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Schriftliche Frage 14 von Alexis L. Giersch (AfD): Wie viele Cyberangriffe gab es in den letzten fünf Jahren auf die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven, wie viele davon…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Alexis L. Giersch (AfD): Wie viele Cyberangriffe gab es in den letzten fünf Jahren auf die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven, wie viele davon… Frage 14 (Alexis L. Giersch, AfD): Wie viele Cyberangriffe gab es in den letzten fünf Jahren auf die deutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven, wie viele davon richteten Schaden an (bitte die Gesamtschadenshöhe angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. August 2025: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfasst Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen auf die Teile der Seehäfen, die Kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des § 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sind. Die KRITIS-Betreiber sind gemäß § 8b Absatz 4 BSIG verpflichtet, dort näher bestimmte Cybersicherheitsvorfälle unverzüglich dem BSI zu melden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht hinter jeder Vorfallsmeldung notwendigerweise ein Cyberangriff im Sinne der Fragestellung steht. Nicht in jedem Fall ließ sich abschließend durch den Betreiber aufklären, ob dem Cybersicherheitsvorfall ein Angriff oder eine andersartige Ursache zu Grunde lag. Insgesamt wurden dem BSI in den letzten fünf Jahren sieben Cybersicherheitsvorfälle bei Kritischen Infrastrukturen der Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven gemeldet. Über etwaige Cyberangriffe auf Teile der in Ihrer Frage genannten Seehäfen, die keine Kritische Infrastruktur im Sinne des BSIG sind, liegen dem BSI keine Erkenntnisse vor. Anhand der dem BSI von den KRITIS-Betreibern gemeldeten Daten zu Cybersicherheitsvorfällen können keine belastbaren Aussagen zu durch Cyberangriffe verursachte Schäden getroffen werden. Im Übrigen sind die Länder für die Gefahrenabwehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen in den genannten Häfen zuständig, daher liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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