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IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland - Stand 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/6162)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6431 · Antwort · Original ↗

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IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland - Stand 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/6162) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6431 21. Wahlperiode 10.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6162 – IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/11085 wurde unter anderem erfragt, wie viele Personen bis zum 31. Dezember 2023 aus welchem deutschen Bundesland zu der Terrormiliz Islamischer Staat ausgereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden. 1. Wie viele Personen sind nach aktuellen Kenntnissen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 aus welchem deutschen Bundesland zu der Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise, Zweck des Auslandsaufenthalts, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit der ausgereisten Person aufschlüsseln, wenn keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)? Die Zahlen zu dem angefragten Personenkreis haben sich seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/11085 nur geringfügig geändert. Es liegen Erkenntnisse zu über 1.150 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten bzw. aufgehalten haben. Hiervon sind etwa 25 Prozent weiblich. Zu etwa 65 Prozent dieser gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des sog. Islamischen Staates, der al-Qaida oder nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die meisten Ausreisen waren in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In den Folgejahren gingen die Zahlen sukzessive zurück. Seit 2019 werden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert. Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählen auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Grundlage der vorliegenden Fallzahlen sind die Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zu entsprechenden Reisesachverhalten. Diese Erkenntnisse werden bei Vorliegen neuer oder weitergehender Informationen ergänzt bzw. aktualisiert. Neue Informationen, die zum Verdichten bzw. Validieren vorhandener Erkenntnisse beitragen, zum Beispiel im Hinblick auf Reisebewegungen oder die Beteiligung einer Person an Kampfhandlungen, werden beispielsweise im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren in Deutschland oder des Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern gewonnen. Insofern unterliegen die Fallzahlen allgemein und die Erfassung der Personen in den einzelnen Kategorien regelmäßigen Veränderungen. Staatsangehörigkeiten Gereiste (bei Doppelstaatlern nur die erste Staatsangehörigkeit) Anzahl Deutsch 659 Türkisch 151 Syrisch 98 Russisch 56 Tunesisch 23 Marokkanisch 21 Libanesisch 18 Irakisch 13 Sonstige 135 Hinsichtlich der Religionszugehörigkeit liegen keine belastbaren Informationen vor. Hinsichtlich der regionalen Verteilung sind die Länder Nordrhein- Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen im höheren zweistelligen Bereich betroffen. Zu Dauer der Ausreisen, Orten und Zwecken der Auslandsaufenthalte liegen der Bundesregierung keine vollständig belastbaren Erkenntnisse vor. Weitergehende Angaben bzw. Aufschlüsselungen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung aufgrund der hohen Zahl der Ausgereisten mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, da dies eine händische Auswertung sämtlicher zu den genannten über 1.150 Ausreisefällen vorliegenden Akten erfordern würde. 2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, verfügen daneben zugleich auch über eine weitere Staatsangehörigkeit, und um welche Staatsangehörigkeit handelt es sich hierbei)? Derzeit liegen Erkenntnisse vor, dass von den in Frage 1 erfragten Personen, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, 283 über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen. Zweite Staatsangehörigkeiten der Gereisten im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Anzahl Marokkanisch 64 Türkisch 38 Syrisch 27 Tunesisch 27 Afghanisch 26 Libanesisch 17 Russisch 9 Irakisch 4 Sonstige 71 3. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 nach Deutschland wieder eingereist, wird oder wurde gegen die wiedereingereisten Personen strafrechtlich ermittelt, wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde wegen der Begehung welcher Delikte ermittelt, welchen Ausgang hatten die bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Hauptverfahren, und gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte nach der Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, dem Straftatbestand, wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)? Etwa 40 Prozent der (etwa 1.150) gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück. Mindestens 30 Personen haben Deutschland nach ihrer Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Abschiebung) zwischenzeitlich wieder verlassen bzw. sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist. Staatsangehörigkeiten Rückkehrer (bei Doppelstaatlern nur die erste Staatsangehörigkeit) Anzahl Deutsch 317 Türkisch 43 Syrisch 36 Russisch 21 Irakisch 9 Libanesisch 9 Marokkanisch 4 Tunesisch 2 Sonstige 39 Aktuell wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung gegen 324 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien/Irak stehen, insbesondere gemäß den §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches und/oder nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 133 Personen verurteilt. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind aktuell noch 101 Ermittlungsverfahren anhängig, 139 Verfahren wurden vorläufig eingestellt. Hier ist zu beachten, dass gegen eine Person auch mehrere Verfahren mit unterschiedlichen Verfahrensständen geführt werden können. Offene Haftbefehle gegen nach Deutschland zurückgekehrte Personen liegen nicht vor. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu Rückkehrern grundsätzlich tagesaktuellen Schwankungen unterliegen. Die Erkenntnisse aus den Ländern zur Einleitung, Einstellung oder zum Abschluss von Ermittlungsverfahren gehen zum Teil mit Zeitverzug im Bundeskriminalamt (BKA) ein. Eine Meldeverpflichtung gegenüber dem BKA bezüglich etwaiger Haftdaten existiert nicht. 4. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden bis zum 31. Dezember 2025 auf Veranlassung der Bundesregierung wieder nach Deutschland gebracht, in welchem Jahr wurde der Transport durchgeführt, und wie hoch waren die Gesamtkosten für den Transport dieser Personen nach Deutschland, die bis zum 31. Dezember 2025 entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/11085 wurde Ende April/Anfang Mai 2025 eine deutsche Frau mit ihren vier Kindern zurückgeholt. Die Kosten dieser Rückholung sowie der Rückholungen im Jahr 2022 können aufgrund ausstehender Rechnungen noch nicht vollständig beziffert werden. 5. Wie viele Stellen zur Koordinierung von Maßnahmen für rückkehrende und zurückgekehrte Personen wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich in welchen Bundesländern gefördert, wie hoch waren die hierdurch entstandenen jährlichen Kosten, und wie viele zurückgekehrte Personen befanden sich in dem erfragten Zeitraum in Deradikalisierungsmaßnahmen (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine entsprechenden Stellen in den Ländern gefördert. Die Zuständigkeit für die Prüfung von und die Anbindung an Maßnahmen der Deradikalisierung obliegt den jeweiligen Ländern. Die Bundesregierung besitzt lediglich Kenntnis darüber, dass sich mindestens eine hohe zweistellige Anzahl an zurückgekehrten Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen befindet (Stand: Viertes Quartal 2025). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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