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Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und möglicher Eskalationsrisiken (Antwort zu Drs. 21/7390)

dip / drucksache 02.09.2026 · WP 21 · 21/7830 · Antwort · Original ↗

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Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und möglicher Eskalationsrisiken (Antwort zu Drs. 21/7390) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7830 21. Wahlperiode 02.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7390 – Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und möglicher Eskalationsrisiken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. April 2026 veröffentlichte das russische Verteidigungsministerium nach Medienberichten eine Liste mit insgesamt 21 europäischen Unternehmen aus zwölf Ländern, darunter drei Unternehmen mit direktem Deutschlandbezug. Diesen Unternehmen wurde vorgeworfen, an der Produktion von Drohnen für die Ukraine beteiligt zu sein. Die betreffenden Länder wurden in diesem Zusammenhang als „strategisches Hinterland der Ukraine“ bezeichnet. Kurz darauf stufte der stellvertretende Leiter des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, diese Aufstellung öffentlich als eine „Liste potenzieller Ziele für die russischen Streitkräfte“ ein (https://correctiv.org/hybride-kriegsfu ehrung/2026/04/16/drohnen-start-ups-in-deutschland-im-visier-russlands-verf assungsschutz-warnt/, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026). Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen, ihre Beschäftigten, die Zivilbevölkerung sowie kritische Infrastrukturen in Deutschland durch russische staatliche oder staatsnahe Akteure, durch Cyberangriffe, Sabotagehandlungen oder sonstige hybride Maßnahmen gefährdet sein könnten. Zugleich mehren sich nach Medienberichten Hinweise darauf, dass ukrainische Drohnenangriffe nicht mehr nur frontnahe Gebiete oder militärische Ziele in den von Russland besetzten Gebieten betreffen, sondern zunehmend auch weit in das russische Kernland hineinreichen. Betroffen waren nach Medienberichten unter anderem die Hauptstadt Moskau und ihr Umland sowie weitere Regionen im Landesinneren. Diese Entwicklung kann nach Auffassung der Fragesteller geeignet sein, die Wahrnehmung persönlicher Sicherheit in der russischen Bevölkerung und innerhalb des russischen Machtapparats zu verändern und politischen Druck auf die russische Führung zu erhöhen (www. merkur.de/politik/in-russland-waechst-die-angst-ukraine-krieg-erreicht-moska u-zr-94361326.html). Estlands Außenminister Margus Tsahkna wurde in der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 23. Juni 2026 unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit der Wo- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. chenzeitung „DIE ZEIT“ mit der Aussage zitiert: „Ich denke, Putin kämpft jetzt um sein Überleben.“ Nach Tsahknas Einschätzung veränderten ukrainische Drohnenangriffe die Stimmung im Kreml spürbar: „Die Russen fühlen sich nicht mehr sicher.“ Hohe Verluste an der Front, wirtschaftliche Probleme und ukrainische Drohnenangriffe auf russischem Territorium hätten die Stimmung im Land und im Machtapparat verändert. Moskau könne nach seiner Einschätzung versuchen, die Geschlossenheit der NATO mit gezielten Provokationen zu testen (www.welt.de/politik/ausland/article6a3a61f9bee7c015a23 d8342/ukraine-krieg-ich-denke-putin-kaempft-jetzt-um-sein-ueberleben-heiss t-es-aus-estland.html, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026). Nach ukrainischen Angriffen auf Versorgungslinien der von Russland besetzten Halbinsel Krim werden deren Auswirkungen nach Medienberichten zunehmend spürbar. So sei der Kraftstoffverkauf zeitweise ausgesetzt beziehungsweise inzwischen an Privatpersonen verboten worden (eurotopics.net, Ukraine nimmt Versorgung der Krim ins Visier, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026). Seit April und Mai 2026 richteten sich ukrainische Angriffe nach ukrainischen Angaben gezielt insbesondere gegen Versorgungsleitungen, Treibstoffdepots und Tankstellen. Aufgrund von Drohnenangriffen sei die Fährverbindung zwischen Kertsch und der benachbarten Region Krasnodar bereits gestoppt worden; zudem werde die Krimbrücke regelmäßig geschlossen (https://webcafe.b g/analiz/ukrainskite-dronove-bavno-zadushavat-krim.html, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026). Auch die in der Zeitung „DIE WELT“ am 24. Juni 2026 wiedergegebenen Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin sind nach Auffassung der Fragesteller in diesem Zusammenhang zu bewerten. Putin warf der NATO bei einer Rede im Kreml vor Absolventen russischer Militärakademien vor, einen Krieg gegen Russland vorzubereiten. Bislang hätten sich die Staaten des westlichen Bündnisses darauf beschränkt, nach seiner Darstellung ihre militärische Infrastruktur auszubauen und ihre Aktivitäten in der Nähe russischer Grenzen zu verstärken (www.welt.de/politik/ausland/article6a3a800cbee7c01 5a23d8600/krieg-in-der-ukraine-putin-wirft-der-nato-kriegsvorbereitungen-ge gen-russland-vor.html, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026). Vor dem Hintergrund dieser nach Auffassung der Fragesteller sehr ernst zu nehmenden Lageentwicklung gilt es, auch die Sicherheitslage Deutschlands, deutscher Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher diplomatischer Einrichtungen sowie deutscher militärischer Kräfte im Ausland neu zu bewerten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob infolge der jüngsten Entwicklung eine erhöhte Gefährdung durch russische staatliche Stellen, russische Nachrichtendienste, staatsnahe Akteure, extrem nationalistische Gruppen, Cyberakteure oder sonstige hybride Bedrohungen besteht. Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegende Kleine Anfrage nicht darauf gerichtet ist, geheimhaltungsbedürftige Informationen offenzulegen oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse zum Vorteil ausländischer Akteure öffentlich zu machen. Ziel der Kleinen Anfrage ist vielmehr, im Rahmen verantwortungsbewusster parlamentarischer Oppositionsarbeit zu klären, ob die Bundesregierung die mögliche Gefährdung deutscher Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher Einrichtungen sowie kritischer Infrastrukturen im In- und Ausland in den Augen der Fragesteller angemessen bewertet und ob bestehende Schutz-, Warn- und Vorsorgemaßnahmen ausreichen oder erkennbare Defizite aufweisen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur aktuellen Bedrohungslage durch Russland geäußert. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vom Juni 2023 sieht in Russland „auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum“. Das Strategische Konzept der Nordatlantikpakt-Organisation (North Atlantic Treaty Organization – NATO), welches im Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde, hält fest: „Im euroatlantischen Raum herrscht kein Frieden. Die Russische Föderation hat gegen die Normen und Grundsätze verstoßen, die zu einer stabilen und vorhersehbaren europäischen Sicherheitsordnung beigetragen haben. Wir können die Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Verbündeten nicht ausschließen.“ Auf dem NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026 bekräftigten die Alliierten ihre Einschätzung der „langfristigen Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit und Stabilität“ durch Russland. Gleichzeitig bedroht Russland die Sicherheit in Deutschland und Europa mit hybriden Aktivitäten, die u. a. Desinformation, Spionage, Sabotage sowie Luftraumverletzungen umfassen. Es wird hier beispielhaft auf die Ergebnisse zweier nationaler Attribuierungsverfahren der Bundesregierung und die Erklärung in der Regierungspressekonferenz am 12. Dezember 2025 verwiesen. Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden Maßnahmen, die die nationale und euroatlantische Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken. Zugleich unterstützt die Bundesregierung die Ukraine in ihrer rechtmäßigen Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem Völkerrecht. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und der G7.  1. Hat sich die Sicherheitslage Deutschlands durch die Lageentwicklungen der letzten zwei Monate in der Ukraine und in Russland nach Einschätzung der Bundesregierung verändert, und wenn ja, in welcher Weise (bitte begründen)? Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder besteht ein erhöhtes Hinweisaufkommen. Die Bandbreite der Hinweise reicht von der Auskundschaftung, Ausspähung und Sabotage von Objekten der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) über Cyberangriffe auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure bis hin zur Planung der physischen Gewaltanwendung gegen Repräsentanten der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Aus dem Vorliegen dieser Erkenntnisse und Hinweise resultiert eine erhöhte Gefährdungslage, die den gesamten Verfassungsschutzverbund sowie die Polizeibehörden des Bundes und der Länder fordert. Zur Bewältigung der Gefährdungslage stehen die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im fortlaufenden Austausch und ergreifen entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der Bedrohung.  2. Hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um das Personal der Deutschen Botschaft in Moskau sowie deren Angehörige zu schützen, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen? Die Sicherheitssituation an deutschen Auslandsvertretungen wird laufend überprüft und, wo nötig, angepasst. Zu einzelnen Sicherheitsmaßnahmen gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte.  3. Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grundlage offen zugänglicher Informationen die Entwicklung der Stimmung der Bevölkerung in Russland gegenüber dem Krieg vor dem Hintergrund zunehmender und weitreichender ukrainischer Angriffe auf russisches Territorium beziehungsweise auf von Russland kontrollierte Gebiete?  4. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung dazu gebildet, ob und inwieweit ukrainische Drohnenangriffe Auswirkungen auf das Alltagsleben in den betroffenen Städten und Regionen in Russland beziehungsweise in von Russland kontrollierten Gebieten haben, insbesondere hinsichtlich a) möglicher Treibstoffengpässe, b) der Sperrung von Flughäfen oder Bahnlinien, c) möglicher Stromausfälle, d) Einschränkungen des öffentlichen Lebens, e) eines etwaigen Urlaubsverbots beziehungsweise vergleichbarer Einschränkungen auf der von Russland annektierten Krim, und wenn ja, wie lautet diese Einschätzung? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Statistiken unabhängiger Meinungsforschungsinstitute vor. Das Alltagsleben in den betroffenen Städten und Regionen sowohl der Russischen Föderation als auch der widerrechtlich besetzten und annektierten Gebiete der Ukraine ist infolge ukrainischer Drohnenangriffe in vielerlei Hinsicht betroffen, u. a. durch Engpässe bei der Treibstoffversorgung, Sperrungen des Luftraums für den Zivilluftverkehr, Sperrungen von Flughäfen, sonstige Versorgungsprobleme, Stromausfälle sowie den mit Schutzmaßnahmen begründeten Einschränkungen sozialer Medien und Abschaltungen des Internets durch russische Behörden. Die Bundesregierung verfügt über keine vollständige Einschätzung des Ausmaßes dieser Auswirkungen auf das Alltagsleben. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine jederzeit beenden kann, sich aber einem sofortigen, umfassenden Waffenstillstand verweigert, während die Ukraine hierzu bereit ist.  5. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung dazu gebildet, ob und inwieweit das Risiko besteht, dass Stimmen extremer russischer Nationalisten oder Hardliner, die ein noch härteres Vorgehen gegen die Ukraine oder eine Eskalation gegenüber westlichen Staaten fordern, so einflussreich werden, dass die russische Führung diesem Druck nachgeben könnte (www.reuters.com/world/europe/russian-hawks-urge-putin-escalate-w ar-drop-us-talks-ukraine-strikes-deep-2026-06-26/ zuletzt aufgerufen 30. Juni 2026) und wenn ja, weil lautet diese?  6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Äußerungen extremer russischer Nationalisten oder Hardliner im Zusammenhang mit ukrainischen Angriffen der Zahl nach seit Anfang April 2026 zugenommen haben (vgl. Frage 5), und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Äußerungen Dritter.  7. Wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Deutschland oder konkrete Ziele in Deutschland von russischen Nationalisten, Hardlinern, staatlichen Stellen, staatsnahen Akteuren oder in russischen Medien explizit als mögliche Ziele russischer Angriffe genannt, und wenn ja, a) welche Ziele wurden genannt, b) in welchem Zeitraum erfolgten diese Nennungen, c) handelte es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um vereinzelte Äußerungen oder um eine Häufung entsprechender Aussagen, d) wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierende Gefährdungslage? Die Teilfragen 7a) bis 7d) werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Liste sowie die Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrates Dimitrij Medwedew bekannt, in denen er die Werke in der Liste als mögliche Ziele der russischen Armee nennt. Liste und Äußerungen wurden in russischen Medien aufgegriffen und wiederholt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5, 6 und 8 verwiesen.  8. Wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Panzerbrigade 45 der Bundeswehr in Litauen in russischen Medien, sozialen Netzwerken, offiziellen Verlautbarungen oder Äußerungen staatsnaher Akteure als mögliches Ziel erwähnt, wenn ja, in welchem Zusammenhang, und wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerungen sicherheitspolitisch (https://tass.com/defense/2127333 zuletzt aufgerufen 30. Juni 2026)? Das Mitglied des Verteidigungsausschusses der russischen Staatsduma Kolesnik hat am 6. Mai 2026 in einem TASS-Interview die entsprechende Einheit der Bundeswehr als mögliches Ziel im Falle einer militärischen Konfrontation bezeichnet. Die Bundesregierung sieht derartige Äußerungen als Versuch, von der russischen Verantwortung für die Zerstörung der europäischen Sicherheitsarchitektur durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine abzulenken und legitime Verteidigungsanstrengungen des Bündnisses zu diskreditieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 6 verwiesen.  9. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden einer in Russland veröffentlichten Liste westlicher Rüstungsunternehmen, die die Ukraine unterstützen sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mit den dort genannten deutschen Unternehmen Kontakt aufgenommen oder Maßnahmen zu deren Schutz sowie zum Schutz ihrer Beschäftigten in Deutschland ergriffen, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wenn nein, warum nicht? Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft steht seit langem besonders im Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten und ist daher regelmäßiger Adressat sowohl anlassgebundener als auch anlassunabhängiger Präventionsmaßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Der zuständige Bereich hat die Branche zuletzt am 23. Juli 2026 in einem Sicherheitshinweis für die Wirtschaft öffentlich über die Gefährdungslage informiert und dabei auch die referenzierte Liste des russischen Verteidigungsministeriums eingeordnet. Für weiterführende Informationen zum Sicherheitshinweis wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus stellt das Bundeskriminalamt (BKA) der deutschen Wirtschaft im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) anlassbezogen sicherheits- und ggf. auch gefährdungsrelevante Lageinformationen zur Verfügung, um den Bedarfsträgerinnen und -trägern eigene Präventionsmaßnahmen und ein angemessenes Krisenmanagement zu ermöglichen. Ferner wird auf die örtlich zuständigen Polizeidienststellen verwiesen. 10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in ukrainischen Rüstungsgütern, insbesondere in Drohnen oder drohnenbezogenen Systemen, die gegen Russland eingesetzt werden, deutsche Baukomponenten, Bauteile, Software, Sensorik, Elektronik oder sonstige Zulieferprodukte enthalten sind, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand unter sicherheits-, außenwirtschafts- und exportkontrollpolitischen Gesichtspunkten? Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der VN gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, unter anderem durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter. Hierzu zählt auch die Unterstützung von deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen zur Produktion verschiedener Drohnentypen und deren Lieferung an die ukrainischen Streitkräfte. Diese enge Zusammenarbeit trägt auch dazu bei, die deutsche und europäische Verteidigungsfähigkeit weiter zu stärken. Es gelten dabei die generellen exportkontrollrechtlichen Vorgaben. Im Rahmen ihres Rechts auf Selbstverteidigung ist die Ukraine grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Die Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch gegen das Territorium des angreifenden Staats richten. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären Völkerrechts. 11. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Anfang April 2026 eine signifikante Zunahme von Cyberangriffen gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland, und wenn ja, a) welche Sektoren kritischer Infrastrukturen waren betroffen, b) wie viele entsprechende Angriffe wurden registriert, c) welche Angriffe konnten nach Einschätzung der Bundesregierung russischen staatlichen, staatsnahen oder von Russland aus operierenden Akteuren zugeordnet werden, d) welche Gegenmaßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen? Die Fragen 11a) bis 11d) werden zusammen beantwortet. Das BfV geht davon aus, dass nur eine geringe Anzahl tatsächlicher relevanter Sachverhalte bekannt wird und eine erhebliche Dunkelziffer besteht. Es erfolgt daher keine laufende statistische Erfassung von Sachverhalten, sondern eine Lage- und Trendbeobachtung. Umfangreiche Informationen zu Fällen von Cyberangriffen in Deutschland stehen in den jährlich veröffentlichten IT-Sicherheits- Lageberichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie den jährlich veröffentlichten Bundeslagebildern Cybercrime des BKA zur Verfügung. Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG) sieht eine Meldepflicht für Kritische Infrastrukturen als besonders wichtige Einrichtung dann vor, wenn ein erheblicher Sicherheitsvorfall festgestellt werden konnte. Hierbei ist keine Unterscheidung zwischen Angriffen und z. B. Störungen gesetzlich vorgesehen. Das heißt, der Ausfall einer Hardware oder Software führt ebenso zu einer Meldung wie z. B. ein sogenannter Distributed Denial-of-Service-Angriff (DDoS-Angriff). Das BSI führt keine Zuweisung durch. Das BSI unterstützt Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei der Vorfallsbewältigung und begleitet sie intensiv in der präventiven Absicherung ihrer Anlagen gegen Angriffsarten, die verstärkt beobachtet werden. Dabei stimmt sich das BSI eng mit anderen nationalen und europäischen Cybersicherheitsbehörden und -institutionen ab. Entsprechende Statistiken können auf den folgenden Internetseiten des BSI abgerufen werden: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastru kturen/KRITIS-in-Zahlen/kritis-in-zahlen_node.html https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cybe r-Sicherheitslage/Lageberichte/Monatsbericht_Lage-Cybernation/Lage_Schad wirkung/lage-Schadwirkung_node.html 12. Verfügt die Bundesregierung über ein aktuelles ressortübergreifendes Lagebild zur möglichen Gefährdung Deutschlands, deutscher Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher diplomatischer Vertretungen sowie deutscher militärischer Einrichtungen durch russische staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Akteure infolge der jüngsten Lageentwicklung, und wenn ja, seit wann, durch welche Ressorts wird dieses Lagebild erstellt, und in welchem Turnus wird es aktualisiert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 13 und 14 verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob deutsche Staatsangehörige, deutsche Unternehmen oder deutsche Einrichtungen im Ausland seit Anfang April 2026 Ziel russischer Drohungen, Einschüchterungsversuche, Spionagehandlungen, Cyberangriffe oder sonstiger hybrider Maßnahmen geworden sind (wenn ja, bitte nach Staaten, Art der Vorfälle und betroffenen Kategorien aufschlüsseln)? Ausgehend von einem bereits sehr hohen Niveau konnte im Bereich der Spionageabwehr Russland in den vergangenen sechs bis zwölf Monaten ein zusätzlicher Anstieg verzeichnet werden. Neben diesem quantitativen Anstieg war zuletzt auch feststellbar, dass sich Meldungen zu Aktivitäten russischer Nachrichtendienste gegen Deutschland zunehmend konkretisieren. Hinsichtlich einer konkreten Aufschlüsselung sämtlicher Einzelvorgänge in Bezug auf russische Aktivitäten gegen deutsche Staatsangehörige, deutsche Unternehmen oder deutsche Einrichtungen im Ausland seit Anfang April 2026 sind die Nachrichtendienste des Bundes (NdB) nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Die erbetenen Informationen zielen auf eine abschließende numerische Darstellung des Kenntnisstandes der Spionageabwehr Russland bezüglich unlängst zurückliegender oder noch aktuell laufender russischer Operationen. Mithin würde in diesem Operationsgebiet vollständig offengelegt, wie viele und welche russischen Operationen dem NdB je Vorgehensweise bekannt sind und welche nicht. Die geforderte Auflistung würde den aktuellen Kenntnisstand der Spionageabwehr Russland damit vollständig abbilden. Sollten diese Informationen einem russischen Nachrichtendienst zur Kenntnis gelangen, wären diesem vollumfängliche Rückschlüsse auf den Umfang des Informationsstandes des NdB möglich. Hinsichtlich verdeckter nachrichtendienstlicher bzw. regelmäßig den staatlichen Hintergrund verschleiernder hybrider Operationen würden Erkenntnisse sowohl über potenziell enttarnte als auch den Abwehrbehörden unbekannte Operationen Russland einen immensen Informationsvorteil bieten. Gleichzeitig würde auch eine abschließende Aufzählung offener gegen Deutschland gerichteter Maßnahmen Rückschlüsse zulassen, welche Vorfälle dem NdB letztlich zur Kenntnis gelangen. Kurzfristig würde die Informationsgewinnung des NdB wie auch die Arbeit sonstiger beteiligter Sicherheitsbehörden in konkreten Sachverhalten eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Perspektivisch ließen die erbetenen Informationen Rückschlüsse auf Zugänge und Fähigkeiten des NdB zu und könnten in eine Anpassung von Strategien und Vorgehensweisen der russischen Nachrichtendienste einfließen. Dies würde die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden gegenüber russischen Nachrichtendiensten langfristig erheblich schwächen und damit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der Geheimnisträger die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben oder ausgespäht werden. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zunahme russischer Aufklärungsaktivitäten gegen deutsche kritische Infrastrukturen seit Anfang April 2026 (wenn ja, bitte insbesondere Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr, Häfen, Flughäfen, Bahn, Rechenzentren, Wasserwirtschaft und Gesundheitswesen berücksichtigen)? Die Bundesregierung verweist auf die Ausführungen im aktuellen Verfassungsschutzbericht sowie auf ihre erste Vorbemerkung in der Antwort vom 30. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7436). 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob russische staatliche oder staatsnahe Akteure deutsche Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar an Lieferketten für ukrainische Rüstungsgüter beteiligt sein könnten, ausspähen, bedrohen oder öffentlich markieren, wenn ja, welche Branchen sind betroffen, und welche Schutz- oder Beratungsmaßnahmen wurden gegenüber betroffenen oder potenziell betroffenen Unternehmen ergriffen? Wie das BfV zuletzt am 23. Juli 2026 in einem Sicherheitshinweis für die Wirtschaft öffentlich kommuniziert hat, ist die Gefährdungslage für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Deutschland hoch. Das gilt mit Blick auf die strategische Aufklärung, die verdeckte Beschaffung von militärischen Technologien und einschlägigem Know-how, aber auch gezielte Einflussnahme und Sabotagehandlungen. Unternehmen, die mit der Ukraine kooperieren, stehen besonders im Fokus. Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass entsprechende Unternehmen das Ziel von Ausspähungs- und Sabotagehandlungen durch russische staatliche oder in deren Auftrag agierende Stellen werden. Abhängig vom weiteren Verlauf des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges sind selbst gezielte Angriffe gegen Einzelne (insbesondere Beschäftigte auf der Leitungsebene) nicht auszuschließen. Der Sicherheitshinweis für die Wirtschaft unterstreicht die Bedeutung eines ganzheitlichen Risikomanagements und gibt zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen zum Beispiel für die Leitungsebene, (IT-) Sicherheitsverantwortliche oder Beschäftigte, damit Unternehmen ihre Resilienz eigenverantwortlich stärken können. Zum weiteren Präventionsportfolio des BfV zählen die Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz, die überblicksartig Themen von andauernder Relevanz beleuchten. Das zuletzt erschienene Blatt informiert Unternehmen z. B. darüber, wie sie sich vor Ausspähung durch Drohnen schützen können. Hinsichtlich der Schutz- und Beratungsmaßnahmen unterhält der Präventionsbereich des BfV intensive Kontakte und steht im engen Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft. 16. Hat die Bundesregierung Notfall- oder Krisenpläne für den Fall aktualisiert, dass russische Akteure in Deutschland Anschläge, Sabotageakte oder großflächige Cyberangriffe gegen kritische Infrastrukturen, militärische Einrichtungen, Rüstungsunternehmen oder diplomatische Einrichtungen durchführen, wenn ja, wann und in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht? Der Schutz von KRITIS ist in Deutschland Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Sie sind nach dem KRITIS-Dachgesetz sowie dem BSI-Gesetz verpflichtet, mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen sowohl durch natürliche (beispielsweise Naturkatastrophen) als auch menschengemachte (darunter physische wie auch solche im Cyberkontext) Bedrohungen zu berücksichtigen. Sie sind gehalten, diese Bedrohungen zu analysieren, zu bewerten und darauf aufbauend geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz ihrer Anlagen zu treffen. Dies umfasst auch Notfall- und Krisenpläne. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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