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Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2310)

dip / drucksache 21.11.2025 · WP 21 · 21/2892 · Antwort · Original ↗

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Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2310) Deutscher Bundestag Drucksache 21/2892 21. Wahlperiode 21.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2310 – Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. August 2024 ist nach langen Verhandlungen das Europäische Parlament die KI-Verordnung (KI-VO; KI = Künstliche Intelligenz) in Kraft getreten (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-ube r-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln). Bis spätestens 2. August 2025 hätte die Bundesregierung veröffentlichen müssen, wie die zuständigen Behörden und die zentrale Anlaufstelle auf elektronischem Wege kontaktiert werden können (Artikel 70 Absatz 2 Satz 2 KI-VO), und sie hätte der Europäischen Kommission über den Sachstand bezüglich der finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden berichten müssen. Ein Gesetz, mit dem in Deutschland die erforderlichen Strukturen zur Durchsetzung der KI-VO geschaffen werden, insbesondere zuständige Behörden benannt und mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, liegt bisher noch nicht einmal in Form eines Regierungsentwurfes vor. Im Haushaltsentwurf 2026 sind dafür bisher keine Mittel vorgesehen. Gleichzeitig will die Bundesregierung ausweislich ihres Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koa litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) u. a. mithilfe von Künstlicher Intelligenz eine Verwaltungsrevolution schaffen (Zeilen 2258 bis 2262). Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll Effizienzpotenziale in der Verwaltung heben (Zeile 1642), konkret sollen Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten (Zeile 2850 ff.), bei der Registermodernisierung und der Bereitstellung einer Deutschland-ID und der EUDI-Wallet (EUDI = European Digital Identity) soll umfassend KI genutzt werden (Zeilen 2166 ff.), mit Künstlicher Intelligenz soll die Finanzverwaltung gestärkt werden (Zeile 1530) und für Familien sollen hilfreiche digitale Services bereit gestellt werden (Zeile 3169). Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll auch in der Justiz (Zeile 2030) sowie in der Behandlungs- und Pflegedokumentation (Zeile 3500) ermöglicht werden. Die Bundesregierung will laut zwei Referentenentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowohl den Einsatz von KI-Systemen in der Ermittlungsarbeit als auch das Training solcher Systeme mit Echtdaten für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt ermöglichen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 21. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrind t-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-Digitale-B efugnisse-Polizei_Gesetz-1; https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-un d-ki-innenminister-dobrindt-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_ RefE_Staerkung-Digitale-Befugnisse-Polizei_Gesetz-2). All dies sind grundrechtssensible Bereiche, in denen häufig hochsensible personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden, sowohl zum Training entsprechender Systeme als auch in der Anwendung. Die damit unterstützten staatlichen Entscheidungen können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben. Entsprechend müssen solche KI- Systeme höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und ihr Einsatz darf nur nach einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Bewertung erfolgen, bei der die betroffenen Grundrechte aller betroffenen Personen adäquat berücksichtigt wurden. Beim Einsatz von KI wird häufig fälschlicherweise davon ausgegangen, dass technische Lösungen neutral und weniger fehleranfällig als menschliche Entscheidungsprozesse sind. Doch KI-Lösungen werden weder frei von partikularen Interessen entwickelt und eingesetzt noch sind die genutzten Daten, mit denen KI-Systeme vorweg bzw. fortlaufend trainiert werden, neutral, denn diese Daten sind häufig geprägt von gesellschaftlichen Vorurteilen und Stereotypen (siehe https://dl.acm.org/doi/pdf/10.1145/3415186). Die Fragestellenden wissen aus diversen Beispielen und Untersuchungen, dass KI-Systeme regelmäßig die Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verstärken und verfestigen (https://ai.hdm-stuttgart.de/downloads/student-white-paper/Wi nter-2223/Diskriminierende_KI.pdf; https://duepublico2.uni-due.de/servlets/ MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00083002/Bath_KI_und_Diskrimi nierung_UNIKATE_62.pdf; www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bi ldung/556762/diskriminierung/). Frauen, Schwarze Menschen, queere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und andere Gruppen werden systematisch von KI-Systemen benachteiligt. Der Einsatz von KI durch die Bundesverwaltung setzt höchste Standards in Bezug auf Antidiskriminierung und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung voraus. Aufgrund des hohen Risikopotenzials muss die Bundesverwaltung im Rahmen der Risiko-Nutzen-Bewertung immer auch prüfen, ob es weniger eingriffsintensive bzw. risikoärmere Alternativen gibt. Ein hohes Maß an Transparenz über den Einsatz und die Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme ist essenziell, weil ansonsten die Akzeptanz für diese Technologie nicht geschaffen werden kann und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt sinkt. Wie bereits mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe Die Linke im Bundestag in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gezeigt haben (siehe Bundestagsdrucksachen 20/12191, 20/8495, 20/6862, 20/9685, 20/9419 und 20/430), werden im Geschäftsbereich der Bundesregierung Methoden der Künstlichen Intelligenz bereits seit Jahren eingesetzt. Die letzte Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag im Januar 2024 ergab, dass sich bereits über 200 KI-Anwendungen im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Einsatz befinden (siehe Antwort der Bundesregierung zu auf Bundestagsdrucksache 20/12191), ohne dass die zahlreichen Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Sektor des Abschlussberichts der Enquete-Kommission KI (siehe Bundestagsdrucksache 19/23700), der Datenethik-Kommission sowie der Plattform Lernende Systeme hinsichtlich der Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells sowie weiterer Kritikalitätsbewertungen Anwendung fanden. Nach Auffassung der Fragestellenden verfestigt sich dadurch der Gesamteindruck, dass der KI-Einsatz im Geschäftsbereich der Bundesregierung ohne systematische Risikoabwägungen, Schutz vor Diskriminierung und Evaluation in Bezug auf Effizienz, Grundrechteschutz sowie etwaige „Nebenwirkungen“ erfolgt und die nötige Sorgfalt zum Schutz von Einzelnen oder Gruppen nicht erbracht wird. Diese Entwicklung ist besonders beim Einsatz von Hochrisiko- Anwendungen besorgniserregend. Die Fragestellenden sind weiterhin der Auffassung, dass in der aktuellen Debatte rund um den Einsatz von KI der hohe Energieverbrauch für das Training sowie den Betrieb von KI-Modellen insgesamt zu wenig öffentlich adressiert wird – auch vonseiten der Bundesregierung. Dieser Aspekt gewinnt jedoch insbesondere dann an Bedeutung, wenn davon ausgegangen wird, dass KI- Anwendungen voraussichtlich in immer mehr Geschäftsbereichen der Bundesregierung Einzug halten werden. Der rapide wachsende Trend zu zunehmend komplexeren Machine-Learning- Modellen sowie der wachsende Bedarf an Rechenleistung für das Training moderner KI-Systeme erfordern daher eine intensive Begleitung durch eine belastbare Datengrundlage, die den Ressourcenverbrauch veranschaulichen kann. Diese Daten sind elementar für Kosten-Nutzen-Analysen sowie die Berücksichtigung von Klimaauswirkungen und den CO2-Abdruck der Bundesregierung. Bei der Nutzung eigener KI-Systeme oder KI-Anwendungen sollte die Bundesregierung daher als Vorbild fungieren, um mehr Transparenz und ein zusätzliches Bewusstsein für nachhaltiges maschinelles Lernen zu schaffen. Dies könnte beispielsweise durch die Einführung verpflichtender Herstellerangaben zum Energieverbrauch und zu den Treibhausgasemissionen während der Entwicklung und Anwendung von KI-Modellen erfolgen. Diese Angaben sollten als verpflichtendes Kriterium bei der Beschaffung von KI-Systemen und KI- Anwendungen berücksichtigt werden und ein selbstverständliches und überprüftes Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln für KI-Projekte sein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Künstliche Intelligenz (KI) spielt als Querschnittsthema zunehmend in vielen Forschungsvorhaben, Pilotprojekten etc. eine Rolle. Eine trennscharfe Abgrenzung dieser Vorhaben und die Ermittlung der erfragten Angaben für alle diese Vorhaben ist nicht vollumfänglich möglich. Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung befriedigen (BVerfGE 124, S. 161, 193). Nach sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, äußert sich die Bundesregierung nicht, wenn dies die Wirksamkeit sicherheitsbehördlicher Tätigkeit gefährden kann. Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (BVerfGE 124, 161, 193 f.). Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 9 bezüglich der Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie der Nachrichtendienste des Bundes und des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls mit Ausnahme der insoweit in den Antworten zu diesen Fragen angegebenen Angaben nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle der Weitergabe von Informationen zu Fähigkeiten und eingesetzten Produkten im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden sowie Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Für die Bereiche des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) betrifft die Beantwortung der Fragen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Insbesondere betrifft die Beantwortung der Fragen solche Informationen, die in besonders hohem Maße die Methoden und Fähigkeiten der Nachrichtendienste im Bereich der Datenverarbeitung berühren. Eine weitgehende Offenlegung der erfragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und gleichsam zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen technischen Fähigkeiten der Dienste bekannt würden. So könnten Auskünfte zum konkreten Einsatzzweck von KI, zu den eingesetzten Verfahren und der Art der Ergebnisse in zu tiefgehender Weise nachrichtendienstliche Vorgehensweisen offenlegen oder Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Dienste und ihres Personals ermöglichen. Dadurch würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Dienste gefährdet. Einsatzzwecke wie „Bilderkennung“ oder „Texterkennung“ würden grundsätzlich zwar keine überraschenden Erkenntnisse bringen, aber die Konkretisierung der eingesetzten Verfahren und die Ergebnisarten würden zusammen mit dem Zusatz der angewandten Datenbasis und zu deren Herkunft einen zu detaillierten Einblick in die Zielrichtung des KI-Einsatzes und in die konkreten Arbeitsweisen der Nachrichtendienste ermöglichen. Wenn die Datenherkunft und - basis bekannt wäre, könnten beispielsweise käuflich erworbene Daten ggf. vor dem Kauf und Einsatz durch die Nachrichtendienste bewusst verfälscht werden, um die Wirksamkeit der KI zu beeinflussen oder bestimmte Ergebnisse tendenziös zu verfälschen. Wenn die KI unzuverlässige Unterstützungsleistungen erbringt, würde dies wiederum dazu führen, auf konventionelle Arbeitsweisen zurückgreifen zu müssen, die im Zweifelsfall mehr Zeit und oder Personal erfordern würden. Dadurch würde letztlich die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste negativ beeinflusst und erschwert werden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich also auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken. Auch könnten auf den erlangten Erkenntnissen aufbauende Aktionen anderer Nachrichten- oder Geheimdienste gegen die deutschen Nachrichtendienste folgenschwere Einschränkungen der Datenverarbeitungsfähigkeiten der Dienste zur Folge haben. Damit könnte letztlich ihr jeweiliger gesetzlicher Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht beispielsweise für den BND die wirksame und zugleich rechtsstaatlich eingehegte Auslandsaufklärung als einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Rechtsgütern von überragendem verfassungsrechtlichem Gewicht an; namentlich der verfassungsmäßigen Ordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder der Länder sowie für Leib, Leben und Freiheit (BVerfGE 154, 152 bis 312, 163). Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, wäre der Beitrag der Auslandsaufklärung zum Schutz der o. g. Rechtsgüter gefährdet. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde deren erheblicher Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte der Fragen beschreiben zum Teil die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Dienste so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern deren Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Hierunter fällt insbesondere auch die Frage, ob der Einsatz oder die Entwicklung einer Technologie, die von nachrichtendienstlicher Bedeutung sein könnte, stattgefunden hat oder stattfindet. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre derzeit kein Ersatz durch andere Instrumente der Datenverarbeitung möglich. Darüber hinaus wäre auch die zusätzliche Nennung des möglichen Auftragnehmers, also Herstellers der KI, besonders schützenswert. Dies gilt zum einen, weil auch beim Hersteller – offen durch Ansprache oder verdeckt durch Einschleusung von Personal oder Angriffe auf dessen Infrastruktur – versucht werden könnte, dessen Produkte zu verfälschen, zu verändern oder so zu manipulieren, dass die Daten nicht brauchbar wären oder die Daten oder die Infrastruktur der Dienste gefährdet sein könnten. Ebenso könnten Rückschlüsse auf den konkreten Einsatzzweck erfolgen und damit Gegenmaßnahmen getroffen werden. Auch dadurch würde letztlich die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes negativ beeinflusst und erschwert werden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich also auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken. Zudem würde das Bekanntwerden von Evaluierungen des Einsatzes von KI klare Anwendungsgebiete und ggf. konkrete Beobachtungsobjekte und - subjekte, die nicht im Verfassungsschutzbericht genannt werden, erkennen lassen. Auch ansonsten wäre die Nennung von externen Mitwirkenden, die mit einer Evaluierung beauftragt worden sein könnten, besonders schutzwürdig, da die externen Mitwirkenden tiefe Einblicke in die sensible Arbeitsweise und Methodik der Nachrichtendienste des Bundes bekommen hätten. Denn das Bekanntwerden einer solchen Mitwirkung würde diese externen Personen einer besonderen Gefährdung für Ausspähversuche aussetzen. Auch dieser Gefahr muss vorgebeugt werden. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl sowie das öffentliche Interesse an einem wirksamen Schutz der o. g. Rechtsgüter gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Darüber hinaus birgt die Offenlegung der Informationen die Gefahr, dass Einzelheiten über die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen ließe sich ein derart detailliertes Lagebild über den KI-basierten Fähigkeitsaufbau im Militär ableiten, dass durch die Preisgabe dieser Informationen potentielle Gegner Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr ziehen könnten. Auch eine Einstufung als Verschlusssache (VS) und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte geben einen detaillierten Hinweis auf aktuelle und zukünftige Fähigkeiten der Bundeswehr und lassen Rückschlüssen auf den Stand der Digitalisierung der Bundeswehr zu. Dies erhöht das Risiko, dass sich potentielle Gegner hierauf ausrichten und diese Erkenntnisse gezielt zur Entwicklung von Angriffen gegen die Bundesrepublik Deutschland nutzen. Dies birgt ein derart hohes Risiko für das Staatswohl in sich, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem nur begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten für den Anteil des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.  1. Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden) setzen aktuell auf (teil)automatisierte Entscheidungsprozesse und Mustererkennungen sowie Künstliche Intelligenz (inklusive generativer KI), und in welchen dortigen Abteilungen kommen diese konkret und wofür zur Anwendung (bitte die Antworten auf alle Fragen zum besseren Verständnis jeweils für jedes Bundesministerium inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden separat nach Geschäftsbereich aufführen, wie auf Bundestagsdrucksache 20/12191)? a) In welchen Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie jeweils nachgeordnete Behörden) und wofür findet der Einsatz mit einem oder mehreren der besagten Verfahren statt, und wo sowie wofür ist der Einsatz zukünftig geplant? b) Welche Verfahren kommen dabei jeweils zum Einsatz? c) Welches Problem soll das jeweilige Verfahren lösen? d) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens die Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen Einsatzzweck gesetzt und abgewogen? e) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens alternative Lösungen in Betracht gezogen, die nicht mit den genannten KI-spezifischen Diskriminierungsrisiken behaftet sind? f) Inwiefern wurde bei der Wahl des Systems geprüft, ob bereits an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingesetzte Systeme nachgenutzt werden können? g) Welche Art von Ergebnissen wird von o. g. Systemen bzw. Anwendungen produziert (breit interpretiert, aber z. B. Entscheidung, Entscheidungsvorschlag bzw. Empfehlung, Bewertung z. B. von Risiken, Mustererkennung etc.), und werden etwaige Entscheidungen vollautomatisiert oder durch einen Menschen getroffen (bitte nach Anwendung bzw. System in den jeweiligen Abteilungen in Bundesministerien, inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Behörden auflisten)? h) Auf welcher Datenbasis werden dabei jeweils welche Ergebnisse produziert bzw. auf Grundlage welcher Daten werden besagte Anwendungen trainiert? i) Sind die Systeme bzw. Anwendungen intern oder extern entwickelt und trainiert worden (bitte nach System bzw. Anwendung, Auftraggeber, Auftragnehmer, Jahr sowie Kosten und Umfang der Leistung aufschlüsseln), und wenn extern, wurden die genannten Systeme bzw. Anwendungen ausgeschrieben (wenn nein, bitte begründen)? j) Wurden die Daten für die im Einsatz befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zweckbindung erhoben, sofern eine rechtliche Zweckbindung erforderlich ist, und wenn nein, aus welcher Quelle oder welchen anderen Quellen stammen die Daten? k) Wie wurde im Hinblick auf die Zweckbestimmung der im Einsatz befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder Künstlichen Intelligenz sichergestellt, dass die zugrunde gelegten Daten relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sind? l) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems personenbezogene Daten verwendet, und wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verarbeitung dieser Daten bei der Auswahl von KI-Systemen? m) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems urheberrechtlich geschützte Materialien oder Daten verwendet, und wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien oder Daten bei der Auswahl von KI-Systemen? n) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems lokal angemessene (Mindest-)Löhne gezahlt sowie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten, und wie wird dies bei der Auswahl von KI-Systemen von der Bundesregierung kontrolliert? o) Wie wurden die Entscheidenden über die oben genannten Systeme sowie die Anwenderinnen und Anwender geschult, um das jeweilige System auswählen, bewerten und anwenden zu können, und welche Kompetenzen werden hierfür vorausgesetzt? p) Wie wurden die Nutzenden der oben genannten Systeme bzw. Anwendungen geschult, um das System auswählen, bewerten und anwenden zu können? q) Inwiefern wird der Energieverbrauch und bzw. oder werden andere Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der oben genannten Systeme bzw. Anwendungen erfasst, und in welchen Fällen werden derartige Kriterien verpflichtend berücksichtigt (bitte für jedes oben genannte System bzw. für jede Anwendung die einzelnen Nachhaltigkeitskriterien nennen und jeweils explizit angeben, wenn keine derartigen Kriterien erfasst bzw. berücksichtigt wurden)? Die Fragen 1 bis 1q werden zusammen beantwortet. Bezüglich der in den Fragen 1a bis 1c sowie 1g bis 1h geforderten Angaben wird auf die in dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) bestehende Eintragungen verwiesen, abrufbar unter www.kimarktplatz.bund.de. Die Fragen 1d bis 1f sowie 1i bis 1q werden gemeinsam beantwortet und beziehen sich auf im MaKI erfasste KI-Systeme der Bundesverwaltung mit dem Status „In Verkehr/In Betrieb“ und in „In Planung/In Vorstudio (PoC)“. Die Angaben sind den Tabellen der Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.1 Diese Angaben beziehen sich auf solche Anwendungsfälle, die aktuell auf (teil)automatisierte Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen oder Künstliche Intelligenz (inkl. generativer KI) setzen und im MaKI mit dem Status „In Verkehr/In Betrieb“ und in „In Planung/In Vorstudio (PoC)“ versehen sind. Heutzutage greifen viele Systeme zunehmend auch auf KI-Komponenten zurück (z. B. IT- Sicherheitskomponenten wie Firewalls, Softwareanwendungen zur Textverarbeitung und für sonstige Bürotätigkeiten). Eine vollständige Angabe aller in den Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden eingesetzten KI-Komponenten ist daher nicht möglich. Ebenso werden keine Angaben zu geplanten KI-Einsätzen gemacht, bei denen es sich aktuell um bloße Überlegungen handelt oder deren Planung und Umsetzung sich in einem so frühen Stadium befinden, dass die Beantwortung der Fragen nicht möglich ist. 1 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 2. Wie wurden Risiken beim Einsatz der in Frage 1 erfragten KI- Anwendungen bewertet, insbesondere: a) Für welche der KI-Anwendungen gilt die KI-Verordnung aus Sicht der Bundesregierung (soweit die KI-Verordnung nicht gilt, bitte Gründe angeben)? Die KI-Verordnung gilt für alle KI-Anwendungen der Bundesverwaltung, die KI-Systeme i. S. d. Artikels 3 Absatz 1 KI-VO, sind. b) Soweit die KI-Verordnung auf die KI-Anwendungen Anwendung findet, in welche Risikoklasse nach der KI-Verordnung ordnet die Bundesregierung die jeweilige KI-Anwendung ein? Die Risikoklasse der KI-Systeme der Bundesverwaltung sind im MaKI einsehbar. c) Mit welchem weiteren Risikoklassenmodell bewertet die Bundesregierung darüber hinaus Risiken von KI-Anwendungen, insbesondere bei solchen, die nicht von der KI-Verordnung erfasst werden (bitte das verwendete Modell explizit benennen und eine Beschreibung beifügen)? d) Welche Klassifizierung wurde entsprechend dem verwendeten Risikoklassenmodell für das System vorgenommen? e) Wenn zutreffend, welche andere Art der Technikfolgenabschätzung wurde mit welchem Ergebnis vorgenommen? f) Wenn kein Risikoklassenmodell verwendet und keine Klassifizierung und bzw. oder keine Technikfolgenabschätzung vorgenommen wurde, bitte explizit begründen, wieso nicht? g) Haben Risikobewertungen zu einer Anpassung des geplanten Einsatzes oder zum Nicht-Einsatz von KI-Anwendungen im Bereich der Bundesbehörden geführt (wenn ja, bitte die Fälle kurz beschreiben)? h) In welcher Weise und nach welchem Prozess werden Informationen und Daten zu Risikobewertungen von KI-Modellen durch Bundesbehörden und ihre jeweiligen Ergebnisse so dokumentiert, dass die Erkenntnisse auch anderen zur Verfügung stehen? i) Wie wurde das Risiko untersucht und bewertet, dass die jeweilige KI- Anwendung zur Diskriminierung von einzelnen Gruppen, wie z. B. Frauen, Schwarzen Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, armen Menschen und anderen, beitragen könnte? j) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jeweils konkret, um die Risiken der Diskriminierung so weit wie möglich zu minimieren? Die Fragen 2c bis 2j werden zusammen beantwortet. Die Antworten können der Anlage 4 entnommen werden.2 Ein Teil der Antwort kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 3. In welchen obersten Bundesbehörden existieren Dienstanweisungen und Handreichungen zum Einsatz von KI, und was ist jeweils der zentrale Regelungsgehalt der Dienstanweisungen bzw. Gegenstand der Handreichungen? Am 27. März 2025 wurden die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung (KI-Leitlinien) veröffentlicht. Sie setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung (BMI – Publikationen – Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung). In den in der Anlage 5 genannten obersten Bundesbehörden bestehen darüber hinaus Dienstanweisungen/Handreichungen mit dem dort genannten Inhalt.2 4. Welche KI-Anwendungen wurden seit Inkrafttreten der KI-Verordnung am 1. August 2024 beendet oder deren Entwicklung oder Pilotierung gestoppt, weil sie verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellten? Die Bundesregierung ist entschlossen, die Vorgaben der KI‑Verordnung strikt umzusetzen. Die Bundesverwaltung nutzt keine KI-Anwendungen, sofern sie verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellen. 5. Wie und in welchen Anwendungen finden Evaluierungen der Algorithmen-basierten Entscheidungen, automatisierten Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI) statt (bitte nach Bundesministerien und nachgelagerten Behörden, Angabe zur Evaluierung bzw. zum Evaluationsergebnis in wesentlichen Punkten sowie Angabe zur Veröffentlichung tabellarisch aufschlüsseln, siehe Bundestagsdrucksache 20/12191)? a) Wer hat die Evaluierung durchgeführt? b) Welche Aspekte wurden evaluiert, und welche Kriterien wurden dabei angelegt? c) Wurde oder wird das vollständige Ergebnis der Evaluierung veröffentlicht, und wenn ja, wo ist es zu finden? d) Wenn keine Evaluierung durchgeführt wird, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 5 bis 5d werden zusammen beantwortet. Auf die Anlage 6 wird verwiesen.2 6. Wie plant die Bundesregierung, ein ausreichendes Niveau an KI- Kompetenz gemäß Artikel 4 KI-VO bei allen Mitarbeitenden, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen, und welche Kompetenzen sind aus Sicht der Bundesregierung hier jeweils aufzubauen? Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern (BAköV) hat als Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprogramm den Lernpfad „Kompetenzaufbau zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung“ aufgelegt. Dieser Lernpfad wird seitdem stetig weiterentwickelt und verbindet Fortbildungsveranstaltungen mit On-demand-Fortbildungsmaßnahmen. Die BAköV unterstützt mit ihren Präsenz- und Online-Maßnahmen die Bundesbehörden bei der Sicherstellung eines ausreichenden Niveaus an KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeitenden und greift dazu im Lernpfad verschiedene Anforde- 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. rungsprofile auf, um die erforderlichen Kompetenzen passend zum jeweiligen Tätigkeitsprofil der Beschäftigten zuzuordnen. 7. An welchen weiteren Forschungsvorhaben, Pilotprojekten und Reallaboren zur Thematik (teil)automatisierter Entscheidungsprozesse sowie automatisierter Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI) beteiligen sich die Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden) bzw. initiieren oder unterstützen diese seit dem 1. Januar 2024 (bitte tabellarisch für jedes Bundesministerium, inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden, nach Forschungsvorhaben, Pilotprojekt und bzw. oder Reallabor, Kosten und Gesamtkosten sowie Jahr [Beginn und Ende], wie in Bundestagsdrucksache 20/430, aufschlüsseln), und inwiefern sind Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsinformationen wie die Abschätzung und Dokumentierung möglicher schädlicher Klimawirkungen durch den Einsatz von KI eine verbindliche Förderbedingung? 8. Welche Haushaltsmittel stehen im Jahr 2025 für die Förderung und den Einsatz von KI (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben) zur Verfügung? 9. Welche Mittel dieser Gesamtsumme sind zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage seit dem 1. Januar 2025 hierfür schon abgeflossen (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben)? Die Fragen 7, 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten zu den Fragen können der Anlage 7 entnommen werden.2 10. Mit welchen Programmen und Mitteln fördern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) KI-Projekte, KI-Pilotprojekte, KI-Einsätze oder Einsatzplanungen (inklusive generativer KI) in den Ländern (inklusive Kommunen) seit dem 1. April 2024 (bitte nach Programm bzw. Maßnahme, Fördermittelumfang sowie Bundesland auflisten)? Seit dem 1. April 2024 hat das BMG die folgenden Projekte begonnen zu fördern. Projekt Fördermittelumfang Laufzeit Bundesland ELISEplus 147.006,00 € Niedersachsen Unite 260.098,00 € Berlin Im Übrigen sind der Bundesregierung keine Förderungen bekannt. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 11. Hält die Bundesregierung an der bestehenden Strategie Künstliche Intelligenz (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatio nen/Technologie/strategie-kuenstliche-intelligenz-fortschreibung-2020.p df?__blob=publicationFile&v=1) fest oder plant sie aktuell eine Anpassung oder Fortschreibung, und wie ist in diesem Fall der Arbeitsstand? Die in der KI-Strategie der Bundesregierung formulierten übergreifenden Ziele haben Bestand und werden von der Bundesregierung weiter intensiv bearbeitet bspw. im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland. 12. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung hinsichtlich Einrichtungen, die den Einsatz von KI in der Verwaltung unterstützen sollen, (bitte jeweils Stand beschreiben, bereits eingesetzte und im Jahr 2025 oder darüber hinaus verfügbare Ressourcen nach dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 unterteilt nach Stellen und Haushaltsmitteln angeben, die Governance bzw. Organisationsstruktur beschreiben – was genau wird dort konkret aufgebaut, z. B. eine Web-Plattform, ein Referat, eine eigenständige Behörde, und wer ist konkret zuständig bzw. hat die Federführung inne [soweit sich die Zuständigkeit im Rahmen neuer Ministerialzuschnitte ändert, bitte angeben]), a) hinsichtlich des Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (Arbeitstitel „BeKI“; siehe Frage 43 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/13684)? Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen. Der Aufbau des BeKI erfolgte durch die im BMI eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung der Gesamtaufgaben der PG KI waren im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente eingeplant. Die PG KI wird in das Referat DS I 7 „KI Bund“ im BMDS übergehen. Dies betrifft auch die Aufgabe zum weiteren Aufbau des BeKI. Der Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2026 sieht beim Kapitel 06 Titel 532 10 – Digitale Gesellschaft und Datenpolitik – für den Untertitel „Bera-tungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI)“ Ausgaben in Höhe von 2.400.000 Euro vor und damit in gleicher Höhe wie der Haushalts-plan 2025. Das parlamentarische Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Das BeKI soll der Bundesverwalutung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung relevanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Die Tätigkeitsfelder des Be- KI sind Beratung, Vernetzung, Kompetenzaufbau, Wissensmanagement und die Koordinierung übergreifender KI-Themen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Um einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt das KI Bund Referat im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere Vorhaben durch: Der online verfügbare Marktplatz der KI-Möglichkeiten dient als KI-Transparenzregister und Matching-Plattform für KI-Systeme der deutschen Verwaltung. Er ermöglicht einen umfassenden und transparenten Überblick über den KI-Einsatz, fördert den Austausch sowie Kooperationen und erschließt Nachnutzungspotentiale bestehender KI-Systeme. Das KI-System KIPITZ ist die zentrale Plattform für den sicheren und effizienten Einsatz von generativer KI in der Bundesverwaltung. Durch den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle, die auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind, bietet KIPITZ Beschäftigten der Bundesverwaltung Unterstützung bei den alltäglichen Verwaltungsaufgaben. Das BeKI stellt ebenfalls KI- Leitlinien als Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen KI- Einsatz in der Bundesverwaltung bereit. b) hinsichtlich der Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Projekt „ABOS“; siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 83 der Abgeordneten Anke Domscheit- Berg auf Bundestagsdrucksache 20/1355 bzw. Bundestagsdrucksache 20/3020)? Die Bundesregierung treibt die Prüfung und den Aufbau der ABOS, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen KI-Verordnung, weiter voran. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die in der Fragestellung genannten parlamentarischen Anfragen verwiesen. c) hinsichtlich der vom ITZBund betreuten KI-Plattform für die Bundesverwaltung (KIPITZ)? Es wird auf die Anlage 8 verwiesen.2 Die Frage wurde dahingehend ausgelegt und beantwortet, dass Ressourcen und Haushaltsmittel für die Bereitstellung von KIPITZ erfragt werden. Der Antwortbeitrag beinhaltet daher ITZ- Bund-eigene Haushaltsmittel und Ressourcen, aber auch durch Kunden zur Auftragserfüllung dem ITZBund überlassene Haushaltsmittel. d) hinsichtlich des in der Datenstrategie angekündigten Aufbaus eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung? Das „KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung (KI-KC)“ wurde als Maßnahme der Datenstrategie der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode bei der Bundesdruckerei (BDr) eingerichtet, um Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu bündeln und der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Verfügung zu stellen. Mit Proof-of-Values (PoV) sollten niedrigschwellig Mehrwerte der Nutzung von KI in der Bundesverwaltung identifiziert werden. Im Unterschied zum vom BMI eingerichteten „Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI)“ stellte das KI-KC technisches Know-how zur Verfügung, um dieses in agilen Projekten für die Entwicklung von Prototypen zu nutzen. Im Juni 2023 wurde ein Rahmenvertrag für die unmittelbare Bundesverwaltung zum Aufbau und zur Nutzung des KI-KC zwischen BMF und Bundesdruckerei geschlossen. PoVs konnten über Einzelprojektverträge mit der BDr vereinbart werden. Für 2024 wurden rund 9,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, 2025 wurden rund 1,3 Mio. Euro (bis zum Februar 2025) aufgewendet. Die Bundesdruckerei betreibt seitdem das KI-KC eigenständig fort: Die unmittelbare Bundesverwaltung kann mittels des Rahmenvertrags bis Ende 2025 und mit eigenen Haushaltsmitteln PoV-Projekte beauftragen. Das KI-KC betreute acht Projekte aus den Mitteln des KoPa, zu den Projektpartnern gehörten das BMWSB, das BMWK und die Bundesfinanzverwaltung mit dem BMF. Der überwiegende Fokus lag in der Nutzbarmachung generativer KI. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2892 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 13. Plant die Bundesregierung weitere zentrale Einrichtungen, die sich mit dem Einsatz von KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung beschäftigen sollen, und wenn ja, welche mit welchen Aufgaben (bitte die in Frage 12 erfragten Angaben für jede dieser Einrichtungen ergänzen)? Die Bundesregierung plant nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren zentralen Einrichtungen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung. 14. Wie lautet der aktuelle Stand der Test- bzw. Untersuchungsphase, in der KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörden geprüft werden sollen und deren Bestandteil auch explizit die Entwicklung passender Risikoklassenmodelle ist (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagdrucksache 20/3020 und gleichlautende Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/6862)? a) Was hat die Prüfung der KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörde in den vergangenen zwei Jahren ergeben, gibt es Prüfberichte, und wenn ja, sind sie öffentlich verfügbar bzw. können sie den Fragestellenden zur Verfügung gestellt werden? c) Wie ist der Zeitplan für die Prüfung der KI-Potenziale für den Bund, wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein, und gibt es Meilensteine bis dahin? Die Fragen 14a und 14c werden zusammen beantwortet. Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Die KI-Potenziale des Bundes werden fortlaufend geprüft und finden sich auch in der Modernisierungsagenda wieder. Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technologie ist eine fortlaufende Evaluierung erforderlich. Dies betrifft beispielsweise auch die Potentiale von AgenticAI in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. b) Wer ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Entwicklung passender Risikoklassenmodelle, und wie erfolgt die behördenübergreifende Koordinierung der Prüfung der KI-Potenziale? d) Welche Zwischenergebnisse zur Entwicklung passender Risikomodelle gibt es seit der ersten Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2022, wurden verschiedene Modelle entwickelt und bzw. oder getestet,wenn ja, mit welchem Ergebnis, und bei welchen Vorhaben? e) Ab wann wird bzw. werden ein oder mehrere Risikoklassenmodelle für den Einsatz von KI in Bundesbehörden zur Verfügung stehen, und wird die Anwendung eines Risikoklassenmodells vor dem Einsatz neuer KI-Systeme verpflichtend sein? Die Fragen 14b, 14d und 14e werden zusammen beantwortet. Derzeit führt jede Behörde individuell eine Prüfung und Einstufung ihrer KI- Systeme nach der KI-VO durch. Die Risikomodelle der KI-VO sind hierfür im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen maßgeblich. Die Bundesnetzagentur bietet mit ihrem KI-Service Desk eine Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung. Teil des KI- Service Desk ist ebenso eine Hilfe zur Einstufung des KI-Systems nach den in der KI-Verordnung genannten Risikoklassen. Darüber hinaus unterstützt das sich im Aufbau befindliche Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz explizit als Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zur richtigen Eingruppierung in die Risikoklassen, wobei der Schwerpunkt auf verwaltungsspezifischen Anforderungen der KI-Verordnung liegt. 15. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Evaluation etwaiger Auswirkungen der gesetzlichen Risikoklassifizierung für den KI- Einsatz in der Bundesverwaltung gekommen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12191)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14b, 14d und 14e verwiesen. 16. Plant die Bundesregierung, ggf. auf Basis des derzeit freiwilligen KI- Transparenzregisters (https://maki.beki.bund.de/a/bmi-makimo-app/tab elle), im Sinne transparenten Verwaltungshandelns die Einrichtung eines vollständigen, verpflichtend zu führenden KI-Registers für KI- Anwendungen im staatlichen Einsatz, z. B. entsprechend dem Vorschlag von Algorithmewatch e. V. (https://algorithmwatch.org/de/ki-transparenzregiste r-dtl/), a) bundesweit und für jeglichen KI-Einsatz durch staatliche Stellen, also auch für andere föderale Ebenen? b) nur für den KI-Einsatz im Auftrag des Bundes bzw. bei und durch Bundesbehörden? c) weder noch (bitte begründen, warum kein KI-Register geplant ist)? Der zunächst im BMI und nunmehr im BMDS unter aktiver Mitwirkung und Abstimmung im Ressortkreis entwickelte, öffentlich verfügbare „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI, www.kimarktplatz.bund.de) ist die zentrale Matching-Plattform für KI-Systeme in der Verwaltung und bringt Ministerien und Behörden mit passenden KI-Systemen und Bedarfen zueinander. Gleichzeitig dient der MaKI als Grundlage eines nationalen KI-Transparenzregisters für die gesamte Verwaltung. Um ein möglichst umfassendes Spektrum an KI- Systemen in vergleichbar hoher Datenqualität abzubilden, wurden basierend auf dem Auftrag des IT-Rats im Ressortkreis „Regelungen für die Eintragung von KI-Systemen“ (MaKI – Startseite – Regelungen zur Eintragung von KI- Systemen) ressortübergreifend entwickelt und gemeinsam abgestimmt. Dabei wurden Anliegen der Ressorts bspw. zu erforderlichen Ausnahmen von der Eintragung aus Sicherheits- oder Geheimschutzgründen aufgenommen und berücksichtigt. Die Regelungen zur Eintragung haben weiterhin Bestand und sind wichtig für die Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Förderung des KI-Einsatzes in der Verwaltung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Parallel- und Doppelentwicklungen von KI-Anwendungen in verschiedenen Geschäftsbereichen kommt, und dass jede Entwicklung von KI-Anwendungen der gesamten Bundesverwaltung zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird? Das BMDS erhält gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt ist Bestandteil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) (siehe BMDS (2025): Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund), Seite 32, https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_ba rrierefrei-neu.pdf). Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt dient dem Ziel, ressortübergreifend Mittel für die Digitalisierung der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiver und effizienter einzusetzen. Hierzu gehört unter anderem auch als Ziel, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie auf Wiederverwendbarkeit zu prüfen. Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) dient darüber hinaus als KI- Transparenzregister und innovative Matching-Plattform für KI-Systeme in der gesamten öffentlichen Verwaltung. Hier finden sich zahlreiche Informationen rund um die Nutzung des MaKI. Der MaKI soll dazu beitragen, Doppelentwicklungen zu vermeiden, Ressourcen bei der Entwicklung von KI-Systemen durch Nachnutzung oder das Teilen von Best Practices zu schonen, und Synergiepotenziale zu nutzen. Er soll den Austausch und die Kooperation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Forschung sowie Ministerien und Behörden ermöglichen. Der MaKI adressiert auch Forderungen aus der Zivilgesellschaft zum transparenten, ethischen Einsatz von KI durch die Verwaltung, und schafft so Vertrauen. 18. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich des Beschlusses des IT- Planungsrates vom 13. November 2024, den KI-Marktplatz auch für die Länder pilotweit zu öffnen, und hat die Bundesregierung die erforderlichen Zugänge im ersten Quartal 2025 bereitgestellt (wenn nein, bitte begründen)? Der MaKI wurde in Umsetzung des Beschlusses des IT-Planungsrates vom 13. November 2024 in fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) sowie einigen Kommunen erfolgreich und plangemäß pilotiert. Mit der aktuellen Version wird erstmals die Einbindung der Länder- und Kommunalverwaltung für den Austausch und die Eintragung von KI-Systemen technisch ermöglicht; ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum bundesweiten Roll-out. Zudem enthält das Update Funktionen und Optimierungen auf Basis des bisherigen Nutzungsfeedbacks. Zunächst werden sich die pilotierenden Länder und Kommunen auf dem MaKI registrieren und sukzessive erste KI-Systeme eintragen. 19. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung der KI-Verordnung und den Aufbau entsprechender Aufsichtsstrukturen, und wie ist der aktuelle Arbeitsstand? Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung hat die Ressortabstimmung bis zum 24. September 2025 und die Länder- und Verbändeanhörung bis zum 10. Oktober 2025 durchlaufen. Das für die KI- Verordnung federführende BMDS konsolidiert derzeit den Referentenentwurf. Das Vorhaben unterliegt hoher Priorität der Bundesregierung, die intensiv daran arbeitet, die Ressortabstimmung so zügig wie möglich zu finalisieren und den Referentenentwurf dem Kabinett vorzulegen. 20. Hat die Bundesregierung bis zum 2. August 2025 der EU-Kommission einen Bericht gemäß Artikel 70 Absatz 6 der KI-Verordnung übermittelt, und welchen Inhalt hatte dieser Bericht? Die Bundesregierung übermittelte der EU-Kommission bis zum 2. August 2025 einen Bericht über die Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland, der auch Ausführungen über den Sachstand bezüglich der finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden gemäß Artikel 70 Absatz 6 der KI-Verordnung enthielt. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission mit, dass der erforderliche personelle und finanzielle Aufwand für eine angemessene Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden und der einzubeziehenden Behörden derzeit ermittelt werde und im parlamentarischen Haushaltsverfahren festgelegt werden müsse. Es sei zum damaligen Zeitpunkt daher nicht möglich gewesen, genauere Angaben, etwa zu den hierfür anvisierten Stellen oder dem bereitgestellten Haushaltsbudget, zu machen. Ziel bei der Ausstattung werde aber eine effiziente und ressourcenschonende Durchführung sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Allgemeine Angaben Frage 1 d) Frage 1 e) Frage 1 f) Frage 1 i) Frage 1j) Auswahl und Entscheidung zum KI-System Interne oder externe Entwicklung Angaben zur Datenerhebung Ressort / Behörde Abteilung KI-System Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens die Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen Einsatzzweck gesetzt und abgewogen? Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens alternative Lösungen in Betracht gezogen, die nicht mit den genannten KI- spezifischen Diskriminierungsrisiken behaftet sind? Inwiefern wurde bei der Wahl des Systems geprüft, ob bereits an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingesetzte Systeme nachgenutzt werden können? Wurden die Systeme intern oder extern entwickelt? Falls extern entwickelt: Wurden die Systeme ausgeschrieben? Falls nicht bitte begründen Bitte auswählen: zweckgebunden / frei nutzbar/ sonstiges Falls sonstiges, bitte tichpunktartig erläutern und Quellen nennen BMJV / DPMA elekt. Klassifikator nach IPC WiBe Nicht relevant, da ausschließlich auf Inhalten von Schutzrechtsanmeldungen gearbeitet wird. Diskrimierungsrelevante Daten und Entscheidungen fallen dabei nicht an. geprüft - es handelt sich um eine amtsspezifische Anforderung, die in in vergleichbarer Form in keiner Stelle der Bundesverwaltung auftritt extern ja zweckgebunden ./. BMJV / DPMA Kognitive Suche für das Patentprüfungsverfahre n WiBe Nicht relevant, da ausschließlich auf Inhalten von Schutzrechtsanmeldungen gearbeitet wird. Diskrimierungsrelevante Daten und Entscheidungen fallen dabei nicht an. geprüft - es handelt sich um eine amtsspezifische Anforderung, die in in vergleichbarer Form in keiner Stelle der Bundesverwaltung auftritt extern ja zweckgebunden ./. BMJV / DPMA Akten/Prüferkarteireche rche und Patentrecherche WiBe Nicht relevant, da ausschließlich auf Inhalten von Schutzrechtsanmeldungen gearbeitet wird. Diskrimierungsrelevante Daten und Entscheidungen fallen dabei nicht an. geprüft - es handelt sich um eine amtsspezifische Anforderung, die in in vergleichbarer Form in keiner Stelle der Bundesverwaltung auftritt extern ja zweckgebunden ./. BMJV / DPMA Checking-Claims WiBe Nicht relevant, da ausschließlich auf Inhalten von Schutzrechtsanmeldungen gearbeitet wird. Diskrimierungsrelevante Daten und Entscheidungen fallen dabei nicht an. geprüft - es handelt sich um eine amtsspezifische Anforderung, die in in vergleichbarer Form in keiner Stelle der Bundesverwaltung auftritt intern nein, Umsetzung durch interne Ressourcen zweckgebunden ./. BMJV / DPMA WIPO-Translate WiBe Nicht relevant, da ausschließlich auf Inhalten von Schutzrechtsanmeldungen gearbeitet wird. Diskrimierungsrelevante Daten und Entscheidungen fallen dabei nicht an. geprüft - es handelt sich um eine amtsspezifische Anforderung, die in in vergleichbarer Form in keiner Stelle der Bundesverwaltung auftritt extern nein - Lösung von der WIPO zweckgebunden ./. BMUKN Z KIRAS (MaKI-ID: BD20247483453) Die Entscheidung für eine Eigenentwicklung auf hausinterner Infrastruktur basierte auf dem Ziel, ein daten-souveränes System zu betreiben und die Daten- und KI-Kompetenz im Ministerium zu erhöhen. Deshalb wird die Anwendung auf lokaler Infrastruktur betrieben und eine externe Beschaffung/Beauftragung wurde nicht in Betracht gezogen. Regelbasierte Chatbots sind für den Anwendungszweck nicht geeignet. KIPITZ wurde geprüft, aber aufgrund des Betriebs auf einer public cloud als nicht geeignet bewertet. intern sonstiges Für die Entwicklung der Anwendung wurden keine Daten erhoben. BMUKN / Umweltbundesamt (UBA) Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data (KI-Lab) Beim Prozess prototypischer Lösungsentwicklungen wurden Machbarkeit und Kosten dem generierten Mehrwert auf Fachseite gegenübergesetzt. Wenn im Prozess absehbar, dass Kosten zu hoch/Nachnutzbarkeit (siehe Frage 1f) nicht gegeben, wurden Use Cases abgebrochen oder verkürzt. Jeder unserer Use Cases wurde lösungsagnostisch angegangen, d.h. es wurde sich nicht a priori auf ein Verfahren festgelegt, sondern versucht das zur Problematik am besten passende auszuwählen. Daher umfasst das technologische Lösungsportfolio der Use Cases sowohl KI-gestützte Verfahren, als auch klassische Softwareentwicklung oder skriptbasierte Data Science Ansätze. Vor Beginn eines Use Cases wird geprüft, ob bekannte Angebote, bspw. von ITZBund, Bundesdruckerei oder anderer auf dem Marktplatz der KI- Möglichkeiten gelisteten Akteure, die Anforderungen eines Use Cases abdecken können. Gleiches gilt für den wissenschaftlichen Bereich. Eigenentwicklungen erfolgen erst bei negativem Ergebnis der Prüfungen. Neuere Anwendungen eine UBA-interne Entwicklung vom KI-Lab für Fachabteilung; ältere Anwendungen tlw. durch extern Entwickelt Seit der Anfrage 2024 wurden keine Entwicklungen von KI- Anwendungen durch das KI-Lab ausgeschrieben sonstiges Keine Daten selbstständig erhoben. Teilweise frei nutzbare Daten, teilweise Proprietäre Satellitendaten von "Planet", bereitgestellt durch das BKG, genutzt. BMUKN / Bundesamt für Naturschutz (BfN) Abteilung I 1 Digitalisierung, Naturschutzinformati on (zuständig: Fachgebiet I 1.1) Die Wirtschaftlichkeitsbetrachung wird in den KI-Projekten mitgedacht, da das BfN aber nur KI-Forschungsprojekte derzeit umsetzt, steht hier die Erprobung der technischen Machbarkeit im Vordergrund und nicht die Implementierung und den damit verbundenden Kosten Eine Analyse vergleichbarer Verfahren ist in vielen Projekten Bestandteil der KI- Forschungsprojekte und wurde auch bei der Ausgestaltung der Projekte berücksichtigt und wo möglich, vorab analysiert. Eine Horizon Scanning und Analyse bestehender KI-Forschungsprojekte mit naturschutzfachlichem Bezug ist fester Bestandteil bei der Ausgestaltung der aufgeführten Projekte um Doppelförderungen zu vermeiden extern Ja zweckgebunden BMUKN / Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Abteilung T – Verwaltungstransfor mation und Öffentlichkeitsarbeit (zuständig: Referat T4) KI-Projekte des BASE befinden sich noch im Stadium der Ideenentwicklung bzw. Planung oder Prototypisierung (siehe MAKI-Steckbriefe, ID: BD20249513748; BD20242554313; BD202478104599). Bis jetzt ist noch keine KI-Anwendung im Einsatz. Bei den Projekten geht es um eine Evaluation von KI-Verfahren bzw. um die Einschätzung, ob und wie KI- Anwendungen geeignet sind, um bei der Bearbeitung von spezifischen Aufgaben zu unterstützen. KI-Verfahren werden evaluiert, um auch Kosten und Nutzen bewerten zu können. Weitere voraus-sichtliche Ergebnisse der Projekte sind Beratungsleistungen, Empfehlungen bzw. ein Demonstrator, keine Entwicklung von KI- Anwendungen. KI-Projekte des BASE befinden sich noch im Stadium der Ideenentwicklung bzw. Planung oder Prototypisierung (siehe MAKI- Steckbriefe, ID: BD20249513748; BD20242554313; BD202478104599). Ein konkretes KI-System für die Projekte ist derzeit noch nicht ausgewählt oder im Einsatz. KI-Projekte des BASE befinden sich noch im Stadium der Ideenentwicklung bzw. Planung oder Prototypisierung (siehe MAKI-Steckbriefe, ID: BD20249513748; BD20242554313; BD202478104599). Ein konkretes KI- System für die Projekte ist derzeit noch nicht ausgewählt oder im Einsatz. Es wurde noch kein System entwickelt. frei nutzbar Im Fall von Maki ID: BD20242554313 trifft sonstiges zu. Hier findet im Rahmen des Vorhabens keine Datenerhebung statt. BMUKN / Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Abteilung DO "Digitalisierung und Organisation" (zuständig: Referat DO4) Bei Beschaffungen wird stets eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorgenommen, die die Auswahl des Verfahrens beeinflusst. Sofern alternative Lösungen verfügbar sind, die den definierten Einsatzzweck erfüllen, werden diese in eine Betrachtung mit einbezogen. Eine Prüfung vorhandener Systeme ist Teil des Beschaffungsprozesses. i. d. R. intern entwickelt bzw. weiterentwickelt Bei externen Entwicklungen werden die Systeme augeschrieben, alls es keine bestehenden RV im KdB gibt. zweckgebunden BMAS D (hier Fragen 1 und 2; konkret: Trend- und Themenscanning („Horizon Scanning“ / denkfabrik.ai) Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt, bei der alternative Optionen geprüft und Kosten im Verhältnis zum Einsatzzweck abgewogen wurden. Einbindung von Experten und Fachkräften in die Entscheidungsprozesse, Implementierung von Eskalations- und Genehmigungsverfahren für kritische Entscheidungen, Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für KI-Risiken, Überwachung und Überprüfung der KI-Ausgaben durch qualifizierte Mitarbeiter Es handelt sich um ein Pilotprojekt zum Aufbau und Pilotierung einer KI- basierten Foresight Platform für das BMAS (Siehe auch, Drucksache 20/430, Anlage 3) intern und extern Rahmenvertrag „Digitale Arbeitsgesellschaft - Strategische Vorausschau“ wurde europaweit ausgeschrieben zweckgebunden BMAS Z Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich Betrachtung von Umsetzungsalternativen Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich Betrachtung von Umsetzungsalternativen. Bei der KI- Suche kommt überwiegend ein RAG Ansatz (Retrieval-Augmented Generation) zum Einsatz. Die KI- Ergebisse werden mit Referenzen auf die Datenquellen erzeugt. Makterkundung, Marktplatz der KI- Möglichkeiten und Austausch mit anderen Ressorts und Behörden. Extern Ja (Europaweite Ausschreibung) zweckgebunden Entfällt. BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t KIEZ WiBe erstellt keine hinreichende Alternative bekannt Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern & extern, kein Training nein, Nutzung eines Rahmenvertrags sonstiges Option zu Datenupload von Dokumenten ohne sensible Inhalte BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t Experten-KI-RAGs WiBe erstellt keine hinreichende Alternative bekannt Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern & extern. kein Training nein, Nutzung eines Rahmenvertrags sonstiges Hinterlegung interner Dokumente nach Freigabe oder offenen Daten BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t Check-KI Die Grundlage war, auf offene Modelle zu setzen und die App auf PLAIN zu entwickeln. Verschiedene Open Source Modelle wurden getestet. Phi-4 hat im Vergleich zu Mixtral 8x7b eine deutlich bessere Perfomanz. Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern & extern, kein Training nein, Nutzung eines Rahmenvertrags BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t NegotiateCOP WiBe erstellt keine hinreichende Alternative bekannt Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi extern, kein Training nein, Nutzung eines Rahmenvertrags frei nutzbar BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t PortfolioNavigator WiBe erstellt Verschiedene Open Source Modelle wurden getestet. Phi-4 hat im Vergleich zu Mixtral 8x7b eine deutlich bessere Perfomanz. Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern & extern, kein Training nein, Nutzung einer nhouse-Vergabe über den GovTech-Campus sonstiges Hinterlegung interner Dokumente nach Freigabe oder offenen Daten BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t SimplifAI kleine Eigenentwicklung im Datenlabor, keine Abwägung der Personalkosten keine hinreichende Alternative bekannt Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern sonstiges Hinterlegung interner Dokumente nach Freigabe oder offenen Daten BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t Evidenz-Chatbot Projekt erst in Planung, WiBe wird erstellt keine hinreichende Alternative bekannt Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi Projekt in Planung, Entwicklung noch nicht begonnen frei nutzbar BMZ Globale Gesundheit; Chancengerechtigke it; Digitalisierung; Ernährungssicherhei t AutoRedact kleine Eigenentwicklung im Datenlabor, keine Abwägung der Personalkosten KI wurde gegen regelbasierte Verfahren getestet, beide Versionen des Tools existieren, KI bringt bessere Performance Abfrage im Kreis der Datenlabore (interministerielle Arbeitsgruppe) und Recherche im MaKi intern sonstiges nterne Dokumente, deren Informationsgehalt reduziert wird AA AA weit KI Assistenz für die Aufgaben Chat, Zusammenfassung, Recherche; RAG System Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Wo nötig werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen duchge-führt. Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Es wurde im Einzelfall z.B. unter Nutzung des Marktplatzes der KI – Möglichkeiten sowie durch Sondierung im Bund und in den Ländern geprüft ob vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden können. intern n.n. zweckgebunden n.n. AA AA weit Übersetzungen Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Wo nötig werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen duchge-führt. Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Es wurde im Einzelfall z.B. unter Nutzung des Marktplatzes der KI – Möglichkeiten sowie durch Sondierung im Bund und in den Ländern geprüft ob vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden können. extern nein; Nutzung Rahmenvertrag zweckgebunden n.n. AA AA weit Unterstützung bei Bürgeranfragen durch teilautomatische Klassifizierung, um möglichst zielgenaue Antworten aus den Internet-FAQ Bereich in der ersten Autoantwort zu versenden. Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Wo nötig werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen duchge-führt. Es wurde im Einzelfall geprüft, ob die Nutzung von KI Technologien einen Effizienzgewinn im Vergleich zu deterministischen Verfahren darstellt. Es wurde im Einzelfall z.B. unter Nutzung des Marktplatzes der KI – Möglichkeiten sowie durch Sondierung im Bund und in den Ländern geprüft ob vgl.bare Lösungen nachgenutzt werden können. extern entwickelt, intern trainiert nein; Nutzung Rahmenvertrag zweckgebunden n.n. BMDS DS (Ref DS II 2 Beschaffungscontroll ing) Bert-v2 Die genutzte Lösung ist kostenfrei und ist Open Source. Es handelt sich um ein Proof of Concept, bei dem Rechnungsinhalte nach IT und nicht-IT Ausgaben klassifiziert werden, welches sehr spezisch als Small-Language-Model angewendet wird. Es besteht kein Diskriminierungsrisiko. Eine solche Evaluierung wird für den Aufbau eines Produktivsystems durchgeführt. Es fand keine Neuentwicklung statt. Es wurde eine kostenfreie Open Source Lösung verwendet, welche lokal betrieben wurde. Da es sich nur im ein Proof of Concept handelt wurde nicht ausgeschrieben und nicht neu entwickelt. Verweis auf Antwort 1 f) und erste Frage 1 i). sonstiges Datenquelle: Bereinigte Rechnungsdaten des BMI des Monats Juni 2025 BMDS DS (Ref DS II 7) EMMA Die genutzte Lösung wird im Bereich des First Level Supports für Bürgerinnen und Bürger bei der beauftragten Fa. Bechtle eingesetzt und ist somit im Vergabeverfahren für den First Level Support berücksichtigt worden EMMA ist ein optionales Angebot für Bürgerinnen und Bürger, es muss nicht genutzt werden, daher entsteht Diskriminierungsrisiko Es wurde auf bestehende Rahmenverträge für den Bereich ServiceDesk/FLS geprüft. Vergleichbare RV waren nicht vorhanden. extern Die genutzte Lösung wird im Bereich des First Level Supports für Bürgerinnen und Bürger bei der beauftragten Fa. Bechtle eingesetzt und ist somit im Vergabeverfahren für den First Level Support berücksichtigt worden zweckgebunden BMF/ BMF hausweit KIPITZ KIPITZ-Anwendungen werden nach den hauweiten Bedarfen der Beschäftigten und anhand der Entwicklungs- und Betriebskosten priorisiert und entwickelt. KIPITZ löst Problemstellungen (siehe Drucksache 20/12191) die spezifisch durch textgenerative KI gelöst werden können. Die Effizienz- und Produktivitätssteigerungen durch KIPITZ können nicht durch andere technische Lösungen erzielt werden. Bei KIPITZ handelt es sich um ein KI- Portal, welches zur Nachnutzung innerhalb der Bundesverwaltung entwickelt wurde. intern über den ITZBund mit externer Unterstützung (Dienstleistungen aus Rahmenvertrag) entwickelt. Es erfolgte kein Training von KI- Modellen. nein, es brauchte keine Ausschreibung, da ein bestehender Rahmenvertrag des ITZBunds konnte genutzt werden (Dienstleistungsvertrag) sonstiges Kein eigenes Training; Verwendung von OpenSource und Open- Weight Sprachmodellen von Drittherstellern BMF ITZBund Chatbot BITZ Zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme (siehe Antwort auf Frage 1f)) waren GPT-Lösungen in der Praxis noch nicht sinnvoll nutzbar, sodass die Wahl auf NLU-Lösungen fiel. Aufgrund der hier eingesetzten NLU-Technologie treffen die KI- spezifischen, sich auf GPT-Modelle bezogenen Diskriminierungsrisiken nicht zu, sodass keine Betrachtung alternativer Lösungen erforderlich war. Das Projekt steht im Kontext der Dienstekonsolidierungsmaßnahme "Chatbots für die Bundesverwaltung", welche explizit die Konsolidierung und Verinheitlichung von IT-Diensten in der Bundesverwaltung zum Zweck hat. Zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme gab es keine nachnutzbaren Lösungen in der Bundesverwaltung. extern nein Nachnutzung Basisdienst Dienstekonsolidierung (BMI) zweckgebunden - BMF ITZBund Chatbot KIRA Zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme (siehe Antwort auf Frage 1f)) waren GPT-Lösungen in der Praxis noch nicht sinnvoll nutzbar, sodass die Wahl auf NLU-Lösungen fiel. Aufgrund der hier eingesetzten NLU-Technologie treffen die KI- spezifischen, sich auf GPT-Modelle bezogenen Diskriminierungsrisiken nicht zu, sodass keine Betrachtung alternativer Lösungen erforderlich war. Das Projekt steht im Kontext der Dienstekonsolidierungsmaßnahme "Chatbots für die Bundesverwaltung", welche explizit die Konsolidierung und Verinheitlichung von IT-Diensten in der Bundesverwaltung zum Zweck hat. Zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme gab es keine nachnutzbaren Lösungen in der Bundesverwaltung. extern ja frei nutzbar - BMF ITZBund Pilotierung - Show-Case für Beratung Die Durchführungs einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist erfolgt. Nicht zutreffend Das Projekt verfolgt seit Anfang einen modularen Aufbau welcher die Nachnutzbarkeit vorsieht. intern - frei nutzbar - BMF ITZBund KIPITZ Die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist erfolgt Nicht zutreffend Bei KIPITZ handelt es sich um ein KI- Portal, welches zur Standardisierung und Nachnutzen innerhalb der Bundesverwaltung ins Leben gerufen wurde. intern mit ext. Unterstützung (Dienstleistungen aus Rahmenvertrag) Es erfolgte kein Training von KI-Modellen. nein, bestehender Rahmenvertrag konnte genutzt werden (Dienstleistungsvertrag) sonstiges general-purpose-AI; kein vorgegebener Einsatzzweck BMF GZD Die Kosten wurden im Rahmen der Haushaltsmittel-Priorisierung abgewogen und in das Verhältnis zum Einsatzzweck gesetzt. Alternative Lösungen waren nicht vorhanden. Die Prüfung der Nachnutzung ergab keine bereits vorhandenen ähnlichen Systeme, da es sich hierbei um jeweils spezielle Zuständigkeitsbereiche der Zollverwaltung handelt. Bzgl. der Nutzung von generativer KI wird innerhalb der Zollverwaltung KIPITZ als "ZollGPT" nachgenutzt, ist jedoch aktuell noch im Status eines Proof of Concept (PoC). siehe BT-Drs. 20/11648 Frage 4. siehe BT-Drs. 20/11648 Frage 4. siehe BT-Drs. 20/11648 Frage 1. f) siehe BT-Drs. 20/11648 Frage 1. f) BMF GZD eZoll-App Die Kosten wurden im Rahmen der Haushaltsmittel-Priorisierung abgewogen und in das Verhältnis zum Einsatzzweck gesetzt. Alternative Lösungen waren nicht vorhanden. Die Prüfung der Nachnutzung ergab keine bereits vorhandenen ähnlichen Systeme, da es sich hierbei um jeweils spezielle Zuständigkeitsbereiche der Zollverwaltung handelt. extern Die Entwicklung der Anwendung fand nach den Anforderungen der Zollverwaltung extern statt. zweckgebunden BMFTR Z HdP Chatbot Es wurde zu vor Beauftragung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Betrachtung von regelbasierten Chatbots. Es hat eine Prüfung des regelbasierten Chatbots vom VDI/VDE IT stattgefunden. Extern Beauftragung des GovTech Campus über einen Rahmenvertrag sonstiges Es handelt sich um ein RAG System. Als Datengrundlage dient ein internes Wiki-Dokument (Handbuch der Projektförderung). Es wird das vortrainierte LLM GPT- 3.5 von Open AI genutzt. BMFTR 1 Emerging Technologies Radar (Prototyp) Entwicklung des Prototypen erfolgte im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags Nicht zutreffend Ressortweite Abfrage, ob bereits vergleichabre Systeme in der Bundesverwaltung existieren, wurde vor Beauftragung durchgeführt Extern Entwicklung fand im Rahmen eines ursptünglih europaweit ausgeschriebenen Rahmenvertrags statt sonstiges 1) mehrere Mio. wissenschaftliche Artikel aus der Datenbank OpenAlex 2) mehrere Mio. Patentanmeldungen aus der Datenbank Patstat BMFTR Z OpenWebUI Es wurden verschiedene Optionen, inkl. Kommerzieller Anbieter geprüft und sich für eine Open-Source Variante entschieden Nicht zutreffend Vergleich laufend, Projekt in Vorstudie Open-Source System, das intern implementiert wird nicht zutreffend frei nutzbar - BMFTR Z Auto-Summarizer Nicht zutreffend Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk der Datenlabore Interne Entwicklung nicht zutreffend BMFTR Z Fragewesen Es wurde eine Stichwortsuche und Schlagwortsuche betrachtet Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk der Datenlabore Interne Entwicklung nicht zutreffend Die Datengrundlage sind die über das Dokumentation- und Informationszentrum des Bundestages bereitgestellten Drucksachen zu parlamentarischen Anfragen (Kleine & Große Anfrage, mündliche und schriftliche Fragen) BMFTR Z OpenRedact Es wurden alternative Pseudobzw. Anonymisierungsansätze verglichen. z.B. reine LLM Verfahren. Diese haben im Vergleich schlechter abgeschnitten. Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk der Datenlabore Extern Beauftragung von PD über Rahmenvertrag BMFTR Z EGO-Chatbot Nicht zutreffend Austausch im Peer-to-Peer Netzwerk der Datenlabore Interne Entwicklung nicht zutreffend sonstiges Es handelt sich um ein RAG System. Als Datengrundlage dient die Erweiterte Geschäftsordnung des BMFTRs BMG|BfArM 1 Zulassung Die Hardware wurde im Rahmen des vom BMG geförderten Lieferengpass- (LE)-Projektes die Möglichkeit zu evaluieren, mittels komplexer Datenanalysen Lieferengpässe frühzeitig zu identifizieren zu können. Beim Frühwarnsystem für Lieferengpässe handelt es sich um eine spezifisch diesbezügliche Fachanwendung zur Unterstützung der zuständigen Organisationseinheit. siehe Frage e) Exclusive interne Entwicklung mit Mitarbeitenden des BfArMs. Es werden Daten zweckgebunden rhoben auf Basis iner gesetzlichen Grundlage. Diese sind § 52b Abs. 3e und 3f AMG. Es werden keine ersonenbezogen en Daten verarbeitet BMG|BfArM 7 Pharmakovigilanz Durch die Nutzung von Open-Source- Modellen oder kostenlos durch ande-re Institutionen zur Verfügung gestellten Modellen entstehen dem BfArM keine zusätzlichen Kosten. Das BfArM hat eine limitierte Anzahl von ChatGPT- Enterprise-Lizenzen beschafft, damit verschiedene Anwendungsfälle zunächst für einen begrenzten Zeitraum kostenschonend erprobt werden können. Für die Signaldetektion und - validierung werden bereits nicht-KI- basierte Algorithmen verwendet, die die vorhandenen Informationen statistisch auswerten, kombiniert mit dem automatischen Abgleich von weiteren manuell erfassten, strukturierten Daten. Allerdings sind diese Algorithmen nur bedingt für die Adressierung der zugrundeliegenden Fragestellungen geeig-net, so dass hierfür die Nutzung von LLMs getestet werden soll. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen a) bis c) erwähnt, sind uns mehrere von europäischen und internationalen Institutionen sowie vom PEI entwickelte KI-Systeme im Bereich der Pharmakovigilanz und Signaldetektion bekannt, die teilweise schon genutzt werden. Die Anwendungsgebiete sind sehr spezifisch auf die Pharmakovigilanz ausgerichtet. Dem BfArM ist – jenseits der Anwendung des PEI – kein vergleichbares Tool bekannt, welches bereits an anderer Stelle der Bundesverwaltung Einsatz findet. Siehe Antwort zu a) bis c). BMG|BfArM 9 Medizinprodukte Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Vorkommnismeldungen eindeutiger Business Case Es bestehen gravierende Vorteile der KI-Ansätze gegenüber früher erprobten alternativen Ansätzen, zudem sind in diesem speziellen Anwendungsfall für technische Produkte keine zusätzlichen Diskriminierungsrisiken durch den Einsatz von KI-Methoden bekannt. Augfrund sehr spezialisierter Fragestellung wurde eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt Intern - zweckgebunden - BMG|BfArM 10 Informationstechnik, Klinische Prüfung siehe Abteilung 1 Frage 1d). Für die explorative Nutzung der Sprachmodelle entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bzgl. der Übersetzungsfunktionalität wurde auch der Dienst DEEPL PRO lizensiert, der für bestimmte, größere Übersetzungsprojekte genutzt wird. Die Nutzung bestimmter KI-Dienste der EU-Kommission wurden geprüft und als derzeit nicht geeignet identifiziert. Die KI- Dienste des ITZBund wurden betrachtet, aber aufgrund der Kostenstruktur bisher nicht in Betracht gezogen. Im Bereich der Fachgruppe 10.3 werden zusätzlich gelegentlich die KI-Services der EMA genutzt. Alle auf dem KI-Server für das BfArM angebotenen Sprachmodelle sind extern entwickelt und durch die jeweiligen Herausgeber trainiert. Die Abteilung 10 nutzt keine automatisierten Entscheidungspro zesse und Mustererkennung sverfahren. Für die an angebotenen großen Open- Source- Sprachmodelle wird den Angaben der Hersteller vertraut. BMLEH/MRI Leitung KIDA AIChat im Rahmen von KIDA Vergleich der Wirtschaftlichkeit verschiedener Softwarevarianten und Bereitstellungsformen (Hosting) N.A. Das genutzte System besteht aus OpenSource-Komponenten und ist daher an sich schon eine Form der Nachnutzung. extern von der Open Source Community Eine Ausschreibung war nicht notwendig, da die Komponenten als Freeware verfügbar sind. sonstiges Für den Betrieb des Dienstes war keine Datenerhebung notwendig. BMLEH/MRI Leitung ScrAIbe im Rahmen von KIDA N.A. N.A. Das System resultiert aus einer eigenen Entwicklung im KIDA-Verbund und greift auf vortrainierte Open-Source KI- Modelle zu intern im KIDA-Verbund N.A. sonstiges Für den Betrieb des Dienstes war keine Datenerhebung notwendig. BMLEH/MRI Sicherheit und Qualität bei Getreide "Application of simulations and machine learning to detect edible oil adulteration" im Rahmen von KIDA Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Datengenerierung durch Laboranalytik ggü. synthetischer Daten N.A. Literaturrecherche in peer-reviewed articles intern im KIDA-Verbund N.A. frei nutzbar N.A. BMLEH/MRI Nationales Referenzzentrum für authentische Lebensmittel Fish-ID Vergleich mit Wirtschaftlichkeit und Skalierbarkeit vorhandener Verfahren N.A. Literaturrecherche, Austausch mit anderen Einrichtungen, Onlinerecherche intern N.A. sonstiges Viele Einzelquellen; Teilweise zweckgebunden, teilweise frei nutzbar, je nach Lizenzart BMLEH/BfR 66 molOCR Es fand keine solche Einschätzung statt. Da es sich um die Zusammenstellung bereits frei verfügbarer Tools handelt und auf diese Weise lediglich die Nutzung individueller Lösungen für den Endnutzer erleichtert wurde. Es wurde nach frei verfügbaren und publizierten Open Source Lösungen gesucht, da diese in der Regel vergleichsweise einfach zu implementieren sind. Diesbezüglich fand keine Prüfung statt. MolOCR wurde aufgrund eines intrinischen Bedarfs zusammengestellt. Da die Zusammenstellung keinen größeren Aufwand darstellte, wurde über potentielle Alternativen nicht nachgedacht. Entwicklung fand intern statt. -- frei nutzbar BMLEH/BfR 63 Sarah Nexus Das Kosten/Nutzen-Verhältnis wurde nicht abgewogen. Sarah Nexus ist trainiert für die Vorhersage von bakterieller Mutagenität (Statistisches Model). Trainingsdaten bestehen aus experimentelle Studien und werden forlaufend aktualisiert. Diskriminierungsrisiken sind uns nicht bekannt. In den regulatorischen Verfahren ist Sarah Nexus anerkannt. Es nicht bekannt, dass es in der Bundesverwaltung ein vergleichbares sachdienliches Tool zur Verfügng steht. Extern Nein. Sarah Nexus wird von der non-profit Firma "lhasa limited" (UK Registered Charity (290866), www.lhasalimited.org) vertrieben. zweckgebunden Für die regulatorische Arbeit oder für Forschung die der regulatorischen Arbeit dient BMLEH/BfR FG 73/FG 94 DistillerSR Profession Es gab bei der EFSA ein größer angelegtes Projekt (https://doi.org/10.2903/sp.efsa.2022.E N-7815) zu KI-Tools für das Review von Literatur, an dem auch Mitarbeiter des BfR beteiligt waren. Dort schnitt DistillerSR im Vergleich zu den anderen überprüften Tools mit am besten ab. Außerdem lagen bei weiteren Mitarbeitern bereits praktische Erfahrungen mit diesem Tool aus Kooperationen vor. Durch diese Informationen musste das BfR keine eigene Testung der Tools durchführen, die einen hohen Kosten- und Personalaufwand bedeutet hätte. Es wurde Kontakt zum Julius-Kühn- Institut aufgenommen. Das von denen entwickelte Programm Cadima für Literaturreviews enthält keine KI- Funktionen. extern siehe Begründung Frage 1 d) zweckgebunden BMLEH/BfR 23 DeepL Die Anwendung ist deutlich preiswerter als die Beauftragung eines Dienstleister bei besserer Qualität der Ergebnisse sowie großem Zeitersparnis. nicht zutreffend e-Translation steht als Alternative zur Verfügung, weist jedoch mangelnde Qualität auf extern Ja zweckgebunden — BMLEH/BfR 94 SMAFIRA Das Kosten/Nutzen-Verhältnis wurde nicht abgewogen. SMAFIRA nutzt PubMedBERT. Dieses Sprachmodell wurde auf PubMed, einer wissenschaftlichen Datenbank, trainiert. Diskriminierende Sprache sollte dort eigentlich nicht zu erwarten sein. Wir haben alternative Verfahren, nämlich das klassische Machine Learning, überprüft, kommen damit aber nicht zu vergleichbar guten Ergebnissen. Das Sprachmodell (BERT) wurde 2018 veröffentlicht und im Laufe des Jahres 2019 erstmals ins SMAFIRA-Projekt integriert. Damals war nicht zu erwarten, dass entsprechende System für die Recherche nach Alternativmethoden innerhalb der Bundesverwaltung entwickelt werden. Das eingesetzte Sprachmodell ist das Ergebnis eines (internen) Finetunings eines (externen) Foundation-Modells (PubMedBERT) mit eigenen Trainingsdaten. Das eingesetzte Foundation-Modell ist kostenfrei bei Hugging Face (https://huggingface.co/) verfügbar. sonstiges SMAFIRA erhebt keine Nutzerdaten. BMLEH/BfR 33/8FZ Happy Chicken Forschungsprojekt und Eigenentwicklung Forschungsobjekt sind Hühner, daher nicht zutreffend die Existenz anderer Systeme in der Bundesverwaltung ist nicht bekannt intern und extern Nein: externe Entwicklern waren in der KIDA des damaligen BMEL (https://www.kida- bmel.de/) frei nutzbar BMLEH/BfR 1IZ/DSB GenAI Prompt / KI- basierte Textzusammenfassu ng Die Nutzung steht im Rahmen der Mitgliedschaft am GovTech Campus kostenfrei zur Verfüfung und wurde insofern als wirtschaftlich angesehen. Die Nutzung des Tools wird nicht als eigentständige Lösung in einem Verfahren angesehen. Vielmehr kann es als Unterstützung bei der Recherche im Rahmen von bereits bestehenden Verfahren angewandt werden. An den Verfahren und bestehenden Schutzmechanismen änder sicht nicht. Das Tool steht allen GovTech Campus Mitgliedern der Bundes- und Landesverwaltung zur Verfügung. Es handelt sich insofern in gewissermaßen um eine "Nachnutzung". Extern Nein. Das System wurde nicht separat "beschafft", sonder war in der Mitgliedschaft enthalten sonstiges Es gelten die Nutzungsbedigungen: https://identity.atrium- prompt.de/docs/govtech/N utzungsbedingungen.pdf BMLEH/JKI JKI-ZR SelWineQ Verwendung einer kostenneutralen OpenSource Lösung zur wissenschaftlichen Datenanalyse großer Datenmengen kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Reben- und Weindaten wissenschaftlicher Ansatz intern unter Verwendung von openSource Lösungen sonstiges keine Personenbezogene Daten BMLEH/JKI JKI-ZR KI-iREPro Entstanden in einem Drittmittelprojekt, Ausführung durch Projektpartner (Uni Bonn) kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Reben- und Weindaten wisscnschaftlicher Ansatz, Anwendungsspezifische Entwicklung, kein anderes System bekannt extern nein, da Aufgabe Partner im Drittmittelprojekt zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR KI-iREPro, DigiVine,PhytoMo Entstanden in einem Drittmittelprojekt, Ausführung durch Projektpartner (Fraunhofer IOSB) kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Reben- und Weindaten wisscnschaftlicher Ansatz, Anwendungsspezifische Entwicklung extern nein, da Aufgabe Partner im Drittmittelprojekt zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR Semantic Search Vitis- Vea Die Lösung wurde im Rahmen des KIDA Projekts von der KI Beratungstelle (KIDA) entwickelt. Bei der Wahl des semantischen KI- Verfahrens wurden auch nicht-KI- basierte Alternativen (z. B. klassische SQL-Suche) geprüft. Diese boten jedoch nicht die erforderliche semantische Qualität für wissenschaftliche Recherchezwecke. Mögliche Diskriminierungsrisiken werden als gering eingeschätzt und durch die Ergebnisprüfungen und bei einem späteren Produktivbetrieb wird durch Transparenzhinweise adressiert. Anwendungsspezifische Entwicklung extern nein, da im Rahmen des KIDA Projekts umgesetzt frei nutzbar BMLEH/JKI JKI-ZR DFG, MGGL, VITIFIT Entstanden in einem Drittmittelprojekt unter Verwendung bereits vorhandener Ressourcen kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten das JKI-ZR ist das einzige wissenschafliche Institut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt intern zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR VITIFIT Entstanden in einem Drittmittelprojekt unter Verwendung bereits vorhandener Ressourcen kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten das JKI-ZR ist das einzige wissenschafliche Institut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt intern zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR mit der Entwicklung wurde noch nicht begonnen, Kosten sollen vermieden werden kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten das JKI-ZR ist das einzige wissenschafliche Institut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt intern zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR DFG Traubenarchitektur Drittmittelprojekt,Entwicklung durch Projektpartner Uni Bonn kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten JKI-ZR ist das einzige Forschungsinstitut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt extern durch Uni Bonn nein, da Aufgabe Partner im Drittmittelprojekt zweckgebunden BMLEH/JKI JKI-ZR Studentische Abschlussarbeit ohne Drittmittelprojekt Masterarbeit,Entwicklung durch Projektpartner Uni Bonn kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten JKI-ZR ist das einzige Forschungsinstitut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt extern durch Uni Bonn nein, da im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit entstanden sonstiges Forschungsprototyp in der Entwicklungsphase BMLEH/JKI JKI-ZR KliwiResse Drittmittelprojekt, Entwicklung in Python (open source) kein Diskriminierungsrisiko da keine personenbezogene Daten; Berechnungsbasis sind Weinrebendaten JKI-ZR ist das einzige Forschungsinstitut in der Bundesverwaltung, das sich mit Rebenzüchtung beschäftigt intern unter Verwendung von openSource Lösungen zweckgebunden BMLEH/JKI Institut für Bienenschutz „BeesUp", MonViA und Bienenzähler Eine Kosten-Nutzen-Abwägung findet innerhalb der Forschungsprojekte i.d.R. auf Basis aufzuwendender Arbeitszeit und möglicher Alternativen statt. KI-Anwendungen werden innerhalb von Projekten im Bereich der Bienenforschung verwendet. Folglich werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, und Fragen zu Diskriminierungsrisiken sind irrelevant. Die jeweiligen Projektleitungen sind über den KI- und Datenakzelerator (KIDA) mit anderen Anwendern innerhalb des Ressorts vernetzt. Oft werden spezifische Systeme zur Nutzung für spezifische Forschungsfragen genutzt, welche nicht einfach für andere Fragestellung nachgenutzt werden können. Die Systeme wurden entweder extern oder im Rahmen des Verbundprojekts intern mit externen Partnern entwickelt (Eigenentwicklungen, keine kommerziellen Systeme) entwickelt. Die Systeme sind entweder kostenfrei nutzbar (open source), sehr individuell in ihrer forschungsspezifischen Anwendung, über die Projektmittel gedeckt, wurden von externen Forschungspartnern entwickelt, oder es erfolgte keine separate Ausschreibung, da die Entwicklung über Projektpartner im Zuwendungsbescheid geregelt und durch Projektmittel gedeckt ist. frei nutzbar BMWE / BAFA IT-Steuerung Mailytica (E-Mail- Analyse und Textvorschlag) Ergebnis: Personell sind die Schritte sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern ja zweckgebunden - BMWE / BAFA IT-Steuerung Intrafind (Dokumentenanalyse und Vergleichen) Ergebnis: Personell sind die Schritte sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern ja zweckgebunden - BMWE / BAFA IT-Steuerung Cognigy AI (Chatbot im LkSG) Ergebnis: Personell sind die Schritte sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO frei nutzbar - BMWE / BAFA IT-Steuerung DeepL (Übersetzungshilfe) Ergebnis: Personell sind die Schritte sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 14 UVgO Direktauftrag frei nutzbar - BMWE / BAFA IT-Steuerung Sympalog (Sprachbot) Ergebnis: Personell sind die Schritte sonst nicht leistbar Risiken nicht vorhanden nein extern § 14 UVgO Direktauftrag im Rahmen Covid zweckgebunden - BMWE / BAM VP. BAM-interne IT- Infratruktur für wissenschaftliche LLM und KI-Workloads Eine solche Bewertung wird im Rahmen der üblichen Wirtschaftlichkeits-Betrachtung gemacht Für die gegenwärtigen Einsatz- Szenarien ist die Frage für uns nicht relevant und wurde daher auch nicht betrachtet. Im breitgefächerten Feld der Materialwissenschaft sind Fragestellungen und zugeordneten Lösungen in der Regel sehr speziell. Wo sinnvoll, werden Lösungen im MaKI gelistet. Intern n/a frei nutzbar n/a BMWE / BGR B1 Deep Learning für Gesteinsuntersuchung Kostengünstige Erweiterung bereits vorhandener Software entfällt Erweiterung der Funktionalität bereits an der BGR verfügbarer Software extern Zusatz-beschaffung zu vorhandener Software - daher Direktvergabe notwendig zweckgebunden BMWE / BGR B2.2 Kurz-, mittel- und langfristige bundesweite/EU-weite Grundwasserstandspro gnosen und bundesweite Quellschüttungsvorhers agen Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Klimawandel schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. Teils, teils Ja Zweckgebunden BMWE / BGR B2.2 Regionalisierung hydrogeologischer Information Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Klimawandel schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. intern --- Zweckgebunden BMWE / BGR B2.2 Abschätzung der Grundwasservulnerabili tät ggü. Pflanzenschutzmittelein trag Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Nachzulassungsmonitoring von Pflanzenschutzmitteln schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Auftrag wurden wegen Fehlens einer Anwendung an die BGR erteilt intern --- Zweckgebunden BMWE / BGR B2.2 KI-basiertes Monitoring- , Datenmanagement- und Informationssystem zur gekoppelten Vorhersage und Frühwarnung vor Grundwasserniedrigstä nden und -versalzung Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Klimawandel schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. intern Zweckgebunden BMWE / BGR B2.5 Klassifizierung verschiedener geologischer Bereiche Es wurde nur Open Source Software verwendet und keine neue Hardware beschafft. Es fielen nur Personalkosten von Festangestellten an. Es bestand kein Diskriminierungsrisiko. Keine Prüfung. Es wurden geowissenschaftliche Daten verarbeitet. Eine 1:1 Einsatz anderer bestehender Systeme (z.B. der BGR oder BfG) wäre nicht möglich gewesen. Intern - Sonstiges Es handelt sich um Daten der Hubschrauberelektromagn etik, die durch den BGR Hubschrauber aufgenommen wurden. BMWE / BGR B2.2 Deep learning basierte Vorhersage von alpinen Karstquellschüttungen Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Klimawandel schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. intern Zweckgebunden BMWE / BGR B2.2 Automatisiertes Auslesen von Bodenhorizonten aus Bodenprofilfotos Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Citizen-Science- Datenerhebung und Datenqualitätssicherung schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. extern ja Sonstiges Nachnutzung Daten einer anderen Bundesbehörde und einer Landesbehörde BMWE / BGR B3.5 In Planung: Machbarkeitsstudie zu Wissensmanagement Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt Verschiedene Methoden werden in Betracht gezogen unbekannt intern auf Basis von Open Source Software und bereits trainierten Sprachmodellen frei nutzbar und sonstiges interne wissenschaftliche Berichte BMWE / BGR B4 Erdbebenlokalisierung und -charakterisierung Eigenentwicklung, dadurch Stärkung der eigenen Expertise, keine Vergabekosten bei der Lokalisierung und Bewertung von Erdbeben bestehen keine Diskriminierungsrisiken Es gibt keinen anderen Erdbebendienst des Bundes intern zweckgebunden BMWE / BGR B4 Identifikation, Bewertung und Monitoring von Geogefahren Abwägungen der Anforderungen gegenüber dem Aufwand (Hardware) und Kosten wurden durchgeführt. nicht zutreffend Eine unmittelbare Nachnutzungsmöglichkeit bestehender Systeme konnte nicht identifiziert werden, da keine vergleichbaren Anwendungen für die spezifische geologische Materialklassifizierung aus Drohnenbilddaten dokumentiert sind. intern sonstiges eigene Datenerhebung, Überlassung der Daten dem Landesdienst gemäß Geologiedatengesetz, endgültige Klassifikation nach Abstimmung BMWE / BGR B4 Geologische und Rohstoffwirtschaftliche Interpretation maßstabgsübergreifen der Erdbeobachtungsbzw. Fernerkundungsdaten trifft nicht zu trifft nicht zu trifft nicht zu extern Direktvergabe, um den ML- Algorithmus in bereits vorhandener Software nutzen zu können Satellitenbilder, bzw. darauf basierte Bodenbewegungs daten sind frei nutzbar (Copernicus) trifft nicht zu BMWE / BGR B2.2 Kurzfristige EU-weite Grundwasserstandspro gnosen Eine entsprechende Auswertung wäre ohne den Einsatz von KI mit den derzeitigen Ressourcen nicht möglich. Als Werkzeug für die Politikberatung im Klimawandel schien ein Verzicht darauf nicht statthaft. Weder die Aufgabe noch die KI- Anwendung stellen ein Diskriminierungsrisiko dar. Direkte Zuständigkeit der BGR. intern Zweckgebunden BMWE / BNetzA Stab04 KI-Plattform (KIP) Wibe erstellt Nicht relevant, weil keine Automatisierung Es findet ein Einsatz der Plattform KIPITZ des ITZBund statt. Es findet ein Einsatz der Plattform KIPITZ des ITZBund statt. Nein, da das ITZBund hier ein System anbietet. sonstiges Es werden keine Daten erhoben BMWE / BNetzA Stab04 KI-Assistenzsystem Wibe erstellt Nicht relevant, weil nur Assistenzsystem Ja uns ist nichts bekannt Das System ist noch in Planung. Eine Festlegung ist noch nicht erfolgt. - sonstiges Es werden keine Daten erhoben BMWE / BNetzA Stab04 Chatbot Wibe erstellt Nicht relevant, weil nur Informationen der Homepage wiedergegeben Angebot war wesentlich günstiger als Chatbot des ITZBund Extern Ja sonstiges Es werden keine Daten erhoben BMWE / BNetzA Stab04 PLAIN Wibe erstellt Nicht relevant, weil keine Automatisierung Es findet ein Einsatz der PLAIN Plattform des AA statt, die in der Digitalstrategie genannt wird. Es findet ein Einsatz der PLAIN Plattform des AA statt, die in der Digitalstrategie genannt wird. Beschaffung erfolgt über Verwaltungsvereinbarung mit dem AA sonstiges Es werden keine Daten erhoben BMWK/PTB FB 8.1 Kosten für KI Systeme gleich hoch wie für klassische Verfahren, liefern aber bessere Ergebnisse Alle KI Verfahren werden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert und auch mit alternativen Lösungen verglichen Kein System vorhanden intern frei nutzbar BMWK/PTB FB 9.53 Es entstanden keine haushaltswirksamen Kosten, die Ressourcen waren bereits vorhanden, daher war die Abwiegung einfach Bias etc. ist sehr einfach durch Menschen erkennbar (mitlesen des gehörten) Keine Systeme waren bekannt intern/extern Open Source sonstiges h ttps://github.com/openai/ w hisper/blob/main/model- card.md#training-data BMWK/PTB FB 7.2 Es fallen keine Kosten für das System an (Open Source) nein nein intern/extern Open Source sonstiges Es handelt sich um Open Weights Modelle die nicht von uns trainiert wurden. Demenstprechend wurden uch keine Daten erhoben. ttps://huggingface.co/mist alai/Mistral-Small-3.1-24B- Instruct-2503 https://huggingface.co/goo gle/gemma-3-27b-it https://huggingface.co/Qw en/Qwen2.5-Coder-32B- Instruct BMWK/PTB FB 5.3 Es fallen keine Kosten für das System an (Open Source) Die entwickelten KI-Methoden werden bezüglich ihrer Zuverlässigkeit gegen bekannte Referenzergebnisse gestestet. Es handelt sich um aktuelle Forschung; ein anderes KI-System ist bisher nicht vorhanden. intern/extern Nein. Einsatz von Open Source Komponenten und Software des Projektpartners (Universität Stuttgart) sonstiges Eigene, spezifisch für die Anwendung erhobene Messdaten BMWE Z KI-Assistenzsystem Wibe erstellt Nicht relevant, weil nur Assistenzsystem Ja, wurde geprüft. Funktionalitäten im KI- Assistenzsystem werden nach dem Efa- Prinzip entwickelt und allen Nutzenden in der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt. extern Nein, da bestehender Rahmenvertrag und Nachnutzung bereits entwickelter Funktionalitäten möglich. frei nutzbar BMV/BMV Z KIPITZ Nachnutzung des nach dem EfA-Prinzip entwickelten Angebots KIPITZ siehe 1d) siehe 1 d) KIPITZ ist eine Closed Source-Eigenentwicklung Die Entwicklungsleistungen für das System wurden ausgeschrieben und in gemeinsamer Entwicklung mit den Bundeseigenen IT- Dienstleister ITZBund unter Federführung von BMF und BMI entwickelt sonstiges Anbieter im Sinne der KI- VO ist ITZBund, Nähere Informationen sind bei ITZBund zu erfragen. BMV/BMV Z Virtueller Experte (Prototyp) Anwendungsfall erst durch große Sprachmodelle ermöglicht siehe 1d) Ergebnisse fließen in Weiterentwicklung KIPITZ ein extern Rahmenvertrag sonstiges Im Rahmen des Projekts erfolgt kein Training eines KI Modells BMV/BMV Z Microsoft Copilot Nutzung von Copilot auf Grundlage von bereits vorliegenden BMV-Lizenzen ohne Zusatzkosten möglich. Interne Nutzungshinweise sensibilisieren alle Nutzenden hinsichtlich etwaiger Risiken. Offenkundig keine Nutzung von Copilotähnlicher KI in der Bundesverwaltung zum Zeitpunkt der Wahl. Extern Nein. Keine Ausschreibung zur Entwicklung da Copliot- Nutzung als kommerzielles Angebot bereits vorhanden. BMV/BALM K3 IPKS - KONAU (Analytische KI) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Diskriminierungsrisiko nicht gegeben, da keine generische KI Behörden-übergreifender Austausch extern Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden BMV/BALM Stab Leitung Chatbot MILO (NLP) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Diskriminierungsrisiko nicht gegeben, da keine generische KI Behörden-übergreifender Austausch extern Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden BMV/BALM Z2 KIRA (Information Retrievel / Generische KI) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Evaluierung geeigneter Alternativen im Rahmen der Projektplanung Behörden-übergreifender Austausch extern Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden BMV/BALM Stab Leitung Lokales Assistenzsystem (Generische KI) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Evaluierung geeigneter Alternativen im Rahmen der Projektplanung Behörden-übergreifender Austausch extern Nicht zutreffend. Kein vertragsbasierter Bezug, da Open Source Lösung. zweckgebunden BMV/BALM Z6 Microsoft Copilot (Generische KI) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Evaluierung geeigneter Alternativen im Rahmen der Projektplanung Behörden-übergreifender Austausch extern Beschaffung ausstehend: Vergabe mittels Ausschreibung, Alternativ Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden BMV/BALM K Webex Assistent (Generische KI) Durchführung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Evaluierung geeigneter Alternativen im Rahmen der Projektplanung Behörden-übergreifender Austausch extern Beschaffung ausstehend: Vergabe mittels Ausschreibung, Alternativ Abruf aus Rahmenvertrag zweckgebunden BMV/EBA u. BEU Alle Chat-GPT keine Kosten Auf dem Markt verfügbare Programme KIPITZ Extern nein; Systeme frei verfügbar frei nutzbar BMV/EBA u. BEU Alle Copilot keine Kosten Auf dem Markt verfügbare Programme KIPITZ Extern nein; Systeme frei verfügbar frei nutzbar BMV/EBA u. BEU Alle KI-Tools der EU keine Kosten Auf dem Markt verfügbare Programme KIPITZ Extern nein; Systeme frei verfügbar frei nutzbar BMV/BfG M2 Mittel- bis langfristige Wasserstandsvorhersa ge; momentan im präoperationellen Betrieb Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges Daten sind nicht selbst erhoben, kommen von ECMWF, WSV, DWD, ausländische Wetterdienste BMV/BfG M2 Vorhersage des Wasserstandes und des Abflusses Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges Daten sind nicht selbst rhoben, sondern kommen on DWD, WSV, ECMWF, Bundesländer, ausländische Wetterdienste BMV/BfG M5 / U3 Detektion von Plastik in Fließgewässern Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern zweckgebunden BMV/BfG M5 / U3 Vegetationklassifikation Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges verfügbare Luftbilder von Bund (BAW, BfG, WSV) BMV/BfG M5 / U3 Ölerkennung auf dem Meer Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges noch unklar BMV/BfG U4 Fischerkennung Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. extern ja zweckgebunden BMV/BfG M1, M3, U2 Integrierte Schwebstoffanalyse Tideems Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges noch unklar BMV/BfG M1, Z2 Qualitätskontrolle von Messdaten Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges Lysimeteranlage ist in Betrieb der BfG BMV/BfG M5 Qualitätskontrolle von Messdaten Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges CGRWC und BfG sind für Organisation und Betrieb der ISMN-Datenbank zuständig BMV/BfG G3,Z2 Prognose und Zusammenfassung molekularer Effekte von Umweltchemikalien und Mischungen Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges Daten aus frei zugänglichen Datenbanken BMV/BfG G2 Identifikation eines Non- Target-Screening- Features (unbekannt) anhand der Zusammensetzung (Retentionszeit, Messintensität und Masse-zu- Ladungsverhältnis) Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern frei nutzbar BMV/BfG M2 KI-gestützte Wasserhaushaltsmodel lierung Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern sonstiges noch unklar BMV/BfG U4 Methodenentwicklung zur automatisierten Nachbearbeitung der Unterwasseraufnahme n und Klassifikation von Schweinswalpräsenz Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern zweckgebunden BMV/BfG U3 Entwicklung von Verfahren zur Erstellung von Modellen zur Klassifikation von Vegetationseinheiten und Substrattypen auf der Basis von multispektralen Drohnen- und Gyrokopterdaten in Kombination mit Felddaten Die Wahl des Verfahrens erfolgte gemäß § 7 BHO unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Kosten wurden im Verhältnis zum Einsatzzweck sowie unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der üblichen Projektprozesse abgewogen. Die Auswahl erfolgte unter wirtschaftlichen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Dabei wurden grundsätzlich auch nicht KI- spezifische Lösungsansätze in die Betrachtung einbezogen. Vor der Systemwahl erfolgte grundsätzlich eine Marktsichtung, die auch Lösungen anderer Stellen der Bundesverwaltung einbezog. intern zweckgebunden BMV/BSH MDZ KISS Wibe wurde erstellt Die Alternativen wurden geprüft, die Risiken abgewogen und organisatorieschen Massnahmen vereinbart. es wurde geprüft, keine Systemen waren vorhanden. intern mit Unterstützung eines DL ohne Ausschreibung. Die externe Unterstützung erfolgte durch die Inhouse- Beratung der öffentlicher Hand zweckgebunden BMV/DWD KI-Zentrum Entwicklungen im KI- Zentrum des DWD: KI Verfahren basierend auf meteorologischen und klimatologischen Datensätzen für KI- Anwendungen im gesamten DWD (Entwicklung des Softwareframeworks FRAIM - Framework for AI in Meteorology) KI-Verfahren liefern einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der gesamten Wetter- und Klimavorhersage-Prozesskette. Die Kosten der Verfahren rechtfertigen sich u.a. durch: • Schnellere Bereitstellung aktueller Wetter-Vorhersagen und -Warnungen • Verbesserte Vorhersagegüte bei Wetter- und Klimavorhersagen • genauere Abschätzung von Vorherageunsicherheiten • Verbesserte Qualitätskontrolle der erhobenen Messdaten • genauere Wetterwarnungen zu Gefahren für Sicherheit und Ordnung und mit hohem Schadenpotential Mit den Verfahren sind keine erkennbaren Diskriminierungsrisiken verbunden, da sie nur auf meteorologischen und klimatologischen Datensätzen trainiert sind Die eingesetzten Verfahren zur Wetter- und Klimavorhersage-Prozesskette sind speziell für diesen Zweck entwickelte Verfahren, an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingetzte Systeme können nicht nachgenutzt werden intern sonstiges Verwendete Daten für die eingesetzten KI- und ML- Verfahren sind wissenschaftliche, zweckgebundene Daten aus numerischen Wettervorhersage- und Klimamodellen, Wetterbeobachtungsdaten und Daten aus Fernerkundungssystemen wie Radar und Satellit BMV/DWD KI-Zentrum Entwicklungen im KI- Zentrum des DWD: KI Verfahren unter Verwendung von Sprach-KI und multimodalen Ansätzen zur Unterstützung basierend auf meteorologischen und klimatologischen Datensätzen sowie relevanten Textdokumenten für Klima- und Wetterservices im gesamten DWD (Entwicklung des Softwareframeworks DAWID - AI for DWD) KI-Verfahren liefern einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der gesamten Wetter- und Klimavorhersage-Prozesskette. Die Kosten der Verfahren rechtfertigen sich u.a. durch: • Schnellere Bereitstellung aktueller Wetter-Vorhersagen und -Warnungen • Verbesserte Vorhersagegüte bei Wetter- und Klimavorhersagen • genauere Abschätzung von Vorherageunsicherheiten • Verbesserte Qualitätskontrolle der erhobenen Messdaten • genauere Wetterwarnungen zu Gefahren für Sicherheit und Ordnung und mit hohem Schadenpotential Mit den Verfahren sind keine erkennbaren Diskriminierungsrisiken verbunden, da sie nur auf meteorologischen und klimatologischen Datensätzen trainiert sind, Sprach-KI-Verfahren werden zur Unterstützung der Fachexperten bei der Beschreibung, Interpretation und Erläuterung der Klima- und Wetterdaten eingesetzt Die eingesetzten Verfahren zur Wetter- und Klimavorhersage-Prozesskette sind speziell für diesen Zweck entwickelte Verfahren, an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingetzte Systeme können nicht nachgenutzt werden intern sonstiges Verwendete Daten für die eingesetzten KI- und ML- Verfahren sind im DWD erstellte zweckgebundene Textdokumente wie Wettervorhersagen und Reports, sowie wissenschaftliche, zweckgebundene Daten aus numerischen Wettervorhersage- und Klimamodellen, Wetterbeobachtungsdaten und Daten aus Fernerkundungssystemen wie Radar und Satellit BMV/WSV U13 KI gestützte Verkehrserfassung der Freizeitschifffahrt - - - extern Entwicklung erfolgte über bestehenden Rahmenvertrag. zweckgebunden - BMV/BASt SD BASTI Die Eigenentwicklung des Verfahrens zielt auf eine signifikante Effizienzsteigerung im Wissensmanagement bei minimalen externen Kosten ab. Der strategische Nutzen, der durch den gezielten Kompetenzaufbau, die Stärkung der digitalen Souveränität und die langfristige technologische Unabhängigkeit entsteht, stand bei der Abwägung im Vordergrund. Durch den konsequenten Einsatz von Open- Source-Komponenten fallen für die Kerntechnologie keine Lizenzkosten an, die Investition erfolgt primär in Form interner Personalressourcen. Die kontinuierlichen Zeitkosten die im Rahmen der klassischen Informationsweitergabe und Informationsgewinnung z.B. bei On- und Offboarding in einen Fachbereich entstehen, verbessern das Kosten- Nutzenpotenzial des Verfahrens weiter. Da die BASt als RFE naturgemäß eine hohe Mitarbeiterfluktuation aufweist, ist von einer hohen Effizienzsteigerung durch den Einsatz auszugehen. BASTI ist bewusst als reines Wissensmanagement- und Assistenzsystem konzipiert, das keine (teil-) automatisierten Entscheidungen über oder Bewertungen von Personen vornimmt. Sein Zweck ist ausschließlich die Analyse von und der Zugang zu Fach- und Verwaltungswissen, um Mitarbeitende als unterstützendes Werkzeug zu dienen. Der Grundsatz der Nachnutzung wurde geprüft. Zum Zeitpunkt der Entscheidung stand jedoch kein System zur Verfügung, das die spezifischen funktionalen Anforderungen erfüllte und gleichzeitig den strategischen Vorgaben der BASt an die digitale Souveränität gerecht wurde. Die Anwendung BASTI ist eine vollständige Eigenentwicklung (intern) der BASt. Für die Sprachverarbeitung werden vortrainierte Open-Source-Modelle genutzt. Ein eigenes Training der Basismodelle findet nicht statt. System bzw. Anwendung: KI-Sprachassistent BASTI (Prototyp) Entwicklung: Die Entwicklung der Anwendung BASTI erfolgt vollständig intern durch eigenes Personal der BASt. Es wurden keine externen Auftragnehmer für die Entwicklung beauftragt. Training: Die BASt führt kein Training der zugrundeliegenden Basis- Sprachmodelle durch. Es werden ausschließlich bereits vortrainierte Open-Source-Sprachmodelle eingesetzt. Die Bereitstellung von spezifischem Wissen für die Beantwortung von Anfragen erfolgt über das RAG-Verfahren (Retrieval-Augmented Generation), bei dem das Modell auf eine kontrollierte, interne Wissensdatenbank zugreift, ohne dass diese Daten für ein Nachtrainieren des Modells verwendet werden. Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) Auftragnehmer: Keine (sowohl für Entwicklung als auch Training). Jahr: Die Pilotierungsphase läuft seit 2025. Kosten und Umfang der Leistung: Der Umfang ist die Entwicklung und Pilotierung eines webbasierten, hausinternen KI-Assistenten. Der Assistenz wird auf Basis der Rückmeldungen des Hauses weiterentwickelt. Die Kosten umfassen interne Personalressourcen und die Anschaffung handelsüblicher Standardhardware. Für die als Basis genutzten Open-Source-Sprachmodelle fallen keine Lizenzkosten an. Ausschreibung: Da es sich um eine Eigenentwicklung handelt und keine externen Leistungen für Entwicklung oder Training beauftragt wurden, war eine Ausschreibung nicht erforderlich. - sonstiges Das System trifft keine automatisierten Entscheidungen. Die für den Betrieb des KI- Assistenten genutzte Wissensdatenbanken bestehen ausschließlich aus Dokumenten und Informationen, die der BASt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung bereits vorliegen. Es findet keine gesonderte Datenerhebung für den KI-Assistenten statt. BMV/KBA Stabsstelle KI-Assistent ITZ-Bund extern (LLM) OpenSource BMV/KBA Stabsstelle NLU-Chatbot ITZ-Bund extern Angebot ITZBund BMV/KBA Abteilung 1 KI in der Softwareentwicklung ITZ-Bund extern (LLM) OpenSource BMI/BVA D KIPITZ KIPITZ (Public Cloud) wird durch das ITZBund (Anbieter) bereitgestellt und durch das BVA (Betreiber) evaluiert. KIPITZ wurde im BVA explizit zur Evaluation einer generativen KI eingesetzt. Es handelt sich um die (Nach-)Nutzung des Systems KIPITZ aus dem ITZBund. Bereitstellung durch ITZBund. Bitte ITZBund befragen. sonstiges Evaluation ohne Einsatz von personenbezogenen der anderweitig sensiblen Daten. BMI/StBA C Verfahren des maschinellen Lernens in der amtlichen Statistik (Statistikproduktion) Die Wahl des jeweiligen Verfahrens erfolgte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzzwecks, wobei unter Berücksichtigung der Qualitätsvorgaben der amtlichen Statistik potenzielle Automatisierungs- und Effizienzgewinne den zentralen Bewertungsmaßstab bildeten und dem erwartbaren Aufwand – insbesondere hinsichtlich Entwicklung, Betrieb und Qualitätssicherung – gegenübergestellt wurden. Es wurden mögliche Verfahren unter Berücksichtigung statistischer Qualitätsanforderungen sowie potenzieller Risiken – einschließlich Diskriminierung – sorgfältig geprüft. Dabei wurden auch alternative, klassisch-statistische oder regelbasierte Ansätze in die fachliche Abwägung einbezogen. Die Auswahl des Verfahrens erfolgte auf Basis einer methodenneutralen Bewertung hinsichtlich der Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall. Mögliche Risiken wie unbeabsichtigte Verzerrungen wurden im Rahmen der Konzeptionsphase berücksichtigt. Im Rahmen der Projektplanung wurde grundsätzlich geprüft, ob bestehende Lösungen innerhalb der Bundesverwaltung für eine Nachnutzung in Frage kommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass viele Anwendungen des maschinellen Lernens hochspezifisch auf den jeweiligen fachlichen Kontext und die Datenstruktur ausgerichtet sein müssen. Soweit technisch und fachlich sinnvoll, wurde auf bestehende Komponenten oder Methoden zurückgegriffen bzw. deren Übertragbarkeit geprüft. Genutzt werden allerdings weniger Lösungen aus der Bundesverwaltung, sondern Methoden anderer statistischer Ämter, z.B. aus Europa, da deren Anwendungen mehr Ähnlichkeit zu den sehr speziellen Anwendungsfällen des StBA aufweisen. Eine vollständige Nachnutzung bereits eingesetzter Systeme war in diesem Fall aufgrund der besonderen Anforderungen an die amtliche Statistik und dem länderspezifischen Rahmen nicht möglich. intern - zweckgebunden - BMI/BPOL Abteilung 2 Videoanalyse auf Bahnhöfen Forschung ja Mischform zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 2 Sensorgestützte Tunnelmundüberwachu ng (Dynamic Vision Sensor) Forschung ja Mischform zweckgebunden keine personenbezogene Daten BMI/BPOL Abteilung 6 QPS 201 P1+ und QPS 201 P2 Keine direkte Einflussnahme im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens möglich. Keine direkte Einflussnahme im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens möglich. Wird bei keinen anderen Bundesbehörden eingesetzt. extern ja sonstiges Das Gerät erhebt keine eigenen Daten zur Fortentwicklung der KI, sondern erhält regelmäßig/unregelmäßig KI-gestützte Softwareupdates. BMI/BPOL Abteilung 5 ollama Abwägung zwischen Kosten und Ergebnisqualität der Aufgabenerfüllung Keine Diskriminierungsrisiken vorhanden OS-Produkt extern OS-Produkt zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 5 Open-WebUI Abwägung zwischen Kosten und Ergebnisqualität der Aufgabenerfüllung Keine Diskriminierungsrisiken vorhanden OS-Produkt Mischform OS-Produkt zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 5 Obsidian Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt Keine Diskriminierungsrisiken vorhanden Mischform zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 5 Whisper keine Kosten, da openSource bei der genannten KI gibt es keine Diskriminierungskrisiken, da es es sich um Transkription handelt extern openSource zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 5 LibreTranslate keine Kosten, da openSource bei der genannten KI gibt es keine Diskriminierungskrisiken, da es es sich um eine Übersetzung handelt extern openSource zweckgebunden BMI/BPOL BPOLD FRA EnForce Air 2 Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt extern zweckgebunden BMI/BPOL BPOLD FRA VisionFlex Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt extern zweckgebunden BMI/BPOL Akademie Knowtion Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt nicht relevant, da KI den spezifischen Mehrwert für ein niederschwelliges Autoren-Tool bietet Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung möglich extern beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zweckgebunden BMI/BPOL Akademie Articulate 360 AI Assistant Add-on Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt nicht relevant, da KI den spezifischen Mehrwert bietet Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung möglich extern führendes Autoren-Tool in BPOL zweckgebunden BMI/BPOL Akademie Synthesia Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt nicht relevant, da KI den spezifischen Mehrwert bietet Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung möglich extern Direktauftrag gem. § 14 UVgO zweckgebunden BMI/BPOL Akademie Adobe Creative Cloud All Apps Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt nicht relevant, da KI den spezifischen Mehrwert bietet Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung möglich extern Adobe CC ist eine Sammlung professioneller Kreativ-Anwendungen. In diesem Portfolio befinden sich auch Anwendungen, die KI integriert haben. Hierfür erfolgte keine gesonderte Ausschreibung zweckgebunden BMI/BPOL Akademie Synthesia Preis-Leistungs-Verhältnis wurde berücksichtigt nicht relevant, da KI den spezifischen Mehrwert bietet Prüfung erfolgt - keine Nachnutzung möglich extern Direktauftrag gem. § 14 UVgO zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 8 Chatbot der Bundespolizei Heilfürsorge Aufwands/Nutzenbetrachtung wurde durchgeführt keine KI spezifischen Diskriminierungsrisiken Prüfung, keine alternativen Systeme in der Bundesverwaltung extern ja zweckgebunden BMI/BPOL Forschungs- und Erprobungsstelle HS 6040 CTiX, XCT extern BMI/BPOL Abteilung 5 WhisperOPST Es fallen keine Lizenzkosten an. Es steht aktuell kein alternatives Produkt zur Verfügung. Das Produkt befand sich bereits in der Bundesverwaltung im Einsatz. Mischform Es handelt sich um ein open source Produkt zweckgebunden BMI/BPOL Abteilung 6 Fahrerassistenzsystem e (FAS) aller gängigen Fahrzeughersteller Keine direkte Einflussnahme im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens möglich. Keine direkte Einflussnahme im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens möglich. Die anderen Bundesbehörden verfügen auch über Fahrzeuge, die mit FAS ausgerüstet sind … eine Nachnutzung ist nicht zielführend. extern ja sonstiges Das Gerät erhebt keine eigenen Daten zur Fortentwicklung der KI, sondern erhält regelmäßig/unregelmäßig KI-gestützte Softwareupdates. BMI/BPB Bundeszentrale für politische Bildung ChatGPT Team (8 Jahres-Lizenzen) Markterkundung Beim Einsatz des Chatbots geht es u.a. auch darum, genannte Diskriminierungsrisiken zu erkennen und einordnen zu können, was ohne die unmittelbare Arbeit mit solchen Technologien nicht möglich ist. Es wurde geprüft - allerdings waren die vom ITZBund aufgerufenen Kosten nicht darstellbar. Es findet keine Eigenentwicklung statt nein, vorherige Markterkundung und Alleinstellungsmerkmal sonstiges Zw Keine Arbeit mit personenbezogenen Daten, keine eckbindung erforderlich BMI/BBK Z KIPITZ Diese Frage kann erst nach dem Testende zum 31.12.2025 beantwortet werden. Diese Frage kann nur das ITZBund beantworten. Diese Frage kann nur das ITZBund beantworten. Intern durch den ITZBund Diese Frage kann nur das ITZBund beantworten. Diese Frage kann nur das ITZBund beantworten. Diese Frage kann nur das ITZBund beantworten. BMI/BKA DI53-2 BLINK Es handelt sich um ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck, daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die KI-basierte Analyse von Bild- und Textdaten hat in ihrer Güte keine Entsprechung zu nicht KI- basierten Verfahren. Daher wurden hier keine alternativen Lösungen in Betracht gezogen. Es wurden verschiedene Anbieter (z.B. KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Lizenzbedingungen und IT- Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine Eigenentwicklung gesetzt. Mischform Es werden - bis auf die eigenentwickelten Teile - nur Open-Source- Komponenten und - Modelle eingesetzt, daher erübrigt sich eine Ausschreibung. frei nutzbar BMI/BKA DI53-2 KI-Model-Service KIMS Es handelt sich um ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck, daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die KI-basierte Analyse von Bild- und Textdaten hat in ihrer Güte keine Entsprechung zu nicht KI- basierten Verfahren. Daher wurden hier keine alternativen Lösungen in Betracht gezogen. Es wurden verschiedene Anbieter (z.B. KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Lizenzbedingungen und IT- Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine Eigenentwicklung gesetzt. Mischform Es werden - bis auf die eigenentwickelten Teile - nur Open-Source- Komponenten und - Modelle eingesetzt, daher erübrigt sich eine Ausschreibung. frei nutzbar BMI/BKA DI53-2 KIRA Es handelt sich um ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck, daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die KI-basierte Analyse von Bild- und Textdaten hat in ihrer Güte keine Entsprechung zu nicht KI- basierten Verfahren. Daher wurden hier keine alternativen Lösungen in Betracht gezogen. Es wurden verschiedene Anbieter (z.B. KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Lizenzbedingungen und IT- Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine Eigenentwicklung gesetzt. Mischform Es werden - bis auf die eigenentwickelten Teile - nur Open-Source- Komponenten und - Modelle eingesetzt, daher erübrigt sich eine Ausschreibung. frei nutzbar BMI/BKA DI53-2 BKA-Translate Die Kosten für maschinelle Übersetzung liegen weit unter der für menschliche Übersetzung. Außerdem kann die Übersetzung fast unmittelbar erfolgen. Die KI-basierte maschinelle Übersetzung hat in ihrer Güte keine Entsprechung zu nicht KI-basierten Verfahren. Daher wurden hier keine alternativen Lösungen in Betracht gezogen. Es wurden verschiedene Anbieter (z.B. KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Lizenzbedingungen und IT- Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine Eigenentwicklung gesetzt. Mischform Es werden - bis auf die eigenentwickelten Teile - nur Open-Source- Komponenten und - Modelle eingesetzt, daher erübrigt sich eine Ausschreibung. sonstiges Es handelt sich um ein System zur maschinellen Übersetzung von Text. Damit ist die Aufgabe estgelegt, nicht jedoch der Einsatzzweck. BMI/BKA DI53-2 Speech-to-Text Whisper Die Kosten für maschinelle Transkription liegen weit unter der für menschliche Transkription. Außerdem kann die Transkription fast unmittelbar erfolgen. Die KI-basierte Transkription hat in ihrer Güte keine Entsprechung zu nicht KI-basierten Verfahren. Daher wurden hier keine alternativen Lösungen in Betracht gezogen. Es wurden verschiedene Anbieter (z.B. KIPITZ des ITZ Bund) geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Lizenzbedingungen und IT- Sicherheitsrisiken wurde jedoch auf eine Eigenentwicklung gesetzt. Mischform Es werden - bis auf die eigenentwickelten Teile - nur Open-Source- Komponenten und - Modelle eingesetzt, daher erübrigt sich eine Ausschreibung. frei nutzbar Es handelt sich um ein System zur maschinellen Transkription von Audiodaten. Damit ist die Aufgabe festgelegt, nicht jedoch der Einsatzzweck. BMI/BKA ZV11 Der intelligente Chatbot Ziel ist die Reduktion regelmäßig wiederkehrender Fragen in der Verwaltung. Hierdurch gewonnene Arbeitszeit kann für andere Aufgaben verwendet werden. Einsparpotenziale lassen sich nur schwer quantifizieren und damit den Kosten gegenüberstellen. Es wurde die Nutzung von manuellen Q&A-Chatbots (ohne KI) geprüft, sich doch auf Grund des hohen Aufwands zur Implementierung und späteren Pflege für einen LLM-basierten Chatbot entschieden. Da Anbindung BKA eigener Systeme, keine Prüfung von vorhandenen Systemen in der Bundesverwaltung (ZV eigenes Wissenmanagement). Mischform Auschreibung der externen Dienstleitung ist erfolgt sonstiges Verwendung von Informationen zu erwaltungsleistungen des BKA, welche durch Mitarbeitende zusammengetragen und durch diese geprüft (insbesondere Entfernung personenbezogener Daten) wurde. BMI/BKA KT34 Vocalise Einsatzzweck ist die Erstellung kriminaltechnischer Gutachten. Deren "Nutzen" sind nicht finanziell benennbar. Die Kosten sind angemessen für ein spezialisiertes kommerzielles System dieser Art. Die Alternative einer exklusiven Neuentwicklung wären deutlich höher gewesen. Die verwendete DNN-Technologie ist für die erzielbaren Erkennungsraten maßgeblich. Andere nicht KI-basierte Systeme haben nachweislich eine geringere Sprecherkennungsperforrmanz. Bei kommerziellen Systemen wie diesem ist es nicht relevant, ob es an anderer Stelle auch verwendet wird; Lizenzkosten fallen bei jedem Nutzer an. Behördliche Eigenentwicklungen zur forensischen automatischen Sprechererkennung an anderen Stellen in der Bundesverwaltung sind auch durch Austausch mit anderen behördlichen Akteuren nicht bekannt. extern Die Entscheidung wurde durch Marktbeobachtung unter Beachtung der fachlichen Bedürfnisse getroffen und die Wahl war ohne Alternative für das erforderte Fähigkeitsprofil. sonstiges Trainingsdaten wurden vom Entwickler gewählt. Nach Kenntnisstand basierend auf kommerziell erwerblichen Audiokorpora. BMI/BKA KT34 Voice Inspector Einsatzzweck ist die Erstellung kriminaltechnischer Gutachten. Deren "Nutzen" sind nicht finanziell benennbar. Die Kosten sind angemessen für ein spezialisiertes kommerzielles System dieser Art. Die Alternative einer exklusiven Neuentwicklung wären deutlich höher gewesen. Die verwendete Technologie ist für die erzielbaren Erkennungsraten maßgeblich. Andere nicht KI- basierte Systeme haben nachweislich eine geringere Sprecherkennungsperforrmanz. Bei kommerziellen Systemen wie diesem ist es nicht relevant, ob es an anderer Stelle auch verwendet wird; Lizenzkosten fallen bei jedem Nutzer an. Behördliche Eigenentwicklungen zur forensischen automatischen Sprechererkennung an anderen Stellen in der Bundesverwaltung sind auch durch Austausch mit anderen behördlichen Akteuren nicht bekannt. extern Die Entscheidung wurde durch Marktbeobachtung unter Beachtung der fachlichen Bedürfnisse getroffen und die Wahl war ohne Alternative für das erforderte Fähigkeitsprofil. sonstiges Trainingsdaten wurden vom Entwickler gewählt. Nach Kenntnisstand basierend auf kommerziell erwerblichen Audiokorpora. BMI/BKA KT43 NMR & IR & Raman Simulationen nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) Mischform - sonstiges Daten stammen aus selbst aufgebauten Datenbanken nd frei verfügbaren Daten BMI/BKA KT43 Mass Spectral Interpreter nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) Mischform - sonstiges Daten stammen aus selbst aufgebauten Datenbanken nd frei verfügbaren Daten BMI/BKA KT43 METIS NPS AImEx (ChemInnovation GC- EI-MS Strukturaufklärung) nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) nicht bedacht (Forschung) Mischform - sonstiges Daten stammen aus selbst aufgebauten Datenabnken und frei vefügbaren Daten BMI/BKA KT53 DJ keine Kosten nicht zutreffend nicht geprüft, da keine Kosten Mischform Interne Entwicklung sonstiges Es wurden keine Datenerhoben. Es wurden OpenSource Modelle eingesetzt. BMI/BKA KT31 STRmix Bei derartigen Beschaffungen wird grundsätzlich eine WiBe durchgeführt Alternative Lösungen wurden nicht in Betracht gezogen, da sie den Anforderungen nicht vollumfänglich genügten Keine Prüfung, da es sich bei STRmix um ein Expertensystem zur biostatistischen Auswertung und Interpretation von DNA-Spuren handelt extern Im Beschaffungsvorgang erfolgte eine Produktfestlegung (s. Antwort auf Frage 1 e) zweckgebunden BMI/BKA KT13-5 3D Visualisierung Gaussian Splatting/NeRFs Open Source Software nicht zutreffend nicht geprüft extern nicht zutreffend sonstiges nicht zutreffend BMI/BKA DI21 Entitäten-Extraktions- Tool (EET) Die erwarteten Einsparungen beim Personal waren ein zentrales Kriterium bei der Genehmigung des Umsetzungsprojektes. Die KI ist eine Eigenentwicklung und sie basiert auf Daten des BKA. Es gibt daher keine Alternative. siehe 1e) intern nicht relevant zweckgebunden BMI/BKA TE14 2Captcha Es sind keine alternativen Tools mit einem vergleichbaren Leistungsumfang bekannt. Im Rahmen des Lösens von Captchas bestehen keine Diskrimierungsrisiken. Aufgrund der speziellen Anwendung sind TE14 keine anderen Bereiche bekannt, in denen ähnliche Anwendungen eingesetzt werden.Entsprechende Abfragen wurden durchgeführt. extern Es wurde auf bestehende Lösungen zurückgegriffen, die nicht exklusiv für den Einsatz bei TE14 entwickelt wurden. zweckgebunden BMI/BKA DI23 Translation as a Service (TAAS) TAAS ist eine von Interpol seit 2018 zur Verfügung gestellte Webanwendung zur maschinellen Übersetzung von Texten. Das BKA ist weder Betreiber noch Administrator des Systems. Dieses Tool stellt Interpol allen seinen Mitgliedstaaten kostenlos zur Verfügung. Inwiefen hier KI angewandt wird ist nicht bekannt. Es bestehen auch keinerlei Webserviceanbindungen an das System, wie es der Name vermuten lässt. Siehe D47 Siehe D47 extern es handelt sich um ein Interpolprodukt ohne Mitspracherecht der Mitgliedstaaten frei nutzbar BMI/BKA CC15 Coding Assistant Zum Zeitpunkt der Bereitstellung nur durch Cloud Dienste ersetzbar keine Alternattive bekannt (bis auf Cloud) Übergabe des Verfahrens an DI53 in Klärung intern frei nutzbar BMI/BKA OE12-4 ID-Reader Kosten- und Zeiterspaarnisse durch maschinelle detektion von Dokumenten Regelbasierte Ansätze nicht zielführend Prüfung erfolgt. Keine Nachnutzng möglich extern Nein. Aufgrund meherer Alleinstellungsmerkmale war keine Ausschreibung möglich. Hierzu zählen: on-prem Betrieb zweckgebunden keinne Aussage möglich da extern BMI/BKA OE12-4, DI33 SYSTRAN extreme Kosten- und Zeiterspaarnisse durch maschinelle übersetzung Regelbasierte Übersetzungssysteme stelle keine Alternative dar. Weder aufgrund der Qualität der Übersetzungen noch bzgl. der Geschwindigkeit / Effizienz. Ergebnisse sind allerdings immer zu prüfen und ggf. durch Menschliche Übersetzter zu validieren. kein Nachnutzung möglich, da das System abgeschottet on prem. Betrieben wird. extern Nein. Aufgrund meherer Alleinstellungsmerkmale war keine Ausschreibung möglich. Hierzu zählen: on-prem Betrieb zweckgebunden keinne Aussage möglich da extern BMI/BKA OE12, OE13, OE14 Vergleichsgeräte (IoT) extern BMI/BKA OE12, OE13, OE14 Vergleichsgeräte (Smartphones) extern BMI/BKA OE 16-5 KI-gestützte Personenerkennungsfu nktion im Kamerasystem der Drohne AUTEL EVO Max 4T auf Basis von "OpenAI" KI-Funktionalität ist nur ein Hilfsfunktion des Gesamtsystems Drohne zählt lediglich Anzahl von Menschen Es gibt keine derartigen Systeme in der Bundesverwaltung extern Nicht ausgeschrieben, da unter Wertgrenze sonstiges Training erfolgte durch Hersteller BMI/BKA OE22 OE22 AI Spielwiese Es handelt sich um einen Aufbau zur Evaluation von KI. Diese Abwägung ist Teil der laufenden Evaluation. Das KI System dient nicht zur Entscheidungsunterstützung sondern als Entwicklungswerkzeug. Ein Dikriminierungspotential wird hier nicht gesehen. Wurde geprüft und negativ entschieden. extern Es wurden nur frei verfügbare bzw. Opensource Systeme verwendet, die kostenlos erwendet werden können. sonstiges s wird ein selbst erstellter Quellcode und Testfälle verarbeitet. BMI/BKA OE24 Code Completion in PyCharm extern BMI/BKA OE24 IntelliSense extern BMI/BKA OE24 Microsoft Copilot extern BMI/BKA OE24-3 Robocop extern BMI/BKA OE15-1 technische Auswerteunterstützung für digitale Textmassendaten in Asservaten laufende Kosten es wurde die jeweils beste Lösung gewählt trifft nicht zu intern entfällt zweckgebunden entfällt BMI/BKA OE15-2 technische Auswertunterstützung für digitale Bild- und Videomassendaten in Asservaten Einsatzzweck ist Kriminalitätsbekämpfung, andere Verfahren sind zu personal- und zeitintensiv Alternative nicht-KI-Lösungen sind nicht ersichtlich Es sind keine Lösungen in der Bundesverwaltung ersichtlich gemischt Kauf eines kommerziellen Produktes sonstiges sowohl zweckgebundene als auch frei nutzbare Daten wurden verwendet BMI/BKA TE14 Free Captcha Solver Die Anwendung war zum Zeitpunkt des Einsatzes und wird nach Umstellung auf eine Bezahlvariante aktuell nicht mehr bei TE14 eingesetzt. Im Rahmen des Lösens von Captchas bestehen keine Diskrimierungsrisiken. Aufgrund der speziellen Anwendung sind TE14 keine anderen Bereiche bekannt, in denen ähnliche Anwendungen eingesetzt werden.Entsprechende Abfragen wurden durchgeführt. extern Es wurde auf bestehende Lösungen zurückgegriffen, die nicht exklusiv für den Einsatz bei TE14 entwickelt wurden. zweckgebunden BMI/BKA TE14 AntiCaptcha Es sind keine alternativen Tools mit einem vergleichbare

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