polradar

Schriftliche Frage 36 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen der rechten Frauenorganisation Lukreta zugeordnet werden können, und…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 36 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen der rechten Frauenorganisation Lukreta zugeordnet werden können, und… Frage 36 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen der rechten Frauenorganisation Lukreta zugeordnet werden können, und wenn ja, wie viele sind dies (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und inwiefern wird diese Organisation oder werden Teile davon vom Verfassungsschutz beobachtet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Mai 2026: Eine Beauskunftung der hier infrage stehenden Informationen kann aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Die Veröffentlichung von Informationen würde hier Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen sowie den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Durch eine Antwort würde dargelegt werden, ob die Organisation überhaupt durch das BfV bearbeitet wird. Bei Offenlegung der möglichen Bearbeitungsintensität würde die rechtsextremistische Szene in die Lage versetzt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, da sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen des BfV stehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.

Relationen