Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und möglicher Eskalationsrisiken (Antwort zu Drs. 21/7390)
Text
Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und möglicher Eskalationsrisiken (Antwort zu Drs. 21/7390)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7830
21. Wahlperiode 02.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Gerold Otten,
Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7390 –
Sicherheitslage Deutschlands vor dem Hintergrund ukrainischer
Drohnenangriffe, russischer Drohungen gegen europäische Unternehmen und
möglicher Eskalationsrisiken
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. April 2026 veröffentlichte das russische Verteidigungsministerium
nach Medienberichten eine Liste mit insgesamt 21 europäischen Unternehmen
aus zwölf Ländern, darunter drei Unternehmen mit direktem
Deutschlandbezug. Diesen Unternehmen wurde vorgeworfen, an der Produktion von
Drohnen für die Ukraine beteiligt zu sein. Die betreffenden Länder wurden in
diesem Zusammenhang als „strategisches Hinterland der Ukraine“ bezeichnet.
Kurz darauf stufte der stellvertretende Leiter des russischen Sicherheitsrates,
Dmitri Medwedew, diese Aufstellung öffentlich als eine „Liste potenzieller
Ziele für die russischen Streitkräfte“ ein (https://correctiv.org/hybride-kriegsfu
ehrung/2026/04/16/drohnen-start-ups-in-deutschland-im-visier-russlands-verf
assungsschutz-warnt/, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026).
Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen stellt sich nach Auffassung der
Fragesteller die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen, ihre
Beschäftigten, die Zivilbevölkerung sowie kritische Infrastrukturen in
Deutschland durch russische staatliche oder staatsnahe Akteure, durch
Cyberangriffe, Sabotagehandlungen oder sonstige hybride Maßnahmen gefährdet
sein könnten.
Zugleich mehren sich nach Medienberichten Hinweise darauf, dass
ukrainische Drohnenangriffe nicht mehr nur frontnahe Gebiete oder militärische
Ziele in den von Russland besetzten Gebieten betreffen, sondern zunehmend
auch weit in das russische Kernland hineinreichen. Betroffen waren nach
Medienberichten unter anderem die Hauptstadt Moskau und ihr Umland sowie
weitere Regionen im Landesinneren. Diese Entwicklung kann nach
Auffassung der Fragesteller geeignet sein, die Wahrnehmung persönlicher Sicherheit
in der russischen Bevölkerung und innerhalb des russischen Machtapparats zu
verändern und politischen Druck auf die russische Führung zu erhöhen (www.
merkur.de/politik/in-russland-waechst-die-angst-ukraine-krieg-erreicht-moska
u-zr-94361326.html).
Estlands Außenminister Margus Tsahkna wurde in der Tageszeitung „DIE
WELT“ vom 23. Juni 2026 unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit der Wo-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
chenzeitung „DIE ZEIT“ mit der Aussage zitiert: „Ich denke, Putin kämpft
jetzt um sein Überleben.“ Nach Tsahknas Einschätzung veränderten
ukrainische Drohnenangriffe die Stimmung im Kreml spürbar: „Die Russen fühlen
sich nicht mehr sicher.“ Hohe Verluste an der Front, wirtschaftliche Probleme
und ukrainische Drohnenangriffe auf russischem Territorium hätten die
Stimmung im Land und im Machtapparat verändert. Moskau könne nach seiner
Einschätzung versuchen, die Geschlossenheit der NATO mit gezielten
Provokationen zu testen (www.welt.de/politik/ausland/article6a3a61f9bee7c015a23
d8342/ukraine-krieg-ich-denke-putin-kaempft-jetzt-um-sein-ueberleben-heiss
t-es-aus-estland.html, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026).
Nach ukrainischen Angriffen auf Versorgungslinien der von Russland
besetzten Halbinsel Krim werden deren Auswirkungen nach Medienberichten
zunehmend spürbar. So sei der Kraftstoffverkauf zeitweise ausgesetzt
beziehungsweise inzwischen an Privatpersonen verboten worden (eurotopics.net,
Ukraine nimmt Versorgung der Krim ins Visier, zuletzt aufgerufen 24. Juni
2026).
Seit April und Mai 2026 richteten sich ukrainische Angriffe nach ukrainischen
Angaben gezielt insbesondere gegen Versorgungsleitungen, Treibstoffdepots
und Tankstellen. Aufgrund von Drohnenangriffen sei die Fährverbindung
zwischen Kertsch und der benachbarten Region Krasnodar bereits gestoppt
worden; zudem werde die Krimbrücke regelmäßig geschlossen (https://webcafe.b
g/analiz/ukrainskite-dronove-bavno-zadushavat-krim.html, zuletzt aufgerufen
24. Juni 2026).
Auch die in der Zeitung „DIE WELT“ am 24. Juni 2026 wiedergegebenen
Aussagen des russischen Präsidenten Wladimir Putin sind nach Auffassung
der Fragesteller in diesem Zusammenhang zu bewerten. Putin warf der NATO
bei einer Rede im Kreml vor Absolventen russischer Militärakademien vor,
einen Krieg gegen Russland vorzubereiten. Bislang hätten sich die Staaten des
westlichen Bündnisses darauf beschränkt, nach seiner Darstellung ihre
militärische Infrastruktur auszubauen und ihre Aktivitäten in der Nähe russischer
Grenzen zu verstärken (www.welt.de/politik/ausland/article6a3a800cbee7c01
5a23d8600/krieg-in-der-ukraine-putin-wirft-der-nato-kriegsvorbereitungen-ge
gen-russland-vor.html, zuletzt aufgerufen 24. Juni 2026).
Vor dem Hintergrund dieser nach Auffassung der Fragesteller sehr ernst zu
nehmenden Lageentwicklung gilt es, auch die Sicherheitslage Deutschlands,
deutscher Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher
diplomatischer Einrichtungen sowie deutscher militärischer Kräfte im Ausland neu zu
bewerten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob infolge der jüngsten
Entwicklung eine erhöhte Gefährdung durch russische staatliche Stellen,
russische Nachrichtendienste, staatsnahe Akteure, extrem nationalistische
Gruppen, Cyberakteure oder sonstige hybride Bedrohungen besteht.
Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegende Kleine
Anfrage nicht darauf gerichtet ist, geheimhaltungsbedürftige Informationen
offenzulegen oder sicherheitsrelevante Erkenntnisse zum Vorteil ausländischer
Akteure öffentlich zu machen. Ziel der Kleinen Anfrage ist vielmehr, im
Rahmen verantwortungsbewusster parlamentarischer Oppositionsarbeit zu klären,
ob die Bundesregierung die mögliche Gefährdung deutscher
Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher Einrichtungen sowie kritischer
Infrastrukturen im In- und Ausland in den Augen der Fragesteller angemessen
bewertet und ob bestehende Schutz-, Warn- und Vorsorgemaßnahmen ausreichen
oder erkennbare Defizite aufweisen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur aktuellen Bedrohungslage
durch Russland geäußert. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist
ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und
der Welt. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vom Juni
2023 sieht in Russland „auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden
und Sicherheit im euroatlantischen Raum“. Das Strategische Konzept der
Nordatlantikpakt-Organisation (North Atlantic Treaty Organization – NATO),
welches im Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde, hält fest: „Im
euroatlantischen Raum herrscht kein Frieden. Die Russische Föderation hat
gegen die Normen und Grundsätze verstoßen, die zu einer stabilen und
vorhersehbaren europäischen Sicherheitsordnung beigetragen haben. Wir können die
Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit
von Verbündeten nicht ausschließen.“ Auf dem NATO-Gipfel in Ankara im Juli
2026 bekräftigten die Alliierten ihre Einschätzung der „langfristigen
Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit und Stabilität“ durch Russland.
Gleichzeitig bedroht Russland die Sicherheit in Deutschland und Europa mit hybriden
Aktivitäten, die u. a. Desinformation, Spionage, Sabotage sowie
Luftraumverletzungen umfassen. Es wird hier beispielhaft auf die Ergebnisse zweier
nationaler Attribuierungsverfahren der Bundesregierung und die Erklärung in der
Regierungspressekonferenz am 12. Dezember 2025 verwiesen.
Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden
Maßnahmen, die die nationale und euroatlantische Verteidigungs- und
Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken. Zugleich unterstützt die Bundesregierung die
Ukraine in ihrer rechtmäßigen Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem Völkerrecht. Zudem setzt sie sich
intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem
engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch
im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem
in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und
der G7.
1. Hat sich die Sicherheitslage Deutschlands durch die Lageentwicklungen
der letzten zwei Monate in der Ukraine und in Russland nach
Einschätzung der Bundesregierung verändert, und wenn ja, in welcher Weise
(bitte begründen)?
Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder besteht ein erhöhtes
Hinweisaufkommen. Die Bandbreite der Hinweise reicht von der
Auskundschaftung, Ausspähung und Sabotage von Objekten der Kritischen Infrastruktur
(KRITIS) über Cyberangriffe auf politische, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Akteure bis hin zur Planung der physischen Gewaltanwendung gegen
Repräsentanten der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Aus dem Vorliegen
dieser Erkenntnisse und Hinweise resultiert eine erhöhte Gefährdungslage, die den
gesamten Verfassungsschutzverbund sowie die Polizeibehörden des Bundes
und der Länder fordert. Zur Bewältigung der Gefährdungslage stehen die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im fortlaufenden Austausch und
ergreifen entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der Bedrohung.
2. Hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um das
Personal der Deutschen Botschaft in Moskau sowie deren Angehörige zu
schützen, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wenn nein,
aus welchen Gründen wurden keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen?
Die Sicherheitssituation an deutschen Auslandsvertretungen wird laufend
überprüft und, wo nötig, angepasst. Zu einzelnen Sicherheitsmaßnahmen gibt die
Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grundlage offen zugänglicher
Informationen die Entwicklung der Stimmung der Bevölkerung in
Russland gegenüber dem Krieg vor dem Hintergrund zunehmender und
weitreichender ukrainischer Angriffe auf russisches Territorium
beziehungsweise auf von Russland kontrollierte Gebiete?
4. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung dazu gebildet, ob und
inwieweit ukrainische Drohnenangriffe Auswirkungen auf das
Alltagsleben in den betroffenen Städten und Regionen in Russland
beziehungsweise in von Russland kontrollierten Gebieten haben, insbesondere
hinsichtlich
a) möglicher Treibstoffengpässe,
b) der Sperrung von Flughäfen oder Bahnlinien,
c) möglicher Stromausfälle,
d) Einschränkungen des öffentlichen Lebens,
e) eines etwaigen Urlaubsverbots beziehungsweise vergleichbarer
Einschränkungen auf der von Russland annektierten Krim,
und wenn ja, wie lautet diese Einschätzung?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung
liegen keine Statistiken unabhängiger Meinungsforschungsinstitute vor. Das
Alltagsleben in den betroffenen Städten und Regionen sowohl der Russischen
Föderation als auch der widerrechtlich besetzten und annektierten Gebiete der
Ukraine ist infolge ukrainischer Drohnenangriffe in vielerlei Hinsicht betroffen,
u. a. durch Engpässe bei der Treibstoffversorgung, Sperrungen des Luftraums
für den Zivilluftverkehr, Sperrungen von Flughäfen, sonstige
Versorgungsprobleme, Stromausfälle sowie den mit Schutzmaßnahmen begründeten
Einschränkungen sozialer Medien und Abschaltungen des Internets durch
russische Behörden. Die Bundesregierung verfügt über keine vollständige
Einschätzung des Ausmaßes dieser Auswirkungen auf das Alltagsleben. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass Russland seinen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Ukraine jederzeit beenden kann, sich aber einem
sofortigen, umfassenden Waffenstillstand verweigert, während die Ukraine hierzu
bereit ist.
5. Hat sich die Bundesregierung eine Einschätzung dazu gebildet, ob und
inwieweit das Risiko besteht, dass Stimmen extremer russischer
Nationalisten oder Hardliner, die ein noch härteres Vorgehen gegen die Ukraine
oder eine Eskalation gegenüber westlichen Staaten fordern, so
einflussreich werden, dass die russische Führung diesem Druck nachgeben
könnte (www.reuters.com/world/europe/russian-hawks-urge-putin-escalate-w
ar-drop-us-talks-ukraine-strikes-deep-2026-06-26/ zuletzt aufgerufen
30. Juni 2026) und wenn ja, weil lautet diese?
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Äußerungen extremer
russischer Nationalisten oder Hardliner im Zusammenhang mit
ukrainischen Angriffen der Zahl nach seit Anfang April 2026 zugenommen
haben (vgl. Frage 5), und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu vor?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt
keine Statistiken über Äußerungen Dritter.
7. Wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Deutschland oder
konkrete Ziele in Deutschland von russischen Nationalisten, Hardlinern,
staatlichen Stellen, staatsnahen Akteuren oder in russischen Medien
explizit als mögliche Ziele russischer Angriffe genannt, und wenn ja,
a) welche Ziele wurden genannt,
b) in welchem Zeitraum erfolgten diese Nennungen,
c) handelte es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um
vereinzelte Äußerungen oder um eine Häufung entsprechender Aussagen,
d) wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierende
Gefährdungslage?
Die Teilfragen 7a) bis 7d) werden zusammen beantwortet. Der
Bundesregierung sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Liste sowie die
Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrates
Dimitrij Medwedew bekannt, in denen er die Werke in der Liste als mögliche
Ziele der russischen Armee nennt. Liste und Äußerungen wurden in russischen
Medien aufgegriffen und wiederholt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 1, 5, 6 und 8 verwiesen.
8. Wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Panzerbrigade 45
der Bundeswehr in Litauen in russischen Medien, sozialen Netzwerken,
offiziellen Verlautbarungen oder Äußerungen staatsnaher Akteure als
mögliches Ziel erwähnt, wenn ja, in welchem Zusammenhang, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Äußerungen sicherheitspolitisch
(https://tass.com/defense/2127333 zuletzt aufgerufen 30. Juni 2026)?
Das Mitglied des Verteidigungsausschusses der russischen Staatsduma
Kolesnik hat am 6. Mai 2026 in einem TASS-Interview die entsprechende Einheit der
Bundeswehr als mögliches Ziel im Falle einer militärischen Konfrontation
bezeichnet. Die Bundesregierung sieht derartige Äußerungen als Versuch, von der
russischen Verantwortung für die Zerstörung der europäischen
Sicherheitsarchitektur durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine
abzulenken und legitime Verteidigungsanstrengungen des Bündnisses zu
diskreditieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 6 verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden einer in Russland
veröffentlichten Liste westlicher Rüstungsunternehmen, die die Ukraine
unterstützen sollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mit den dort
genannten deutschen Unternehmen Kontakt aufgenommen oder
Maßnahmen zu deren Schutz sowie zum Schutz ihrer Beschäftigten in
Deutschland ergriffen, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wenn
nein, warum nicht?
Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft steht seit langem besonders im
Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten und ist daher regelmäßiger
Adressat sowohl anlassgebundener als auch anlassunabhängiger
Präventionsmaßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Der zuständige
Bereich hat die Branche zuletzt am 23. Juli 2026 in einem Sicherheitshinweis für
die Wirtschaft öffentlich über die Gefährdungslage informiert und dabei auch
die referenzierte Liste des russischen Verteidigungsministeriums eingeordnet.
Für weiterführende Informationen zum Sicherheitshinweis wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus stellt das Bundeskriminalamt
(BKA) der deutschen Wirtschaft im Bereich der politisch motivierten
Kriminalität (PMK) anlassbezogen sicherheits- und ggf. auch gefährdungsrelevante
Lageinformationen zur Verfügung, um den Bedarfsträgerinnen und -trägern
eigene Präventionsmaßnahmen und ein angemessenes Krisenmanagement zu
ermöglichen. Ferner wird auf die örtlich zuständigen Polizeidienststellen
verwiesen.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem
Umfang in ukrainischen Rüstungsgütern, insbesondere in Drohnen oder
drohnenbezogenen Systemen, die gegen Russland eingesetzt werden,
deutsche Baukomponenten, Bauteile, Software, Sensorik, Elektronik
oder sonstige Zulieferprodukte enthalten sind, und wenn ja, wie beurteilt
die Bundesregierung diesen Umstand unter sicherheits-,
außenwirtschafts- und exportkontrollpolitischen Gesichtspunkten?
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres
Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der VN gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, unter anderem durch die Bereitstellung oder
Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter. Hierzu zählt auch die
Unterstützung von deutsch-ukrainischen Gemeinschaftsunternehmen zur Produktion
verschiedener Drohnentypen und deren Lieferung an die ukrainischen Streitkräfte.
Diese enge Zusammenarbeit trägt auch dazu bei, die deutsche und europäische
Verteidigungsfähigkeit weiter zu stärken. Es gelten dabei die generellen
exportkontrollrechtlichen Vorgaben. Im Rahmen ihres Rechts auf Selbstverteidigung
ist die Ukraine grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Die
Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch gegen das Territorium des
angreifenden Staats richten. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären
Völkerrechts.
11. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Anfang April 2026
eine signifikante Zunahme von Cyberangriffen gegen kritische
Infrastrukturen in Deutschland, und wenn ja,
a) welche Sektoren kritischer Infrastrukturen waren betroffen,
b) wie viele entsprechende Angriffe wurden registriert,
c) welche Angriffe konnten nach Einschätzung der Bundesregierung
russischen staatlichen, staatsnahen oder von Russland aus
operierenden Akteuren zugeordnet werden,
d) welche Gegenmaßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen?
Die Fragen 11a) bis 11d) werden zusammen beantwortet. Das BfV geht davon
aus, dass nur eine geringe Anzahl tatsächlicher relevanter Sachverhalte bekannt
wird und eine erhebliche Dunkelziffer besteht. Es erfolgt daher keine laufende
statistische Erfassung von Sachverhalten, sondern eine Lage- und
Trendbeobachtung. Umfangreiche Informationen zu Fällen von Cyberangriffen in
Deutschland stehen in den jährlich veröffentlichten IT-Sicherheits-
Lageberichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie den
jährlich veröffentlichten Bundeslagebildern Cybercrime des BKA zur
Verfügung.
Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und
über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz
– BSIG) sieht eine Meldepflicht für Kritische Infrastrukturen als besonders
wichtige Einrichtung dann vor, wenn ein erheblicher Sicherheitsvorfall
festgestellt werden konnte. Hierbei ist keine Unterscheidung zwischen Angriffen und
z. B. Störungen gesetzlich vorgesehen. Das heißt, der Ausfall einer Hardware
oder Software führt ebenso zu einer Meldung wie z. B. ein sogenannter
Distributed Denial-of-Service-Angriff (DDoS-Angriff). Das BSI führt keine
Zuweisung durch.
Das BSI unterstützt Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei der
Vorfallsbewältigung und begleitet sie intensiv in der präventiven Absicherung ihrer Anlagen
gegen Angriffsarten, die verstärkt beobachtet werden. Dabei stimmt sich das
BSI eng mit anderen nationalen und europäischen Cybersicherheitsbehörden
und -institutionen ab. Entsprechende Statistiken können auf den folgenden
Internetseiten des BSI abgerufen werden:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastru
kturen/KRITIS-in-Zahlen/kritis-in-zahlen_node.html
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Cybe
r-Sicherheitslage/Lageberichte/Monatsbericht_Lage-Cybernation/Lage_Schad
wirkung/lage-Schadwirkung_node.html
12. Verfügt die Bundesregierung über ein aktuelles ressortübergreifendes
Lagebild zur möglichen Gefährdung Deutschlands, deutscher
Staatsangehöriger, deutscher Unternehmen, deutscher diplomatischer Vertretungen
sowie deutscher militärischer Einrichtungen durch russische staatliche,
staatsnahe oder nichtstaatliche Akteure infolge der jüngsten
Lageentwicklung, und wenn ja, seit wann, durch welche Ressorts wird dieses
Lagebild erstellt, und in welchem Turnus wird es aktualisiert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 13 und 14 verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob deutsche
Staatsangehörige, deutsche Unternehmen oder deutsche Einrichtungen im Ausland
seit Anfang April 2026 Ziel russischer Drohungen,
Einschüchterungsversuche, Spionagehandlungen, Cyberangriffe oder sonstiger hybrider
Maßnahmen geworden sind (wenn ja, bitte nach Staaten, Art der Vorfälle und
betroffenen Kategorien aufschlüsseln)?
Ausgehend von einem bereits sehr hohen Niveau konnte im Bereich der
Spionageabwehr Russland in den vergangenen sechs bis zwölf Monaten ein
zusätzlicher Anstieg verzeichnet werden. Neben diesem quantitativen Anstieg war
zuletzt auch feststellbar, dass sich Meldungen zu Aktivitäten russischer
Nachrichtendienste gegen Deutschland zunehmend konkretisieren. Hinsichtlich einer
konkreten Aufschlüsselung sämtlicher Einzelvorgänge in Bezug auf russische
Aktivitäten gegen deutsche Staatsangehörige, deutsche Unternehmen oder
deutsche Einrichtungen im Ausland seit Anfang April 2026 sind die
Nachrichtendienste des Bundes (NdB) nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung aufgrund entgegenstehender überwiegender
Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Die
erbetenen Informationen zielen auf eine abschließende numerische Darstellung
des Kenntnisstandes der Spionageabwehr Russland bezüglich unlängst
zurückliegender oder noch aktuell laufender russischer Operationen. Mithin würde in
diesem Operationsgebiet vollständig offengelegt, wie viele und welche
russischen Operationen dem NdB je Vorgehensweise bekannt sind und welche nicht.
Die geforderte Auflistung würde den aktuellen Kenntnisstand der
Spionageabwehr Russland damit vollständig abbilden. Sollten diese Informationen einem
russischen Nachrichtendienst zur Kenntnis gelangen, wären diesem
vollumfängliche Rückschlüsse auf den Umfang des Informationsstandes des NdB
möglich. Hinsichtlich verdeckter nachrichtendienstlicher bzw. regelmäßig den
staatlichen Hintergrund verschleiernder hybrider Operationen würden
Erkenntnisse sowohl über potenziell enttarnte als auch den Abwehrbehörden
unbekannte Operationen Russland einen immensen Informationsvorteil bieten.
Gleichzeitig würde auch eine abschließende Aufzählung offener gegen Deutschland
gerichteter Maßnahmen Rückschlüsse zulassen, welche Vorfälle dem NdB
letztlich zur Kenntnis gelangen. Kurzfristig würde die Informationsgewinnung
des NdB wie auch die Arbeit sonstiger beteiligter Sicherheitsbehörden in
konkreten Sachverhalten eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Perspektivisch
ließen die erbetenen Informationen Rückschlüsse auf Zugänge und Fähigkeiten
des NdB zu und könnten in eine Anpassung von Strategien und
Vorgehensweisen der russischen Nachrichtendienste einfließen. Dies würde die
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden gegenüber russischen Nachrichtendiensten
langfristig erheblich schwächen und damit den Interessen der Bundesrepublik
Deutschland zuwiderlaufen. Aus der sorgfältigen Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung
der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende
Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
ausscheidet. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der Geheimnisträger die
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben
oder ausgespäht werden. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zurückstehen.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zunahme russischer
Aufklärungsaktivitäten gegen deutsche kritische Infrastrukturen seit
Anfang April 2026 (wenn ja, bitte insbesondere Energieversorgung,
Telekommunikation, Verkehr, Häfen, Flughäfen, Bahn, Rechenzentren,
Wasserwirtschaft und Gesundheitswesen berücksichtigen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Ausführungen im aktuellen
Verfassungsschutzbericht sowie auf ihre erste Vorbemerkung in der Antwort vom 30. Juli
2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
(Bundestagsdrucksachennummer 21/7436).
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob russische staatliche
oder staatsnahe Akteure deutsche Unternehmen, die unmittelbar oder
mittelbar an Lieferketten für ukrainische Rüstungsgüter beteiligt sein
könnten, ausspähen, bedrohen oder öffentlich markieren, wenn ja,
welche Branchen sind betroffen, und welche Schutz- oder
Beratungsmaßnahmen wurden gegenüber betroffenen oder potenziell betroffenen
Unternehmen ergriffen?
Wie das BfV zuletzt am 23. Juli 2026 in einem Sicherheitshinweis für die
Wirtschaft öffentlich kommuniziert hat, ist die Gefährdungslage für Unternehmen
der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Deutschland hoch. Das gilt mit
Blick auf die strategische Aufklärung, die verdeckte Beschaffung von
militärischen Technologien und einschlägigem Know-how, aber auch gezielte
Einflussnahme und Sabotagehandlungen. Unternehmen, die mit der Ukraine
kooperieren, stehen besonders im Fokus. Es besteht eine erhöhte
Wahrscheinlichkeit, dass entsprechende Unternehmen das Ziel von Ausspähungs- und
Sabotagehandlungen durch russische staatliche oder in deren Auftrag agierende
Stellen werden. Abhängig vom weiteren Verlauf des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges sind selbst gezielte Angriffe gegen Einzelne
(insbesondere Beschäftigte auf der Leitungsebene) nicht auszuschließen. Der
Sicherheitshinweis für die Wirtschaft unterstreicht die Bedeutung eines
ganzheitlichen Risikomanagements und gibt zielgruppenspezifische
Handlungsempfehlungen zum Beispiel für die Leitungsebene, (IT-) Sicherheitsverantwortliche
oder Beschäftigte, damit Unternehmen ihre Resilienz eigenverantwortlich
stärken können. Zum weiteren Präventionsportfolio des BfV zählen die
Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz, die überblicksartig Themen von andauernder
Relevanz beleuchten. Das zuletzt erschienene Blatt informiert Unternehmen
z. B. darüber, wie sie sich vor Ausspähung durch Drohnen schützen können.
Hinsichtlich der Schutz- und Beratungsmaßnahmen unterhält der
Präventionsbereich des BfV intensive Kontakte und steht im engen Austausch mit einer
Vielzahl von Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft.
16. Hat die Bundesregierung Notfall- oder Krisenpläne für den Fall
aktualisiert, dass russische Akteure in Deutschland Anschläge, Sabotageakte
oder großflächige Cyberangriffe gegen kritische Infrastrukturen,
militärische Einrichtungen, Rüstungsunternehmen oder diplomatische
Einrichtungen durchführen, wenn ja, wann und in welcher Weise, und wenn
nein, warum nicht?
Der Schutz von KRITIS ist in Deutschland Aufgabe der jeweiligen Betreiber.
Sie sind nach dem KRITIS-Dachgesetz sowie dem BSI-Gesetz verpflichtet,
mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen sowohl durch natürliche (beispielsweise
Naturkatastrophen) als auch menschengemachte (darunter physische wie auch
solche im Cyberkontext) Bedrohungen zu berücksichtigen. Sie sind gehalten,
diese Bedrohungen zu analysieren, zu bewerten und darauf aufbauend
geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz ihrer Anlagen zu treffen. Dies
umfasst auch Notfall- und Krisenpläne.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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