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Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklichen nicht importkonformen Saatgutsendungen (Antwort zu Drs. 21/1796)

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/1993 · Antwort · Original ↗

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Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklichen nicht importkonformen Saatgutsendungen (Antwort zu Drs. 21/1796) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1993 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1796 – Warnung des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen wegen bedenklichen, nicht importkonformen Saatgutsendungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Pressemitteilung des Julius-Kühn-Instituts (JKI), des Bundesforschungsinstitutes für Kulturpflanzen, PI2025-04 vom 18. August 2025 (www.julius-ku ehn.de/pressemitteilungen/pressemeldung/n/augen-auf-bei-nicht-bestelltem-sa atgut-moeglichst-den-behoerden-melden-und-im-hausmuell-entsorgen), wurden im ersten Halbjahr 2025 bis Anfang Juni 2025 bereits ca. 65 000 Sendungen mit kleinen Saatguttütchen aus China wegen fehlender Pflanzengesundheitszeugnisse entdeckt und aus dem Verkehr gezogen. Bei den Sendungen handelte es sich laut dem Pflanzenschutzdienst Hessen überwiegend um nicht bestelltes Saatgut. Die Sendungen entsprächen nicht den Bestimmungen für den Import von Saatgut in die EU, sie wären weder angemeldet, noch enthielten sie die entsprechenden Zertifikate, noch seien sie über das EU-System TRACES registriert. Stattdessen würden derlei Sendungen häufig falsch deklariert, um bewusst Zollkontrollen zu umgehen. Zudem würde die Deklaration regelmäßig geändert. Importiertes Saatgut, das nicht den strengen EU-Importbestimmungen entspricht, kann laut Pressemitteilung des JKI konkrete Gefahren mit sich bringen. Die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut sind in den EU- Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG für Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut und Saatgut von Öl- und Faserpflanzen geregelt, die in Deutschland im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) umgesetzt wurden. Das Saatgutverkehrsgesetz und die EU-Richtlinien dienen dem Schutz der Landwirtschaft, der Umwelt und der Biodiversität. Saatgut aus Drittstaaten, das nicht den EU-Vorschriften entspricht, kann zur Einführung neuer Krankheiten oder Schädlinge führen, die heimische Pflanzenarten und landwirtschaftliche Kulturen bedrohen. Solche Erreger und Schädlinge können erhebliche Ernteverluste verursachen und die Lebensmittelproduktion gefährden. So berichtete der NDR im März 2025 unter dem Titel „Kartoffelernte bedroht?“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Zikade n-breiten-sich-aus-Niedersachsens-Kartoffelernte-bedroht,zikade102.html) über die sogenannte Schilf-Glasflügelzikade, die langfristig auch in Niedersachsen schwerwiegende Folgen für die Kartoffel- und Zuckerrübenernte haben könnte. Oder das Magazin Bwagrar.de berichtete erst am 25. August 2025 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 7. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. im Artikel „Schild gegen Saatgutkrankheiten“ (www.bwagrar.de/aktuelles/ne ws/article-8229030-204217/schild-gegen-saatgutkrankheiten-.html) über weitere wichtige Schädlinge wie Drahtwürmer, Brachfliege und Krähen, die insbesondere Keimlinge und Saatgutbefall verursachen und die Jugendentwicklung der Pflanzen gefährden. Saatgut, das nicht den EU-Standards entspricht, erfüllt möglicherweise nicht die Anforderungen an Keimfähigkeit, Sortenreinheit oder andere Qualitätskriterien. Auch wurde in der Pressemitteilung des JKI nicht auf die Möglichkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Saatgut hingewiesen – wie die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/847 und 20/13455 ergaben, ein nicht auszuschließendes und gefährliches Risiko. Zudem muss Saatgut in der EU oft im EU- Sortenkatalog eingetragen sein, geregelt in der EU-Durchführungsverordnung 2019/2072. Was bei ohne das geforderte Pflanzenschutzzeugnis gesendetem und nicht deklariertem Saatgut nicht der Fall ist. Die EU-Importbestimmungen für Saatgut sind nach Auffassung der Fragesteller essenziell, um diese Risiken zu minimieren. Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern auch langfristige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Landwirtschaft haben. Das JKI warnt die Verbraucher in seiner Pressemitteilung vom 18. August 2025 davor, dieses unbestellte Saatgut auszusäen. Es wird dringend empfohlen, solche Päckchen nicht zu öffnen oder zu verwenden, sondern sie den zuständigen Behörden zu melden. Dennoch ist ungewiss, wie viele solcher Saatgutsendungen in Deutschland eingegangen sind und wie viele davon bereits in die Natur ausgebracht wurden.  1. Wann wurden die ersten nicht korrekt zum Import angemeldeten und mit entsprechenden Pflanzengesundheitszeugnissen ausgestatteten ausländischen Sendungen von Saatgut an das JKI gemeldet, und wann wurde die Bundesregierung über diese Sendungen und den Sachverhalt informiert? Das Julius-Kühn-Institut (JKI) wurde am 22. Januar 2025 darüber informiert, dass die Menge der bei der Importkontrolle in Hessen aufgefundenen Saatgutsendungen ohne Pflanzengesundheitszeugnis im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat. Nachdem die Beanstandungszahlen sehr stark angestiegen waren, wurde die Bundesregierung von der zuständigen Behörde Hessens am 2. Juni über Saatgutsendungen ohne Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) mit Ursprung China informiert.  2. Welche Untersuchungen wurden an den Saatgutsendungen durchgeführt, und welche Ergebnisse haben das JKI veranlasst, eine Warnung an die Bevölkerung auszusprechen? Die Sendungen wurden einer Sichtkontrolle unterzogen. Um eine Bestimmung der Pflanzenarten durchzuführen, wurden Samen in einer geschlossenen Anlage unter Quarantänebedingungen angezogen. Je nach Pflanzenart und dem potentiellen Auftreten geregelter Schadorganismen an den Pflanzen werden molekularbiologische Untersuchungen bei der zuständigen Behörde in Hessen und beim Nationalen Referenzlabor des JKI durchgeführt. Zu den Ergebnissen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.  3. Wann lagen die ersten Untersuchungsergebnisse vor, die Anlass zur Warnung gaben, wann wurde die Bundesregierung davon informiert, und wer hat wann entschieden, eine öffentliche Warnung vor den Sendungen zu veröffentlichen? Pflanzenprodukte, die nicht den EU-harmonisierten phytosanitären Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/2072 entsprechen, sind grundsätzlich nicht einfuhrfähig. Sie sind auf Grund des Vorsorgeprinzips basierend auf der Verordnung (EU) 2016/2031 zu vernichten, oder zurückzuweisen. Die zuständigen Behörden müssen daher bereits beim Fehlen des Pflanzengesundheitszeugnisses Maßnahmen einleiten, einschließlich der sogenannten Vorwärtsverfolgung. Das JKI hat daher in seiner Funktion als koordinierende Behörde gemäß Verordnung (EU) 2017/625 eine Pressemitteilung herausgegeben. Dieses Vorgehen entspricht auch dem oben genannten Vorsorgeprinzip, um potentiell betroffene Bevölkerungsgruppen schnell und weitreichend zu informieren. Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.  4. Wie viele ausländische Sendungen von nicht korrekt zum Import angemeldetem Saatgut wurden zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August 2025 aufgrund fehlender Pflanzengesundheitszeugnisse behördlicherseits aus dem Verkehr gezogen? Nach Angaben der zuständigen Behörde Hessens wurden im Jahr 2024 insgesamt lediglich 6 681 solcher Sendungen gestoppt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. August 2025 wurden ca. 107 000 Sendungen beanstandet.  5. Das Saatgut welcher Pflanzenarten wurde in diesen in Frage 4 erfragten Sendungen festgestellt? Es wurden unter anderem Samen der Gattungen Hosta, Rosa, Nelumbo, Malva, Tagetes, Convolvulus, Zinni, Bidens, Echinacea, Centaure, Chrysathemum und Agastache festgestellt.  6. Wie viele dieser in Frage 4 erfragten Sendungen wurden behördlich auf invasive Arten, Krankheiten, Schädlinge und GVO untersucht? Insgesamt wurden nach aktuellem Kenntnisstand zwölf Sendungen bezüglich der Saatgutarten, Keimfähigkeit und möglicher Schadorganismen untersucht. Einige der Untersuchungen dauern noch an.  7. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten Saatgutsendungen wurden invasive Arten festgestellt, und um welche invasiven Arten handelt es sich? Die Sendungen wurden nicht explizit auf invasive Arten untersucht. Zu den Ergebnissen bezüglich der nachgewiesenen Pflanzenarten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten Saatgutsendungen wurde von Krankheiten befallenes Saatgut festgestellt, und um welche Krankheiten handelt es sich dabei? Der Bundesregierung liegen hierüber bisher keine Informationen vor, da die Untersuchungen noch andauern.  9. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten Saatgutsendungen wurde Schädlingsbefall festgestellt, und um welche Schädlinge handelt es sich? Bei den untersuchten Saatgutsendungen wurden keine Schädlinge festgestellt. 10. Bei wie vielen der in Frage 6 erfragten behördlich untersuchten Saatgutsendungen wurden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) festgestellt, und um Saatgut welcher Pflanzenarten handelt es sich dabei? Eine Untersuchung auf gentechnisch veränderte Organismen erfolgte durch die zuständigen Behörden der Länder nicht. 11. Was plant die Bundesregierung gegen diese in Frage 6 erfragten Saatgutsendungen und die damit einhergehende Bedrohung unserer Landwirtschaft, Umwelt und Biodiversität zu unternehmen, um deren Schutz zu garantieren? Die Zuständigkeit bezüglich der Importkontrolle und Durchführung der Maßnahmen liegt bei den zuständigen Behörden der Länder. Bisher durchgeführte Maßnahmen sind: Information aller zuständigen Behörden in Deutschland, Information aller anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, Information der EU- Kommission, verstärkte Importkontrollen der zuständigen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll, Zurückweisung der Sendungen, Information der Öffentlichkeit. 12. Aus welchen Ländern, welchen Regionen und welchen Produktionen stammt das versandte Saatgut (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), stammt alles Saatgut – wie in der Pressemitteilung des JKI erwähnt – ausschließlich aus China oder auch aus anderen Ländern? 13. Aus welchen Ländern und welchen Regionen wurden die in Frage 12 erfragten Sendungen verschickt? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die angeführten Saatgutsendungen stammen ausschließlich aus China. Detailinformationen zu Regionen oder Produktionen liegen nicht vor. 14. Wer ist der Absender der in Frage 12 erfragten Sendungen, und lassen sich mehrere Sendungen einem Absender zuordnen, und wenn ja, wie viele? Es lassen sich mehrere Sendungen einem Absender zuordnen. Die Absender variieren jedoch, sobald Sendungen eines Absenders zurückgewiesen wurden. 15. Was ist der Bundesregierung über die Hintergründe dieser in Frage 12 erfragten Sendungen bekannt? Die Hintergründe sind unklar. Wie in der Pressemitteilung des JKI aufgeführt, lassen aktuelle Vermutungen einen Zusammenhang mit dem sogenannten „brushing scam“ erkennen, sodass in Anhängigkeit von der Menge der verschickten Sendungen das Ranking des Absenders auf der jeweiligen Online- Angebotsplattform steigen kann. 16. Was weiß die Bundesregierung über die Vertriebsstruktur der in Frage 12 erfragten Saatgutssendungen bis zum Endverbraucher in Deutschland, und gingen die Sendungen bereits adressiert an deutsche Verbraucher ein, oder gingen die Sendungen gebündelt an Zwischenhändler in Deutschland oder in der EU? Die Sendungen waren direkt an die Endverbraucherinnen und -verbraucher adressiert. 17. Wurde dieses Phänomen der Saatgutsendungen bislang nur in Deutschland bemerkt oder auch in anderen EU-Ländern, ist die Bundesregierung mit anderen EU-Ländern diesbezüglich im Austausch, und gibt es einen gemeinsamen Aktionsplan? Die Bundesregierung hat die EU-Kommission und alle weiteren 26 EU- Mitgliedstaaten über die Saatgutsendungen bereits am 12. Juni 2025 sowohl persönlich als auch über das EU-weite Warnsystem iRASFF informiert. Einige EU-Mitgliedstaaten berichten ebenfalls von Saatgutsendungen ohne PGZ allerdings in deutlich geringerem Umfang als in Hessen. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 18. Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Regierung der Volksrepublik China über diese Vorgänge informiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), ist die Regierung der Volksrepublik China oder sind andere regierungsamtliche oder regierungsnahe Stellen in China in den Versand des Saatgutes involviert, und steht die Bundesregierung zu diesem Thema im Austausch mit der Regierung der Volksrepublik China? Da mehrere EU-Mitgliedstaaten betroffen sind, hat die EU-Kommission am 11. Juli 2025 die chinesischen Behörden informiert und um Maßnahmen gebeten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Regierung der Volksrepublik China in den Versand des Saatgutes involviert ist. 19. Warum hat aufgrund der Bedrohungslage die Bundesregierung keine bundesweite Aufklärungskampagne gestartet? Alle zuständigen Behörden in Deutschland wurden informiert. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte über die zitierte Pressemitteilung durch das JKI als nachgeordnete Behörde in Absprache mit dem federführenden Ressort. 20. Wie viele Meldungen von Betroffenen, die Saatgutsendungen erhalten haben, gab es seit Veröffentlichung der Pressemitteilung am 18. August 2025 beim JKI oder bei anderen Behörden? In der Pressemitteilung erfolgte keine Aufforderung der Bevölkerung, Funde der zuständigen Behörde oder dem JKI zu melden. Aktuell sind drei Rückmeldungen bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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