IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland - Stand 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/6162)
Text
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland - Stand 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/6162)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6431
21. Wahlperiode 10.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha
Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6162 –
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland
– Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/11085 wurde
unter anderem erfragt, wie viele Personen bis zum 31. Dezember 2023 aus
welchem deutschen Bundesland zu der Terrormiliz Islamischer Staat
ausgereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden
Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
1. Wie viele Personen sind nach aktuellen Kenntnissen der Bundesregierung
bis zum 31. Dezember 2025 aus welchem deutschen Bundesland zu der
Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz
in Syrien bzw. im Irak) ausgereist (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise,
Zweck des Auslandsaufenthalts, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und
Staatsangehörigkeit der ausgereisten Person aufschlüsseln, wenn keine
genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)?
Die Zahlen zu dem angefragten Personenkreis haben sich seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „IS-Anhänger
und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2023“ auf
Bundestagsdrucksache 20/11085 nur geringfügig geändert.
Es liegen Erkenntnisse zu über 1.150 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus
Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit
hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten bzw. aufgehalten haben.
Hiervon sind etwa 25 Prozent weiblich.
Zu etwa 65 Prozent dieser gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte
vor, dass sie auf Seiten des sog. Islamischen Staates, der al-Qaida oder
nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an
Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise
unterstützen bzw. unterstützt haben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die meisten Ausreisen waren in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In
den Folgejahren gingen die Zahlen sukzessive zurück. Seit 2019 werden nur
noch vereinzelt Ausreisen registriert.
Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt die deutsche
Staatsangehörigkeit. Hierzu zählen auch Personen, die neben der deutschen eine weitere
Staatsangehörigkeit besitzen.
Grundlage der vorliegenden Fallzahlen sind die Erkenntnisse der deutschen
Sicherheitsbehörden zu entsprechenden Reisesachverhalten. Diese Erkenntnisse
werden bei Vorliegen neuer oder weitergehender Informationen ergänzt bzw.
aktualisiert. Neue Informationen, die zum Verdichten bzw. Validieren
vorhandener Erkenntnisse beitragen, zum Beispiel im Hinblick auf Reisebewegungen
oder die Beteiligung einer Person an Kampfhandlungen, werden beispielsweise
im Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren in Deutschland oder des
Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern gewonnen. Insofern unterliegen
die Fallzahlen allgemein und die Erfassung der Personen in den einzelnen
Kategorien regelmäßigen Veränderungen.
Staatsangehörigkeiten Gereiste
(bei Doppelstaatlern nur die erste Staatsangehörigkeit)
Anzahl
Deutsch 659
Türkisch 151
Syrisch 98
Russisch 56
Tunesisch 23
Marokkanisch 21
Libanesisch 18
Irakisch 13
Sonstige 135
Hinsichtlich der Religionszugehörigkeit liegen keine belastbaren Informationen
vor.
Hinsichtlich der regionalen Verteilung sind die Länder Nordrhein- Westfalen,
Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen im höheren
zweistelligen Bereich betroffen. Zu Dauer der Ausreisen, Orten und Zwecken
der Auslandsaufenthalte liegen der Bundesregierung keine vollständig
belastbaren Erkenntnisse vor.
Weitergehende Angaben bzw. Aufschlüsselungen im Sinne der Fragestellung
sind der Bundesregierung aufgrund der hohen Zahl der Ausgereisten mit
zumutbarem Aufwand nicht möglich, da dies eine händische Auswertung
sämtlicher zu den genannten über 1.150 Ausreisefällen vorliegenden Akten erfordern
würde.
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen, die im Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit sind, verfügen daneben zugleich auch über eine
weitere Staatsangehörigkeit, und um welche Staatsangehörigkeit handelt
es sich hierbei)?
Derzeit liegen Erkenntnisse vor, dass von den in Frage 1 erfragten Personen,
die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, 283 über eine weitere
Staatsangehörigkeit verfügen.
Zweite Staatsangehörigkeiten der Gereisten
im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Anzahl
Marokkanisch 64
Türkisch 38
Syrisch 27
Tunesisch 27
Afghanisch 26
Libanesisch 17
Russisch 9
Irakisch 4
Sonstige 71
3. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 nach Deutschland wieder
eingereist, wird oder wurde gegen die wiedereingereisten Personen
strafrechtlich ermittelt, wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde
wegen der Begehung welcher Delikte ermittelt, welchen Ausgang hatten
die bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Hauptverfahren, und gegen
wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte nach der
Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten
angeben –, dem Straftatbestand, wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder
wurde, sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)?
Etwa 40 Prozent der (etwa 1.150) gereisten Personen kehrten bislang nach
Deutschland zurück. Mindestens 30 Personen haben Deutschland nach ihrer
Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Abschiebung)
zwischenzeitlich wieder verlassen bzw. sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.
Staatsangehörigkeiten Rückkehrer
(bei Doppelstaatlern nur die erste Staatsangehörigkeit)
Anzahl
Deutsch 317
Türkisch 43
Syrisch 36
Russisch 21
Irakisch 9
Libanesisch 9
Marokkanisch 4
Tunesisch 2
Sonstige 39
Aktuell wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung gegen 324 der
zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten, die im
Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien/Irak stehen,
insbesondere gemäß den §§ 89a, 129a und 129b des Strafgesetzbuches und/oder nach dem
Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 133 Personen verurteilt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind aktuell noch 101
Ermittlungsverfahren anhängig, 139 Verfahren wurden vorläufig eingestellt. Hier ist zu beachten,
dass gegen eine Person auch mehrere Verfahren mit unterschiedlichen
Verfahrensständen geführt werden können. Offene Haftbefehle gegen nach
Deutschland zurückgekehrte Personen liegen nicht vor.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die der Bundesregierung
vorliegenden Erkenntnisse zu Rückkehrern grundsätzlich tagesaktuellen
Schwankungen unterliegen. Die Erkenntnisse aus den Ländern zur Einleitung, Einstellung
oder zum Abschluss von Ermittlungsverfahren gehen zum Teil mit Zeitverzug
im Bundeskriminalamt (BKA) ein. Eine Meldeverpflichtung gegenüber dem
BKA bezüglich etwaiger Haftdaten existiert nicht.
4. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden bis zum 31.
Dezember 2025 auf Veranlassung der Bundesregierung wieder nach
Deutschland gebracht, in welchem Jahr wurde der Transport durchgeführt, und wie
hoch waren die Gesamtkosten für den Transport dieser Personen nach
Deutschland, die bis zum 31. Dezember 2025 entstanden sind (bitte die
Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31.
Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/11085 wurde Ende April/Anfang Mai
2025 eine deutsche Frau mit ihren vier Kindern zurückgeholt. Die Kosten
dieser Rückholung sowie der Rückholungen im Jahr 2022 können aufgrund
ausstehender Rechnungen noch nicht vollständig beziffert werden.
5. Wie viele Stellen zur Koordinierung von Maßnahmen für rückkehrende
und zurückgekehrte Personen wurden durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025
jährlich in welchen Bundesländern gefördert, wie hoch waren die hierdurch
entstandenen jährlichen Kosten, und wie viele zurückgekehrte Personen
befanden sich in dem erfragten Zeitraum in
Deradikalisierungsmaßnahmen (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine entsprechenden Stellen in den
Ländern gefördert.
Die Zuständigkeit für die Prüfung von und die Anbindung an Maßnahmen der
Deradikalisierung obliegt den jeweiligen Ländern. Die Bundesregierung besitzt
lediglich Kenntnis darüber, dass sich mindestens eine hohe zweistellige Anzahl
an zurückgekehrten Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen befindet
(Stand: Viertes Quartal 2025).
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ISSN 0722-8333
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