Schriftliche Frage 42 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Fälle von iranischen Staatsangehörigen, die sich als Wissenschaftler in Deutschland aufhalt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 42 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Fälle von iranischen Staatsangehörigen, die sich als Wissenschaftler in Deutschland aufhalt…
Frage 42 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Fälle von iranischen Staatsangehörigen, die sich als Wissenschaftler in Deutschland aufhalten und sich etwa durch das Sammeln und die Weitergabe von Informationen an der Unterdrückung der iranischen Opposition in Deutschland beteiligen, und wenn ja, welche, und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um solche Fälle zu unterbinden, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Februar 2026:
Die Bundesregierung hat Kenntnis über die in Ihrer Frage geschilderte Fallkonstellation. Dem Bundeskriminalamt (BKA) ging über einen Hinweisgeber ein Sachverhalt zu, der inhaltlich der Schriftlichen Frage entspricht. Das BKA stellte im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion die Unterrichtung der betroffenen Bundes- und Landessicherheitsbehörden, insbesondere der zuständigen Landespolizeibehörden, sicher. Aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter können weitere Informationen hierzu nicht gegeben werden. Weitere spezifische Sachverhalte im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt. Aus der iranischen Diaspora erreichen die Bundesregierung jedoch regelmäßig Berichte über transnationale Repression. Die Bundesregierung geht daher zumindest von einer abstrakten Gefährdungslage für den regimekritischen Teil der Diaspora in Deutschland aus und nimmt grundsätzlich jedwede Aktivitäten ausländischer staatlicher Stellen oder ihrer Zuträger in Deutschland sehr ernst und duldet diese nicht. Das Bundesministerium des Innern (BMI) setzt sich zusammen mit den Bundessicherheitsbehörden für eine wirksame Begegnung der transnationalen Repression in Deutschland ein und arbeitet dazu u. a. auch eng mit dem Auswärtigen Amt (AA) bezüglich außenpolitischer Maßnahmen zusammen. Betroffene können sich auch vertraulich an den Hinweiskanal des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wenden, wenn sie staatliche Stellen oder gar nachrichtendienstliche Akteure hinter dem Vorgehen vermuten. Darüber hinaus können sich Betroffene, wenn sie sich in einer unmittelbaren Gefahr befinden, über den polizeilichen Notruf ebenfalls rund um die Uhr an die zuständigen Polizeibehörden wenden. Für individuelle Gefährdungsbewertungen und ggf. die Ergreifung von erforderlichen (Schutz-)Maßnahmen sind die Landespolizeibehörden zuständig.
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