Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7945)
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Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7945)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8187
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Iris
Nieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7945 –
Risiken für den Erhalt der Triple-A-Bonität der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bestätigung des Top-Ratings AAA durch die Ratingagentur S&P Global
Ratings für die Bundesrepublik Deutschland unterstreicht die anhaltend starke
Bonität des Staates, wird jedoch maßgeblich durch die 2022 und 2025
vereinbarten Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. und 500 Mrd. Euro für
Infrastruktur sowie weitere Ausgaben für Verteidigungszwecke temporär gestützt
(vgl. https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/nachrichten/S-P-Sonde
rvermogen-stutzt-das-Top-Rating-AAA-fur-Deutschland-49247156/). Dieses
Finanzpaket umgeht die Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3,
Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. den Vorschriften des
Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) und den Fiskalregeln der EU (Verordnung (EU)
2024/923 über die EU-Fiskalrahmen), um Investitionen zu ermöglichen, ohne
die primäre Haushaltsdisziplin zu verletzen. S&P hebt hervor, dass
Maßnahmen zur Ankurbelung der stagnierenden Wirtschaft positiv für die
Kreditwürdigkeit wirken, warnt jedoch vor Risiken wie anhaltendem
Wirtschaftswachstumsmangel, steigender Schuldenquote (Prognose: 72 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts [BIP] bis 2029) und höheren Zinslasten (Nettozinsenanteil
potenziell über 3 Prozent der Einnahmen; vgl. https://de.marketscreener.com/boe
rse-nachrichten/nachrichten/S-P-Sondervermogen-stutzt-das-Top-Rating-AA
A-fur-Deutschland-49247156/).
Die Bewertung erfolgt vor dem Hintergrund multipler Herausforderungen:
Hohe Energiepreise, kostenintensive bürokratische Hürden, unzureichende
Arbeitsmarktreformen und geopolitische Unsicherheiten belasten das Wachstum
(ebd.). Hinzu kommen langfristige demografische Risiken inklusive
Fachkräftemangel (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ratingagentur-rentenrefor
m-deutschland-li.3360313). Eine Abstufung auf AA würde zu
Risikoaufschlägen bei Neuemissionen führen (ebd.), die Zinslasten auf Bundesebene, in den
Ländern und Kommunen erhöhen und somit den Spielraum für soziale und
infrastrukturelle Ausgaben einschränken. Ähnliche Bestätigungen liegen von
den Ratingagenturen Scope und Moody’s vor, die ebenfalls auf die
Notwendigkeit struktureller Reformen hinweisen. In der öffentlichen Debatte mehren
sich Hinweise auf potenzielle Vulnerabilitäten, insbesondere durch die
Kumulation von Sondervermögen und die Abhängigkeit von externen Faktoren wie
schlechtem Wirtschaftswachstum, niedrigen Direktinvestitionen und den
Zinsentwicklungen der Europäischen Zentralbank (EZB; vgl. www.handelsblat
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 23. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
t.com/meinung/wirtschaftsforum/daniel-stelter-sondervermoegen-zweckentfre
mdet-jetzt-droht-eine-schuldenkrise/100210071.html).
Deutschland profitiert als AAA-notiertes Land von deutlich niedrigeren
Zinsen auf seinen zehnjährigen Bundesanleihen im Vergleich zu Euro-Ländern
mit AA-Rating wie Frankreich. Aktuell (Stand: 30. Juli 2026) liegt die
Rendite der deutschen 10‑Jahres-Bund bei etwa 3,18 Prozent (vgl. https://tradingeco
nomics.com/germany/government-bond-yield), während die französische
10‑Jahres-OAT bei 3,96 Prozent notiert (https://de.tradingeconomics.com/fran
ce/government-bond-yield). Das ergibt einen Spread von rund 0,78
Prozentpunkten (78 Basispunkte) durch das bessere Rating Deutschlands und die
damit einhergehende geringere Risikoprämie (vgl. https://de.tradingeconomic
s.com/france/government-bond-yield).
Bei der Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 100 Mrd. Euro über eine
zehnjährige Anleihe mit Bullet-Tilgung (Zinsen jährlich, Tilgung am Ende)
belaufen sich nach Berechnungen der Fragesteller die jährlichen Zinsausgaben
für Deutschland auf etwa 3,18 Mrd. Euro (3,05 Prozent von 100 Mrd.). Würde
Deutschland jedoch französische Zinsen zahlen müssen, stiegen diese auf
3,96 Mrd. Euro – Mehrkosten von 0,78 Mrd. Euro pro Jahr allein durch den
höheren Zins. Über die volle Laufzeit von zehn Jahren summiert sich diese
Differenz (vereinfacht ohne Diskontierung) auf etwa 7,8 Mrd. Euro
zusätzlichen „Verlust“ oder Zinsaufwand. Das unterstreicht nach Auffassung der
Fragesteller, wie wertvoll ein Top-Rating ist: Es spart dem Staat langfristig
Milliarden bei gleicher Verschuldung.
1. Hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem Risiko
einer Abstufung des AAA-Ratings auf AA durch S&P oder andere
Agenturen (Scope, Moody’s, Fitch) in den nächsten fünf Jahren
auseinandergesetzt, und wenn ja, wie schätzt sie dieses ein, unter
Berücksichtigung der stagnierenden Wirtschaft und der Prognosen zu
Schuldenquote und Zinslasten?
Die Bundesregierung behält mögliche Risiken für die Kreditwürdigkeit
Deutschlands, auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung
sowie der Entwicklung von Schuldenstandsquote und Zinslasten, fortlaufend im
Blick. Auch im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit den Ratingagenturen
werden die für die Bewertung der Bonität Deutschlands relevanten
wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen erörtert.
Deutschland verfügt weiterhin bei allen maßgeblichen Ratingagenturen über
die höchste Bonitätsbewertung und einen stabilen Ausblick. S&Pund Fitch
haben das deutsche AAA- bzw. Aaa-Rating im Frühjahr 2026 bestätigt; zuletzt
haben auch Moody’s, Scope und KBRA im September 2026 das AAA-Rating
mit stabilem Ausblick bestätigt.
Der Bundesregierung ist zugleich bewusst, dass die projizierte Entwicklung
von gesamtstaatlicher Defizit- und Schuldenstandsquote sowie steigende
Zinsausgaben eine Herausforderung für die öffentlichen Finanzen darstellen. Die
Sicherung dauerhaft tragfähiger öffentlicher Finanzen bleibt deshalb ein
zentrales Ziel der Finanzpolitik. Die Bundesregierung verbindet daher die
notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit mit wachstumsstärkenden
Strukturreformen und Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte.
2. Welche spezifischen Abwehrmaßnahmen hat das BMF gegebenenfalls
getroffen oder plant, um das AAA-Rating aufrechtzuerhalten,
insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Sondervermögens und der
Reformen zur Wachstumsförderung (z. B. Bürokratieabbau, Steuerreform)?
Die Bundesregierung verfolgt eine wachstumsorientierte Finanzpolitik und
trägt zugleich dafür Sorge, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
dauerhaft zu sichern. Die hohe Kreditwürdigkeit Deutschlands wird dabei durch eine
leistungsfähige Volkswirtschaft, solide öffentliche Finanzen und verlässliche
institutionelle Rahmenbedingungen gestützt.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stärkt die
Bundesregierung gezielt die öffentlichen Investitionen und die
Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft. Um eine zügige und wirkungsvolle
Umsetzung sicherzustellen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein
umfassendes Fortschritts- und Wirkungsmonitoring etabliert. Dieses ermöglicht
es, den Mittelabfluss und die Wirkung der Investitionen systematisch
nachzuverfolgen, Umsetzungshemmnisse frühzeitig zu identifizieren und bei Bedarf
nachzusteuern.
Infolge der Ausgaben aus dem SVIK dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt
gemäß einer ersten Abschätzung der Bundesregierung in der kurzen Frist für sich
genommen rund ½ Prozent höher liegen als in einem Szenario ohne diese
Ausgaben. Diese Schätzung steht grundsätzlich im Einklang mit Einschätzungen
unabhängiger Institutionen wie den Wirtschaftsforschungsinstituten der
Gemeinschaftsdiagnose oder dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Gerade im derzeit herausfordernden
gesamtwirtschaftlichen Umfeld stärken die Investitionen die wirtschaftliche
Dynamik in Deutschland. Eine effiziente und effektive Mittelverwendung trägt
maßgeblich dazu bei, eine möglichst substanzielle Verbesserung der
Wachstumsdynamik zu erzielen.
Flankierend arbeitet die Bundesregierung daran, die Rahmenbedingungen für
öffentliche und private Investitionen weiter zu verbessern. Dazu gehören
insbesondere die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und
der Abbau bürokratischer Hemmnisse, um den Abfluss der bereitgestellten
Investitionsmittel zu erleichtern. Mit dem im Juni 2026 in Kraft getretenen
Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen in
diesem Bereich auf den Weg gebracht. So werden etwa Projekte aus dem SVIK zu
Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ erklärt. Im
Zusammenwirken mit den weiteren Initiativen der Bundesregierung zur
Staatsmodernisierung, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung von
Förderverfahren sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, leistet die
Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dazu, dass Infrastrukturinvestitionen schneller
wirksam werden. Hinzu kommen Maßnahmen zur Mobilisierung privater
Investitionen und zur Stärkung des Wachstumspotenzials, darunter steuerliche
Investitionsanreize und weitere strukturelle Reformen.
3. Welche internen Szenariokalkulationen liegen gegebenenfalls zum
Einfluss einer Ratingabstufung auf die Refinanzierungskosten der laufenden
Verbindlichkeiten vor (bitte nach Bund und nach Kenntnis der
Bundesregierung den Ländern und Kommunen für die Jahre von 2026 bis 2030
differenzieren)?
Die Refinanzierungskosten des Bundes werden maßgeblich durch die jeweils
aktuellen Kapitalmarktbedingungen bestimmt. In aller Regel verschlechtern
sich Staatsanleiherenditen durch konkrete Downgrade-Ankündigungen von
Ratingagenturen nicht abrupt. Eine veränderte Bonitätseinschätzung durch
Ratingagenturen würde sich zudem zuerst in einer Anpassung des Ratingausblicks
äußern, was – wie oben erwähnt – auf die Bonitätseinschätzung Deutschlands
nicht zutrifft.
Im Rahmen der Schätzung der Zinsausgaben des Bundes werden regelmäßig
diverse Szenarien zur Entwicklung des Zinsumfelds herangezogen, um deren
Auswirkungen auf die Zinsausgaben des Bundes abzuschätzen. Hierzu gehören
auch solche Renditeanstiege, wie sie mit einem Downgrade einher gehen
könnten. Diesen Szenarien ist gemein, dass im Fall eines dauerhaft höheren
Zinsniveaus die Zinsausgaben nur schrittweise zunehmen würden.
Zu entsprechenden Kalkulationen der Länder und Kommunen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. In welcher Höhe haben sich die Zinsaufwendungen für die öffentlichen
Schulden auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Ländern und Kommunen in den Jahren von 2020 bis 2025
entwickelt, und welche Prognosen bestehen unter der Annahme steigender
EZB-Leitzinsen gegebenenfalls?
Die Zinsausgaben des Bundeshaushalts 2020 bis 2025 sind in den jährlichen
Haushaltsrechnungen des Bundes angegeben. Angaben zu Zinsausgaben der
Sondervermögen des Bundes sind den jeweiligen Wirtschaftsplänen und/oder
dem Kreditaufnahmebericht des Bundes zu entnehmen.
Die Zinsausgaben des Bundes werden mittels finanzmathematischer Verfahren
unter Berücksichtigung aller dem Markt vorliegender Informationen geschätzt.
Die Bundesregierung nimmt keine Zinsprognosen vor. Zu den Zinsausgaben
der Länder und Kommunen liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele und welche Volumina an Sondervermögen wurden seit 2022
beschlossen, und inwieweit wirken sie nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit der potenziellen Ratingvulnerabilität entgegen?
Im Zeitraum 2022 bis zum Beschluss des aktuellen Bundeshaushalts 2026
wurden das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) sowie das SVIK neu errichtet.
Das SV BW wurde 2022 errichtet und wird über die gesamte Laufzeit ein
Volumen von 100 Mrd. Euro haben, die Errichtung des SVIK folgte 2025 mit einem
Gesamtvolumen von 500 Mrd. Euro.
Zudem wurde 2022 der Teilbereich Energie des Sondervermögens
Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sogenannte WSF Energie, als Teil des bestehenden
Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet und im Herbst 2023 wieder aufgelöst.
Der WSF Energie war ermächtigt, Kredite in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro
aufzunehmen.
Hinsichtlich des im Jahr 2025 eingerichteten SVIK wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
6. Welche Datenquellen und Modelle nutzt das BMF gegebenenfalls zur
Überwachung der ratingrelevanten Kennzahlen (z. B. Schuldenquote,
Primärdefizit, Wachstum), und welche administrativen Verfahren gelten
für die Kommunikation mit Ratingagenturen?
Auskunftsersuchen von und Gespräche mit Ratingagenturen konzentrieren sich
regelmäßig auf die gesamtstaatliche Haushaltslage, mit besonderem Blick auf
den Bundeshaushalt, die gesamtstaatlichen Projektionen für die
Berichterstattung im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung (Draft Budgetary
Plan, Fortschrittsbericht) sowie die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der
Bundesregierung und deren Einordnung in den geltenden nationalen und
europäischen Fiskalrahmen.
7. Auf welcher Grundlage bewertet das BMF gegebenenfalls die
Vereinbarkeit fortlaufender Sondervermögen mit der Schuldenbremse und den EU-
Fiskalregeln, und welche Risiken einer langfristigen Umgehung sieht es
für das AAA‑Rating gegebenenfalls?
Grundlage für die Bewertung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften von
Artikel 109 bis 115 des Grundgesetzes sowie die EU‑Vorschriften des
Stabilitäts‑ und Wachstumspakts. Diese werden nicht umgangen.
8. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aus einer möglichen Abstufung für die Refinanzierung bestehender
Verbindlichkeiten für den Fall einer Abstufung auf AA und auf A, und
welche Reforminitiativen plant das BMF gegebenenfalls zur
Ratingsicherung?
Das BMF geht derzeit nicht von einer Herabstufung aus. Die begonnenen
Reformprogramme werden konsequent fortgeführt. Insbesondere wird das im
Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 beschlossene „Programm für Aufschwung
und Beschäftigung“ umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
hingewiesen.
9. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, wie hoch
die geschätzten zusätzlichen Zinskosten bei einer Abstufung auf AA,
unterteilt nach Laufzeiten der Bundeswertpapiere, sind, und wenn ja, wie
hoch sind diese?
Auf die Antwort zur Frage 8 wird verwiesen.
Die Schätzung der Zinsausgaben des Bundes erfolgt nicht per Laufzeitsegment,
sondern in Abhängigkeit von der unterstellten Zinsentwicklung an den
künftigen Transaktionstagen gemäß Finanzierungsplanung.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über eine Rating-
Herabstufung.
10. Inwieweit kooperiert das BMF gegebenenfalls mit den Finanzministerien
der Länder und Kommunen zur Risikoabmilderung, und welche
gemeinsamen Szenarien zur Zinsentwicklung wurden gegebenenfalls erstellt?
Bund, Länder und Kommunen sind grundsätzlich eigenständig in ihrer
Haushaltsführung. Eine Koordinierung der Haushallts- und Finanzplanungen von
Bund und Ländern erfolgt gemäß § 51 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im
Rahmen des Stabilitätsrates. Das Gremium befasst sich regelmäßig mit der
Haushaltsentwicklung sowie zentralen finanzpolitischen Kennziffern und
gesamtstaatlichen Projektionen.
11. Wie viele Ratinggespräche und mit welchen Ratingagenturen fanden in
den Jahren von 2023 bis 2026 gegebenenfalls statt, und welche
Schlüsselindikatoren wurden gegebenenfalls dabei thematisiert?
Der Austausch mit Ratingagenturen erfolgt anlassbezogen und in
unterschiedlichen Formaten, insbesondere im Vorfeld der Veröffentlichung der jeweiligen
Ratingberichte sowie im Rahmen bilateraler Nachfragen. Dabei stehen die
Ratingagenturen auch mit weiteren Ressorts und öffentlichen Stellen im
Austausch. Gegenstand der Gespräche mit dem BMF sind insbesondere die
Haushalts- und Finanzplanung der Bundesregierung.
12. Welche Vollzugsdefizite bestehen nach Auffassung des BMF
gegebenenfalls bei der Umsetzung wachstumsfördernder Investitionen aus dem
Sondervermögen, die für das Rating entscheidend sind?
Der Bundesregierung sind keine Vollzugsdefizite im Kontext des SVIK
bekannt. Sofern in einem Haushaltsjahr veranschlagte Haushaltsmittel nicht
abfließen, können diese grundsätzlich aufgrund der überjährigen
Kreditermächtigung des SVIK nachveranschlagt werden und stehen auch in den Folgejahren
weiterhin für Investitionen zur Verfügung.
13. Nach welchen Modellen und Szenarioanalysen werden Zinsrisiken
gegebenenfalls modelliert, und welche Hedging-Strategien existieren
gegebenenfalls?
Die Steuerung der Zinsrisiken des Bundes erfolgt durch die Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH im Auftrag des BMF. Zur Modellierung
von Zinsrisiken werden ausgehend von der aktuellen Zinsstruktur verschiedene
mögliche zukünftige Zinsentwicklungen betrachtet. Hierzu werden sowohl
modellbasierte Analysen als auch unterschiedliche Szenarien zur Entwicklung des
Zinsumfelds herangezogen, um deren Auswirkungen auf die Zinsausgaben des
Bundes abzuschätzen. Bei der Ableitung der Portfoliostrategie des Bundes
werden Kosten und Risiken mittels finanzmathematischer Verfahren optimiert. Zur
Begrenzung von Zinsänderungs- und Refinanzierungsrisiken werden
insbesondere die Laufzeiten- und Zinsbindungsstruktur des Portfolios gesteuert sowie
Zinsswaps eingesetzt.
14. Wie wird gegebenenfalls sichergestellt, dass bei anhaltend niedrigem
Wachstum unter 1 Prozent die Schuldenquote stabil bleibt, und welche
Schwellenwerte lösen gegebenenfalls Abwehrmaßnahmen aus?
Ein bestimmter Schwellenwert für das Wirtschaftswachstum (oder die
Schuldenstandsquote), bei dessen Unterschreiten (oder Überschreiten) automatisch
finanzpolitische Maßnahmen ausgelöst werden, besteht nicht. Die Entwicklung
der Schuldenstandsquote und die für die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen maßgeblichen Größen werden im Rahmen des EU-
Haushaltsüberwachungsverfahrens und innerstaatlich durch den Stabilitätsrat fortlaufend
überwacht.
15. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Prinzip
der Haushaltsdisziplin (Artikel 109 GG) bei der Ratingvergabe durch
Agenturen, und welche Gefahren sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls bei mangelnder Haushaltsdisziplin hinsichtlich einer Absenkung des
Ratings?
Haushaltsdisziplin und tragfähige öffentliche Finanzen sind wichtige Faktoren
bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Staates durch Ratingagenturen.
Dabei werden insbesondere die Entwicklung von gesamtstaatlichem Defizit
und Schuldenstand, jeweils in Relation zur Wirtschaftsleistung, sowie die
Verlässlichkeit des finanzpolitischen Rahmens berücksichtigt. Neben diesen
Faktoren fließen insbesondere auch die Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft
in die Ratingbewertung ein. Die Finanzpolitik der Bundesregierung verbindet
die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit mit
wachstumsstärkenden Strukturreformen und Maßnahmen zur Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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