polradar

Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (Antwort zu Drs. 21/2419)

dip / drucksache 18.11.2025 · WP 21 · 21/2857 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (Antwort zu Drs. 21/2419) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2857 21. Wahlperiode 18.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Alexis L. Giersch, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2419 – Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan d%20). Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6 baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100 Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c 76e/). Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) trägt eine besondere Verantwortung für die sichere und verlässliche Gestaltung der Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Bereich Verkehr – etwa durch intelligente Verkehrssysteme, digitale Steuerungstechnologien im Schienen- und Luftverkehr oder vernetzte Fahrzeuge – wächst zugleich die Abhängigkeit von stabilen und sicheren IT-Systemen. Cyberangriffe auf die behördeninterne IT oder auf Schnittstellen zu Infrastrukturbetreibern können die Sicherheit im Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr gefährden. Vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sind Ausfälle oder Manipulationen digitaler Systeme von erheblicher Tragweite, weil sie direkte Auswirkungen auf die Sicherheit von Millionen Verkehrsteilnehmern haben können. Das BMV steht zudem in engem Austausch mit Unternehmen, Betreibern kritischer Infrastrukturen und internationalen Partnern, die darauf vertrauen können müssen, dass ihre Kommunikation mit dem BMV sicher vor dem Zugriff Dritter ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise. Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben. Das BSI beobachtet die Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/D E/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html). Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen aus. APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum Datendiebstahl. Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung. Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund 20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils monatelange Ausfallzeiten. Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante „Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für erbeutete verschlüsselte Daten. In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden. Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud- Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt. Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet. Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon kosten würde. Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu. Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag). Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten, Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und Schadwirkung dramatisch verschlechtern. Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet. Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124, 161,193). Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig vollständig erfolgen kann. Die Fragen 1, 3, 9, 10, 16 und 19 bis 21 können nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch in der Zukunft bestmöglich verhindert werden. Informationen zu sämtlichen im BMV eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen und Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMV eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten. Unter Kenntnis der durch das BMV eingesetzten Produkte könnten Angreifer Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und 20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT- Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMV zeigen. Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMV vor Cyberangriffen schützt. Dies würde potentiellen Angreifern wichtige Hinweise für etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und damit unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der Vernetzung des BMV mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer Schwachstelle potentiell erhebliche Auswirkungen auf die Informationssicherheit der gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden. Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT- Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMV zum Schutz der IKT- Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw. der Arbeit zugrunde liegen. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMV nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMV den Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT- Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich. Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMV deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik Deutschland zurückstehen.  1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMV aktuell, und wie viele davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT- Sicherheit? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  2. Welche dieser Rechenzentren (vgl. Frage 1) verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann? Alle dieser RZ verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.  3. An welchen Standorten des BMV sind kritische IT-Dienste georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  4. Welche Investitionen hat das BMV in den Jahren von 2022 bis 2025 konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur (einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt? IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.  5. In welchem Umfang hat das BMV in den vergangenen fünf Jahren Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen? Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BSIG sowie im Speziellen für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.  6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen innerhalb des BMV (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)? Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMV zu entnehmen.  7. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im BMV ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response, Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)? Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden abgedeckt.  8. Welche Maßnahmen hat das BMV seit 2020 ergriffen, um auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu reagieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das IT-Sicherheitsniveau im BMV wird durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes werden in diesem Prozess berücksichtigt.  9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMV registriert, und wie wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch Cyberangriffe auf die IT-Systeme des BMV mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 11. Welche Vorkehrungen bestehen, um Manipulationen oder Ausfällen in digitalisierten Verkehrssteuerungssystemen (z. B. Schienenverkehr, Luftverkehr, intelligente Verkehrsnetze) vorzubeugen? 12. Welche Notfall- und Reaktionspläne existieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnellstmöglich die Funktionsfähigkeit kritischer Verkehrsinfrastrukturen wiederherzustellen? 14. Inwiefern sind Betreiber kritischer Verkehrsinfrastrukturen in die Cybersicherheitsstrategie des BMV eingebunden? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 11, 12 und 14 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Schutz von Verkehrssteuerungssystemen sowie kritischen Verkehrsinfrastrukturen grundsätzlich den Betreibern obliegt. Strategische sowie operationelle Fragen der Cybersicherheit kritischer Sektoren werden durch ein Zusammenspiel aus europäischen und nationalen Regelwerken, welche in der Federführung des BMI liegen, adressiert und novelliert. Zu den europäischen Regelwerken zählen insbesondere: • die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (sog. NIS-Richtlinie), • die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (sog. NIS2-Richtlinie). Zu den nationalen Regelwerken zählen insbesondere • das IT-Sicherheitsgesetz 1.0 und 2.0, • das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz), • die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- Gesetz (BSI-Kritisverordnung) sowie • (nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens) das künftige NIS-2- Umsetzungsgesetz. Der Verkehrssektor wurde bereits im Jahr 2017 als kritischer Sektor in die Regulierung aufgenommen. Die Definitionen kritischer Verkehrsinfrastrukturen sowie die entsprechenden Aufgaben und Pflichten für die Betreiber dieser Infrastrukturen ergeben sich aus den aufgeführten Regelwerken.“ 13. Welche internen Notfall- und Reaktionspläne bestehen im BMV für den Fall von Cyberangriffen auf zentrale Verwaltungsprozesse? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 15. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMV seit 2020 durchgeführt? Die Beschäftigten des BMV und dessen Geschäftsbereich nehmen regelmäßig Angebote für Schulungen und Fortbildungen wahr. 16. Welche konkreten Schritte plant das BMV, um bis spätestens 2030 die vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter Systeme) sicherzustellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 17. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im Geschäftsbereich des BMV (bitte nach Behörden und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit. 18. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMV seit 2020 entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 19. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT- Sicherheit im Geschäftsbereich des BMV abgebaut, umgewidmet oder neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 20. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 19) sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant? Die Stellen sind größtenteils besetzt. Der Besetzungsstand variiert täglich und ist auf die übliche personelle Fluktuation zurückzuführen. Offene Stellen bleiben in der Regel nur wenige Wochen vakant. 21. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des BMV, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. 22. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMV, und wie entwickelt sich dort die Personalausstattung in diesem Bereich? Das BMV geht davon aus, dass das ITZBund seine Personalausstattung laufend den benötigten Bedarfen anpasst. Die Rückmeldung über die Personalausstattung des ITZBund erfolgt zentral über das BMF. 23. Welche Maßnahmen ergreift das BMV, um die Resilienz seiner besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT- Sicherheit sicherzustellen? Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind veröffentlicht. Im Übrigen gilt die GGO. 24. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMV mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont? Nein. Die Ausgangslage wird jedoch regelmäßig im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage evaluiert und im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten angepasst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen