Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antwort zu Drs. 21/1024)
Text
Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Antwort zu Drs. 21/1024)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2236
21. Wahlperiode 10.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Neuhäuser, Katrin Fey, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1024 –
Position der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz und zur Arbeitsweise des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das nationale
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Durch neue EU-Gesetzgebung droht nach
Ansicht der Fragestellenden Unternehmensverantwortung für Mensch und
Umwelt entlang globaler Lieferketten jedoch verschleppt und massiv
abgeschwächt zu werden. Am 23. Juni 2025 hat der Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV) der EU-Mitgliedstaaten die „Allgemeine Ausrichtung“ des Rats
der Europäischen Union zum sogenannten Omnibus-I-Paket beschlossen. Mit
den sogenannten Omnibus-Paketen will die EU-Kommission bestehende EU-
Vorschriften ändern, um mit weniger öffentlicher Kontrolle für Unternehmen
bei Sozialem, Menschenrechten, Klima und Ökologie das
Wirtschaftswachstum in Europa zu fördern.
In der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie, die bis zum 31. Dezember 2025
in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde die Anwendbarkeit von
verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für Unternehmen der
sogenannten zweiten und dritten Welle, die zuvor ab 2025 und 2026
berichtpflichtig gewesen wären, um zwei Jahre verschoben. Darüber hinaus soll eine
längere Frist zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in
nationales Recht gelten. Mitgliedstaaten mussten nach bisheriger Rechtslage diese
CSDDD-Richtlinie bis spätestens 26. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen
und haben durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie ein Jahr länger Zeit. Die
Anwendbarkeit würde um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben.
Wichtigster Bestandteil des Omnibus-I-Pakets aber ist ein
Richtlinienvorschlag zur inhaltlichen Änderung beider genannten Richtlinien. Die
Kommission will den Anwendungsbereich der CSRD wesentlich einschränken, sodass
80 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen ausgenommen werden.
Auch in Bezug auf die CSDDD sollen kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) u. a. durch Abstufungen bei der Risikoanalyse besonders geschützt
werden. Die Umsetzung der Klimaschutzpläne soll nicht mehr verpflichtend
sein und eine Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Haftungsregelungen
gestrichen werden, wofür sich im AStV nach Kenntnis der Fragestellenden auch
die Bundesregierung eingesetzt hat. Auf EU-Ebene gehen die Beratungen zur
Omnibus-Initiative weiter. Im EU-Parlament ist eine Abstimmung im Oktober
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2025 geplant. Mit Abschluss der Verhandlungen wird frühestens im ersten
Halbjahr 2026 gerechnet (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2
025/06/23/simplification-council-agrees-position-on-sustainability-reporting-a
nd-due-diligence-requirements-to-boost-eu-competitiveness/).
Entgegen dem Bekenntnis zum „Omnibus“ der Kommission im
Koalitionsvertrag zwischen den regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD (siehe
dort Zeile 1914) hat die Bundesregierung nach den Fragestellenden
vorliegenden Informationen im Vorfeld der Abstimmung nicht zu einer gemeinsamen
Position gefunden, sich dann aber in der entsprechenden Abstimmung im
AStV nicht enthalten. Dies wirft Fragen zur Position der Bundesregierung zur
verbindlichen Unternehmensverantwortung und LkSG auf.
Des Weiteren liegen den Fragestellenden Fälle vor, in denen das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Umsetzung des
LkSG zuständig ist, nach Ansicht der Fragestellenden den geschützten Zugang
von Beschwerdeführenden zur Umsetzung des LkSG nur unzureichend bis gar
nicht ermöglicht. Potenziell betroffene Rechteinhabende haben faktisch keine
Möglichkeit, Informationen über die Lieferkettenstruktur sowie die
Beteiligung deutscher Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des LkSG
unterfallen, zu erhalten. Da in den Anwendungsbereich des LkSG fallende
Unternehmen nicht verpflichtet sind, ihre Lieferbeziehungen offenzulegen, und das
BAFA auch keine Liste dem LkSG unterfallender Unternehmen veröffentlicht,
wissen Betroffene weder, für welche deutschen Unternehmen sie Waren
herstellen, noch, ob diese Unternehmen dem LkSG unterfallen. Für einen
erheblichen Teil dieser Rechteinhabenden sind die vorgesehenen Hinweis- und
Beschwerdemechanismen des LkSG faktisch nicht zugänglich, insbesondere
aufgrund mangelnder Transparenz in den Lieferketten.
1. Kann die Bundesregierung die den Fragestellenden vorliegenden
Informationen bestätigen, dass einerseits im Vorfeld des Rats am 23. Juni
2025 innerhalb der Bundesregierung zum sogenannten Omnibus-I-Paket
keine Einigkeit bestand und andererseits die Zustimmung Deutschlands
zur „Allgemeinen Ausrichtung“ des Rats am 23. Juni 2025 im Ausschuss
der Ständigen Vertreter (AStV) der EU-Mitgliedstaaten zum sogenannten
Omnibus-I-Paket trotz fehlender Einigkeit innerhalb der
Bundesregierung erfolgte, und wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgte dann diese
Zustimmung?
2. Ist der Bundesregierung ein (sofern Frage 1 bejaht wird) vergleichbarer
Vorgang der Zustimmung Deutschlands trotz fehlender gemeinsamer
Position innerhalb der Bundesregierung in der aktuell laufenden
Legislaturperiode bekannt, und wenn ja, welcher?
3. Ist der Bundesregierung ein (sofern Frage 1 bejaht wird) vergleichbarer
Vorgang aus vergangenen Legislaturperioden bekannt, und wenn ja,
welcher?
4. Sofern Frage 1 bejaht wird, plant die Bundesregierung, der dänischen
EU-Ratspräsidentschaft nachträglich anzuzeigen, dass die
Bundesregierung in Bezug auf die „Allgemeine Ausrichtung“ zum Omnibus-I-Paket
bislang keine gemeinsame Position vertritt, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich ein (sofern Frage 1
bejaht wird) vergleichbarer Vorgang der Zustimmung Deutschlands trotz
fehlender gemeinsamer Position im Rat der Europäischen Union ereignet
bzw. wiederholt?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 23. Juni 2025 hat die polnische Präsidentschaft im Ausschuss der
Ständigen Vertreter (AStV) festgestellt, dass sie zum Omnibus-I-Paket nunmehr mit
dem Europäischen Parlament verhandeln wird. Eine Abstimmung hat es in
Brüssel nicht gegeben. Im Vorfeld dieser Sitzung hatte sich die Bundesrepublik
Deutschland aktiv in die Verhandlungen eingebracht.
6. Kann die Bundesregierung die den Fragestellenden vorliegenden
Informationen bestätigen, dass sich die deutsche Bundesregierung im Zuge
der Verhandlungen über das Omnibus-I-Paket insbesondere für eine
Rücknahme der in der CSDDD vorgesehenen EU-weit geltenden
zivilrechtlichen Haftungsregel eingesetzt hat, und wenn ja, wie erklärt sie den
sich dann daraus ergebenden Widerspruch, dass zeitgleich Bundeskanzler
Friedrich Merz öffentlich, etwa beim Tag der Bauindustrie am 21. Mai
2025, verkündet hat: „Es wird ein Haftungsregime dafür [für das LkSG]
geben“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/b
ulletin/rede-von-bundeskanzler-friedrich-merz-2350390)?
7. Wird sich die Bundesregierung für die EU-weit geltende zivilrechtliche
Haftungsregel einsetzen, und wenn ja, wie?
8. Für welches Haftungsregime wird sich die Bundesregierung einsetzen
(bitte ausführen)?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verhandlungen über den sogenannten Omnibus-1 dauern an. Die
Bundesregierung positioniert sich in diesem Rahmen unter Berücksichtigung des
jeweiligen Verhandlungsstandes.
9. Welchen Zeitplan setzt die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Anpassung des LkSG sowie
der Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht an?
Die unmittelbare Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
wurde am 3. September 2025 im Kabinett beschlossen und befindet sich im
parlamentarischen Verfahren. Die CSDDD ist nach Verlängerung durch die
sogenannte „Stop-the-Clock-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2025/794) um ein Jahr
bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Entsprechend der
Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode wird die
Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich nach Abschluss
der aktuellen Überarbeitungen im sogenannten Omnibus I umsetzen.
10. Wie definiert die Bundesregierung „massive
Menschenrechtsverletzungen“, bei denen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(Zeile 1914) weiterhin Sanktionen erfolgen sollen, welche
Menschenrechtsverletzungen sind ihrer Auffassung zufolge nicht massiv, und wie
bzw. anhand welcher Kriterien soll fortan differenziert werden?
Dieser Begriff im Koalitionsvertrag umfasst aus Sicht der Bundesregierung
Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG, die eine tatsächlich
eingetretene Verletzung gegen eine geschützte menschenrechtliche Rechtsposition
voraussetzen. Dabei ist unerheblich, welche menschenrechtliche Rechtsposition
betroffen ist.
11. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der
Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht, dass das LkSG derart angepasst
wird, dass die Berichtspflicht komplett entfällt und die geltenden
gesetzlichen Sorgfaltspflichten bis zum Inkrafttreten des CSDDD-
Umsetzungsgesetzes, mit Ausnahme von „massiven Menschenrechtsverletzungen“,
nicht sanktioniert werden, konkret sicherstellen, dass erfasste
Unternehmen trotz dieser erheblichen Beschränkung der Monitoring- bzw.
Durchsetzungsmöglichkeiten ihren Pflichten nach dem LkSG nachkommen
und das LkSG nicht seine Wirksamkeit einbüßt (bitte ausführen)?
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen sieht der aktuelle Entwurf der
Bundesregierung zur Anpassung des LkSG keine Änderung der bestehenden
Sorgfaltspflichten (§§ 3 bis 9 LkSG) vor. Dasselbe gilt für die Befugnisse des BAFA, die
Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren (§§ 14 ff. LkSG). Wie der
Regierungsentwurf zudem deutlich macht, stehen die damit verfolgten Änderungen
des LkSG „im Einklang mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Anwenderfreundlichkeit des
LkSG erhöht werden. Das Ziel des LkSG bleibt erhalten: Unternehmen sollen
durch die Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ihrer Verantwortung
in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten
nachkommen und insbesondere die Erreichung der Ziele im Bereich Globale
Lieferketten im Sinne des Indikators 8.6 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
unterstützen“
12. Wird die Bundesregierung verhindern, dass im Zuge der Umsetzung der
CSDDD das LkSG abgeschwächt wird, indem die Anzahl der erfassten
Unternehmen reduziert, eine Beschränkung auf direkte Zulieferinnen und
Zulieferer und Streichung von Sanktionsmöglichkeiten gemessen an
Umsatz eingeführt wird (bitte je Änderungstatbestand ausführen), und wenn
ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?
13. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her, dass
die Umsetzung der geplanten Regelungen des sogenannten Omnibus-I-
Pakets nicht zu einer nach Ansicht der Fragestellenden damit
einhergehenden Absenkung eines bereits bestehenden menschenrechtlichen
Schutzniveaus bezüglich betroffener Unternehmen führt und damit gegen
das etwa im UN-Sozialpakt verankerte, völkerrechtliche
Rückschrittsverbot verstößt (siehe Stellungnahme des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, Schutzniveau des Lieferkettengesetzes erhalten, 2024)?
14. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her vor
dem Hintergrund, dass die Umsetzung der geplanten Absenkung auch
nicht gegen Artikel 1 Absatz 2 CSDDD (Verschlechterungsverbot)
verstößt (vgl. Rechtsgutachten Oxfam/Germanwatch 2024, www.germanwa
tch.org/sites/default/files/germanwatch_rechtsgutachten_zu_csddd_und_l
ksg_2024_1.pdf)?
15. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Geltungsbereich des
LkSG für Finanzinstitutionen nicht im Zuge der CSDDD-Umsetzung
beschränkt wird, und wenn ja, wie?
16. Wie begründet und stellt die Bundesregierung Rechtssicherheit her, dass
die Umsetzung der geplanten Regelungen des sogenannten Omnibus-I-
Pakets nicht zu einer nach Ansicht der Fragestellenden damit
einhergehenden Absenkung des Geltungsbereichs für Finanzinstitutionen eines
bereits bestehenden menschenrechtlichen Schutzniveaus führt und damit
gegen das etwa im UN-Sozialpakt verankerte, völkerrechtliche
Rückschrittsverbot verstößt (siehe Stellungnahme des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, Schutzniveau des Lieferkettengesetzes erhalten, 2024)?
Die Fragen 12 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verhandlungen über die Anpassung der Europäische Lieferkettenrichtlinie
(Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) dauern noch an.
Die Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht erfolgt nach Abschluss der
Verhandlungen auf europäischer Ebene und unter Beachtung des
Koalitionsvertrags bürokratiearm sowie vollzugsfreundlich.
17. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
gesetzlich verpflichtet, die Pflichten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, und auf welche Quelle stützt sich die Bundesregierung
für die Ermittlung der erfassten Unternehmen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst das LkSG aktuell circa 5 200
Unternehmen. Das BAFA zieht für die Ermittlung der erfassten Unternehmen
unter Nutzung seiner Prüfbefugnisse insbesondere öffentlich verfügbare
Informationen heran.
18. Plant die Bundesregierung, der Öffentlichkeit eine Liste der gesetzlich
verpflichteten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und wenn nein,
wie wird dies begründet?
Das LkSG sieht dies nicht vor.
19. Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland gesetzlich verpflichtet, die EU-Lieferkettenrichtlinie
(CSDDD) umzusetzen, wenn diese in der 2024 in Kraft getretenen
Version wörtlich in deutsches Recht überführt würde (bitte zwischen
Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und ausländischen Unternehmen
mit Zweigniederlassung in Deutschland unterscheiden), und auf welche
Quelle stützt sich die Bundesregierung für die Ermittlung der erfassten
Unternehmen?
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wären in diesem Fall etwa
800 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland erfasst. Zu Unternehmen mit
Zweigniederlassung in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Zahlen
vor.
20. Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland gesetzlich verpflichtet, die EU-Lieferkettenrichtlinie
(CSDDD) mit den in der am 23. Juni 2025 beschlossenen „Allgemeinen
Ausrichtung“ des Rats der Europäischen Union enthaltenen Änderungen
des personellen Anwendungsbereichs umzusetzen, wenn diese
Änderungen in deutsches Recht überführt würden (bitte zwischen Unternehmen
mit Hauptsitz in Deutschland und ausländischen Unternehmen mit
Zweigniederlassung in Deutschland unterscheiden), und auf welche
Quelle stützt sich die Bundesregierung für die Ermittlung der erfassten
Unternehmen?
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wären in diesem Fall etwa
150 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland erfasst. Zu Unternehmen mit
Zweigniederlassung in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Zahlen
vor.
21. Wie viele Mitarbeitende waren nach Kenntnis der Bundesregierung beim
BAFA seit Inkrafttreten des LkSG am 1. Januar 2023 für das LkSG
jeweils zuständig in Abteilung 7 (bitte nach Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
auflisten, nach Monaten aufschlüsseln und Tätigkeiten in anderen
Bereichen, etwa wegen Abordnungen, konkret benennen und herausrechnen)?
Mitarbeitende für das LkSG in der Abteilung 7 Stand: 09.09.2025
Monat
Anzahl der Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente (VZÄ)
davon
abgeordnet/zugewiesen*
davon
abgeordnet/zugewiesen*
Jan 23 22 0 22 20,3 0,0 20,3
Feb 23 32 0 32 29,7 0,0 29,7
Mrz 23 43 5 38 39,9 3,9 36,0
Apr 23 50 6 44 46,3 4,9 41,4
Mai 23 56 6 50 51,4 4,9 46,5
Jun 23 61 6 55 56,3 4,9 51,3
Jul 23 68 6 62 62,8 4,9 57,9
Aug 23 69 2 67 64,1 2,0 62,1
Sep 23 81 6 75 75,5 6,0 69,5
Okt 23 85 12 73 79,2 10,8 68,4
Nov 23 87 34 53 81,2 31,1 50,1
Dez 23 89 34 55 83,1 31,1 52,0
Jan 24 96 2 94 89,6 1,6 88,0
Feb 24 96 1 95 89,6 0,6 89,0
Mrz 24 96 0 96 89,9 0,0 89,9
Apr 24 97 0 97 90,6 0,0 90,6
Mai 24 96 0 96 89,7 0,0 89,7
Jun 24 95 0 95 88,7 0,0 88,7
Jul 24 96 0 96 89,5 0,0 89,5
Aug 24 96 0 96 89,5 0,0 89,5
Sep 24 96 5 91 89,5 5,0 84,5
Okt 24 96 10 86 89,5 9,5 80,0
Nov 24 95 22 73 88,5 20,9 67,6
Dez 24 95 22 73 88,5 20,9 67,6
Jan 25 91 21 70 84,5 19,7 64,7
Feb 25 91 8 83 84,5 7,3 77,2
Mrz 25 91 8 83 84,3 7,3 77,0
Apr 25 90 8 82 83,4 7,3 76,1
Mai 25 89 9 80 82,4 7,8 74,6
Jun 25 89 8 81 82,4 6,8 75,6
Mitarbeitende für das LkSG in der Abteilung 7 Stand: 09.09.2025
Monat
Anzahl der Mitarbeitenden Vollzeitäquivalente (VZÄ)
davon
abgeordnet/zugewiesen*
davon
abgeordnet/zugewiesen*
Jul 25 88 4 84 81,5 3,1 78,4
Aug 25 88 4 84 81,6 3,2 78,4
* Die Spalte abgeordnet/zugewiesen umfasst sowohl Abordnungen zu anderen Dienststellen als
auch interne Zuweisungen zu anderen Aufgaben oder Referaten.
22. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um etwaige
derzeit unbesetzte Stellen nachzubesetzen, besonders im Lichte der laut
Organigramm des BAFA angezeigten Mehrfachzuständigkeit zweier
Referatsleitender für jeweils drei Referate?
23. Wie hoch ist die Zahl unbesetzter Stellen im BAFA, wie lange sind diese
Stellen unbesetzt, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gründe für die Nichtbesetzung?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage die unbesetzten Stellen in
Abteilung 7 des BAFA – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – adressiert. Derzeit
(Stand: 15. August 2025) sind in der Abteilung 7 insgesamt 88 Arbeitsplätze
besetzt. 13 Arbeitsplätze im mittleren, gehobenen und höheren Dienst sind
unbesetzt.
Nahezu alle der in den Haushalten 2022 und 2023 neu ausgebrachten
Planstellen und Stellen konnten im Laufe des Jahres 2023 besetzt werden (vgl. Antwort
zu Frage 21). Unbesetzt sind gegenwärtig einzelne Stellen in
Leitungsfunktionen der Abteilung 7 sowie Stellen, die im Zuge der üblichen Fluktuation
freigeworden sind.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Personalausstattung im BAFA,
und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das BAFA ausreichend
ausgestattet ist, um seinen Aufgaben entsprechen zu können?
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage die Personalausstattung in
Abteilung 7 des BAFA adressiert. Die Bundesregierung bewertet diese
Personalausstattung nach aktuellem Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als
ausreichend.
25. Wird beim BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt,
dass Betroffene, die bei der (schriftlichen) Antragstellung gemäß § 14 I
Nummer 2 LkSG anonym bleiben wollen (aufgrund von Angst vor
Repressalien, physischer Gewalt etc.), trotzdem eine förmliche individuelle
Beschwerde (und nicht nur einen bloßen „Hinweis“ ohne
Beteiligtenstellung) beim BAFA einreichen können, und wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
26. Bietet das BAFA Beschwerdeführenden Alternativen zur Feststellung
ihrer Identität und persönlichen Betroffenheit an, die nicht – wie die
namentliche Beschwerdeeinreichung – in einer für Beschwerdegegner
potenziell einsehbaren Weise (etwa im Wege der Akteneinsicht) erfolgen,
und wenn ja, welche (z. B. Anerkennung einer anwaltlichen Zusicherung
der Identität von Beschwerdeführenden; Identitätsfeststellung in einem
Videoanruf der Beschwerdeführenden mit dem BAFA;
Aktensperrvermerk; Ausweitung kollektiver Antragsrechte für Gewerkschaften,
Gemeinschaften, Gemeinden, Umweltverbände etc.), und wenn keine
solchen Alternativen angeboten werden, warum nicht?
30. Hatte das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall vom
14. April 2025, bei dem das BAFA nach Kenntnis der Fragestellenden
eine Beschwerde von fünf im Westjordanland mutmaßlich von Landraub
betroffenen Palästinensern mit der Begründung ablehnte, ihre Identität
und persönliche Betroffenheit sei mangels Einreichung namentlich
unterzeichneter Vollmachten nicht feststellbar, zuvor Möglichkeiten des
Schutzes der Identität der Beschwerdeführer vor der Kenntnisnahme
durch den Beschwerdegegner erwogen, und wenn ja, weswegen wurden
sie ggf. verworfen?
Die Fragen 25, 26 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das BAFA bearbeitet Anträge auf der Grundlage des
Verwaltungsverfahrensrechts und des LkSG. Dafür muss das BAFA die Identität der Antragsteller
kennen. Nach dem Verwaltungsverfahrensrecht können Teile der Akte
geschwärzt werden, wenn Gründe dafür vorliegen.
27. Hat das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
anlassbezogenen Prüfung gegen Aurubis AG wegen Kupferimporten aus
Mexiko und Panama geprüft (www.tagesschau.de/investigativ/swr/aurub
is-lieferkette-beschwerde-bafa-umweltverschmutzung-schwermetalle-me
xiko-100.html), ob die anhaltenden Umwelt- und Gesundheitsschäden,
laut vorliegenden Gutachten Folgen aus dem Unfall von 2014 in Mexiko
bzw. die aktuell in Panama (https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiel/kupf
erminen/) erhobenen Vorwürfe der Trinkwasserverschmutzung,
Gesundheitsschädigung und gewaltsamen Repression, eine Verletzung der
Sorgfaltspflichten nach dem LkSG darstellen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
28. Hat das BAFA nach Prüfung konkrete Auflagen gegen Aurubis AG in
Mexiko und Panama erteilt oder gedenkt es, zu erteilen, und wenn ja,
welche, bzw. wann ist mit einer Entscheidung in den Fällen zu rechnen?
29. Prüft das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
anlassbezogenen Prüfung gegen Aurubis AG auch, ob die vom
Unternehmen veröffentlichten Angaben zu seinen menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG inhaltlich zutreffend
sind, insbesondere vor dem Hintergrund des Bezugs von Rohstoffen aus
Lieferketten, im Rahmen derer schwere Menschenrechtsverletzungen
oder Umweltzerstörungen vorgeworfen werden, und zu welchem
Prüfergebnis ist das BAFA gekommen?
Die Fragen 27 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung des BAFA in diesem Verfahren dauert noch an. Maßstab der
Prüfung ist das LkSG.
31. Strebt das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung an, alle persönlich
bedrohten Beschwerdeführenden gleichermaßen gemäß Artikel 3 des
Grundgesetzes (GG) zu behandeln und vor Repressalien zu schützen,
und sieht die Bundesregierung im Fall der Frage 30 eine nicht
gerechtfertigte Ungleichbehandlung palästinensischer Beschwerdeführer?
Das BAFA beachtet in seiner Prüfung alle verfassungsrechtlichen Vorgaben
einschließlich des Gleichheitsgrundsatzes.
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden eines
faktischen Ausschlusses vom effektiven Zugang zu Rechtsschutz durch
fehlenden Informationszugang potenziell Betroffener deutscher
Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie rechtfertigt
sie diesen, und welche konkreten Maßnahmen ergreifen das BAFA und
die Bundesregierung, um dieses Zugangshindernis zu beseitigen und den
Zugang zu Beschwerdemechanismen für betroffene Personen entlang der
Lieferkette konkret sicherzustellen, und wenn nein, warum nicht?
33. Welche sonstigen Schritte sind der Bundesregierung bekannt bzw. plant
die Bundesregierung, um den BAFA-Beschwerdemechanismus nach dem
LkSG für Betroffene ggf. zugänglicher zu machen?
34. Plant die Bundesregierung, künftig sicherzustellen, dass
Rechteinhabende Kenntnis vom LkSG und vom BAFA-Beschwerdemechanismus sowie
dessen Funktionsweise haben, und wenn ja, wie, und bis wann?
Die Fragen 32 bis 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die in Frage 32 geäußerte Auffassung nicht. Das
LkSG fordert von erfassten Unternehmen die Einrichtung effektiver und für
Betroffene zugänglicher Beschwerdemechanismen. Das BAFA überwacht die
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die Bundesregierung weist mit
zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere mit Kurzinformationen
in verschiedenen Sprachen, in ihren Partnerländern auf das LkSG und seine
Anforderungen hin. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, ein Tätigwerden des BA-
FA zu beantragen.
35. Plant die Bundesregierung, eine detaillierte Verfahrensordnung zu
veröffentlichen, die (potenzielle) Beschwerdeführende auch über ihre
Verfahrensrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Akteneinsichtsrecht)
sowie die konkreten Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität informiert,
und wenn ja, wie, und bis wann?
Das BAFA hat detaillierte Informationen über den Ablauf eines
Antragsverfahrens und über die Möglichkeit anonymer Hinweise in mehreren Sprachen
bereitgestellt. Eine Verfahrensordnung ist in Planung.
36. Plant die Bundesregierung, das Onlinebeschwerdeformular in mehr
Sprachen als den derzeit verfügbaren anzubieten, wenn ja, in welchen
zusätzlichen Sprachen, und wenn nein, warum nicht?
Das Formular ist aktuell auch bereits in englischer, französischer und
spanischer Sprache verfügbar. Im Rahmen der Kapazitäten des BAFA wird eine
Ergänzung weiterer Sprachfassungen geprüft.
37. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass auch Personen, die nicht
lesen und schreiben können, sich beim BAFA über
Menschenrechtsrisiken oder Menschenrechtsverletzungen beschweren können, und wenn ja,
wie, und bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Informations- und Beschwerdemöglichkeiten gegenüber dem BAFA stehen
auch dem genannten Personenkreis offen.
38. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab der
Einreichung einer Beschwerde beim BAFA durchschnittlich bis zur
Versendung einer Anhörungsmitteilung an die Beschwerdeführerin bzw. den
Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdegegnerin bzw. den
Beschwerdegegner durch das BAFA?
39. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab
Entscheidung des BAFA über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme von
Ermittlungen („ergebnisoffenes Tätigwerden“)?
40. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab
Entscheidung des BAFA über einen Widerspruch des Beschwerdeführenden bzw.
der Beschwerdegegnerschaft?
41. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab
Entscheidung des BAFA über einen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht (so
wurde etwa im Falle einer Beschwerde Betroffener gegen Amazon und
IKEA am 28. November 2024 laut Kenntnis der Fragestellenden ein
Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der trotz mehrfacher Rückfragen bislang
unbeantwortet ist)?
42. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab
tatsächlicher Gewährung der Akteneinsicht durch das BAFA nach positiver
Entscheidung über einen entsprechenden Akteneinsichtsantrag?
43. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung ab
Entscheidung des BAFA über geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen, um
Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu
verhindern?
44. Hält die Bundesregierung den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung
angesichts der Durchschnittswerte bezüglich obiger Fragen für
hinreichend geachtet, und welche internen Vorgaben hat das BAFA, diese
Verfahrensschritte in einer bestimmten Zeit zu erreichen, und welche
konkreten Pläne gibt es, um die Verfahrensdauer von Beschwerdefällen nach
dem LkSG zu verkürzen?
Die Fragen 38 bis 44 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BAFA führt die Verwaltungsverfahren nach dem LkSG zweckmäßig und
zügig durch. Die konkrete Dauer eines Verfahrens hängt vom jeweiligen
Einzelfall ab.
Für Beschwerden, die im Jahr 2025 im BAFA eingereicht wurden, vergingen:
Durchschnittlich 29 Kalendertage, bis im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung
soweit notwendig ein Schreiben zur Sachverhaltsermittlung an den
Beschwerdeführenden versandt wurde und durchschnittlich 48 Kalendertage bis im Fall
eines unzulässigen Antrags eine Anhörung an den Antragsstellenden versandt
wurde.
Die Fragen 39 bis 43 können nicht beantwortet werden, da der Endpunkt der
angefragten Zeitspanne fehlt.
45. Wie viele Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat,
ergebnisoffen tätig zu werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile abgeschlossen?
Von den Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat,
ergebnisoffen tätig zu werden, sind 46 Beschwerdeverfahren abgeschlossen.
46. Wie viele Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat,
ergebnisoffen tätig zu werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
noch offen?
Von den Beschwerdeverfahren, in denen das BAFA entschieden hat,
ergebnisoffen tätig zu werden, sind zum 31. August 2025 noch 28 Beschwerdeverfahren
in Bearbeitung.
47. In wie vielen dieser Fälle hat das BAFA eine Entscheidung über
geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen, um Verstöße gegen die
Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern, getroffen?
48. Welchen Inhalt hatten diese in Frage 47 erfragten Entscheidungen nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils (Feststellung von Verstößen,
Ladung von Personen, Aufgabe, einen Plan zur Behebung von Missständen
vorzulegen, Aufgabe konkreter Handlungen zur Pflichterfüllung,
Auskunfts- bzw. Herausgabeverlangen etc., bitte nach Inhalt und Anzahl
tabellarisch aufschlüsseln)?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Das BAFA hat in diesen Fällen keine Anordnung erlassen.
49. In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Zwangs- oder Bußgeld verhängt (bitte tabellarisch darstellen)?
Anzahl der Zwangsgeldfestsetzung
(mehrfache Festsetzung im selben Verfahren
sind unberücksichtigt)
Bußgelder
0 0
50. In wie vielen dieser in Frage 49 erfragten Fälle wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Verwarnung ausgesprochen (bitte tabellarisch
darstellen)?
Ausgesprochene Verwarnungen OWi
0
51. In welcher konkreten Form (z. B. durch Anhörung, schriftliche
Stellungnahmemöglichkeit, Einsicht in Akten oder anderweitige Beteiligung an
Entscheidungsprozessen) werden Beschwerdeführende sowie weitere
betroffene Personen oder Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung
sowohl in das Beschwerdeverfahren des BAFA (§ 14 Absatz 1 Nummer 2
LkSG) als auch in das Ermittlungsverfahren von Amts wegen (§ 14
Absatz 1 Nummer 1 LkSG) nach dem LkSG eingebunden (bitte tabellarisch
darstellen und nach Jahren aufschlüsseln)?
52. Zu welchem Zeitpunkt im Verfahren ist die in Frage 51 erfragte
Einbindung nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erfolgt, und welche
verbindlichen Verfahrensstandards oder Fristen bestehen für die
Beteiligung von Beschwerdeführenden sowie weiterer betroffener Personen
oder Gruppen (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
53. In wie vielen Beschwerdefällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Beschwerdeführende durch Anhörungen oder schriftliche
Stellungnahmen eingebunden (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
54. Ausgehend davon, dass das BAFA einzelnen Beschwerdeführenden
nunmehr nach Kenntnis der Fragestellenden Akteneinsicht gewährt hat, wie
stellt das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass auch
andere Beschwerdeführende in laufenden und zukünftigen Verfahren
über dieses Recht auf Akteneinsicht informiert sind?
Die Fragen 51 bis 54 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beteiligung an Verfahren des BAFA und die Gewährung von Akteneinsicht
richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
55. Wie stellt nach Kenntnis der Bundesregierung das BAFA in von Amts
wegen eingeleiteten Prüfverfahren konkret sicher, dass ihm alle
entscheidungserheblichen Informationen vorliegen, bevor es eine Entscheidung
über geeignete Anordnungen bzw. Maßnahmen trifft, um Verstöße gegen
die Sorgfaltspflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern, vor
dem Hintergrund, dass den Fragestellenden Fälle bekannt sind, in denen
das BAFA einen solchen Bescheid erlassen hat, ohne zuvor die ihm
(bekannten) betroffenen Rechteinhabenden zu den Verstößen vor Ort
konsultiert zu haben?
56. Inwiefern erachtet die Bundesregierung dieses in Frage 55 erfragte
Vorgehen als mit dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 24 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vereinbar, und welche konkreten
Schritte sind geplant, um die Einhaltung des Grundsatzes – inklusive der
Konsultation (bekannter) Betroffener auch in von Amts wegen
eingeleiteten Verfahren – sicherzustellen?
Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BAFA berücksichtigt in seinen Verwaltungsverfahren nach dem LkSG alle
für die jeweilige Entscheidung erheblichen Umstände. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 51 bis 54 verwiesen.
57. Vor dem Hintergrund, dass das BAFA seiner Kontrolltätigkeit bisher
einen sogenannten kooperativen Ansatz zugrunde legt, der „auf
Unterstützung und Kontrolle gleichermaßen setzt“, wie stellt das BAFA bzw.
die Bundesregierung sicher, dass eine hinreichende organisatorische und
personelle Trennung zwischen denjenigen Referaten, die Unterstützung
zugunsten von Unternehmen leisten sollen, und denjenigen Referaten,
die ebendiese Unternehmen kontrollieren sollen, besteht?
Der kooperative Ansatz des BAFA wird bei allen Aufgaben des BAFA nach
dem LkSG beachtet. Daher ist eine Unterscheidung zwischen Aufgaben und
den damit betrauten Arbeitseinheiten diesbezüglich nicht erforderlich.
58. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation dieses
„kooperativen Ansatzes“ der Kontrolltätigkeit des BAFA auf seine Wirksamkeit
hin vorgesehen, wenn ja, wann, und durch welche Stelle oder
Anbietenden, und wenn nein, warum nicht?
Die Effektivität der Kontrolltätigkeit des BAFA wird fortlaufend evaluiert.
59. Wie genau gestaltet sich die Rechts- und Fachaufsicht der
aufsichtführenden Bundesministerien vor dem Hintergrund, dass nach § 19 Absatz 1
LkSG das BAFA der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie untersteht, welches diese im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausübt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übt die Aufsicht
nach den hierfür geltenden Regeln und nach den in der Praxis etablierten
Grundsätzen aus (vgl. insbesondere „Arbeitshilfe für die Ausübung der
Fachaufsicht über nachgeordnete Bereiche in der unmittelbaren Bundesverwaltung“
des Bundesministeriums des Innern) und stellt vor diesbezüglichen
Entscheidungen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
her.
60. Wie erfolgt die in Frage 59 erfragte Ausübung der Rechts- und
Fachaufsicht allgemein, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
bestimmte fallübergreifende Erlasse, Dienstvorschriften, Richtlinien,
Verwaltungsvorschriften oder Weisungen zur Kontrolle und Durchsetzung
des LkSG von der Bundesregierung an das BAFA (bitte nach Themen,
Bundesministerien, Austauschformaten zwischen Bundesregierung,
BMAS, BAFA auflisten)?
Das BMWE nutzt im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht insbesondere
Kooperationsinstrumente wie die gemeinsame Entwicklung von
Zielvereinbarungen und Programmplanungen sowie Informationsinstrumente wie Berichte und
Besprechungen. Eingriffsinstrumente werden grundsätzlich zurückhaltend
genutzt, da die Behörde grundsätzlich eigenverantwortlich handelt. Im Zuge der
Umsetzung des Koalitionsvertrages wurde das BAFA am 26. September 2025
angewiesen, die Berichtsprüfung einzustellen, über den fortbestehenden
dialogbasierten Prüfansatz hinaus noch konsequenter die bestehenden
Kommunikationsaktivitäten auszubauen und in laufenden wie auch in künftigen Fällen
Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags zu
verhängen. In allen übrigen (laufenden und künftigen) Fällen wird das BAFA
ab sofort von Bußgeldern absehen.
61. Welche Rechtsverordnungen gemäß den §§ 9, 13 und 14 LkSG wurden
bisher erlassen, und wenn keine, warum nicht (bitte die
Rechtsverordnungen tabellarisch und chronologisch auflisten)?
Von diesem Instrument wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
62. Wie erfolgt die konkrete Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht nach
Kenntnis der Bundesregierung im Prüffall (bitte die behördliche Routine
anhand eines hypothetischen Prüffalls detailliert darstellen)?
64. Fällt das BAFA Verfahrensentscheidungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem ersten Schritt autonom (bis die aufsichtführenden
Bundesministerien entscheiden, die Rechts- oder Fachaufsicht
auszuüben), oder wird vor bestimmten Entscheidungen zunächst die
Zustimmung der aufsichtführenden Bundesministerien eingeholt, bevor das BA-
FA seinerseits tätig wird (bitte nach Datum, Beschwerdeführer, Art und
Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach Wirtschaftsbereich
und Land, beteiligten Bundesministerien, Stand des Verfahrens
tabellarisch auflisten)?
65. In wie vielen und welchen konkreten Fällen von Beschwerden gemäß
§ 14 Absatz 2 Nummer 1 LkSG hat das BAFA nach Kenntnis der
Bundesregierung von sich aus Bundesministerien Gelegenheit gegeben, dem
BAFA Hinweise zum Umgang mit der Beschwerde zu geben, und was
war jeweils der Anlass dafür (bitte nach Datum, Fallzahl,
Beschwerdeführer, Art und Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach
Wirtschaftsbereich und Land, beteiligten Ministerien, Stand des Verfahrens
tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 62, 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWE greift bei der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht nicht in
konkrete Prüffälle des BAFA ein.
63. In wie vielen Fällen und vor welchen Verfahrensschritten hat laut
Kenntnis der Bundesregierung das BAFA die aufsichtführenden
Bundesministerien proaktiv informiert (bitte nach Datum, Fallzahl, Beschwerdeführer,
Art und Land des Prüffalls, betroffenen Unternehmen nach
Wirtschaftsbereich und Land, beteiligten Bundesministerien, Stand des Verfahrens
tabellarisch auflisten)?
Das BAFA bearbeitet einzelne Prüffälle in eigener Zuständigkeit und informiert
das BMWE regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Eine Unterrichtung der
Bundesministerien vor bestimmten Verfahrensschritten ist nicht vorgesehen.
66. Unterscheidet sich der Umgang des BAFA im Umgang mit Beschwerden
gemäß § 14 Absatz 2 Nummer 1 LkSG nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Praxis von Fall zu Fall, und wenn ja, nach welchen
Maßstäben wird unterschieden?
Das BAFA bearbeitet alle eingehenden Anträge anhand der rechtlichen
Vorgaben aus LkSG und Verwaltungsverfahrensrecht. Soweit erforderlich und
zulässig berücksichtigt es dabei auch die Umstände des Einzelfalls.
67. Sind nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
§ 2 Absatz 2 Nummer 10 LkSG den widerrechtlichen Entzug von Land,
Wäldern und Gewässern, die Menschen als Lebensgrundlage dienen,
umfasst, auch Land, Wälder und Gewässer miteinbezogen, die nicht in
Privateigentum stehen, die etwa Dörfern oder anderen
Gebietskörperschaften im Westjordanland gehören, und wer wäre ggf. in diesen Fällen
befugt, Beschwerden gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG beim BAFA
einzureichen?
§ 2 Absatz 2 Nummer 10 LkSG dient dem Schutz vor widerrechtlicher
Zwangsräumung. Dieser findet seine Grundlagen in dem Recht auf einen
angemessenen Lebensstandard einschließlich ausreichender Nahrung,
Unterbringung sowie Wasser- und Sanitätsversorgung gemäß Artikel 11 Absatz 1 Satz 1
des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte. Die Bestimmung ist nach Auffassung der
Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung
auszulegen. Das Recht nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG steht nach Auffassung
der Bundesregierung allen Personen offen, die substantiiert geltend machen
können, infolge der Nichterfüllung einer in den §§ 3 bis 9 enthaltenen Pflicht in
einer geschützten Rechtsposition verletzt zu sein oder dass eine derartige
Verletzung unmittelbar bevorsteht.
68. Hält die Bundesregierung angesichts eskalierender Siedlergewalt in den
vergangenen Monaten an ihrer jahrzehntelangen Auffassung fest, die
völkerrechtswidrige Besiedlung des Westjordanlandes und die Siedlergewalt
seien zu beenden (www.deutschlandfunk.de/wadephul-verurteilt-siedlerg
ewalt-als-terror-102.html), wie bewertet sie die Landnahme durch
israelische Siedler völkerrechtlich, und wie fließen diese Bewertungen konkret
in die Arbeit des BAFA ein?
Jegliche Annexionspläne der israelischen Regierung lehnt die Bundesregierung
klar ab. Die Bundesregierung ruft die israelische Regierung regelmäßig dazu
auf, den Siedlungsbau einzustellen. Die Bundesregierung lehnt die
Ankündigungen der israelischen Regierung zur Genehmigung tausender neuer
Wohneinheiten in israelischen Siedlungen im Westjordanland entschieden ab. Der
Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen
des VN-Sicherheitsrats. Er erschwert eine verhandelte Zweistaatenlösung sowie
ein Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlands, wie der IGH es
fordert. Das BAFA berücksichtigt diese Wertung in seinen Aufgaben nach dem
LkSG und im Kontext unternehmerischer Sorgfaltspflichten, soweit relevant.
69. Über welche Mechanismen tauscht sich das BAFA mit dem Auswärtigen
Amt (AA) aus, und hat es in der Vergangenheit Anfragen vom BAFA an
das AA gegeben, und wenn nein, warum nicht (bitte die Anfragen nach
Themen, beteiligten Referaten chronologisch auflisten)?
Das BMWE informiert das AA über Prüfvorgänge des BAFA im Kontext des
LkSG, wenn und sofern die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Ressorts
dies erfordert. Das BMWE hat das AA Ende 2024 über einen Prüfvorgang des
BAFA informiert, der ggf. die Unterstützung durch eine deutsche
Auslandsvertretung erforderlich macht. Die diesbezüglichen Nachfragen des AA werden
derzeit vom BAFA beantwortet.
70. Haben die Bundesregierung und das BAFA Kenntnis vom öffentlich
bekannten Fall, demzufolge ein dem Axel-Springer-Konzern zugehöriges
Unternehmen über eine Onlineplattform israelischen Siedlern
ermöglicht, Transaktionen palästinensischer Immobilien anzubahnen (https://th
eintercept.com/2024/02/05/axel-springer-israel-settlement-profit/,
www.deutschlandfunkkultur.de/springer-portal-verdient-durch-wohnung
sangebote-in-israelischen-siedlungen-dlf-kultur-fdbce458-100.html)?
Ja.
71. Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das BAFA nach Kenntnis der
Bundesregierung veranlasst bzw. nicht veranlasst, in dem in Frage 70
benannten Fall gegen die Axel Springer SE von Amts wegen bzw. auf
Antrag Ermittlungen nach LkSG aufzunehmen?
Die diesbezügliche Prüfung des BAFA ist noch nicht abgeschlossen.
72. Von welcher Stelle, Anbieterfirma und mit welcher Methodik
(insbesondere bzgl. der Einbeziehung Betroffener aus dem Globalen Süden) wird
die Evaluierung durchgeführt, und wie ist der konkrete Stand bezüglich
der Umsetzung der Regierungsbegründung zum LkSG, derzufolge bis
zum 30. Juni 2026 evaluiert werden soll, inwieweit das LkSG zu einem
verbesserten Menschenrechtsschutz in Lieferketten beiträgt (bitte nach
Evaluierungsmaßnahme, Auftraggeber, Datum, Art und Zahl
einbezogener Personen, Kosten, Stand der Maßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung
von in Auftrag gegebenen Berichten bzw. Studien auflisten)?
Die Bundesregierung befindet sich hierzu noch in Abstimmung. Um bei diesem
Vorhaben Synergien zu erzeugen und möglichst umfassende
Evaluierungsergebnisse zu generieren, sind die Erfahrungen mit dem LkSG, die bevorstehende
Umsetzung der CSDDD sowie der geplante Evaluierungsprozess auf
europäischer Ebene allerdings in einen sinnvollen zeitlichen Zusammenhang zu
stellen.
73. Wie viele der seit Juli 2021 beim BAFA eingereichten Beschwerden laut
LkSG sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Gegenstand
bzw. insbesondere Art der Rechtsverletzung, Ländern, Sektoren,
betroffenen Unternehmen, Art und Land der Beschwerdeführer,
Bearbeitungsstand tabellarisch darstellen)?
74. Wie viele der seit Juli 2021 insgesamt beim BAFA eingereichten
Beschwerden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über das
Onlinebeschwerdeformular, von Betroffenen selbst, ohne Unterstützung von
Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs), als Antrag
nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG gewertet, mit Unterstützung
deutscher NGOs, von unbeteiligten Dritten (z. B. Einzelpersonen oder
NGOs), anonym, eingereicht (bitte nach monatlich aufgeschlüsselten
Jahren und genannten Kategorien tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 73 und 74 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im BAFA sind bisher 557 Beschwerden eingegangen. 76 Prozent der
Beschwerden hatten keinen Bezug zu Pflichten des LkSG oder betrafen
Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.
Die Gesamtzahl der Beschwerden kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Gesamt: 557
– davon Anträge nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG: 282
– davon Hinweise: 275.
Die folgende Aufschlüsselung zur Beantwortung des zweiten Teils der Frage
erfolgt unter der Annahme, dass das Interesse der Fragestellenden der
Identifizierbarkeit der Beschwerdeführenden und einer etwaigen Unterstützung ihres
Anliegens durch Gewerkschaften oder NGOs gilt. Die behördliche Erfassung
der genannten kategorialen Merkmale erfolgt nicht nach Monaten. Im Interesse
einer zeitnahen Beantwortung der Kleinen Anfrage wird deshalb von einer
monatlichen Aufschlüsselung nach den genannten Kategorien abgesehen.
Beschwerdeführer in Vorgängen mit festgestelltem LkSG-Bezug Betroffene,
ohne ersichtliche Unterstützung von Gewerkschaften oder NGOs: 13
– Betroffene, mit ersichtlicher Unterstützung von Gewerkschaften oder
NGOs: 53
– Anonym: 231.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Beschwerden ohne festgestellten LkSG-
Bezug keine weitergehende Prüfung erfolgt und somit auch keine Aussagen
über sie an diesen Beteiligten getroffen werden können.
Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 73 verwiesen.*
75. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und wie viele Rückfragen
von Betroffenen zur Nutzung des Onlinebeschwerdeformulars das BAFA
seit Juli 2021 erreicht haben, und wenn ja, wie viele Rückfragen gab es
konkret (tabellarische Auflistung nach monatlich aufgeschlüsselten
Jahren und Rückfrage-Kategorien)?
Außerhalb der verfahrensbezogenen Kommunikation in konkreten Vorgängen
(insbesondere nach den Maßgaben von § 25 VwVfG) hat das BAFA zwei
Anfragen zur Nutzung des Online-Beschwerdeformulars erhalten und beantwortet.
Datum Gegenstand der Nachfrage
Juni 2024 Technische Fragen zur Beschwerdeeinreichung
Mai 2025 Frage zur Vertraulichkeit des Beschwerdeverfahrens.
76. Wie viele den Anforderungen des LkSG entsprechende
Unternehmensberichte liegen dem BAFA seit Juli 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung vor (bitte nach monatlich aufgeschlüsseltem Jahr, Sektor,
Beschäftigtenzahl des Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes
tabellarisch auflisten)?
Dem BAFA liegen 1 437 Berichte vor. Für die Auflistung wird auf die Anlage
zu Frage 76 verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2236 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
77. Wie bewertet und prüft das BAFA seit Juli 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung die bereits vorliegenden Unternehmensberichte im Hinblick
auf die von Unternehmen beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer
Sorgfaltspflichten (durchschnittlicher Personaleinsatz bzw.
Arbeitsstunden pro Unternehmensbericht, gesamt pro Prüfzyklus)?
Das BAFA prüft die bereits vorliegenden Unternehmensberichte nicht.
78. Wie oft wurde das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli
2021 von Amts wegen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG tätig (bitte
nach Fallzahl, Grund und Gegenstand des Tätigwerdens, Art der
Maßnahme und Anordnung, monatlich aufgeschlüsseltem Jahr,
Beschäftigtenzahl und Sektor des betroffenen Unternehmens, Bundesland des
Unternehmenssitzes, Stand des Tätigwerdens aufschlüsseln)?
2023: 492 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen
2024: 851 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen
2025: 468 risikobasierte Kontrollen von Amts wegen begonnen
Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 78 verwiesen.*
79. Wie oft hat das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2021
Anordnungen und Maßnahmen nach § 15 LkSG getroffen (bitte nach
Fallzahl, Grund und Gegenstand des Tätigwerdens, Art der Maßnahme
und Anordnung, nach monatlich aufgeschlüsseltem Jahr,
Beschäftigtenzahl, Sektor, Zahl der geladenen Personen des betroffenen
Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes, Stand der Maßnahme bzw.
Anordnung aufschlüsseln)?
Bisher wurde eine Anordnung nach § 15 LkSG durch das BAFA erlassen
(2025). Es handelt sich um eine risikobasierte Auswahlentscheidung mit den
Prüfschwerpunkten Zuständigkeit und Beschwerdeverfahren. Die Anordnung
erfolgte im Sektor Transport Logistik. Das Unternehmen lässt sich in die
Kategorie 1 000 bis 3 000 Beschäftigte einordnen.
Die Anordnung ist umgesetzt.
80. Wie oft ist das BAFA nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juli 2021
nach § 16 LkSG tätig geworden (bitte nach Fallzahl, Grund und
Gegenstand des Tätigwerdens, Art und Zahl der betretenen Räume, Art und
Zahl der geprüften Unterlagen und Aufzeichnungen, nach monatlich
aufgeschlüsseltem Jahr, Beschäftigtenzahl und Sektor des betroffenen
Unternehmens, Bundesland des Unternehmenssitzes aufschlüsseln)?
Das BAFA hat bislang noch nicht von seinen Betretensrechten nach § 16 LkSG
Gebrauch gemacht.
81. Wie vielen anonymen Hinweisen und Hinweisen von nicht betroffenen
Dritten ist das BAFA seit Juli 2021 laut Bundesregierung nachgegangen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 74 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2236 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
82. Wurden die Hinweisgebenden nach Kenntnis der Bundesregierung über
den Umgang mit ihrem Hinweis und den Ausgang des ggf. eingeleiteten
Verfahrens informiert?
Das BAFA hat auf seiner Internetseite Informationen zur Behandlung von
Hinweisen bereitgestellt. Hinweise würdigt das BAFA nach pflichtgemäßem
Ermessen. Hinweisgeber haben demzufolge keinen Anspruch darauf, dass ein
Verfahren eingeleitet wird oder auf Informationen zur diesbezüglichen
Entscheidung des BAFA.
Anlage zu Frage 73 – 1 –
Frage 73: „Wie viele der seit Juli 2021 beim BAFA eingereichten Beschwerden laut LkSG sind der
Bundesregierung bekannt (tabellarische Darstellung nach Datum, Gegenstand/insbesondere Art der
Rechtsverletzung, Ländern, Sektoren, betroffene Unternehmen, Art und Land der Beschwerdeführer,
Bearbeitungsstand)?“
Hinweis: Im BAFA können Anträge nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG gestellt sowie Hinweise eingereicht
werden. Die folgenden Auswertungen erfolgen nach Anträgen und Hinweisen getrennt.
Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen
1. Anträge - Monatliche Fallzahl ........................................................................................................ 2
2. Anträge - Art der möglichen Schutzgutverletzung ........................................................................ 3
3. Antrag - Land des Antragstellenden und Art der Antragstellung (selbst oder durch Vertretung)
4
4. Anträge - Land der möglichen Schutzgutverletzung ..................................................................... 6
5. Anträge - Sektor des betroffenen Unternehmens ........................................................................ 8
6. Anträge - Bearbeitungsstand ....................................................................................................... 11
7. Hinweise – Darstellung nach Datum ................................................................................... 11
8. Hinweise - Sektor des betroffenen Unternehmens ......................................................... 12
9. Hinweise - Land des Hinweisgebers ................................................................................... 14
10. Hinweise - Bearbeitungsstand ......................................................................................... 15
Anlage zu Frage 73 – 2 –
1. Anträge - Monatliche Fallzahl
2023 2024 2025
Januar 0 5 19
Februar 0 11 10
März 0 3 9
April 3 8 18
Mai 9 9 14
Juni 8 13 5
Juli 11 12 9
August 5 10 6
September 3 13 4
Oktober 7 9
November 9 17
Dezember 3 20
Summe (Jahr) 58 130 94
Summe 282
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 73 – 3 –
2. Anträge - Art der möglichen Schutzgutverletzung
Art der möglichen Schutzgutverletzung (teilw. mehrere Schutzgüter pro Antrag) Fallzahl
Sonstige Beschwerdethemen 226
Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage 8
Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung 19
Missachtung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen 10
Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz 15
Verbot von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei 9
Menschenrechtsverletzung durch private /öffentliche Sicherheitsdienstleister 14
Verbotene Einfuhr und/oder Ausfuhr von gefährlichen Abfällen 1
Verbotene Herstellung und/oder Verwendung gefährlicher Chemikalien und
nichtumweltgerechte Abfallbehandlung 3
Verbotene Produktion, Verwendung und/oder Entsorgung von Quecksilber 1
Verletzung von Landrechten 10
Vorenthaltung eines angemessenen Lohns 19
Summe 335
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 73 – 4 –
3. Antrag - Land des Antragstellenden und Art der Antragstellung (selbst oder
durch Vertretung)
Land
Durch
Antragstellen
den selbst
Durch
Vertretung
Keine Angabe 2 0
Ägypten 1 0
Australien 2 0
Bangladesch 1 0
Brasilien 1 0
China 4 0
Dänemark 1 0
Deutschland 154 16
El Salvador 1 0
Finnland 1 0
Frankreich 3 0
Griechenland 2 0
Indien 10 0
Indonesien 1 1
Irak 1 0
Iran 1 0
Irland 3 0
Italien 2 0
Jemen 1 0
Kanada 2 0
Kenia 1 0
Kolumbien 1 0
Kuwait 2 0
Libanon 1 0
Malaysia 1 0
Marokko 4 0
Niederlande 2 0
Österreich 3 0
Pakistan 1 0
Palästina 1 0
Philippinen 1 0
Polen 2 0
Portugal 2 0
Rumänien 2 0
Russland 1 0
Schweden 2 0
Schweiz 2 0
Serbien 2 0
Singapur 1 0
Anlage zu Frage 73 – 5 –
Land
Durch
Antragstellenden
selbst
Durch
Vertretung
Spanien 2 0
Südafrika 2 0
Syrien 2 0
Tschechien 1 0
Türkei 2 0
Vereinigte Arabische Emirate 2 0
Vereinigte Staaten (USA) 15 1
Vereinigtes Königreich (Großbritannien und
Nordirland) 11 1
Zwischensumme 263 19
Summe 282
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 73 – 6 –
4. Anträge - Land der möglichen Schutzgutverletzung
Land Fallzahl
Ägypten 2
Andora 1
Australien 2
Bangladesh 1
Brasilien 1
China 13
China Hongkong 1
Dänemark 1
Deutschland 140
Ecuador 2
El Salvador 1
Finnland 2
Frankreich 5
Griechenland 2
Guatemala 1
Honduras 1
Indien 10
Indonesien 2
Irak 1
Iran 1
Irland 5
Italien 2
Kanada 2
Kuwait 2
Libanon 1
Litauen 1
Malaysia 1
Marokko 4
Mexiko 3
Niederlande 3
Österreich 3
Pakistan 1
Palästina 1
Philippinen 1
Polen 2
Portugal 2
Rumänien 3
Russland 1
Schweden 4
Schweiz 2
Serbien 2
Spanien 3
Anlage zu Frage 73 – 7 –
Land Fallzahl
Südafrika 2
Syrien 2
Thailand 1
Tschechien 1
Türkei 1
Vereinigte Arabische Emirate 2
Vereinigte Staaten (USA) 20
Vereinigtes Königreich (Großbritannien und
Nordirland) 16
Westjordanland 1
Yemen 1
Keine Angabe 1
Summe 282
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 73 – 8 –
5. Anträge - Sektor des betroffenen Unternehmens
Sektor
Fallzahl
Keine Branche zugeordnet 109
Baugewerbe
42.22 - Kabelnetzleitungstiefbau 1
43.33 - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei 1
Bauhandel (Baumärkte)
47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf 1
Bergbau, Gewinnung von Stein
07.10 - Eisenerzbergbau 1
Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften
64.20 - Beteiligungsgesellschaften 2
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 8
Chemieindustrie
46.45 - Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 1
Druckereien
18.11 - Drucken von Zeitungen 1
Elektronik, Telekommunikation
26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 4
26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 2
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 1
26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -
vorrichtungen
2
27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 1
46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen
Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
2
46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software 1
46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 2
61.20 - Drahtlose Telekommunikation 2
61.90 - Sonstige Telekommunikation 3
Energieversorgung
35.11 - Elektrizitätserzeugung 3
35.13 - Elektrizitätsverteilung 1
Finanzsektor
64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3
64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1
65.11 - Lebensversicherungen 2
65.12 - Nichtlebensversicherungen 1
66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 1
Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros
71.12 - Ingenieurbüros 3
71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 1
Gesundheits- und Sozialwesen
86.22 - Facharztpraxen 1
Anlage zu Frage 73 – 9 –
Sektor
Fallzahl
86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 1
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich
technischen Glaswaren
2
23.32 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 2
23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 2
Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile
und Zubehör inkl. Fahrräder
29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 7
29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 4
45.20 - Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 1
45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 2
45.32 - Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1
45.40 - Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und
Reparatur von Krafträdern
1
47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 1
77.12 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t 1
Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen
25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 1
Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung
46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 8
Immobilien 2
68.10 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 1
68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden
und Wohnungen
1
Informationstechnik
59.13 - Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken) 1
62.01 - Programmierungstätigkeiten 4
62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der
Informationstechnologie
1
62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 5
63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 1
Landwirtschaft
01.11 - Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten 1
Logistik und Transportwesen
49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 1
49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 1
51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 3
52.10 - Lagerei 1
52.21 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr 1
52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 1
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 4
53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen
28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. 2
33.12 - Reparatur von Maschinen 3
46.62 - Großhandel mit Werkzeugmaschinen 1
Anlage zu Frage 73 – 10 –
Sektor
Fallzahl
46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 4
77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. 1
Metallerzeugung und -bearbeitung
24.44 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 3
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
10.13 - Fleischverarbeitung 1
46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 1
47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und
Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
5
Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen
78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 2
81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 1
82.20 - Call Centers 1
82.91 - Inkassobüros und Auskunfteien 1
82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und
Privatpersonen a.n.g.
5
Pharmazeutika
21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
3
sonstiger Groß und Einzelhandel
46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1
46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 1
46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 2
47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und
Gebrauchtwaren)
2
47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 8
Textilien und Leder
13.10 - Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 1
14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 1
46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 2
47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 2
Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst
79.11 - Reisebüros 1
93.13 - Fitnesszentren 1
93.21 - Vergnügungs- und Themenparks 1
Verlage
58.13 - Verlegen von Zeitungen 1
Werbung und Marktforschung
73.11 - Werbeagenturen 4
73.20 - Markt- und Meinungsforschung 1
Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung 4
69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 3
70.22 - Unternehmensberatung 1
Zellstoff, Papier und Papierprodukte
17.23 - Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe 1
Summe 282
Anlage zu Frage 73 – 11 –
Sektor
Fallzahl
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
6. Anträge - Bearbeitungsstand
Stand Fallzahl
Abgeschlossen 230
In Prüfung 52
Summe 282
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
7. Hinweise – Darstellung nach Datum
2023 2024 2025
Januar 0 11 12
Februar 0 16 16
März 0 13 19
April 0 13 10
Mai 0 6 17
Juni 0 13 16
Juli 0 13 10
August 0 13 10
September 0 12 6
Oktober 0 18 -
November 0 9 -
Dezember 4 18 -
Summe (Jahr) 4 155 116
Summe 275
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 73 – 12 –
8. Hinweise - Sektor des betroffenen Unternehmens
Sektor Fallzahl
Keine Branche zugeordnet 154
Andere soziale Dienste 1
96.02 - Frisör- und Kosmetiksalons 1
Ausbildung 2
85.59 - Sonstiger Unterricht a.n.g. 2
Baugewerbe 1
43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation 1
Bauhandel (Baumärkte) 1
46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik 1
Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 8
64.20 - Beteiligungsgesellschaften 3
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 5
Chemieindustrie 1
20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 1
Elektronik, Telekommunikation 14
26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten 5
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 1
26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen
1
27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 1
27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. 2
46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 2
47.42 - Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten 1
61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 1
Energieversorgung 3
35.11 - Elektrizitätserzeugung 2
35.23 - Gashandel durch Rohrleitungen 1
Finanzsektor 2
64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2
Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 3
71.12 - Ingenieurbüros 2
74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. 1
Gesundheits- und Sozialwesen 4
86.10 - Krankenhäuser 2
86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 1
87.10 - Pflegeheime 1
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 1
23.51 - Herstellung von Zement 1
Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie deren Teile und
Zubehör inkl. Fahrräder 4
29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 2
45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1
Anlage zu Frage 73 – 13 –
77.11 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 1
Hotels und Restaurants 9
55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 3
56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 6
Immobilien 2
68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen 2
Informationstechnik 11
62.01 - Programmierungstätigkeiten 4
62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 1
62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 5
63.12 - Webportale 1
Landwirtschaft 2
01.50 - Gemischte Landwirtschaft 1
47.76 - Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und
lebenden Tieren 1
Logistik und Transportwesen 12
49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 2
49.42 - Umzugstransporte 1
51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 1
52.10 - Lagerei 3
52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 1
52.24 - Frachtumschlag 1
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 3
53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 9
28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 1
28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 1
28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung 1
28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. 1
30.20 - Schienenfahrzeugbau 2
46.14 - Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen 2
46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 1
Metallerzeugung und -bearbeitung 1
24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 1
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 6
10.13 - Fleischverarbeitung 1
10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 1
46.34 - Großhandel mit Getränken 1
46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 1
47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel,
Getränke und Tabakwaren 2
Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 9
78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 2
81.10 - Hausmeisterdienste 1
81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 3
81.29 - Reinigung a.n.g. 1
Anlage zu Frage 73 – 14 –
82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen
a.n.g. 2
Pharmazeutika 1
47.73 - Apotheken 1
sonstiger Groß und Einzelhandel 8
46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1
47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 7
Textilien und Leder 6
14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. 1
46.11 - Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen
Rohstoffen und Halbwaren 1
47.51 - Einzelhandel mit Textilien 1
47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 3
Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 2
93.11 - Betrieb von Sportanlagen 1
93.13 - Fitnesszentren 1
Werbung und Marktforschung 2
73.11 - Werbeagenturen 2
Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung 3
70.22 - Unternehmensberatung 3
Zellstoff, Papier und Papierprodukte 1
17.29 - Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 1
Summe 275
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
9. Hinweise - Land des Hinweisgebers
Land Fallzahl
Anonym 231
China 2
China, Hongkong Sonderverwaltungszone 1
Deutschland 32
Finnland 1
Indien 1
Italien 1
Kanada 1
Niederlande 1
Russland 1
Schweiz 1
Vereinigtes Königreich (Großbritannien und
Nordirland) 2
Summe 275
Anlage zu Frage 73 – 15 –
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
10. Hinweise - Bearbeitungsstand
Stand Fallzahl
Abgeschlossen 225
In Prüfung 50
Summe 275
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 76 – 1 –
Frage 76
Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen
1. Berichte - Monatliche Fallzahl ..................................................................................................... 2
2. Berichte - Sektoren ........................................................................................................................ 3
3. Berichte - Mitarbeiterzahlen ...................................................................................................... 11
4. Berichte - Bundesländer.............................................................................................................. 12
Anlage zu Frage 76 – 2 –
1. Berichte - Monatliche Fallzahl
Jahr und Monat Anzahl
Berichte
2023
2023-05 2
2023-06 4
2023-07 24
2023-09 1
2023-10 11
2023-11 3
2023-12 5
2024
2024-01 24
2024-02 19
2024-03 51
2024-04 199
2024-05 177
2024-06 59
2024-07 65
2024-08 28
2024-09 21
2024-10 32
2024-11 40
2024-12 85
2025
2025-01 51
2025-02 45
2025-03 82
2025-04 237
2025-05 66
2025-06 37
2025-07 41
2025-08 28
Gesamtzahl 1437
Quelle: BAFA, Stand 31.08.2025
Anlage zu Frage 76 – 3 –
2. Berichte - Sektoren
Branche mit Nace-Code Gesamtergebnis
Abfallwirtschaft & Entsorgung
38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle 2
38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle 1
38.32 - Rückgewinnung sortierter Werkstoffe 2
Andere soziale Dienste
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1
94.11 1
94.11 - Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände 1
94.12 - Berufsorganisationen 1
94.91 - Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen 1
94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g. 1
94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. 6
96.01 - Wäscherei und chemische Reinigung 1
96.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. 1
Ausbildung
85.10 - Kindergärten und Vorschulen 1
85.32 - Berufsbildende weiterführende Schulen 5
85.42 - Tertiärer Unterricht 4
85.59 - Sonstiger Unterricht a.n.g. 3
Baugewerbe
41.20 - Bau von Gebäuden 1
43.21 - Elektroinstallation 2
43.22 - Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und
Klimaanlageninstallation 1
43.29 - Sonstige Bauinstallation 5
43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. 10
Bauhandel (Baumärkte)
46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik 1
46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik 1
46.74 - Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 1
47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und
Heimwerkerbedarf 4
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Bergbau, Gewinnung von Stein
08.93 - Gewinnung von Salz 3
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 4
Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften
64.20 - Beteiligungsgesellschaften 16
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 258
Chemieindustrie
20.30 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 1
20.41 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 3
Anlage zu Frage 76 – 4 –
20.42-Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 1
20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 4
20.60 - Herstellung von Chemiefasern 1
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Druckereien
18.11 - Drucken von Zeitungen 1
18.12 - Drucken a.n.g. 4
Elektronik, Telekommunikation
26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 2
26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 3
26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren
Geräten 4
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik 2
26.51 1
26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten
und -vorrichtungen 14
26.60 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und
elektromedizinischen Geräten 5
26.70 - Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und
Geräten 3
27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren 7
27.12 - Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 5
27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 1
27.32 - Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten
und Kabeln 3
27.33 - Herstellung von elektrischem Installationsmaterial 2
27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 3
27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
a. n. g. 2
27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
a.n.g. 5
27.90-Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
a.n.g. 1
46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen
Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik 1
46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten
und Software 1
47.43 - Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 2
61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 5
61.20 - Drahtlose Telekommunikation 2
61.90 - Sonstige Telekommunikation 10
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Energieversorgung
35.11 - Elektrizitätserzeugung 19
35.11 -Elektrizitätserzeugung 1
35.12 - Elektrizitätsübertragung 1
35.13 - Elektrizitätsverteilung 4
36.00 - Wasserversorgung 3
Anlage zu Frage 76 – 5 –
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Finanzsektor
64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 38
64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3
64.30 1
64.30 - Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen 6
64.91 - Institutionen für Finanzierungsleasing 1
64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1
65.11 - Lebensversicherungen 10
65.12 - Nichtlebensversicherungen 18
65.20 - Rückversicherungen 3
66.11 - Effekten- und Warenbörsen 2
66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 3
66.22 - Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern 1
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 6
Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros
71.12 - Ingenieurbüros 19
71.12 - Ingenieurbüros 1
71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 2
72.19 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-,
Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 12
74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Tätigkeiten a.n.g. 2
72.19 2
Forstwirtschaft
02.40 - Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und
Holzeinschlag 1
Gesundheits- und Sozialwesen
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
86.10 - Krankenhäuser 101
86.10 - Krankenhäuser 4
86.21 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin 1
86.22 - Facharztpraxen 4
86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 26
87.10 - Pflegeheime 5
87.30 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 6
88.10 - Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 13
88.10 Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 2
88.91 - Tagesbetreuung von Kindern 4
88.99 - Sonstiges Sozialwesen 1
88.99 - Sonstiges Sozialwesen 1
88.99 - Sonstiges Sozialwesen a. n. g. 2
88.99 - Sonstiges Sozialwesen a.n.g. 17
88.99 - Sozialwesen 2
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren 3
Anlage zu Frage 76 – 6 –
23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 1
23.51 - Herstellung von Zement 2
23.62 - Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau 1
46.44 - Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und
Reinigungsmitteln 1
Gummi und Kunststoffprodukte
22.11 - Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen 5
22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen 1
22.29 - Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 7
Herstellung von sonstigen Waren
32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten
und Materialien 11
32.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g. 1
95.29 - Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern 1
Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern
sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder
29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 19
29.20 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 2
29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für
Kraftwagen 11
30.92 - Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen 1
45.11 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder
weniger 5
45.19 - Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als
3,5 t 1
45.20 - Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 1
45.31 - Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 4
45.32 - Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 1
47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 2
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen
25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen 1
25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 4
25.50 - Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen,
gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 1
25.61 - Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 1
25.62 - Mechanik a.n.g. 1
25.72 - Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 2
25.73 - Herstellung von Werkzeugen 2
25.93 - Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn 2
25.99 - Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. 5
Herstellung/ Handel Spielwaren
32.40 - Herstellung von Spielwaren 1
Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung
31.02 - Herstellung von Küchenmöbeln 2
31.09 - Herstellung von sonstigen Möbeln 3
46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 2
46.66 - Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen 2
Anlage zu Frage 76 – 7 –
47.59 - Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und
sonstigem Hausrat 3
Hotels und Restaurants
55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 1
56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 3
56.21 - Event-Caterer 2
56.29 - Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen 3
Immobilien
68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten
Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 5
68.31 - Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für
Dritte 2
68.32 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für
Dritte 9
Informationstechnik
59.11 - Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen 1
60.10 - Hörfunkveranstalter 2
60.20 - Fernsehveranstalter 3
62.01 - Programmierungstätigkeiten 10
62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der
Informationstechnologie 11
62.03 - Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte 3
62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der
Informationstechnologie 22
63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 3
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 3
Kokerei und Mineralölverarbeitung
19.20 - Mineralölverarbeitung 5
Logistik und Transportwesen
49.10 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 8
49.20 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 2
49.31 - Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) 12
49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 4
50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 1
50.20 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 1
51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 4
52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 1
52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 6
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g. 2
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 25
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. 1
53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 5
Luftfahrt
30.30 - Luft- und Raumfahrzeugbau 2
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen
28.11 - Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 6
28.13 - Herstellung von Pumpen und Kompressoren a.n.g. 2
Anlage zu Frage 76 – 8 –
28.13 Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g. 1
28.14 - Herstellung von Armaturen a. n. g 1
28.14 - Herstellung von Armaturen a.n.g. 6
28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen 5
28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 4
28.25 - Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für
den Haushalt 1
28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen a.n.g. 16
28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 3
28.49 - Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen 2
28.91 - Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen 2
28.92 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 5
28.93 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und
Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung 1
28.94 - Herstellung von Maschinen für die Textil- und
Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung 3
28.99 1
28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige a. n. g. 1
28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige a.n.g. 7
30.20 - Schienenfahrzeugbau 7
33.19 - Reparatur von sonstigen Ausrüstungen 2
33.20 - Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g. 1
46.61 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 1
46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 5
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 6
77.32 - Vermietung von Baumaschinen und -geräten 2
77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen
Sachen a.n.g. 1
Metallerzeugung und -bearbeitung
24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 8
24.45 - Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 2
24.51 - Eisengießereien 2
24.52 - Stahlgießereien 2
46.72 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 1
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 4
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1
10.12 - Schlachten von Geflügel 1
10.13 - Fleischverarbeitung 1
10.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 1
10.61 - Mahl- und Schälmühlen 1
10.62 - Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 1
10.71 - Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 2
10.82 - Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 1
Anlage zu Frage 76 – 9 –
10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 8
10.91 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 1
11.02 - Herstellung von Traubenwein 1
11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher
Mineralwässer 2
46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und
Nahrungsfetten 1
46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 5
46.39 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und
Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt 7
47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung
Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren 4
47.24 - Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 7
47.81 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und
Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten 1
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 1
Öffentliche Verwaltung
84.11 - Allgemeine öffentliche Verwaltung 2
84.12 - Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen,
Bildung, Kultur und Sozialwesen 2
84.13 - Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht 2
Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 13
78.20 - Befristete Überlassung von Arbeitskräften 5
78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 1
78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 17
80.10 - Private Wach- und Sicherheitsdienste 5
81.10 - Hausmeisterdienste 1
81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 27
81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 1
81.21-Allgemeine Gebäudereinigung 1
81.29 - Reinigung a.n.g. 2
82.20 - Call Centers 5
82.91 - Inkassobüros und Auskunfteien 1
82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für
Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 9
Pharmazeutika
21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 5
21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen 12
46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und
orthopädischen Erzeugnissen 1
47.74 - Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 1
Schiffsbau
30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 2
Sicherheit & Verteidigung
25.40 - Herstellung von Waffen und Munition 1
sonstiger Groß und Einzelhandel
Anlage zu Frage 76 – 10 –
46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 2
46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen 1
46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 3
47.19 - Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 2
47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und
Gebrauchtwaren) 1
47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 9
46.18 - Handelsvermittlung von sonstigen Waren 1
Textilien und Leder
13.92 - Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) 2
13.99 - Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. 1
14.13 1
15.20 - Herstellung von Schuhen 1
47.51 - Einzelhandel mit Textilien 1
47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 6
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst
79.11 - Reisebüros 6
92.00 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 1
93.11 - Betrieb von Sportanlagen 1
93.12 - Sportvereine 1
93.21.0 - Vergnügungs- und Themenparks 1
93.29 - Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der
Erholung a.n.g. 1
Verlage
58.11 - Verlegen von Büchern 1
58.13 - Verlegen von Zeitungen 6
58.13 - Verlegen von Zeitungen 1
58.14 - Verlegen von Zeitschriften 2
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
Werbung und Marktforschung
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 2
73.11 - Werbeagenturen 1
Wirtschaft, Steuer & Recht, Verwaltung, Unternehmensberatung
69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 6
69.20 Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 1
70.22 - Unternehmensberatung 11
Zellstoff, Papier und Papierprodukte
17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe 3
17.22 - Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus
Zellstoff, Papier und Pappe 2
nicht näher definierte Branche 5
Gesamtergebnis 1437
Quelle: BAFA, Stand 31.08.2025
Anlage zu Frage 76 – 11 –
3. Berichte - Mitarbeiterzahlen
Mitarbeiterzahl
Anzahl
Berichte
< 1.000 15
1.000 bis <3.000 489
3.000 bis < 5.000 401
5.000 bis < 1.0000 286
10.000 bis < 100.000 225
>= 100.000 21
Gesamtergebnis 1437
Anlage zu Frage 76 – 12 –
4. Berichte - Bundesländer
Bundesland Anzahl Berichte
Baden-Württemberg 223
Bayern 269
Berlin 95
Brandenburg 11
Bremen 12
Hamburg 82
Hessen 151
Mecklenburg-
Vorpommern 6
Niedersachsen 135
Nordrhein-Westfalen 323
Rheinland-Pfalz 40
Saarland 16
Sachsen 28
Sachsen-Anhalt 7
Schleswig-Holstein 31
Thüringen 7
Sonstige 1
Gesamtergebnis 1437
Anlage zu Frage 78 – 1 –
Verzeichnis der tabellarischen Darstellungen
1. Monatliche Fallzahl .............................................................................................. 2
2. Grund des Tätigwerdens ...................................................................................... 2
3. Gegenstand des Tätigwerdens ............................................................................ 3
4. Art der Maßnahme und Anordnung ...................................................................... 3
5. Beschäftigtenzahl des betroffenen Unternehmens .............................................. 4
6. Sektor des betroffenen Unternehmens ................................................................ 4
7. Bundesland des betroffenen Unternehmens ...................................................... 13
8. Stand des Tätigwerdens .................................................................................... 13
Anlage zu Frage 78 – 2 –
1. Monatliche Fallzahl
2023 2024 2025
Januar 2 4 63
Februar 2 160 28
März 81 4 39
April 5 305 19
Mai 1 35 21
Juni 225 104
Juli 73 12 75
August 18 7 114
September 112 3 5
Oktober 176 7
November 13 61
Dezember 9 28
Summe (Jahr) 492 851 468
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
2. Grund des Tätigwerdens
Grund des Tätigwerdens Fallzahl
Risikobasierte Auswahl 1.665
Anlassbezogenes Tätigwerden 146
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Anlage zu Frage 78 – 3 –
3. Gegenstand des Tätigwerdens
Kontrollierte Sorgfaltspflicht(en) Fallzahl
Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3),
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8) 1036
Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2) 367
Anwendungsbereich 238
Anlassbezogene Risikoanalyse, Präventions- und
Abhilfemaßnahmen 170
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
4. Art der Maßnahme und Anordnung
Bisher wurde eine Anordnung nach § 15 LkSG durch das BAFA erlassen (2025). Es handelt sich um
eine risikobasierte Auswahlentscheidung mit den Prüfschwerpunkten Zuständigkeit und
Beschwerdeverfahren.
Die Anordnung erfolgte im Sektor Transport Logistik. Das Unternehmen lässt sich in die Kategorie
1.000 – 3.0000 Beschäftigte einordnen.
Die Anordnung ist umgesetzt.
Anlage zu Frage 78 – 4 –
5. Beschäftigtenzahl des betroffenen Unternehmens
Beschäftigtenzahl Fallzahl
< 1.000 90
1.000 - 2.999 675
3.000 - 4.999 346
3.000 - 4.999 295
≥ 10.000 405
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
6. Sektor des betroffenen Unternehmens
Sektor – Nace Fallzahl
Abfallwirtschaft & Entsorgung 4
38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle 1
38.21 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle 2
38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle 1
Andere soziale Dienste 7
94.99 - Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. 3
96.02 - Frisör- und Kosmetiksalons 1
96.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. 3
Baugewerbe 49
41.10 - Erschließung von Grundstücken; Bauträger 2
41.20 - Bau von Gebäuden 11
42.11 - Bau von Straßen 5
42.13 - Brücken- und Tunnelbau 1
42.99 - Sonstiger Tiefbau a.n.g. 6
43.21 - Elektroinstallation 1
43.29 - Sonstige Bauinstallation 2
43.32 - Bautischlerei und -schlosserei 1
43.39 - Sonstiger Ausbau a.n.g. 1
43.99 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. 19
Bauhandel (Baumärkte) 35
46.73 - Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik
17
Anlage zu Frage 78 – 5 –
Sektor – Nace Fallzahl
46.74 - Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
10
47.52 - Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und
Heimwerkerbedarf
8
Bergbau, Gewinnung von Stein 6
05.20 - Braunkohlenbergbau 1
06.20 - Gewinnung von Erdgas 1
07.29 - Sonstiger NE-Metallerzbergbau 3
09.90 - Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau
und die Gewinnung von Steinen und Erden
1
Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaften 395
64.20 - Beteiligungsgesellschaften 37
70.10 - Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 358
Chemieindustrie 32
20.11 - Herstellung von Industriegasen 1
20.13 - Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und
Chemikalien
1
20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und
Chemikalien
1
20.15 - Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen 1
20.16 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 3
20.30 - Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten 4
20.41 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln 2
20.42 - Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 5
20.52 - Herstellung von Klebstoffen 3
20.59 - Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. 10
46.75 - Großhandel mit chemischen Erzeugnissen 1
Druckereien 2
18.11 - Drucken von Zeitungen 1
18.12 - Drucken a.n.g. 1
Elektronik, Telekommunikation 164
26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen 26
26.20 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren
Geräten
5
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
4
26.40 - Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik 2
26.51 - Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä.
Instrumenten und -vorrichtungen
24
26.60 - Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und
elektromedizinischen Geräten
4
26.70 - Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten
und Geräten
7
26.80 - Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern 1
27.11 - Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
8
Anlage zu Frage 78 – 6 –
Sektor – Nace Fallzahl
27.12 - Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -
schalteinrichtungen
8
27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 2
27.32 - Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen
Drähten und Kabeln
7
27.40 - Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten 3
27.51 - Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten 10
27.90 - Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und
Geräten a.n.g.
19
46.43 - Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen,
elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der
Unterhaltungselektronik
6
46.51 - Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren
Geräten und Software
7
46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und
Telekommunikationsgeräten
5
47.43 - Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 1
61.10 - Leitungsgebundene Telekommunikation 5
61.90 - Sonstige Telekommunikation 10
Energieversorgung 34
35.11 - Elektrizitätserzeugung 15
35.12 - Elektrizitätsübertragung 2
35.13 - Elektrizitätsverteilung 8
35.14 - Elektrizitätshandel 4
35.22 - Gasverteilung durch Rohrleitungen 1
35.23 - Gashandel durch Rohrleitungen 1
35.30 - Wärme- und Kälteversorgung 1
36.00 - Wasserversorgung 2
Finanzsektor 33
64.19 - Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 14
64.30 - Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche
Finanzinstitutionen
1
64.99 - Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. 1
65.11 - Lebensversicherungen 2
65.12 - Nichtlebensversicherungen 11
65.20 - Rückversicherungen 2
66.11 - Effekten- und Warenbörsen 1
66.19 - Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene
Tätigkeiten
1
Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros 16
71.12 - Ingenieurbüros 5
71.20 - Technische, physikalische und chemische Untersuchung 1
72.11 - Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 2
72.19 - Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-,
Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
5
74.90 - Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Tätigkeiten a.n.g.
3
Anlage zu Frage 78 – 7 –
Sektor – Nace Fallzahl
Gesundheits- und Sozialwesen 30
86.10 - Krankenhäuser 7
86.90 - Gesundheitswesen a.n.g. 8
87.10 - Pflegeheime 3
87.30 - Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime 1
88.10 - Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 6
88.99 - Sonstiges Sozialwesen a.n.g. 5
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 32
23.11 - Herstellung von Flachglas 1
23.13 - Herstellung von Hohlglas 4
23.19 - Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren
9
23.20 - Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und
Waren
2
23.32 - Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 1
23.41 - Herstellung von keramischen Haushaltswaren und
Ziergegenständen
2
23.42 - Herstellung von Sanitärkeramik 2
23.44 - Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige
technische Zwecke
1
23.49 - Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen 1
23.51 - Herstellung von Zement 5
23.61 - Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und
Kalksandstein für den Bau
1
23.63 - Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) 2
23.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen
Mineralien a.n.g.
1
Gummi und Kunststoffprodukte 11
22.11 - Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen 4
22.21 - Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen
1
22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 2
22.29 - Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 4
Herstellung von sonstigen Waren 11
32.30 - Herstellung von Sportgeräten 2
32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen
Apparaten und Materialien
5
32.99 - Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. 4
Herstellung/ Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern
sowie deren Teile und Zubehör inkl. Fahrräder
73
29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 46
29.20 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 1
29.31 - Herstellung elektrischer und elektronischer
Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen
3
29.32 - Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für
Kraftwagen
19
47.64 - Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 3
Anlage zu Frage 78 – 8 –
Sektor – Nace Fallzahl
77.11 - Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5
t oder weniger
1
Herstellung/ Handel von Metallerzeugnissen 14
25.11 - Herstellung von Metallkonstruktionen 2
25.12 - Herstellung von Ausbauelementen aus Metall 2
25.62 - Mechanik a.n.g. 1
25.72 - Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen
Metallen
1
25.73 - Herstellung von Werkzeugen 3
25.91 - Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u.ä.
Behältern aus Metall
1
25.93 - Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn 2
25.99 - Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. 2
Herstellung/ Handel Spielwaren 2
32.40 - Herstellung von Spielwaren 2
Herstellung/ Handel von Möbeln und Einrichtung 7
46.47 - Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten 1
46.66 - Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen 1
47.59 - Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und
sonstigem Hausrat
5
Herstellung/ Handel von Münzen, Goldschmiede, Schmuck und
ähnlichen Erzeugnissen
1
32.12 - Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
(ohne Fantasieschmuck)
1
Holz und Holzprodukte 3
16.22 - Herstellung von Parketttafeln 1
16.23 - Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen,
Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz
2
Hotels und Restaurants 34
55.10 - Hotels, Gasthöfe und Pensionen 14
56.10 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. 12
56.21 - Event-Caterer 3
56.29 - Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen 4
56.30 - Ausschank von Getränken 1
Immobilien 16
68.10 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
1
68.20 - Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten
Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
4
68.31 - Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für
Dritte
5
68.32 - Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für
Dritte
6
Informationstechnik 52
58.29 - Verlegen von sonstiger Software 1
60.10 - Hörfunkveranstalter 1
60.20 - Fernsehveranstalter 2
Anlage zu Frage 78 – 9 –
Sektor – Nace Fallzahl
62.01 - Programmierungstätigkeiten 9
62.02 - Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der
Informationstechnologie
8
62.03 - Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte 4
62.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der
Informationstechnologie
20
63.11 - Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 4
63.12 - Webportale 1
63.99 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a.n.g. 2
Kokerei und Mineralölverarbeitung 3
19.20 - Mineralölverarbeitung 2
47.30 - Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) 1
Landwirtschaft 5
01.47 - Haltung von Geflügel 2
46.22 - Großhandel mit Blumen und Pflanzen 1
47.76 - Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln,
zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
2
Logistik und Transportwesen 145
49.10 - Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr 6
49.31 - Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) 6
49.39 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. 2
49.41 - Güterbeförderung im Straßenverkehr 12
50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 4
50.20 - Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt 5
51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt 5
51.21 - Güterbeförderung in der Luftfahrt 2
52.10 - Lagerei 3
52.22 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt 7
52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 10
52.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
a.n.g.
67
53.10 - Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern 7
53.20 - Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 9
Luftfahrt 3
30.30 - Luft- und Raumfahrzeugbau 3
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 89
28.11 - Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
4
28.12 - Herstellung von hydraulischen und pneumatischen
Komponenten und Systemen
1
28.13 - Herstellung von Pumpen und Kompressoren a.n.g. 4
28.14 - Herstellung von Armaturen a.n.g. 5
28.15 - Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen
8
28.21 - Herstellung von Öfen und Brennern 1
28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 9
Anlage zu Frage 78 – 10 –
Sektor – Nace Fallzahl
28.25 - Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht
für den Haushalt
3
28.29 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen a.n.g.
11
28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 3
28.41 - Herstellung von Werkzeugmaschinen für die
Metallbearbeitung
4
28.49 - Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen 3
28.91 - Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
1
28.92 - Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen 3
28.93 - Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und
Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
2
28.94 - Herstellung von Maschinen für die Textil- und
Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung
2
28.95 - Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -
verarbeitung
1
28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige a.n.g.
13
33.20 - Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g. 2
46.61 - Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 1
46.69 - Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen 5
77.32 - Vermietung von Baumaschinen und -geräten 1
77.39 - Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und
beweglichen Sachen a.n.g.
2
Metallerzeugung und -bearbeitung 8
24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 4
24.42 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 2
46.12 - Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und
technischen Chemikalien
1
46.72 - Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug 1
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 227
10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 1
10.13 - Fleischverarbeitung 9
10.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 1
10.39 - Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse 3
10.41 - Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u.ä.
Nahrungsfette)
2
10.51 - Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 4
10.71 - Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 11
10.72 - Herstellung von Dauerbackwaren 5
10.81 - Herstellung von Zucker 7
10.82 - Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 8
10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. 14
10.91 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 5
11.05 - Herstellung von Bier 3
Anlage zu Frage 78 – 11 –
Sektor – Nace Fallzahl
11.07 - Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher
Mineralwässer
4
12.00 - Tabakverarbeitung 4
46.21 - Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln 4
46.31 - Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 3
46.32 - Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren 1
46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen
und Nahrungsfetten
4
46.34 - Großhandel mit Getränken 1
46.36 - Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren 1
46.38 - Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln 79
46.39 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und
Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
7
47.11 - Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung
Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
37
47.21 - Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 1
47.24 - Einzelhandel mit Back- und Süßwaren 4
47.29 - Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln 2
47.81 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und
Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten
2
Personal-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 81
78.10 - Vermittlung von Arbeitskräften 10
78.20 - Befristete Überlassung von Arbeitskräften 10
78.30 - Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 10
80.10 - Private Wach- und Sicherheitsdienste 11
81.10 - Hausmeisterdienste 1
81.21 - Allgemeine Gebäudereinigung 18
82.99 - Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für
Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.
21
Pharmazeutika 34
21.10 - Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 2
21.20 - Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
14
46.46 - Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und
orthopädischen Erzeugnissen
9
47.74 - Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 2
47.75 - Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
7
Schiffsbau 1
30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) 1
sonstiger Groß und Einzelhandel 80
46.18 - Handelsvermittlung von sonstigen Waren 1
46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern 1
46.71 - Großhandel mit festen Brennstoffen und
Mineralölerzeugnissen
4
46.90 - Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 5
47.19 - Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art 5
Anlage zu Frage 78 – 12 –
Sektor – Nace Fallzahl
47.78 - Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten
und Gebrauchtwaren)
2
47.91 - Versand- und Internet-Einzelhandel 59
47.99 - Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an
Verkaufsständen oder auf Märkten
2
Textilien und Leder 53
13.92 - Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne
Bekleidung)
1
13.95 - Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne
Bekleidung)
1
13.99 - Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. 1
14.13 - Herstellung von sonstiger Oberbekleidung 10
14.19 - Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör
a.n.g.
3
14.31 - Herstellung von Strumpfwaren 2
14.39 - Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und
gestricktem Stoff
1
15.12 - Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung) 1
15.20 - Herstellung von Schuhen 6
46.11 - Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen,
lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
1
46.42 - Großhandel mit Bekleidung und Schuhen 4
47.51 - Einzelhandel mit Textilien 5
47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung 14
47.72 - Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren 3
Tourismus, Erholung, Gastgewerbe, Kunst 10
79.11 - Reisebüros 4
79.12 - Reiseveranstalter 1
92.00 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 2
93.13 - Fitnesszentren 2
93.21 - Vergnügungs- und Themenparks 1
Verlage 4
58.13 - Verlegen von Zeitungen 3
58.14 - Verlegen von Zeitschriften 1
Werbung und Marktforschung 2
73.11 - Werbeagenturen 2
Zellstoff, Papier und Papierprodukte 4
17.12 - Herstellung von Papier, Karton und Pappe 2
17.21 - Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von
Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
1
17.29 - Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe 1
Gesamtergebnis 1811
Anlage zu Frage 78 – 13 –
7. Bundesland des betroffenen Unternehmens
Bundesland Fallzahl
Nordrhein-Westfalen 295
Bayern 323
Baden-Württemberg 78
Hessen 20
Niedersachsen 28
Hamburg 103
Berlin 157
Rheinland-Pfalz 6
Schleswig-Holstein 146
Bremen 472
Brandenburg 57
Saarland 17
Sachsen-Anhalt 10
Sachsen 11
Mecklenburg-Vorpommern 37
Thüringen 6
Keine eindeutige Angabe möglich 46
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
8. Bearbeitungstand des Tätigwerdens
Stand Fallzahl
Abgeschlossen 1.244
In Bearbeitung 612
Summe 1.811
Quelle: BAFA, Stand 13.09.2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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