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Schriftliche Frage 18 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zinsbelastung für die laut „Wirtschaftwoche“ (www.w iwo.de/100174174.html?utm_medium=sh&utm_c amp…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 18 von Kay Gottschalk (AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zinsbelastung für die laut „Wirtschaftwoche“ (www.w iwo.de/100174174.html?utm_medium=sh&utm_c amp… Frage 18 (Kay Gottschalk, AfD): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zinsbelastung für die laut „Wirtschaftwoche“ (www.w iwo.de/100174174.html?utm_medium=sh&utm_c ampaign=teilen&utm_source=email&utm_ter m=web) bestehenden 30 „Sondervermögen“, und welche Bundesministerien sind davon betroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Dezember 2025: Für die sieben über den Bundeshaushalt mitfinanzierten Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung (siehe dazu z. B. Kreditaufnahmebericht des Bundes 2024, Kapitel 1.5) trägt der Bundeshaushalt die Zinsausgaben. Diese werden im Einzelplan 32 veranschlagt und lassen sich nicht den einzelnen Sondervermögen zurechnen. Für die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung sind für das Jahr 2026 folgende Zinsausgaben (saldiert mit den jeweiligen Zinseinnahmen) geplant bzw. im Bundeshaushalt veranschlagt: Zinsausgaben (saldiert) in Mio. Euro Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung 2026 Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)1   -17 Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS)1   351 ITF2   299 SV Bundeswehr 1.127 SV Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)   673 1 WSF und FMS ohne Darlehensvergaben an KfW nach § 23 StFG sowie an Abwicklungsanstalten nach § 9 Absatz 5 StFG, bei denen die Kosten die Darlehensnehmer tragen. 2 Beim ITF sind im Wirtschaftsplan keine Ausgaben veranschlagt; eine Ausweisung erfolgt jeweils erst im Ist. Die in dieser Tabelle ausgewiesenen Zinsausgaben basieren auf dem Planungsstand zum Zeitpunkt des RegE 2026. Die Zinsausgaben der Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung tragen die jeweiligen Sondervermögen selbst. Eine Ausnahme stellt das SVIK dar, dessen Zinsausgaben vom Bundeshaushalt getragen werden und die ab dem Jahr 2026 in Kapitel 3205 separat veranschlagt sind. Alle weiteren Sondervermögen haben keine Zinskosten.

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