Schriftliche Frage 94 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die EU-Kommission aufgrund der anhaltenden Verzögerung bei der parlame…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 94 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die EU-Kommission aufgrund der anhaltenden Verzögerung bei der parlame…
Frage 94 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die EU-Kommission aufgrund der anhaltenden Verzögerung bei der parlamentarischen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des seit September 2024 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission infolge der nicht fristgerechten Umsetzung (Ablauf der Umsetzungsfrist am 6. Juli 2024) Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen wird, und inwiefern steht die Bundesregierung mit den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD in Kontakt, um den parlamentarischen Umsetzungsprozess, der Ende 2025 hätte abgeschlossen sein sollen, zu beschleunigen, um eine Klage und das damit verbundene Risiko einer Verhängung von Zwangsgeldern oder Pauschalzahlungen abzuwenden (wenn nicht, bitte begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. Juni 2026:
Der nächste Verfahrensschritt im laufenden Vertragsverletzungsverfahren wäre die Übermittlung einer begründeten Stellungnahme durch die Europäische Kommission, zu der die Bundesregierung ihrerseits Stellung nehmen kann, in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten. Erst danach ist der Klageweg zum Europäischen Gerichtshof eröffnet. Bislang wurde der Bundesregierung keine begründete Stellungnahme zugestellt. Es liegt im Ermessen der Europäischen Kommission, wann sie weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein und steht hierzu mit den Fraktionen der Regierungskoalition in Kontakt. Die weitere Zeitplanung im parlamentarischen Verfahren obliegt dem Deutschen Bundestag.
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