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Schriftliche Frage 133 von Andreas Bleck (AfD): Prüft die Bundesregierung einen Änderungsbedarf im Rechtsrahmen zum Schutz vor Schienenverkehrslärm an bestehenden Schienenwegen des Bundes,…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 133 von Andreas Bleck (AfD): Prüft die Bundesregierung einen Änderungsbedarf im Rechtsrahmen zum Schutz vor Schienenverkehrslärm an bestehenden Schienenwegen des Bundes,… Frage 133 (Andreas Bleck, AfD): Prüft die Bundesregierung einen Änderungsbedarf im Rechtsrahmen zum Schutz vor Schienenverkehrslärm an bestehenden Schienenwegen des Bundes, und wenn nein, warum nicht (www.rhei n-zeitung.de/rheinland-pfalz/bi-kritisiert-rechtsgr undlage-fuer-laermschutz-fehlt_arid-411726 1.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 4. Mai 2026: Aus Sicht der Bundesregierung ist die Unterscheidung zwischen Lärmsanierung und Lärmvorsorge berechtigt. Beim Neubau von Eisenbahnstrecken wird der Schutz der Menschen vor Lärm bereits frühzeitig in der Planung berücksichtigt. Auch die Entscheidung über Trassenfestlegungen erfolgt unter Berücksichtigung von Lärmschutzaspekten. Demgegenüber geht es bei der freiwilligen Lärmsanierung darum, bei bestehenden Strecken, Anwohner nachträglich besser vor Lärm zu schützen. Die Wohngebäude sind dabei häufig erst später als die Bahnstrecke errichtet worden, während im Fall der Lärmvorsorge ein neuer Verkehrsweg in der Nähe von vorhandener Wohnbebauung neu gebaut wird oder eine vorhandene Bahnstrecke durch einen erheblichen baulichen Eingriff verändert wird.

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