Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza (Antwort zu Drs. 21/3406)
Text
Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza (Antwort zu Drs. 21/3406)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3711
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3406 –
Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 7. Oktober 2023 versuchen Menschen, aus Gaza zu fliehen. Viele
haben Verwandte im Ausland und suchen nach Wegen, um zu ihnen zu
gelangen. Laut Presseberichten konnten im laufenden Jahr 2025 seit März
mindestens 95 Personen mit deutscher Unterstützung aus dem Gazastreifen ausreisen
(vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/verzweifeltes-warten-auf-die-ausreise-er-
inberlin-sie-in-gaza--wie-der-krieg-ein-junges-paar-trennt-14353034.html).
Zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 6. November 2024 sind nach
Auskunft des Auswärtigen Amts 762 Personen, darunter 444 deutsche
Staatsangehörige, mit Unterstützung der Bundesregierung ausgereist (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 20/196).
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind jedoch seit Mai 2024 alle
Grenzübergänge für die reguläre Ausreise von Personen geschlossen. Zusätzlich
würden für Ausreisen Ausreisegenehmigungen durch die israelischen
Behörden benötigt. Zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, Menschen bei der
Ausreise aus Gaza zu unterstützen, schreibt das Auswärtige Amt auf
Nachfragen: „Die Möglichkeiten der Bundesregierung, diesen Menschen bei der
Ausreise aus Gaza zu helfen, sind […] angesichts der schwierigen Lage vor Ort
und den damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen
sehr begrenzt.“ Eine mögliche Unterstützung bei der Ausreise durch das
Auswärtige Amt erfolge nach Maßgabe des Konsulargesetzes. Laut Auskunft des
Auswärtigen Amts sieht dieses Gesetz „in erster Linie eine Unterstützung für
deutsche Staatsangehörige vor, die sich im Ausland in einer akuten Notlage
befinden. Nichtdeutsche enge Familienangehörige (d. h. Ehepartner und/oder
minderjährige ledige Kinder) von Deutschen, die sich gemeinsam mit diesen
in einer Notlage befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung
einbezogen werden“. In Fällen, in denen sich beispielsweise nur der nichtdeutsche
Ehepartner in Gaza befindet, unterstützt das Auswärtige Amt daher nicht.
„Darüber hinaus ist weiterhin der einzige [dem Auswärtigen Amt] bekannte
Weg Gaza zu verlassen im Rahmen einer medizinischen Evakuierung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO).“
Im August 2025 haben mehrere deutsche Städte, darunter Hannover und Kiel,
vorgeschlagen, verletzte Kinder aus Gaza und Israel aufzunehmen. Das
Bundesministerium des Innern (BMI) hat diesen Vorschlag jedoch u. a. mit dem
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt. Hilfe sollten die Menschen vor
Ort erhalten (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2025-10/gaza-krise-hilfe-angeb
ot-bundesregierung-kinder-hannover-absage). Zumindest in zwei Fällen
durften verletzte Kinder laut Presseberichten jedoch Anfang des Jahres 2025 für
eine Operation nach Deutschland einreisen (vgl. www.swr.de/swraktuell/rhein
land-pfalz/nahost-krieg-kind-aus-gaza-zur-behandlung-in-krankenhaus-bad-kr
euznach-100.html).
Zugleich wurde in den vergangenen Monaten die Einreise von mindestens
acht Eseln nach Deutschland ermöglicht (vgl. www.nd-aktuell.de/artikel/1195
676.tierschutzverein-esel-aus-gaza-gern-aber-keine-kinder.html).
1. Wie viele durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza gab es seit
dem 7. Oktober 2023?
Seit Beginn des Konflikts konnten ca. 630 deutsche Staatsangehörige (inkl.
Familienangehöriger) den Gaza-Streifen verlassen. Teilweise erfolgten Ausreisen
auch selbständig und ohne Unterstützung des Auswärtigen Amts (AA) über den
Grenzübergang Rafah über Ägypten. Diese Fälle wurden zahlenmäßig nicht
erfasst. Seit März 2025 bieten die israelischen Behörden in unregelmäßigen
Abständen Termine zur Ausreise von Personen aus Gaza auf dem Landweg nach
Jordanien an. Diese Ausreisen sind durch ausländische Staaten zu organisieren.
Seit März 2025 fanden insgesamt sieben solcher unterstützten Ausreisen mit
deutscher Beteiligung für deutsche Staatsangehörige und enge
Familienangehörige statt. Die Bundesregierung hat in diesem Rahmen in enger
Zusammenarbeit zwischen AA und BMI und in Koordinierung mit ihren regionalen
Partnern 96 deutsche Staatsangehörige und engste Familienangehörige bei ihrer
Ausreise aus Gaza unterstützt.
2. Wie viele Menschen konnten seit dem 7. Oktober 2023 mit
Unterstützung der Bundesregierung aus Gaza ausreisen (bitte nach Monaten und
Grenzübergängen differenzieren)?
a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren unter den Ausreisenden?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantworten.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) Welche anderen Nationalitäten befanden sich unter den Ausreisenden?
Eine statistische Erfassung der jeweiligen Staatsangehörigkeit der
Familienangehörigen erfolgt nicht.
c) Wie viele Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit
gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland waren unter den Ausreisenden?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
d) Wie viele Minderjährige konnten ausreisen?
Es konnten 467 minderjährige Personen ausreisen.
e) Wie viele Personen über 60 Jahren konnten ausreisen?
Es konnten 68 Personen über 60 Jahre ausreisen.
f) Wie viele Männer, Frauen und Personen mit dem Geschlechtseintrag
divers waren unter den Ausreisenden?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
g) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte
konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat
erfolgten)?
Bis zum 6. Mai 2024 erfolgten die Ausreisen über den Grenzübergang Rafah
nach Ägypten, danach über Jordanien. Eine darüber hinausgehende statistische
Erfassung von Ausreisen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
3. Reisten alle nichtdeutschen Staatsangehörigen, die bei der Ausreise
durch Deutschland unterstützt wurden, gemeinsam mit einem engen
deutschen Familienmitglied aus, und wenn nein, aus welchen Gründen
wurden ihre Ausreisen unterstützt?
Ja, wenngleich in einzelnen Fällen die Ausreise aus Gaza aus administrativen
Gründen erst temporär verzögert stattfinden konnte.
4. Wie viele Anfragen auf unterstützte Ausreisen aus Gaza hat die
Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 erhalten (bitte nach Anfragen von
deutschen Staatsangehörigen, Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Deutschland, Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit
gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und anderen Staatsangehörigen
differenzieren)?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
5. Ist die Bundesregierung derzeit mit weiteren Personen in Kontakt, die
um Unterstützung bei der Ausreise aus Gaza gebeten haben, und wenn
ja, mit wie vielen Personen ist die Bundesregierung in Kontakt, und sind
weitere unterstützte Ausreisen geplant?
Die Bundesregierung steht weiterhin mit einer niedrigen einstelligen Zahl von
ausreisewilligen Personen im Gazastreifen in Kontakt, deren Ausreise bislang
nicht möglich war. Eine unmittelbare Terminplanung für weitere unterstützte
Ausreisen besteht derzeit nicht.
6. Wie viele verletzte Kinder konnten seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza
nach Deutschland einreisen, um hier behandelt zu werden (bitte nach
Monaten und Grenzübergängen differenzieren)?
Bisher wurden zwei schwerverletzte Kinder aus Gaza durch eine
zivilgesellschaftliche Organisation nach Deutschland gebracht und erfolgreich
medizinisch behandelt (September 2024 und Februar 2025). Beide Kinder befanden
sich bereits in Ägypten. Die Kinder und ihre Angehörigen hatten Gaza über den
Grenzübergang Rafah nach Ägypten verlassen. Sie sind inzwischen nach
Ägypten zurückgekehrt.
a) Wie viele Begleitpersonen konnten mit diesen Kindern ausreisen?
Die Kinder wurden in einem Fall durch drei und im anderen Fall durch eine
Person begleitet.
b) Was waren die Voraussetzungen für eine solche Ausreise sowohl für
die Kinder als auch die Begleitpersonen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
In Einzelfällen ist eine Einreise unter Berücksichtigung spezifischer
Einreiseerfordernisse nach Deutschland zur medizinischen Behandlung auch in
Begleitung einer (weiblichen) Begleitperson möglich. Voraussetzung ist, dass die
Kinder nicht über 12 Jahre alt sind, schwer oder lebensbedrohlich verletzt sind und
vor Ort nicht behandelt werden können. Außerdem bedarf es einer
Verpflichtungserklärung der durchführenden Organisation zur Übernahme sämtlicher
anfallender Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Ausreise (dies
umfasst u. a. Behandlung, Transport, Versorgung und Unterbringung von Patienten
und Begleitpersonen). Nach erfolgreicher medizinischer Behandlung muss eine
hinreichend gesicherte Rückkehrperspektive bestehen.
c) Wie viele Anträge auf eine solche Ausreise wurden seit dem 7.
Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung steht im Austausch mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen in Deutschland und Ägypten. Bisher wurden keine weiteren Anträge
über zivilgesellschaftliche Organisationen gestellt.
d) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte
konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat
erfolgten)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
7. Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag diverser Städte, verletzte
Kinder aus Gaza und Israel in Deutschland aufzunehmen, von der
Bundesregierung abgelehnt (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden; bitte
möglichst konkret ausführen)?
Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise und finanziell
substanziell, um Menschen in Gaza humanitär zu unterstützen. Diesbezüglich wird
auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
a) Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die
Voraussetzungen für eine Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza
von den Voraussetzungen für die Behandlung von verletzten Kindern
aus der Ukraine vor dem Hintergrund, dass Kinder aus der Ukraine
nach Deutschland evakuiert wurden, Kinder aus Gaza jedoch nicht
(vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilunge
n/evakuierung-von-kindern-aus-kiew-pm-18-07-24.html)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276
wird verwiesen.
b) Inwiefern sind die von der Bundesregierung laut Presseberichten
(siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) vorgetragenen Bedenken
hinsichtlich Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfungen
einzigartig für die Situation in Gaza, vor dem Hintergrund, dass in anderen
Situationen – beispielsweise dem Ukraine-Krieg – unkomplizierte
Einreisen zur Behandlung von schwerverletzten Kindern möglich waren?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276
wird verwiesen.
8. Aus welchem Grund wurde die Einreise und Behandlung von zwei
schwerverletzten Kindern aus Gaza im Frühjahr 2025 genehmigt, weitere
Einreisen zur Behandlung – wie z. B. im Rahmen des Angebots der
Städte (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) – jedoch abgelehnt?
Zur Einreise und Behandlung der schwerverletzten Kinder mit Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Organisationen und zu den entsprechenden
Voraussetzungen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 6b verwiesen. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Gaza, insbesondere
auch in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung, ein, hält die
Bundesregierung eine adäquate Versorgung von schwerverletzten Personen,
insbesondere Kindern, in Gaza für möglich, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Die Erhebung der humanitären Bedarfe und der medizinischen Versorgungslage
in Gaza wird durch das VN-koordinierte humanitäre Hilfssystem
vorgenommen, auf dessen Einschätzung die Bundesregierung zurückgreift. Gemäß
Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (UNOCHA) hat sich die Basisgesundheitsversorgung seit Beginn
des Waffenstillstands verbessert, die Anzahl der medizinischen Anlaufstellen
ist von 197 im Oktober 2025 auf 234 im November 2025 gestiegen.
Insgesamt bleibt die humanitäre Lage prekär aufgrund der weiter
eingeschränkten Versorgung und der enormen Zerstörungen der lokalen Infrastruktur, trotz
verbesserter Zugänge nach Gaza. Im Gesundheitsbereich hat die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) über 16.000 Fälle identifiziert, die nach dortiger
Einschätzung in Gaza nicht adäquat versorgt werden können.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/3276.
10. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die medizinische
Versorgung vor Ort zu unterstützen?
Die Bundesregierung leistet umfangreiche humanitäre Hilfe in den
Palästinensischen Gebieten, die sich auf insgesamt 374 Mio. Euro seit dem 7. Oktober
2023 beläuft. Über 90 Prozent davon ging an die Bevölkerung in Gaza. Die
Mittel werden unter anderem den Organisationen der VN wie UNICEF und der
WHO, z. B. für die Beschaffung von Medikamenten und medizinischen
Verbrauchsgütern, aber auch Nichtregierungsorganisationen und dem Deutschen
Roten Kreuz, z. B. für die medizinische Grundversorgung, die Ausstattung und
den Betrieb von Feldhospitälern, die Basisgesundheitsversorgung, medizinische
Evakuierungen und Notfallversorgung innerhalb Gazas, bereitgestellt.
So hat die Bundesregierung unter anderem die Durchführung der Polio-
Impfkampagne der VN gefördert, wodurch mehr als eine halbe Million Kinder in
Gaza zweifach geimpft werden, und UNICEF mit 5 Mio. Euro bei einem
Projekt zur psychosozialen Unterstützung für aus Gaza evakuierte Kinder
unterstützt. Für Familien und Kinder liefert die Bundesregierung außerdem Windeln,
Babynahrung und Medikamente sowie Präparate für schwangere und stillende
Frauen.
Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung palästinensischer
Geflüchteter in Ägypten hat die Bundesregierung medizinische Ausstattung und
Verbrauchsmaterial im Wert von 3 Mio. Euro geliefert.
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der EU aus Gaza in welche Länder evakuiert?
Über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt 415 Patientinnen und Patienten
sowie 1.121 Begleitpersonen aus Gaza nach Belgien, Griechenland, Spanien,
Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach
Rumänien, Slowenien, in die Slowakei sowie Albanien, Norwegen und in die Türkei
evakuiert.
12. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung aktuell, um Menschen
bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
Die Bundesregierung unterstützt Ausreisen aus Gaza nach Maßgabe des
Konsulargesetzes, das in erster Linie eine Unterstützung für deutsche
Staatsangehörige vorsieht, die sich im Ausland in einer akuten Notlage befinden.
Nichtdeutsche enge Familienangehörige von Deutschen, die sich gemeinsam mit
diesen in einer Notlage befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung
einbezogen werden.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der humanitären
Diplomatie für die Öffnung aller Grenzübergänge des Gazastreifens ein – dies
beinhaltet auch die Ausreise von Personen aus dem Gazastreifen.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Wie begründet die Bundesregierung, dass andere Länder
Familienzusammenführungen aus Gaza ermöglichen (vgl. beispielsweise www.governm
ent.nl/latest/weblogs/the-work-of-the-ministry-of-foreign-affairs/2023/co
nflict-israel-palestinian-territories---updates-ministry), das Auswärtige
Amt dies aber mit Verweis auf das Konsulargesetz und die angeblich
geschlossenen Grenzübergänge nicht ermöglicht?
Die Möglichkeit der Gewährung einer konsularischen Unterstützung zur
Ausreise aus Gaza wird nach Maßgabe des Konsulargesetzes beurteilt. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Wie lässt sich die Aussage des Auswärtigen Amts, es wären nur
Ausreisen im Rahmen des Konsulargesetzes oder über die WHO möglich (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden), mit den Berichten in Einklang
bringen, wonach andere Staaten Ausreisen von Familienangehörigen und
anerkannten Schutzberechtigten ermöglichen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weigerung des Auswärtigen
Amts, Ausreisen aus Gaza im Zuge von Familienzusammenführungen
nicht zu unterstützen, für vereinbar mit dem in Artikel 6 des
Grundgesetzes gesicherten Recht auf Schutz von Ehe und Familie (bitte möglichst
konkret ausführen)?
Die Bundesregierung sieht keine Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes.
16. Gibt es seitens der Bundesregierung Bemühungen, in naher Zukunft
Familiennachzüge aus Gaza wieder zu ermöglichen und bei den Ausreisen
hierfür zu unterstützen, wenn ja, welche Schritte plant oder unternimmt
die Bundesregierung hierzu (bitte möglichst detailliert ausführen), und
wenn nein, warum nicht (bitte möglichst ausführlich begründen)?
Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Familiennachzug von in Gaza
ansässigen Personen ist grundsätzlich die Botschaft Kairo zuständig. Es ist
gegenwärtig nicht belastbar absehbar, wann welchen Personenkreisen und zu
welchen Bedingungen eine Ausreise über den Grenzübergang Rafah von Gaza
nach Ägypten möglich sein wird. Im Rahmen der humanitären Diplomatie setzt
sich die Bundesregierung für die Öffnung aller Grenzübergänge des
Gazastreifens ein.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 12 und 13 verwiesen.
17. Wie waren die durch Deutschland unterstützten Ausreisen möglich,
obwohl das Auswärtige Amt auf Nachfragen immer wieder antwortete,
sämtliche Grenzübergänge wären seit Mai 2024 geschlossen?
18. Welche israelische Behörde ist für die Genehmigung der Ausreisen aus
Gaza zuständig?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die Grenzübergänge in Gaza sind für reguläre Ausreisen geschlossen.
Ausreisen sind daher ausschließlich für bestimmte Personen möglich nach
Genehmigung der israelischen und jordanischen Behörden. Auf die Antwort zu Frage 1
wird verwiesen. Davon ausgenommen sind nur medizinische Evakuierungen
aus Gaza. Zuständig ist die israelische Behörde COGAT (Coordinator of
Government Activities in the Territories).
19. Wie viele Anträge auf Ausreisegenehmigungen hat die Bundesregierung
an die zuständige israelische Behörde seit dem 7. Oktober 2023 gestellt,
und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten
differenzieren)?
Die Bundesregierung stellt keine Anträge auf Ausreisegenehmigungen im
Rahmen medizinischer Evakuierungen. Zu unterstützten Ausreisen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
20. Werden auch Personen mit Schutzstatus in Deutschland (Asyl,
Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) bei der Ausreise aus Krisengebieten
durch die deutschen Behörden unterstützt, und werden auch deren nahe
Familienangehörige evakuiert?
a) Wenn ja, wie viele Personen mit Schutzstatus waren unter den
Personen, die aus Gaza ausreisen konnten?
b) Wenn ja, wie viele weitere Personen mit Schutzstatus haben eine
Unterstützung bei der Ausreise beantragt?
c) Wenn nein, warum werden diese Personen nicht unterstützt, vor dem
Hintergrund, dass Deutschland ihnen Schutz zugesprochen hat und
eine Unterstützung durch den Herkunftsstaat nicht zu erwarten ist
(bitte möglichst konkret ausführen)?
d) Wenn nein, wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass andere
europäische Staaten (beispielsweise Belgien) anerkannte
Schutzsuchende aus Gaza evakuiert haben?
Die Fragen 20 bis 20d werden zusammen beantwortet.
Ausländer und Staatenlose erhalten eine Hilfe nach § 5 des Konsulargesetzes
grundsätzlich nicht. Ob Personen mit Schutzstatus in Deutschland eine
konsularische Unterstützung erhalten können, wird bei Vorliegen entsprechender
Fallkonstellationen auf Einzelfallbasis geprüft. Derartige Fallkonstellationen
lagen im Zusammenhang mit den unterstützten Ausreisen aus Gaza bislang nicht
vor.
21. Wie viele Tiere wurden seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach
Deutschland evakuiert (bitte nach Monaten und Tierarten
differenzieren)?
a) Welche Voraussetzungen gelten für die Evakuierung von Tieren aus
Gaza (bitte möglichst konkret ausführen)?
b) Erfolgte die Evakuierung mit Unterstützung der Bundesregierung,
und wenn ja, welche konkrete Unterstützung lieferte die
Bundesregierung?
Die Fragen 21 bis 21b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen über vereinzelte Presseberichte hinaus keine
Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung war bei Fällen
von etwaigen Evakuierungen von Tieren nicht involviert.
22. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, dass die
Evakuierung von Tieren aus Gaza nach Deutschland ermöglicht wird,
Menschen jedoch nicht bei der Ausreise aus dem Kriegsgebiet unterstützt
werden (bitte möglichst konkret ausführen)?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Der Sachverhalt von Ausreisen
von Menschen aus Gaza steht in keinem Zusammenhang mit der Einfuhr von
Tieren in die Bundesrepublik Deutschland.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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