polradar

Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7187)

dip / drucksache 31.07.2026 · WP 21 · 21/7443 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7187) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7443 21. Wahlperiode 31.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Donata Vogtschmidt, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7187 – Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ berichtete am 13. Juni 2026, eine Recherche zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Reden und Artikel des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, habe ergeben, dass mindestens eine seiner Reden vollständig KI-generiert gewesen sei. Bei weiteren seien vermutlich zumindest ganze Passagen durch KI erstellt worden, darunter vier Reden vor dem Deutschen Bundestag. Auch ein Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS)“ klinge so, als sei er maschinell geschrieben worden (www.zeit.de/politik/deutschlan d/2026-06/karsten-wildberger-bundesdigitalminister-reden-ki-generierung). Die Nutzung von KI sei Redaktionen nicht gesondert offengelegt worden, habe ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) der Zeitung „DIE ZEIT“ mitgeteilt. Zu den redaktionellen Grundsätzen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ gehört es, keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text zu veröffentlichen. Infolge der Berichterstattung hat die „FAZ“ den Text von ihrer Website entfernt (www.zei t.de/digital/internet/2026-06/karsten-wildberger-ki-reden-gastbeitrag- cdugxe). Ein weiterer Gastbeitrag des Bundesministers am 4. April 2026 im „Handelsblatt“ wurde von dessen Redaktion infolge der Berichterstattung zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft (Deutsche Presse-Agentur). Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) 2025 veröffentlichten „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“ empfehlen: „Ein transparenter Umgang mit der KI-Nutzung kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in den KI-Einsatz durch den Staat zu stärken – dies gilt insbesondere in der Kommunikation nach außen.“ In einem Interview mit der Zeitung „DIE ZEIT“ sagte der Bundesminister im Dezember 2025, er nutze KI-Chatbots privat ein bis zwei Stunden am Tag (www.zeit.de/2025/54/karsten-wildberger-digitalminister-kuenstliche-intellige nz-china-usa). In einer Antwort des Bundesministeriums auf eine Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit Bezug auf dieses Interview teilte das Bundesministerium mit, „Minister Wildberger hat in seiner Funktion als Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung bisher keine KI-Chatbots genutzt“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/chat-protokolle-von-karsten-wildberg Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 30. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. er-mit-ki-chatbots/1081108/anhang/2026-02-02-bescheidchat-protokolleki-ch atbots_geschwaerzt.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie. Durch den Einsatz von KI kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen. KI kann dabei bei der Erstellung von Reden und Artikeln – aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit eingesetzt werden, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Prüfung und Letztverantwortung. Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt. Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung prüfen Nutzerinnen und Nutzer KI-generierte Inhalte vor der weiteren Verwendung fachlich (vgl. Leitsatz A 4). Wenn KI-generierte Inhalte von Menschen geprüft werden – fachlich, redaktionell und qualitativ, ist regelmäßig keine weitere Kennzeichnung notwendig (vgl. Leitsatz A 5). Dies entspricht auch den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 Satz 4 und 5 der KI-VO. KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug zur Unterstützung. Die Bundesregierung fördert die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist, dass die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung – aber auch der Wirtschaft – hier einen erheblichen Produktivitätsschub nehmen kann und auch muss.  1. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Reden vor dem Deutschen Bundestag gehalten, die zum Teil oder vollständig durch Software zur Erzeugung von Text, sogenannte generative KI, erstellt wurden? a) Wie viele Reden wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden handelt es sich konkret? b) Welche dieser Reden wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt? c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam? Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet. KI ist ein unterstützendes Arbeitswerkzeug, das in zahlreichen Arbeitsprozessen genutzt wird. Nutzerinnen und Nutzer prüfen KI-generierte Inhalte generell vor der weiteren Verwendung fachlich und überarbeiten diese auch entsprechend redaktionell. Etwaige Prompt-Formulierungen oder die Nutzungstiefe der KI sind insoweit regelmäßig Zwischenergebnisse im Rahmen interner Arbeitsprozesse der Verwaltung. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  2. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht, die zum Teil oder vollständig durch KI erstellt wurden? a) Wie viele Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Artikel handelt es sich konkret? b) Wenn ja, in welchen Fällen wurde das den Redaktionen offengelegt? c) Auf welche Weise und durch wen wurde KI für die Erstellung der Artikel genutzt? d) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam? Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung geht transparent mit dem Einsatz von KI um und hat dies beispielsweise in mehreren Interviews – schriftlich wie mündlich – erläutert. Auf der BMDS-Webseite findet sich zudem eine Stellungnahme zum KI-Einsatz in Reden und Gast-beiträgen, auf die zur Beantwortung der Fragen explizit verwiesen wird: https://bmds.bund.de/akt uelles/aktuelle-meldungen/detail/ki-einsatz-in-reden-des-ministers Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.  3. Wurden in anderen Bundesministerien oder in nachgeordneten Behörden Reden oder Artikel der Bundesminister oder Bundesministerinnen oder Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre teilweise oder vollständig durch generative KI erstellt? a) Wie viele Reden oder Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche Reden oder Artikel handelt es sich konkret? b) Welche dieser Reden oder Artikel wurden vollständig durch KI entworfen oder erstellt? c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum Einsatz? d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt? e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils veraktet? f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI zum Einsatz kam? Die Fragen 3 bis 3f werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 5 verwiesen.  4. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es, über die allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von KI? a) Für wen gelten diese Leitfäden oder Richtlinien jeweils? b) Auf welche Arten der Nutzung von KI beziehen sie sich? c) Werden für die Nutzung von KI Weiterbildungen angeboten, und wenn ja welche und in welchem Umfang? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung (KI-Leitlinien) setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung. Daneben können innerhalb der Bundesverwaltung in den Ressorts und Behörden gegebenenfalls weitere spezifische Regelungen für den Einsatz von KI etabliert werden. In der Bundesverwaltung steht für den Themenbereich "Künstliche Intelligenz" ein Fortbildungsangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BA- köV) zur Verfügung. Dieses wird durch anwendungsspezifische sowie ressortspezifische Fortbildungsangebote ergänzt. Im Übrigen wird auf die Anlage sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*  5. Auf welche Weise wird die Nutzung von KI begrenzt, wenn es solche Begrenzungen gibt (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)? KI wird in der Bundesverwaltung als reguläres Arbeitswerkzeug eingesetzt, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Vorbesprechung, Prüfung und letztlicher Verantwortung. Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI- VO, der DSGVO, des BDSG, des SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus bestehen Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  6. Werden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Texte oder andere Daten (zum Beispiel Bilder oder Grafiken) für die Nutzung von KI an Anbieter von KI-Systemen oder Sprachmodellen übermittelt (bitte nach Bundesministerien und jeweils genutzter KI aufschlüsseln)? Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-VO, der DSGVO, des BDSG, des SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Für die Verarbeitung sensibler dienstlicher Daten besteht insbesondere die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ. KIPITZ wird in den Rechenzentren des ITZBund betrieben. Auf KIPITZ können als Verschlusssache eingestufte Daten des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch verarbeitet werden. Eine Übermittlung von Daten an externe Anbieter von KI- Systemen besteht bei KIPITZ dabei nicht. Im Übrigen wird auf die Antwotz zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/07443 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass interne und insbesondere eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI-Software ausgewertet wurde und wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Welche KI wird in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Erstellung von Reden, Artikeln oder anderen Text- oder Bildmaterialien benutzt (bitte nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)? a) Wer hostet diese KI-Angebote? b) Welche Anwendungen für welche KI-Basismodelle (Foundation Models) werden dabei genutzt, und von wem wurden sie gegebenenfalls nachtrainiert? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Einen Überblick über den KI-Einsatz in der Verwaltung bietet der über www.ki marktplatz.bund.de öffentlich einsehbare „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI). Das zentrale KI-Transparenzregister für Bund, Länder und Kommunen ermöglicht dabei einen transparenten Überblick über eingesetzte oder geplante KI-Systeme und unterstützt die konsequente Nachnutzung bewährter KI- Systeme, fördert Kooperationen und die Nutzung von Synergiepotenzialen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  9. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung dienstlich in irgendeiner Weise Chatbots oder andere Formen generativer KI benutzt, und wenn ja, wozu? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Frage 1, 2 und 5 verwiesen. 10. Wie viel Dienstzeit verbringen Beschäftigte der Leitungsebene des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung durchschnittlich mit Chatbots oder anderen Formen generativer KI? Entsprechende personenbezogene Daten werden nicht erhoben und liegen nicht vor. 11. In welchen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden werden interne dienstliche Dokumente (Vermerke, Vorlagen, E‑Mails) teilweise oder ganz mit generativer KI erstellt? a) Werden Mitarbeitende angewiesen, generative KI (teilweise) für die Erstellungen dienstlicher Dokumente zu nutzen? b) Steht es den Mitarbeitenden frei, generative KI für die (teilweise) Erstellung dieser Dokumente zu nutzen? c) Nach welchen dienstlichen Kriterien wird entschieden, ob dienstliche Dokumente (teilweise) mit generativer KI erstellt werden? d) Wird die (teilweise) Verwendung generativer KI kenntlich gemacht, wenn ja, in welchen Fällen und wie? Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 und 8 verwiesen. Anlage 1 Ressort Geschäftsbereichsbehörde Frage 4: In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es, über die allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von KI? a) Für wen gelten diese Leitfäden oder Richtlinien jeweils? b) Auf welche Arten der Nutzung von KI beziehen sie sich? c) Werden für die Nutzung von KI Weiterbildungen angeboten, und wenn ja welche und in welchem Umfang? Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Alle Beschäftigten des BMFTR Das BMFTR verfügt im Rahmen des Informationssicherheitsmanagemen ts über eine Richtlinie zum Einsatz von generativer KI (interne KI- Richtlinie).Die interne KI-Richtlinie differenziert zwischen externen KI- Angeboten, KI-Diensten der Bundesverwaltung und selbstgehosteten KI-Anwendungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen generative KI im BMFTR unter strenger Beachtung dieser Richtlinie nutzen, um sie in Geschäftsprozesse zu integrieren und um Erfahrung mit Sprachmodellen sammeln zu können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die regelmäßig durchgeführten, mehrmoduligen, KI- Kompetenzen vermittelnden KI-Fortbildungen der BAköV, ferner die hauseigenen Schulungen zur Informationssicherheit. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Alle Beschäftigten des BMWE Auf die Nutzung von KIPITZ und großen Sprachmodellen im Allgemeinen. Im BMWE wird das KI- System KIPITZ genutzt. Die Voraussetzung für die Nutzung von KIPITZ ist der erfolgreiche Abschluss des sogenannten KI- Anlage 1 Führerscheins. Der KI- Führerschein ist ein eLearning-Element, das aus 5 Modulen besteht und einen zeitlichen Umfang von insgesamt 2 Stunden umfasst. Jedes Modul schließt mit einem Test ab. Der KI-Führerschein informiert die Beschäftigten im Hinblick auf die Nutzung von KI-Systemen und sensibilisiert u.a. zu datenschutzrechtlichen sowie ethischen Fragen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Alle Beschäftigten des BAFA Nutzung von generativen KI Anwendungen. Neben den von der BAKöV angebotenen Schulungen gibt es eine Onlineschulung über das SAM Secova Unterweisungstool. Dort wird gem. Art 4 der EU-VO ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz vermittelt und die Beschäftigten werden gegenüber KI Anwendungen sensibilisiert. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Alle Beschäftigten des BAM Es wird in einem LLM-Leitfaden neben einem Verweis auf die Cloud- Richtlnie auf die Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) hingewiesen. Der Fortbildungen der BAköV, darüber hinaus keine zusätzlichen, da zum Thema Cloud-Nutzung und GWP bereits eigene Prozesse, Anlage 1 Schwerpunkt liegt auf der wissenschaftlichen Arbeit. Dokumentation und Schulung existieren. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Alle Beschäftigten der BGR Jede Nutzungsart von KI. Ja. Die Nutzung jeglicher KI- Systeme ohne entsprechende Qualifikation ist unzulässig. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundeskartellamt (BKartA) Alle Beschäftigten des BKartA Nutzung von amtsexternen Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz, insbesondere großen Sprachmodellen Fortbildungen der BAköV. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesnetzagentur (BNetzA) Alle Beschäftigten der BNetzA. Auf die Nutzung generativer KI. Handlungsanweisung zur Nutzung von großen Sprachmodellen sowie die KIPITZ Nutzungsbedingungen. Führungskräfte erhalten eine zielgruppenorientierte KI-Schulung. Darüberhinaus werden Workshops zum Prompten sowie zur KI- Plattform "KIPITZ" angeboten. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Alle Beschäftigten der PTB. KI-Systeme im Sinne dieser Leitlinie sind sämtliche in der PTB eingesetzten, allgemeinen, generativen KI-Systeme, die Inhalte erzeugen (z. B. Texte, Bilder, Videos), gleich ob diese von externen Anbietenden (z. B. ChatGPT, Gemini, Copilot, Claude, kostenfrei und kostenpflichtig), vom Bund oder der PTB selbst (z. B PTB- Transkript) bereitgestellt oder lokal auf Endgeräten betrieben werden. Verbindliche Grundlagenschulung Künstliche Intelligenz als Online-Unterweisung Anlage 1 Dies umfasst insbesondere Sprachmodelle, die Texte verarbeiten und erstellen können, aber auch solche generativen KI- Systeme, die aus Textvorgaben Bild- , Audio- oder Videoinhalte generieren. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesverwaltungsgeric ht (BVerwG) Für alle Angehörigen des Gerichts. "Dienstanweisung für die dienstliche Nutzung von KI- Systemen" gilt für sämtliche dienstliche Nutzungen von KI- Systemen, unabhängig davon, ob diese • lokal (on-premises), • über private oder staatliche Cloud- Dienste oder • als Web-Anwendungen bereitgestellt werden. Mit der Dienstanweisung für die dienstliche Nutzung von KI-Systemen im Bundesverwaltungsgericht ist geregelt, dass Endnutzer KI-Systeme nur verwenden dürfen, wenn sie über eine ausreichende Schulung verfügen und die Funktionsweise sowie die Grenzen des jeweiligen Systems kennen. Zur einheitlichen und nachweisbaren Umsetzung dieser Anforderung ist beabsichtigt, eine verpflichtende Schulungsmaßnahme mit Kompetenznachweis Anlage 1 einzuführen. Alle Beschäftigten sollen das von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) angebotene Lernprogramm „Möglichkeiten und Grenzen von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung“ absolvieren und im Anschluss den Test zum Erwerb des KI- Kompetenzscheins (KEKS) nachweislich durchführen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Für die jeweiligen Nutzenden einer KI- Anwendung. Auf die Nutzung der jeweiligen KI- Anwendung. Ja, zur allgemeinen Sensibilisierung und für einzelne KI-Anwendungen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesfinanzhof (BFH) Alle Beschäftigten des BFH. Dienstliche Nutzung (Recherchen, Unterstützung bei der Erstellung von Texten, Zusammenfassung von Texten u.ä.). Fortbildungen der BAköV. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Alle Beschäftigten des BMWSB. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der KI-Plattform KIPITZ und der darauf angebotenen Funktionalitäten. Es werden folgende Angebote genutzt: - BAköV Lernpfad „Kompetenzaufbau zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. - BMZ Datenlabor Lernpfad „KI verstehen im öffentlichen Dienst“: Anlage 1 - BMWSB interne Veranstaltung für Führungskräfte: - Geschäftsstelle Fortbildung Bundesbau: KI Tools für die Bundesbauverwaltung. Die Inanspruchnahme weiterer (externer) Weiterbildungsangebote ist möglich. Bundesministerium der Finanzen - Alle Beschäftigten des BMF Auf die Nutzung des behördeninternen KI-Dienst KIPITZ und stark eingeschränkt über öffentliche KI- Dienste:ausschließlich nur für öffentlich zugängliche Daten und ohne Anmeldung/persönliche Identität, insbesondere für Recherche und Übersetzungen. Ausschluss sensibler Daten, Kennzeichnungspflichten und die persönliche, redaktionelle Verantwortung der Beschäftigten stehen bei Dienstanweisung im Mittelpunkt. Die BAköV (Bundesakademie für öffentliche Verwaltung) bietet als zentrale Fortbildungseinrichtung des Bundes den BMF- Beschäftigten diverse Fortbildungen zum Thema „KI“ an. Diese werden kontinuierlich erweitert und fortentwickelt. Der Zeitansatz ist individuell je nach Veranstaltung und richtet sich zwischen 2- stündigen Impuls-Vorträgen bis hin zu 2-tägigen Lehrgängen. Zudem stehen den BMF- Beschäftigten E-Learnings sowie Fortbildungen aus Anlage 1 dem BMZ-Datenlabor zur Verfügung. Die Dauer der Fortbildungen variieren von 1- 2 Stunden bis zu mehreren Wochen. Die Inhalte werden entsprechend den Entwicklungen auf dem Gebiet der KI ständig angepasst. Weiterhin wird den BMF- Beschäftigten in der hausinternen Fortbildungsreihe "KI- Kompakt" praxisnahes Wissen zum Thema KI in einem 15 Minütigen Onlineformat angeboten. Bundesministerium der Finanzen Generalzolldirektion Alle Beschäftigten der Zollverwaltung Auf jegliche Nutzung von KI - Laut einer eigenen Dienstvereinbarung ist die Nutzung von KI nur mit den vorgeschrieben (fachspezifischen) KI-Systemen erlaubt Eigenes KI-Lernmodul für alle Zollbeschäftigten sowie die oben beschriebenes Lernangebote der BaKöV und des BWZ nach individuellem Bedarf und Notwendigkeit. Anlage 1 Bundesministerium der Finanzen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Alle Beschäftigten des BZSt. Auf die Nutzung von öffentlich zugänglichen KI-Systemen im Internet (unter Beachtung der weiteren Bestimmungen der Dienstanweisung).. Die Nutzung darf ausschließlich • als anonymer Nutzer ohne Registrierung (eine Ausnahme gilt sofern ein dienstlicher Account zur Nutzung eines Dienstes in den eine KI-Funktion integriert ist, zur Verfügung gestellt wird) • zur Durchführung moderner Internetrecherchen und zur Übersetzung von bestimmungsgemäß öffentlich zugänglichen Informationen • zur dienstlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgen. Vor der erstmaligen Nutzung öffentlich zugänglicher generativer KI- Systeme ist durch den Dienstherrn sicherzustellen, dass die Beschäftigten ausreichende KI-Kompetenz erwerben. Als zentraler Fortbildungsdienstleister bietet die BAköV (die oben beschreiben) modulare Bausteine für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahme n an. Zur Aneignung der notwendigen Kompetenzen sollen die Beschäftigten, den Screencast „Möglichkeiten und Grenzen von KI“ der BaKöV anschauen und den zugehörigen Test (KIKompetenz-Schein – KEKS) absolvieren. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alle Beschäftigten des BMBFSFJ KI-Systeme dürfen ausschließlich unterstützend im Kontext dienstlicher Tätigkeiten eingesetzt werden. Ja, Angebote der BAKöV, Schulungsangebot des BMZ, ergänzende Angebote im Haus nach Bedarf. Anlage 1 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alle KIPITZ-Nutzenden im BMLEH Die Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die dienstliche Nutzung von generativen KI-Anwendungen im KIPITZ-Portal Es besteht eine verpflichtende Einführungsschulung mit KI- und KIPITZ-Grundlagen sowie begleitende Befähigungsformate und Angebote für verschiedene Zielgruppen (u.a. Expertenvorträge), i.d.R. mit einer Dauer von ca. 60-90 Minuten. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BfR Alle Beschäftigten des BfR Es gibt im BfR darüberhinausgehende Regeln, die für alle Personen innerhalb des BfR gelten. Dies sind: – Ethischer Leitfaden: Gemeinsames Bekenntnis vom BfR und vom JKI zur chancenorientierten und verantwortungsvollen Anwendung von KI-Methoden – Hausverfügung: Regeln beim Einsatz künstlicher Intelligenz, insbesondere als Umsetzung der KI-VO – Operativer Freigabeprozess: interner Antrag per Checkliste zur Einführung und Nutzung von KI- Systemen – Systemspezifische Regeln: weitere Regeln, die im Zuge des Für die Basisqualifikation nach Art. 4 KI-VO nutzt das BfR die Angebote der BAköV und den KI-Kompetenz-Schein (KEKS) als Nachweis. Eine Fortführung und Ausweitung dieses Angebots werden begrüßt. Für fortgeschrittene Themen nutzt das BfR die Fortbildungen des KIDA-Verbunds. Für produktspezifische Qualifikationen greifen wir auf Angebote der Hersteller zurück. Das BfR verfügt darüber hinaus über ein KI- Anlage 1 Freigabeprozesses für ein KI- System festgelegt werden Die genannten Dokumente beziehen sich auf alle Nutzungen innerhalb der Arbeit des BfR, insbesondere in der Verwaltung, Bewertung und Wissenschaft. Schulungskonzept, das schrittweise umgesetzt wird. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat JKI Alle Mitarbeitenden des JKI in Forschung und Verwaltung Im JKI gibt es den gemeinsam mit dem BfR erarbeiteten „Leitfaden: Anwendung von KI-Methoden in Arbeitsbereichen des BfR und JKI“. Die Regelungen gelten für alle Arten von Nutzung in Forschung und Verwaltung. Für die Nutzung von KI werden die Fortbildungsmodule der BAKöV einschließlich des „KI-Führerscheins“ KEKS beworben und genutzt. Forschende, welche im Rahmen ihrer Projekte spezielle Modell nutzen oder anpassen und weiterentwickeln, werden auf das sich aufbauende Anlage 1 Fortbildungs- und Austauschangebot des KI- Verbundes im Rahmen von KIDA orientiert. Der Umfang der Fortbildungen reicht von online-Kursen bis zu Summer-Schools. Anlage 1 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat MRI Gesamte Belegschaft. Die MRI-interne KI-Handreichung richtet sich an die gesamte Belegschaft; nach einer tiefgehenden Überarbeitung der KI- Handreichung im Juli 2026 wurde ein Kapitel ausgekoppelt, das sich ausschließlich an Entwicklungsteams richtet. Dieses wird nun in einer Art Zusatz- Leitfaden für Entwickler und Entwicklerinnen aufbereitet und deckt insbesondere Anforderungen durch die KI-Verordnung ab. Daneben gibt es einen Leitfaden zur Nutzung des internen KI-basierten Chatbots, der sich ebenfalls an alle richtet und dessen Inhalte speziell für Entwicklungsteams und Fortgeschrittene im Rahmen von Fachvorträgen vertieft werden. Zusätzlich steht im Intranet eine detaillierte Liste mit Cloud- und KI- Diensten bereit, die genaue Informationen zum Datenfreigabelevel für die jeweiligen Anwendungen liefert. Die KI-Handreichung soll im Grunde alle Arten der KI-Nutzung abdecken. Sowohl die Nutzung interner Dienste, wie bspw. des Chatbots, eines Transkriptionstools Es werden sowohl Fachvorträge, als auch Workshops und kürzere sogenannte Coffee Lectures angeboten. Die Fachvorträge und Workshops sind zw. 1 und 1,5 Stunden lang. Die Coffee Lectures sind 30 min lang. Im laufenden Jahr wurden bereits 9 Fachvorträge und Workshops zu folgenden Themen durchgeführt:* Nutzung interner KI- Dienste* Nutzung von externen Diensten in der Public Cloud* Sicherer Umgang mit KI- Ergebnissen* KI-Chatbot für Anfänger* KI-Chatbot und Retrieval Augmented Generation für FortgeschritteneDaneben gab es Coffee Lectures u.a. zu KI-Agenten und KI- Chatbots. Bis zum Jahresende sind Wiederholungen der Fachvorträge geplant. Zusätzlich werden alle Beschäftigen auf das Anlage 1 oder eines Übersetzungstools, als auch die Nutzung public- cloudbasierter KI-Dienste, für die das MRI Lizenzen vorhält (bspw. BioRender, Scopus AI, Statista AI,..). Insbesondere sensibilisiert die Handreichung die Belegschaft für erwartbare Risiken durch die Nutzung von Diensten in der Public Cloud, für die keine Lizenzen bereitstehen. Angebot der BAköV hingewiesen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich Aufzeichnungen vergangener Fachvorträge online anzuschauen, bspw. zu den Themen Prompting, Computer Vision, Data Labelling, usw. Anlage 1 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Thünen-Institut Die Thünen-KI-Richtlinie und auch der Handlungsleitfaden zum Umgang mit großen Sprachmodellen gelten für alle Mitarbeitenden des Thünen-Instituts, sowie für alle sonstigen Personen, die sich im Rahmen von Besuchen, Praktika, Ausbildungen, Projekten oder sonstigen Tätigkeiten mit Zustimmung des Thünen-Instituts in dessen Verantwortungsbereich aufhalten und IT- Infrastrukturen nutzen. Das Thünen-Institut sieht mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) eine große Chance, die Zukunft der Forschung - aber auch der Verwaltung - proaktiv zu gestalten. Mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verfolgt das Thünen-Institut das Ziel, mithilfe von KI die Mitarbeitenden in allen Bereichen bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu unterstützen und repetitive oder besonders zeitintensive Arbeitsschritte zu übernehmen. Die KI dient daher als Hilfsmittel und soll keine Kernaufgaben übernehmen oder Arbeitskraft ersetzen. Das Thünen- Institut verfolgt insofern einen menschenzentrierten Ansatz. Inhaltliche Entscheidungen müssen immer durch den Menschen getroffen werden. Die Thünen-KI-Richtlinie regelt den Umgang mit KI-Anwendungen/ Systemen unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig oder kostenlos, bundesintern, Thünen-intern oder von externen Anbietern, wie dem eigenen KIDA (KI- und Datenakzelerator) -Verbund im Ressort, zur Verfügung stehen. Ja, es werden KI- Weiterbildungen angeboten. Das Thünen-Institut unterstützt seine Mitarbeitenden gezielt bei der Weiterqualifizierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Hierfür stehen unterschiedliche Formate zur Verfügung, die je nach Vorkenntnissen, Interessen und Aufgabenfeld flexibel genutzt werden können. So gibt es neben Thüneninternen Online-Kursen, auch die Online- Lernplattform KI-Campus, die Angebote des eGov- Campus sowie das gemeinsame Fortbildungsangebot des KIDA-Verbunds. Hier eine Übersicht der Thünen-KI- Schulungen im Thünen- Fortbildungsprogramm für das Jahr 2026: (1) KI-Grundschulung (eintägiges Webinar für alle Mitarbeitenden, die sich mit KI beschäftigen) Anlage 1 Die Entscheidung darüber, ob und welche KI-Systeme eingesetzt werden, obliegt der Leitung des Thünen-Instituts. Diese entscheidet unter anderem vor dem Hintergrund von Informationssicherheit, Datenschutz und Geheimschutz, ob und welche KI-Systeme für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. (2) KI-Einsatz in der Wissenschaft – wissenschaftliches Schreiben und Literaturrecherche (eintägige Online-Schulung für alle Mitarbeitenden, die KI-gestützte Werkzeuge für ihre wissenschaftliche Arbeit kennenlernen und reflektiert einsetzen möchten) (3) KI für die quantitative Datenanalyse (eintägige Online-Schulung, Vertiefungskurs für Fortgeschrittene) (4) KI-Campus-Original: KI für Alle 1 – Einführung in die Künstliche Intelligenz (Online-Kurs (E-Learning), 14 Wochen à 3 Stunden, Angebot für alle, keine Vorkenntnisse erforderlich) (5) KI-Campus-Original: KI für Alle 2 – Verstehen, Bewerten, Reflektieren (Online-Kurs (E-Learning), 14 Wochen à 3 Stunden, Angebot für alle, Aufbau auf Teil 1) (6) KI-Campus-Original: Anlage 1 Von der Datenanalyse zur Datengeschichte (Online- Kurs (E-Learning), 36 Stunden, Angebot für alle Mitarbeitenden mit Interesse an Datenanalyse und Data Storytelling) (7) KI-Campus-Original: KI in öffentlichen Verwaltungen (Online-Kurs (E-Learning), 5 Wochen à 60 min, Angebot für Mitarbeitende mit einem grundlegenden Verständnis von den Aufgaben öffentlicher Verwaltungen (8) eGov-Campus: KI in öffentlichen Verwaltungen (Online-Kurs (E-Learning), 14 Wochen à 3 Stunden, Angebot für alle Mitarbeitenden) Anlage 1 Bundesmiisterium der Verteidigung BMVg sowie Geschäftsbereich Gesamte Belegschaft. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) gilt neben den allgemeinen Leitlinien des BMI die Konzeption “Künstliche Intelligenz im GB BMVg“. Darüber hinaus gelten alle Vorschriften, Sicherheitsrichtlinien und Regelungen des GB BMVg zur Nutzung von IT-Systemen. Die Konzeption bezieht sich auf jede Art der Nutzung und Erprobung von KI im GB BMVg Im GB BMVg regelt die „Konzeption Künstliche Intelligenz“ eine dreistufige Ausbildung und Qualifizierung mit Basisbefähigung, erweiterte Befähigung und Führungskräfte die. Darüber hinaus ist bei der Beschaffung von KI- Systemen jeweils eine weitergehende Befähigung zu prüfen. Das Angebot wird zunehmend ausgebaut. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Die Leitlinien gelten für alle Mitarbeitenden. Im BMUKN ist die Nutzung von KI- Systemen auf externen Servern wegen der damit verbundenen Risiken derzeit nicht zugelassen. Stattdessen steht den Mitarbeitenden das Assistenzsystem KIRAS auf Basis eines open weights LLM zur Verfügung, das auf interner Infrastruktur betrieben wird. Die Leitlinien regelen die Nutzung von KIRAS und ergänzt die allgemeinen Leitlinien des BMI. Die Leitlinien beziehen sich auf die dienstliche Nutzung insbesondere für folgende Einsatzfelder: Erzeugung von Textentwürfen; Es gibt ein mehrstufiges Schulungskonzept – von einer einmaligen Einführungsveranstaltung über regelmäßige Basissensibilisierungen bis hin zu individuellen Beratungsterminen und dauerhaftem Help-Desk-Support. Zusätzlich stehen bundesweite e-Learning-Angebote (BAköV) und weitere Informationsmaterialien (BeKI, KIPITZ) zur Verfügung, sodass das Anlage 1 Brainstorming; Umformulierungen (sprachlicher Feinschliff, einfache Sprache); Zusammenfassung von Texten; Extraktion von Informationen (z.B. behandelte Hauptargumente oder Themenbereiche) aus längeren Texten; Allgemeine Übersetzung von Texten Personal je nach Bedarf und Erfahrung mehrere Weiterbildungs- und Unterstützungsoptionen nutzen kann. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Die Leitlinien gelten für alle Mitarbeitenden. Die Leitlinien beziehen sich auf die dienstliche Nutzung der im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereitgestellten KI-Anwendungen. Hierzu werden auf der amtsinternen Infrastruktur verschiedene Sprachmodelle zur Verfügung gestellt. Die Ausgestaltung der Leitlinien orientiert sich an den einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie den Handlungsempfehlungen der Für die Beschäftigten des BfS werden amtsweite Basisschulungen zur Nutzung von KI- Anwendungen angeboten. Ergänzend stehen bedarfsorientierte Workshopformate zur Vertiefung spezifischer Anwendungsfälle sowie individuelle Beratungs- und Begleitungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt eine bedarfsgerechte Anlage 1 Beratungsstelle Künstliche Intelligenz (BeKI). Unterstützung bei der Identifikation geeigneter interner und externer Weiterbildungsangebote. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umweltbundesamt (UBA) Die KI-Leitlinien gelten sowohl für Mitarbeitende des UBA als auch für Auftragnehmende. Sie ergänzen die allgemeinen Leitlinien des BMI und sind speziell auf die Anforderungen des Umweltressorts zugeschnitten. Die Leitlinien regeln den Einsatz generativer KI-Modelle in folgenden Bereichen: Fachliche Nutzung (z. B. Zusammenfassen, Übersetzen, Stilvorschläge, Rechtschreibkorrektur), Kreativschöpferische Nutzung (z. B. Schreiben von Texten, Erstellen von Bildern), Wissenschaftliches Arbeiten (insbesondere bei Publikationen), Barrierefreie Gestaltung. Das KI-Lab am UBA vermittelt im Rahmen des "SmartLab" Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs umfassende Kompetenzen im Bereich KI. Die ANgebote umfassen die Vermittlung von technischen Grundlagen, Prinzipien verantwortungsvollen Einsatzes von KI, praktische Anwendungen und Kompetenzen im Bereich Arbeitskultur. Zudem gibt es eine KI-Sprechstunde für bedarfsgetriebene Beratung. Diese internen Angebote ergänzen die externen Fortbildungen insbesondere der BAköV. Anlage 1 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Die Leitlinien gelten für alle Mitarbeitenden. Die Richtlinien sollen den Beschäftigten des BASE Orientierung für die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von Online-Diensten im Arbeitskontext, beispielsweise von Internetsuchmaschinen (z. B. Google), Online- Übersetzungsdiensten (z. B. DeepL) und Online-Sprachmodellen (z.B. ChatGPT, Gemini und Co.) sowie vergleichbaren Online-Diensten bieten. Ziel der Richtlinien ist es, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, vertrauliche Informationen zu schützen und Risiken durch die Nutzung dieser Dienste zu minimieren. Darüber hinaus wird derzeit eine Governance zu regulatorischen Anforderungen und organisationsinternen Vorgaben für die Einführung von KI entwickelt. Alle Mitarbeitende im BASE haben eine grundlegende KI-Schulung mit Abschlusstest absolviert. Für einen zielgruppengerechten und aufgabenbezogenen Kompetenzausbau wird bis Herbst 2026 ein KI- Kompetenzmodell fertigstellt, das anhand von Nutzungsprofilen und Kompetenzniveaus Weiterbildungsangebote, auf Basis eines vorab duchgeführten Kompetenzchecks, über Lernpfade ermöglicht. In internen Kurzformaten steht allen Mitarbeitenden zusätzlich eine praxisorientierte Wissensvermittlung (z.B. Prompting, KI-Ethik, Regulatorien) zur Verfügung. Anlage 1 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesamt für Naturschutz (BfN) Der Leitfaden gilt für alle Mitarbeitenden Dieser erweiterte, BfN-interne Leitfaden ist das Ergebnis der Pilotphase zur Nutzung von Anwendungen generativer Künstlicher Intelligenz (genKI) wie beispielsweise großen Sprachmodellen oder Bildgeneratoren. Er fasst Hinweise für den Umgang mit genKI zusammen und richtet sich an alle Mitarbeitenden. Der Leitfaden fokussiert sich gegenwärtig auf die Nutzung von genKI-Anwendungen, die frei verfügbar sind und die über den Webbrowser oder Apps genutzt werden können Neben den E-Learning Angeboten der BaköV und insb. Des Lernpfads zur KI bietet das BfN im Rahmen seiner Möglichkeiten über die KI-Koordination auch eigene Weiterbildungsformate an. Diese reichen von hausweiten Informationsveranstaltunge n zu KI-Kompetenzen, über Themenlabs zu KI- Anwendungsfeldern oder der Individualberatung z.B. bei der Ausgestaltung von Forschungsvorhaben mit KI- Bezug. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Handreichung gilt sowohl für BMZ-Mitarbeitende als auch für Dienstleistungsunternehm en des BMZ. Richtlinien für den Einsatz generativer KI im BMZ. Diese gilt für BMZ-intern entwickelte sowie externe generative KI- Anwendungen, sofern nicht anders angegeben. Eine 1,5-stündige KI-Grundlagenschulung ist für alle Mitarbeitenden im BMZ vor der Nutzung von KI für den Dienstgebrauch verpflichtend. In dieser Schulung werden die Richtlinien der Handreichung erläutert sowie weitere Regeln und Prinzipien für die ethische und rechtliche Nutzung von KI vermittelt. Darüber Anlage 1 hinaus werden freiwillige Prompting-Schulungen zur effektiven Nutzung von KI angeboten sowie vertiefende Schulungen zu Recht und Ethik im Bereich KI. Bundesministerium für Gesundheit Beschäftigte des BMG KI-Erprobung Regelmäßige sowie bedarfsorientierte Schulungen und Nutzungseinweisungen zur KI-Erprobung in Inhouse- Formaten sowie Empfehlung der Teilnahme an den Formaten der BAköV (ILIAS) Bundesministerium für Gesundheit Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Beschäftigte des BIÖG. Ausgewählte Browserlösungen in kostenfreien Varianten. Interne Daten dürfen nicht verarbeitet werden. KI-Führerschein: verpflichtende E-Learning Basisschulung (2 Stunden), KI-Kompetenzanalyse mit Bertelsmann Stiftung zur Erstellung individueller KI- Kompetenzprofile und Lernpfade. Bundesministerium für Gesundheit Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) Beschäftigte des BfArm Vergleichbar mit den allg. Leitlinien des BMI ist der Fokus nicht auf spezifische KI eingeschränkt. Ja, wiederkehrend hausweit für die Nutzung große Sprachmodelle und bei Bedarf Spezialschulungen für KI-Experten. Anlage 1 Bundesministerium für Gesundheit Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) KI-Leitlinien für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des PEI Unterstützende Nutzung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Formulierungshilfe bei Texterstellung, Ideenfindung, Erstellung von Illustrationen (Icons), Transkription Ja, u.a. externe Team- Schulung zu KI in der Wissenschaftskommunikati on im Oktober 2025. Weitere Schulungen z.B. über BAköV (ILIAS) sind vorgesehen. Bundesministerium für Gesundheit Robert Koch-Institut (RKI) Beschäftigte des RKI Nutzung cloudbasierter externer generativer KI-Sprachmodelle (z. B. ChatGPT und vergleichbare Dienste). Die Leitlinie regelt insbesondere Datenschutz und Vertraulichkeit, Urheberrecht, Kennzeichnung der KI-Nutzung, Verantwortlichkeiten sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Nutzung. Ja, strukturierte KI- Weiterbildungen und Selbstlernangebote wie E- Learnings sowie Angebote der BAköV (ILIAS). Ergänzende Seminare zu ChatGPT, Kommunikation mit KI und KI- Anwendungen in der Verwaltung. Das Angebot reicht von Grundlagen bis zu Vertiefungskursen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Beschäftigte des BMAS Im BMAS gilt eine Dienstvereinbarung zur Erprobung und Nutzung einer auf künstlicher Intelligenz basierten Suche. Ja, auf Basis eines Konzeptes zum systematischern Aufbau von KI-Kompetenz werden im BMAS zielgruppenspezifsiche Weiterbildungen angeboten. Sie vermitteln Kenntnise zur technischen Funktionsweise von KI, Bedeutung von Daten und Umgang mit KI- generierten Inhalten. Es werden u.a. Schulungen zur Anlage 1 Grundsensibilisierung zum Thema KI und Prompting für unterschiedliche Erfahrungsstufen angeboten. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesamt für Soziale Sicherung Beschäftigte des BAS Das BAS hat auf der Grundlage der Allgemeinen Leitlinien des BMI einen Entscheidungsbaum für die Nutzung generativer AI festgelegt. Das BAS bietet zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote, die Lerninhalten von Bildungsdienstleistern, Schulungsplattformen (u.a. eGov) und anderer Behörden (u.a. BMDS) bündelt. Zudem führt das BAS verpflichtende Grundschulungen zum Umgang mit KI durch. Bundesministerium für Arbeit und Soziales* Bundessozialgericht (BSG) Beschäftigte des Bundessozialgerichtes Das Bundessozialgericht hat Hinweise zur Nutzung von KI- Anwendungen im Bundessozialgericht erarbeitet. Die Hinweise sind für die nichtrichterlichen Gerichtsangehörigen verbindlich und dienen - unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit - im Kernbereich der Rechtsprechung den Richterinnen und Richtern der Orientierung für den Einsatz von KI im dienstlichen Kontext. Das Bundessozialgericht nutzt Weiterbildungsangebote der BaköV zum Aufbau von KI- Kompetenz. Anlage 1 Auswärtiges Amt KI-Charta: Auswärtiger Dienst jegliche Nutzung KI-Briefing: Schnelllernkurs, wie sich KI-Werkzeuge an den Auslandsvertretungen nutzen lassen (nach Bedarf, 60 Min.) KI-Minis:Kurzschulungen zu verschiedensten Themen im Bereich KI und Daten mit Fokus auf Anwendungen, die im AA verfügbar sind (1- 2x monatlich, 30 Min.) Anwendungsspezifische Trainings wie F13- Sprechstunden & PLAIN Bootcamps (Workshops bis zu 10 Std.) werden nach Bedarf angeboten, zum Beispiel nach der Veröffentlichung neuer Funktionen oder Anwendungen. "KI und Daten"-Tag zu KI- Nutzung, Datenqualität und Strategie (1x pro Ausbildungs-Kohorte) Bundesministerium für Verkehr Für alle Beschäftigten generelle Nutzung von KI Das BMV bietet für alle Beschäftigten verpflichtende E-Learning- Module zur KI- Qualifizierung an, die zentral für das Ministerium und Anlage 1 seinen Geschäftsbereich bereitgestellt werden. Die Schulungen vermitteln Grundlagen zu KI, KI- Anwendungsfeldern, rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken, der Bewertung von KI-Ergebnissen sowie dem Prompting. Sie erfüllen zugleich die Anforderungen des EU AI Act. Bundesministerium für Verkehr alle Behörden im Ressort BMV Für alle Beschäftigten generelle Nutzung von KI Das Angebot von Fort- und Weiterbildungen obliegt grundsätzlich den einzelnen Geschäftsbereichsbehörden. Das BMV bietet für alle Beschäftigten verpflichtende E-Learning- Module zur KI- Qualifizierung an, die zentral für das Ministerium und seinen Geschäftsbereich bereitgestellt werden. Bundesministerium des Innern Für alle Beschäftigten Dienstliche Nutzung der KI- Plattform des ITZBund (KIPITZ) Im Ressort des Bundesinnenministeriums wird inbsesondere das Fortbildungsangebot des Lehrpfads "Künstliche Intelligenz" der Bundesakademie für Anlage 1 öffentliche Verwaltung (BAköV) genutzt. KI- Kompetenzen werden zusätzlich in Sprechstunden vertieft. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierun g Im BMDS werden neben dem Fortbildungsangebot des Lehrpfads "Künstliche Intelligenz" der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zusätzlich u.a. folgende Schulungsmöglichkeiten angeboten: - Wöchentliches KI- Multiplikatorenformat - KIPITZ- Anwendungsschulung inklusive KI- Grundlagenschulung - KI-Prompitng-Schulungen - KI- Führungskräfteschulungen Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen