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Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza (Antwort zu Drs. 21/3406)

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3711 · Antwort · Original ↗

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Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza (Antwort zu Drs. 21/3406) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3711 21. Wahlperiode 19.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3406 – Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 7. Oktober 2023 versuchen Menschen, aus Gaza zu fliehen. Viele haben Verwandte im Ausland und suchen nach Wegen, um zu ihnen zu gelangen. Laut Presseberichten konnten im laufenden Jahr 2025 seit März mindestens 95 Personen mit deutscher Unterstützung aus dem Gazastreifen ausreisen (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/verzweifeltes-warten-auf-die-ausreise-er- inberlin-sie-in-gaza--wie-der-krieg-ein-junges-paar-trennt-14353034.html). Zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 6. November 2024 sind nach Auskunft des Auswärtigen Amts 762 Personen, darunter 444 deutsche Staatsangehörige, mit Unterstützung der Bundesregierung ausgereist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 20/196). Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind jedoch seit Mai 2024 alle Grenzübergänge für die reguläre Ausreise von Personen geschlossen. Zusätzlich würden für Ausreisen Ausreisegenehmigungen durch die israelischen Behörden benötigt. Zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen, schreibt das Auswärtige Amt auf Nachfragen: „Die Möglichkeiten der Bundesregierung, diesen Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu helfen, sind […] angesichts der schwierigen Lage vor Ort und den damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen sehr begrenzt.“ Eine mögliche Unterstützung bei der Ausreise durch das Auswärtige Amt erfolge nach Maßgabe des Konsulargesetzes. Laut Auskunft des Auswärtigen Amts sieht dieses Gesetz „in erster Linie eine Unterstützung für deutsche Staatsangehörige vor, die sich im Ausland in einer akuten Notlage befinden. Nichtdeutsche enge Familienangehörige (d. h. Ehepartner und/oder minderjährige ledige Kinder) von Deutschen, die sich gemeinsam mit diesen in einer Notlage befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung einbezogen werden“. In Fällen, in denen sich beispielsweise nur der nichtdeutsche Ehepartner in Gaza befindet, unterstützt das Auswärtige Amt daher nicht. „Darüber hinaus ist weiterhin der einzige [dem Auswärtigen Amt] bekannte Weg Gaza zu verlassen im Rahmen einer medizinischen Evakuierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).“ Im August 2025 haben mehrere deutsche Städte, darunter Hannover und Kiel, vorgeschlagen, verletzte Kinder aus Gaza und Israel aufzunehmen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat diesen Vorschlag jedoch u. a. mit dem Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt. Hilfe sollten die Menschen vor Ort erhalten (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2025-10/gaza-krise-hilfe-angeb ot-bundesregierung-kinder-hannover-absage). Zumindest in zwei Fällen durften verletzte Kinder laut Presseberichten jedoch Anfang des Jahres 2025 für eine Operation nach Deutschland einreisen (vgl. www.swr.de/swraktuell/rhein land-pfalz/nahost-krieg-kind-aus-gaza-zur-behandlung-in-krankenhaus-bad-kr euznach-100.html). Zugleich wurde in den vergangenen Monaten die Einreise von mindestens acht Eseln nach Deutschland ermöglicht (vgl. www.nd-aktuell.de/artikel/1195 676.tierschutzverein-esel-aus-gaza-gern-aber-keine-kinder.html).  1. Wie viele durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza gab es seit dem 7. Oktober 2023? Seit Beginn des Konflikts konnten ca. 630 deutsche Staatsangehörige (inkl. Familienangehöriger) den Gaza-Streifen verlassen. Teilweise erfolgten Ausreisen auch selbständig und ohne Unterstützung des Auswärtigen Amts (AA) über den Grenzübergang Rafah über Ägypten. Diese Fälle wurden zahlenmäßig nicht erfasst. Seit März 2025 bieten die israelischen Behörden in unregelmäßigen Abständen Termine zur Ausreise von Personen aus Gaza auf dem Landweg nach Jordanien an. Diese Ausreisen sind durch ausländische Staaten zu organisieren. Seit März 2025 fanden insgesamt sieben solcher unterstützten Ausreisen mit deutscher Beteiligung für deutsche Staatsangehörige und enge Familienangehörige statt. Die Bundesregierung hat in diesem Rahmen in enger Zusammenarbeit zwischen AA und BMI und in Koordinierung mit ihren regionalen Partnern 96 deutsche Staatsangehörige und engste Familienangehörige bei ihrer Ausreise aus Gaza unterstützt.  2. Wie viele Menschen konnten seit dem 7. Oktober 2023 mit Unterstützung der Bundesregierung aus Gaza ausreisen (bitte nach Monaten und Grenzübergängen differenzieren)? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren unter den Ausreisenden? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantworten. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. b) Welche anderen Nationalitäten befanden sich unter den Ausreisenden? Eine statistische Erfassung der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen erfolgt nicht. c) Wie viele Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland waren unter den Ausreisenden? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. d) Wie viele Minderjährige konnten ausreisen? Es konnten 467 minderjährige Personen ausreisen. e) Wie viele Personen über 60 Jahren konnten ausreisen? Es konnten 68 Personen über 60 Jahre ausreisen. f) Wie viele Männer, Frauen und Personen mit dem Geschlechtseintrag divers waren unter den Ausreisenden? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. g) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat erfolgten)? Bis zum 6. Mai 2024 erfolgten die Ausreisen über den Grenzübergang Rafah nach Ägypten, danach über Jordanien. Eine darüber hinausgehende statistische Erfassung von Ausreisen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  3. Reisten alle nichtdeutschen Staatsangehörigen, die bei der Ausreise durch Deutschland unterstützt wurden, gemeinsam mit einem engen deutschen Familienmitglied aus, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden ihre Ausreisen unterstützt? Ja, wenngleich in einzelnen Fällen die Ausreise aus Gaza aus administrativen Gründen erst temporär verzögert stattfinden konnte.  4. Wie viele Anfragen auf unterstützte Ausreisen aus Gaza hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 erhalten (bitte nach Anfragen von deutschen Staatsangehörigen, Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland, Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und anderen Staatsangehörigen differenzieren)? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  5. Ist die Bundesregierung derzeit mit weiteren Personen in Kontakt, die um Unterstützung bei der Ausreise aus Gaza gebeten haben, und wenn ja, mit wie vielen Personen ist die Bundesregierung in Kontakt, und sind weitere unterstützte Ausreisen geplant? Die Bundesregierung steht weiterhin mit einer niedrigen einstelligen Zahl von ausreisewilligen Personen im Gazastreifen in Kontakt, deren Ausreise bislang nicht möglich war. Eine unmittelbare Terminplanung für weitere unterstützte Ausreisen besteht derzeit nicht.  6. Wie viele verletzte Kinder konnten seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach Deutschland einreisen, um hier behandelt zu werden (bitte nach Monaten und Grenzübergängen differenzieren)? Bisher wurden zwei schwerverletzte Kinder aus Gaza durch eine zivilgesellschaftliche Organisation nach Deutschland gebracht und erfolgreich medizinisch behandelt (September 2024 und Februar 2025). Beide Kinder befanden sich bereits in Ägypten. Die Kinder und ihre Angehörigen hatten Gaza über den Grenzübergang Rafah nach Ägypten verlassen. Sie sind inzwischen nach Ägypten zurückgekehrt. a) Wie viele Begleitpersonen konnten mit diesen Kindern ausreisen? Die Kinder wurden in einem Fall durch drei und im anderen Fall durch eine Person begleitet. b) Was waren die Voraussetzungen für eine solche Ausreise sowohl für die Kinder als auch die Begleitpersonen (bitte möglichst konkret ausführen)? In Einzelfällen ist eine Einreise unter Berücksichtigung spezifischer Einreiseerfordernisse nach Deutschland zur medizinischen Behandlung auch in Begleitung einer (weiblichen) Begleitperson möglich. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht über 12 Jahre alt sind, schwer oder lebensbedrohlich verletzt sind und vor Ort nicht behandelt werden können. Außerdem bedarf es einer Verpflichtungserklärung der durchführenden Organisation zur Übernahme sämtlicher anfallender Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Ausreise (dies umfasst u. a. Behandlung, Transport, Versorgung und Unterbringung von Patienten und Begleitpersonen). Nach erfolgreicher medizinischer Behandlung muss eine hinreichend gesicherte Rückkehrperspektive bestehen. c) Wie viele Anträge auf eine solche Ausreise wurden seit dem 7. Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung steht im Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland und Ägypten. Bisher wurden keine weiteren Anträge über zivilgesellschaftliche Organisationen gestellt. d) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat erfolgten)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.  7. Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag diverser Städte, verletzte Kinder aus Gaza und Israel in Deutschland aufzunehmen, von der Bundesregierung abgelehnt (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden; bitte möglichst konkret ausführen)? Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise und finanziell substanziell, um Menschen in Gaza humanitär zu unterstützen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. a) Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza von den Voraussetzungen für die Behandlung von verletzten Kindern aus der Ukraine vor dem Hintergrund, dass Kinder aus der Ukraine nach Deutschland evakuiert wurden, Kinder aus Gaza jedoch nicht (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilunge n/evakuierung-von-kindern-aus-kiew-pm-18-07-24.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276 wird verwiesen. b) Inwiefern sind die von der Bundesregierung laut Presseberichten (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) vorgetragenen Bedenken hinsichtlich Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfungen einzigartig für die Situation in Gaza, vor dem Hintergrund, dass in anderen Situationen – beispielsweise dem Ukraine-Krieg – unkomplizierte Einreisen zur Behandlung von schwerverletzten Kindern möglich waren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276 wird verwiesen.  8. Aus welchem Grund wurde die Einreise und Behandlung von zwei schwerverletzten Kindern aus Gaza im Frühjahr 2025 genehmigt, weitere Einreisen zur Behandlung – wie z. B. im Rahmen des Angebots der Städte (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) – jedoch abgelehnt? Zur Einreise und Behandlung der schwerverletzten Kinder mit Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und zu den entsprechenden Voraussetzungen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 6b verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Gaza, insbesondere auch in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung, ein, hält die Bundesregierung eine adäquate Versorgung von schwerverletzten Personen, insbesondere Kindern, in Gaza für möglich, und wenn ja, in welchem Umfang? Die Erhebung der humanitären Bedarfe und der medizinischen Versorgungslage in Gaza wird durch das VN-koordinierte humanitäre Hilfssystem vorgenommen, auf dessen Einschätzung die Bundesregierung zurückgreift. Gemäß Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) hat sich die Basisgesundheitsversorgung seit Beginn des Waffenstillstands verbessert, die Anzahl der medizinischen Anlaufstellen ist von 197 im Oktober 2025 auf 234 im November 2025 gestiegen. Insgesamt bleibt die humanitäre Lage prekär aufgrund der weiter eingeschränkten Versorgung und der enormen Zerstörungen der lokalen Infrastruktur, trotz verbesserter Zugänge nach Gaza. Im Gesundheitsbereich hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über 16.000 Fälle identifiziert, die nach dortiger Einschätzung in Gaza nicht adäquat versorgt werden können. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276. 10. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die medizinische Versorgung vor Ort zu unterstützen? Die Bundesregierung leistet umfangreiche humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten, die sich auf insgesamt 374 Mio. Euro seit dem 7. Oktober 2023 beläuft. Über 90 Prozent davon ging an die Bevölkerung in Gaza. Die Mittel werden unter anderem den Organisationen der VN wie UNICEF und der WHO, z. B. für die Beschaffung von Medikamenten und medizinischen Verbrauchsgütern, aber auch Nichtregierungsorganisationen und dem Deutschen Roten Kreuz, z. B. für die medizinische Grundversorgung, die Ausstattung und den Betrieb von Feldhospitälern, die Basisgesundheitsversorgung, medizinische Evakuierungen und Notfallversorgung innerhalb Gazas, bereitgestellt. So hat die Bundesregierung unter anderem die Durchführung der Polio- Impfkampagne der VN gefördert, wodurch mehr als eine halbe Million Kinder in Gaza zweifach geimpft werden, und UNICEF mit 5 Mio. Euro bei einem Projekt zur psychosozialen Unterstützung für aus Gaza evakuierte Kinder unterstützt. Für Familien und Kinder liefert die Bundesregierung außerdem Windeln, Babynahrung und Medikamente sowie Präparate für schwangere und stillende Frauen. Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung palästinensischer Geflüchteter in Ägypten hat die Bundesregierung medizinische Ausstattung und Verbrauchsmaterial im Wert von 3 Mio. Euro geliefert. 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU aus Gaza in welche Länder evakuiert? Über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt 415 Patientinnen und Patienten sowie 1.121 Begleitpersonen aus Gaza nach Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Rumänien, Slowenien, in die Slowakei sowie Albanien, Norwegen und in die Türkei evakuiert. 12. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung aktuell, um Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen (bitte möglichst konkret ausführen)? Die Bundesregierung unterstützt Ausreisen aus Gaza nach Maßgabe des Konsulargesetzes, das in erster Linie eine Unterstützung für deutsche Staatsangehörige vorsieht, die sich im Ausland in einer akuten Notlage befinden. Nichtdeutsche enge Familienangehörige von Deutschen, die sich gemeinsam mit diesen in einer Notlage befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung einbezogen werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Diplomatie für die Öffnung aller Grenzübergänge des Gazastreifens ein – dies beinhaltet auch die Ausreise von Personen aus dem Gazastreifen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Wie begründet die Bundesregierung, dass andere Länder Familienzusammenführungen aus Gaza ermöglichen (vgl. beispielsweise www.governm ent.nl/latest/weblogs/the-work-of-the-ministry-of-foreign-affairs/2023/co nflict-israel-palestinian-territories---updates-ministry), das Auswärtige Amt dies aber mit Verweis auf das Konsulargesetz und die angeblich geschlossenen Grenzübergänge nicht ermöglicht? Die Möglichkeit der Gewährung einer konsularischen Unterstützung zur Ausreise aus Gaza wird nach Maßgabe des Konsulargesetzes beurteilt. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Wie lässt sich die Aussage des Auswärtigen Amts, es wären nur Ausreisen im Rahmen des Konsulargesetzes oder über die WHO möglich (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), mit den Berichten in Einklang bringen, wonach andere Staaten Ausreisen von Familienangehörigen und anerkannten Schutzberechtigten ermöglichen (bitte möglichst konkret ausführen)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weigerung des Auswärtigen Amts, Ausreisen aus Gaza im Zuge von Familienzusammenführungen nicht zu unterstützen, für vereinbar mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes gesicherten Recht auf Schutz von Ehe und Familie (bitte möglichst konkret ausführen)? Die Bundesregierung sieht keine Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes. 16. Gibt es seitens der Bundesregierung Bemühungen, in naher Zukunft Familiennachzüge aus Gaza wieder zu ermöglichen und bei den Ausreisen hierfür zu unterstützen, wenn ja, welche Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung hierzu (bitte möglichst detailliert ausführen), und wenn nein, warum nicht (bitte möglichst ausführlich begründen)? Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Familiennachzug von in Gaza ansässigen Personen ist grundsätzlich die Botschaft Kairo zuständig. Es ist gegenwärtig nicht belastbar absehbar, wann welchen Personenkreisen und zu welchen Bedingungen eine Ausreise über den Grenzübergang Rafah von Gaza nach Ägypten möglich sein wird. Im Rahmen der humanitären Diplomatie setzt sich die Bundesregierung für die Öffnung aller Grenzübergänge des Gazastreifens ein. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 12 und 13 verwiesen. 17. Wie waren die durch Deutschland unterstützten Ausreisen möglich, obwohl das Auswärtige Amt auf Nachfragen immer wieder antwortete, sämtliche Grenzübergänge wären seit Mai 2024 geschlossen? 18. Welche israelische Behörde ist für die Genehmigung der Ausreisen aus Gaza zuständig? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Die Grenzübergänge in Gaza sind für reguläre Ausreisen geschlossen. Ausreisen sind daher ausschließlich für bestimmte Personen möglich nach Genehmigung der israelischen und jordanischen Behörden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Davon ausgenommen sind nur medizinische Evakuierungen aus Gaza. Zuständig ist die israelische Behörde COGAT (Coordinator of Government Activities in the Territories). 19. Wie viele Anträge auf Ausreisegenehmigungen hat die Bundesregierung an die zuständige israelische Behörde seit dem 7. Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten differenzieren)? Die Bundesregierung stellt keine Anträge auf Ausreisegenehmigungen im Rahmen medizinischer Evakuierungen. Zu unterstützten Ausreisen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Werden auch Personen mit Schutzstatus in Deutschland (Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) bei der Ausreise aus Krisengebieten durch die deutschen Behörden unterstützt, und werden auch deren nahe Familienangehörige evakuiert? a) Wenn ja, wie viele Personen mit Schutzstatus waren unter den Personen, die aus Gaza ausreisen konnten? b) Wenn ja, wie viele weitere Personen mit Schutzstatus haben eine Unterstützung bei der Ausreise beantragt? c) Wenn nein, warum werden diese Personen nicht unterstützt, vor dem Hintergrund, dass Deutschland ihnen Schutz zugesprochen hat und eine Unterstützung durch den Herkunftsstaat nicht zu erwarten ist (bitte möglichst konkret ausführen)? d) Wenn nein, wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass andere europäische Staaten (beispielsweise Belgien) anerkannte Schutzsuchende aus Gaza evakuiert haben? Die Fragen 20 bis 20d werden zusammen beantwortet. Ausländer und Staatenlose erhalten eine Hilfe nach § 5 des Konsulargesetzes grundsätzlich nicht. Ob Personen mit Schutzstatus in Deutschland eine konsularische Unterstützung erhalten können, wird bei Vorliegen entsprechender Fallkonstellationen auf Einzelfallbasis geprüft. Derartige Fallkonstellationen lagen im Zusammenhang mit den unterstützten Ausreisen aus Gaza bislang nicht vor. 21. Wie viele Tiere wurden seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach Deutschland evakuiert (bitte nach Monaten und Tierarten differenzieren)? a) Welche Voraussetzungen gelten für die Evakuierung von Tieren aus Gaza (bitte möglichst konkret ausführen)? b) Erfolgte die Evakuierung mit Unterstützung der Bundesregierung, und wenn ja, welche konkrete Unterstützung lieferte die Bundesregierung? Die Fragen 21 bis 21b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen über vereinzelte Presseberichte hinaus keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung war bei Fällen von etwaigen Evakuierungen von Tieren nicht involviert. 22. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, dass die Evakuierung von Tieren aus Gaza nach Deutschland ermöglicht wird, Menschen jedoch nicht bei der Ausreise aus dem Kriegsgebiet unterstützt werden (bitte möglichst konkret ausführen)? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. Der Sachverhalt von Ausreisen von Menschen aus Gaza steht in keinem Zusammenhang mit der Einfuhr von Tieren in die Bundesrepublik Deutschland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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