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Schriftliche Frage 6 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, nicht mehr genutzte Flächen (Fußballfeld und Gebäude der ehemaligen Jugendherberge) d…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 6 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, nicht mehr genutzte Flächen (Fußballfeld und Gebäude der ehemaligen Jugendherberge) d… Frage 6 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, nicht mehr genutzte Flächen (Fußballfeld und Gebäude der ehemaligen Jugendherberge) der Liegenschaft der Richtfunkschaltstelle Bad Iburg in Georgsmarienhütte aus dem Mietvertrag der Bundeswehr herauszulösen, sodass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Fläche die bereits geführten Verkaufsgespräche mit der Stadt Georgsmarienhütte wieder aufnehmen kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. August 2025: Die Liegenschaft der Richtfunkschaltstelle Bad Iburg in 49124 Georgsmarienhütte befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und ist im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes vollumfänglich an die Bundeswehr vermietet. Der BImA liegen keine Erkenntnisse über eine geplante Freigabe der Liegenschaft oder Teilen davon durch die Bundeswehr vor. Es besteht daher Bundesbedarf an der gesamten Liegenschaft. Eine teilweise Veräußerung der Liegenschaft würde zudem an der fehlenden öffentlichen Zugänglichkeit der Liegenschaft über einen landeseigenen Forstweg auf dem Gemeindegebiet von Bad Iburg scheitern. Die Liegenschaft hat darüber hinaus keine Wasserversorgung.

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