Schriftliche Frage 54 von Mirco Hanker (AfD): Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 54 von Mirco Hanker (AfD): Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektr…
Frage 54 (Mirco Hanker, AfD):
Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Aufzeichnungen der durch die bis zum 5. Mai 2025 amtierenden Bundesministerin des Auswärtigen mittels elektronischer Medien, sowohl unter Verwendung dienstlicher als auch privater Endgeräte, geführten Korrespondenz, Chatverläufe etc. vor, die einen inhaltlichen Bezug zu konkreten Sachverhalten im Kontext der Befassung des AA bzw. der darüber hinaus damit befassten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Verfahren zur Vergabe von Aufenthalts- oder Duldungstiteln an afghanische Staatsbürger aufweisen, die somit als elektronische Daten zumindest mit der Parallele zum Grundsatz der Zufallsurkunde bei zukünftigen Ermittlungen durch das AA bzw. durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse bzw. durch Strafverfolgungsbehörden zu diesem Untersuchungsgegenstand beweiserheblich sein werden bzw. den Status von Beweismitteln erlangen können?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. August 2025:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.
Relationen
- asked ← Mirco Hanker (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung