Schriftliche Frage 44 von Maximilian Kneller (AfD): Welche konkreten Förderungen stehen aktuell (Stand: August 2025) Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung, um die im Gebäudeenergiegesetz…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 44 von Maximilian Kneller (AfD): Welche konkreten Förderungen stehen aktuell (Stand: August 2025) Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung, um die im Gebäudeenergiegesetz…
Frage 44 (Maximilian Kneller, AfD):
Welche konkreten Förderungen stehen aktuell (Stand: August 2025) Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung, um die im Gebäudeenergiegesetz geforderte Umstellung auf eine Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie (z. B. Wärmepumpe in Kombination mit Solar) zu finanzieren, und wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale und finanzielle Fördersatz bei einem Heizungstausch, konkret bei einer Umstellung von Ölheizungen auf Wärmepumpenanlagen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2025:
Haus- und Wohnungseigentümern steht seitens der Bundesregierung für den Einbau eines förderfähigen Wärmeerzeugers (insbes. Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie, Fernwärmeanschluss) ein Investitionszuschuss von maximal 70 Prozent für Antragsteller mit einem Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) bei förderfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro zur Verfügung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, Antragstellung bei der KfW). Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Im Fall von Biomasseanlagen wird zusätzlich ein Bonus von pauschal 2.500 Euro gewährt, wenn besonders feinstaubarme Anlagen eingebaut werden. Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch von Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder Ölund Kohleheizungen ohne Altersbegrenzung, einen Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen von 5 Prozent sowie den genannten Bonus für feinstaubarme Biomasseanlagen. Der in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Heizungen durchschnittlich in Anspruch genommene Fördersatz beträgt rd. 55 Prozent, die durchschnittliche Fördersumme beträgt rd. 14.000 Euro.
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