Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/2115)
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Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/2115)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2837
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2115 –
Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der
Bundesverwaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die rasante Entwicklung und Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) in
nahezu alle Lebens- und Arbeitsbereiche hat auch den öffentlichen Dienst der
Bundesrepublik Deutschland erfasst. Die Bundesregierung propagiert KI als
„Schlüsseltechnologie“ für die Zukunftsfähigkeit des Staates und seiner
Verwaltung (www.ki-strategie-deutschland.de/). Im Rahmen der fortschreitenden
Staatsmodernisierung und Digitalisierung werden KI-Systeme verstärkt
implementiert, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in Anwendungsfeldern
von besonderer Bedeutung weiter zu verbessern und gleichzeitig soziale und
kulturelle Teilhabe, Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen
und Bürger zu fördern – sowohl bei uns in Deutschland als auch auf
europäischer und globaler Ebene (ebd.).
Die Fragesteller sehen diese Entwicklung mit erheblicher Skepsis, weil
fundamentale Fragen hinsichtlich der sozialen, arbeitsrechtlichen und
gesellschaftlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bislang
nicht beantwortet wurden. Eine aktuelle, im Mai 2025 veröffentlichte
wissenschaftliche Studie – „Artificial Intelligence in Government: Why People Feel
They Lose Control“ – zeigt auf, dass der Einsatz von KI in der Verwaltung
trotz anfänglicher Effizienzgewinne zu gravierenden Strukturproblemen führt.
Diese betreffen Transparenz, Verantwortlichkeit und demokratische
Kontrolle – wesentliche Kernbereiche, in denen bisher „of the hidden costs of AI
adoption“ und „failure-by-success“-Effekte auftreten (https://library.oapen.or
g/bitstream/id/6fe82c34-8d05-4187-9f0a-f843740d1dcd/978-3-658-40101-6.p
df?utm_source=chatgpt.com). Es besteht daher die Gefahr, dass
Automatisierung, algorithmische Entscheidungssysteme und maschinelles Lernen
Arbeitsplätze substituieren und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der
verbleibenden Beschäftigten erheblich verändern.
Die Bundesregierung wirbt öffentlich für den verstärkten Einsatz von KI in
der Verwaltung, z. B. in der Antragsbearbeitung, Entscheidungsfindung,
Personalplanung, Dokumentenanalyse und Prozessoptimierung (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/k
i/BMI25020-leitlinien-ki-bundesverwaltung.pdf?__blob=publicationFile
&v=4). Diese Prozesse gefährden in den Augen der Fragesteller klassische
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 14. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aufgabenprofile im öffentlichen Dienst und könnten zu einem massiven
Abbau von Stellen, zu Dequalifizierungen und zur Entwertung jahrelanger
Berufserfahrung führen. Laut einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste
(WD) des Deutschen Bundestages kann der Einsatz von KI in der Verwaltung
dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten – insbesondere in Sekretariaten und
anderen Verwaltungsbereichen – weitgehend automatisiert werden, wodurch
Beschäftigte verstärkt auf nachgelagerte Kontroll- und
Überwachungsaufgaben reduziert werden (www.bundestag.de/resource/blob/1062038/ee8fd35e71
1f10d6f88cfd301782766c/WD-7-004-25-pdf.pdf#).
Zudem wird nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach der
algorithmischen Verantwortlichkeit bislang unzureichend adressiert: Wer haftet für
Fehlentscheidungen von KI-Systemen? Wie wird der Datenschutz gewährleistet,
insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Bürgern?
Wie werden Beschäftigte gegen Überwachung und Leistungskontrollen durch
KI-Systeme geschützt?
Arbeitsrechtliche Implikationen bleiben vielfach unbeantwortet. Werden durch
KI neu geschaffene Stellen mit entsprechend qualifizierten Fachkräften aus
dem öffentlichen Dienst besetzt oder werden Externe bevorzugt? Werden
Qualifizierungsmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert? Wie wird die
soziale Verantwortung des Staates gegenüber seinen eigenen Beschäftigten
wahrgenommen?
Bereits die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) hat 2023 auf die Gefahr der Spaltung der Arbeitsmärkte durch KI
hingewiesen (www.oecd.org/en/publications/oecd-employment-outlook-202
3_08785bba-en/full-report/editorial-beyond-the-hype-on-ai-early-signs-of-divi
des-in-the-labour-market_3252c39a.html#introduction-d5e39). Die Weltbank
spricht sogar von einer „Disruption traditioneller Verwaltungsstrukturen“
(https://documents1.worldbank.org/curated/en/746721616045333426/pdf/Arti
ficial-Intelligence-in-the-Public-Sector-Summary-Note.pdf?utm_source=chatg
pt.com). Dennoch legt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller
keinerlei belastbares Gesamtkonzept vor, das sowohl die Chancen als auch die
Risiken in ausgewogener Weise adressiert.
Auch finanzpolitisch sind aus Sicht der Fragesteller die KI-Investitionen der
Bundesregierung zunehmend intransparent. Milliardenprogramme zur
Förderung von KI werden bereitgestellt (z. B. www.ki-strategie-deutschland.de/file
s/downloads/Aktionsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf), ohne dass klare
Auswirkungen auf die Beschäftigung und Haushaltsstruktur der öffentlichen
Hand benannt werden.
Schließlich stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit auch
ausländische Technologieanbieter bei der Bereitstellung von KI-Systemen eine Rolle
spielen und wie dadurch nationale Souveränitäts- und Sicherheitsfragen
berührt werden. Der massive Einfluss von US-amerikanischen
Technologiekonzernen auf die technische Infrastruktur deutscher Behörden ist für die
Fragesteller kritisch zu hinterfragen.
Insgesamt droht nach Lesart der Fragesteller eine grundlegende Veränderung
des Beamten- und Tarifrechts sowie eine massive Verunsicherung unter den
Beschäftigten. Die Bundesregierung schuldet in den Augen der Fragesteller
der Öffentlichkeit, dem Parlament und insbesondere den betroffenen
Beschäftigten Transparenz und Rechenschaft.
1. Setzt die Bundesregierung gegenwärtig KI-Systeme im Bereich der
Bundesverwaltung ein, und wenn ja, in welchen konkreten Bereichen des
öffentlichen Dienstes auf Bundesebene werden derzeit KI-Systeme
eingesetzt, erprobt oder sind konkret in Planung (bitte nach Ressorts und
Anwendungsfeldern aufschlüsseln)?
5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung und
Implementierung von KI-Systemen in der Bundesverwaltung primär
externe Anbieter beauftragt oder erfolgt die Entwicklung durch staatliche
Einrichtungen (bitte nach Projekten, Anbietern und Auftragsvolumen
auflisten)?
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Übersicht über KI-Systeme der Bundesverwaltung bietet der Marktplatz
der KI-Möglichkeiten (MaKI), abrufbar unter www.kimarktplatz.bund.de.
2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Stellen in der
Bundesverwaltung infolge des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz abgebaut,
wenn ja, wie viele Stellen wurden seit 2021 aufgrund von
Automatisierungs- und KI-Projekten in der Bundesverwaltung bereits abgebaut, und
welche Stellenstreichungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die kommenden fünf Jahre geplant?
Der Personalbedarf der Bundesverwaltung wird durch den Personalhaushalt
jährlich im Bundeshaushaltsplan, also durch das Parlament, festgestellt. Da der
Personalbedarf im Rahmen dieses Verfahrens als Ganzes geregelt wird, sind
Streichungen von Planstellen oder Stellen aufgrund des Einsatzes Künstlicher
Intelligenz der Bundesregierung nicht bekannt. Wegen der Jährlichkeit des
Bundeshaushaltes sind auch keine Aussagen für einen zukünftigen Zeitraum
möglich.
3. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Implementierung von KI-Systemen in der Bundesverwaltung
betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen und
Gewerkschaften berücksichtigt (bitte konkrete Beteiligungsprozesse und
Beteiligungsformate benennen)?
Insofern betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte der
Personalvertretungen und die Einbindung der Gewerkschaften erforderlich sind, werden
diese berücksichtigt.
4. Welche arbeitsrechtlichen Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für Betroffene in der
Bundesverwaltung initiiert, wie hoch sind die entsprechenden
Haushaltsmittel, und wie viele Bundesbedienstete haben diese Maßnahmen bislang
in Anspruch genommen?
14. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2021 jährlich für KI-bezogene
Qualifizierung in der Bundesverwaltung bereitgestellt?
15. Gibt es ein zentrales Kompetenzzentrum oder eine Plattform, über die
Bundesbeschäftigte KI-Weiterbildungsangebote wahrnehmen können?
Die Fragen 4, 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des
Innern ist der zentrale Fortbildungsdienstleister der Bundesverwaltung und stellt
in diesem Rahmen unter anderem eine zentrale Plattform für digitale
Fortbildungsangebote zur Verfügung.
Sie hat als Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprogramm den Lernpfad
„Kompetenzaufbau zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung“
aufgelegt. Dieser Lernpfad wird stetig weiterentwickelt und verbindet
Fortbildungsveranstaltungen mit On-Demand-Fortbildungsmaßnahmen. Seit 2023 wurden
50 Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, an denen 3.089
Bundesbedienstete teilgenommen haben. Im Jahr 2025 sind fünf weitere
Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen, zu denen weitere 1.026 Bundesbedienstete (Stand:
10. Oktober 2025) angemeldet sind. Die verwendeten Haushaltsmittel zu diesen
insgesamt 55 Fortbildungsveranstaltungen betragen 12.160 Euro. Auf die On-
Demand-Angebote des Lernpfads haben seit dem Jahr 2023 zusätzlich
5.135 Bundesbeschäftigte zugegriffen. Es wurden hierzu keine weiteren
Haushaltsmittel veranschlagt.
Zudem steht das im Aufbau befindliche BeKI (Beratungszentrum für
Künstliche Intelligenz) als zentrale Koordinations- und Vermittlungsstelle zur
Verfügung. Seit April 2025 erfolgt durch das BeKI eine fortlaufende IST-
Bestandsaufnahme einschlägiger KI-Weiterbildungsangebote und bereits in der
Bundesverwaltung etablierter KI-Schulungsformate.
Zu etwaigen individuellen Mittelverwendungen in den einzelnen
Bundesressorts sowie bereits geschulter Bundesbediensteter im aktuellen Berichtsstand
kann keine Aussage getroffen werden.
6. In welchem Umfang stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die
eingesetzten KI-Systeme in der Bundesverwaltung von Anbietern
außerhalb der EU, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Wahrung der digitalen Souveränität sowie zur Verhinderung möglicher
externer Einflussnahmen?
Eine verantwortungsvolle Nutzung von KI bietet Chancen für Wirtschaft,
Wissenschaft, Staat und Gesellschaft. Für den Staat bedeutet dies, dass er mit
gutem Beispiel vorangeht und zeigt, dass es möglich ist, KI effizienzsteigernd
einzusetzen und zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Dabei ist wichtig, dass Deutschland und Europa ihre digitale Souveränität stärken
und Abhängigkeiten reduzieren. Der Staat kann dabei als Ankerkunde eine
strategische Rolle spielen, indem er bei europäischen und deutschen Anbietern
innovative Produkte nachfragt.
Der Bund hat ein Vergabeverfahren zur Bereitstellung einer leistungsfähigen
Cloud-Plattform für KI-Anwendungen gestartet. Die Ausschreibung schafft die
Grundlage für eine souveräne Cloud-Infrastruktur, die den Einsatz von KI in
der öffentlichen Hand nachhaltig stärkt.
Die Bundesregierung fördert zudem Open-Source-Ökosysteme zur Steigerung
der Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und globalen Monopolen, u. a.
durch das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS).
Zudem soll ein Agentic AI Hub geschaffen werden, in welchem Startups zur
Umsetzung agentischer KI-Lösungen für die Verwaltung identifiziert werden
und verschiedene Stakeholder kollaborativ mit dem Staat zusammenarbeiten.
Hierdurch wird das europäische KI-Ökosystem gestärkt.
Darüber hinaus werden KI-Anwendungen in den eigenen staatlichen
Rechenzentren betrieben. Das KI-System KIPITZ beispielsweise wird u. a. in den
Rechenzentren des ITZBund betrieben und ermöglicht hierdurch ein besonders
hohes Schutzniveau.
Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um die algorithmische
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit von KI-
gestützten Verwaltungssystemen sicherzustellen (bitte insbesondere auf
Haftungsfragen eingehen), wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung stellt umfassende
Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI auf. Hiermit soll die
Einhaltung der Grundrechte und auch die genannten Anforderungen an KI-
Systeme und KI-Modelle gewährleistet werden. Die Bundesregierung setzt die
genannten Anforderungen um. Hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen gibt es
keine gesonderte Regelung für KI. Derzeit wird das Produkthaftungsgesetz
angepasst und somit den in der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853)
genannten Anforderungen, die sich auch auf den Einsatz von KI beziehen,
nachgekommen. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis zum 9. Dezember
2026 erfolgen.
8. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen getroffen, um negative
psychosoziale Folgen für Beschäftigte (z. B. Arbeitsverdichtung,
Überwachung, Leistungsdruck, Arbeitsplatzunsicherheit) infolge von KI-
Einführungen im öffentlichen Dienst zu vermeiden, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung trifft alle erforderlichen Maßnahmen für den
Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten.
9. Welche Ausgaben wurden im Bundeshaushalt 2023 und 2024 für die
Entwicklung, Einführung von und die Begleitforschung zu KI-Systemen
in der Bundesverwaltung eingestellt (bitte nach Ressorts und Projekten
aufschlüsseln)?
Die entsprechenden Ausgaben werden im Bundeshaushaltsplan nicht
spezifiziert im Sinne der Fragestellung aufgeführt. Der Bundesregierung liegen
insoweit keine Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
10. Welche Studien oder Prognosen liegen der Bundesregierung zu den
Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Bundesverwaltung vor
(bitte mit Quelle, Jahr und Auftraggeber angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor.
11. Welche konkreten Tätigkeiten in Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden könnten laut Erkenntnissen der Bundesregierung künftig
automatisiert oder teilautomatisiert durch KI erledigt werden?
Künstliche Intelligenz ist eine Querschnittstechnologie. Nach aktuellem
Kenntnisstand können Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Textverarbeitung
künftig automatisiert bzw. teilautomatisiert durch KI, vor allem durch LLM-
Systeme, erledigt werden. Dadurch können die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesministerien eine Arbeitserleichterung erfahren.
Beispielsweise wird bereits jetzt das KI-System KIPITZ genutzt. Das KIPITZ
ist eine vom ITZBund entwickelte KI-Plattform für den Einsatz KI-basierter
Anwendungsfälle (u. a. Dokumente zusammenfassen, Chatten mit
Dokumenten, mit Wissensquellen chatten, Audio transkribieren, Texte/Dokumente
übersetzen).
Ein weiteres Beispiel ist die Entwicklung und Bereitstellung einer KI-
gestützten Planungs- und Genehmigungsplattform. Dabei werden auf der Basis von
Künstlicher Intelligenz die Bearbeitung komplexer Antragsverfahren
beschleunigt.
Darüber hinaus wird das BMDS die den Einsatz von agentischer KI in der
Verwaltung vorantreiben. Ziel ist, durch intelligente Automatisierung echte
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie
Verwaltungsmitarbeitende zu schaffen – und gleichzeitig der Knappheit an Fachkräften strukturell
vorzubeugen. Hierzu soll ein Agentic AI Hub geschaffen werden, in welchem
Startups zur Umsetzung agentischer KI-Lösungen für die Verwaltung
identifiziert werden und verschiedene Stakeholder kollaborativ mit dem Staat
zusammenarbeiten.
12. Wie viele Beschäftigte in der Bundesverwaltung könnten nach
Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 durch KI-basierte Systeme in ihren
derzeitigen Aufgaben ersetzt oder entlassen werden?
Das BMDS erhebt keine ressortübergreifenden Daten zu Haushalts- oder
Projektbudgets für die Einführung oder Umsetzung von KI. Die vorliegenden
Informationen sind im Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) hinterlegt:
www.kimarktplatz.bund.de/Webs/MaKI/DE/startseite/startseite-node.html.
13. Welche Bundesressorts haben eine Strategie zur Qualifizierung ihres
Personals für den Umgang mit KI entwickelt (bitte mit Titel, Zeitraum und
Budget angeben)?
Die Qualifizierung der Beschäftigten im Bereich KI stellt eine kontinuierliche
Aufgabe dar. Dabei eruieren und entscheiden die Bundesressorts und
Bundesbehörden nach ihren individuellen Zuständigkeitsbereichen über
Qualifizierungsschritte ihrer Beschäftigten im Bereich KI (vgl. hierzu Antwort zu
Frage 15).
16. Plant die Bundesregierung, auch geringqualifizierte oder
verwaltungsspezifisch ausgebildete Kräfte in der Bundesverwaltung für KI-
Anwendungen zu befähigen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Das Personal der Bundesverwaltung muss ausreichend Kompetenzen im
Umgang mit KI-Anwendungen besitzen. Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind
vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben in der Behörde so zu befähigen, um
etwaige KI-Systeme im Hinblick auf diese Aufgaben kompetent nutzen zu
können. Dabei ist es Aufgabe der jeweiligen Behörde, die KI-Kompetenz in Bezug
auf die dienstlich verwendeten KI-Systeme sicherzustellen. Die
Bundesregierung wird die Anforderungen aus Artikel 4 KI-VO umsetzen.
17. Welche Beteiligung hatten Personalvertretungen oder Gewerkschaften
bei der Erarbeitung von KI-bezogenen Transformationsstrategien in der
Bundesverwaltung?
Die Bundesregierung beachtet die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
erforderliche Beteiligung etwaiger Gremien und Vertretungen. Eine zentrale
KI-bezogene Transformationsstrategie enthalten die am 27. März 2025
veröffentlichten Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der
Bundesverwaltung (KI-Leitlinien). Sie setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung
von KI in der Bundesverwaltung (BMI – Publikationen – Leitlinien für den
Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung). Die hierbei
erforderlichen Beteiligungen sind erfolgt.
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Einsatz von KI ohne begleitende Personalentwicklung soziale
Spannungen im öffentlichen Dienst verschärfen könnte?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Einführung von KI-Systemen
insbesondere im Arbeitsalltag mit diversen Herausforderungen verbunden ist und
begegnet diesen präventiv und aktiv, indem etwa bei dem jeweiligen Einsatz von
KI-System dessen Einfluss auf die Mitarbeitenden bewertet wird und in
Entscheidungen mit einfließt. Die Integration von KI gelingt grundsätzlich besser,
wenn die Erfahrungen und Perspektiven der Beschäftigten direkt in die
Gestaltung einbezogen werden, da sie die Expertinnen und Experten für ihren
Arbeitsplatz sind. Studien zeigen, dass Mitbestimmung die Akzeptanz des KI-
Einsatzes erhöhen kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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