Schriftliche Frage 131 von Andreas Bleck (AfD): Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für hoch belastete bestehende Schienenwege des Bundes, wenn aus einem Lärmaktionspl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 131 von Andreas Bleck (AfD): Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für hoch belastete bestehende Schienenwege des Bundes, wenn aus einem Lärmaktionspl…
Frage 131 (Andreas Bleck, AfD):
Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für hoch belastete bestehende Schienenwege des Bundes, wenn aus einem Lärmaktionsplan keine konkreten Schutzmaßnahmen mit verbindlicher Wirkung folgen (www.rhein-zei tung.de/rheinland-pfalz/bi-kritisiert-rechtsgrundla ge-fuer-laermschutz-fehlt_arid-4117261.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 4. Mai 2026:
Der Lärmaktionsplan führt mehrere Maßnahmen auf, die der Bund zur Minderung des Schienenverkehrslärms durchführt. Aus dem Lärmsanierungstitel wird die Umsetzung von zusätzlichem Lärmschutz in besonders belasteten Bereichen des Welterbe Oberes Mittelrheintal, des Brennerzulaufs/Inntal, des Elbtals und in Berlin finanziert. Um die freiwillige Lärmsanierung des Bundes enger mit den Instrumenten der Umgebungslärmrichtlinie zu verbinden, sollen ab 2027/2028 im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Ergebnisse der Lärmkartierung als Datengrundlage für die Erstellung des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung genutzt werden.
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