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Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausf…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 3 von Rainer Galla (AfD): Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausf… Frage 3 (Rainer Galla, AfD): Auf welchen Erwägungen beruht die Finanzplanung des Bundes zur Belastung künftiger Bundeshaushalte mit Zinsausgaben (bitte insbesondere ausführen, welche Szenarioanalysen für welchen Zeitraum zugrunde gelegt werden), und welche Werte für die Zinsausgabenentwicklung in den Jahren ab 2027 ergeben sich hieraus (bitte die Zinsausgabenentwicklung anhand der verwendeten Szenarioanalysen für den zugrunde gelegten Zeitraum darlegen; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1164)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. August 2025: Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 angegeben, werden zur Bestimmung der Veranschlagungshöhe der Zinsausgaben keine Szenarioanalysen auf Basis extern vorgegebener Renditesätze verwendet. Die Ableitung der Ansätze für die Veranschlagung folgt bewährten finanzmathematischen Verfahren. Dabei werden mittels eines stochastischen Verfahrens ausgehend von einer Stichtagszinskurve und der in der jüngeren Vergangenheit beobachteten Schwankungsbreite der Zinsen viele hunderte mögliche Zinsentwicklungen bestimmt. Für jede dieser Entwicklungen werden im Anschluss die daraus resultierenden Zinskosten berechnet. Pro Haushaltsjahr wird dann als Ansatz diejenige Zinsausgabenhöhe festgelegt, die einen angemessen hohen Anteil aller resultierenden Zinskosten-Entwicklungen abdeckt. Durch die Eingangsgrößen Stichtagszinskurve und historische Volatilität werden von Marktteilnehmern erwartete Zinsanstiege und Unsicherheiten über zukünftige Entwicklungen bereits in den veranschlagten Zinsbelastungen mitberücksichtigt, aber es wird keine konkrete Entwicklung unterstellt. Die Höhe der Veranschlagung für Kapitel 3205 (Verzinsung) kann dem Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 und dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 entnommen werden. Der Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 wird dem Deutschen Bundestag am 15. August 2025 zugeleitet, der Finanzplan bis spätestens zum 3. September 2025.

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