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Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antwort zu Drs. 21/1024)

dip / drucksache 10.10.2025 · WP 21 · 21/2236 · Antwort · Original ↗

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Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antwort zu Drs. 21/1024) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2236 21. Wahlperiode 10.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Neuhäuser, Katrin Fey, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1024 – Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Durch neue EU-Gesetzgebung droht nach Ansicht der Fragestellenden Unternehmensverantwortung für Mensch und Umwelt entlang globaler Lieferketten jedoch verschleppt und massiv abgeschwächt zu werden. Am 23. Juni 2025 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der EU-Mitgliedstaaten die „Allgemeine Ausrichtung“ des Rats der Europäischen Union zum sogenannten Omnibus-I-Paket beschlossen. Mit den sogenannten Omnibus-Paketen will die EU-Kommission bestehende EU- Vorschriften ändern, um mit weniger öffentlicher Kontrolle für Unternehmen bei Sozialem, Menschenrechten, Klima und Ökologie das Wirtschaftswachstum in Europa zu fördern. In der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie, die bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde die Anwendbarkeit von verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle, die zuvor ab 2025 und 2026 berichtpflichtig gewesen wären, um zwei Jahre verschoben. Darüber hinaus soll eine längere Frist zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht gelten. Mitgliedstaaten mussten nach bisheriger Rechtslage diese CSDDD-Richtlinie bis spätestens 26. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen und haben durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie ein Jahr länger Zeit. Die Anwendbarkeit würde um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Wichtigster Bestandteil des Omnibus-I-Pakets aber ist ein Richtlinienvorschlag zur inhaltlichen Änderung beider genannten Richtlinien. Die Kommission will den Anwendungsbereich der CSRD wesentlich einschränken, sodass 80 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen ausgenommen werden. Auch in Bezug auf die CSDDD sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u. a. durch Abstufungen bei der Risikoanalyse besonders geschützt werden. Die Umsetzung der Klimaschutzpläne soll nicht mehr verpflichtend sein und eine Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Haftungsregelungen gestrichen werden, wofür sich im AStV nach Kenntnis der Fragestellenden auch die Bundesregierung eingesetzt hat. Auf EU-Ebene gehen die Beratungen zur Omnibus-Initiative weiter. Im EU-Parlament ist eine Abstimmung im Oktober Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2025 geplant. Mit Abschluss der Verhandlungen wird frühestens im ersten Halbjahr 2026 gerechnet (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2 025/06/23/simplification-council-agrees-position-on-sustainability-reporting-a nd-due-diligence-requirements-to-boost-eu-competitiveness/). Entgegen dem Bekenntnis zum „Omnibus“ der Kommission im Koalitionsvertrag zwischen den regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD (siehe dort Zeile 1914) hat die Bundesregierung nach den Fragestellenden vorliegenden Informationen im Vorfeld der Abstimmung nicht zu einer gemeinsamen Position gefunden, sich dann aber in der entsprechenden Abstimmung im AStV nicht enthalten. Dies wirft Fragen zur Position der Bundesregierung zur verbindlichen Unternehmensverantwortung und LkSG auf. Des Weiteren liegen den Fragestellenden Fälle vor, in denen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Umsetzung des LkSG zuständig ist, nach Ansicht der Fragestellenden den geschützten Zugang von Beschwerdeführenden zur Umsetzung des LkSG nur unzureichend bis gar nicht ermöglicht. Potenziell betroffene Rechteinhabende haben faktisch keine Möglichkeit, Informationen über die Lieferkettenstruktur sowie die Beteiligung deutscher Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des LkSG unterfallen, zu erhalten. Da in den Anwendungsbereich des LkSG fallende Unternehmen nicht verpflichtet sind, ihre Lieferbeziehungen offenzulegen, und das BAFA auch keine Liste dem LkSG unterfallender Unternehmen veröffentlicht, wissen Betroffene weder, für welche deutschen Unternehmen sie Waren herstellen, noch, ob diese Unternehmen dem LkSG unterfallen. Für einen erheblichen Teil dieser Rechteinhabenden sind die vorgesehenen Hinweis- und Beschwerdemechanismen des LkSG faktisch nicht zugänglich, insbesondere aufgrund mangelnder Transparenz in den Lieferketten.  1. Kann die Bundesregierung die den Fragestellenden vorliegenden Informationen bestätigen, dass einerseits im Vorfeld des Rats am 23. Juni 2025 innerhalb der Bundesregierung zum sogenannten Omnibus-I-Paket keine Einigkeit bestand und andererseits die Zustimmung Deutschlands zur „Allgemeinen Ausrichtung“ des Rats am 23. Juni 2025 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der EU-Mitgliedstaaten zum sogenannten Omnibus-I-Paket trotz fehlender Einigkeit innerhalb der Bundesregierung erfolgte, und wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgte dann diese Zustimmung?  2. Ist der Bundesregierung ein (sofern Frage 1 bejaht wird) vergleichbarer Vorgang der Zustimmung Deutschlands trotz fehlender gemeinsamer Position innerhalb der Bundesregierung in der aktuell laufenden Legislaturperiode bekannt, und wenn ja, welcher?  3. Ist der Bundesregierung ein (sofern Frage 1 bejaht wird) vergleichbarer Vorgang aus vergangenen Legislaturperioden bekannt, und wenn ja, welcher?  4. Sofern Frage 1 bejaht wird, plant die Bundesregierung, der dänischen EU-Ratspräsidentschaft nachträglich anzuzeigen, dass die Bundesregierung in Bezug auf die „Allgemeine Ausrichtung“ zum Omnibus-I-Paket bislang keine gemeinsame Position vertritt, und wenn nein, warum nicht?  5. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich ein (sofern Frage 1 bejaht wird) vergleichbarer Vorgang der Zustimmung Deutschlands trotz fehlender gemeinsamer Position im Rat der Europäischen Union ereignet bzw. wiederholt? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Am 23. Juni 2025 hat die polnische Präsidentschaft im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) festgestellt, dass sie zum Omnibus-I-Paket nunmehr mit dem Europäischen Parlament verhandeln wird. Eine Abstimmung hat es in Brüssel nicht gegeben. Im Vorfeld dieser Sitzung hatte sich die Bundesrepublik Deutschland aktiv in die Verhandlungen eingebracht.  6. Kann die Bundesregierung die den Fragestellenden vorliegenden Informationen bestätigen, dass sich die deutsche Bundesregierung im Zuge der Verhandlungen über das Omnibus-I-Paket insbesondere für eine Rücknahme der in der CSDDD vorgesehenen EU-weit geltenden zivilrechtlichen Haftungsregel eingesetzt hat, und wenn ja, wie erklärt sie den sich dann daraus ergebenden Widerspruch, dass zeitgleich Bundeskanzler Friedrich Merz öffentlich, etwa beim Tag der Bauindustrie am 21. Mai 2025, verkündet hat: „Es wird ein Haftungsregime dafür [für das LkSG] geben“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/b ulletin/rede-von-bundeskanzler-friedrich-merz-2350390)?  7. Wird sich die Bundesregierung für die EU-weit geltende zivilrechtliche Haftungsregel einsetzen, und wenn ja, wie?  8. Für welches Haftungsregime wird sich die Bundesregierung einsetzen (bitte ausführen)? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verhandlungen über den sogenannten Omnibus-1 dauern an. Die Bundesregierung positioniert sich in diesem Rahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Verhandlungsstandes.  9. Welchen Zeitplan setzt die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Anpassung des LkSG sowie der Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht an? Die unmittelbare Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wurde am 3. September 2025 im Kabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die CSDDD ist nach Verlängerung durch die sogenannte „Stop-the-Clock-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2025/794) um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich nach Abschluss der aktuellen Überarbeitungen im sogenannten Omnibus I umsetzen. 10. Wie definiert die Bundesregierung „massive Menschenrechtsverletzungen“, bei denen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 1914) weiterhin Sanktionen erfolgen sollen, welche Menschenrechtsverletzungen sind ihrer Auffassung zufolge nicht massiv, und wie bzw. anhand welcher Kriterien soll fortan differenziert werden? Dieser Begriff im Koalitionsvertrag umfasst aus Sicht der Bundesregierung Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG, die eine tatsächlich eingetretene Verletzung gegen eine geschützte menschenrechtliche Rechtsposition voraussetzen. Dabei ist unerheblich, welche menschenrechtliche Rechtsposition betroffen ist. 11. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht, dass das LkSG derart angepasst wird, dass die Berichtspflicht komplett entfällt und die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten bis zum Inkrafttreten des CSDDD- Umsetzungsgesetzes, mit Ausnahme von „massiven Menschenrechtsverletzungen“, nicht sanktioniert werden, konkret sicherstellen, dass erfasste Unternehmen trotz dieser erheblichen Beschränkung der Monitoring- bzw. Durchsetzungsmöglichkeiten ihren Pflichten nach dem LkSG nachkommen und das LkSG nicht seine Wirksamkeit einbüßt (bitte ausführen)? Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Anpassung des LkSG keine Änderung der bestehenden Sorgfaltspflichten (§§ 3 bis 9 LkSG) vor. Dasselbe gilt für die Befugnisse des BAFA, die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren (§§ 14 ff. LkSG). Wie der Regierungsentwurf zudem deutlich macht, stehen die damit verfolgten Änderungen des LkSG „im Einklang mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Anwenderfreundlichkeit des LkSG erhöht werden. Das Ziel des LkSG bleibt erhalten: Unternehmen sollen durch die Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten nachkommen und insbesondere die Erreichung der Ziele im Bereich Globale Lieferketten im Sinne des Indikators 8.6 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen“ 12. Wird die Bundesregierung verhindern, dass im Zuge der Umsetzung der CSDDD das LkSG abgeschwächt wird, indem die Anzahl der erfassten Unternehmen reduziert, eine Beschränkung auf direkte Zulieferinnen und Zulieferer und Streichung von Sanktionsmöglichkeiten gemessen an Umsatz eingeführt wird (bitte je Änderungstatbestand ausführen), und wenn ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht? 13. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her, dass die Umsetzung der geplanten Regelungen des sogenannten Omnibus-I- Pakets nicht zu einer nach Ansicht der Fragestellenden damit einhergehenden Absenkung eines bereits bestehenden menschenrechtlichen Schutzniveaus bezüglich betroffener Unternehmen führt und damit gegen das etwa im UN-Sozialpakt verankerte, völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstößt (siehe Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Schutzniveau des Lieferkettengesetzes erhalten, 2024)? 14. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung der geplanten Absenkung auch nicht gegen Artikel 1 Absatz 2 CSDDD (Verschlechterungsverbot) verstößt (vgl. Rechtsgutachten Oxfam/Germanwatch 2024, www.germanwa tch.org/sites/default/files/germanwatch_rechtsgutachten_zu_csddd_und_l ksg_2024_1.pdf)? 15. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Geltungsbereich des LkSG für Finanzinstitutionen nicht im Zuge der CSDDD-Umsetzung beschränkt wird, und wenn ja, wie? 16. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her, dass die Umsetzung der geplanten Regelungen des sogenannten Omnibus-I- Pakets nicht zu einer nach Ansicht der Fragestellenden damit einhergehenden Absenkung des Geltungsbereichs für Finanzinstitutionen eines bereits bestehenden menschenrechtlichen Schutzniveaus führt und damit gegen das etwa im UN-Sozialpakt verankerte, völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstößt (siehe Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Schutzniveau des Lieferkettengesetzes erhalten, 2024)? Die Fragen 12 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Verhandlungen über die Anpassung der Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) dauern noch an. Die Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht erfolgt nach Abschluss der Verhandlungen auf europäischer Ebene und unter Beachtung des Koalitionsvertrags bürokratiearm sowie vollzugsfreundlich. 17. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gesetzlich verpflichtet, die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, und auf welche Quelle stützt sich die Bundesregierung für die Ermittlung der erfassten Unternehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst das LkSG aktuell circa 5 200 Unternehmen. Das BAFA zieht für die Ermittlung der erfassten Unternehmen unter Nutzung seiner Prüfbefugnisse insbesondere öffentlich verfügbare Informationen heran. 18. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine Liste der gesetzlich verpflichteten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, wie wird dies begründet? Das LkSG sieht dies nicht vor. 19. Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umzusetzen, wenn diese in der 2024 in Kraft getretenen Version wörtlich in deutsches Recht überführt würde (bitte zwischen Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland unterscheiden), und auf welche Quelle stützt sich die Bundesregierung für die Ermittlung der erfassten Unternehmen? Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wären in diesem Fall etwa 800 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland erfasst. Zu Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 20. Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) mit den in der am 23. Juni 2025 beschlossenen „Allgemeinen Ausrichtung“ des Rats der Europäischen Union enthaltenen Änderungen des personellen Anwendungsbereichs umzusetzen, wenn diese Änderungen in deutsches Recht überführt würden (bitte zwischen Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland unterscheiden), und auf welche Quelle stützt sich die Bundesregierung für die Ermittlung der erfassten Unternehmen? Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wären in diesem Fall etwa 150 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland erfasst. Zu Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 21. Wie viele Mitarbeitende waren nach Kenntnis der Bundesregierung beim BAFA seit Inkrafttreten des LkSG am 1. Januar 2023 für das LkSG jeweils zuständig in Abteilung 7 (bitte nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auflisten, nach Monaten aufschlüsseln und Tätigkeiten in anderen Bereichen, etwa wegen Abordnungen, konkret benennen und herausrechnen)? Mitarbeitende für das LkSG in der Abteilung 7 Stand: 09.09.2025 Monat Anzahl der Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) davon abgeordnet/zugewiesen* davon abgeordnet/zugewiesen* Jan 23 22 0 22 20,3 0,0 20,3 Feb 23 32 0 32 29,7 0,0 29,7 Mrz 23 43 5 38 39,9 3,9 36,0 Apr 23 50 6 44 46,3 4,9 41,4 Mai 23 56 6 50 51,4 4,9 46,5 Jun 23 61 6 55 56,3 4,9 51,3 Jul 23 68 6 62 62,8 4,9 57,9 Aug 23 69 2 67 64,1 2,0 62,1 Sep 23 81 6 75 75,5 6,0 69,5 Okt 23 85 12 73 79,2 10,8 68,4 Nov 23 87 34 53 81,2 31,1 50,1 Dez 23 89 34 55 83,1 31,1 52,0 Jan 24 96 2 94 89,6 1,6 88,0 Feb 24 96 1 95 89,6 0,6 89,0 Mrz 24 96 0 96 89,9 0,0 89,9 Apr 24 97 0 97 90,6 0,0 90,6 Mai 24 96 0 96 89,7 0,0 89,7 Jun 24 95 0 95 88,7 0,0 88,7 Jul 24 96 0 96 89,5 0,0 89,5 Aug 24 96 0 96 89,5 0,0 89,5 Sep 24 96 5 91 89,5 5,0 84,5 Okt 24 96 10 86 89,5 9,5 80,0 Nov 24 95 22 73 88,5 20,9 67,6 Dez 24 95 22 73 88,5 20,9 67,6 Jan 25 91 21 70 84,5 19,7 64,7 Feb 25 91 8 83 84,5 7,3 77,2 Mrz 25 91 8 83 84,3 7,3 77,0 Apr 25 90 8 82 83,4 7,3 76,1 Mai 25 89 9 80 82,4 7,8 74,6 Jun 25 89 8 81 82,4 6,8 75,6 Mitarbeitende für das LkSG in der Abteilung 7 Stand: 09.09.2025 Monat Anzahl der Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) davon abgeordnet/zugewiesen* davon abgeordnet/zugewiesen* Jul 25 88 4 84 81,5 3,1 78,4 Aug 25 88 4 84 81,6 3,2 78,4 * Die Spalte abgeordnet/zugewiesen umfasst sowohl Abordnungen zu anderen Dienststellen als auch interne Zuweisungen zu anderen Aufgaben oder Referaten. 22. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um etwaige derzeit unbesetzte Stellen nachzubesetzen, besonders im Lichte der laut Organigramm des BAFA angezeigten Mehrfachzuständigkeit zweier Referatsleitender für jeweils drei Referate? 23. Wie hoch ist die Zahl unbesetzter Stellen im BAFA, wie lange sind diese Stellen unbesetzt, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Nichtbesetzung? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Es wird davon ausgegangen, dass die Frage die unbesetzten Stellen in Abteilung 7 des BAFA – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – adressiert. Derzeit (Stand: 15. August 2025) sind in der Abteilung 7 insgesamt 88 Arbeitsplätze besetzt. 13 Arbeitsplätze im mittleren, gehobenen und höheren Dienst sind unbesetzt. Nahezu alle der in den Haushalten 2022 und 2023 neu ausgebrachten Planstellen und Stellen konnten im Laufe des Jahres 2023 besetzt werden (vgl. Antwort zu Frage 21). Unbesetzt sind gegenwärtig einzelne Stellen in Leitungsfunktionen der Abteilung 7 sowie Stellen, die im Zuge der üblichen Fluktuation freigeworden sind. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Personalausstattung im BAFA, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das BAFA ausreichend ausgestattet ist, um seinen Aufgaben entsprechen zu können? Es wird davon ausgegangen, dass die Frage die Personalausstattung in Abteilung 7 des BAFA adressiert. Die Bundesregierung bewertet diese Personalausstattung nach aktuellem Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als ausreichend. 25. Wird beim BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Betroffene, die bei der (schriftlichen) Antragstellung gemäß § 14 I Nummer 2 LkSG anonym bleiben wollen (aufgrund von Angst vor Repressalien, physischer Gewalt etc.), trotzdem eine förmliche individuelle Beschwerde (und nicht nur einen bloßen „Hinweis“ ohne Beteiligtenstellung) beim BAFA einreichen können, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 26. Bietet das BAFA Beschwerdeführenden Alternativen zur Feststellung ihrer Identität und persönlichen Betroffenheit an, die nicht – wie die namentliche Beschwerdeeinreichung – in einer für Beschwerdegegner potenziell einsehbaren Weise (etwa im Wege der Akteneinsicht) erfolgen, und wenn ja, welche (z. B. Anerkennung einer anwaltlichen Zusicherung der Identität von Beschwerdeführenden; Identitätsfeststellung in einem Videoanruf der Beschwerdeführenden mit dem BAFA; Aktensperrvermerk; Ausweitung kollektiver Antragsrechte für Gewerkschaften, Gemeinschaften, Gemeinden, Umweltverbände etc.), und wenn keine solchen Alternativen angeboten werden, warum nicht? 30. Hatte das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall vom 14. April 2025, bei dem das BAFA nach Kenntnis der Fragestellenden eine Beschwerde von fünf im Westjordanland mutmaßlich von Landraub betroffenen Palästinensern mit der Begründung ablehnte, ihre Identität und persönliche Betroffenheit sei mangels Einreichung namentlich unterzeichneter Vollmachten nicht feststellbar, zuvor Möglichkeiten des Schutzes der Identität der Beschwerdeführer vor der Kenntnisnahme durch den Beschwerdegegner erwogen, und wenn ja, weswegen wurden sie ggf. verworfen? Die Fragen 25, 26 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BAFA bearbeitet Anträge auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensrechts und des LkSG. Dafür muss das BAFA die Identität der Antragsteller kennen. Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht können Teile der Akte geschwärzt werden, wenn Gründe dafür vorliegen. 27. Hat das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der anlassbezogenen Prüfung gegen Aurubis AG wegen Kupferimporten aus Mexiko und Panama geprüft (www.tagesschau.de/investigativ/swr/aurub is-lieferkette-beschwerde-bafa-umweltverschmutzung-schwermetalle-me xiko-100.html), ob die anhaltenden Umwelt- und Gesundheitsschäden, laut vorliegenden Gutachten Folgen aus dem Unfall von 2014 in Mexiko bzw. die aktuell in Panama (https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiel/kupf erminen/) erhobenen Vorwürfe der Trinkwasserverschmutzung, Gesundheitsschädigung und gewaltsamen Repression, eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG darstellen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Hat das BAFA nach Prüfung konkrete Auflagen gegen Aurubis AG in Mexiko und Panama erteilt oder gedenkt es, zu erteilen, und wenn ja, welche, bzw. wann ist mit einer Entscheidung in den Fällen zu rechnen? 29. Prüft das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der anlassbezogenen Prüfung gegen Aurubis AG auch, ob die vom Unternehmen veröffentlichten Angaben zu seinen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG inhaltlich zutreffend sind, insbesondere vor dem Hintergrund des Bezugs von Rohstoffen aus Lieferketten, im Rahmen derer schwere Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen vorgeworfen werden, und zu welchem Prüfergebnis ist das BAFA gekommen? Die Fragen 27 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Prüfung des BAFA in diesem Verfahren dauert noch an. Maßstab der Prüfung ist das LkSG. 31. Strebt das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung an, alle persönlich bedrohten Beschwerdeführenden gleichermaßen gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) zu behandeln und vor Repressalien zu schützen, und sieht die Bundesregierung im Fall der Frage 30 eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung palästinensischer Beschwerdeführer? Das BAFA beachtet in seiner Prüfung alle verfassungsrechtlichen Vorgaben einschließlich des Gleichheitsgrundsatzes. 32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden eines faktischen Ausschlusses vom effektiven Zugang zu Rechtsschutz durch fehlenden Informationszugang potenziell Betroffener deutscher Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie rechtfertigt sie diesen, und welche konkreten Maßnahmen ergreifen das BAFA und die Bundesregierung, um dieses Zugangshindernis zu beseitigen und den Zugang zu Beschwerdemechanismen für betroffene Personen entlang der Lieferkette konkret sicherzustellen, und wenn nein, warum nicht? 33. Welche sonstigen Schritte sind der Bundesregierung bekannt bzw. plant die Bundesregierung, um den BAFA-Beschwerdemechanismus nach dem LkSG für Betroffene ggf. zugänglicher zu machen? 34. Plant die Bundesregierung, künftig sicherzustellen, dass Rechteinhabende Kenntnis vom LkSG und vom BAFA-Beschwerdemechanismus sowie dessen Funktionsweise haben, und wenn ja, wie, und bis wann? Die Fragen 32 bis 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die in Frage 32 geäußerte Auffassung nicht. Das LkSG fordert von erfassten Unternehmen die Einrichtung effektiver und für Betroffene zugänglicher Beschwerdemechanismen. Das BAFA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die Bundesregierung weist mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere mit Kurzinformationen in verschiedenen Sprachen, in ihren Partnerländern auf das LkSG und seine Anforderungen hin. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, ein Tätigwerden des BA- FA zu beantragen. 35. Plant die Bundesregierung, eine detaillierte Verfahrensordnung zu veröffentlichen, die (potenzielle) Beschwerdeführende auch über ihre Verfahrensrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Akteneinsichtsrecht) sowie die konkreten Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität informiert, und wenn ja, wie, und bis wann? Das BAFA hat detaillierte Informationen über den Ablauf eines Antragsverfahrens und über die Möglichkeit anonymer Hinweise in mehreren Sprachen bereitgestellt. Eine Verfahrensordnung ist in Planung. 36. Plant die Bundesregierung, das Onlinebeschwerdeformular in mehr Sprachen als den derzeit verfügbaren anzubieten, wenn ja, in welchen zusätzlichen Sprachen, und wenn nein, warum nicht? Das Formular ist aktuell auch bereits in englischer, französischer und spanischer Sprache verfügbar. Im Rahmen der Kapazitäten des BAFA wird eine Ergänzung weiterer Sprachfassungen geprüft. 37. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass auch Personen, die nicht lesen und schreiben können, sich beim BAFA über Menschenrechtsrisiken oder Menschenrechtsverletzungen beschweren können, und wenn ja, wie, und bis wann, und wenn nein, warum nicht? Die Informations- und Beschwerdemöglichkeiten gegenüber dem BAFA stehen auch dem genannten Personenkreis offen. 38. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab der Einreichung einer Beschwerde beim BAFA durchschnittlich bis zur Versendung einer Anhörungsmitteilung an die Beschwerdeführerin bzw. den Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdegegnerin bzw. den Beschwerdegegner durch das BAFA? 39. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab Entscheidung des BAFA über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von Ermittlungen („ergebnisoffenes Tätigwerden“)? 40. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab Entscheidung des BAFA über einen Widerspruch des Beschwerdeführenden bzw. der Beschwerdegegnerschaft? 41. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab Entscheidung des BAFA über einen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht (so wurde etwa im Falle einer Beschwerde Betroffener gegen Amazon und IKEA am 28. November 2024 laut Kenntnis der Fragestellenden ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der trotz mehrfacher Rückfragen bislang unbeantwortet ist)? 42. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab tatsächlicher Gewährung der Akteneinsicht durch das BAFA nach positiver Entscheidung über einen entsprechenden Akteneinsichtsantrag? 43. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab Entscheidung des BAFA über geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen, um Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern? 44. Hält die Bundesregierung den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung angesichts der Durchschnittswerte bezüglich obiger Fragen für hinreichend geachtet, und welche internen Vorgaben hat das BAFA, diese Verfahrensschritte in einer bestimmten Zeit zu erreichen, und welche konkreten Pläne gibt es, um die Verfahrensdauer von Beschwerdefällen nach dem LkSG zu verkürzen? Die Fragen 38 bis 44 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BAFA führt die Verwaltungsverfahren nach dem LkSG zweckmäßig und zügig durch. Die konkrete Dauer eines Verfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Für Beschwerden, die im Jahr 2025 im BAFA eingereicht wurden, vergingen: Durchschnittlich 29 Kalendertage, bis im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung soweit notwendig ein Schreiben zur Sachverhaltsermittlung an den Beschwerdeführenden versandt wurde und durchschnittlich 48 Kalendertage bis im Fall eines unzulässigen Antrags eine Anhörung an den Antragsstellenden versandt wurde. Die Fragen 39 bis 43 können nicht beantwortet werden, da der Endpunkt der angefragten Zeitspanne fehlt. 45. Wie viele Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat, ergebnisoffen tätig zu werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile abgeschlossen? Von den Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat, ergebnisoffen tätig zu werden, sind 46 Beschwerdeverfahren abgeschlossen. 46. Wie viele Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat, ergebnisoffen tätig zu werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch offen? Von den Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat, ergebnisoffen tätig zu werden, sind zum 31. August 2025 noch 28 Beschwerdeverfahren in Bearbeitung. 47. In wie vielen dieser Fälle hat das BAFA eine Entscheidung über geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen, um Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern, getroffen? 48. Welchen Inhalt hatten diese in Frage 47 erfragten Entscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (Feststellung von Verstößen, Ladung von Personen, Aufgabe, einen Plan zur Behebung von Missständen vorzulegen, Aufgabe konkreter Handlungen zur Pflichterfüllung, Auskunfts- bzw. Herausgabeverlangen etc., bitte nach Inhalt und Anzahl tabellarisch aufschlüsseln)? Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet. Das BAFA hat in diesen Fällen keine Anordnung erlassen. 49. In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zwangs- oder Bußgeld verhängt (bitte tabellarisch darstellen)? Anzahl der Zwangsgeldfestsetzung (mehrfache Festsetzung im selben Verfahren sind unberücksichtigt) Bußgelder 0 0 50. In wie vielen dieser in Frage 49 erfragten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verwarnung ausgesprochen (bitte tabellarisch darstellen)? Ausgesprochene Verwarnungen OWi 0 51. In welcher konkreten Form (z. B. durch Anhörung, schriftliche Stellungnahmemöglichkeit, Einsicht in Akten oder anderweitige Beteiligung an Entscheidungsprozessen) werden Beschwerdeführende sowie weitere betroffene Personen oder Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl in das Beschwerdeverfahren des BAFA (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG) als auch in das Ermittlungsverfahren von Amts wegen (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG) nach dem LkSG eingebunden (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)? 52. Zu welchem Zeitpunkt im Verfahren ist die in Frage 51 erfragte Einbindung nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erfolgt, und welche verbindlichen Verfahrensstandards oder Fristen bestehen für die Beteiligung von Beschwerdeführenden sowie weiterer betroffener Personen oder Gruppen (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)? 53. In wie vielen Beschwerdefällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerdeführende durch Anhörungen oder schriftliche Stellungnahmen eingebunden (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)? 54. Ausgehend davon, dass das BAFA einzelnen Beschwerdeführenden nunmehr nach Kenntnis der Fragestellenden Akteneinsicht gewährt hat, wie stellt das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass auch andere Beschwerdeführende in laufenden und zukünftigen Verfahren über dieses Recht auf Akteneinsicht informiert sind? Die Fragen 51 bis 54 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beteiligung an Verfahren des BAFA und die Gewährung von Akteneinsicht richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. 55. Wie stellt nach Kenntnis der Bundesregierung das BAFA in von Amts wegen eingeleiteten Prüfverfahren konkret sicher, dass ihm alle entscheidungserheblichen Informationen vorliegen, bevor es eine Entscheidung über geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen trifft, um Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern, vor dem Hintergrund, dass den Fragestellenden Fälle bekannt sind, in denen das BAFA einen solchen Bescheid erlassen hat, ohne zuvor die ihm (bekannten) betroffenen Rechteinhabenden zu den Verstößen vor Ort konsultiert zu haben? 56. Inwiefern erachtet die Bundesregierung dieses in Frage 55 erfragte Vorgehen als mit dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 24 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vereinbar, und welche konkreten Schritte sind geplant, um die Einhaltung des Grundsatzes – inklusive der Konsultation (bekannter) Betroffener auch in von Amts wegen eingeleiteten Verfahren – sicherzustellen? Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BAFA berücksichtigt in seinen Verwaltungsverfahren nach dem LkSG alle für die jeweilige Entscheidung erheblichen Umstände. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 51 bis 54 verwiesen. 57. Vor dem Hintergrund, dass das BAFA seiner Kontrolltätigkeit bisher einen sogenannten kooperativen Ansatz zugrunde legt, der „auf Unterstützung und Kontrolle gleichermaßen setzt“, wie stellt das BAFA bzw. die Bundesregierung sicher, dass eine hinreichende organisatorische und personelle Trennung zwischen denjenigen Referaten, die Unterstützung zugunsten von Unternehmen leisten sollen, und denjenigen Referaten, die ebendiese Unternehmen kontrollieren sollen, besteht? Der kooperative Ansatz des BAFA wird bei allen Aufgaben des BAFA nach dem LkSG beachtet. Daher ist eine Unterscheidung zwischen Aufgaben und den damit betrauten Arbeitseinheiten diesbezüglich nicht erforderlich. 58. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation dieses „kooperativen Ansatzes“ der Kontrolltätigkeit des BAFA auf seine Wirksamkeit hin vorgesehen, wenn ja, wann, und durch welche Stelle oder Anbietenden, und wenn nein, warum nicht? Die Effektivität der Kontrolltätigkeit des BAFA wird fortlaufend evaluiert. 59. Wie genau gestaltet sich die Rechts- und Fachaufsicht der aufsichtführenden Bundesministerien vor dem Hintergrund, dass nach § 19 Absatz 1 LkSG das BAFA der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersteht, welches diese im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausübt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übt die Aufsicht nach den hierfür geltenden Regeln und nach den in der Praxis etablierten Grundsätzen aus (vgl. insbesondere „Arbeitshilfe für die Ausübung der Fachaufsicht über nachgeordnete Bereiche in der unmittelbaren Bundesverwaltung“ des Bundesministeriums des Innern) und stellt vor diesbezüglichen Entscheidungen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales her. 60. Wie erfolgt die in Frage 59 erfragte Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht allgemein, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte fallübergreifende Erlasse, Dienstvorschriften, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften oder Weisungen zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG von der Bundesregierung an das BAFA (bitte nach Themen, Bundesministerien, Austauschformaten zwischen Bundesregierung, BMAS, BAFA auflisten)? Das BMWE nutzt im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht insbesondere Kooperationsinstrumente wie die gemeinsame Entwicklung von Zielvereinbarungen und Programmplanungen sowie Informationsinstrumente wie Berichte und Besprechungen. Eingriffsinstrumente werden grundsätzlich zurückhaltend genutzt, da die Behörde grundsätzlich eigenverantwortlich handelt. Im Zuge der Umsetzung des Koalitionsvertrages wurde das BAFA am 26. September 2025 angewiesen, die Berichtsprüfung einzustellen, über den fortbestehenden dialogbasierten Prüfansatz hinaus noch konsequenter die bestehenden Kommunikationsaktivitäten auszubauen und in laufenden wie auch in künftigen Fällen Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags zu verhängen. In allen übrigen (laufenden und künftigen) Fällen wird das BAFA ab sofort von Bußgeldern absehen. 61. Welche Rechtsverordnungen gemäß den §§ 9, 13 und 14 LkSG wurden bisher erlassen, und wenn keine, warum nicht (bitte die Rechtsverordnungen tabellarisch und chronologisch auflisten)? Von diesem Instrument wurde bisher kein Gebrauch gemacht. 62. Wie erfolgt die konkrete Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung im Prüffall (bitte die behördliche Routine anhand eines hypothetischen Prüffalls detailliert darstellen)? 64. Fällt das BAFA Verfahrensentscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung in einem ersten Schritt autonom (bis die aufsichtführenden Bundesministerien entscheiden, die Rechts- oder Fachaufsicht auszuüben), oder wird vor bestimmten Entscheidungen zunächst die Zustimmung der aufsichtführenden Bundesministerien eingeholt, bevor das BA- FA seinerseits tätig wird (bitte nach Datum, Beschwerdeführer, Art und Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach Wirtschaftsbereich und Land, beteiligten Bundesministerien, Stand des Verfahrens tabellarisch auflisten)? 65. In wie vielen und welchen konkreten Fällen von Beschwerden gemäß § 14 Absatz 2 Nummer 1 LkSG hat das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung von sich aus Bundesministerien Gelegenheit gegeben, dem BAFA Hinweise zum Umgang mit der Beschwerde zu geben, und was war jeweils der Anlass dafür (bitte nach Datum, Fallzahl, Beschwerdeführer, Art und Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach Wirtschaftsbereich und Land, beteiligten Ministerien, Stand des Verfahrens tabellarisch auflisten)? Die Fragen 62, 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet. Das BMWE greift bei der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht nicht in konkrete Prüffälle des BAFA ein. 63. In wie vielen Fällen und vor welchen Verfahrensschritten hat laut Kenntnis der Bundesregierung das BAFA die aufsichtführenden Bundesministerien proaktiv informiert (bitte nach Datum, Fallzahl, Beschwerdeführer, Art und Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach Wirtschaftsbereich und Land, beteiligten Bundesministerien, Stand des Verfahrens tabellarisch auflisten)? Das BAFA bearbeitet einzelne Prüffälle in eigener Zuständigkeit und informiert das BMWE regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Eine Unterrichtung der Bundesministerien vor bestimmten Verfahrensschritten ist nicht vorgesehen. 66. Unterscheidet sich der Umgang des BAFA im Umgang mit Beschwerden gemäß § 14 Absatz 2 Nummer 1 LkSG nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis von Fall zu Fall, und wenn ja, nach welchen Maßstäben wird unterschieden? Das BAFA bearbeitet alle eingehenden Anträge anhand der rechtlichen Vorgaben aus LkSG und Verwaltungsverfahrensrecht. Soweit erforderlich und zulässig berücksichtigt es dabei auch die Umstände des Einzelfalls. 67. Sind nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass § 2 Absatz 2 Nummer 10 LkSG den widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, die Menschen als Lebensgrundlage dienen, umfasst, auch Land, Wälder und Gewässer miteinbezogen, die nicht in Privateigentum stehen, die etwa Dörfern oder anderen Gebietskörperschaften im Westjordanland gehören, und wer wäre ggf. in diesen Fällen befugt, Beschwerden gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG beim BAFA einzureichen? § 2 Absatz 2 Nummer 10 LkSG dient dem Schutz vor widerrechtlicher Zwangsräumung. Dieser findet seine Grundlagen in dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich ausreichender Nahrung, Unterbringung sowie Wasser- und Sanitätsversorgung gemäß Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die Bestimmung ist nach Auffassung der Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung auszulegen. Das Recht nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG steht nach Auffassung der Bundesregierung allen Personen offen, die substantiiert geltend machen können, infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3 bis 9 enthaltenen Pflicht in einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder dass eine derartige Verletzung unmittelbar bevorsteht. 68. Hält die Bundesregierung angesichts eskalierender Siedlergewalt in den vergangenen Monaten an ihrer jahrzehntelangen Auffassung fest, die völkerrechtswidrige Besiedlung des Westjordanlandes und die Siedlergewalt seien zu beenden (www.deutschlandfunk.de/wadephul-verurteilt-siedlerg ewalt-als-terror-102.html), wie bewertet sie die Landnahme durch israelische Siedler völkerrechtlich, und wie fließen diese Bewertungen konkret in die Arbeit des BAFA ein? Jegliche Annexionspläne der israelischen Regierung lehnt die Bundesregierung klar ab. Die Bundesregierung ruft die israelische Regierung regelmäßig dazu auf, den Siedlungsbau einzustellen. Die Bundesregierung lehnt die Ankündigungen der israelischen Regierung zur Genehmigung tausender neuer Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im Westjordanland entschieden ab. Der Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen des VN-Sicherheitsrats. Er erschwert eine verhandelte Zweistaatenlösung sowie ein Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlands, wie der IGH es fordert. Das BAFA berücksichtigt diese Wertung in seinen Aufgaben nach dem LkSG und im Kontext unternehmerischer Sorgfaltspflichten, soweit relevant. 69. Über welche Mechanismen tauscht sich das BAFA mit dem Auswärtigen Amt (AA) aus, und hat es in der Vergangenheit Anfragen vom BAFA an das AA gegeben, und wenn nein, warum nicht (bitte die Anfragen nach Themen, beteiligten Referaten chronologisch auflisten)? Das BMWE informiert das AA über Prüfvorgänge des BAFA im Kontext des LkSG, wenn und sofern die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Ressorts dies erfordert. Das BMWE hat das AA Ende 2024 über einen Prüfvorgang des BAFA informiert, der ggf. die Unterstützung durch eine deutsche Auslandsvertretung erforderlich macht. Die diesbezüglichen Nachfragen des AA werden derzeit vom BAFA beantwortet. 70. Haben die Bundesregierung und das BAFA Kenntnis vom öffentlich bekannten Fall, demzufolge ein dem Axel-Springer-Konzern zugehöriges Unternehmen über eine Onlineplattform israelischen Siedlern ermöglicht, Transaktionen palästinensischer Immobilien anzubahnen (https://th eintercept.com/2024/02/05/axel-springer-israel-settlement-profit/, www.deutschlandfunkkultur.de/springer-portal-verdient-durch-wohnung sangebote-in-israelischen-siedlungen-dlf-kultur-fdbce458-100.html)? Ja. 71. Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst bzw. nicht veranlasst, in dem in Frage 70 benannten Fall gegen die Axel Springer SE von Amts wegen bzw. auf Antrag Ermittlungen nach LkSG aufzunehmen? Die diesbezügliche Prüfung des BAFA ist noch nicht abgeschlossen. 72. Von welcher Stelle, Anbieterfirma und mit welcher Methodik (insbesondere bzgl. der Einbeziehung Betroffener aus dem Globalen Süden) wird die Evaluierung durchgeführt, und wie ist der konkrete Stand bezüglich der Umsetzung der Regierungsbegründung zum LkSG, derzufolge bis zum 30. Juni 2026 evaluiert werden soll, inwieweit das LkSG zu einem verbesserten Menschenrechtsschutz in Lieferketten beiträgt (bitte nach Evaluierungsmaßnahme, Auftraggeber, Datum, Art und Zahl einbezogener Personen, Kosten, Stand der Maßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung von in Auftrag gegebenen Berichten bzw. Studien auflisten)? Die Bundesregierung befindet sich hierzu noch in Abstimmung. Um bei diesem Vorhaben Synergien zu erzeugen und möglichst umfassende Evaluierungsergebnisse zu generieren, sind die Erfahrungen mit dem LkSG, die bevorstehende Umsetzung der CSDDD sowie der geplante Evaluierungsprozess auf europäischer Ebene allerdings in einen sinnvollen zeitlichen Zusammenhang zu stellen. 73. Wie viele der seit Juli 2021 beim BAFA eingereichten Beschwerden laut LkSG sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Gegenstand bzw. insbesondere Art der Rechtsverletzung, Ländern, Sektoren, betroffenen Unternehmen, Art und Land der Beschwerdeführer, Bearbeitungsstand tabellarisch darstellen)? 74. Wie viele der seit Juli 2021 insgesamt beim BAFA eingereichten Beschwerden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über das Onlinebeschwerdeformular, von Betroffenen selbst, ohne Unterstützung von Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs), als Antrag nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG gewertet, mit Unterstützung deutscher NGOs, von unbeteiligten Dritten (z. B. Einzelpersonen oder NGOs), anonym, eingereicht (bitte nach monatlich aufgeschlüsselten Jahren und genannten Kategorien tabellarisch auflisten)? Die Fragen 73 und 74 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im BAFA sind bisher 557 Beschwerden eingegangen. 76 Prozent der Beschwerden hatten keinen Bezug zu Pflichten des LkSG oder betrafen Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen. Die Gesamtzahl der Beschwerden kann wie folgt aufgeschlüsselt werden: Gesamt: 557 – davon Anträge nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG: 282 – davon Hinweise: 275. Die folgende Aufschlüsselung zur Beantwortung des zweiten Teils der Frage erfolgt unter der Annahme, dass das Interesse der Fragestellenden der Identifizierbarkeit der Beschwerdeführenden und einer etwaigen Unterstützung ihres Anliegens durch Gewerkschaften oder NGOs gilt. Die behördliche Erfassung der genannten kategorialen Merkmale erfolgt nicht nach Monaten. Im Interesse einer zeitnahen Beantwortung der Kleinen Anfrage wird deshalb von einer monatlichen Aufschlüsselung nach den genannten Kategorien abgesehen. Beschwerdeführer in Vorgängen mit festgestelltem LkSG-Bezug Betroffene, ohne ersichtliche Unterstützung von Gewerkschaften oder NGOs: 13 – Betroffene, mit ersichtlicher Unterstützung von Gewerkschaften oder NGOs: 53 – Anonym: 231. Es wird darauf hingewiesen, dass für Beschwerden ohne festgestellten LkSG- Bezug keine weitergehende Prüfung erfolgt und somit auch keine Aussagen über sie an diesen Beteiligten getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 73 verwiesen.* 75. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und wie viele Rückfragen von Betroffenen zur Nutzung des Onlinebeschwerdeformulars das BAFA seit Juli 2021 erreicht haben, und wenn ja, wie viele Rückfragen gab es konkret (tabellarische Auflistung nach monatlich aufgeschlüsselten Jahren und Rückfrage-Kategorien)? Außerhalb der verfahrensbezogenen Kommunikation in konkreten Vorgängen (insbesondere nach den Maßgaben von § 25 VwVfG) hat das BAFA zwei Anfragen zur Nutzung des Online-Beschwerdeformulars erhalten und beantwortet. Datum Gegenstand der Nachfrage Juni 2024 Technische Fragen zur Beschwerdeeinreichung Mai 2025 Frage zur Vertraulichkeit des Beschwerdeverfahrens. 76. Wie viele den Anforderungen des LkSG entsprechende Unternehmensberichte liegen dem BAFA seit Juli 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung vor (bitte nach monatlich aufgeschlüsseltem Jahr, Sektor, Beschäftigtenzahl des Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes tabellarisch auflisten)? Dem BAFA liegen 1 437 Berichte vor. Für die Auflistung wird auf die Anlage zu Frage 76 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2236 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 77. Wie bewertet und prüft das BAFA seit Juli 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits vorliegenden Unternehmensberichte im Hinblick auf die von Unternehmen beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten (durchschnittlicher Personaleinsatz bzw. Arbeitsstunden pro Unternehmensbericht, gesamt pro Prüfzyklus)? Das BAFA prüft die bereits vorliegenden Unternehmensberichte nicht. 78. Wie oft wurde das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2021 von Amts wegen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG tätig (bitte nach Fallzahl, Grund und Gegenstand des Tätigwerdens, Art der Maßnahme und Anordnung, monatlich aufgeschlüsseltem Jahr, Beschäftigtenzahl und Sektor des betroffenen Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes, Stand des Tätigwerdens aufschlüsseln)? 2023: 492 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen 2024: 851 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen 2025: 468 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 78 verwiesen.* 79. Wie oft hat das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2021 Anordnungen und Maßnahmen nach § 15 LkSG getroffen (bitte nach Fallzahl, Grund und Gegenstand des Tätigwerdens, Art der Maßnahme und Anordnung, nach monatlich aufgeschlüsseltem Jahr, Beschäftigtenzahl, Sektor, Zahl der geladenen Personen des betroffenen Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes, Stand der Maßnahme bzw. Anordnung aufschlüsseln)? Bisher wurde eine Anordnung nach § 15 LkSG durch das BAFA erlassen (2025). Es handelt sich um eine risikobasierte Auswahlentscheidung mit den Prüfschwerpunkten Zuständigkeit und Beschwerdeverfahren. Die Anordnung erfolgte im Sektor Transport Logistik. Das Unternehmen lässt sich in die Kategorie 1 000 bis 3 000 Beschäftigte einordnen. Die Anordnung ist umgesetzt. 80. Wie oft ist das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2021 nach § 16 LkSG tätig geworden (bitte nach Fallzahl, Grund und Gegenstand des Tätigwerdens, Art und Zahl der betretenen Räume, Art und Zahl der geprüften Unterlagen und Aufzeichnungen, nach monatlich aufgeschlüsseltem Jahr, Beschäftigtenzahl und Sektor des betroffenen Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes aufschlüsseln)? Das BAFA hat bislang noch nicht von seinen Betretensrechten nach § 16 LkSG Gebrauch gemacht. 81. Wie vielen anonymen Hinweisen und Hinweisen von nicht betroffenen Dritten ist das BAFA seit Juli 2021 laut Bundesregierung nachgegangen? Es wird auf die Antwort zu Frage 74 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2236 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 82. Wurden die Hinweisgebenden nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umgang mit ihrem Hinweis und den Ausgang des ggf. eingeleiteten Verfahrens informiert? Das BAFA hat auf seiner Internetseite Informationen zur Behandlung von Hinweisen bereitgestellt. Hinweise würdigt das BAFA nach pflichtgemäßem Ermessen. Hinweisgeber haben demzufolge keinen Anspruch darauf, dass ein Verfahren eingeleitet wird oder auf Informationen zur diesbezüglichen Entscheidung des BAFA. Anlage zu Frage 73 – 1 – Frage 73: „Wie viele der seit Juli 2021 beim BAFA eingereichten Beschwerden laut LkSG sind der Bundesregierung bekannt (tabellarische Darstellung nach Datum, Gegenstand/insbesondere Art der Rechtsverletzung, Ländern, Sektoren, betroffene Unternehmen, Art und Land der Beschwerdeführer, Bearbeitungsstand)?“ Hinweis: Im BAFA können Anträge nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG gestellt sowie Hinweise eingereicht werden. Die folgenden Auswertungen erfolgen nach Anträgen und Hinweisen getrennt. Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen 1. Anträge - Monatliche Fallzahl ........................................................................................................ 2 2. Anträge - Art der möglichen Schutzgutverletzung ........................................................................ 3 3. Antrag - Land des Antragstellenden und Art der Antragstellung (selbst oder durch Vertretung) 4 4. Anträge - Land der möglichen Schutzgutverletzung ..................................................................... 6 5. Anträge - Sektor des betroffenen Unternehmens ........................................................................ 8 6. Anträge - Bearbeitungsstand ....................................................................................................... 11 7. Hinweise – Darstellung nach Datum ................................................................................... 11 8. Hinweise - Sektor des betroffenen Unternehmens ......................................................... 12 9. Hinweise - Land des Hinweisgebers ................................................................................... 14 10. Hinweise - Bearbeitungsstand ......................................................................................... 15 Anlage zu Frage 73 – 2 – 1. Anträge - Monatliche Fallzahl 2023 2024 2025 Januar 0 5 19 Februar 0 11 10 März 0 3 9 April 3 8 18 Mai 9 9 14 Juni 8 13 5 Juli 11 12 9 August 5 10 6 September 3 13 4 Oktober 7 9 November 9 17 Dezember 3 20 Summe (Jahr) 58 130 94 Summe 282 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 73 – 3 – 2. Anträge - Art der möglichen Schutzgutverletzung Art der möglichen Schutzgutverletzung (teilw. mehrere Schutzgüter pro Antrag) Fallzahl Sonstige Beschwerdethemen 226 Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage 8 Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung 19 Missachtung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen 10 Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz 15 Verbot von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei 9 Menschenrechtsverletzung durch private /öffentliche Sicherheitsdienstleister 14 Verbotene Einfuhr und/oder Ausfuhr von gefährlichen Abfällen 1 Verbotene Herstellung und/oder Verwendung gefährlicher Chemikalien und nichtumweltgerechte Abfallbehandlung 3 Verbotene Produktion, Verwendung und/oder Entsorgung von Quecksilber 1 Verletzung von Landrechten 10 Vorenthaltung eines angemessenen Lohns 19 Summe 335 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 73 – 4 – 3. Antrag - Land des Antragstellenden und Art der Antragstellung (selbst oder durch Vertretung) Land Durch Antragstellen den selbst Durch Vertretung Keine Angabe 2 0 Ägypten 1 0 Australien 2 0 Bangladesch 1 0 Brasilien 1 0 China 4 0 Dänemark 1 0 Deutschland 154 16 El Salvador 1 0 Finnland 1 0 Frankreich 3 0 Griechenland 2 0 Indien 10 0 Indonesien 1 1 Irak 1 0 Iran 1 0 Irland 3 0 Italien 2 0 Jemen 1 0 Kanada 2 0 Kenia 1 0 Kolumbien 1 0 Kuwait 2 0 Libanon 1 0 Malaysia 1 0 Marokko 4 0 Niederlande 2 0 Österreich 3 0 Pakistan 1 0 Palästina 1 0 Philippinen 1 0 Polen 2 0 Portugal 2 0 Rumänien 2 0 Russland 1 0 Schweden 2 0 Schweiz 2 0 Serbien 2 0 Singapur 1 0 Anlage zu Frage 73 – 5 – Land Durch Antragstellenden selbst Durch Vertretung Spanien 2 0 Südafrika 2 0 Syrien 2 0 Tschechien 1 0 Türkei 2 0 Vereinigte Arabische Emirate 2 0 Vereinigte Staaten (USA) 15 1 Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) 11 1 Zwischensumme 263 19 Summe 282 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 73 – 6 – 4. Anträge - Land der möglichen Schutzgutverletzung Land Fallzahl Ägypten 2 Andora 1 Australien 2 Bangladesh 1 Brasilien 1 China 13 China Hongkong 1 Dänemark 1 Deutschland 140 Ecuador 2 El Salvador 1 Finnland 2 Frankreich 5 Griechenland 2 Guatemala 1 Honduras 1 Indien 10 Indonesien 2 Irak 1 Iran 1 Irland 5 Italien 2 Kanada 2 Kuwait 2 Libanon 1 Litauen 1 Malaysia 1 Marokko 4 Mexiko 3 Niederlande 3 Österreich 3 Pakistan 1 Palästina 1 Philippinen 1 Polen 2 Portugal 2 Rumänien 3 Russland 1 Schweden 4 Schweiz 2 Serbien 2 Spanien 3 Anlage zu Frage 73 – 7 – Land Fallzahl Südafrika 2 Syrien 2 Thailand 1 Tschechien 1 Türkei 1 Vereinigte Arabische Emirate 2 Vereinigte Staaten (USA) 20 Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) 16 Westjordanland 1 Yemen 1 Keine Angabe 1 Summe 282 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 73 – 8 – 5. Anträge - Sektor des betroffenen Unternehmens Sektor Fallzahl Keine Branche zugeordnet 109 Baugewerbe 42.22 - Kabelnetzleitungstiefbau 1 43.33 - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei 1 Bauhandel (Baumärkte) 47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 1 Bergbau, Gewinnung von Stein 07.10 - Eisenerzbergbau 1 Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 64.20 - Beteiligungsgesellschaften 2 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 8 Chemieindustrie 46.45 - Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 1 Druckereien 18.11 - Drucken von Zeitungen 1 Elektronik, Telekommunikation 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 4 26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 2 26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 1 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und - vorrichtungen 2 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 1 46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik 2 46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 1 46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 2 61.20 - Drahtlose Telekommunikation 2 61.90 - Sonstige Telekommunikation 3 Energieversorgung 35.11 - Elektrizitätserzeugung 3 35.13 - Elektrizitätsverteilung 1 Finanzsektor 64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3 64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1 65.11 - Lebensversicherungen 2 65.12 - Nichtlebensversicherungen 1 66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 1 Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 71.12 - Ingenieurbüros 3 71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 1 Gesundheits- und Sozialwesen 86.22 - Facharztpraxen 1 Anlage zu Frage 73 – 9 – Sektor Fallzahl 86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 1 Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 2 23.32 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 2 23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 2 Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder 29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 7 29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 4 45.20 - Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 1 45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 2 45.32 - Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1 45.40 - Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern 1 47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 1 77.12 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t 1 Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen 25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 1 Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung 46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 8 Immobilien 2 68.10 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 1 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 1 Informationstechnik 59.13 - Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken) 1 62.01 - Programmierungstätigkeiten 4 62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 1 62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 5 63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 1 Landwirtschaft 01.11 - Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten 1 Logistik und Transportwesen 49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 1 49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 1 51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 3 52.10 - Lagerei 1 52.21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr 1 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 1 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 4 53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. 2 33.12 - Reparatur von Maschinen 3 46.62 - Großhandel mit Werkzeugmaschinen 1 Anlage zu Frage 73 – 10 – Sektor Fallzahl 46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 4 77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. 1 Metallerzeugung und -bearbeitung 24.44 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 3 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 10.13 - Fleischverarbeitung 1 46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 1 47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren 5 Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 2 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 1 82.20 - Call Centers 1 82.91 - Inkassobüros und Auskunfteien 1 82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 5 Pharmazeutika 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 3 sonstiger Groß und Einzelhandel 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1 46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 1 46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 2 47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 2 47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 8 Textilien und Leder 13.10 - Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 1 14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 1 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 2 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 2 Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 79.11 - Reisebüros 1 93.13 - Fitnesszentren 1 93.21 - Vergnügungs- und Themenparks 1 Verlage 58.13 - Verlegen von Zeitungen 1 Werbung und Marktforschung 73.11 - Werbeagenturen 4 73.20 - Markt- und Meinungsforschung 1 Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung 4 69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 3 70.22 - Unternehmensberatung 1 Zellstoff, Papier und Papierprodukte 17.23 - Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 1 Summe 282 Anlage zu Frage 73 – 11 – Sektor Fallzahl Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 6. Anträge - Bearbeitungsstand Stand Fallzahl Abgeschlossen 230 In Prüfung 52 Summe 282 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 7. Hinweise – Darstellung nach Datum 2023 2024 2025 Januar 0 11 12 Februar 0 16 16 März 0 13 19 April 0 13 10 Mai 0 6 17 Juni 0 13 16 Juli 0 13 10 August 0 13 10 September 0 12 6 Oktober 0 18 - November 0 9 - Dezember 4 18 - Summe (Jahr) 4 155 116 Summe 275 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 73 – 12 – 8. Hinweise - Sektor des betroffenen Unternehmens Sektor Fallzahl Keine Branche zugeordnet 154 Andere soziale Dienste 1 96.02 - Frisör- und Kosmetiksalons 1 Ausbildung 2 85.59 - Sonstiger Unterricht a.n.g. 2 Baugewerbe 1 43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation 1 Bauhandel (Baumärkte) 1 46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 1 Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 8 64.20 - Beteiligungsgesellschaften 3 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 5 Chemieindustrie 1 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 1 Elektronik, Telekommunikation 14 26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 5 26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 1 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen 1 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 1 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 2 46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 2 47.42 - Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten 1 61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 1 Energieversorgung 3 35.11 - Elektrizitätserzeugung 2 35.23 - Gashandel durch Rohrleitungen 1 Finanzsektor 2 64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2 Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 3 71.12 - Ingenieurbüros 2 74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. 1 Gesundheits- und Sozialwesen 4 86.10 - Krankenhäuser 2 86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 1 87.10 - Pflegeheime 1 Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 1 23.51 - Herstellung von Zement 1 Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder 4 29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 2 45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1 Anlage zu Frage 73 – 13 – 77.11 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 1 Hotels und Restaurants 9 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 3 56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 6 Immobilien 2 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 2 Informationstechnik 11 62.01 - Programmierungstätigkeiten 4 62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 1 62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 5 63.12 - Webportale 1 Landwirtschaft 2 01.50 - Gemischte Landwirtschaft 1 47.76 - Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und lebenden Tieren 1 Logistik und Transportwesen 12 49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 2 49.42 - Umzugstransporte 1 51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 1 52.10 - Lagerei 3 52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 1 52.24 - Frachtumschlag 1 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 3 53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 9 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 1 28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 1 28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 1 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 1 30.20 - Schienenfahrzeugbau 2 46.14 - Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen 2 46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 1 Metallerzeugung und -bearbeitung 1 24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 1 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 6 10.13 - Fleischverarbeitung 1 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 1 46.34 - Großhandel mit Getränken 1 46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 1 47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren 2 Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 9 78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 2 81.10 - Hausmeisterdienste 1 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 3 81.29 - Reinigung a.n.g. 1 Anlage zu Frage 73 – 14 – 82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 2 Pharmazeutika 1 47.73 - Apotheken 1 sonstiger Groß und Einzelhandel 8 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1 47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 7 Textilien und Leder 6 14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 1 46.11 - Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren 1 47.51 - Einzelhandel mit Textilien 1 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 3 Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 2 93.11 - Betrieb von Sportanlagen 1 93.13 - Fitnesszentren 1 Werbung und Marktforschung 2 73.11 - Werbeagenturen 2 Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung 3 70.22 - Unternehmensberatung 3 Zellstoff, Papier und Papierprodukte 1 17.29 - Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 1 Summe 275 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 9. Hinweise - Land des Hinweisgebers Land Fallzahl Anonym 231 China 2 China, Hongkong Sonderverwaltungszone 1 Deutschland 32 Finnland 1 Indien 1 Italien 1 Kanada 1 Niederlande 1 Russland 1 Schweiz 1 Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) 2 Summe 275 Anlage zu Frage 73 – 15 – Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 10. Hinweise - Bearbeitungsstand Stand Fallzahl Abgeschlossen 225 In Prüfung 50 Summe 275 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 76 – 1 – Frage 76 Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen 1. Berichte - Monatliche Fallzahl ..................................................................................................... 2 2. Berichte - Sektoren ........................................................................................................................ 3 3. Berichte - Mitarbeiterzahlen ...................................................................................................... 11 4. Berichte - Bundesländer.............................................................................................................. 12 Anlage zu Frage 76 – 2 – 1. Berichte - Monatliche Fallzahl Jahr und Monat Anzahl Berichte 2023 2023-05 2 2023-06 4 2023-07 24 2023-09 1 2023-10 11 2023-11 3 2023-12 5 2024 2024-01 24 2024-02 19 2024-03 51 2024-04 199 2024-05 177 2024-06 59 2024-07 65 2024-08 28 2024-09 21 2024-10 32 2024-11 40 2024-12 85 2025 2025-01 51 2025-02 45 2025-03 82 2025-04 237 2025-05 66 2025-06 37 2025-07 41 2025-08 28 Gesamtzahl 1437 Quelle: BAFA, Stand 31.08.2025 Anlage zu Frage 76 – 3 – 2. Berichte - Sektoren Branche mit Nace-Code Gesamtergebnis Abfallwirtschaft & Entsorgung 38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle 2 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle 1 38.32 - Rückgewinnung sortierter Werkstoffe 2 Andere soziale Dienste 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1 94.11 1 94.11 - Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände 1 94.12 - Berufsorganisationen 1 94.91 - Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen 1 94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g. 1 94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. 6 96.01 - Wäscherei und chemische Reinigung 1 96.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. 1 Ausbildung 85.10 - Kindergärten und Vorschulen 1 85.32 - Berufsbildende weiterführende Schulen 5 85.42 - Tertiärer Unterricht 4 85.59 - Sonstiger Unterricht a.n.g. 3 Baugewerbe 41.20 - Bau von Gebäuden 1 43.21 - Elektroinstallation 2 43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation 1 43.29 - Sonstige Bauinstallation 5 43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. 10 Bauhandel (Baumärkte) 46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 1 46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 1 46.74 - Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 1 47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 4 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Bergbau, Gewinnung von Stein 08.93 - Gewinnung von Salz 3 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 4 Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 64.20 - Beteiligungsgesellschaften 16 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 258 Chemieindustrie 20.30 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 1 20.41 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 3 Anlage zu Frage 76 – 4 – 20.42-Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 1 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 4 20.60 - Herstellung von Chemiefasern 1 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Druckereien 18.11 - Drucken von Zeitungen 1 18.12 - Drucken a.n.g. 4 Elektronik, Telekommunikation 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 2 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 3 26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 4 26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 2 26.51 1 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen 14 26.60 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten 5 26.70 - Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 3 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 7 27.12 - Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 5 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 1 27.32 - Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 3 27.33 - Herstellung von elektrischem Installationsmaterial 2 27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 3 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 2 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 5 27.90-Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 1 46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik 1 46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 1 47.43 - Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 2 61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 5 61.20 - Drahtlose Telekommunikation 2 61.90 - Sonstige Telekommunikation 10 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Energieversorgung 35.11 - Elektrizitätserzeugung 19 35.11 -Elektrizitätserzeugung 1 35.12 - Elektrizitätsübertragung 1 35.13 - Elektrizitätsverteilung 4 36.00 - Wasserversorgung 3 Anlage zu Frage 76 – 5 – 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Finanzsektor 64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 38 64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3 64.30 1 64.30 - Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen 6 64.91 - Institutionen für Finanzierungsleasing 1 64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1 65.11 - Lebensversicherungen 10 65.12 - Nichtlebensversicherungen 18 65.20 - Rückversicherungen 3 66.11 - Effekten- und Warenbörsen 2 66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 3 66.22 - Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern 1 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 6 Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 71.12 - Ingenieurbüros 19 71.12 - Ingenieurbüros 1 71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 2 72.19 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 12 74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. 2 72.19 2 Forstwirtschaft 02.40 - Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag 1 Gesundheits- und Sozialwesen 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 86.10 - Krankenhäuser 101 86.10 - Krankenhäuser 4 86.21 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin 1 86.22 - Facharztpraxen 4 86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 26 87.10 - Pflegeheime 5 87.30 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 6 88.10 - Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 13 88.10 Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 2 88.91 - Tagesbetreuung von Kindern 4 88.99 - Sonstiges Sozialwesen 1 88.99 - Sonstiges Sozialwesen 1 88.99 - Sonstiges Sozialwesen a. n. g. 2 88.99 - Sonstiges Sozialwesen a.n.g. 17 88.99 - Sozialwesen 2 Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 3 Anlage zu Frage 76 – 6 – 23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 1 23.51 - Herstellung von Zement 2 23.62 - Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 1 46.44 - Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln 1 Gummi und Kunststoffprodukte 22.11 - Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen 5 22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 1 22.29 - Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 7 Herstellung von sonstigen Waren 32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 11 32.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g. 1 95.29 - Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern 1 Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder 29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 19 29.20 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 2 29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 11 30.92 - Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen 1 45.11 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 5 45.19 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t 1 45.20 - Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 1 45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 4 45.32 - Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1 47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 2 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen 25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen 1 25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 4 25.50 - Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 1 25.61 - Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 1 25.62 - Mechanik a.n.g. 1 25.72 - Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 2 25.73 - Herstellung von Werkzeugen 2 25.93 - Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn 2 25.99 - Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. 5 Herstellung/ Handel Spielwaren 32.40 - Herstellung von Spielwaren 1 Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung 31.02 - Herstellung von Küchenmöbeln 2 31.09 - Herstellung von sonstigen Möbeln 3 46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 2 46.66 - Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen 2 Anlage zu Frage 76 – 7 – 47.59 - Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat 3 Hotels und Restaurants 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 1 56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 3 56.21 - Event-Caterer 2 56.29 - Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen 3 Immobilien 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 5 68.31 - Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 2 68.32 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 9 Informationstechnik 59.11 - Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen 1 60.10 - Hörfunkveranstalter 2 60.20 - Fernsehveranstalter 3 62.01 - Programmierungstätigkeiten 10 62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 11 62.03 - Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte 3 62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 22 63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 3 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 3 Kokerei und Mineralölverarbeitung 19.20 - Mineralölverarbeitung 5 Logistik und Transportwesen 49.10 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 8 49.20 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 2 49.31 - Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) 12 49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 4 50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 1 50.20 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 1 51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 4 52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 1 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 6 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g. 2 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 25 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 1 53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5 Luftfahrt 30.30 - Luft- und Raumfahrzeugbau 2 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 28.11 - Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 6 28.13 - Herstellung von Pumpen und Kompressoren a.n.g. 2 Anlage zu Frage 76 – 8 – 28.13 Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g. 1 28.14 - Herstellung von Armaturen a. n. g 1 28.14 - Herstellung von Armaturen a.n.g. 6 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 5 28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 4 28.25 - Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 1 28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. 16 28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 3 28.49 - Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen 2 28.91 - Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 2 28.92 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 5 28.93 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung 1 28.94 - Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung 3 28.99 1 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g. 1 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 7 30.20 - Schienenfahrzeugbau 7 33.19 - Reparatur von sonstigen Ausrüstungen 2 33.20 - Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g. 1 46.61 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 1 46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 5 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 6 77.32 - Vermietung von Baumaschinen und -geräten 2 77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. 1 Metallerzeugung und -bearbeitung 24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 8 24.45 - Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 2 24.51 - Eisengießereien 2 24.52 - Stahlgießereien 2 46.72 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 1 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 4 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1 10.12 - Schlachten von Geflügel 1 10.13 - Fleischverarbeitung 1 10.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 1 10.61 - Mahl- und Schälmühlen 1 10.62 - Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 1 10.71 - Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 2 10.82 - Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 1 Anlage zu Frage 76 – 9 – 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 8 10.91 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 1 11.02 - Herstellung von Traubenwein 1 11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer 2 46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 1 46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 5 46.39 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 7 47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren 4 47.24 - Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 7 47.81 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten 1 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1 Öffentliche Verwaltung 84.11 - Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 84.12 - Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen 2 84.13 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 2 Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 13 78.20 - Befristete Überlassung von Arbeitskräften 5 78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 1 78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 17 80.10 - Private Wach- und Sicherheitsdienste 5 81.10 - Hausmeisterdienste 1 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 27 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 1 81.21-Allgemeine Gebäudereinigung 1 81.29 - Reinigung a.n.g. 2 82.20 - Call Centers 5 82.91 - Inkassobüros und Auskunfteien 1 82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 9 Pharmazeutika 21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 5 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 12 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen 1 47.74 - Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 1 Schiffsbau 30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 2 Sicherheit & Verteidigung 25.40 - Herstellung von Waffen und Munition 1 sonstiger Groß und Einzelhandel Anlage zu Frage 76 – 10 – 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 2 46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 1 46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 3 47.19 - Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 2 47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 1 47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 9 46.18 - Handelsvermittlung von sonstigen Waren 1 Textilien und Leder 13.92 - Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 2 13.99 - Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. 1 14.13 1 15.20 - Herstellung von Schuhen 1 47.51 - Einzelhandel mit Textilien 1 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 6 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 79.11 - Reisebüros 6 92.00 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 1 93.11 - Betrieb von Sportanlagen 1 93.12 - Sportvereine 1 93.21.0 - Vergnügungs- und Themenparks 1 93.29 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. 1 Verlage 58.11 - Verlegen von Büchern 1 58.13 - Verlegen von Zeitungen 6 58.13 - Verlegen von Zeitungen 1 58.14 - Verlegen von Zeitschriften 2 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 Werbung und Marktforschung 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2 73.11 - Werbeagenturen 1 Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung 69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 6 69.20 Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 1 70.22 - Unternehmensberatung 11 Zellstoff, Papier und Papierprodukte 17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe 3 17.22 - Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 2 nicht näher definierte Branche 5 Gesamtergebnis 1437 Quelle: BAFA, Stand 31.08.2025 Anlage zu Frage 76 – 11 – 3. Berichte - Mitarbeiterzahlen Mitarbeiterzahl Anzahl Berichte < 1.000 15 1.000 bis <3.000 489 3.000 bis < 5.000 401 5.000 bis < 1.0000 286 10.000 bis < 100.000 225 >= 100.000 21 Gesamtergebnis 1437 Anlage zu Frage 76 – 12 – 4. Berichte - Bundesländer Bundesland Anzahl Berichte Baden-Württemberg 223 Bayern 269 Berlin 95 Brandenburg 11 Bremen 12 Hamburg 82 Hessen 151 Mecklenburg- Vorpommern 6 Niedersachsen 135 Nordrhein-Westfalen 323 Rheinland-Pfalz 40 Saarland 16 Sachsen 28 Sachsen-Anhalt 7 Schleswig-Holstein 31 Thüringen 7 Sonstige 1 Gesamtergebnis 1437 Anlage zu Frage 78 – 1 – Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen 1. Monatliche Fallzahl .............................................................................................. 2 2. Grund des Tätigwerdens ...................................................................................... 2 3. Gegenstand des Tätigwerdens ............................................................................ 3 4. Art der Maßnahme und Anordnung ...................................................................... 3 5. Beschäftigtenzahl des betroffenen Unternehmens .............................................. 4 6. Sektor des betroffenen Unternehmens ................................................................ 4 7. Bundesland des betroffenen Unternehmens ...................................................... 13 8. Stand des Tätigwerdens .................................................................................... 13 Anlage zu Frage 78 – 2 – 1. Monatliche Fallzahl 2023 2024 2025 Januar 2 4 63 Februar 2 160 28 März 81 4 39 April 5 305 19 Mai 1 35 21 Juni 225 104 Juli 73 12 75 August 18 7 114 September 112 3 5 Oktober 176 7 November 13 61 Dezember 9 28 Summe (Jahr) 492 851 468 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 2. Grund des Tätigwerdens Grund des Tätigwerdens Fallzahl Risikobasierte Auswahl 1.665 Anlassbezogenes Tätigwerden 146 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Anlage zu Frage 78 – 3 – 3. Gegenstand des Tätigwerdens Kontrollierte Sorgfaltspflicht(en) Fallzahl Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3), Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8) 1036 Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5), Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2) 367 Anwendungsbereich 238 Anlassbezogene Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen 170 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 4. Art der Maßnahme und Anordnung Bisher wurde eine Anordnung nach § 15 LkSG durch das BAFA erlassen (2025). Es handelt sich um eine risikobasierte Auswahlentscheidung mit den Prüfschwerpunkten Zuständigkeit und Beschwerdeverfahren. Die Anordnung erfolgte im Sektor Transport Logistik. Das Unternehmen lässt sich in die Kategorie 1.000 – 3.0000 Beschäftigte einordnen. Die Anordnung ist umgesetzt. Anlage zu Frage 78 – 4 – 5. Beschäftigtenzahl des betroffenen Unternehmens Beschäftigtenzahl Fallzahl < 1.000 90 1.000 - 2.999 675 3.000 - 4.999 346 3.000 - 4.999 295 ≥ 10.000 405 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 6. Sektor des betroffenen Unternehmens Sektor – Nace Fallzahl Abfallwirtschaft & Entsorgung 4 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle 1 38.21 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 2 38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle 1 Andere soziale Dienste 7 94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. 3 96.02 - Frisör- und Kosmetiksalons 1 96.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. 3 Baugewerbe 49 41.10 - Erschließung von Grundstücken; Bauträger 2 41.20 - Bau von Gebäuden 11 42.11 - Bau von Straßen 5 42.13 - Brücken- und Tunnelbau 1 42.99 - Sonstiger Tiefbau a.n.g. 6 43.21 - Elektroinstallation 1 43.29 - Sonstige Bauinstallation 2 43.32 - Bautischlerei und -schlosserei 1 43.39 - Sonstiger Ausbau a.n.g. 1 43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. 19 Bauhandel (Baumärkte) 35 46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 17 Anlage zu Frage 78 – 5 – Sektor – Nace Fallzahl 46.74 - Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 10 47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 8 Bergbau, Gewinnung von Stein 6 05.20 - Braunkohlenbergbau 1 06.20 - Gewinnung von Erdgas 1 07.29 - Sonstiger NE-Metallerzbergbau 3 09.90 - Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 1 Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 395 64.20 - Beteiligungsgesellschaften 37 70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 358 Chemieindustrie 32 20.11 - Herstellung von Industriegasen 1 20.13 - Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 1 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 1 20.15 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 1 20.16 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 3 20.30 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 4 20.41 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 2 20.42 - Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 5 20.52 - Herstellung von Klebstoffen 3 20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 10 46.75 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1 Druckereien 2 18.11 - Drucken von Zeitungen 1 18.12 - Drucken a.n.g. 1 Elektronik, Telekommunikation 164 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 26 26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 5 26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 4 26.40 - Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik 2 26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen 24 26.60 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten 4 26.70 - Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 7 26.80 - Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern 1 27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 8 Anlage zu Frage 78 – 6 – Sektor – Nace Fallzahl 27.12 - Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und - schalteinrichtungen 8 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 2 27.32 - Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln 7 27.40 - Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 3 27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 10 27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 19 46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik 6 46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 7 46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 5 47.43 - Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 1 61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 5 61.90 - Sonstige Telekommunikation 10 Energieversorgung 34 35.11 - Elektrizitätserzeugung 15 35.12 - Elektrizitätsübertragung 2 35.13 - Elektrizitätsverteilung 8 35.14 - Elektrizitätshandel 4 35.22 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 1 35.23 - Gashandel durch Rohrleitungen 1 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung 1 36.00 - Wasserversorgung 2 Finanzsektor 33 64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 14 64.30 - Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen 1 64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1 65.11 - Lebensversicherungen 2 65.12 - Nichtlebensversicherungen 11 65.20 - Rückversicherungen 2 66.11 - Effekten- und Warenbörsen 1 66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 1 Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 16 71.12 - Ingenieurbüros 5 71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 1 72.11 - Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 2 72.19 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 5 74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. 3 Anlage zu Frage 78 – 7 – Sektor – Nace Fallzahl Gesundheits- und Sozialwesen 30 86.10 - Krankenhäuser 7 86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 8 87.10 - Pflegeheime 3 87.30 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 1 88.10 - Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 6 88.99 - Sonstiges Sozialwesen a.n.g. 5 Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 32 23.11 - Herstellung von Flachglas 1 23.13 - Herstellung von Hohlglas 4 23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 9 23.20 - Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren 2 23.32 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 1 23.41 - Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen 2 23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 2 23.44 - Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke 1 23.49 - Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen 1 23.51 - Herstellung von Zement 5 23.61 - Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau 1 23.63 - Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 2 23.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g. 1 Gummi und Kunststoffprodukte 11 22.11 - Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen 4 22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 1 22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 2 22.29 - Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 4 Herstellung von sonstigen Waren 11 32.30 - Herstellung von Sportgeräten 2 32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 5 32.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. 4 Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder 73 29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 46 29.20 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 1 29.31 - Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen 3 29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 19 47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 3 Anlage zu Frage 78 – 8 – Sektor – Nace Fallzahl 77.11 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 1 Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen 14 25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen 2 25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 2 25.62 - Mechanik a.n.g. 1 25.72 - Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 1 25.73 - Herstellung von Werkzeugen 3 25.91 - Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u.ä. Behältern aus Metall 1 25.93 - Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn 2 25.99 - Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. 2 Herstellung/ Handel Spielwaren 2 32.40 - Herstellung von Spielwaren 2 Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung 7 46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 1 46.66 - Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen 1 47.59 - Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat 5 Herstellung/ Handel von Münzen, Goldschmiede, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen 1 32.12 - Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck) 1 Holz und Holzprodukte 3 16.22 - Herstellung von Parketttafeln 1 16.23 - Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz 2 Hotels und Restaurants 34 55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 14 56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 12 56.21 - Event-Caterer 3 56.29 - Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen 4 56.30 - Ausschank von Getränken 1 Immobilien 16 68.10 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 1 68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 4 68.31 - Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 5 68.32 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 6 Informationstechnik 52 58.29 - Verlegen von sonstiger Software 1 60.10 - Hörfunkveranstalter 1 60.20 - Fernsehveranstalter 2 Anlage zu Frage 78 – 9 – Sektor – Nace Fallzahl 62.01 - Programmierungstätigkeiten 9 62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 8 62.03 - Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte 4 62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 20 63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 4 63.12 - Webportale 1 63.99 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 2 Kokerei und Mineralölverarbeitung 3 19.20 - Mineralölverarbeitung 2 47.30 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) 1 Landwirtschaft 5 01.47 - Haltung von Geflügel 2 46.22 - Großhandel mit Blumen und Pflanzen 1 47.76 - Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und lebenden Tieren 2 Logistik und Transportwesen 145 49.10 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 6 49.31 - Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) 6 49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 2 49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 12 50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 4 50.20 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 5 51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 5 51.21 - Güterbeförderung in der Luftfahrt 2 52.10 - Lagerei 3 52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 7 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 10 52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 67 53.10 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 7 53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 9 Luftfahrt 3 30.30 - Luft- und Raumfahrzeugbau 3 Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 89 28.11 - Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 4 28.12 - Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen 1 28.13 - Herstellung von Pumpen und Kompressoren a.n.g. 4 28.14 - Herstellung von Armaturen a.n.g. 5 28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 8 28.21 - Herstellung von Öfen und Brennern 1 28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 9 Anlage zu Frage 78 – 10 – Sektor – Nace Fallzahl 28.25 - Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt 3 28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. 11 28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 3 28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 4 28.49 - Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen 3 28.91 - Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 1 28.92 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 3 28.93 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung 2 28.94 - Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung 2 28.95 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und - verarbeitung 1 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 13 33.20 - Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g. 2 46.61 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 1 46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 5 77.32 - Vermietung von Baumaschinen und -geräten 1 77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. 2 Metallerzeugung und -bearbeitung 8 24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 4 24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 2 46.12 - Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien 1 46.72 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 1 Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 227 10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1 10.13 - Fleischverarbeitung 9 10.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 1 10.39 - Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse 3 10.41 - Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u.ä. Nahrungsfette) 2 10.51 - Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 4 10.71 - Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 11 10.72 - Herstellung von Dauerbackwaren 5 10.81 - Herstellung von Zucker 7 10.82 - Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 8 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 14 10.91 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 5 11.05 - Herstellung von Bier 3 Anlage zu Frage 78 – 11 – Sektor – Nace Fallzahl 11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer 4 12.00 - Tabakverarbeitung 4 46.21 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 4 46.31 - Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 3 46.32 - Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren 1 46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 4 46.34 - Großhandel mit Getränken 1 46.36 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 1 46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 79 46.39 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 7 47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren 37 47.21 - Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 1 47.24 - Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 4 47.29 - Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln 2 47.81 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten 2 Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 81 78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 10 78.20 - Befristete Überlassung von Arbeitskräften 10 78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 10 80.10 - Private Wach- und Sicherheitsdienste 11 81.10 - Hausmeisterdienste 1 81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 18 82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 21 Pharmazeutika 34 21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2 21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 14 46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen 9 47.74 - Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 2 47.75 - Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 7 Schiffsbau 1 30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 1 sonstiger Groß und Einzelhandel 80 46.18 - Handelsvermittlung von sonstigen Waren 1 46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1 46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 4 46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 5 47.19 - Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 5 Anlage zu Frage 78 – 12 – Sektor – Nace Fallzahl 47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) 2 47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 59 47.99 - Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten 2 Textilien und Leder 53 13.92 - Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 1 13.95 - Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 1 13.99 - Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. 1 14.13 - Herstellung von sonstiger Oberbekleidung 10 14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 3 14.31 - Herstellung von Strumpfwaren 2 14.39 - Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff 1 15.12 - Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung) 1 15.20 - Herstellung von Schuhen 6 46.11 - Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren 1 46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 4 47.51 - Einzelhandel mit Textilien 5 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 14 47.72 - Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren 3 Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 10 79.11 - Reisebüros 4 79.12 - Reiseveranstalter 1 92.00 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 2 93.13 - Fitnesszentren 2 93.21 - Vergnügungs- und Themenparks 1 Verlage 4 58.13 - Verlegen von Zeitungen 3 58.14 - Verlegen von Zeitschriften 1 Werbung und Marktforschung 2 73.11 - Werbeagenturen 2 Zellstoff, Papier und Papierprodukte 4 17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe 2 17.21 - Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe 1 17.29 - Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 1 Gesamtergebnis 1811 Anlage zu Frage 78 – 13 – 7. Bundesland des betroffenen Unternehmens Bundesland Fallzahl Nordrhein-Westfalen 295 Bayern 323 Baden-Württemberg 78 Hessen 20 Niedersachsen 28 Hamburg 103 Berlin 157 Rheinland-Pfalz 6 Schleswig-Holstein 146 Bremen 472 Brandenburg 57 Saarland 17 Sachsen-Anhalt 10 Sachsen 11 Mecklenburg-Vorpommern 37 Thüringen 6 Keine eindeutige Angabe möglich 46 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 8. Bearbeitungstand des Tätigwerdens Stand Fallzahl Abgeschlossen 1.244 In Bearbeitung 612 Summe 1.811 Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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