der Bundesverwaltung sind auch
durch Austausch mit anderen
behördlichen Akteuren nicht bekannt.
extern
Die Entscheidung wurde
durch Marktbeobachtung
unter Beachtung der
fachlichen Bedürfnisse
getroffen und die Wahl war
ohne Alternative für das
erforderte Fähigkeitsprofil.
sonstiges
Trainingsdaten wurden
vom Entwickler gewählt.
Nach Kenntnisstand
basierend auf kommerziell
erwerblichen
Audiokorpora.
BMI/BKA
KT34
Voice Inspector
Einsatzzweck ist die Erstellung
kriminaltechnischer Gutachten. Deren
"Nutzen" sind nicht finanziell
benennbar. Die Kosten sind
angemessen für ein spezialisiertes
kommerzielles System dieser Art. Die
Alternative einer exklusiven
Neuentwicklung wären deutlich höher
gewesen.
Die verwendete Technologie ist für
die erzielbaren Erkennungsraten
maßgeblich. Andere nicht KI-
basierte Systeme haben
nachweislich eine geringere
Sprecherkennungsperforrmanz.
Bei kommerziellen Systemen wie
diesem ist es nicht relevant, ob es an
anderer Stelle auch verwendet wird;
Lizenzkosten fallen bei jedem Nutzer an.
Behördliche Eigenentwicklungen zur
forensischen automatischen
Sprechererkennung an anderen Stellen
in der Bundesverwaltung sind auch
durch Austausch mit anderen
behördlichen Akteuren nicht bekannt.
extern
Die Entscheidung wurde
durch Marktbeobachtung
unter Beachtung der
fachlichen Bedürfnisse
getroffen und die Wahl war
ohne Alternative für das
erforderte Fähigkeitsprofil.
sonstiges
Trainingsdaten wurden
vom Entwickler gewählt.
Nach Kenntnisstand
basierend auf kommerziell
erwerblichen
Audiokorpora.
BMI/BKA
KT43
NMR & IR & Raman
Simulationen
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
Mischform
-
sonstiges
Daten stammen aus selbst
aufgebauten Datenbanken
nd frei verfügbaren Daten
BMI/BKA
KT43
Mass Spectral
Interpreter
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
Mischform
-
sonstiges
Daten stammen aus selbst
aufgebauten Datenbanken
nd frei verfügbaren Daten
BMI/BKA
KT43
METIS NPS AImEx
(ChemInnovation GC-
EI-MS
Strukturaufklärung)
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
nicht bedacht
(Forschung)
Mischform
-
sonstiges
Daten stammen aus selbst
aufgebauten Datenabnken
und frei vefügbaren Daten
BMI/BKA
KT53
DJ
keine Kosten
nicht zutreffend
nicht geprüft, da keine Kosten
Mischform
Interne Entwicklung
sonstiges
Es wurden keine
Datenerhoben. Es wurden
OpenSource Modelle
eingesetzt.
BMI/BKA
KT31
STRmix
Bei derartigen Beschaffungen wird
grundsätzlich eine WiBe durchgeführt
Alternative Lösungen wurden nicht
in Betracht gezogen, da sie den
Anforderungen nicht vollumfänglich
genügten
Keine Prüfung, da es sich bei STRmix
um ein Expertensystem zur
biostatistischen Auswertung und
Interpretation von DNA-Spuren handelt
extern
Im Beschaffungsvorgang
erfolgte eine
Produktfestlegung (s.
Antwort auf Frage 1 e)
zweckgebunden
BMI/BKA
KT13-5
3D Visualisierung
Gaussian
Splatting/NeRFs
Open Source Software
nicht zutreffend
nicht geprüft
extern
nicht zutreffend
sonstiges
nicht zutreffend
BMI/BKA
DI21
Entitäten-Extraktions-
Tool (EET)
Die erwarteten Einsparungen beim
Personal waren ein zentrales Kriterium
bei der Genehmigung des
Umsetzungsprojektes.
Die KI ist eine Eigenentwicklung
und sie basiert auf Daten des BKA.
Es gibt daher keine Alternative.
siehe 1e)
intern
nicht relevant
zweckgebunden
BMI/BKA
TE14
2Captcha
Es sind keine alternativen Tools mit
einem vergleichbaren Leistungsumfang
bekannt.
Im Rahmen des Lösens von
Captchas bestehen keine
Diskrimierungsrisiken.
Aufgrund der speziellen Anwendung
sind TE14 keine anderen Bereiche
bekannt, in denen ähnliche
Anwendungen eingesetzt
werden.Entsprechende Abfragen
wurden durchgeführt.
extern
Es wurde auf bestehende
Lösungen zurückgegriffen,
die nicht exklusiv für den
Einsatz bei TE14
entwickelt wurden.
zweckgebunden
BMI/BKA
DI23
Translation as a
Service (TAAS)
TAAS ist eine von Interpol seit 2018 zur
Verfügung gestellte Webanwendung
zur maschinellen Übersetzung von
Texten. Das BKA ist weder Betreiber
noch Administrator des Systems.
Dieses Tool stellt Interpol allen seinen
Mitgliedstaaten kostenlos zur
Verfügung. Inwiefen hier KI angewandt
wird ist nicht bekannt. Es bestehen
auch keinerlei Webserviceanbindungen
an das System, wie es der Name
vermuten lässt.
Siehe D47
Siehe D47
extern
es handelt sich um ein
Interpolprodukt ohne
Mitspracherecht der
Mitgliedstaaten
frei nutzbar
BMI/BKA CC15 Coding Assistant
Zum Zeitpunkt der Bereitstellung nur
durch Cloud Dienste ersetzbar
keine Alternattive bekannt (bis auf
Cloud)
Übergabe des Verfahrens an DI53 in
Klärung intern
frei nutzbar
BMI/BKA
OE12-4
ID-Reader
Kosten- und Zeiterspaarnisse durch
maschinelle detektion von Dokumenten
Regelbasierte Ansätze nicht
zielführend
Prüfung erfolgt. Keine Nachnutzng
möglich
extern
Nein.
Aufgrund meherer
Alleinstellungsmerkmale
war keine Ausschreibung
möglich.
Hierzu zählen:
on-prem Betrieb
zweckgebunden
keinne Aussage möglich
da extern
BMI/BKA
OE12-4, DI33
SYSTRAN
extreme Kosten- und Zeiterspaarnisse
durch maschinelle übersetzung
Regelbasierte
Übersetzungssysteme stelle keine
Alternative dar. Weder aufgrund
der Qualität der Übersetzungen
noch bzgl. der Geschwindigkeit /
Effizienz. Ergebnisse sind
allerdings immer zu prüfen und ggf.
durch Menschliche Übersetzter zu
validieren.
kein Nachnutzung möglich, da das
System abgeschottet on prem.
Betrieben wird.
extern
Nein.
Aufgrund meherer
Alleinstellungsmerkmale
war keine Ausschreibung
möglich.
Hierzu zählen:
on-prem Betrieb
zweckgebunden
keinne Aussage möglich
da extern
BMI/BKA OE12, OE13, OE14 Vergleichsgeräte (IoT) extern
BMI/BKA OE12, OE13, OE14 Vergleichsgeräte
(Smartphones)
extern
BMI/BKA
OE 16-5
KI-gestützte
Personenerkennungsfu
nktion im
Kamerasystem der
Drohne AUTEL EVO
Max 4T auf Basis von
"OpenAI"
KI-Funktionalität ist nur ein Hilfsfunktion
des Gesamtsystems
Drohne zählt lediglich Anzahl von
Menschen
Es gibt keine derartigen Systeme in der
Bundesverwaltung
extern
Nicht ausgeschrieben, da
unter Wertgrenze
sonstiges
Training erfolgte durch
Hersteller
BMI/BKA
OE22
OE22 AI Spielwiese
Es handelt sich um einen Aufbau zur
Evaluation von KI. Diese Abwägung ist
Teil der laufenden Evaluation.
Das KI System dient nicht zur
Entscheidungsunterstützung
sondern als
Entwicklungswerkzeug. Ein
Dikriminierungspotential wird hier
nicht gesehen.
Wurde geprüft und negativ entschieden.
extern
Es wurden nur frei
verfügbare bzw.
Opensource Systeme
verwendet, die kostenlos
erwendet werden können.
sonstiges
s wird ein selbst erstellter
Quellcode und Testfälle
verarbeitet.
BMI/BKA OE24
Code Completion in
PyCharm
extern
BMI/BKA OE24 IntelliSense extern
BMI/BKA OE24 Microsoft Copilot extern
BMI/BKA OE24-3 Robocop extern
BMI/BKA
OE15-1
technische
Auswerteunterstützung
für digitale
Textmassendaten in
Asservaten
laufende Kosten
es wurde die jeweils beste Lösung
gewählt
trifft nicht zu
intern
entfällt
zweckgebunden
entfällt
BMI/BKA
OE15-2
technische
Auswertunterstützung
für digitale Bild- und
Videomassendaten in
Asservaten
Einsatzzweck ist
Kriminalitätsbekämpfung, andere
Verfahren sind zu personal- und
zeitintensiv
Alternative nicht-KI-Lösungen sind
nicht ersichtlich
Es sind keine Lösungen in der
Bundesverwaltung ersichtlich
gemischt
Kauf eines kommerziellen
Produktes
sonstiges
sowohl zweckgebundene
als auch frei nutzbare
Daten wurden verwendet
BMI/BKA
TE14
Free Captcha Solver
Die Anwendung war zum Zeitpunkt des
Einsatzes und wird nach Umstellung
auf eine Bezahlvariante aktuell nicht
mehr bei TE14 eingesetzt.
Im Rahmen des Lösens von
Captchas bestehen keine
Diskrimierungsrisiken.
Aufgrund der speziellen Anwendung
sind TE14 keine anderen Bereiche
bekannt, in denen ähnliche
Anwendungen eingesetzt
werden.Entsprechende Abfragen
wurden durchgeführt.
extern
Es wurde auf bestehende
Lösungen zurückgegriffen,
die nicht exklusiv für den
Einsatz bei TE14
entwickelt wurden.
zweckgebunden
BMI/BKA
TE14
AntiCaptcha
Es sind keine alternativen Tools mit
einem vergleichbare
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung (Antwort)