Schriftliche Frage 93 von Peter Felser (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Neufassung der EU-Honigrichtlinie auf die hier enthaltene Möglichkeit einer Ausnahme…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 93 von Peter Felser (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Neufassung der EU-Honigrichtlinie auf die hier enthaltene Möglichkeit einer Ausnahme…
Frage 93 (Peter Felser, AfD):
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Neufassung der EU-Honigrichtlinie auf die hier enthaltene Möglichkeit einer Ausnahmeregel zu verzichten, um nicht nur – wie durch eine solchen Ausnahmeregel ermöglicht – die vier Hauptursprungsländer des Honigs anzugeben, sofern ihr Anteil zusammen mehr als 50 Prozent ausmacht, sondern tatsächlich alle Herkunftsländer auf den Etiketten des Honigs auszuweisen, und liegen der Bundesregierung statistische Erkenntnisse über Länder vor, die im Zusammenhang mit Honigfälschungen bei Kontrollen besonders häufig aufgefallen sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 29. August 2025:
Die geänderte EU-Honigrichtlinie sieht unter anderem vor, dass bei Honigmischungen ab dem 14. Juni 2026 immer alle Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, auf dem Etikett im Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzugeben sind. Wie mit Schreiben an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag vom 17. April 2025 dargelegt, ist derzeit mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften nicht vorgesehen, von der nationalen Ermächtigung zum Verzicht auf die Angabe der relativen Gewichtsanteile in bestimmten Fällen Gebrauch zu machen. Honigverfälschungen insgesamt sind in ganz Europa ein Problem, das deshalb bereits auf europäischer Ebene aufgegriffen wurde. Das Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang einen unter https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/J RC130227 abrufbaren Bericht zu einem EU-weit koordinierten Kontrollplan zu Honig aus den Jahren 2021–2022 veröffentlicht, dem die statistischen Informationen zu den Kontrollergebnissen entnommen werden können.
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