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Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit (Antwort zu Drs. 21/3169)

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3703 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit (Antwort zu Drs. 21/3169) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3703 21. Wahlperiode 19.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3169 – Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV]) zu schaffen. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erforderlich, der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch jetzt bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch längeres Arbeiten erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das deutsche Arbeitszeitrecht seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung 1918). Lange Arbeitszeiten gehen mit einem hohen Risiko für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Beschäftigten einher (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen, 2023). Aus Sicht der Fragestellenden stellt die geplante Änderung deswegen aus Arbeitsschutzperspektive einen deutlichen Eingriff mit erheblichen Risiken für den Gesundheitsschutz dar. Zudem sehen die Fragestellenden in der geplanten Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes eine einseitige Flexibilisierung im Sinne der Planungsmacht von Arbeitgebern. Daher wollen die Fragestellenden wissen, wie die Bundesregierung gedenkt, sicherzustellen, dass die angedachte Reform des Arbeitszeitgesetzes den Beschäftigten eine selbstbestimmte Gestaltung ihrer Arbeitszeit und damit Flexibilität in ihrem Sinne ermöglicht, statt einseitig das Direktionsrecht von Arbeitsgebern zu stärken. Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild von den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des Arbeitszeitgesetzes für Betriebe und Beschäftigte machen. Die Fragestellenden erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne Verlinkungen und Querverweise. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil an Beschäftigten in Deutschland ist, die in der Regel mindestens einmal im Monat Arbeitstage von zehn oder mehr Stunden arbeiten (bitte, sofern vorhanden, für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Mindest- und Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? a) Wenn die Bundesregierung über keine oder keine umfassenden Kenntnisse verfügen sollte, welche Kenntnisse liegen vor, aus der die Bundesregierung Näherungs- oder Schätzwerte über die Verbreitung von langen und überlangen Arbeitszeiten von zehn oder mehr Arbeitsstunden pro Tag ableiten kann? Eine Sondererhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) von 2012 Beschäftigten im Juli 2025 (WSI Policy Brief Nr. 9, Lange und fragmentierte Arbeitstage: Verbreitung, Gründe und Auswirkungen. 2, www.wsi.de/fpdf/HBS-009217/p_wsi_pb_92_2025.pdf), ergab, dass zwölf Prozent der Beschäftigten angaben, an einzelnen Tagen in der Woche über zehn Stunden zu arbeiten. Die Daten zeigen geschlechtsspezifische Unterschiede. Demnach arbeiten Männer mit 15,4 Prozent fast doppelt so häufig wie Frauen (mit 8,0 Prozent) an einzelnen Tagen in der Woche über zehn Stunden. Einer Online-Personenbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Juni 2025 zufolge beeinflusst die Arbeitszeitstruktur die tatsächliche Häufigkeit langer Tage (IAB-Forum. Mehr Anreize, mehr Flexibilität, mehr Arbeit? Wie Beschäftigte auf die Pläne der neuen Bundesregierung reagieren würden, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-besc haeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/): Bei Vollzeitbeschäftigten geben rund 30 Prozent an, die 10-Stunden-Grenze nie zu überschreiten, etwa 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten überschreiten die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden nach eigenen Angaben „häufig.“ Bei Teilzeitbeschäftigten geben rund 58 Prozent an, die 10-Stunden-Grenze nie zu überschreiten. Obwohl keine gesonderten Zahlen zur 10-Stunden-Grenze nach Berufsgruppen vorliegen, zeigen Untersuchungen, dass die Häufigkeit der Überschreitung des Acht-Stunden-Tags stark mit dem Qualifikationsniveau zusammenhängt (Institut DGB-Index Gute Arbeit. (2025). Report 2025: Gute Zeiten, schlechte Zeiten? Wie die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten bewerten, https://index-gute-arbei t.dgb.de/++co++6e3414c2-cbaa-11f0-a176-9d035aa6cc39): Bei hochkomplexen Tätigkeiten, für die in der Regel ein akademischer Abschluss erforderlich ist, arbeiten 58 Prozent der Beschäftigten „sehr häufig“ oder „oft“ länger als acht Stunden pro Tag, bei Helfer- und Anlerntätigkeiten sind es hingegen nur 15 Prozent. b) Plant die Bundesregierung, weitergehende Informationen oder Erkenntnisse im Rahmen von Umfragen, Studien oder Ähnlichem einzuholen, und wenn ja, wie sehen die konkreten Pläne aus? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) berücksichtigt das Thema „Lange Arbeitstage“ in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025. Im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung werden seit 2015 in zweijährigem Abstand Erwerbstätige zu ihren Arbeitszeiten befragt. Die oben genannte Befragung wurde im November 2025 abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Darüber hinaus befasst sich die BAuA mit der Aktualisierung des Wissensstands zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren.  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beschäftigten in Deutschland, die durchschnittlich 40 bis 48 Stunden in der Woche arbeiten („lange Arbeitszeit“), und wie hoch der Anteil an Beschäftigten, die durchschnittlich über 48 Stunden pro Woche arbeiten („überlange Arbeitszeit“, bitte für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Mindest- und Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? Die Bundesregierung verweist auf Informationen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus, die sich in der Tabelle 1 im Anhang befinden.* Daneben wird auf Auswertungen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung (2015, 2017, 2019, 2021 und 2023) verwiesen, die in einzelnen Berichten vorliegen und in der Tabelle 2 im Anhang zusammenfassend dargestellt werden.*  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beschäftigten in Deutschland, die in der Regel mindestens einmal im Monat an sechs oder sieben Tagen in der Woche arbeiten (bitte für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Mindest- und Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  4. Wie viele Verstöße gegen die Höchstarbeitszeiten aus § 3 ArbZG sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgedeckt worden (bitte für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betriebe unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?  5. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Verstöße führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu Geldbußen, Freiheitsstrafen oder Geldstrafen (bitte für die vergangenen zehn Jahre gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren und die jeweilige absolute Geldsumme anführen)? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die BAuA erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich einen statistischen Bericht für „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA). Darin sind unter Tabellenteil TG 3 sowie TG 4 die Beanstandungen beziehungsweise Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden aufgeführt. Die Berichte sind öffentlich zugänglich unter www.baua.de/DE/Themen/Monit oring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA.  6. Was versteht die Bundesregierung unter Vertrauensarbeitszeit (bitte definieren), und a) in wie vielen Betrieben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung Vertrauensarbeitszeitregelungen (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig für alle Betriebe gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren), b) in welchem Rahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Vertrauensarbeitszeit mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie bzw. den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Rs. C-55/18, CCOO) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG; 13. September 2022, 1 ABR 22/21) vereinbar, c) sind der Bundesregierung weitere Probleme bei der Anweisung von Vertrauensarbeitszeit im Hinblick auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und anderen arbeitsrechtlichen Normen bekannt? Vertrauensarbeitszeit wird vertragsrechtlich vereinbart. Es bestimmen also in der Regel die Arbeitsvertragsparteien, wie Vertrauensarbeitszeit im Einzelfall auszugestalten ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Vertrauensarbeitszeit in der Vergangenheit so verstanden, dass damit Arbeitszeitmodelle gemeint sind, bei denen auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet wird (vgl. BAG, Urteil vom 23. September 2015 – 5 AZR 767/13 sowie BAG, Beschluss vom 16. April 2003 – 7 ABR 53/02). Nach dieser Definition ist die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit auch nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18, CCOO) und des BAG vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung grundsätzlich im Einklang mit europäischem Recht möglich. Für Aussagen zur Verbreitung von Vertrauensarbeitszeit in Betrieben in Deutschland wird auf das IAB-Betriebspanel verwiesen. Die repräsentative jährliche Betriebsbefragung erfasst seit 2004 alle zwei Jahre die Frage nach Vertrauensarbeitszeitregelungen und wurde bereits im Zuge der Beantwortung Kleiner Anfragen ausgewertet. Es wird daher auf die Bundestagsdrucksache 19/506, welche die Entwicklung von 2004 bis 2016 der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit enthält, sowie auf die Bundestagsdrucksache 19/11469, welche die bisher aktuellsten bundesweiten Daten (2018), inklusive dem Anteil der Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit (insgesamt und nach Größe/Branche) sowie erstmals auch Beschäftigtenzahlen zur Nutzung enthält, verwiesen.  7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die sich eine Erhöhung ihrer täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowohl über die vertraglich vereinbarte als auch über die aktuell gesetzlich mögliche werktägliche Arbeitszeit hinaus wünschen, und wie hoch ist im Gegenzug der Anteil der Beschäftigten, die sich eine Reduzierung wünschen (bitte gesondert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht und der Frage, ob Betreuungsverpflichtungen bestehen sowie Unternehmensgröße, Bundesländern, Ost und West als auch nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? Soweit nach Beschäftigtenwünschen hinsichtlich der Erhöhung beziehungsweise Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gefragt ist, wird auf die Tabelle 3 (Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung, gefragt ist nach dem reinen Veränderungswunsch) sowie auf die Tabelle 4 (Ergebnisse des Mikrozensus 2024, gefragt ist nach Veränderungswunsch mit entsprechender Verdienstanpassung) im Anhang verwiesen.* Soweit in diesem Kontext nach Beschäftigten mit Betreuungsverpflichtungen gefragt ist, wird auf die folgende Abbildung verwiesen. Soweit nach Beschäftigtenwünschen hinsichtlich der täglichen Arbeitszeitwünsche gefragt ist, liegen der Bundesregierung folgende Kenntnisse vor. Die repräsentative Befragung DGB-Index Gute Arbeit (Institut DGB-Index Gute Arbeit, 2025), an der über 4000 Beschäftigte teilnahmen, kommt zu dem Ergebnis, dass 72 Prozent aller Befragten angeben, nicht länger als acht Stunden arbeiten zu wollen und 98 Prozent nicht länger als zehn Stunden pro Tag. In der IAB-Online-Personenbefragung aus Juni 2025 geben hinsichtlich der Bereitschaft zur Überschreitung der 10-Stunden-Grenze 34 Prozent aller Beschäftigten an, dass sie bereit wären, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Unterschieden nach der Arbeitszeitstruktur zeigen sich folgende Ergebnisse: 38 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, jedoch nur 19 Prozent der Teilzeitbeschäftigten, wären bereit, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  8. Welche Impulse für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind nach Einschätzung der Bundesregierung von der Umstellung einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit konkret zu erwarten, und wie hoch beziffert die Bundesregierung deren Wirkung auf die Beschäftigung und die Produktivität pro Arbeitsstunde (bitte, wenn möglich, auch angeben, auf welchen Grundlagen und welcher empirischen Evidenz diese Einschätzungen beruhen)? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen (vgl. Zeile 558 ff.). Ziel des Vorhabens ist es, den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit einzuräumen. Aus Sicht der Bundesregierung kann dieser Gestaltungsspielraum einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitszeit flexibler an betriebliche Erfordernisse und individuelle Lebenssituationen anzupassen. Zu den erwartbaren Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung liegen der Bundesregierung keine aktuellen Studien vor.  9. Welchen Einfluss hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf Betriebe mit durchgehendem Betrieb, kontinuierlichem Schichtbetrieb bzw. auf Betriebe, für die Ausnahmen nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG gelten? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. 10. Kann die Bundesregierung auf Basis der ihr bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse gesichert sagen, dass es für die Auswirkung auf Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten keinen Unterschied macht, ob eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt (und wenn ja, bitte die Quellen angeben, auf welche sich die Aussage bezieht)? 11. Sofern die in Frage 10 thematisierten wissenschaftlichen Erkenntnisse nach Einschätzung der Bundesregierung heterogen ausfallen und inkonsistente Befunde aufweisen, welches sind dann die der Bundesregierung bekannten Erkenntnisse, die für bestehende Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei zehn- oder mehrstündigen Arbeitstagen sprechen? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Es besteht eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Studien unterscheiden jedoch nicht regelmäßig zwischen langen wöchentlichen und langen täglichen Arbeitszeiten. Die Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt. Eine Übersicht über die Auswirkung langer Arbeitszeiten auf die Gesundheit ermöglicht die Veröffentlichung der BAuA „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (https://doi.org/10.21934/baua:fokus2023 0807). 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon bzw. kann die Bundesregierung auf Basis der ihr bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Aussage darüber treffen, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Tag maximal arbeiten sollte, um etwaige erhöhte Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu vermeiden, wenn ja, wie lautet diese maximale Stundenzahl, und wenn nein, plant die Bundesregierung, Erkenntnisse diesbezüglich einzuholen bzw. mögliche Studien in Auftrag zu geben? Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist heterogen und kontextabhängig. 13. Welche Auswirkungen hätte die Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf gefährliche Arbeiten nach § 8 ArbZG, und plant die Bundesregierung Ausnahmeregelungen in diesem Bereich (und wenn ja, bitte ausführen, welche)? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. 14. Welche Auswirkungen hätte die Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die technischen und arbeitsmedizinischen Regeln des Arbeitsschutzes (z. B. die Technischen Regeln für Gefahrstoffe [TRGS] und die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [TRLV]), in denen Grenzwerte definiert sind, die sich auf einen Achtstundentag beziehen? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. 15. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der technischen und arbeitsmedizinischen Regeln des Arbeitsschutzes (z. B. die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung ), um Betrieben bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Absatz 3 Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes verlässlich Orientierung bieten zu können, und wie möchte die Bundesregierung die Wahrung der hohen Standards des Arbeitsschutzes gewährleisten? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. 16. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der im KoalV vereinbarten Stärkung der Prävention psychischer Erkrankungen im Rahmen des Arbeitsschutzes und einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit? Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein. 17. Welchen Einfluss hätte eine Umstellung der täglichen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Einschätzung der Bundesregierung auf bestehende Ruhepausenregelungen nach § 4 ArbZG, und welche Ruhepausenregelungen hält die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand für erforderlich, um bei Arbeitszeiten von 13 Stunden Beschäftigten ihre Erholung zu gewähren, die sie brauchen, um weiterhin gute Arbeit leisten zu können? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. 18. Bei wie vielen abhängig Beschäftigten treten nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig (mindestens einmal im Monat) Ruhezeiten von weniger als 11 Stunden auf (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland und für die vergangenen zehn Jahre ausweisen; bitte gesondert nach tarifgebunden und nichttarifgebunden als auch mitbestimmten und nichtmitbestimmten Betrieben unterteilen sowie nach Unternehmensgröße, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? Die Anteile der Beschäftigten mit mindestens einmal monatlich verkürzten Ruhezeiten bleiben über die BAuA-Arbeitszeitbefragungen hinweg weitgehend stabil. Für weitergehende Informationen wird auf die Tabelle 5 im Anhang verwiesen. Entsprechende Daten wurden erstmalig im Rahmen der BAuA- Arbeitszeitbefragung 2017 erhoben.* 19. Welche Möglichkeiten des „Missbrauchs“ (KoalV) sieht die Bundesregierung im Zuge einer Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit durch die wöchentliche Höchstarbeitszeit, und wie könnte die Bundesregierung einen solchen Missbrauch ausschließen (bitte insbesondere darauf eingehen, welche Möglichkeiten oder Instrumente aus Sicht der Bundesregierung eingesetzt werden könnten, um zu verhindern, dass die Ablösung der täglichen durch die wöchentliche Höchstarbeitszeit dazu führt, dass Beschäftigte zu einer höheren täglichen Arbeitszeit gedrängt oder gezwungen werden)? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung bei der Einführung der Regelung Maßnahmen zur Vermeidung möglicher missbräuchlicher Gestaltungen prüfen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 20. Wie plant die Bundesregierung rechtlich sicherzustellen, dass die angedachte Reform des Arbeitszeitgesetzes den Beschäftigten eine selbstbestimmte Gestaltung ihrer Arbeitszeit, und damit Flexibilität in ihrem Sinne, ermöglicht und nicht primär der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers (Direktionsrecht) im Sinne von § 106 der Gewerbeordnung (GewO) mehr Spielraum schafft? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3703 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 21. Welche Risiken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung für die Bekämpfung des Fachkräftemangels, wenn die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt würde und folglich der Arbeitsdruck in Mangelberufen weiter zunehmen könnte? Die Beantwortung der Frage hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Unabhängig davon weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Ermöglichung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht der Ausweitung der Arbeitszeit dient. Vielmehr soll dadurch den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit eingeräumt werden. 22. Welche Ergebnisse und Erkenntnisse hält die Bundesregierung nach Abschluss des Sozialpartnerdialogs mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den Einzelgewerkschaften und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest, und a) welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung auf Basis dieser Ergebnisse mit Blick auf die Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit, b) plant die Bundesregierung weitere Gespräche mit den Sozialpartnern zu arbeitszeitpolitischen Vorhaben, c) welche konkreten Vorschläge wurden im Rahmen des Sozialpartnerdialogs vorgetragen, d) welche Vorschläge möchte die Bundesregierung prüfen, e) nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung vorgetragene Vorschläge? Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, hat die Bundesregierung einen Dialog mit den Sozialpartnern zur Ausgestaltung der Vorhaben zum Arbeitszeitgesetz durchgeführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Aspekte des Themas in mehreren konstruktiven Sitzungen zwischen Juli und Oktober 2025 beleuchtet und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und diskutiert. Bezüglich des Inhalts des Dialogs wurde zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung Vertraulichkeit vereinbart. Die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit eingehend ausgewertet, Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet. Ergebnisse des Mikrozensus, Anteil in Prozent Berichtsjahr 2024 (Erstergebnis) 2023 2022 2021 2020 Merkmal 40 bis unter 49 Stunden 1) 49 Stunden und mehr 2) 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr Insgesamt 41,3 3,1 42,1 3,4 43,4 3,7 43,1 4,1 43,0 3,7 Männer 54,7 4,5 55,6 4,9 56,8 5,4 56,2 5,9 56,5 5,5 Frauen 26,8 1,6 27,4 1,8 28,8 1,9 28,9 2,1 28,3 1,7 Regionale Gliederung Früheres Bundesgebiet 40,0 3,2 40,7 3,5 41,7 3,9 41,0 4,2 40,7 3,8 Neue Länder 47,1 2,6 48,2 2,9 50,7 3,2 52,2 3,5 53,2 2,9 Baden-Württemberg 42,4 3,2 43,1 3,4 44,3 3,7 43,7 3,9 x x Bayern 40,8 3,2 41,6 3,5 42,6 3,9 42,0 4,3 x x Berlin 44,6 3,0 44,3 3,5 46,5 3,9 46,1 3,9 x x Brandenburg 46,8 2,6 47,5 2,8 50,0 3,0 52,9 3,3 x x Bremen 35,8 (2,3) 36,2 2,9 39,1 3,3 38,3 3,7 x x Hamburg 42,9 3,8 44,7 3,7 43,8 3,9 41,7 4,6 x x Hessen 40,4 3,6 41,4 3,9 42,0 4,4 41,0 4,9 x x Mecklenburg-Vorpommern 49,3 2,6 50,2 3,3 51,4 3,5 55,3 3,6 x x Niedersachsen 37,0 3,0 37,8 3,2 39,0 3,5 39,0 3,7 x x Nordrhein-Westfalen 39,2 3,3 39,7 3,6 40,7 4,1 40,1 4,4 x x Rheinland-Pfalz 40,8 3,1 41,5 3,2 42,2 3,7 40,9 4,0 x x Saarland 40,6 2,1 39,4 2,7 41,5 3,2 40,0 3,6 x x Sachsen 46,8 2,6 49,6 2,5 52,0 2,7 54,0 2,9 x x Sachsen-Anhalt 48,6 2,0 49,4 2,6 53,8 3,0 54,2 3,8 x x Schleswig-Holstein 35,5 3,0 36,4 3,2 38,7 3,3 37,1 3,9 x x Thüringen 49,4 2,5 50,1 2,8 52,3 3,2 53,6 3,7 x x Wirtschaftszweig (WZ2008) A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 52,9 5,6 52,4 6,4 53,1 7,3 52,3 7,3 52,5 6,6 B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 59,0 / 58,9 4,9 61,6 / 60,8 / 62,5 / C - Verarbeitendes Gewerbe 49,1 2,6 50,4 2,8 51,7 3,2 50,9 3,5 50,7 3,0 D - Energieversorgung 41,4 3,1 41,5 3,7 44,8 4,2 43,2 4,5 41,3 4,5 E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. 51,5 (3,9) 52,4 3,6 56,1 4,1 56,7 (4,4) 54,1 (7,3) F - Baugewerbe 64,8 3,2 65,5 3,5 67,0 3,8 66,6 4,2 67,7 3,6 G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 39,3 2,1 39,9 2,2 41,1 2,6 40,3 3,1 40,2 3,0 H - Verkehr u. Lagerei 48,2 5,8 48,4 5,8 50,3 6,3 49,0 7,4 47,7 6,9 I - Gastgewerbe 35,0 2,2 36,3 2,5 37,2 3,2 39,1 3,4 38,3 2,6 J - Information u. Kommunikation 59,5 3,7 59,6 3,9 59,5 4,6 57,0 5,4 57,6 4,9 K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 34,2 3,7 34,5 4,3 36,8 4,9 36,5 5,0 34,1 4,5 L - Grundstücks u. Wohnungswesen 40,2 2,7 40,1 3,2 41,5 3,7 39,7 (3,8) 41,7 (4,2) M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 47,1 4,8 47,4 5,0 48,7 5,5 47,9 6,2 47,6 5,8 N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 38,3 3,2 38,7 3,2 37,9 3,5 37,6 3,6 39,1 3,1 O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 44,6 2,7 45,8 2,9 47,0 3,1 47,6 3,2 48,0 2,7 P - Erziehung u. Unterricht 27,7 4,9 28,0 5,5 29,2 5,6 29,8 5,9 31,0 5,0 Q - Gesundheits u. Sozialwesen 23,8 2,4 24,2 2,7 25,8 3,0 26,0 3,1 25,8 2,8 R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 34,5 (2,3) 34,3 3,0 38,2 2,9 38,4 3,2 37,2 (3,0) S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 32,1 3,2 32,6 3,5 36,7 3,8 37,9 4,0 36,9 3,6 Beruf (KldB2010) [1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 46,2 3,3 46,6 3,8 48,1 4,0 47,2 4,3 48,7 3,8 [2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 51,4 1,9 53,0 2,1 54,1 2,4 53,6 2,6 53,4 2,3 [3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 59,8 2,6 61,2 2,7 62,4 3,2 62,4 3,5 63,3 3,1 [4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 56,2 2,5 57,3 2,7 58,3 3,3 56,5 4,2 56,9 3,9 [5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 43,8 4,0 43,8 4,1 44,1 4,6 43,6 4,9 43,5 4,7 [6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 34,6 2,5 35,4 2,7 36,9 3,2 36,6 3,7 36,8 3,4 [7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 38,7 3,7 39,0 4,0 40,6 4,3 40,5 4,6 39,8 4,1 [8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 26,2 3,6 26,8 4,0 28,2 4,3 28,3 4,5 28,7 4,0 [9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 45,3 3,8 45,5 4,4 46,5 4,9 48,0 5,7 47,4 5,1 Berichtsjahr 2019 2018 2017 2016 2015 Merkmal 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr 40 bis unter 49 Stunden 49 Stunden und mehr Insgesamt 43,9 3,8 44,3 4,0 44,3 4,3 44,3 4,6 43,8 4,8 Männer 57,5 5,8 57,8 5,9 57,8 6,4 57,6 7,0 56,9 7,2 Frauen 29,2 1,8 29,7 1,8 29,7 1,9 29,9 2,1 29,6 2,1 Regionale Gliederung Früheres Bundesgebiet 41,8 4,1 42,0 4,2 42,0 4,6 41,9 4,9 41,3 5,1 Neue Länder 53,5 2,8 54,4 2,8 54,2 3,2 54,6 3,4 54,2 3,4 Baden-Württemberg 43,8 4,3 43,8 4,2 43,3 4,8 43,6 5,2 42,4 5,5 Bayern 43,0 4,0 43,0 4,3 43,3 4,6 43,1 4,9 42,6 5,4 Berlin 48,5 2,7 48,0 3,2 46,9 3,5 46,4 4,0 45,3 3,7 Brandenburg 53,1 2,7 53,9 3,3 53,4 3,7 53,7 3,5 52,8 3,1 Bremen 38,5 3,0 37,9 3,2 38,3 3,4 39,7 3,4 38,1 3,8 Hamburg 43,0 4,3 44,3 4,8 44,5 4,7 44,2 5,7 44,1 5,3 Hessen 42,2 4,9 42,5 4,8 42,0 5,1 42,0 5,0 42,3 5,3 Mecklenburg-Vorpommern 55,0 3,2 55,5 3,2 55,8 4,4 57,2 4,2 57,3 4,4 Niedersachsen 39,7 3,6 40,6 3,5 40,7 3,8 40,3 4,3 39,7 4,4 Nordrhein-Westfalen 40,6 4,0 41,0 4,3 41,1 4,7 41,1 5,0 40,3 5,0 Rheinland-Pfalz 42,1 4,2 41,6 4,6 42,0 4,7 41,2 5,4 42,2 5,1 Saarland 39,1 3,6 39,8 3,1 39,7 3,8 41,0 4,3 40,3 3,5 Sachsen 54,2 2,8 55,9 2,8 56,6 2,9 56,8 3,4 56,2 3,8 Sachsen-Anhalt 57,0 2,8 58,8 2,1 58,6 2,0 59,4 2,0 58,7 2,5 Schleswig-Holstein 39,0 3,6 39,6 3,8 39,2 3,4 39,0 4,1 38,1 4,2 Thüringen 56,3 2,8 57,4 2,3 57,0 2,6 57,9 2,8 58,5 2,5 Wirtschaftszweig (WZ2008) A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 53,4 6,7 56,3 7,4 56,7 7,2 56,8 7,5 55,6 8,5 B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 64,5 / 63,4 8,4 64,1 6,5 64,4 / 68,1 6,3 C - Verarbeitendes Gewerbe 51,1 3,5 51,3 3,6 51,8 3,8 51,8 4,2 51,1 4,4 D - Energieversorgung 43,3 3,9 43,0 4,6 44,8 4,6 45,3 4,9 44,0 5,3 E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. 57,2 5,0 57,7 5,1 60,4 5,1 60,3 6,4 57,8 5,6 F - Baugewerbe 67,4 3,7 67,5 3,9 67,1 4,6 67,2 5,0 67,6 4,7 G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 42,7 3,2 43,1 3,4 42,5 3,8 41,9 3,9 41,2 4,0 H - Verkehr u. Lagerei 50,4 7,5 51,1 7,6 50,3 8,3 49,6 9,0 49,4 9,6 I - Gastgewerbe 36,3 3,6 36,2 3,7 36,8 4,0 36,5 4,6 34,5 4,4 J - Information u. Kommunikation 57,1 5,4 56,4 5,6 56,5 5,6 55,4 7,1 53,9 7,1 K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 36,1 4,7 37,5 5,0 37,0 5,6 38,6 5,5 38,0 6,3 L - Grundstücks u. Wohnungswesen 45,8 3,6 42,6 4,1 43,7 5,1 44,6 4,4 39,4 5,2 M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 49,0 6,3 50,0 6,2 49,7 6,6 50,3 7,0 50,3 7,8 N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 39,4 3,8 39,7 4,0 39,0 4,4 38,2 4,9 36,7 4,5 O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 49,7 2,4 50,4 2,5 50,8 2,8 50,8 2,8 50,9 2,7 P - Erziehung u. Unterricht 31,0 4,6 31,7 4,7 31,9 5,0 32,7 5,6 32,6 6,2 Q - Gesundheits u. Sozialwesen 27,6 2,7 27,9 2,5 27,9 2,9 28,0 3,0 27,4 2,9 R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 37,1 3,6 38,8 3,7 38,4 4,2 37,8 4,4 38,7 4,7 S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 33,1 3,6 32,3 4,0 31,9 3,6 33,9 3,6 33,2 4,0 Beruf (KldB2010) [1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 50,2 3,7 49,9 4,0 51,2 4,4 49,5 4,9 49,1 5,1 [2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 54,2 2,5 54,3 2,6 55,1 2,9 54,6 3,2 53,9 3,3 [3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 64,3 3,1 64,5 3,3 64,0 3,7 64,5 4,3 64,5 3,9 [4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 58,5 3,8 58,8 3,7 58,1 4,0 58,6 4,9 58,1 4,9 [5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 43,5 4,6 43,9 4,9 43,3 5,3 42,6 5,6 41,6 5,5 [6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 35,7 3,7 36,1 3,8 35,8 4,1 35,9 4,4 34,7 4,7 [7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 41,4 4,7 41,8 4,8 41,8 5,1 42,0 5,3 41,6 5,7 [8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 30,3 3,9 30,9 3,8 30,8 4,1 31,3 4,5 31,1 4,7 [9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 48,4 5,6 49,6 6,1 48,4 6,6 47,9 7,5 48,2 7,2 Quelle: Statistisches Bundesamt 1) Die Bundesregierung definiert "lange Arbeitszeiten als 40 bis unter 49/Stunden/Woche 2) Die Bundesregierung definiert "überlange Arbeitszeiten" als Arbeitszeiten über 49/Stunden/Woche ( ) = Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher. / = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher. Ab 2020 Neuregelung des Mikrozensus. Ab 2021 geänderte Erfassung des Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. 2024: Erstergebnis. Tabelle 1: Anteil der abhängig Beschäftigten mit einer normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und mehr Tabelle 2: Anteil Beschäftigter mit langen und überlangen Arbeitszeiten Alle Angaben in Prozent Anteil Beschäftigter mit langen Arbeitszeiten (40-48 h tatsächliche Wochenarbeitszeit) Anteil Beschäftigter mit überlangen Arbeitszeiten (mehr als 48 h tatsächliche Wochenarbeitszeit) 2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023 Gesamt 46,4 47,2 51,3 47,5 48,4 14,3 13,7 10,3 11,7 10,5 G e s c h le c h t1 Männer 56,7 59,1 63,2 57,8 57,2 20,4 19,1 14,7 15,7 14,1 Frauen 34,6 33,5 37,6 35,7 38,0 7,4 7,5 5,4 7,1 6,3 W ir ts c h a ft s b e - re ic h e Öffentlicher Dienst 43,6 42,5 46,3 44,1 45,2 11,3 11,0 11,4 11,0 9,1 Industrie 55,4 58,0 62,7 55,9 56,2 15,0 12,4 7,5 11,5 9,4 Handwerk 57,6 63,6 65,0 57,8 55,3 15,1 14,2 8,5 11,7 11,2 Dienstleistung 40,9 39,9 43,7 42,9 46,6 14,7 15,5 12,3 12,7 11,2 Anderer Bereich 37,6 40,0 41,3 41,4 37,1 18,2 17,6 9,9 13,1 13,7 B e ru fs s e g m e n te 2 ( n a c h K ld B -2 0 1 0 ) Land-, Forst- und Gartenbauberufe 40,9 46,6 61,7 48,2 55,6 . . . . . Fertigungsberufe 54,3 59,5 67,0 60,8 54,6 15,0 . . 9,1 . Fertigungstechnische Berufe 60,3 60,7 62,6 59,1 60,0 12,1 12,4 6,1 9,7 8,2 Bau- und Ausbauberufe 66,6 69,1 66,0 63,1 64,3 13,8 14,5 10,5 13,7 12,5 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe 35,4 37,9 41,9 38,1 42,4 15,6 . . . . Medizinische u. nichtmedizinische Gesundheitsberufe 34,1 30,0 35,6 31,5 31,0 13,5 15,8 11,5 13,4 12,9 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 34,7 31,7 35,9 34,9 38,2 11,8 12,9 9,8 11,7 8,9 Handelsberufe 33,8 33,6 38,7 39,2 39,5 13,0 11,6 9,7 12,7 14,8 Berufe in Unternehmensführung und - organisation 42,5 44,5 49,5 43,0 44,9 15,3 11,6 10,2 12,0 9,3 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 50,2 50,6 55,1 50,7 47,1 9,0 6,4 5,1 8,2 7,3 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe 60,4 57,9 65,6 61,1 59,6 17,3 13,8 11,2 9,2 8,8 Sicherheitsberufe 56,2 54,4 61,7 56,1 66,3 27,7 33,7 28,2 24,7 18,0 Verkehrs- und Logistikberufe 45,3 48,3 49,6 50,7 48,0 24,6 24,8 22,1 16,4 20,6 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte. . Fallzahl zu klein (n < 50). 1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023 eine nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024). 2 ohne Reinigungsberufe (Fallzahl zu klein) Tabelle 3: Verbreitung von Arbeitszeitwünschen Anteil Beschäftigter mit Verkürzungswunsch (gewünschte Wochenarbeitszeit kürzer als tatsächliche Wochenarbeitszeit) Anteil Beschäftigter mit Beibehaltungswunsch (gewünschte Wochenarbeitszeit entspricht der tatsächlichen Wochenarbeitszeit) Anteil Beschäftigter mit Verlängerungswunsch (gewünschte Wochenarbeitszeit länger als tatsächliche Wochenarbeitszeit) 2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023 2015 2017 2019 2021 2023 Gesamt 46,7 49,4 56,3 53,5 56,5 40,1 39,1 34,9 36,6 35,5 13,3 11,6 8,8 10,0 7,9 G e - s c h le c h t Männer 50,3 53,6 60,7 57,1 58,6 40,3 37,6 32,2 35,1 34,8 9,4 8,7 7,1 7,8 6,6 Frauen 42,6 44,5 51,2 49,3 54,1 39,8 40,7 38,1 38,3 36,4 17,6 14,8 10,8 12,4 9,5 A rb e it - s z e it Teilzeit (< 35 h / Woche) 18,0 20,6 27,0 23,7 29,1 46,7 48,7 50,1 48,9 48,5 35,2 30,7 22,8 27,5 22,4 Vollzeit (> 35 h / Woche) 55,4 57,7 64,5 63,1 64,4 38,0 36,3 30,7 32,6 31,8 6,6 6,0 4,8 4,3 3,8 W ir ts c h a ft s b e r e ic h e Öffentlicher Dienst 46,4 46,1 52,5 54,4 57,6 40,8 42,2 39,9 36,6 36,0 12,9 11,7 7,6 9,0 6,4 Industrie 51,3 57,1 63,3 57,9 61,6 40,1 34,3 28,6 34,2 32,5 8,7 8,6 8,1 8,0 5,9 Handwerk 49,1 53,1 56,9 51,5 53,1 38,5 38,6 34,5 39,0 37,1 12,4 . . 9,4 . Dienstleistung 42,8 46,6 54,3 51,3 53,9 40,4 39,6 35,1 36,5 35,9 16,8 13,8 10,6 12,2 10,1 Anderer Bereich 45,0 47,2 55,2 52,5 52,1 39,9 38,3 35,3 38,1 38,5 15,2 14,5 . 9,5 9,5 B e ru fs s e g m e n te ( n a c h K ld B -2 0 1 0 ) Land-, Forst- und Gartenbauberufe 34,5 50,5 57,4 47,8 38,1 45,1 . . 40,8 . . . . . . Fertigungsberufe 49,0 55,4 50,3 56,5 65,5 41,7 35,2 33,3 33,4 26,8 9,3 . . 10,1 . Fertigungstechnische Berufe 53,1 57,1 65,7 56,3 60,7 37,2 37,2 27,3 35,8 34,9 9,7 . . 7,9 . Bau- und Ausbauberufe 49,4 54,8 51,1 58,0 58,0 40,8 36,4 41,3 36,1 38,2 9,8 . . . . Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe 36,0 40,0 62,2 44,2 43,3 41,4 42,1 31,1 35,2 35,2 22,6 . . 20,6 . Medizinische u. nichtmedizinische Gesundheitsberufe 46,8 52,2 55,7 51,8 57,0 39,5 36,3 34,0 37,4 34,2 13,7 11,6 10,3 10,8 8,8 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 43,5 40,7 52,3 50,6 55,1 42,9 46,2 38,9 38,4 36,7 13,6 13,1 8,8 10,9 8,1 Handelsberufe 40,4 39,7 47,9 48,0 56,8 38,0 37,5 38,3 38,4 32,3 21,6 22,7 13,8 13,6 10,8 Berufe in Unternehmensführun g und -organisation 47,1 48,0 56,1 54,7 57,6 40,4 38,9 35,4 35,8 33,0 12,5 13,1 8,6 9,6 9,4 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 49,3 51,1 58,5 56,6 57,7 39,4 40,8 34,7 36,4 36,1 11,3 8,1 6,8 7,1 6,2 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe 54,4 53,3 63,6 60,1 55,4 37,0 37,0 32,9 34,2 38,3 8,7 . . 5,7 . Sicherheitsberufe 51,3 53,1 64,8 54,1 56,2 41,9 33,3 29,0 34,2 34,9 . . . . . Verkehrs- und Logistikberufe 46,3 50,6 55,5 52,6 55,7 42,5 41,2 36,4 37,3 37,9 11,2 . 8,1 10,1 . Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte. . Fallzahl zu klein (n < 50). 1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023 eine nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024). 2 ohne Reinigungsberufe (Fallzahl zu klein) Tabelle 4: Anteil der Beschäftigten, die ihre normale Wochenarbeitszeit erhöhen bzw. verringern möchten* Erstergebnisse des Mikrozensus 2024, Anteil in % Wochenarbeitszeit erhöhen verringern Insgesamt 3,2 9,7 Männer 2,6 10,2 Frauen 3,9 9,2 Beschäftigungsumfang Vollzeit 1,3 12,3 Teilzeit 7,6 4,1 Betreuung Kindern und Personen mit Behinderung / Pflegebedürftigkeit 8,7 4,8 Betriebsgröße Betrieb mit bis zu 10 Personen 4,5 6,9 Betrieb mit 11-50 Personen 3,6 8,7 Betrieb mit 50-249 tätige Personen 2,8 10,5 Betrieb mit 250-499 tätige Personen 2,5 11,3 Betrieb mit 500 und mehr tätige Personen 2,7 11,4 Regionale Gliederung Deutschland 3,2 9,7 Früheres Bundesgebiet 3,3 9,8 Neue Länder 3,1 9,1 Baden-Württemberg 3,3 10,9 Bayern 2,4 8,1 Berlin 3,7 11,5 Brandenburg 2,5 9,8 Bremen 4,0 11,9 Hamburg 3,5 10,3 Hessen 3,4 8,7 Mecklenburg-Vorpommern 3,1 10,2 Niedersachsen 3,6 11,7 Nordrhein-Westfalen 3,6 10,1 Rheinland-Pfalz 3,3 9,9 Saarland 2,6 8,1 Sachsen 2,9 6,9 Sachsen-Anhalt 3,1 5,6 Schleswig-Holstein 3,4 10,0 Thüringen 3,4 11,1 Wirtschaftszweig (WZ2008) A - Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei / 7,3 B - Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden / (9,8) C - Verarbeitendes Gewerbe 2,0 10,1 D - Energieversorgung (2,1) 11,7 E - Wasserversorg.; Abwasser u. Abfallents. u. Beseit. v. Umweltverschm. / 9,5 F - Baugewerbe 1,9 8,6 G - Handel; Instandh. u. Rep. von KFZ 3,8 8,5 H - Verkehr u. Lagerei 2,8 9,0 I - Gastgewerbe 5,8 4,7 J - Information u. Kommunikation 2,5 13,9 K - Erbr. v. Finanz- u. Versicherungsdienstl. 2,9 9,9 L - Grundstücks u. Wohnungswesen (2,6) 10,3 M - Erbr. v. freiber., wissenschaftl. u. techn. Dienstl. 3,3 13,7 N - Erbr. v. sonstigen wirtschaftl. Dienstl. 4,5 7,3 O - Öffentl. Verw., Verteidigung; Sozialvers. 2,4 13,2 P - Erziehung u. Unterricht 4,8 10,0 Q - Gesundheits u. Sozialwesen 3,8 8,7 R - Kunst, Unterhaltung u. Erholung 5,6 8,1 S - Erbr. v. sonstigen Dienstl. 5,0 8,5 Beruf (KldB2010) [1] Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 2,9 7,4 [2] Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 2,1 9,8 [3] Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2,2 8,2 [4] Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 2,5 13,9 [5] Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 3,4 7,2 [6] Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 4,6 7,9 [7] Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 2,9 11,3 [8] Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 4,1 9,7 [9] Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 4,2 12,8 * = mit entsprechender Anpassung des Verdienstes. ( ) = Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher. / = Keine Angabe, da Zahlenwert aufgrund der geringen Fallzahl nicht sicher. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Tabelle 5: Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten (min. 1 x im Monat) 2017 2019 2021 2023 Gesamt 18,2 18,1 16,3 17,7 G e - s c h le c h t1 Männer 20,0 19,5 17,3 18,1 Frauen 16,2 16,5 15,2 17,2 W ir ts c h a ft s b e re i c h e Öffentlicher Dienst 20,5 20,2 20,0 19,9 Industrie 13,4 13,9 11,5 12,4 Handwerk 16,3 14,5 14,1 12,3 Dienstleistung 18,3 19,0 15,3 20,1 Anderer Bereich 21,7 25,9 19,6 21,3 B e ru fs s e g m e n te 2 ( n a c h K ld B -2 0 1 0 ) Fertigungsberufe 17,1 . 9,2 11,5 Fertigungstechnische Berufe 10,8 8,4 11,8 11,5 Bau- und Ausbauberufe 15,7 17,7 14,7 15,2 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe . . 22,2 . Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 31,2 32,6 30,5 32,0 Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 25,3 21,8 22,7 23,8 Handelsberufe 19,6 20,9 14,8 21,0 Berufe in Unternehmensführung und -organisation 11,3 14,6 12,4 12,0 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 10,6 13,3 10,4 13,0 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe 14,8 16,0 13,3 15,4 Sicherheitsberufe 29,4 33,8 20,6 18,1 Verkehrs- und Logistikberufe 20,5 18,8 17,3 20,3 Quelle: BAuA-Arbeitszeitbefragung, nur abhängig Beschäftigte mit min. 10 Stunden tatsächlicher Wochenarbeitszeit im Alter von 15-65 Jahren. Gewichtete Anteilswerte. . Fallzahl zu klein (n < 50). 1 Geschlechtsvariable bis 2021 binär erhoben, Aufgrund der geringen Fallzahl werden Befragte, die 2023 eine nicht binäre Angabe zur Geschlechtszugehörigkeit getätigt haben (n = 13), randomisiert der Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet. Details zur Erhebung der Geschlechtervariable finden sich im Methodenbericht der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (Häring et al., 2024). 2 ohne Reinigungsberufe sowie Land-, Forst- und Gartenbauberufe (Fallzahl zu klein) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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