Hafenstrategie der Bundesregierung
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Hafenstrategie der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4768
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Irene Mihalic, Sara Nanni, Robin Wagener, Leon Eckert,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Julian Joswig, Dr. Katrin Uhlig und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hafenstrategie der Bundesregierung
Die deutschen Seehäfen haben eine zentrale Bedeutung für ganz Deutschland –
verkehrs-, energie-, wirtschafts- und zunehmend auch sicherheitspolitisch.
Sie erfüllen einen Dreiklang von Aufgaben: Sie stellen Import- und
Exportstrukturen für Energieträger sicher, sie sind Produktionsstandorte erneuerbarer
Energien sowie Ausgangspunkt und Verkehrsknoten für effiziente und
energiesparende Gütertransporte. Für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten
Bundesgebietes spielen sie eine große Rolle.
Generell ist die Finanzierung der Seehäfen Ländersache. Der Bund beteiligt
sich jedoch durch den sogenannten Hafenlastenausgleich bei den Ländern mit
jährlich 38 Mio. Euro. Zusätzlich fördert der Bund Infrastrukturmaßnahmen in
Seehäfen von nationaler Bedeutung. Die letzte Bundesregierung hatte
gemeinsam mit den Bundesländern, der Hafenwirtschaft, den Verbänden und der
Gewerkschaft eine nationale Hafenstrategie erarbeitet und in der Hafenpolitik
bewusst eine koordinierende Rolle eingenommen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der jetzigen
Bundesregierung wird die Bedeutung einer „wettbewerbsfähige[n] Hafeninfrastruktur mit
guter Hinterlandanbindung“ betont und angekündigt, dass „die nationale
Hafenstrategie mit Hochsee- und Binnenhäfen als gesamtstaatliche Aufgabe“
umgesetzt wird, sowie dass sich die Bundesregierung „über die Finanzierung der
Maßnahmen mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode“
verständigen wird.
Ein neuer Titel im Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)
„Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ stellt in den kommenden vier Jahren
400 Mio. Euro für die Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie und des
Nationalen Aktionsplans klimafreundliche Schifffahrt bereit. Diese Summe liegt aber
weit hinter den identifizierten Bedarfen, z. B. in dem Ergebnisbericht der
Studie „Energiehäfen der Zukunft“ der Deutschen Energie-Agentur (dena; www.b
mv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/ergebnisbericht-energiehaefen-der-zukunft.
pdf?__blob=publicationFile). Diese Studie wurde ursprünglich zur weiteren
Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie in Auftrag gegeben, um Bedarfe und
Kapazitäten der Häfen für die Energiewende, bei Off- und Onshore, für den
Import von erneuerbaren Energieträgern sowie für die Antriebswende in der
Schifffahrt zu identifizieren. Die dort identifizierten Bedarfe liegen nicht nur
weit über den eingestellten 400 Mio. Euro, sie zeigt auch Optionen für
Spezialisierungen der Häfen auf. Die Studie verdeutlicht auch die Notwendigkeit
einer besseren Koordinierung der Hafenpolitik durch Bund, Länder und
Hafenbetreiber, denn nicht jeder Hafen wird alle Aufgaben vollumfänglich
übernehmen können: Die wichtigsten Ressourcen, Geld und Fläche, sind knapp.
Maßnahmen für eine koordinierte Finanzierung und einen gesamtdeutschen
strategischen Ausbau der Seehäfen durch die Bundesregierung und die
schwarz-rote Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD blieben nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang aus. Zwar wurden mit dem
Haushalt 2026 rund 1,35 Mrd. Euro für den Ausbau und die Ertüchtigung der
militärisch nutzbaren Infrastruktur in Bremerhaven beschlossen, jedoch ohne jede
Einbindung in eine strategische Finanzierung der gesamten deutschen
Hafenlandschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung, wie in
der Nationalen Hafenstrategie (S. 17) beschrieben,
„Hafenentwicklungsplanungen und hafenbezogene Infrastrukturinvestitionen zwischen Bund
und Ländern“ abgestimmt?
2. Wie plant die Bundesregierung, künftig „Hafenentwicklungsplanungen
und hafenbezogene Infrastrukturinvestitionen zwischen Bund und
Ländern“ abzustimmen (bitte geplante Termine und zu beteiligende Akteure
auflisten)?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass nicht
jeder Hafen alle Aufgaben (Vorhaltung von Import-, Export- und
Bunkerstrukturen für Energieträger, Produktionsstandort erneuerbarer Energien
und Energieanlagen, Container- und Massengutumschlag) vollumfänglich
wird übernehmen können, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zusammen mit den
Ländern, um die Instandhaltung, die Ertüchtigung und den Ausbau der
deutschen Seehäfen stärker zu koordinieren (bitte Maßnahmen,
Gesprächskreise etc. aufführen)?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zusammen mit den
Ländern eine stärkere Kooperation und Arbeitsteilung zwischen den
deutschen Seehäfen zu fördern, und wenn sie keine Maßnahmen ergreift,
warum nicht (bitte nach Themenbereichen Wasserstoff- [H2] und
Wasserstoffderivateimport, Wasserstoff- und Wasserstoffderivatebunkerung und
Produktion, Sicherheit, Offshore-Windbau und Wartung, CO2-Transport
und Güterumschlag aufschlüsseln)?
6. Wann und wo soll die Vollversion der dena-Studie „Energiehäfen der
Zukunft“ veröffentlicht werden (aktuell als 15-seitiger Ergebnisbericht unter
www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/ergebnisbericht-energiehaefen-
der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile und als 39-seitige Präsentation
unter www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/WS/energiehaefen-praesentat
ion.pdf?__blob=publicationFile einsehbar), und wenn sie nicht
veröffentlicht werden soll, warum nicht?
7. Wird die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen der dena-Studie
in ihre Hafenpolitik mit aufnehmen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht, insbesondere zu den Aspekten
a) Ausbau von Onshore- und Offshore-Windenergie (Kapitel 4.1 des
Ergebnisberichts),
b) Hafenumschlag von erneuerbaren Energieträgern (Kapitel 4.2 des
Ergebnisberichts) und
c) Finanzielle Unterstützung des Bundes (Kapitel 4.3 des
Ergebnisberichts)?
8. Sieht die Bundesregierung vor, den Vorschlägen der Studie zu folgen „wie
nationale Redundanzen vermieden und Gelder effektiv genutzt werden
können, um schnelle Fortschritte beim Hafeninfrastrukturausbau erzielen
zu können“, wenn ja, wie, mit welchen Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?
9. Mit welchen Maßnahmen geht die Bundesregierung vor, um der
Empfehlung der dena-Studie zu einer „transnationalen Perspektive, um
Ressourceneffizienzen zu heben“ sowie einer „starken Kooperation zwischen den
europäischen Seehäfen zur Optimierung der Hafenkapazitäten“ zu folgen,
und mit welchen europäischen Ländern an Nord- und Ostsee ist sie
diesbezüglich im Austausch (bitte Gesprächstermine der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und des Bundesministers für
Verkehr Patrick Schnieder auflisten)?
10. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen fördert der Bund, wie in der
Nationalen Hafenstrategie (S. 21) beschrieben, die „Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und korridorbezogene Ansätze“ für die Transformation
der Energie- und Rohstoffimporte?
11. Wie genau sollen die 400 Mio. Euro des neuen KTF-Titels
„Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ verausgabt werden, welche laut Homepage
des Bundesministeriums für Verkehr (BMV; www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Artikel/K/klima.html) u. a. „zum Aufbau von Hafeninfrastrukturen für
Landstrom- und Bunkeranlagen, zur Etablierung von grünen
Schifffahrtskorridoren, zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV [öffentlichem
Personennahverkehr] und urbanen Wirtschaftsverkehren auf emissionsarme
Wasserfahrzeuge beitragen“ sollen, und wann wird die ersten Förderrichtlinie
veröffentlicht werden (bitte nach geplanter Förderung, vorgesehenen
Mitteln pro Jahr und pro Förderung sowie geplanter Überjährigkeit und
Verpflichtungsermächtigungen auflisten)?
12. Inwiefern kompensieren Finanzierungen aus dem neuen KTF-Titel
ausgelaufene Förderprogramme, die bisher zur Weiterentwicklung von
Hafeninfrastrukturen zur Verfügung standen (z. B. im Bereich des
Landstromausbaus), und wie hoch ist daher der Anteil der 400 Mio. Euro, die den
Häfen als tatsächlich neue und zusätzliche finanzielle Mittel zugutekommen?
13. Teilt die Bundesregierung die Schätzung von Branchenverbänden, dass
der Gesamtinvestitionsbedarf in den deutschen Seehäfen bei rund 15 Mrd.
Euro liege (https://zds-seehaefen.de/2025/06/23/zds-fordert-investitionsof
fensive-fuer-deutsche-seehaefen-mit-3-aus-dem-sondervermoegen-infrastr
uktur-sanierungsstau-beenden-militaerische-zeitenwende-mitdenken/),
und wenn nein, warum nicht, und welche Schätzungen legt die
Bundesregierung ihren Finanzierungsvorschlägen stattdessen zugrunde?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern und in welcher
Höhe die Bundesländer das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität für die Finanzierung des schrittweisen Abbaus des
Investitionsstaus in den deutschen Häfen verwenden, und wenn ja, welche?
15. Wie will die Bundesregierung die Planungssicherheit bei der
Fördermittelvergabe für die Häfen erhöhen, insbesondere unter dem Aspekt, dass
Mittel des Sondervermögens zeitlich begrenzt verfügbar sind und zu
kurzfristig angelegte Programme keine langfristigen Planungen erlauben?
16. Wie viele grüne Schifffahrtskorridore sollen eingerichtet und nach
welchen Kriterien sollen die Standorte in Deutschland dafür ausgewählt
werden, und wenn schon Häfen eingeplant sind, um welche handelt es sich?
17. Welche Menge an Tonnen CO2 sollen durch die grünen
Schifffahrtskorridore bis wann eingespart werden?
18. Wie viele Handelsschiffe sollen für den Betrieb auf den Korridoren fit
gemacht werden, und wie hoch soll die Unterstützung durch den Bund sein?
19. Wie viele Betankungsinfrastrukturen sollen für die grünen Korridore
geschaffen werden (bitte nach H2, Methanol oder Ammoniak sowie
geplanter Förderhöhe aufschlüsseln)?
20. Wann soll der Nationale Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
(NAPS) veröffentlicht werden, der laut Webseite des BMV „aktuell unter
gemeinsamer Federführung von BMV und BMWE [Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie] erarbeitet wird“ (www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Artikel/K/klima.html, Webseite vom 31. Juli 2025) und in dem laut
Webseite des BMV (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/20
25/048-gruene-schifffahrtskorridore.html) das Thema Grüne
Schifffahrtkorridore und damit die kanadische Initiative zum Ausbau grüner
Schifffahrtskorridore weiterverfolgt werden soll?
21. Welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Fördermaßnahmen und
regulatorische Anpassungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Now
GmbH vom April 2024 „Potenzialstudie zu Betankungsinfrastrukturen für
kohlenstoffarme und erneuerbare Schiffskraftstoffe in Deutschland“?
22. Welche Hafeninfrastruktur soll zukünftig an welchen Standorten
ausgebaut bzw. neu gebaut werden, um genügend Platz für den steigendem
Materialbestand (Fregatten etc.) der Deutschen Marine zu sichern?
23. Wie ist der Umsetzungsstand der Ertüchtigung der deutschen
militärischen Hafeninfrastruktur an den jeweiligen Standorten im Rahmen der
deutlich veränderten Bedrohungslage?
24. Gibt es Lessons-learned und Best Practices für die zivil-militärische
Kooperation bei der Nutzung der deutschen Hafeninfrastruktur, und wenn ja,
welche?
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherstellung des
militärischen Betriebs, zur Nutzung ziviler Hafeninfrastruktur für militärische
Zwecke als Drehscheibe der NATO, zur Energieversorgung der
Infrastruktur im Spannungs- und Krisenfall sowie zur Regelung der
zivilmilitärischen Führungsorganisation im Spannungs- und Krisenfall, und
wenn ja, welche?
26. Plant die Bundesregierung ein Seesicherheitsgesetz, um Zuständigkeiten
und Befugnisse von Polizeien und Marine auch im Fall hybrider Angriffe
auf See eindeutiger zu regeln, und wenn nein, warum nicht?
27. Wie viele Angriffe, Spionage- oder Sabotageaktionen sind der
Bundesregierun im Kontext Seehäfen bekannt, auch und gerade hinsichtlich der
Teile der Seehäfen, die schon heute als kritische Infrastrukturen (KRITIS)
definiert sind, und gibt es ein Gesamtlagebild mit Blick auf entsprechende
Vorkommnisse in Seehäfen, wenn ja, wer erstellt es in welchen Zyklen,
und wenn nein, warum nicht?
28. Gibt es Schätzungen aufseiten der Bundesregierung, wie viele Teilgebiete,
Komponenten und Betreiberfirmen durch die im Zuge der Umsetzung der
CER- (Critical Entities Resilience) und NIS-2-Richtlinie (NIS = Network
and Information Security) in nationales Recht sich abzeichnenden,
deutlichen Absenkungen der Schwellenwerte zukünftig unter die KRITIS-
Definition fallen, und wenn ja, wie viele konkret (bitte möglichst genau
aufschlüsseln), wenn nein, warum nicht, und bis wann sollen diese, auch
auf Verordnungsweg zu klärenden Fragen, durch die Bundesregierung
beantwortet werden können?
29. Steht die Bundesregierung und bzw. oder stehen die ihr nachgeordneten
Behörden wie beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
bereits mit den Betreibern im Austausch, um diese Fragen gemeinsam zu
erörtern und Beratung bei der Umsetzung der neuen KRITIS-
Gesetzgebung anzubieten, und wenn ja, wie konkret, wenn nein, warum
nicht, und ist dies geplant?
30. Welche konkreten Maßnahmen zieht die Bundesregierung aus der
Risikoanalyse für den Zivilschutz (Bundestagsdrucksache 21/3600) hinsichtlich
des Schutzes von Häfen als Teil der kritischen Infrastruktur insbesondere
im Rahmen der zivilen Gesamtverteidigung?
31. Wie beteiligt das Bundesministerium für Verteidigung die Hafenbetreiber
in Deutschland, um die für militärische Zwecke notwendige Infrastruktur
zu unterhalten und zu sichern, und
a) gibt es hierfür regelmäßige Gespräche mit einzelnen Betreibern,
b) gibt es hierfür regelmäßige Gespräche mit mehreren Betreibern
gemeinsam, sodass eine hafenseitige Koordinierung und gegenseitige
Unterstützung ermöglicht wird,
c) welche Betreiber welcher Häfen wurden bisher deswegen kontaktiert
und eingebunden,
d) nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt,
e) wurden Vertreterinnen und Vertreter der Häfen Emden,
Wilhelmshaven, Bremerhaven, Cuxhaven, Brunsbüttel, Stade, Hamburg, Kiel,
Lübeck, Rostock und Sassnitz eingebunden, und wenn nein, warum nicht
(bitte für jeden Hafen einzeln ausführen)?
32. Welche Kapazitäten stünden aktuell in deutschen Häfen zur Verfügung,
um Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“ u. a. bei Verstoß
gegen EU-Umweltauflagen oder falscher Kennung der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) festsetzen zu können?
a) Wie viele Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“ sind der
Bundesregierung derzeit bekannt (vgl. u. a. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3970), und warum handelt die
Bundesregierung trotz vorhandener Möglichkeiten (vgl. www.tagessc
hau.de/investigativ/ndr-wdr/schattenflotte-russland-104.html) nicht
engagierter, wenn es darum geht, entsprechende Schiffe sehr viel
stärker als bisher zu kontrollieren, um so u. a. Sanktionsverstöße zu
ahnden?
b) Wie viele Überprüfungen von Schiffen, bei denen ein Verdacht
bestand, dass sie der russischen „Schattenflotte“ zuzurechnen sind,
haben im vergangenen Jahr durch wen konkret stattgefunden?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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