Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7187)
Text
Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7187)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7443
21. Wahlperiode 31.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Donata Vogtschmidt,
Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7187 –
Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ berichtete am 13. Juni 2026, eine Recherche
zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Reden und Artikel des
Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger,
habe ergeben, dass mindestens eine seiner Reden vollständig KI-generiert
gewesen sei. Bei weiteren seien vermutlich zumindest ganze Passagen durch KI
erstellt worden, darunter vier Reden vor dem Deutschen Bundestag. Auch ein
Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS)“ klinge
so, als sei er maschinell geschrieben worden (www.zeit.de/politik/deutschlan
d/2026-06/karsten-wildberger-bundesdigitalminister-reden-ki-generierung).
Die Nutzung von KI sei Redaktionen nicht gesondert offengelegt worden,
habe ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) der Zeitung „DIE ZEIT“ mitgeteilt. Zu den redaktionellen
Grundsätzen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ gehört es, keine
Originalbeiträge mit von KI generiertem Text zu veröffentlichen. Infolge der
Berichterstattung hat die „FAZ“ den Text von ihrer Website entfernt (www.zei
t.de/digital/internet/2026-06/karsten-wildberger-ki-reden-gastbeitrag-
cdugxe). Ein weiterer Gastbeitrag des Bundesministers am 4. April 2026 im
„Handelsblatt“ wurde von dessen Redaktion infolge der Berichterstattung
zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung überprüft (Deutsche Presse-Agentur).
Die vom Bundesministerium des Innern (BMI) 2025 veröffentlichten
„Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“
empfehlen: „Ein transparenter Umgang mit der KI-Nutzung kann wesentlich dazu
beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in den KI-Einsatz durch den Staat
zu stärken – dies gilt insbesondere in der Kommunikation nach außen.“
In einem Interview mit der Zeitung „DIE ZEIT“ sagte der Bundesminister im
Dezember 2025, er nutze KI-Chatbots privat ein bis zwei Stunden am Tag
(www.zeit.de/2025/54/karsten-wildberger-digitalminister-kuenstliche-intellige
nz-china-usa). In einer Antwort des Bundesministeriums auf eine Anfrage
zum Informationsfreiheitsgesetz mit Bezug auf dieses Interview teilte das
Bundesministerium mit, „Minister Wildberger hat in seiner Funktion als
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung bisher keine KI-Chatbots
genutzt“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/chat-protokolle-von-karsten-wildberg
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 30. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
er-mit-ki-chatbots/1081108/anhang/2026-02-02-bescheidchat-protokolleki-ch
atbots_geschwaerzt.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Künstliche Intelligenz (KI) ist Schlüsseltechnologie. Durch den Einsatz von KI
kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen
Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur
Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als
Arbeitswerkzeug nutzen. KI kann dabei bei der Erstellung von Reden und
Artikeln – aber auch bei weiteren Texten sowie allgemeiner Verwaltungsarbeit
eingesetzt werden, stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Prüfung
und Letztverantwortung. Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und
Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder
Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI
ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt.
Nach den Empfehlungen der Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz
in der Bundesverwaltung prüfen Nutzerinnen und Nutzer KI-generierte Inhalte
vor der weiteren Verwendung fachlich (vgl. Leitsatz A 4). Wenn KI-generierte
Inhalte von Menschen geprüft werden – fachlich, redaktionell und qualitativ, ist
regelmäßig keine weitere Kennzeichnung notwendig (vgl. Leitsatz A 5). Dies
entspricht auch den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 Satz 4 und 5 der
KI-VO.
KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug zur Unterstützung. Die Bundesregierung
fördert die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist, dass die
Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung – aber auch der Wirtschaft – hier
einen erheblichen Produktivitätsschub nehmen kann und auch muss.
1. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung,
Dr. Karsten Wildberger, Reden vor dem Deutschen Bundestag gehalten,
die zum Teil oder vollständig durch Software zur Erzeugung von Text,
sogenannte generative KI, erstellt wurden?
a) Wie viele Reden wurden auf diese Weise erstellt, und um welche
Reden handelt es sich konkret?
b) Welche dieser Reden wurden vollständig durch KI entworfen oder
erstellt?
c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum
Einsatz?
d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt?
e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet?
f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI
zum Einsatz kam?
Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet.
KI ist ein unterstützendes Arbeitswerkzeug, das in zahlreichen
Arbeitsprozessen genutzt wird. Nutzerinnen und Nutzer prüfen KI-generierte Inhalte generell
vor der weiteren Verwendung fachlich und überarbeiten diese auch
entsprechend redaktionell. Etwaige Prompt-Formulierungen oder die Nutzungstiefe
der KI sind insoweit regelmäßig Zwischenergebnisse im Rahmen interner
Arbeitsprozesse der Verwaltung. Weitergehende Informationen im Sinne der
Fragestellung liegen nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
2. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung,
Dr. Karsten Wildberger, Artikel in Zeitungen oder Zeitschriften
veröffentlicht, die zum Teil oder vollständig durch KI erstellt wurden?
a) Wie viele Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und um welche
Artikel handelt es sich konkret?
b) Wenn ja, in welchen Fällen wurde das den Redaktionen offengelegt?
c) Auf welche Weise und durch wen wurde KI für die Erstellung der
Artikel genutzt?
d) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum
Einsatz?
e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils im BMDS veraktet?
f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI
zum Einsatz kam?
Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung geht transparent
mit dem Einsatz von KI um und hat dies beispielsweise in mehreren Interviews
– schriftlich wie mündlich – erläutert. Auf der BMDS-Webseite findet sich
zudem eine Stellungnahme zum KI-Einsatz in Reden und Gast-beiträgen, auf die
zur Beantwortung der Fragen explizit verwiesen wird: https://bmds.bund.de/akt
uelles/aktuelle-meldungen/detail/ki-einsatz-in-reden-des-ministers
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.
3. Wurden in anderen Bundesministerien oder in nachgeordneten Behörden
Reden oder Artikel der Bundesminister oder Bundesministerinnen oder
Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre teilweise oder vollständig durch
generative KI erstellt?
a) Wie viele Reden oder Artikel wurden auf diese Weise erstellt, und
um welche Reden oder Artikel handelt es sich konkret?
b) Welche dieser Reden oder Artikel wurden vollständig durch KI
entworfen oder erstellt?
c) Welches KI-Modell welchen Betreibers kam dabei jeweils zum
Einsatz?
d) Mit welchen Prompts wurden die Reden erstellt?
e) Was wurde zu dem Vorgang jeweils veraktet?
f) Ist aus der Akte jeweils ersichtlich, dass und in welchem Umfang KI
zum Einsatz kam?
Die Fragen 3 bis 3f werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
den Fragen 1, 4 und 5 verwiesen.
4. In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es,
über die allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden,
Richtlinien oder sonstige Regeln für die Nutzung von KI?
a) Für wen gelten diese Leitfäden oder Richtlinien jeweils?
b) Auf welche Arten der Nutzung von KI beziehen sie sich?
c) Werden für die Nutzung von KI Weiterbildungen angeboten, und
wenn ja welche und in welchem Umfang?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung
(KI-Leitlinien) setzen allgemeine Leitplanken für die Nutzung von KI in der
Bundesverwaltung. Daneben können innerhalb der Bundesverwaltung in den
Ressorts und Behörden gegebenenfalls weitere spezifische Regelungen für den
Einsatz von KI etabliert werden.
In der Bundesverwaltung steht für den Themenbereich "Künstliche Intelligenz"
ein Fortbildungsangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BA-
köV) zur Verfügung. Dieses wird durch anwendungsspezifische sowie
ressortspezifische Fortbildungsangebote ergänzt.
Im Übrigen wird auf die Anlage sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.*
5. Auf welche Weise wird die Nutzung von KI begrenzt, wenn es solche
Begrenzungen gibt (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
KI wird in der Bundesverwaltung als reguläres Arbeitswerkzeug eingesetzt,
stets eingebettet in einen Prozess mit menschlicher Vorbesprechung, Prüfung
und letztlicher Verantwortung. Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung
erfolgt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-
VO, der DSGVO, des BDSG, des SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und
zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus bestehen Leitlinien für
den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Werden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Texte oder
andere Daten (zum Beispiel Bilder oder Grafiken) für die Nutzung von
KI an Anbieter von KI-Systemen oder Sprachmodellen übermittelt (bitte
nach Bundesministerien und jeweils genutzter KI aufschlüsseln)?
Die Nutzung von KI in der Bundesverwaltung erfolgt im Rahmen der
bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der KI-VO, der DSGVO, des BDSG, des
SÜG sowie der jeweiligen Fachgesetze und zugehörigen
Verwaltungsvorschriften.
Für die Verarbeitung sensibler dienstlicher Daten besteht insbesondere die
zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ. KIPITZ wird in den
Rechenzentren des ITZBund betrieben. Auf KIPITZ können als Verschlusssache
eingestufte Daten des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch
verarbeitet werden. Eine Übermittlung von Daten an externe Anbieter von KI-
Systemen besteht bei KIPITZ dabei nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwotz zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/07443 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass interne und insbesondere
eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI-Software ausgewertet
wurde und wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche KI wird in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für
die Erstellung von Reden, Artikeln oder anderen Text- oder
Bildmaterialien benutzt (bitte nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)?
a) Wer hostet diese KI-Angebote?
b) Welche Anwendungen für welche KI-Basismodelle (Foundation
Models) werden dabei genutzt, und von wem wurden sie gegebenenfalls
nachtrainiert?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Einen Überblick über den KI-Einsatz in der Verwaltung bietet der über www.ki
marktplatz.bund.de öffentlich einsehbare „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“
(MaKI). Das zentrale KI-Transparenzregister für Bund, Länder und Kommunen
ermöglicht dabei einen transparenten Überblick über eingesetzte oder geplante
KI-Systeme und unterstützt die konsequente Nachnutzung bewährter KI-
Systeme, fördert Kooperationen und die Nutzung von Synergiepotenzialen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
9. Hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
dienstlich in irgendeiner Weise Chatbots oder andere Formen generativer KI
benutzt, und wenn ja, wozu?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten
zu den Frage 1, 2 und 5 verwiesen.
10. Wie viel Dienstzeit verbringen Beschäftigte der Leitungsebene des
Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung
durchschnittlich mit Chatbots oder anderen Formen generativer KI?
Entsprechende personenbezogene Daten werden nicht erhoben und liegen nicht
vor.
11. In welchen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden werden
interne dienstliche Dokumente (Vermerke, Vorlagen, E‑Mails) teilweise
oder ganz mit generativer KI erstellt?
a) Werden Mitarbeitende angewiesen, generative KI (teilweise) für die
Erstellungen dienstlicher Dokumente zu nutzen?
b) Steht es den Mitarbeitenden frei, generative KI für die (teilweise)
Erstellung dieser Dokumente zu nutzen?
c) Nach welchen dienstlichen Kriterien wird entschieden, ob dienstliche
Dokumente (teilweise) mit generativer KI erstellt werden?
d) Wird die (teilweise) Verwendung generativer KI kenntlich gemacht,
wenn ja, in welchen Fällen und wie?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
den Fragen 4 bis 6 und 8 verwiesen.
Anlage 1
Ressort
Geschäftsbereichsbehörde
Frage 4: In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gibt es, über die
allgemeinen Leitlinien des BMI hinausgehend, Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regeln für
die Nutzung von KI?
a) Für wen gelten diese
Leitfäden oder Richtlinien
jeweils?
b) Auf welche Arten der Nutzung
von KI beziehen sie sich?
c) Werden für die Nutzung
von KI Weiterbildungen
angeboten, und wenn ja
welche und in welchem
Umfang?
Bundesministerium
für Forschung,
Technologie und
Raumfahrt
Alle Beschäftigten des
BMFTR
Das BMFTR verfügt im Rahmen des
Informationssicherheitsmanagemen
ts über eine Richtlinie zum Einsatz
von generativer KI (interne KI-
Richtlinie).Die interne KI-Richtlinie
differenziert zwischen externen KI-
Angeboten, KI-Diensten der
Bundesverwaltung und
selbstgehosteten KI-Anwendungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dürfen generative KI im BMFTR
unter strenger Beachtung dieser
Richtlinie nutzen, um sie in
Geschäftsprozesse zu integrieren
und um Erfahrung mit
Sprachmodellen sammeln zu
können.
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nutzen die
regelmäßig durchgeführten,
mehrmoduligen, KI-
Kompetenzen vermittelnden
KI-Fortbildungen der
BAköV, ferner die
hauseigenen Schulungen zur
Informationssicherheit.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Alle Beschäftigten des
BMWE
Auf die Nutzung von KIPITZ und
großen Sprachmodellen im
Allgemeinen.
Im BMWE wird das KI-
System KIPITZ genutzt. Die
Voraussetzung für die
Nutzung von KIPITZ ist der
erfolgreiche Abschluss des
sogenannten KI-
Anlage 1
Führerscheins. Der KI-
Führerschein ist ein
eLearning-Element, das aus
5 Modulen besteht und
einen zeitlichen Umfang von
insgesamt 2 Stunden
umfasst. Jedes Modul
schließt mit einem Test ab.
Der KI-Führerschein
informiert die Beschäftigten
im Hinblick auf die Nutzung
von KI-Systemen und
sensibilisiert u.a. zu
datenschutzrechtlichen
sowie ethischen Fragen.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
Alle Beschäftigten des
BAFA
Nutzung von generativen KI
Anwendungen.
Neben den von der BAKöV
angebotenen Schulungen
gibt es eine Onlineschulung
über das SAM Secova
Unterweisungstool. Dort
wird gem. Art 4 der EU-VO
ein ausreichendes Maß an KI
Kompetenz vermittelt und
die Beschäftigten werden
gegenüber KI Anwendungen
sensibilisiert.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesanstalt für
Materialforschung und
-prüfung (BAM)
Alle Beschäftigten des
BAM
Es wird in einem LLM-Leitfaden
neben einem Verweis auf die Cloud-
Richtlnie auf die Einhaltung der
Guten Wissenschaftlichen Praxis
(GWP) hingewiesen. Der
Fortbildungen der BAköV,
darüber hinaus keine
zusätzlichen, da zum Thema
Cloud-Nutzung und GWP
bereits eigene Prozesse,
Anlage 1
Schwerpunkt liegt auf der
wissenschaftlichen Arbeit.
Dokumentation und
Schulung existieren.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesanstalt für
Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR)
Alle Beschäftigten der BGR Jede Nutzungsart von KI. Ja. Die Nutzung jeglicher KI-
Systeme ohne
entsprechende Qualifikation
ist unzulässig.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundeskartellamt
(BKartA)
Alle Beschäftigten des
BKartA
Nutzung von amtsexternen
Werkzeugen der Künstlichen
Intelligenz, insbesondere großen
Sprachmodellen
Fortbildungen der BAköV.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Bundesnetzagentur
(BNetzA)
Alle Beschäftigten der
BNetzA.
Auf die Nutzung generativer KI.
Handlungsanweisung zur Nutzung
von großen Sprachmodellen sowie
die KIPITZ Nutzungsbedingungen.
Führungskräfte erhalten
eine zielgruppenorientierte
KI-Schulung. Darüberhinaus
werden Workshops zum
Prompten sowie zur KI-
Plattform "KIPITZ"
angeboten.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB)
Alle Beschäftigten der PTB. KI-Systeme im Sinne dieser Leitlinie
sind sämtliche in der PTB
eingesetzten, allgemeinen,
generativen KI-Systeme, die Inhalte
erzeugen (z. B. Texte, Bilder,
Videos), gleich ob diese von
externen Anbietenden (z. B.
ChatGPT, Gemini, Copilot, Claude,
kostenfrei und kostenpflichtig), vom
Bund oder der PTB selbst (z. B PTB-
Transkript) bereitgestellt oder lokal
auf Endgeräten betrieben werden.
Verbindliche
Grundlagenschulung
Künstliche Intelligenz als
Online-Unterweisung
Anlage 1
Dies umfasst insbesondere
Sprachmodelle, die Texte
verarbeiten und erstellen können,
aber auch solche generativen KI-
Systeme, die aus Textvorgaben Bild-
, Audio- oder Videoinhalte
generieren.
Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
Bundesverwaltungsgeric
ht (BVerwG)
Für alle Angehörigen des
Gerichts.
"Dienstanweisung für die
dienstliche Nutzung von KI-
Systemen" gilt für sämtliche
dienstliche Nutzungen von KI-
Systemen, unabhängig davon, ob
diese
• lokal (on-premises),
• über private oder staatliche Cloud-
Dienste oder
• als Web-Anwendungen
bereitgestellt werden.
Mit der Dienstanweisung für
die dienstliche Nutzung von
KI-Systemen im
Bundesverwaltungsgericht
ist geregelt, dass Endnutzer
KI-Systeme nur verwenden
dürfen, wenn sie über eine
ausreichende Schulung
verfügen und die
Funktionsweise sowie die
Grenzen des jeweiligen
Systems kennen. Zur
einheitlichen und
nachweisbaren Umsetzung
dieser Anforderung ist
beabsichtigt, eine
verpflichtende
Schulungsmaßnahme mit
Kompetenznachweis
Anlage 1
einzuführen. Alle
Beschäftigten sollen das von
der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung
(BAköV) angebotene
Lernprogramm
„Möglichkeiten und Grenzen
von Künstlicher Intelligenz
(KI) in der öffentlichen
Verwaltung“ absolvieren
und im Anschluss den Test
zum Erwerb des KI-
Kompetenzscheins (KEKS)
nachweislich durchführen.
Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
Deutsches Patent- und
Markenamt (DPMA)
Für die jeweiligen
Nutzenden einer KI-
Anwendung.
Auf die Nutzung der jeweiligen KI-
Anwendung.
Ja, zur allgemeinen
Sensibilisierung und für
einzelne KI-Anwendungen.
Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
Bundesfinanzhof (BFH) Alle Beschäftigten des BFH. Dienstliche Nutzung (Recherchen,
Unterstützung bei der Erstellung
von Texten, Zusammenfassung von
Texten u.ä.).
Fortbildungen der BAköV.
Bundesministerium
für Wohnen,
Stadtentwicklung
und Bauwesen
Alle Beschäftigten des
BMWSB.
Sie beziehen sich ausschließlich auf
die Nutzung der KI-Plattform
KIPITZ und der darauf
angebotenen Funktionalitäten.
Es werden folgende
Angebote genutzt:
- BAköV Lernpfad
„Kompetenzaufbau zum
Einsatz von Künstlicher
Intelligenz in der
öffentlichen Verwaltung.
- BMZ Datenlabor Lernpfad
„KI verstehen im
öffentlichen Dienst“:
Anlage 1
- BMWSB interne
Veranstaltung für
Führungskräfte:
- Geschäftsstelle
Fortbildung Bundesbau: KI
Tools für die
Bundesbauverwaltung.
Die Inanspruchnahme
weiterer (externer)
Weiterbildungsangebote ist
möglich.
Bundesministerium
der Finanzen
- Alle Beschäftigten des BMF Auf die Nutzung des
behördeninternen KI-Dienst
KIPITZ und stark eingeschränkt
über öffentliche KI-
Dienste:ausschließlich nur für
öffentlich zugängliche Daten und
ohne Anmeldung/persönliche
Identität, insbesondere für
Recherche und Übersetzungen.
Ausschluss sensibler Daten,
Kennzeichnungspflichten und die
persönliche, redaktionelle
Verantwortung der Beschäftigten
stehen bei Dienstanweisung im
Mittelpunkt.
Die BAköV
(Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung)
bietet als zentrale
Fortbildungseinrichtung des
Bundes den BMF-
Beschäftigten diverse
Fortbildungen zum Thema
„KI“ an. Diese werden
kontinuierlich erweitert und
fortentwickelt. Der
Zeitansatz ist individuell je
nach Veranstaltung und
richtet sich zwischen 2-
stündigen Impuls-Vorträgen
bis hin zu 2-tägigen
Lehrgängen.
Zudem stehen den BMF-
Beschäftigten E-Learnings
sowie Fortbildungen aus
Anlage 1
dem BMZ-Datenlabor zur
Verfügung. Die Dauer der
Fortbildungen variieren von
1- 2 Stunden bis zu
mehreren Wochen. Die
Inhalte werden
entsprechend den
Entwicklungen auf dem
Gebiet der KI ständig
angepasst.
Weiterhin wird den BMF-
Beschäftigten in der
hausinternen
Fortbildungsreihe "KI-
Kompakt" praxisnahes
Wissen zum Thema KI in
einem 15 Minütigen
Onlineformat angeboten.
Bundesministerium
der Finanzen
Generalzolldirektion Alle Beschäftigten der
Zollverwaltung
Auf jegliche Nutzung von KI - Laut
einer eigenen Dienstvereinbarung
ist die Nutzung von KI nur mit den
vorgeschrieben (fachspezifischen)
KI-Systemen erlaubt
Eigenes KI-Lernmodul für
alle Zollbeschäftigten sowie
die oben beschriebenes
Lernangebote der BaKöV
und des BWZ nach
individuellem Bedarf und
Notwendigkeit.
Anlage 1
Bundesministerium
der Finanzen
Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt)
Alle Beschäftigten des
BZSt.
Auf die Nutzung von öffentlich
zugänglichen KI-Systemen im
Internet (unter Beachtung der
weiteren Bestimmungen der
Dienstanweisung)..
Die Nutzung darf ausschließlich
• als anonymer Nutzer ohne
Registrierung (eine Ausnahme gilt
sofern ein dienstlicher Account zur
Nutzung eines Dienstes in den eine
KI-Funktion integriert ist, zur
Verfügung gestellt wird)
• zur Durchführung moderner
Internetrecherchen und zur
Übersetzung von
bestimmungsgemäß öffentlich
zugänglichen Informationen
• zur dienstlichen
Aufgabenwahrnehmung
erfolgen.
Vor der erstmaligen
Nutzung öffentlich
zugänglicher generativer KI-
Systeme ist durch den
Dienstherrn sicherzustellen,
dass die Beschäftigten
ausreichende KI-Kompetenz
erwerben.
Als zentraler
Fortbildungsdienstleister
bietet die BAköV (die oben
beschreiben) modulare
Bausteine für Schulungs-
und
Sensibilisierungsmaßnahme
n an.
Zur Aneignung der
notwendigen Kompetenzen
sollen die Beschäftigten, den
Screencast „Möglichkeiten
und Grenzen von KI“ der
BaKöV anschauen und den
zugehörigen Test
(KIKompetenz-Schein –
KEKS) absolvieren.
Bundesministerium
für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen
und Jugend
Alle Beschäftigten des
BMBFSFJ
KI-Systeme dürfen ausschließlich
unterstützend im Kontext
dienstlicher Tätigkeiten eingesetzt
werden.
Ja, Angebote der BAKöV,
Schulungsangebot des BMZ,
ergänzende Angebote im
Haus nach Bedarf.
Anlage 1
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
Alle KIPITZ-Nutzenden im
BMLEH
Die Nutzungsbedingungen beziehen
sich auf die dienstliche Nutzung von
generativen KI-Anwendungen im
KIPITZ-Portal
Es besteht eine
verpflichtende
Einführungsschulung mit
KI- und KIPITZ-Grundlagen
sowie begleitende
Befähigungsformate und
Angebote für verschiedene
Zielgruppen (u.a.
Expertenvorträge), i.d.R. mit
einer Dauer von ca. 60-90
Minuten.
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
BfR Alle Beschäftigten des BfR Es gibt im BfR
darüberhinausgehende Regeln, die
für alle Personen innerhalb des BfR
gelten. Dies sind:
– Ethischer Leitfaden:
Gemeinsames Bekenntnis vom BfR
und
vom JKI zur chancenorientierten
und verantwortungsvollen
Anwendung von KI-Methoden
– Hausverfügung: Regeln beim
Einsatz künstlicher Intelligenz,
insbesondere als Umsetzung der
KI-VO
– Operativer Freigabeprozess:
interner Antrag per Checkliste zur
Einführung und Nutzung von KI-
Systemen
– Systemspezifische Regeln: weitere
Regeln, die im Zuge des
Für die Basisqualifikation
nach Art. 4 KI-VO nutzt das
BfR die
Angebote der BAköV und
den KI-Kompetenz-Schein
(KEKS) als
Nachweis. Eine Fortführung
und Ausweitung dieses
Angebots
werden begrüßt.
Für fortgeschrittene
Themen nutzt das BfR die
Fortbildungen des
KIDA-Verbunds. Für
produktspezifische
Qualifikationen greifen wir
auf Angebote der Hersteller
zurück.
Das BfR verfügt darüber
hinaus über ein KI-
Anlage 1
Freigabeprozesses für ein KI-
System festgelegt werden
Die genannten Dokumente
beziehen sich auf alle Nutzungen
innerhalb der Arbeit des BfR,
insbesondere in der Verwaltung,
Bewertung und Wissenschaft.
Schulungskonzept, das
schrittweise umgesetzt wird.
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
JKI Alle Mitarbeitenden des JKI
in Forschung und
Verwaltung
Im JKI gibt es den gemeinsam mit
dem BfR erarbeiteten „Leitfaden:
Anwendung von KI-Methoden in
Arbeitsbereichen des BfR und JKI“.
Die Regelungen gelten für alle
Arten von Nutzung in Forschung
und Verwaltung.
Für die Nutzung von KI
werden die
Fortbildungsmodule der
BAKöV einschließlich des
„KI-Führerscheins“ KEKS
beworben und genutzt.
Forschende, welche im
Rahmen ihrer Projekte
spezielle Modell nutzen
oder anpassen und
weiterentwickeln, werden
auf das sich aufbauende
Anlage 1
Fortbildungs- und
Austauschangebot des KI-
Verbundes im Rahmen von
KIDA orientiert. Der
Umfang der Fortbildungen
reicht von online-Kursen bis
zu Summer-Schools.
Anlage 1
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
MRI Gesamte Belegschaft. Die MRI-interne KI-Handreichung
richtet sich an die gesamte
Belegschaft; nach einer
tiefgehenden Überarbeitung der KI-
Handreichung im Juli 2026 wurde
ein Kapitel ausgekoppelt, das sich
ausschließlich an
Entwicklungsteams richtet. Dieses
wird nun in einer Art Zusatz-
Leitfaden für Entwickler und
Entwicklerinnen aufbereitet und
deckt insbesondere Anforderungen
durch die KI-Verordnung ab.
Daneben gibt es einen Leitfaden zur
Nutzung des internen KI-basierten
Chatbots, der sich ebenfalls an alle
richtet und dessen Inhalte speziell
für Entwicklungsteams und
Fortgeschrittene im Rahmen von
Fachvorträgen vertieft werden.
Zusätzlich steht im Intranet eine
detaillierte Liste mit Cloud- und KI-
Diensten bereit, die genaue
Informationen zum
Datenfreigabelevel für die
jeweiligen Anwendungen liefert. Die
KI-Handreichung soll im Grunde
alle Arten der KI-Nutzung
abdecken. Sowohl die Nutzung
interner Dienste, wie bspw. des
Chatbots, eines Transkriptionstools
Es werden sowohl
Fachvorträge, als auch
Workshops und kürzere
sogenannte Coffee Lectures
angeboten. Die
Fachvorträge und
Workshops sind zw. 1 und
1,5 Stunden lang. Die Coffee
Lectures sind 30 min lang.
Im laufenden Jahr wurden
bereits 9 Fachvorträge und
Workshops zu folgenden
Themen durchgeführt:*
Nutzung interner KI-
Dienste* Nutzung von
externen Diensten in der
Public Cloud* Sicherer
Umgang mit KI-
Ergebnissen* KI-Chatbot für
Anfänger* KI-Chatbot und
Retrieval Augmented
Generation für
FortgeschritteneDaneben
gab es Coffee Lectures u.a.
zu KI-Agenten und KI-
Chatbots. Bis zum
Jahresende sind
Wiederholungen der
Fachvorträge geplant.
Zusätzlich werden alle
Beschäftigen auf das
Anlage 1
oder eines Übersetzungstools, als
auch die Nutzung public-
cloudbasierter KI-Dienste, für die das
MRI Lizenzen vorhält (bspw.
BioRender, Scopus AI, Statista AI,..).
Insbesondere sensibilisiert die
Handreichung die Belegschaft für
erwartbare Risiken durch die
Nutzung von Diensten in der Public
Cloud, für die keine Lizenzen
bereitstehen.
Angebot der BAköV
hingewiesen. Außerdem gibt
es die Möglichkeit, sich
Aufzeichnungen
vergangener Fachvorträge
online anzuschauen, bspw.
zu den Themen Prompting,
Computer Vision, Data
Labelling, usw.
Anlage 1
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und
Heimat
Thünen-Institut Die Thünen-KI-Richtlinie
und auch der
Handlungsleitfaden zum
Umgang mit großen
Sprachmodellen gelten für
alle Mitarbeitenden des
Thünen-Instituts, sowie für
alle sonstigen Personen,
die sich im Rahmen von
Besuchen, Praktika,
Ausbildungen, Projekten
oder sonstigen Tätigkeiten
mit Zustimmung des
Thünen-Instituts in dessen
Verantwortungsbereich
aufhalten und IT-
Infrastrukturen nutzen.
Das Thünen-Institut sieht mit dem
Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
eine große Chance, die Zukunft der
Forschung - aber auch der
Verwaltung - proaktiv zu gestalten.
Mit dem Einsatz Künstlicher
Intelligenz (KI) verfolgt das
Thünen-Institut das Ziel, mithilfe
von KI die Mitarbeitenden in allen
Bereichen bei der Ausübung ihrer
Aufgaben zu unterstützen und
repetitive oder besonders
zeitintensive Arbeitsschritte zu
übernehmen. Die KI dient daher als
Hilfsmittel und soll keine
Kernaufgaben übernehmen oder
Arbeitskraft ersetzen. Das Thünen-
Institut verfolgt insofern einen
menschenzentrierten Ansatz.
Inhaltliche Entscheidungen müssen
immer durch den Menschen
getroffen werden.
Die Thünen-KI-Richtlinie regelt den
Umgang mit KI-Anwendungen/
Systemen unabhängig davon, ob sie
kostenpflichtig oder kostenlos,
bundesintern, Thünen-intern oder
von externen Anbietern, wie dem
eigenen KIDA (KI- und
Datenakzelerator) -Verbund im
Ressort, zur Verfügung stehen.
Ja, es werden KI-
Weiterbildungen angeboten.
Das Thünen-Institut
unterstützt seine
Mitarbeitenden gezielt bei
der Weiterqualifizierung im
Bereich der Künstlichen
Intelligenz (KI). Hierfür
stehen unterschiedliche
Formate zur Verfügung, die
je nach Vorkenntnissen,
Interessen und
Aufgabenfeld flexibel
genutzt werden können. So
gibt es neben
Thüneninternen Online-Kursen,
auch die Online-
Lernplattform KI-Campus,
die Angebote des eGov-
Campus sowie das
gemeinsame
Fortbildungsangebot des
KIDA-Verbunds. Hier eine
Übersicht der Thünen-KI-
Schulungen im Thünen-
Fortbildungsprogramm für
das Jahr 2026:
(1) KI-Grundschulung
(eintägiges Webinar für alle
Mitarbeitenden, die sich mit
KI beschäftigen)
Anlage 1
Die Entscheidung darüber, ob und
welche KI-Systeme eingesetzt
werden, obliegt der Leitung des
Thünen-Instituts. Diese entscheidet
unter anderem vor dem
Hintergrund von
Informationssicherheit,
Datenschutz und Geheimschutz, ob
und welche KI-Systeme für
dienstliche Zwecke genutzt werden
dürfen.
(2) KI-Einsatz in der
Wissenschaft –
wissenschaftliches
Schreiben und
Literaturrecherche
(eintägige Online-Schulung
für alle Mitarbeitenden, die
KI-gestützte Werkzeuge für
ihre wissenschaftliche Arbeit
kennenlernen und reflektiert
einsetzen möchten)
(3) KI für die quantitative
Datenanalyse (eintägige
Online-Schulung,
Vertiefungskurs für
Fortgeschrittene)
(4) KI-Campus-Original: KI
für Alle 1 – Einführung in
die Künstliche Intelligenz
(Online-Kurs (E-Learning),
14 Wochen à 3 Stunden,
Angebot für alle, keine
Vorkenntnisse erforderlich)
(5) KI-Campus-Original: KI
für Alle 2 – Verstehen,
Bewerten, Reflektieren
(Online-Kurs (E-Learning),
14 Wochen à 3 Stunden,
Angebot für alle, Aufbau auf
Teil 1)
(6) KI-Campus-Original:
Anlage 1
Von der Datenanalyse zur
Datengeschichte (Online-
Kurs (E-Learning), 36
Stunden, Angebot für alle
Mitarbeitenden mit
Interesse an Datenanalyse
und Data Storytelling)
(7) KI-Campus-Original: KI
in öffentlichen
Verwaltungen (Online-Kurs
(E-Learning), 5 Wochen à 60
min, Angebot für
Mitarbeitende mit einem
grundlegenden Verständnis
von den Aufgaben
öffentlicher Verwaltungen
(8) eGov-Campus: KI in
öffentlichen Verwaltungen
(Online-Kurs (E-Learning),
14 Wochen à 3 Stunden,
Angebot für alle
Mitarbeitenden)
Anlage 1
Bundesmiisterium
der Verteidigung
BMVg sowie
Geschäftsbereich
Gesamte Belegschaft. Im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der
Verteidigung (GB BMVg) gilt neben
den allgemeinen Leitlinien des BMI
die Konzeption “Künstliche
Intelligenz im GB BMVg“. Darüber
hinaus gelten alle Vorschriften,
Sicherheitsrichtlinien und
Regelungen des GB BMVg zur
Nutzung von IT-Systemen.
Die Konzeption bezieht sich auf
jede Art der Nutzung und
Erprobung von KI im GB BMVg
Im GB BMVg regelt die
„Konzeption Künstliche
Intelligenz“ eine dreistufige
Ausbildung und
Qualifizierung mit
Basisbefähigung, erweiterte
Befähigung und
Führungskräfte die. Darüber
hinaus ist bei der
Beschaffung von KI-
Systemen jeweils eine
weitergehende Befähigung
zu prüfen. Das Angebot wird
zunehmend ausgebaut.
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Die Leitlinien gelten für alle
Mitarbeitenden.
Im BMUKN ist die Nutzung von KI-
Systemen auf externen Servern
wegen der damit verbundenen
Risiken derzeit nicht zugelassen.
Stattdessen steht den
Mitarbeitenden das Assistenzsystem
KIRAS auf Basis eines open weights
LLM zur Verfügung, das auf interner
Infrastruktur betrieben wird. Die
Leitlinien regelen die Nutzung von
KIRAS und ergänzt die allgemeinen
Leitlinien des BMI.
Die Leitlinien beziehen sich auf die
dienstliche Nutzung insbesondere
für folgende Einsatzfelder:
Erzeugung von Textentwürfen;
Es gibt ein mehrstufiges
Schulungskonzept – von
einer einmaligen
Einführungsveranstaltung
über regelmäßige
Basissensibilisierungen bis
hin zu individuellen
Beratungsterminen und
dauerhaftem
Help-Desk-Support.
Zusätzlich stehen
bundesweite
e-Learning-Angebote
(BAköV) und weitere
Informationsmaterialien
(BeKI, KIPITZ) zur
Verfügung, sodass das
Anlage 1
Brainstorming; Umformulierungen
(sprachlicher Feinschliff, einfache
Sprache); Zusammenfassung von
Texten; Extraktion von
Informationen (z.B. behandelte
Hauptargumente oder
Themenbereiche) aus längeren
Texten; Allgemeine Übersetzung
von Texten
Personal je nach Bedarf und
Erfahrung mehrere
Weiterbildungs- und
Unterstützungsoptionen
nutzen kann.
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS)
Die Leitlinien gelten für alle
Mitarbeitenden.
Die Leitlinien beziehen sich auf die
dienstliche Nutzung der im
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
bereitgestellten KI-Anwendungen.
Hierzu werden auf der amtsinternen
Infrastruktur verschiedene
Sprachmodelle zur Verfügung
gestellt. Die Ausgestaltung der
Leitlinien orientiert sich an den
einschlägigen Vorgaben des
Bundesministeriums des Innern
(BMI) sowie den
Handlungsempfehlungen der
Für die Beschäftigten des
BfS werden amtsweite
Basisschulungen zur
Nutzung von KI-
Anwendungen angeboten.
Ergänzend stehen
bedarfsorientierte
Workshopformate zur
Vertiefung spezifischer
Anwendungsfälle sowie
individuelle Beratungs- und
Begleitungsangebote zur
Verfügung. Darüber hinaus
erfolgt eine bedarfsgerechte
Anlage 1
Beratungsstelle Künstliche
Intelligenz (BeKI).
Unterstützung bei der
Identifikation geeigneter
interner und externer
Weiterbildungsangebote.
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Umweltbundesamt
(UBA)
Die KI-Leitlinien gelten
sowohl für Mitarbeitende
des UBA als auch für
Auftragnehmende. Sie
ergänzen die allgemeinen
Leitlinien des BMI und sind
speziell auf die
Anforderungen des
Umweltressorts
zugeschnitten.
Die Leitlinien regeln den Einsatz
generativer KI-Modelle in
folgenden Bereichen: Fachliche
Nutzung (z. B. Zusammenfassen,
Übersetzen, Stilvorschläge,
Rechtschreibkorrektur),
Kreativschöpferische Nutzung (z. B.
Schreiben von Texten, Erstellen von
Bildern), Wissenschaftliches
Arbeiten (insbesondere bei
Publikationen), Barrierefreie
Gestaltung.
Das KI-Lab am UBA
vermittelt im Rahmen des
"SmartLab" Mitarbeitenden
des Geschäftsbereichs
umfassende Kompetenzen
im Bereich KI. Die ANgebote
umfassen die Vermittlung
von technischen
Grundlagen, Prinzipien
verantwortungsvollen
Einsatzes von KI, praktische
Anwendungen und
Kompetenzen im Bereich
Arbeitskultur. Zudem gibt es
eine KI-Sprechstunde für
bedarfsgetriebene Beratung.
Diese internen Angebote
ergänzen die externen
Fortbildungen insbesondere
der BAköV.
Anlage 1
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (BASE)
Die Leitlinien gelten für alle
Mitarbeitenden.
Die Richtlinien sollen den
Beschäftigten des BASE
Orientierung für die sichere und
verantwortungsvolle Nutzung von
Online-Diensten im Arbeitskontext,
beispielsweise von
Internetsuchmaschinen (z. B.
Google), Online-
Übersetzungsdiensten (z. B. DeepL)
und Online-Sprachmodellen (z.B.
ChatGPT, Gemini und Co.) sowie
vergleichbaren Online-Diensten
bieten. Ziel der Richtlinien ist es,
datenschutzrechtliche Vorgaben
einzuhalten, vertrauliche
Informationen zu schützen und
Risiken durch die Nutzung dieser
Dienste zu minimieren. Darüber
hinaus wird derzeit eine Governance
zu regulatorischen Anforderungen
und organisationsinternen
Vorgaben für die Einführung von KI
entwickelt.
Alle Mitarbeitende im BASE
haben eine grundlegende
KI-Schulung mit
Abschlusstest absolviert. Für
einen zielgruppengerechten
und aufgabenbezogenen
Kompetenzausbau wird bis
Herbst 2026 ein KI-
Kompetenzmodell
fertigstellt, das anhand von
Nutzungsprofilen und
Kompetenzniveaus
Weiterbildungsangebote,
auf Basis eines vorab
duchgeführten
Kompetenzchecks, über
Lernpfade ermöglicht. In
internen Kurzformaten steht
allen Mitarbeitenden
zusätzlich eine
praxisorientierte
Wissensvermittlung (z.B.
Prompting, KI-Ethik,
Regulatorien) zur
Verfügung.
Anlage 1
Bundesministerium
für Umwelt,
Klimaschutz,
Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bundesamt für
Naturschutz (BfN)
Der Leitfaden gilt für alle
Mitarbeitenden
Dieser erweiterte, BfN-interne
Leitfaden ist das Ergebnis der
Pilotphase zur Nutzung von
Anwendungen generativer
Künstlicher Intelligenz (genKI) wie
beispielsweise großen
Sprachmodellen oder
Bildgeneratoren. Er fasst Hinweise
für den Umgang mit genKI
zusammen und richtet sich an
alle Mitarbeitenden. Der Leitfaden
fokussiert sich gegenwärtig auf die
Nutzung von genKI-Anwendungen,
die frei verfügbar sind und die über
den Webbrowser oder Apps genutzt
werden können
Neben den E-Learning
Angeboten der BaköV und
insb. Des Lernpfads zur KI
bietet das BfN im Rahmen
seiner Möglichkeiten über
die KI-Koordination auch
eigene
Weiterbildungsformate an.
Diese reichen von
hausweiten
Informationsveranstaltunge
n zu KI-Kompetenzen, über
Themenlabs zu KI-
Anwendungsfeldern oder
der Individualberatung z.B.
bei der Ausgestaltung von
Forschungsvorhaben mit KI-
Bezug.
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung
Handreichung gilt sowohl
für BMZ-Mitarbeitende als
auch für
Dienstleistungsunternehm
en des
BMZ.
Richtlinien für den Einsatz
generativer KI im BMZ. Diese gilt
für BMZ-intern entwickelte sowie
externe generative KI-
Anwendungen, sofern nicht anders
angegeben.
Eine 1,5-stündige
KI-Grundlagenschulung ist
für alle Mitarbeitenden im
BMZ vor der Nutzung von
KI für den Dienstgebrauch
verpflichtend. In dieser
Schulung werden die
Richtlinien der
Handreichung erläutert
sowie weitere Regeln und
Prinzipien für die ethische
und rechtliche Nutzung von
KI vermittelt. Darüber
Anlage 1
hinaus werden freiwillige
Prompting-Schulungen zur
effektiven Nutzung von KI
angeboten sowie
vertiefende Schulungen zu
Recht und Ethik im Bereich
KI.
Bundesministerium
für Gesundheit
Beschäftigte des BMG KI-Erprobung Regelmäßige sowie
bedarfsorientierte
Schulungen und
Nutzungseinweisungen zur
KI-Erprobung in Inhouse-
Formaten sowie
Empfehlung der Teilnahme
an den Formaten der BAköV
(ILIAS)
Bundesministerium
für Gesundheit
Bundesinstitut für
Öffentliche Gesundheit
(BIÖG)
Beschäftigte des BIÖG. Ausgewählte Browserlösungen in
kostenfreien Varianten. Interne
Daten dürfen nicht verarbeitet
werden.
KI-Führerschein:
verpflichtende E-Learning
Basisschulung (2 Stunden),
KI-Kompetenzanalyse mit
Bertelsmann Stiftung zur
Erstellung individueller KI-
Kompetenzprofile und
Lernpfade.
Bundesministerium
für Gesundheit
Bundesinstitut für
Arzneimittel und
Medizinprodukte
(BfArm)
Beschäftigte des BfArm Vergleichbar mit den allg. Leitlinien
des BMI ist der Fokus nicht auf
spezifische KI eingeschränkt.
Ja, wiederkehrend hausweit
für die Nutzung große
Sprachmodelle und bei
Bedarf Spezialschulungen
für KI-Experten.
Anlage 1
Bundesministerium
für Gesundheit
Paul-Ehrlich-Institut,
Bundesinstitut für
Impfstoffe und
biomedizinische
Arzneimittel (PEI)
KI-Leitlinien für die
Medien- und
Öffentlichkeitsarbeit des
PEI
Unterstützende Nutzung in der
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
z. B. Formulierungshilfe bei
Texterstellung, Ideenfindung,
Erstellung von Illustrationen
(Icons), Transkription
Ja, u.a. externe Team-
Schulung zu KI in der
Wissenschaftskommunikati
on im Oktober 2025.
Weitere Schulungen z.B.
über BAköV (ILIAS) sind
vorgesehen.
Bundesministerium
für Gesundheit
Robert Koch-Institut
(RKI)
Beschäftigte des RKI Nutzung cloudbasierter externer
generativer KI-Sprachmodelle (z. B.
ChatGPT und vergleichbare
Dienste). Die Leitlinie regelt
insbesondere Datenschutz und
Vertraulichkeit, Urheberrecht,
Kennzeichnung der KI-Nutzung,
Verantwortlichkeiten sowie
wissenschaftliche und
nichtwissenschaftliche Nutzung.
Ja, strukturierte KI-
Weiterbildungen und
Selbstlernangebote wie E-
Learnings sowie Angebote
der BAköV (ILIAS).
Ergänzende Seminare zu
ChatGPT, Kommunikation
mit KI und KI-
Anwendungen in der
Verwaltung. Das Angebot
reicht von Grundlagen bis zu
Vertiefungskursen.
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
Beschäftigte des BMAS Im BMAS gilt eine
Dienstvereinbarung zur Erprobung
und Nutzung einer auf künstlicher
Intelligenz basierten Suche.
Ja, auf Basis eines Konzeptes
zum systematischern
Aufbau von KI-Kompetenz
werden im BMAS
zielgruppenspezifsiche
Weiterbildungen angeboten.
Sie vermitteln Kenntnise zur
technischen Funktionsweise
von KI, Bedeutung von
Daten und Umgang mit KI-
generierten Inhalten. Es
werden u.a. Schulungen zur
Anlage 1
Grundsensibilisierung zum
Thema KI und Prompting
für unterschiedliche
Erfahrungsstufen
angeboten.
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
Bundesamt für Soziale
Sicherung
Beschäftigte des BAS Das BAS hat auf der Grundlage der
Allgemeinen Leitlinien des BMI
einen Entscheidungsbaum für die
Nutzung generativer AI festgelegt.
Das BAS bietet
zielgruppenspezifische
Weiterbildungsangebote,
die Lerninhalten von
Bildungsdienstleistern,
Schulungsplattformen (u.a.
eGov) und anderer
Behörden (u.a. BMDS)
bündelt. Zudem führt das
BAS verpflichtende
Grundschulungen zum
Umgang mit KI durch.
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales*
Bundessozialgericht
(BSG)
Beschäftigte des
Bundessozialgerichtes
Das Bundessozialgericht hat
Hinweise zur Nutzung von KI-
Anwendungen im
Bundessozialgericht erarbeitet. Die
Hinweise sind für die
nichtrichterlichen
Gerichtsangehörigen verbindlich
und dienen - unter Wahrung der
richterlichen Unabhängigkeit - im
Kernbereich der Rechtsprechung
den Richterinnen und Richtern der
Orientierung für den Einsatz von KI
im dienstlichen Kontext.
Das Bundessozialgericht
nutzt
Weiterbildungsangebote der
BaköV zum Aufbau von KI-
Kompetenz.
Anlage 1
Auswärtiges Amt KI-Charta: Auswärtiger
Dienst
jegliche Nutzung KI-Briefing: Schnelllernkurs,
wie sich KI-Werkzeuge an
den Auslandsvertretungen
nutzen lassen (nach Bedarf,
60 Min.)
KI-Minis:Kurzschulungen zu
verschiedensten Themen im
Bereich KI und Daten mit
Fokus auf Anwendungen,
die im AA verfügbar sind (1-
2x monatlich, 30 Min.)
Anwendungsspezifische
Trainings wie F13-
Sprechstunden & PLAIN
Bootcamps (Workshops bis
zu 10 Std.) werden nach
Bedarf angeboten, zum
Beispiel nach der
Veröffentlichung neuer
Funktionen oder
Anwendungen.
"KI und Daten"-Tag zu KI-
Nutzung, Datenqualität und
Strategie (1x pro
Ausbildungs-Kohorte)
Bundesministerium
für Verkehr
Für alle Beschäftigten generelle Nutzung von KI Das BMV bietet für alle
Beschäftigten
verpflichtende E-Learning-
Module zur KI-
Qualifizierung an, die zentral
für das Ministerium und
Anlage 1
seinen Geschäftsbereich
bereitgestellt werden. Die
Schulungen vermitteln
Grundlagen zu KI, KI-
Anwendungsfeldern,
rechtlichen
Rahmenbedingungen,
Risiken, der Bewertung von
KI-Ergebnissen sowie dem
Prompting. Sie erfüllen
zugleich die Anforderungen
des EU AI Act.
Bundesministerium
für Verkehr
alle Behörden im Ressort
BMV
Für alle Beschäftigten generelle Nutzung von KI Das Angebot von Fort- und
Weiterbildungen obliegt
grundsätzlich den einzelnen
Geschäftsbereichsbehörden.
Das BMV bietet für alle
Beschäftigten
verpflichtende E-Learning-
Module zur KI-
Qualifizierung an, die zentral
für das Ministerium und
seinen Geschäftsbereich
bereitgestellt werden.
Bundesministerium
des Innern
Für alle Beschäftigten Dienstliche Nutzung der KI-
Plattform des ITZBund (KIPITZ)
Im Ressort des
Bundesinnenministeriums
wird inbsesondere das
Fortbildungsangebot des
Lehrpfads "Künstliche
Intelligenz" der
Bundesakademie für
Anlage 1
öffentliche Verwaltung
(BAköV) genutzt. KI-
Kompetenzen werden
zusätzlich in Sprechstunden
vertieft.
Bundesministerium
für Digitales und
Staatsmodernisierun
g
Im BMDS werden neben
dem Fortbildungsangebot
des Lehrpfads "Künstliche
Intelligenz" der
Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung
(BAköV) zusätzlich u.a.
folgende
Schulungsmöglichkeiten
angeboten:
- Wöchentliches KI-
Multiplikatorenformat
- KIPITZ-
Anwendungsschulung
inklusive KI-
Grundlagenschulung
- KI-Prompitng-Schulungen
- KI-
Führungskräfteschulungen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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