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Verbindungen von Mitgliedsorganisationen der Deutschen Burschenschaft zu extrem rechten Netzwerken (Antwort zu Drs. 21/3178)

dip / drucksache 29.12.2025 · WP 21 · 21/3469 · Antwort · Original ↗

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Verbindungen von Mitgliedsorganisationen der Deutschen Burschenschaft zu extrem rechten Netzwerken (Antwort zu Drs. 21/3178) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3469 21. Wahlperiode 29.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Desiree Becker, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3178 – Verbindungen von Mitgliedsorganisationen der Deutschen Burschenschaft zu extrem rechten Netzwerken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Vergangenheit sorgten Vertreter der Deutsche Burschenschaft (DB) und von deren Mitgliederorganisationen durch rassistische Äußerungen und Verbindungen zu Rechtsextremen wiederholt für Schlagzeilen. Die DB steht im Burschenschaftsspektrum „ganz rechts außen [...]. Einige Mitgliedsbünde werden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet“ (www.zdf.de/dokumentati on/zdfinfo-doku/drahtzieher-burschenschaften-die-macht-der-studentenverbin dung-100.html). Experten und Medien beobachten schon lange eine ideologische und personelle Radikalisierung, mehrere Burschenschaften haben die DB daher verlassen (www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/weshalb-rechtsextremis mus-in-burschenschaften-aufmerksamkeit-verdient-a-869194.html; www.fa z.net/aktuell/gesellschaft/studentische-verbindungen-die-krise-der-deutschen- burschenschaft-12795301.html). Im Leitmedium des Dachverbandes heißt es: „Das Deutsche Reich ist 1945 nicht untergegangen und besteht unverändert fort“ (vgl. Helfried Arnetzl/Hans Werner Bracht in Handbuch der Deutschen Burschenschaft, 2005, S. 266), bzw. „Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 besteht nach herrschender völkerrechtlicher Auffassung fort. Zahlreichen in- und ausländische Politikern ist es jedoch ein Dom im Auge, wenn Deutsche die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße nicht ohne weiteres preisgeben wollen […]. Deutschland ist mehr als die territoriale Summe aus zwei Gebieten westlich und östlich der Elbe“ (vgl. Klaus Oldenhage ebd., S. 281). Und weiter: „Ausgangs- und Angelpunkt der Verurteilung der Deutschen, verbunden mit dem Versuch der Identitätsberaubung, ist zunächst der ständige und wiederholte Vorwurf der Alleinschuld der Deutschen an den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs“ (vgl. Heinz Herrmann/Dieter Niederhausen ebd., S. 246). Außerdem: „Unter Deutschland verstehen wir den von Deutschen bewohnten Raum in Mitteleuropa einschließlich der Gebiete, aus denen Deutsche widerrechtlich vertrieben worden sind. Ein Deutscher ist, wer aufgrund seiner Abstammung, Sprache und Kultur zum deutschen Volk gehört und sich zu ihm bekennt“ (vgl. ebd., S. 244). Nicht zuletzt wird geschrieben: „Fehlen ein oder mehrere Kriterien des Volksbegriffs, beispielsweise bei Menschen deutscher Abstammung, so muß geprüft werden, ob sie trotzdem nach ihrem Bewußtsein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutsche geblieben sind“ (vgl. ebd.). Dies stellen nach Ansicht der Fragestellenden geschichtsrevisionistische und rassistische Sichtweisen dar, die auch unter Reichsbürgern und anderen Rechtsextremen weit verbreitet sind. Mehrere Mitgliedsbünde sind teils seit Jahren durch ihre Aktivitäten und Verbindungen als Teil der extrem rechten Szene in Deutschland und Europa offen erkennbar. Die „Berliner Burschenschaft Gothia“ (BBG) führte in ihren Räumen unter anderem mehrfach Veranstaltungen des vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Sachsen-Anhaltischen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften und inzwischen aufgelösten „Instituts für Staatspolitik“ (IfS) sowie der ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachteten „Identitären Bewegung“ durch. Medien bezeichnen die Burschenschaft als „Scharnier zwischen rechtsextremen und konservativen Milieus“ (www.spiege l.de/politik/deutschland/geheime-netzwerke-die-rechten-burschen-von-afd-un d-cdu-a-b92c1bd6-35e9-432b-bd93-319cacd78982). Mehrere Mitglieder der Burschenschaft sind laut einem Medienbericht parallel bei der „Identitären Bewegung“ und der vom Verfassungsschutz ebenfalls als rechtsextremistisch eingestuften und aufgelösten „Jungen Alternative“, der früheren Jugendorganisation der AfD, aktiv. Auch Personen mit Verbindungen in die Neonazi- und Hooliganszene sollen laut Medienberichten zu Veranstaltungen eingeladen worden sein (www.nd-aktuell.de/artikel/1180629.rechtsextremismus- berlinerburschenschaft-gothia-fall-fuer-den-verfassungsschutz.html). Verstärkte mediale Beachtung fanden „Gothia“-Mitglieder im Zuge der Berichterstattung über rechtsextreme Vernetzungstreffen, etwa im Landhaus Adlon in Potsdam oder beim Vorsitzenden der Altherrenvereinigung der „Gothia“, Peter Kurth, bei denen unter anderem über sogenannte Remigrationspläne diskutiert wurde (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100324776/peter-k urth-und-die-rechtsextremen-burschenschaft-und-immobiliendeals.html). Mitglieder der Burschenschaften Germania Marburg und Rheinfranken Marburg wurden aufgrund ihrer Verbindungen in die rechtsextreme Szene und zu nazistischen Organisationen „Der III: Weg“ oder „Die Heimat“ (ehemals NPD) in den Blick der Verfassungsschutzbehörden genommen. Die personellen Überschneidungen führen zu den „Identitären“, der rechtsextremistisch eingestuften und aufgelösten „Jungen Alternative“ oder dem Verein „Ein Prozent“. (www.hessenschau.de/politik/verfassungsschutz-mitglieder-zweier-burs chenschaften-in-marburg-als-rechtsextrem-eingestuft-v1,verfassungsschutz-m arburg-rechtsextrem-burschenschafen-100.html). Mitglieder der Burschenschaft in Marburg waren immer wieder auch im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität aufgefallen (www.fr.de/rhein-main/ueberfall-in-marburg-anklage- gegen-drei-burschenschafter-91237439.html; https://taz.de/Messerangriff-durc h-Burschenschaftler/!5929342/). Da Burschenschaften sich als Lebensbund verstehen, wirken einmal geknüpfte Beziehungen lange nach, wie manche auf den ersten Blick überraschenden Verbindungen und Kontakte belegen (www.s piegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-oberstleutnant-sprach-vor-rechtsext remen-burschenschaftlern-a-be5fac2c-385c-4aef-b0af-2adf3338d1ed; www.sp iegel.de/politik/deutschland/verschickt-freitag-6-uhr-mit-sperrfrist-ex-cdu-sen ator-kurth-spielt-seit-jahren-fuehrende-rolle-bei-ultrarechter-berliner-burschen schaft-gothia-a-9f902ed5-d44d-44e8-b5f9-89fb92baa8c4).  1. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der politischen Ausrichtung der Deutschen Burschenschaft vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – beantwortet werden kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus, vgl. § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG). Durch eine Auskunft zum Beobachtungsstatus einer Organisation, zu der das BfV bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden, unabhängig davon, ob die angefragte Organisation dem gesetzlichen Auftrag des BfV unterliegt oder nicht. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Beobachtung der Deutschen Burschenschaft (DB) durch das BfV nicht erfolgen kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet ebenfalls aus, weil bereits die geringe Möglichkeit eines Bekanntwerdens der Aufklärungsziele sowie des Beobachtungsstatus einer Organisation zu entsprechenden Abwehrstrategien oder Gegenmaßnahmen führen könnten. Bei den einzelnen Mitgliedsburschenschaften der DB handelt es sich um regionale Personenzusammenschlüsse im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesbehörden für Verfassungsschutz. Für etwaige Bewertungen einzelner regionaler Studentenverbindungen sind die jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden (LfV) zuständig.  2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, und wenn ja, welche, wie viele Angehörige der Deutschen Burschenschaft und ihrer Mitgliedsbünde und jeweiligen Altherrenvereine a) Teil von Heimatschutzkompanien sind, b) Mitglieder im Reservistenverband sind, c) Soldaten sind oder für die Bundeswehr arbeiten, und d) im Polizeidienst tätig sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11485, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundesdrucksache 20/1039 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 20/5289 verwiesen.  3. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu möglichen Straftaten vor, die von Mitgliedern von Untergliederungen der DB begangen wurden? Im Bundeskriminalamt (BKA) werden bezüglich einer Mitgliedschaft zur DB bzw. deren Untergliederungen keine statistischen Daten erhoben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. b) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Gewaltaffinität dieses Milieus vorgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund von Fuxenprüfungen, Ehrenhändeln und etwaigen Übergriffen auf Frauen, politische Gegnerinnen und Gegner und Mitglieder anderer Korporationen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.  4. Haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei rechtsextrem motivierten Straftaten in Deutschland seit 2019 Bezüge zur DB bzw. ihren Mitgliedsorganisationen, Mitgliedspersonen und Hausvereinen festgestellt, und wenn ja, bei wie vielen, und welchen? Politisch motivierte Straftaten werden dem BKA im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter übermittelt und in der BKA- internen Fallzahlendatei „LAPOS“ erfasst. Bei den erfragten Angaben einer Zugehörigkeit etwaiger Tatverdächtiger zum burschenschaftlichen Milieu in Deutschland handelt es sich um kein Pflichtfeld des KPMD-PMK und diese Angaben können ausschließlich im Freitext der Sachverhaltsbeschreibung genannt werden, ohne jedoch verpflichtend zu sein. Da der Begriff „Deutsche Burschenschaft“ bzw. deren Mitgliedsorganisationen kein Katalogwert im KPMD-PMK ist, ist eine trennscharfe Abfrage der innerhalb der Fragestellung genannten Parameter nicht möglich.  5. Inwieweit sind gegebenenfalls die DB bzw. einzelne ihrer Mitgliedsburschenschaften, Mitgliedspersonen und Hausvereine Beobachtungsobjekte des Bundesamtes oder nach Kenntnis der Bundesregierung eines Landesamtes für Verfassungsschutz? a) Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die DB oder einzelne ihrer Mitgliedsburschenschaften, Mitgliedspersonen und Hausvereine? b) Welche in der DB organisierten Burschenschaften bzw. Hausvereine werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Verfassungsschutzberichten der Länder als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst aufgeführt (hier bitte auch die Verdachtsfälle mit einbeziehen)? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetenen Informationen unproblematisch aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lassen.  6. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zu organisatorischen Verbindungen zwischen Mitgliedsbünden der Deutschen Burschenschaft und als rechtsextrem eingestuften oder dem rechten Spektrum zuzurechnenden Organisationen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen Verbindungen der DB bzw. von deren Mitgliedsorganisationen, Mitgliedspersonen und Hausvereinen zu folgenden Parteien, Organisationen, Vereinen, Gruppierungen, Bewegungen, und welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten; bitte einzeln auflisten und nach DB- Mitgliedsorganisation erläutern) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. a) Neonazistische Parteien (Die Heimat, Junge Nationalisten (JN), Der III. Weg), b) „Alternative für Deutschland“, c) „Identitäre Bewegung“, d) „Ein Prozent“, e) „GegenUni“, f) „Institut für Staatspolitik“, g) Gruppen der sogenannten „Anastasia-Bewegung“, h) der 2023 verbotenen „Artgemeinschaft Germanische Glaubens- Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, i) „Freibund“, j) „Arische Bruderschaft“, k) „Kampf der Nibelungen“, l) „Gefangenenhilfe“ (Nachfolger der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG)), und m) „Reichsbürgerbewegung“? Eine Antwort hinsichtlich der organisatorischen Verbindungen zwischen Mitgliedsbünden der Deutschen Burschenschaft und als rechtsextremistisch eingestuften oder dem rechten Spektrum zuzurechnenden Organisationen kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Durch die Beantwortung dieser Frage könnten Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, die Aufklärungsbedarfe sowie letztlich auch auf die Arbeitsweise des Bundesverfassungsschutzes (BfV) gezogen werden. Dies könnte Angehörige des gegenständlichen Phänomenbereichs in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt, was einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Vorträge und Treffen mit rechtsextrem eingestuften Organisationen in Häusern der jeweiligen Mitgliedsbünde der Deutschen Burschenschaft vor, und wie schätzt die Bundesregierung die Einbindung gegebenenfalls der Deutschen Burschenschaft, ihrer Mitgliedsbünde und Mitgliedspersonen in extrem rechte Netzwerke ein? Über die Beobachtung der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten sind der Bundesregierung einzelne Fälle bekannt, in denen relevante Akteure in Immobilien einzelner Burschenschaften aktiv waren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung rund um eine mögliche internationale Vernetzung der Deutschen Burschenschaft und ihrer Mitgliedsbünde und Mitgliedspersonen mit extrem rechten Organisationen, und welche Veranstaltungen und Treffen fanden zwischen Mitgliedsbünden und Mitgliedspersonen der Deutschen Burschenschaften mit rechtsextrem klassifizierten nichtdeutschen Organisationen, Parteien und Zusammenschlüssen gegebenenfalls statt? Der Bundesregierung liegen bezüglich der ersten Teilfrage keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Altherrenvereine und Hausvereine, als organisatorische Hintergrundstruktur, in extrem rechte Organisationen eingebunden, die als gesichert rechtsextrem, aber auch als Verdachtsfall geführt werden, und wenn ja, inwiefern, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor? Der Bundesregierung sind einzelne Aktivitäten sog. „Alter Herren“ in Beobachtungsobjekten des BfV bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GETZ‑R) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 mit der DB bzw. ihren Mitgliedsorganisationen, Mitgliedspersonen und Hausvereinen befasst, und wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Erhebung nicht automatisiert zu generieren ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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