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Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/2115)

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/2837 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung (Antwort zu Drs. 21/2115) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2837 21. Wahlperiode 17.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2115 – Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die rasante Entwicklung und Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) in nahezu alle Lebens- und Arbeitsbereiche hat auch den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Die Bundesregierung propagiert KI als „Schlüsseltechnologie“ für die Zukunftsfähigkeit des Staates und seiner Verwaltung (www.ki-strategie-deutschland.de/). Im Rahmen der fortschreitenden Staatsmodernisierung und Digitalisierung werden KI-Systeme verstärkt implementiert, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in Anwendungsfeldern von besonderer Bedeutung weiter zu verbessern und gleichzeitig soziale und kulturelle Teilhabe, Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern – sowohl bei uns in Deutschland als auch auf europäischer und globaler Ebene (ebd.). Die Fragesteller sehen diese Entwicklung mit erheblicher Skepsis, weil fundamentale Fragen hinsichtlich der sozialen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bislang nicht beantwortet wurden. Eine aktuelle, im Mai 2025 veröffentlichte wissenschaftliche Studie – „Artificial Intelligence in Government: Why People Feel They Lose Control“ – zeigt auf, dass der Einsatz von KI in der Verwaltung trotz anfänglicher Effizienzgewinne zu gravierenden Strukturproblemen führt. Diese betreffen Transparenz, Verantwortlichkeit und demokratische Kontrolle – wesentliche Kernbereiche, in denen bisher „of the hidden costs of AI adoption“ und „failure-by-success“-Effekte auftreten (https://library.oapen.or g/bitstream/id/6fe82c34-8d05-4187-9f0a-f843740d1dcd/978-3-658-40101-6.p df?utm_source=chatgpt.com). Es besteht daher die Gefahr, dass Automatisierung, algorithmische Entscheidungssysteme und maschinelles Lernen Arbeitsplätze substituieren und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der verbleibenden Beschäftigten erheblich verändern. Die Bundesregierung wirbt öffentlich für den verstärkten Einsatz von KI in der Verwaltung, z. B. in der Antragsbearbeitung, Entscheidungsfindung, Personalplanung, Dokumentenanalyse und Prozessoptimierung (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/k i/BMI25020-leitlinien-ki-bundesverwaltung.pdf?__blob=publicationFile &v=4). Diese Prozesse gefährden in den Augen der Fragesteller klassische Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 14. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aufgabenprofile im öffentlichen Dienst und könnten zu einem massiven Abbau von Stellen, zu Dequalifizierungen und zur Entwertung jahrelanger Berufserfahrung führen. Laut einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages kann der Einsatz von KI in der Verwaltung dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten – insbesondere in Sekretariaten und anderen Verwaltungsbereichen – weitgehend automatisiert werden, wodurch Beschäftigte verstärkt auf nachgelagerte Kontroll- und Überwachungsaufgaben reduziert werden (www.bundestag.de/resource/blob/1062038/ee8fd35e71 1f10d6f88cfd301782766c/WD-7-004-25-pdf.pdf#). Zudem wird nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach der algorithmischen Verantwortlichkeit bislang unzureichend adressiert: Wer haftet für Fehlentscheidungen von KI-Systemen? Wie wird der Datenschutz gewährleistet, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Bürgern? Wie werden Beschäftigte gegen Überwachung und Leistungskontrollen durch KI-Systeme geschützt? Arbeitsrechtliche Implikationen bleiben vielfach unbeantwortet. Werden durch KI neu geschaffene Stellen mit entsprechend qualifizierten Fachkräften aus dem öffentlichen Dienst besetzt oder werden Externe bevorzugt? Werden Qualifizierungsmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert? Wie wird die soziale Verantwortung des Staates gegenüber seinen eigenen Beschäftigten wahrgenommen? Bereits die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat 2023 auf die Gefahr der Spaltung der Arbeitsmärkte durch KI hingewiesen (www.oecd.org/en/publications/oecd-employment-outlook-202 3_08785bba-en/full-report/editorial-beyond-the-hype-on-ai-early-signs-of-divi des-in-the-labour-market_3252c39a.html#introduction-d5e39). Die Weltbank spricht sogar von einer „Disruption traditioneller Verwaltungsstrukturen“ (https://documents1.worldbank.org/curated/en/746721616045333426/pdf/Arti ficial-Intelligence-in-the-Public-Sector-Summary-Note.pdf?utm_source=chatg pt.com). Dennoch legt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller keinerlei belastbares Gesamtkonzept vor, das sowohl die Chancen als auch die Risiken in ausgewogener Weise adressiert. Auch finanzpolitisch sind aus Sicht der Fragesteller die KI-Investitionen der Bundesregierung zunehmend intransparent. Milliardenprogramme zur Förderung von KI werden bereitgestellt (z. B. www.ki-strategie-deutschland.de/file s/downloads/Aktionsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf), ohne dass klare Auswirkungen auf die Beschäftigung und Haushaltsstruktur der öffentlichen Hand benannt werden. Schließlich stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit auch ausländische Technologieanbieter bei der Bereitstellung von KI-Systemen eine Rolle spielen und wie dadurch nationale Souveränitäts- und Sicherheitsfragen berührt werden. Der massive Einfluss von US-amerikanischen Technologiekonzernen auf die technische Infrastruktur deutscher Behörden ist für die Fragesteller kritisch zu hinterfragen. Insgesamt droht nach Lesart der Fragesteller eine grundlegende Veränderung des Beamten- und Tarifrechts sowie eine massive Verunsicherung unter den Beschäftigten. Die Bundesregierung schuldet in den Augen der Fragesteller der Öffentlichkeit, dem Parlament und insbesondere den betroffenen Beschäftigten Transparenz und Rechenschaft.  1. Setzt die Bundesregierung gegenwärtig KI-Systeme im Bereich der Bundesverwaltung ein, und wenn ja, in welchen konkreten Bereichen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene werden derzeit KI-Systeme eingesetzt, erprobt oder sind konkret in Planung (bitte nach Ressorts und Anwendungsfeldern aufschlüsseln)?  5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen in der Bundesverwaltung primär externe Anbieter beauftragt oder erfolgt die Entwicklung durch staatliche Einrichtungen (bitte nach Projekten, Anbietern und Auftragsvolumen auflisten)? Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Übersicht über KI-Systeme der Bundesverwaltung bietet der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI), abrufbar unter www.kimarktplatz.bund.de.  2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Stellen in der Bundesverwaltung infolge des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz abgebaut, wenn ja, wie viele Stellen wurden seit 2021 aufgrund von Automatisierungs- und KI-Projekten in der Bundesverwaltung bereits abgebaut, und welche Stellenstreichungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die kommenden fünf Jahre geplant? Der Personalbedarf der Bundesverwaltung wird durch den Personalhaushalt jährlich im Bundeshaushaltsplan, also durch das Parlament, festgestellt. Da der Personalbedarf im Rahmen dieses Verfahrens als Ganzes geregelt wird, sind Streichungen von Planstellen oder Stellen aufgrund des Einsatzes Künstlicher Intelligenz der Bundesregierung nicht bekannt. Wegen der Jährlichkeit des Bundeshaushaltes sind auch keine Aussagen für einen zukünftigen Zeitraum möglich.  3. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Implementierung von KI-Systemen in der Bundesverwaltung betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen und Gewerkschaften berücksichtigt (bitte konkrete Beteiligungsprozesse und Beteiligungsformate benennen)? Insofern betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen und die Einbindung der Gewerkschaften erforderlich sind, werden diese berücksichtigt.  4. Welche arbeitsrechtlichen Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für Betroffene in der Bundesverwaltung initiiert, wie hoch sind die entsprechenden Haushaltsmittel, und wie viele Bundesbedienstete haben diese Maßnahmen bislang in Anspruch genommen? 14. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2021 jährlich für KI-bezogene Qualifizierung in der Bundesverwaltung bereitgestellt? 15. Gibt es ein zentrales Kompetenzzentrum oder eine Plattform, über die Bundesbeschäftigte KI-Weiterbildungsangebote wahrnehmen können? Die Fragen 4, 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern ist der zentrale Fortbildungsdienstleister der Bundesverwaltung und stellt in diesem Rahmen unter anderem eine zentrale Plattform für digitale Fortbildungsangebote zur Verfügung. Sie hat als Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprogramm den Lernpfad „Kompetenzaufbau zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung“ aufgelegt. Dieser Lernpfad wird stetig weiterentwickelt und verbindet Fortbildungsveranstaltungen mit On-Demand-Fortbildungsmaßnahmen. Seit 2023 wurden 50 Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, an denen 3.089 Bundesbedienstete teilgenommen haben. Im Jahr 2025 sind fünf weitere Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen, zu denen weitere 1.026 Bundesbedienstete (Stand: 10. Oktober 2025) angemeldet sind. Die verwendeten Haushaltsmittel zu diesen insgesamt 55 Fortbildungsveranstaltungen betragen 12.160 Euro. Auf die On- Demand-Angebote des Lernpfads haben seit dem Jahr 2023 zusätzlich 5.135 Bundesbeschäftigte zugegriffen. Es wurden hierzu keine weiteren Haushaltsmittel veranschlagt. Zudem steht das im Aufbau befindliche BeKI (Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz) als zentrale Koordinations- und Vermittlungsstelle zur Verfügung. Seit April 2025 erfolgt durch das BeKI eine fortlaufende IST- Bestandsaufnahme einschlägiger KI-Weiterbildungsangebote und bereits in der Bundesverwaltung etablierter KI-Schulungsformate. Zu etwaigen individuellen Mittelverwendungen in den einzelnen Bundesressorts sowie bereits geschulter Bundesbediensteter im aktuellen Berichtsstand kann keine Aussage getroffen werden.  6. In welchem Umfang stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die eingesetzten KI-Systeme in der Bundesverwaltung von Anbietern außerhalb der EU, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Wahrung der digitalen Souveränität sowie zur Verhinderung möglicher externer Einflussnahmen? Eine verantwortungsvolle Nutzung von KI bietet Chancen für Wirtschaft, Wissenschaft, Staat und Gesellschaft. Für den Staat bedeutet dies, dass er mit gutem Beispiel vorangeht und zeigt, dass es möglich ist, KI effizienzsteigernd einzusetzen und zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Dabei ist wichtig, dass Deutschland und Europa ihre digitale Souveränität stärken und Abhängigkeiten reduzieren. Der Staat kann dabei als Ankerkunde eine strategische Rolle spielen, indem er bei europäischen und deutschen Anbietern innovative Produkte nachfragt. Der Bund hat ein Vergabeverfahren zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Cloud-Plattform für KI-Anwendungen gestartet. Die Ausschreibung schafft die Grundlage für eine souveräne Cloud-Infrastruktur, die den Einsatz von KI in der öffentlichen Hand nachhaltig stärkt. Die Bundesregierung fördert zudem Open-Source-Ökosysteme zur Steigerung der Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und globalen Monopolen, u. a. durch das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS). Zudem soll ein Agentic AI Hub geschaffen werden, in welchem Startups zur Umsetzung agentischer KI-Lösungen für die Verwaltung identifiziert werden und verschiedene Stakeholder kollaborativ mit dem Staat zusammenarbeiten. Hierdurch wird das europäische KI-Ökosystem gestärkt. Darüber hinaus werden KI-Anwendungen in den eigenen staatlichen Rechenzentren betrieben. Das KI-System KIPITZ beispielsweise wird u. a. in den Rechenzentren des ITZBund betrieben und ermöglicht hierdurch ein besonders hohes Schutzniveau. Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um die algorithmische Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit von KI- gestützten Verwaltungssystemen sicherzustellen (bitte insbesondere auf Haftungsfragen eingehen), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung stellt umfassende Regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI auf. Hiermit soll die Einhaltung der Grundrechte und auch die genannten Anforderungen an KI- Systeme und KI-Modelle gewährleistet werden. Die Bundesregierung setzt die genannten Anforderungen um. Hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen gibt es keine gesonderte Regelung für KI. Derzeit wird das Produkthaftungsgesetz angepasst und somit den in der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853) genannten Anforderungen, die sich auch auf den Einsatz von KI beziehen, nachgekommen. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis zum 9. Dezember 2026 erfolgen.  8. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen getroffen, um negative psychosoziale Folgen für Beschäftigte (z. B. Arbeitsverdichtung, Überwachung, Leistungsdruck, Arbeitsplatzunsicherheit) infolge von KI- Einführungen im öffentlichen Dienst zu vermeiden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung trifft alle erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten.  9. Welche Ausgaben wurden im Bundeshaushalt 2023 und 2024 für die Entwicklung, Einführung von und die Begleitforschung zu KI-Systemen in der Bundesverwaltung eingestellt (bitte nach Ressorts und Projekten aufschlüsseln)? Die entsprechenden Ausgaben werden im Bundeshaushaltsplan nicht spezifiziert im Sinne der Fragestellung aufgeführt. Der Bundesregierung liegen insoweit keine Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Welche Studien oder Prognosen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Bundesverwaltung vor (bitte mit Quelle, Jahr und Auftraggeber angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor. 11. Welche konkreten Tätigkeiten in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden könnten laut Erkenntnissen der Bundesregierung künftig automatisiert oder teilautomatisiert durch KI erledigt werden? Künstliche Intelligenz ist eine Querschnittstechnologie. Nach aktuellem Kenntnisstand können Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Textverarbeitung künftig automatisiert bzw. teilautomatisiert durch KI, vor allem durch LLM- Systeme, erledigt werden. Dadurch können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien eine Arbeitserleichterung erfahren. Beispielsweise wird bereits jetzt das KI-System KIPITZ genutzt. Das KIPITZ ist eine vom ITZBund entwickelte KI-Plattform für den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle (u. a. Dokumente zusammenfassen, Chatten mit Dokumenten, mit Wissensquellen chatten, Audio transkribieren, Texte/Dokumente übersetzen). Ein weiteres Beispiel ist die Entwicklung und Bereitstellung einer KI- gestützten Planungs- und Genehmigungsplattform. Dabei werden auf der Basis von Künstlicher Intelligenz die Bearbeitung komplexer Antragsverfahren beschleunigt. Darüber hinaus wird das BMDS die den Einsatz von agentischer KI in der Verwaltung vorantreiben. Ziel ist, durch intelligente Automatisierung echte Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verwaltungsmitarbeitende zu schaffen – und gleichzeitig der Knappheit an Fachkräften strukturell vorzubeugen. Hierzu soll ein Agentic AI Hub geschaffen werden, in welchem Startups zur Umsetzung agentischer KI-Lösungen für die Verwaltung identifiziert werden und verschiedene Stakeholder kollaborativ mit dem Staat zusammenarbeiten. 12. Wie viele Beschäftigte in der Bundesverwaltung könnten nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 durch KI-basierte Systeme in ihren derzeitigen Aufgaben ersetzt oder entlassen werden? Das BMDS erhebt keine ressortübergreifenden Daten zu Haushalts- oder Projektbudgets für die Einführung oder Umsetzung von KI. Die vorliegenden Informationen sind im Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) hinterlegt: www.kimarktplatz.bund.de/Webs/MaKI/DE/startseite/startseite-node.html. 13. Welche Bundesressorts haben eine Strategie zur Qualifizierung ihres Personals für den Umgang mit KI entwickelt (bitte mit Titel, Zeitraum und Budget angeben)? Die Qualifizierung der Beschäftigten im Bereich KI stellt eine kontinuierliche Aufgabe dar. Dabei eruieren und entscheiden die Bundesressorts und Bundesbehörden nach ihren individuellen Zuständigkeitsbereichen über Qualifizierungsschritte ihrer Beschäftigten im Bereich KI (vgl. hierzu Antwort zu Frage 15). 16. Plant die Bundesregierung, auch geringqualifizierte oder verwaltungsspezifisch ausgebildete Kräfte in der Bundesverwaltung für KI- Anwendungen zu befähigen, und wenn ja, in welchem Umfang? Das Personal der Bundesverwaltung muss ausreichend Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen besitzen. Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben in der Behörde so zu befähigen, um etwaige KI-Systeme im Hinblick auf diese Aufgaben kompetent nutzen zu können. Dabei ist es Aufgabe der jeweiligen Behörde, die KI-Kompetenz in Bezug auf die dienstlich verwendeten KI-Systeme sicherzustellen. Die Bundesregierung wird die Anforderungen aus Artikel 4 KI-VO umsetzen. 17. Welche Beteiligung hatten Personalvertretungen oder Gewerkschaften bei der Erarbeitung von KI-bezogenen Transformationsstrategien in der Bundesverwaltung? Die Bundesregierung beachtet die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz erforderliche Beteiligung etwaiger Gremien und Vertretungen. Eine zentrale KI-bezogene Transformationsstrategie enthalten die am 27. März 2025 veröffentlichten Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung (KI-Leitlinien). Sie setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung (BMI – Publikationen – Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung). Die hierbei erforderlichen Beteiligungen sind erfolgt. 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Einsatz von KI ohne begleitende Personalentwicklung soziale Spannungen im öffentlichen Dienst verschärfen könnte? Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Einführung von KI-Systemen insbesondere im Arbeitsalltag mit diversen Herausforderungen verbunden ist und begegnet diesen präventiv und aktiv, indem etwa bei dem jeweiligen Einsatz von KI-System dessen Einfluss auf die Mitarbeitenden bewertet wird und in Entscheidungen mit einfließt. Die Integration von KI gelingt grundsätzlich besser, wenn die Erfahrungen und Perspektiven der Beschäftigten direkt in die Gestaltung einbezogen werden, da sie die Expertinnen und Experten für ihren Arbeitsplatz sind. Studien zeigen, dass Mitbestimmung die Akzeptanz des KI- Einsatzes erhöhen kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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