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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Einschätzung hat die Bundesregierung über mögliche demokratie- und gesellschaftsgefährdende Tendenzen von Burschenschaften in Deutsch…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Einschätzung hat die Bundesregierung über mögliche demokratie- und gesellschaftsgefährdende Tendenzen von Burschenschaften in Deutsch… Frage 11 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Welche Einschätzung hat die Bundesregierung über mögliche demokratie- und gesellschaftsgefährdende Tendenzen von Burschenschaften in Deutschland, insbesondere der Markomannia Aachen Greifswald, und wird die Tätigkeit der Burschenschaft Markomannia Aachen Greifswald vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen dazu aktuell vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. August 2025: Burschenschaften sind für Akteure aus dem Phänomenbereich des legalistischen Rechtsextremismus – insbesondere für die verfassungsschutzrelevante Neue Rechte – aufgrund ihrer Infrastruktur, ihres Netzwerkcharakters und ihrer Altersstruktur grundsätzlich von Bedeutung. Nicht zuletzt wegen des burschenschaftlich-akademischen und gesellschaftspolitischen Hintergrunds stellen sie ein Rekrutierungs- und Vernetzungsreservoir dar. Der Bundesregierung liegen Einzelerkenntnisse zu personellen Überschneidungen zwischen Aktivitas/Alten Herren von Burschenschaften und Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vor. Generalisierende und umfassende Aussagen zu demokratie- und gesellschaftsgefährdenden Tendenzen von Burschenschaften in ihrer Gesamtheit sind der Bundesregierung indes nicht möglich. Bei der Burschenschaft „Markomannia Aachen Greifswald“ handelt es sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen – unbeschadet ihrer Einbindung in den Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ und der Tatsache, dass diese Verbindung ihren Sitz nach der Wiedervereinigung von Aachen nach Greifswald verlegt hat und somit Altmitglieder im Raum Aachen ansässig sein dürften – von ihrem hier relevanten Betätigungsraum her um eine regional agierende Gruppierung, die deswegen nicht in die Zuständigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz fällt. Aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder nimmt die Bundesregierung zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung.

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