Schriftliche Frage 97 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der sog. Umweltstrafrechts- Richtlinie 2024/1203 der Europäischen Union in n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 97 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der sog. Umweltstrafrechts- Richtlinie 2024/1203 der Europäischen Union in n…
Frage 97 (Dr. Fabian Fahl, Die Linke):
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der sog. Umweltstrafrechts- Richtlinie 2024/1203 der Europäischen Union in nationales Recht, die bis Ende Mai 2026 erfolgen muss (bitte Verfahrensstand zu dem mutmaßlich vorhandenen bzw. geplanten Gesetzentwurf, Zeitpunkt der Fertigstellung eines Referentenentwurfs, Verbändekonsultationen, Kabinettbefassung und Regierungsbeschluss mit voraussichtlichem Datum und Einbringung in den Deutschen Bundestag angeben), und sofern die Umsetzung der Richtlinie noch nicht geplant ist, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. September 2025:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt derzeit einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und wird anschließend die Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Entwurf einleiten. Ein Regierungsentwurf wird dem Deutschen Bundestag nach Auswertung der Stellungnahmen, Beschlussfassung durch das Bundeskabinett und Befassung des Bundesrates zugeleitet werden. Die Termine für die Kabinettbefassung sowie für die Zuleitung an Bundesrat und Bundestag stehen momentan noch nicht fest.
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