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Schriftliche Frage 49 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Türkei festgehalten, sei es auf…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 49 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Türkei festgehalten, sei es auf… Frage 49 (Gökay Akbulut, Die Linke): Wie viele Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Türkei festgehalten, sei es aufgrund einer Verhaftung, einer Ausreisesperre oder der Verpflichtung, regelmäßigen Meldepflichten nachzukommen (bitte nach Verhaftungen, Ausreisesperren, regelmäßigen Meldepflichten und nach Staatsschutzdelikten bzw. anderen Delikten aufschlüsseln), und wie vielen Personen wurde im laufenden Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die Türkei verweigert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2025: Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit insgesamt 75 deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei in Haft. Die Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger beruht nach Kenntnis der Bundesregierung in 14 Fällen auf Vorwürfen von Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, in drei Fällen auf Vorwürfen von Eigentumsdelikten, in vier Fällen auf Vorwürfen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, in 37 Fällen auf Vorwürfen von Betäubungsmitteldelikten, in neun Fällen auf Vorwürfen aus Antiterrorgesetzen und in acht Fällen aufgrund sonstiger oder unbekannter Vorwürfe. Der Bundesregierung sind darüber hinaus derzeit 69 Fälle von Ausreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei bekannt. Diese sind in der Regel mit wöchentlichen Meldeauflagen verbunden. Bislang hat die Bundesregierung Kenntnis von 33 Einreiseverweigerungen gegen deutsche Staatsangehörige im laufenden Jahr 2025 erhalten. Die Bundesregierung erfährt von Ein- und Ausreisesperren sowie von den einer Verhaftung deutscher Staatsangehöriger zugrundeliegenden Strafvorwürfen in erster Linie durch die freiwilligen Angaben der Betroffenen oder ihrer Familienangehörigen. Sie kann insbesondere die Tatvorwürfe nicht immer zweifelsfrei überprüfen.

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