Schriftliche Frage 112 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Videospielindustrie sind der Bundesregierung seit 2020 jeweils jährli…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 112 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Videospielindustrie sind der Bundesregierung seit 2020 jeweils jährli…
Frage 112 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Videospielindustrie sind der Bundesregierung seit 2020 jeweils jährlich bekannt geworden, und wie viele Bußgelder wurden im selben Zeitraum gegen die betroffenen Unternehmen verhängt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. September 2025:
Für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen lediglich branchenübergreifende Daten zu Beanstandungen der Gewerbeaufsicht im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes sowie zu erteilten Bußgeldbescheiden der Gewerbeaufsicht bis zum Jahr 2023 aus dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA) vor. Den SuGA erstellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Danach wurden deutschlandweit im Jahr 2020 22.829, im Jahr 2021 21.567, im Jahr 2022 15.959 und im Jahr 2023 16.050 Beanstandungen der Gewerbeaufsicht im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes festgestellt (vgl. SuGA – Berichtsjahr 2022, Tabelle TG 3 „In den Beanstandungen der Gewerbeaufsicht berührte Sachgebiete in den Jahren 2020 bis 2022“, S. 162 sowie SuGA – Berichtsjahr 2023, Tabelle TG 3 „In den Beanstandungen der Gewerbeaufsicht berührte Sachgebiete in den Jahren 2021 bis 2023“, S. 172). Darüber hinaus wurden deutschlandweit im Jahr 2020 2.045, im Jahr 2021 2.563, im Jahr 2022 1.770 und im Jahr 2023 1.777 Bußgeldbescheide durch die Gewerbeaufsicht erteilt (vgl. SuGA – Berichtsjahr 2022, Tabelle TG 4 „Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2020 bis 2022“, S. 163 sowie SuGA – Berichtsjahr 2023, Tabelle TG 4 „Durchsetzungsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht in den Jahren 2021 bis 2023“, S. 173). Die Berichte können auf der Homepage der BAuA abgerufen werden (s. www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fak ten/SuGA). Der Bundesregierung liegen jedoch keine branchenspezifischen Daten zu Verstößen gegen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bzw. zu den jeweils verhängten Bußgeldern im Bereich der Videospielindustrie vor.
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