Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit (Antwort zu Drs. 21/3169)
Text
Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit (Antwort zu Drs. 21/3169)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3703
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3169 –
Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer
täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV]) zu schaffen. Dafür wäre unter
anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erforderlich,
der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht. Eine
Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch jetzt bereits möglich,
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden
gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG flexible Anwendungen für
Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch längeres Arbeiten
erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das deutsche Arbeitszeitrecht
seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung 1918).
Lange Arbeitszeiten gehen mit einem hohen Risiko für das Wohlbefinden und
die Gesundheit von Beschäftigten einher (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und
gesundheitlichen Auswirkungen, 2023). Aus Sicht der Fragestellenden stellt die
geplante Änderung deswegen aus Arbeitsschutzperspektive einen deutlichen
Eingriff mit erheblichen Risiken für den Gesundheitsschutz dar. Zudem sehen
die Fragestellenden in der geplanten Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes
eine einseitige Flexibilisierung im Sinne der Planungsmacht von
Arbeitgebern. Daher wollen die Fragestellenden wissen, wie die Bundesregierung
gedenkt, sicherzustellen, dass die angedachte Reform des Arbeitszeitgesetzes
den Beschäftigten eine selbstbestimmte Gestaltung ihrer Arbeitszeit und damit
Flexibilität in ihrem Sinne ermöglicht, statt einseitig das Direktionsrecht von
Arbeitsgebern zu stärken.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild
von den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des
Arbeitszeitgesetzes für Betriebe und Beschäftigte machen. Die Fragestellenden
erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne
Verlinkungen und Querverweise.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
16. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil
an Beschäftigten in Deutschland ist, die in der Regel mindestens einmal
im Monat Arbeitstage von zehn oder mehr Stunden arbeiten (bitte, sofern
vorhanden, für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach Voll- und
Teilzeitbeschäftigung sowie tarifgebunden und nichttarifgebunden als
auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte
auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für
Mindest- und Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht,
Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen
differenzieren)?
a) Wenn die Bundesregierung über keine oder keine umfassenden
Kenntnisse verfügen sollte, welche Kenntnisse liegen vor, aus der die
Bundesregierung Näherungs- oder Schätzwerte über die Verbreitung
von langen und überlangen Arbeitszeiten von zehn oder mehr
Arbeitsstunden pro Tag ableiten kann?
Eine Sondererhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
(WSI) von 2012 Beschäftigten im Juli 2025 (WSI Policy Brief Nr. 9, Lange
und fragmentierte Arbeitstage: Verbreitung, Gründe und Auswirkungen. 2,
www.wsi.de/fpdf/HBS-009217/p_wsi_pb_92_2025.pdf), ergab, dass zwölf
Prozent der Beschäftigten angaben, an einzelnen Tagen in der Woche über zehn
Stunden zu arbeiten. Die Daten zeigen geschlechtsspezifische Unterschiede.
Demnach arbeiten Männer mit 15,4 Prozent fast doppelt so häufig wie Frauen
(mit 8,0 Prozent) an einzelnen Tagen in der Woche über zehn Stunden. Einer
Online-Personenbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) aus Juni 2025 zufolge beeinflusst die Arbeitszeitstruktur die tatsächliche
Häufigkeit langer Tage (IAB-Forum. Mehr Anreize, mehr Flexibilität, mehr
Arbeit? Wie Beschäftigte auf die Pläne der neuen Bundesregierung reagieren
würden, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-besc
haeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/): Bei
Vollzeitbeschäftigten geben rund 30 Prozent an, die 10-Stunden-Grenze nie zu
überschreiten, etwa 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten überschreiten die
tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden nach eigenen Angaben „häufig.“ Bei
Teilzeitbeschäftigten geben rund 58 Prozent an, die 10-Stunden-Grenze nie zu
überschreiten.
Obwohl keine gesonderten Zahlen zur 10-Stunden-Grenze nach Berufsgruppen
vorliegen, zeigen Untersuchungen, dass die Häufigkeit der Überschreitung des
Acht-Stunden-Tags stark mit dem Qualifikationsniveau zusammenhängt
(Institut DGB-Index Gute Arbeit. (2025). Report 2025: Gute Zeiten, schlechte
Zeiten? Wie die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten bewerten, https://index-gute-arbei
t.dgb.de/++co++6e3414c2-cbaa-11f0-a176-9d035aa6cc39): Bei
hochkomplexen Tätigkeiten, für die in der Regel ein akademischer Abschluss erforderlich
ist, arbeiten 58 Prozent der Beschäftigten „sehr häufig“ oder „oft“ länger als
acht Stunden pro Tag, bei Helfer- und Anlerntätigkeiten sind es hingegen nur
15 Prozent.
b) Plant die Bundesregierung, weitergehende Informationen oder
Erkenntnisse im Rahmen von Umfragen, Studien oder Ähnlichem
einzuholen, und wenn ja, wie sehen die konkreten Pläne aus?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
berücksichtigt das Thema „Lange Arbeitstage“ in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025.
Im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung werden seit 2015 in zweijährigem
Abstand Erwerbstätige zu ihren Arbeitszeiten befragt. Die oben genannte
Befragung wurde im November 2025 abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Darüber hinaus befasst sich die BAuA mit
der Aktualisierung des Wissensstands zu den Auswirkungen langer
Arbeitszeiten auf Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Beschäftigten in Deutschland, die durchschnittlich 40 bis 48 Stunden in der
Woche arbeiten („lange Arbeitszeit“), und wie hoch der Anteil an
Beschäftigten, die durchschnittlich über 48 Stunden pro Woche arbeiten
(„überlange Arbeitszeit“, bitte für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach
tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und
nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach Gehaltsklassen
differenzieren und gesonderte Zahlen für Mindest- und
Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach
Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?
Die Bundesregierung verweist auf Informationen des Statistischen
Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus, die sich in der Tabelle 1 im Anhang
befinden.*
Daneben wird auf Auswertungen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung
(2015, 2017, 2019, 2021 und 2023) verwiesen, die in einzelnen Berichten
vorliegen und in der Tabelle 2 im Anhang zusammenfassend dargestellt werden.*
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Beschäftigten in Deutschland, die in der Regel mindestens einmal im Monat an
sechs oder sieben Tagen in der Woche arbeiten (bitte für die vergangenen
zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch
mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch
nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Mindest-
und Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht,
Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen
differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
4. Wie viele Verstöße gegen die Höchstarbeitszeiten aus § 3 ArbZG sind
nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgedeckt worden (bitte für
die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und
nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betriebe
unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie nach
Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?
5. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Verstöße führten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Geldbußen, Freiheitsstrafen oder Geldstrafen (bitte
für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und
nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten
Betrieben unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie
nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren und die
jeweilige absolute Geldsumme anführen)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die BAuA erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) jährlich einen statistischen Bericht für „Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit“ (SuGA). Darin sind unter Tabellenteil TG 3 sowie TG 4 die
Beanstandungen beziehungsweise Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen
Aufsichtsbehörden aufgeführt.
Die Berichte sind öffentlich zugänglich unter www.baua.de/DE/Themen/Monit
oring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA.
6. Was versteht die Bundesregierung unter Vertrauensarbeitszeit (bitte
definieren), und
a) in wie vielen Betrieben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
Vertrauensarbeitszeitregelungen (bitte sowohl in absoluten Zahlen als
auch anteilig für alle Betriebe gesondert nach tarifgebunden und
nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten
Betrieben unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern
sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren),
b) in welchem Rahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Vertrauensarbeitszeit mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie bzw. den
Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Rs. C-55/18, CCOO) und
des Bundesarbeitsgerichts (BAG; 13. September 2022, 1 ABR 22/21)
vereinbar,
c) sind der Bundesregierung weitere Probleme bei der Anweisung von
Vertrauensarbeitszeit im Hinblick auf die Einhaltung von
Höchstarbeitszeiten und anderen arbeitsrechtlichen Normen bekannt?
Vertrauensarbeitszeit wird vertragsrechtlich vereinbart. Es bestimmen also in
der Regel die Arbeitsvertragsparteien, wie Vertrauensarbeitszeit im Einzelfall
auszugestalten ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Vertrauensarbeitszeit in der Vergangenheit
so verstanden, dass damit Arbeitszeitmodelle gemeint sind, bei denen auf die
Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet wird (vgl.
BAG, Urteil vom 23. September 2015 – 5 AZR 767/13 sowie BAG, Beschluss
vom 16. April 2003 – 7 ABR 53/02). Nach dieser Definition ist die
Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit auch nach den Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, CCOO) und des BAG
vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung grundsätzlich
im Einklang mit europäischem Recht möglich.
Für Aussagen zur Verbreitung von Vertrauensarbeitszeit in Betrieben in
Deutschland wird auf das IAB-Betriebspanel verwiesen. Die repräsentative
jährliche Betriebsbefragung erfasst seit 2004 alle zwei Jahre die Frage nach
Vertrauensarbeitszeitregelungen und wurde bereits im Zuge der Beantwortung
Kleiner Anfragen ausgewertet. Es wird daher auf die Bundestagsdrucksache
19/506, welche die Entwicklung von 2004 bis 2016 der Betriebe mit
Vertrauensarbeitszeit enthält, sowie auf die Bundestagsdrucksache 19/11469, welche
die bisher aktuellsten bundesweiten Daten (2018), inklusive dem Anteil der
Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit (insgesamt und nach Größe/Branche) sowie
erstmals auch Beschäftigtenzahlen zur Nutzung enthält, verwiesen.
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die sich eine Erhöhung ihrer täglichen und wöchentlichen
Arbeitszeit sowohl über die vertraglich vereinbarte als auch über die aktuell
gesetzlich mögliche werktägliche Arbeitszeit hinaus wünschen, und wie
hoch ist im Gegenzug der Anteil der Beschäftigten, die sich eine
Reduzierung wünschen (bitte gesondert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung
sowie tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und
nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach
Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende
ausweisen; bitte nach Geschlecht und der Frage, ob
Betreuungsverpflichtungen bestehen sowie Unternehmensgröße, Bundesländern, Ost und
West als auch nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen
differenzieren)?
Soweit nach Beschäftigtenwünschen hinsichtlich der Erhöhung
beziehungsweise Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gefragt ist, wird auf die
Tabelle 3 (Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung, gefragt ist nach dem
reinen Veränderungswunsch) sowie auf die Tabelle 4 (Ergebnisse des
Mikrozensus 2024, gefragt ist nach Veränderungswunsch mit entsprechender
Verdienstanpassung) im Anhang verwiesen.*
Soweit in diesem Kontext nach Beschäftigten mit Betreuungsverpflichtungen
gefragt ist, wird auf die folgende Abbildung verwiesen.
Soweit nach Beschäftigtenwünschen hinsichtlich der täglichen
Arbeitszeitwünsche gefragt ist, liegen der Bundesregierung folgende Kenntnisse vor. Die
repräsentative Befragung DGB-Index Gute Arbeit (Institut DGB-Index Gute
Arbeit, 2025), an der über 4000 Beschäftigte teilnahmen, kommt zu dem
Ergebnis, dass 72 Prozent aller Befragten angeben, nicht länger als acht Stunden
arbeiten zu wollen und 98 Prozent nicht länger als zehn Stunden pro Tag. In der
IAB-Online-Personenbefragung aus Juni 2025 geben hinsichtlich der
Bereitschaft zur Überschreitung der 10-Stunden-Grenze 34 Prozent aller
Beschäftigten an, dass sie bereit wären, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu
arbeiten. Unterschieden nach der Arbeitszeitstruktur zeigen sich folgende
Ergebnisse: 38 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, jedoch nur 19 Prozent der
Teilzeitbeschäftigten, wären bereit, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu
arbeiten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Welche Impulse für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind nach
Einschätzung der Bundesregierung von der Umstellung einer täglichen
auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit konkret zu erwarten, und wie
hoch beziffert die Bundesregierung deren Wirkung auf die Beschäftigung
und die Produktivität pro Arbeitsstunde (bitte, wenn möglich, auch
angeben, auf welchen Grundlagen und welcher empirischen Evidenz diese
Einschätzungen beruhen)?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode ist vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit
zu schaffen (vgl. Zeile 558 ff.). Ziel des Vorhabens ist es, den Sozialpartnern
und den Arbeitsvertragsparteien einen größeren Gestaltungsspielraum bei der
Verteilung der Arbeitszeit einzuräumen.
Aus Sicht der Bundesregierung kann dieser Gestaltungsspielraum einen Beitrag
dazu leisten, die Arbeitszeit flexibler an betriebliche Erfordernisse und
individuelle Lebenssituationen anzupassen.
Zu den erwartbaren Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
liegen der Bundesregierung keine aktuellen Studien vor.
9. Welchen Einfluss hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine
Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit
auf Betriebe mit durchgehendem Betrieb, kontinuierlichem
Schichtbetrieb bzw. auf Betriebe, für die Ausnahmen nach § 13 Absatz 1
Nummer 2 ArbZG gelten?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
10. Kann die Bundesregierung auf Basis der ihr bekannten
wissenschaftlichen Erkenntnisse gesichert sagen, dass es für die Auswirkung auf
Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten keinen Unterschied macht, ob
eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt (und
wenn ja, bitte die Quellen angeben, auf welche sich die Aussage
bezieht)?
11. Sofern die in Frage 10 thematisierten wissenschaftlichen Erkenntnisse
nach Einschätzung der Bundesregierung heterogen ausfallen und
inkonsistente Befunde aufweisen, welches sind dann die der Bundesregierung
bekannten Erkenntnisse, die für bestehende Risiken für Gesundheit und
Sicherheit der Beschäftigten bei zehn- oder mehrstündigen Arbeitstagen
sprechen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen
Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Diese Studien unterscheiden jedoch nicht regelmäßig zwischen
langen wöchentlichen und langen täglichen Arbeitszeiten. Die Erkenntnisse zu
den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten über zehn
Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt,
aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt. Eine Übersicht über die
Auswirkung langer Arbeitszeiten auf die Gesundheit ermöglicht die
Veröffentlichung der BAuA „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und
gesundheitlichen Auswirkungen“ (https://doi.org/10.21934/baua:fokus2023
0807).
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon bzw. kann die Bundesregierung
auf Basis der ihr bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse eine
Aussage darüber treffen, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer oder eine
Arbeitnehmerin am Tag maximal arbeiten sollte, um etwaige erhöhte
Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu vermeiden, wenn ja, wie lautet
diese maximale Stundenzahl, und wenn nein, plant die Bundesregierung,
Erkenntnisse diesbezüglich einzuholen bzw. mögliche Studien in Auftrag
zu geben?
Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus
Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen
gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken
eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist
heterogen und kontextabhängig.
13. Welche Auswirkungen hätte die Umstellung der täglichen auf eine
wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf
gefährliche Arbeiten nach § 8 ArbZG, und plant die Bundesregierung
Ausnahmeregelungen in diesem Bereich (und wenn ja, bitte ausführen,
welche)?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
14. Welche Auswirkungen hätte die Umstellung der täglichen auf eine
wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
technischen und arbeitsmedizinischen Regeln des Arbeitsschutzes (z. B.
die Technischen Regeln für Gefahrstoffe [TRGS] und die Technischen
Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [TRLV]), in
denen Grenzwerte definiert sind, die sich auf einen Achtstundentag
beziehen?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
15. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der technischen und
arbeitsmedizinischen Regeln des Arbeitsschutzes (z. B. die Technischen Regeln
für Gefahrstoffe und die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung ), um Betrieben bei der Erstellung ihrer
Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Absatz 3 Nummer 6 des
Arbeitsschutzgesetzes verlässlich Orientierung bieten zu können, und wie möchte die
Bundesregierung die Wahrung der hohen Standards des Arbeitsschutzes
gewährleisten?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der im
KoalV vereinbarten Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen
im Rahmen des Arbeitsschutzes und einer möglichen Abschaffung der
täglichen Höchstarbeitszeit?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im
Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt.
Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.
17. Welchen Einfluss hätte eine Umstellung der täglichen auf die
wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Einschätzung der Bundesregierung auf
bestehende Ruhepausenregelungen nach § 4 ArbZG, und welche
Ruhepausenregelungen hält die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand für
erforderlich, um bei Arbeitszeiten von 13 Stunden Beschäftigten ihre
Erholung zu gewähren, die sie brauchen, um weiterhin gute Arbeit leisten
zu können?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
18. Bei wie vielen abhängig Beschäftigten treten nach Kenntnis der
Bundesregierung regelmäßig (mindestens einmal im Monat) Ruhezeiten von
weniger als 11 Stunden auf (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch
anteilig an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland und für die
vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte gesondert nach tarifgebunden
und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten
Betrieben unterteilen sowie nach Unternehmensgröße, Bundesländern
sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?
Die Anteile der Beschäftigten mit mindestens einmal monatlich verkürzten
Ruhezeiten bleiben über die BAuA-Arbeitszeitbefragungen hinweg weitgehend
stabil. Für weitergehende Informationen wird auf die Tabelle 5 im Anhang
verwiesen. Entsprechende Daten wurden erstmalig im Rahmen der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2017 erhoben.*
19. Welche Möglichkeiten des „Missbrauchs“ (KoalV) sieht die
Bundesregierung im Zuge einer Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit durch
die wöchentliche Höchstarbeitszeit, und wie könnte die Bundesregierung
einen solchen Missbrauch ausschließen (bitte insbesondere darauf
eingehen, welche Möglichkeiten oder Instrumente aus Sicht der
Bundesregierung eingesetzt werden könnten, um zu verhindern, dass die Ablösung
der täglichen durch die wöchentliche Höchstarbeitszeit dazu führt, dass
Beschäftigte zu einer höheren täglichen Arbeitszeit gedrängt oder
gezwungen werden)?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung bei der
Einführung der Regelung Maßnahmen zur Vermeidung möglicher missbräuchlicher
Gestaltungen prüfen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem
Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
20. Wie plant die Bundesregierung rechtlich sicherzustellen, dass die
angedachte Reform des Arbeitszeitgesetzes den Beschäftigten eine
selbstbestimmte Gestaltung ihrer Arbeitszeit, und damit Flexibilität in ihrem
Sinne, ermöglicht und nicht primär der Weisungsbefugnis des
Arbeitgebers (Direktionsrecht) im Sinne von § 106 der Gewerbeordnung (GewO)
mehr Spielraum schafft?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Welche Risiken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung für die
Bekämpfung des Fachkräftemangels, wenn die tägliche Höchstarbeitszeit
durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt würde und folglich der
Arbeitsdruck in Mangelberufen weiter zunehmen könnte?
Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten
Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.
Unabhängig davon weist die Bundesregierung darauf hin, dass die
Ermöglichung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht der Ausweitung der
Arbeitszeit dient. Vielmehr soll dadurch den Sozialpartnern und den
Arbeitsvertragsparteien ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit
eingeräumt werden.
22. Welche Ergebnisse und Erkenntnisse hält die Bundesregierung nach
Abschluss des Sozialpartnerdialogs mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund,
den Einzelgewerkschaften und der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände fest, und
a) welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung auf Basis dieser
Ergebnisse mit Blick auf die Umstellung von täglicher auf
wöchentliche Höchstarbeitszeit,
b) plant die Bundesregierung weitere Gespräche mit den Sozialpartnern
zu arbeitszeitpolitischen Vorhaben,
c) welche konkreten Vorschläge wurden im Rahmen des
Sozialpartnerdialogs vorgetragen,
d) welche Vorschläge möchte die Bundesregierung prüfen,
e) nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung vorgetragene
Vorschläge?
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, hat die Bundesregierung einen Dialog
mit den Sozialpartnern zur Ausgestaltung der Vorhaben zum Arbeitszeitgesetz
durchgeführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Aspekte des Themas in
mehreren konstruktiven Sitzungen zwischen Juli und Oktober 2025 beleuchtet und
die verschiedenen Standpunkte dargelegt und diskutiert. Bezüglich des Inhalts
des Dialogs wurde zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung
Vertraulichkeit vereinbart. Die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern
gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit eingehend ausgewertet,
Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet.
Ergebnisse des Mikrozensus, Anteil in Prozent
Berichtsjahr 2024 (Erstergebnis) 2023 2022 2021 2020
Merkmal
40 bis unter
49 Stunden
1)
49 Stunden
und mehr
2)
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
Insgesamt 41,3 3,1 42,1 3,4 43,4 3,7 43,1 4,1 43,0 3,7
Männer 54,7 4,5 55,6 4,9 56,8 5,4 56,2 5,9 56,5 5,5
Frauen 26,8 1,6 27,4 1,8 28,8 1,9 28,9 2,1 28,3 1,7
Regionale Gliederung
Früheres Bundesgebiet 40,0 3,2 40,7 3,5 41,7 3,9 41,0 4,2 40,7 3,8
Neue Länder 47,1 2,6 48,2 2,9 50,7 3,2 52,2 3,5 53,2 2,9
Baden-Württemberg 42,4 3,2 43,1 3,4 44,3 3,7 43,7 3,9 x x
Bayern 40,8 3,2 41,6 3,5 42,6 3,9 42,0 4,3 x x
Berlin 44,6 3,0 44,3 3,5 46,5 3,9 46,1 3,9 x x
Brandenburg 46,8 2,6 47,5 2,8 50,0 3,0 52,9 3,3 x x
Bremen 35,8 (2,3) 36,2 2,9 39,1 3,3 38,3 3,7 x x
Hamburg 42,9 3,8 44,7 3,7 43,8 3,9 41,7 4,6 x x
Hessen 40,4 3,6 41,4 3,9 42,0 4,4 41,0 4,9 x x
Mecklenburg-Vorpommern 49,3 2,6 50,2 3,3 51,4 3,5 55,3 3,6 x x
Niedersachsen 37,0 3,0 37,8 3,2 39,0 3,5 39,0 3,7 x x
Nordrhein-Westfalen 39,2 3,3 39,7 3,6 40,7 4,1 40,1 4,4 x x
Rheinland-Pfalz 40,8 3,1 41,5 3,2 42,2 3,7 40,9 4,0 x x
Saarland 40,6 2,1 39,4 2,7 41,5 3,2 40,0 3,6 x x
Sachsen 46,8 2,6 49,6 2,5 52,0 2,7 54,0 2,9 x x
Sachsen-Anhalt 48,6 2,0 49,4 2,6 53,8 3,0 54,2 3,8 x x
Schleswig-Holstein 35,5 3,0 36,4 3,2 38,7 3,3 37,1 3,9 x x
Thüringen 49,4 2,5 50,1 2,8 52,3 3,2 53,6 3,7 x x
Wirtschaftszweig (WZ2008)
A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 52,9 5,6 52,4 6,4 53,1 7,3 52,3 7,3 52,5 6,6
B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 59,0 / 58,9 4,9 61,6 / 60,8 / 62,5 /
C - Verarbeitendes Gewerbe 49,1 2,6 50,4 2,8 51,7 3,2 50,9 3,5 50,7 3,0
D - Energieversorgung 41,4 3,1 41,5 3,7 44,8 4,2 43,2 4,5 41,3 4,5
E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. 51,5 (3,9) 52,4 3,6 56,1 4,1 56,7 (4,4) 54,1 (7,3)
F - Baugewerbe 64,8 3,2 65,5 3,5 67,0 3,8 66,6 4,2 67,7 3,6
G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 39,3 2,1 39,9 2,2 41,1 2,6 40,3 3,1 40,2 3,0
H - Verkehr u. Lagerei 48,2 5,8 48,4 5,8 50,3 6,3 49,0 7,4 47,7 6,9
I - Gastgewerbe 35,0 2,2 36,3 2,5 37,2 3,2 39,1 3,4 38,3 2,6
J - Information u. Kommunikation 59,5 3,7 59,6 3,9 59,5 4,6 57,0 5,4 57,6 4,9
K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 34,2 3,7 34,5 4,3 36,8 4,9 36,5 5,0 34,1 4,5
L - Grundstücks u. Wohnungswesen 40,2 2,7 40,1 3,2 41,5 3,7 39,7 (3,8) 41,7 (4,2)
M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 47,1 4,8 47,4 5,0 48,7 5,5 47,9 6,2 47,6 5,8
N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 38,3 3,2 38,7 3,2 37,9 3,5 37,6 3,6 39,1 3,1
O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 44,6 2,7 45,8 2,9 47,0 3,1 47,6 3,2 48,0 2,7
P - Erziehung u. Unterricht 27,7 4,9 28,0 5,5 29,2 5,6 29,8 5,9 31,0 5,0
Q - Gesundheits u. Sozialwesen 23,8 2,4 24,2 2,7 25,8 3,0 26,0 3,1 25,8 2,8
R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 34,5 (2,3) 34,3 3,0 38,2 2,9 38,4 3,2 37,2 (3,0)
S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 32,1 3,2 32,6 3,5 36,7 3,8 37,9 4,0 36,9 3,6
Beruf (KldB2010)
[1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 46,2 3,3 46,6 3,8 48,1 4,0 47,2 4,3 48,7 3,8
[2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 51,4 1,9 53,0 2,1 54,1 2,4 53,6 2,6 53,4 2,3
[3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 59,8 2,6 61,2 2,7 62,4 3,2 62,4 3,5 63,3 3,1
[4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 56,2 2,5 57,3 2,7 58,3 3,3 56,5 4,2 56,9 3,9
[5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 43,8 4,0 43,8 4,1 44,1 4,6 43,6 4,9 43,5 4,7
[6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 34,6 2,5 35,4 2,7 36,9 3,2 36,6 3,7 36,8 3,4
[7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 38,7 3,7 39,0 4,0 40,6 4,3 40,5 4,6 39,8 4,1
[8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 26,2 3,6 26,8 4,0 28,2 4,3 28,3 4,5 28,7 4,0
[9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 45,3 3,8 45,5 4,4 46,5 4,9 48,0 5,7 47,4 5,1
Berichtsjahr 2019 2018 2017 2016 2015
Merkmal
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
40 bis unter
49 Stunden
49 Stunden
und mehr
Insgesamt 43,9 3,8 44,3 4,0 44,3 4,3 44,3 4,6 43,8 4,8
Männer 57,5 5,8 57,8 5,9 57,8 6,4 57,6 7,0 56,9 7,2
Frauen 29,2 1,8 29,7 1,8 29,7 1,9 29,9 2,1 29,6 2,1
Regionale Gliederung
Früheres Bundesgebiet 41,8 4,1 42,0 4,2 42,0 4,6 41,9 4,9 41,3 5,1
Neue Länder 53,5 2,8 54,4 2,8 54,2 3,2 54,6 3,4 54,2 3,4
Baden-Württemberg 43,8 4,3 43,8 4,2 43,3 4,8 43,6 5,2 42,4 5,5
Bayern 43,0 4,0 43,0 4,3 43,3 4,6 43,1 4,9 42,6 5,4
Berlin 48,5 2,7 48,0 3,2 46,9 3,5 46,4 4,0 45,3 3,7
Brandenburg 53,1 2,7 53,9 3,3 53,4 3,7 53,7 3,5 52,8 3,1
Bremen 38,5 3,0 37,9 3,2 38,3 3,4 39,7 3,4 38,1 3,8
Hamburg 43,0 4,3 44,3 4,8 44,5 4,7 44,2 5,7 44,1 5,3
Hessen 42,2 4,9 42,5 4,8 42,0 5,1 42,0 5,0 42,3 5,3
Mecklenburg-Vorpommern 55,0 3,2 55,5 3,2 55,8 4,4 57,2 4,2 57,3 4,4
Niedersachsen 39,7 3,6 40,6 3,5 40,7 3,8 40,3 4,3 39,7 4,4
Nordrhein-Westfalen 40,6 4,0 41,0 4,3 41,1 4,7 41,1 5,0 40,3 5,0
Rheinland-Pfalz 42,1 4,2 41,6 4,6 42,0 4,7 41,2 5,4 42,2 5,1
Saarland 39,1 3,6 39,8 3,1 39,7 3,8 41,0 4,3 40,3 3,5
Sachsen 54,2 2,8 55,9 2,8 56,6 2,9 56,8 3,4 56,2 3,8
Sachsen-Anhalt 57,0 2,8 58,8 2,1 58,6 2,0 59,4 2,0 58,7 2,5
Schleswig-Holstein 39,0 3,6 39,6 3,8 39,2 3,4 39,0 4,1 38,1 4,2
Thüringen 56,3 2,8 57,4 2,3 57,0 2,6 57,9 2,8 58,5 2,5
Wirtschaftszweig (WZ2008)
A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 53,4 6,7 56,3 7,4 56,7 7,2 56,8 7,5 55,6 8,5
B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 64,5 / 63,4 8,4 64,1 6,5 64,4 / 68,1 6,3
C - Verarbeitendes Gewerbe 51,1 3,5 51,3 3,6 51,8 3,8 51,8 4,2 51,1 4,4
D - Energieversorgung 43,3 3,9 43,0 4,6 44,8 4,6 45,3 4,9 44,0 5,3
E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. 57,2 5,0 57,7 5,1 60,4 5,1 60,3 6,4 57,8 5,6
F - Baugewerbe 67,4 3,7 67,5 3,9 67,1 4,6 67,2 5,0 67,6 4,7
G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 42,7 3,2 43,1 3,4 42,5 3,8 41,9 3,9 41,2 4,0
H - Verkehr u. Lagerei 50,4 7,5 51,1 7,6 50,3 8,3 49,6 9,0 49,4 9,6
I - Gastgewerbe 36,3 3,6 36,2 3,7 36,8 4,0 36,5 4,6 34,5 4,4
J - Information u. Kommunikation 57,1 5,4 56,4 5,6 56,5 5,6 55,4 7,1 53,9 7,1
K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 36,1 4,7 37,5 5,0 37,0 5,6 38,6 5,5 38,0 6,3
L - Grundstücks u. Wohnungswesen 45,8 3,6 42,6 4,1 43,7 5,1 44,6 4,4 39,4 5,2
M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 49,0 6,3 50,0 6,2 49,7 6,6 50,3 7,0 50,3 7,8
N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 39,4 3,8 39,7 4,0 39,0 4,4 38,2 4,9 36,7 4,5
O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 49,7 2,4 50,4 2,5 50,8 2,8 50,8 2,8 50,9 2,7
P - Erziehung u. Unterricht 31,0 4,6 31,7 4,7 31,9 5,0 32,7 5,6 32,6 6,2
Q - Gesundheits u. Sozialwesen 27,6 2,7 27,9 2,5 27,9 2,9 28,0 3,0 27,4 2,9
R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 37,1 3,6 38,8 3,7 38,4 4,2 37,8 4,4 38,7 4,7
S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 33,1 3,6 32,3 4,0 31,9 3,6 33,9 3,6 33,2 4,0
Beruf (KldB2010)
[1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 50,2 3,7 49,9 4,0 51,2 4,4 49,5 4,9 49,1 5,1
[2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 54,2 2,5 54,3 2,6 55,1 2,9 54,6 3,2 53,9 3,3
[3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 64,3 3,1 64,5 3,3 64,0 3,7 64,5 4,3 64,5 3,9
[4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 58,5 3,8 58,8 3,7 58,1 4,0 58,6 4,9 58,1 4,9
[5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 43,5 4,6 43,9 4,9 43,3 5,3 42,6 5,6 41,6 5,5
[6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 35,7 3,7 36,1 3,8 35,8 4,1 35,9 4,4 34,7 4,7
[7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 41,4 4,7 41,8 4,8 41,8 5,1 42,0 5,3 41,6 5,7
[8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 30,3 3,9 30,9 3,8 30,8 4,1 31,3 4,5 31,1 4,7
[9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 48,4 5,6 49,6 6,1 48,4 6,6 47,9 7,5 48,2 7,2
Quelle: Statistisches Bundesamt
1) Die Bundesregierung definiert "lange Arbeitszeiten als 40 bis unter 49/Stunden/Woche
2) Die Bundesregierung definiert "überlange Arbeitszeiten" als Arbeitszeiten über 49/Stunden/Woche
( ) = Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher.
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher.
Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus.
Ab 2021 geänderte Erfassung des Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022.
2024: Erstergebnis.
Tabelle 1: Anteil der abhängig Beschäftigten mit einer normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und mehr
Tabelle 2: Anteil Beschäftigter mit langen und überlangen Arbeitszeiten
Alle Angaben in Prozent
Anteil Beschäftigter mit langen
Arbeitszeiten (40-48 h tatsächliche
Wochenarbeitszeit)
Anteil Beschäftigter mit überlangen
Arbeitszeiten (mehr als 48 h tatsächliche
Wochenarbeitszeit)
2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023
Gesamt 46,4 47,2 51,3 47,5 48,4 14,3 13,7 10,3 11,7 10,5
G
e
s
c
h
le
c
h
t1
Männer 56,7 59,1 63,2 57,8 57,2 20,4 19,1 14,7 15,7 14,1
Frauen 34,6 33,5 37,6 35,7 38,0 7,4 7,5 5,4 7,1 6,3
W
ir
ts
c
h
a
ft
s
b
e
-
re
ic
h
e
Öffentlicher
Dienst
43,6 42,5 46,3 44,1 45,2 11,3 11,0 11,4 11,0 9,1
Industrie 55,4 58,0 62,7 55,9 56,2 15,0 12,4 7,5 11,5 9,4
Handwerk 57,6 63,6 65,0 57,8 55,3 15,1 14,2 8,5 11,7 11,2
Dienstleistung 40,9 39,9 43,7 42,9 46,6 14,7 15,5 12,3 12,7 11,2
Anderer Bereich 37,6 40,0 41,3 41,4 37,1 18,2 17,6 9,9 13,1 13,7
B
e
ru
fs
s
e
g
m
e
n
te
2
(
n
a
c
h
K
ld
B
-2
0
1
0
)
Land-, Forst- und
Gartenbauberufe
40,9 46,6 61,7 48,2 55,6 . . . . .
Fertigungsberufe 54,3 59,5 67,0 60,8 54,6 15,0 . . 9,1 .
Fertigungstechnische Berufe
60,3 60,7 62,6 59,1 60,0 12,1 12,4 6,1 9,7 8,2
Bau- und
Ausbauberufe
66,6 69,1 66,0 63,1 64,3 13,8 14,5 10,5 13,7 12,5
Lebensmittel- und
Gastgewerbeberufe
35,4 37,9 41,9 38,1 42,4 15,6 . . . .
Medizinische u.
nichtmedizinische
Gesundheitsberufe
34,1 30,0 35,6 31,5 31,0 13,5 15,8 11,5 13,4 12,9
Soziale und
kulturelle
Dienstleistungsberufe
34,7 31,7 35,9 34,9 38,2 11,8 12,9 9,8 11,7 8,9
Handelsberufe 33,8 33,6 38,7 39,2 39,5 13,0 11,6 9,7 12,7 14,8
Berufe in
Unternehmensführung und -
organisation
42,5 44,5 49,5 43,0 44,9 15,3 11,6 10,2 12,0 9,3
Unternehmensbezogene
Dienstleistungsberufe
50,2 50,6 55,1 50,7 47,1 9,0 6,4 5,1 8,2 7,3
IT- und
naturwissenschaftliche
Dienstleistungsberufe
60,4 57,9 65,6 61,1 59,6 17,3 13,8 11,2 9,2 8,8
Sicherheitsberufe 56,2 54,4 61,7 56,1 66,3 27,7 33,7 28,2 24,7 18,0
Verkehrs- und
Logistikberufe
45,3 48,3 49,6 50,7 48,0 24,6 24,8 22,1 16,4 20,6
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher
Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte.
. Fallzahl zu klein (n < 50).
1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023 eine
nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie
„weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im
Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024).
2 ohne Reinigungsberufe (Fallzahl zu klein)
Tabelle 3: Verbreitung von Arbeitszeitwünschen
Anteil Beschäftigter mit
Verkürzungswunsch
(gewünschte
Wochenarbeitszeit kürzer
als tatsächliche
Wochenarbeitszeit)
Anteil Beschäftigter mit
Beibehaltungswunsch
(gewünschte
Wochenarbeitszeit
entspricht der
tatsächlichen
Wochenarbeitszeit)
Anteil Beschäftigter mit
Verlängerungswunsch
(gewünschte
Wochenarbeitszeit länger
als tatsächliche
Wochenarbeitszeit)
2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023
Gesamt 46,7 49,4 56,3 53,5 56,5 40,1 39,1 34,9 36,6 35,5 13,3 11,6 8,8 10,0 7,9
G
e
-
s
c
h
le
c
h
t
Männer 50,3 53,6 60,7 57,1 58,6 40,3 37,6 32,2 35,1 34,8 9,4 8,7 7,1 7,8 6,6
Frauen 42,6 44,5 51,2 49,3 54,1 39,8 40,7 38,1 38,3 36,4 17,6 14,8 10,8 12,4 9,5
A
rb
e
it
-
s
z
e
it
Teilzeit (< 35 h /
Woche)
18,0 20,6 27,0 23,7 29,1 46,7 48,7 50,1 48,9 48,5 35,2 30,7 22,8 27,5 22,4
Vollzeit (> 35 h /
Woche)
55,4 57,7 64,5 63,1 64,4 38,0 36,3 30,7 32,6 31,8 6,6 6,0 4,8 4,3 3,8
W
ir
ts
c
h
a
ft
s
b
e
r
e
ic
h
e
Öffentlicher Dienst 46,4 46,1 52,5 54,4 57,6 40,8 42,2 39,9 36,6 36,0 12,9 11,7 7,6 9,0 6,4
Industrie 51,3 57,1 63,3 57,9 61,6 40,1 34,3 28,6 34,2 32,5 8,7 8,6 8,1 8,0 5,9
Handwerk 49,1 53,1 56,9 51,5 53,1 38,5 38,6 34,5 39,0 37,1 12,4 . . 9,4 .
Dienstleistung 42,8 46,6 54,3 51,3 53,9 40,4 39,6 35,1 36,5 35,9 16,8 13,8 10,6 12,2 10,1
Anderer Bereich 45,0 47,2 55,2 52,5 52,1 39,9 38,3 35,3 38,1 38,5 15,2 14,5 . 9,5 9,5
B
e
ru
fs
s
e
g
m
e
n
te
(
n
a
c
h
K
ld
B
-2
0
1
0
)
Land-, Forst- und
Gartenbauberufe
34,5 50,5 57,4 47,8 38,1 45,1 . . 40,8 . . . . . .
Fertigungsberufe 49,0 55,4 50,3 56,5 65,5 41,7 35,2 33,3 33,4 26,8 9,3 . . 10,1 .
Fertigungstechnische
Berufe
53,1 57,1 65,7 56,3 60,7 37,2 37,2 27,3 35,8 34,9 9,7 . . 7,9 .
Bau- und
Ausbauberufe
49,4 54,8 51,1 58,0 58,0 40,8 36,4 41,3 36,1 38,2 9,8 . . . .
Lebensmittel- und
Gastgewerbeberufe
36,0 40,0 62,2 44,2 43,3 41,4 42,1 31,1 35,2 35,2 22,6 . . 20,6 .
Medizinische u.
nichtmedizinische
Gesundheitsberufe
46,8 52,2 55,7 51,8 57,0 39,5 36,3 34,0 37,4 34,2 13,7 11,6 10,3 10,8 8,8
Soziale und kulturelle
Dienstleistungsberufe
43,5 40,7 52,3 50,6 55,1 42,9 46,2 38,9 38,4 36,7 13,6 13,1 8,8 10,9 8,1
Handelsberufe 40,4 39,7 47,9 48,0 56,8 38,0 37,5 38,3 38,4 32,3 21,6 22,7 13,8 13,6 10,8
Berufe in
Unternehmensführun
g und -organisation
47,1 48,0 56,1 54,7 57,6 40,4 38,9 35,4 35,8 33,0 12,5 13,1 8,6 9,6 9,4
Unternehmensbezogene
Dienstleistungsberufe
49,3 51,1 58,5 56,6 57,7 39,4 40,8 34,7 36,4 36,1 11,3 8,1 6,8 7,1 6,2
IT- und
naturwissenschaftliche
Dienstleistungsberufe
54,4 53,3 63,6 60,1 55,4 37,0 37,0 32,9 34,2 38,3 8,7 . . 5,7 .
Sicherheitsberufe 51,3 53,1 64,8 54,1 56,2 41,9 33,3 29,0 34,2 34,9 . . . . .
Verkehrs- und
Logistikberufe
46,3 50,6 55,5 52,6 55,7 42,5 41,2 36,4 37,3 37,9 11,2 . 8,1 10,1 .
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher
Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte.
. Fallzahl zu klein (n < 50).
1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023 eine
nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie
„weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im
Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024).
2 ohne Reinigungsberufe (Fallzahl zu klein)
Tabelle 4: Anteil der Beschäftigten, die ihre normale Wochenarbeitszeit erhöhen bzw. verringern
möchten*
Erstergebnisse des Mikrozensus 2024, Anteil in %
Wochenarbeitszeit
erhöhen verringern
Insgesamt 3,2 9,7
Männer 2,6 10,2
Frauen 3,9 9,2
Beschäftigungsumfang
Vollzeit 1,3 12,3
Teilzeit 7,6 4,1
Betreuung Kindern und Personen mit Behinderung / Pflegebedürftigkeit 8,7 4,8
Betriebsgröße
Betrieb mit bis zu 10 Personen 4,5 6,9
Betrieb mit 11-50 Personen 3,6 8,7
Betrieb mit 50-249 tätige Personen 2,8 10,5
Betrieb mit 250-499 tätige Personen 2,5 11,3
Betrieb mit 500 und mehr tätige Personen 2,7 11,4
Regionale Gliederung
Deutschland 3,2 9,7
Früheres Bundesgebiet 3,3 9,8
Neue Länder 3,1 9,1
Baden-Württemberg 3,3 10,9
Bayern 2,4 8,1
Berlin 3,7 11,5
Brandenburg 2,5 9,8
Bremen 4,0 11,9
Hamburg 3,5 10,3
Hessen 3,4 8,7
Mecklenburg-Vorpommern 3,1 10,2
Niedersachsen 3,6 11,7
Nordrhein-Westfalen 3,6 10,1
Rheinland-Pfalz 3,3 9,9
Saarland 2,6 8,1
Sachsen 2,9 6,9
Sachsen-Anhalt 3,1 5,6
Schleswig-Holstein 3,4 10,0
Thüringen 3,4 11,1
Wirtschaftszweig (WZ2008)
A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei / 7,3
B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden / (9,8)
C - Verarbeitendes Gewerbe 2,0 10,1
D - Energieversorgung (2,1) 11,7
E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. / 9,5
F - Baugewerbe 1,9 8,6
G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 3,8 8,5
H - Verkehr u. Lagerei 2,8 9,0
I - Gastgewerbe 5,8 4,7
J - Information u. Kommunikation 2,5 13,9
K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 2,9 9,9
L - Grundstücks u. Wohnungswesen (2,6) 10,3
M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 3,3 13,7
N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 4,5 7,3
O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 2,4 13,2
P - Erziehung u. Unterricht 4,8 10,0
Q - Gesundheits u. Sozialwesen 3,8 8,7
R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 5,6 8,1
S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 5,0 8,5
Beruf (KldB2010)
[1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 2,9 7,4
[2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 2,1 9,8
[3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2,2 8,2
[4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 2,5 13,9
[5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 3,4 7,2
[6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4,6 7,9
[7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 2,9 11,3
[8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 4,1 9,7
[9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 4,2 12,8
* = mit entsprechender Anpassung des Verdienstes.
( ) = Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher.
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Tabelle 5: Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten
Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten
(min. 1 x im Monat)
2017 2019 2021 2023
Gesamt 18,2 18,1 16,3 17,7
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Männer 20,0 19,5 17,3 18,1
Frauen 16,2 16,5 15,2 17,2
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Öffentlicher Dienst 20,5 20,2 20,0 19,9
Industrie 13,4 13,9 11,5 12,4
Handwerk 16,3 14,5 14,1 12,3
Dienstleistung 18,3 19,0 15,3 20,1
Anderer Bereich 21,7 25,9 19,6 21,3
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) Fertigungsberufe 17,1 . 9,2 11,5
Fertigungstechnische Berufe 10,8 8,4 11,8 11,5
Bau- und Ausbauberufe 15,7 17,7 14,7 15,2
Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe . . 22,2 .
Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 31,2 32,6 30,5 32,0
Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 25,3 21,8 22,7 23,8
Handelsberufe 19,6 20,9 14,8 21,0
Berufe in Unternehmensführung und -organisation 11,3 14,6 12,4 12,0
Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 10,6 13,3 10,4 13,0
IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe 14,8 16,0 13,3 15,4
Sicherheitsberufe 29,4 33,8 20,6 18,1
Verkehrs- und Logistikberufe 20,5 18,8 17,3 20,3
Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher
Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte.
. Fallzahl zu klein (n < 50).
1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023
eine nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie
„weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im
Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024).
2 ohne Reinigungsberufe sowie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (Fallzahl zu klein)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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