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Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7945)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8187 · Antwort · Original ↗

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Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7945) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8187 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Iris Nieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7945 – Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bestätigung des Top-Ratings AAA durch die Ratingagentur S&P Global Ratings für die Bundesrepublik Deutschland unterstreicht die anhaltend starke Bonität des Staates, wird jedoch maßgeblich durch die 2022 und 2025 vereinbarten Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. und 500 Mrd. Euro für Infrastruktur sowie weitere Ausgaben für Verteidigungszwecke temporär gestützt (vgl. https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/nachrichten/S-P-Sonde rvermogen-stutzt-das-Top-Rating-AAA-fur-Deutschland-49247156/). Dieses Finanzpaket umgeht die Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3, Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. den Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) und den Fiskalregeln der EU (Verordnung (EU) 2024/923 über die EU-Fiskalrahmen), um Investitionen zu ermöglichen, ohne die primäre Haushaltsdisziplin zu verletzen. S&P hebt hervor, dass Maßnahmen zur Ankurbelung der stagnierenden Wirtschaft positiv für die Kreditwürdigkeit wirken, warnt jedoch vor Risiken wie anhaltendem Wirtschaftswachstumsmangel, steigender Schuldenquote (Prognose: 72 Prozent des Bruttoinlandsprodukts [BIP] bis 2029) und höheren Zinslasten (Nettozinsenanteil potenziell über 3 Prozent der Einnahmen; vgl. https://de.marketscreener.com/boe rse-nachrichten/nachrichten/S-P-Sondervermogen-stutzt-das-Top-Rating-AA A-fur-Deutschland-49247156/). Die Bewertung erfolgt vor dem Hintergrund multipler Herausforderungen: Hohe Energiepreise, kostenintensive bürokratische Hürden, unzureichende Arbeitsmarktreformen und geopolitische Unsicherheiten belasten das Wachstum (ebd.). Hinzu kommen langfristige demografische Risiken inklusive Fachkräftemangel (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ratingagentur-rentenrefor m-deutschland-li.3360313). Eine Abstufung auf AA würde zu Risikoaufschlägen bei Neuemissionen führen (ebd.), die Zinslasten auf Bundesebene, in den Ländern und Kommunen erhöhen und somit den Spielraum für soziale und infrastrukturelle Ausgaben einschränken. Ähnliche Bestätigungen liegen von den Ratingagenturen Scope und Moody’s vor, die ebenfalls auf die Notwendigkeit struktureller Reformen hinweisen. In der öffentlichen Debatte mehren sich Hinweise auf potenzielle Vulnerabilitäten, insbesondere durch die Kumulation von Sondervermögen und die Abhängigkeit von externen Faktoren wie schlechtem Wirtschaftswachstum, niedrigen Direktinvestitionen und den Zinsentwicklungen der Europäischen Zentralbank (EZB; vgl. www.handelsblat Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. t.com/meinung/wirtschaftsforum/daniel-stelter-sondervermoegen-zweckentfre mdet-jetzt-droht-eine-schuldenkrise/100210071.html). Deutschland profitiert als AAA-notiertes Land von deutlich niedrigeren Zinsen auf seinen zehnjährigen Bundesanleihen im Vergleich zu Euro-Ländern mit AA-Rating wie Frankreich. Aktuell (Stand: 30. Juli 2026) liegt die Rendite der deutschen 10‑Jahres-Bund bei etwa 3,18 Prozent (vgl. https://tradingeco nomics.com/germany/government-bond-yield), während die französische 10‑Jahres-OAT bei 3,96 Prozent notiert (https://de.tradingeconomics.com/fran ce/government-bond-yield). Das ergibt einen Spread von rund 0,78 Prozentpunkten (78 Basispunkte) durch das bessere Rating Deutschlands und die damit einhergehende geringere Risikoprämie (vgl. https://de.tradingeconomic s.com/france/government-bond-yield). Bei der Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 100 Mrd. Euro über eine zehnjährige Anleihe mit Bullet-Tilgung (Zinsen jährlich, Tilgung am Ende) belaufen sich nach Berechnungen der Fragesteller die jährlichen Zinsausgaben für Deutschland auf etwa 3,18 Mrd. Euro (3,05 Prozent von 100 Mrd.). Würde Deutschland jedoch französische Zinsen zahlen müssen, stiegen diese auf 3,96 Mrd. Euro – Mehrkosten von 0,78 Mrd. Euro pro Jahr allein durch den höheren Zins. Über die volle Laufzeit von zehn Jahren summiert sich diese Differenz (vereinfacht ohne Diskontierung) auf etwa 7,8 Mrd. Euro zusätzlichen „Verlust“ oder Zinsaufwand. Das unterstreicht nach Auffassung der Fragesteller, wie wertvoll ein Top-Rating ist: Es spart dem Staat langfristig Milliarden bei gleicher Verschuldung.  1. Hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem Risiko einer Abstufung des AAA-Ratings auf AA durch S&P oder andere Agenturen (Scope, Moody’s, Fitch) in den nächsten fünf Jahren auseinandergesetzt, und wenn ja, wie schätzt sie dieses ein, unter Berücksichtigung der stagnierenden Wirtschaft und der Prognosen zu Schuldenquote und Zinslasten? Die Bundesregierung behält mögliche Risiken für die Kreditwürdigkeit Deutschlands, auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung von Schuldenstandsquote und Zinslasten, fortlaufend im Blick. Auch im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit den Ratingagenturen werden die für die Bewertung der Bonität Deutschlands relevanten wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen erörtert. Deutschland verfügt weiterhin bei allen maßgeblichen Ratingagenturen über die höchste Bonitätsbewertung und einen stabilen Ausblick. S&Pund Fitch haben das deutsche AAA- bzw. Aaa-Rating im Frühjahr 2026 bestätigt; zuletzt haben auch Moody’s, Scope und KBRA im September 2026 das AAA-Rating mit stabilem Ausblick bestätigt. Der Bundesregierung ist zugleich bewusst, dass die projizierte Entwicklung von gesamtstaatlicher Defizit- und Schuldenstandsquote sowie steigende Zinsausgaben eine Herausforderung für die öffentlichen Finanzen darstellen. Die Sicherung dauerhaft tragfähiger öffentlicher Finanzen bleibt deshalb ein zentrales Ziel der Finanzpolitik. Die Bundesregierung verbindet daher die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit mit wachstumsstärkenden Strukturreformen und Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.  2. Welche spezifischen Abwehrmaßnahmen hat das BMF gegebenenfalls getroffen oder plant, um das AAA-Rating aufrechtzuerhalten, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Sondervermögens und der Reformen zur Wachstumsförderung (z. B. Bürokratieabbau, Steuerreform)? Die Bundesregierung verfolgt eine wachstumsorientierte Finanzpolitik und trägt zugleich dafür Sorge, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dauerhaft zu sichern. Die hohe Kreditwürdigkeit Deutschlands wird dabei durch eine leistungsfähige Volkswirtschaft, solide öffentliche Finanzen und verlässliche institutionelle Rahmenbedingungen gestützt. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stärkt die Bundesregierung gezielt die öffentlichen Investitionen und die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft. Um eine zügige und wirkungsvolle Umsetzung sicherzustellen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfassendes Fortschritts- und Wirkungsmonitoring etabliert. Dieses ermöglicht es, den Mittelabfluss und die Wirkung der Investitionen systematisch nachzuverfolgen, Umsetzungshemmnisse frühzeitig zu identifizieren und bei Bedarf nachzusteuern. Infolge der Ausgaben aus dem SVIK dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt gemäß einer ersten Abschätzung der Bundesregierung in der kurzen Frist für sich genommen rund ½ Prozent höher liegen als in einem Szenario ohne diese Ausgaben. Diese Schätzung steht grundsätzlich im Einklang mit Einschätzungen unabhängiger Institutionen wie den Wirtschaftsforschungsinstituten der Gemeinschaftsdiagnose oder dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Gerade im derzeit herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld stärken die Investitionen die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland. Eine effiziente und effektive Mittelverwendung trägt maßgeblich dazu bei, eine möglichst substanzielle Verbesserung der Wachstumsdynamik zu erzielen. Flankierend arbeitet die Bundesregierung daran, die Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen weiter zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Abbau bürokratischer Hemmnisse, um den Abfluss der bereitgestellten Investitionsmittel zu erleichtern. Mit dem im Juni 2026 in Kraft getretenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen in diesem Bereich auf den Weg gebracht. So werden etwa Projekte aus dem SVIK zu Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ erklärt. Im Zusammenwirken mit den weiteren Initiativen der Bundesregierung zur Staatsmodernisierung, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung von Förderverfahren sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dazu, dass Infrastrukturinvestitionen schneller wirksam werden. Hinzu kommen Maßnahmen zur Mobilisierung privater Investitionen und zur Stärkung des Wachstumspotenzials, darunter steuerliche Investitionsanreize und weitere strukturelle Reformen.  3. Welche internen Szenariokalkulationen liegen gegebenenfalls zum Einfluss einer Ratingabstufung auf die Refinanzierungskosten der laufenden Verbindlichkeiten vor (bitte nach Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und Kommunen für die Jahre von 2026 bis 2030 differenzieren)? Die Refinanzierungskosten des Bundes werden maßgeblich durch die jeweils aktuellen Kapitalmarktbedingungen bestimmt. In aller Regel verschlechtern sich Staatsanleiherenditen durch konkrete Downgrade-Ankündigungen von Ratingagenturen nicht abrupt. Eine veränderte Bonitätseinschätzung durch Ratingagenturen würde sich zudem zuerst in einer Anpassung des Ratingausblicks äußern, was – wie oben erwähnt – auf die Bonitätseinschätzung Deutschlands nicht zutrifft. Im Rahmen der Schätzung der Zinsausgaben des Bundes werden regelmäßig diverse Szenarien zur Entwicklung des Zinsumfelds herangezogen, um deren Auswirkungen auf die Zinsausgaben des Bundes abzuschätzen. Hierzu gehören auch solche Renditeanstiege, wie sie mit einem Downgrade einher gehen könnten. Diesen Szenarien ist gemein, dass im Fall eines dauerhaft höheren Zinsniveaus die Zinsausgaben nur schrittweise zunehmen würden. Zu entsprechenden Kalkulationen der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  4. In welcher Höhe haben sich die Zinsaufwendungen für die öffentlichen Schulden auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern und Kommunen in den Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt, und welche Prognosen bestehen unter der Annahme steigender EZB-Leitzinsen gegebenenfalls? Die Zinsausgaben des Bundeshaushalts 2020 bis 2025 sind in den jährlichen Haushaltsrechnungen des Bundes angegeben. Angaben zu Zinsausgaben der Sondervermögen des Bundes sind den jeweiligen Wirtschaftsplänen und/oder dem Kreditaufnahmebericht des Bundes zu entnehmen. Die Zinsausgaben des Bundes werden mittels finanzmathematischer Verfahren unter Berücksichtigung aller dem Markt vorliegender Informationen geschätzt. Die Bundesregierung nimmt keine Zinsprognosen vor. Zu den Zinsausgaben der Länder und Kommunen liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.  5. Wie viele und welche Volumina an Sondervermögen wurden seit 2022 beschlossen, und inwieweit wirken sie nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der potenziellen Ratingvulnerabilität entgegen? Im Zeitraum 2022 bis zum Beschluss des aktuellen Bundeshaushalts 2026 wurden das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) sowie das SVIK neu errichtet. Das SV BW wurde 2022 errichtet und wird über die gesamte Laufzeit ein Volumen von 100 Mrd. Euro haben, die Errichtung des SVIK folgte 2025 mit einem Gesamtvolumen von 500 Mrd. Euro. Zudem wurde 2022 der Teilbereich Energie des Sondervermögens Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sogenannte WSF Energie, als Teil des bestehenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet und im Herbst 2023 wieder aufgelöst. Der WSF Energie war ermächtigt, Kredite in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro aufzunehmen. Hinsichtlich des im Jahr 2025 eingerichteten SVIK wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  6. Welche Datenquellen und Modelle nutzt das BMF gegebenenfalls zur Überwachung der ratingrelevanten Kennzahlen (z. B. Schuldenquote, Primärdefizit, Wachstum), und welche administrativen Verfahren gelten für die Kommunikation mit Ratingagenturen? Auskunftsersuchen von und Gespräche mit Ratingagenturen konzentrieren sich regelmäßig auf die gesamtstaatliche Haushaltslage, mit besonderem Blick auf den Bundeshaushalt, die gesamtstaatlichen Projektionen für die Berichterstattung im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung (Draft Budgetary Plan, Fortschrittsbericht) sowie die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung und deren Einordnung in den geltenden nationalen und europäischen Fiskalrahmen.  7. Auf welcher Grundlage bewertet das BMF gegebenenfalls die Vereinbarkeit fortlaufender Sondervermögen mit der Schuldenbremse und den EU- Fiskalregeln, und welche Risiken einer langfristigen Umgehung sieht es für das AAA‑Rating gegebenenfalls? Grundlage für die Bewertung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften von Artikel 109 bis 115 des Grundgesetzes sowie die EU‑Vorschriften des Stabilitäts‑ und Wachstumspakts. Diese werden nicht umgangen.  8. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer möglichen Abstufung für die Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten für den Fall einer Abstufung auf AA und auf A, und welche Reforminitiativen plant das BMF gegebenenfalls zur Ratingsicherung? Das BMF geht derzeit nicht von einer Herabstufung aus. Die begonnenen Reformprogramme werden konsequent fortgeführt. Insbesondere wird das im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 beschlossene „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen.  9. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, wie hoch die geschätzten zusätzlichen Zinskosten bei einer Abstufung auf AA, unterteilt nach Laufzeiten der Bundeswertpapiere, sind, und wenn ja, wie hoch sind diese? Auf die Antwort zur Frage 8 wird verwiesen. Die Schätzung der Zinsausgaben des Bundes erfolgt nicht per Laufzeitsegment, sondern in Abhängigkeit von der unterstellten Zinsentwicklung an den künftigen Transaktionstagen gemäß Finanzierungsplanung. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über eine Rating- Herabstufung. 10. Inwieweit kooperiert das BMF gegebenenfalls mit den Finanzministerien der Länder und Kommunen zur Risikoabmilderung, und welche gemeinsamen Szenarien zur Zinsentwicklung wurden gegebenenfalls erstellt? Bund, Länder und Kommunen sind grundsätzlich eigenständig in ihrer Haushaltsführung. Eine Koordinierung der Haushallts- und Finanzplanungen von Bund und Ländern erfolgt gemäß § 51 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen des Stabilitätsrates. Das Gremium befasst sich regelmäßig mit der Haushaltsentwicklung sowie zentralen finanzpolitischen Kennziffern und gesamtstaatlichen Projektionen. 11. Wie viele Ratinggespräche und mit welchen Ratingagenturen fanden in den Jahren von 2023 bis 2026 gegebenenfalls statt, und welche Schlüsselindikatoren wurden gegebenenfalls dabei thematisiert? Der Austausch mit Ratingagenturen erfolgt anlassbezogen und in unterschiedlichen Formaten, insbesondere im Vorfeld der Veröffentlichung der jeweiligen Ratingberichte sowie im Rahmen bilateraler Nachfragen. Dabei stehen die Ratingagenturen auch mit weiteren Ressorts und öffentlichen Stellen im Austausch. Gegenstand der Gespräche mit dem BMF sind insbesondere die Haushalts- und Finanzplanung der Bundesregierung. 12. Welche Vollzugsdefizite bestehen nach Auffassung des BMF gegebenenfalls bei der Umsetzung wachstumsfördernder Investitionen aus dem Sondervermögen, die für das Rating entscheidend sind? Der Bundesregierung sind keine Vollzugsdefizite im Kontext des SVIK bekannt. Sofern in einem Haushaltsjahr veranschlagte Haushaltsmittel nicht abfließen, können diese grundsätzlich aufgrund der überjährigen Kreditermächtigung des SVIK nachveranschlagt werden und stehen auch in den Folgejahren weiterhin für Investitionen zur Verfügung. 13. Nach welchen Modellen und Szenarioanalysen werden Zinsrisiken gegebenenfalls modelliert, und welche Hedging-Strategien existieren gegebenenfalls? Die Steuerung der Zinsrisiken des Bundes erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH im Auftrag des BMF. Zur Modellierung von Zinsrisiken werden ausgehend von der aktuellen Zinsstruktur verschiedene mögliche zukünftige Zinsentwicklungen betrachtet. Hierzu werden sowohl modellbasierte Analysen als auch unterschiedliche Szenarien zur Entwicklung des Zinsumfelds herangezogen, um deren Auswirkungen auf die Zinsausgaben des Bundes abzuschätzen. Bei der Ableitung der Portfoliostrategie des Bundes werden Kosten und Risiken mittels finanzmathematischer Verfahren optimiert. Zur Begrenzung von Zinsänderungs- und Refinanzierungsrisiken werden insbesondere die Laufzeiten- und Zinsbindungsstruktur des Portfolios gesteuert sowie Zinsswaps eingesetzt. 14. Wie wird gegebenenfalls sichergestellt, dass bei anhaltend niedrigem Wachstum unter 1 Prozent die Schuldenquote stabil bleibt, und welche Schwellenwerte lösen gegebenenfalls Abwehrmaßnahmen aus? Ein bestimmter Schwellenwert für das Wirtschaftswachstum (oder die Schuldenstandsquote), bei dessen Unterschreiten (oder Überschreiten) automatisch finanzpolitische Maßnahmen ausgelöst werden, besteht nicht. Die Entwicklung der Schuldenstandsquote und die für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen maßgeblichen Größen werden im Rahmen des EU- Haushaltsüberwachungsverfahrens und innerstaatlich durch den Stabilitätsrat fortlaufend überwacht. 15. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Prinzip der Haushaltsdisziplin (Artikel 109 GG) bei der Ratingvergabe durch Agenturen, und welche Gefahren sieht die Bundesregierung gegebenenfalls bei mangelnder Haushaltsdisziplin hinsichtlich einer Absenkung des Ratings? Haushaltsdisziplin und tragfähige öffentliche Finanzen sind wichtige Faktoren bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Staates durch Ratingagenturen. Dabei werden insbesondere die Entwicklung von gesamtstaatlichem Defizit und Schuldenstand, jeweils in Relation zur Wirtschaftsleistung, sowie die Verlässlichkeit des finanzpolitischen Rahmens berücksichtigt. Neben diesen Faktoren fließen insbesondere auch die Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft in die Ratingbewertung ein. Die Finanzpolitik der Bundesregierung verbindet die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit mit wachstumsstärkenden Strukturreformen und Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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