Schriftliche Frage 73 von Mirco Hanker (AfD): Inwieweit ist es rechtlich für das Auswärtige Amt vertretbar und politisch ausreichend und angemessen, meine Schriftliche Frage 54 auf Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 73 von Mirco Hanker (AfD): Inwieweit ist es rechtlich für das Auswärtige Amt vertretbar und politisch ausreichend und angemessen, meine Schriftliche Frage 54 auf Bunde…
Frage 73 (Mirco Hanker, AfD):
Inwieweit ist es rechtlich für das Auswärtige Amt vertretbar und politisch ausreichend und angemessen, meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/469 nach den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Afghanistan mit einer Antwort einer anderen Bundesregierung und damit einhergehend mit einer verjährten Antwort aus dem Jahr 2022 zu beantworten, wenn sich gerade in den letzten Monaten Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass einige der dort vertretenden NGOs möglicherweise in strafbare Handlungen verwickelt sind, die zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Steuerzahler und des hiesigen Rechtfriedens sein können, und insbesondere durch die Art der Nichtbeantwortung nach meiner Ansicht der Eindruck entstehen kann, dass das Auswärtige Amt nicht willens oder in der Lage ist, eine Aufklärung zu betreiben oder sogar Straftaten durch dieses Unterlassen verdeckt werden könnten und es ggf. verantwortlich im Sinne dieser Verdeckung oder der Erfüllung von Tatbeständen der Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt im Sinne der §§ 258 und 258a des Strafgesetzbuches sein könnte und es ggf. durch diese Vorgehensweise dem Vertrauen in demokratische Institutionen nach meiner Auffassung massiven Schaden zufügen könnte?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Juli 2025:
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 10. Juni 2025 auf Ihre Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/469 auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. November 2022 auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/4631 verwiesen, da diese nach wie vor zutreffend ist und sich an den zugrundeliegenden Tatsachen nichts geändert hat. Im Übrigen wurden meldeberechtigten Stellen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms keine hoheitlichen Tätigkeiten übertragen. In keinem der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan trafen NGOs die Entscheidung, wer eine Aufnahmezusage oder Aufnahmeerklärung erhält. Die Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage traf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Den vorgetragenen Vorwurf, Straftaten verdecken oder Strafvereitelung begehen zu wollen, weist die Bundesregierung zurück.
Relationen
- asked ← Mirco Hanker (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung