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Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse im gesamten Bundesgebiet liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2022 zu den – zuerst in Berlin beobachteten – m…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse im gesamten Bundesgebiet liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2022 zu den – zuerst in Berlin beobachteten – m… Frage 29 (Jan Köstering, Die Linke): Welche Erkenntnisse im gesamten Bundesgebiet liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2022 zu den – zuerst in Berlin beobachteten – mutmaßlichen Angriffen auf Krankenhaus- Infrastruktur vor, und welche Schutzmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit getroffen, um Krankenhäuser und andere medizinische Kritische Infrastruktur vor Sabotage-Akten zu schützen (www.bz-berlin.de/berlin/angriffe-au f-berlins-kliniken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Januar 2026: Zu den in Rede stehenden Vorfällen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) keine Erkenntnisse vor, die über die Presseberichterstattung hinausgehen. Insbesondere liegen keine Informationen vor, die eine staatliche Urheberschaft nahelegen würden. Allgemein lässt sich festhalten, dass auch Krankenhäuser im Visier verschiedener Cyberakteure stehen. Mögliche Verbindungen zwischen Cybercrimeakteuren und einer staatlichen Steuerung sind Gegenstand der Analysen im Bereich der Cyber- und Spionageabwehr des BfV. Die Cyber- und Spionageabwehr unterstützt betroffene oder gefährdete Institutionen/Personen in Deutschland insbesondere durch anlassbezogene Sensibilisierungen und Informationsweitergaben, etwa im Falle einer konkreten Betroffenheit oder Gefährdung. Darüber hinaus erfolgen anlassunabhängige allgemeine Sensibilisierungen durch den Präventionsbereich des BfV oder durch öffentlich verfügbare Hinweise, wie beispielsweise auf der Internetseite https://verfassungsschutz.de. Grundsätzlich liegt in Deutschland die Verantwortung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zunächst bei deren jeweiligen Betreibern. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unterstützen die Betreiber beim Schutz ihrer Anlagen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten, wobei die allgemeine Gefahrenabwehr im föderalen Aufbau Deutschlands in der Zuständigkeit der Länder liegt. Nach aktueller Rechtslage identifizieren und bewerten die Betreiber von KRITIS potenzielle Gefährdungen und treffen geeignete Gegenmaßnahmen zur Steigerung der Resilienz ihrer Anlagen und Einrichtungen, teilweise auf Basis sektorspezifischer gesetzlicher Regelungen. Der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben für die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen vor. KRITIS-Betreiber sollen zum Ergreifen von Resilienzmaßnahmen verpflichtet werden, die auf Risikobewertungen beruhen. Mit diesen Regelungen sollen die bestehenden Vorgaben zur IT-Sicherheit von KRITIS ergänzt werden, die bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt sind und mit dem Umsetzungsgesetz der zweiten Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in der Europäischen Union erweitert werden.

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