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Schriftliche Frage 125 von Andreas Bleck (AfD): Plant die Bundesregierung nach Auslaufen des freiwilligen Lärmschutzprogramms im Jahr 2026 Maßnahmen, um eine dauerhafte Lärmentlastung für…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 125 von Andreas Bleck (AfD): Plant die Bundesregierung nach Auslaufen des freiwilligen Lärmschutzprogramms im Jahr 2026 Maßnahmen, um eine dauerhafte Lärmentlastung für… Frage 125 (Andreas Bleck, AfD): Plant die Bundesregierung nach Auslaufen des freiwilligen Lärmschutzprogramms im Jahr 2026 Maßnahmen, um eine dauerhafte Lärmentlastung für die Einwohner im Mittelrheintal sicherzustellen, und wenn ja, welche (www.nr-kurier.de/artik el/144338-buergerinitiative-gescheitert--keine-zus aetzlichen-laermschutzmassnahmen-nach-2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 11. September 2025: Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) finanzierten „Machbarkeitsuntersuchung über zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung an der Infrastruktur der Bahnstrecken im Mittelrheintal“ wurden über das freiwillige Lärmsanierungsprogramm hinaus Lärmschutzmaßnahmen identifiziert. Darüber hinausgehende Bereiche werden im Zuge der Nachsanierung mit den aktuellen Auslösewerten (54 dB (A)) im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes erneut bewertet, so dass weitere Maßnahmen bei Erfüllung der Anforderungen der Förderrichtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich sind.

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