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Schriftliche Frage 68 von Thomas Ladzinski (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Generalmajor Christian Freuding während des RfAB und EDA-Steering-Boards am 20. Mai 2025 in Brüsse…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 68 von Thomas Ladzinski (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Generalmajor Christian Freuding während des RfAB und EDA-Steering-Boards am 20. Mai 2025 in Brüsse… Frage 68 (Thomas Ladzinski, AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Generalmajor Christian Freuding während des RfAB und EDA-Steering-Boards am 20. Mai 2025 in Brüssel von Fotografen im Sitzungssaal mit einem offen sichtbar in der Hand gehaltenen, als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Dokument fotografiert und dieses Bild veröffentlicht wurde, und wenn ja, stellt dies nach Auffassung der Bundesregierung einen Verstoß gegen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung A-1130/100“ seitens des Generalmajors dar, und werden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) angesichts des nach meiner Ansicht schwerwiegenden Verstoßes gegen die Geheimschutzvorschriften des BMVg in Singapur im März 2024, der Abberufung eines deutschen Generalmajors aus dem NATO-Hauptquartier Europa (SHAPE) wegen Geheimschutzverstößen mit Bekanntwerden vom 20. März 2025 und dieses nun hier vorliegenden, möglichen erneuten Verstoßes, zur besseren Sensibilisierung der Generäle bzw. der militärischen Leitungsebene der Bundeswehr, zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der allgemein gültigen Geheimschutzvorschriften getroffen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 5. August 2025: Bei dem abgelichteten Dokument ist das Deckblatt der Besprechungsmappe zu erkennen, dass keiner Einstufung im Sinne der Fragestellung bedurfte. Im Rahmen einer Anpassung der ursprünglichen Version des Deckblattes ist die Herabsetzung der Einstufung entlang des neuen Inhaltes unterblieben. Ein Verstoß gegen die geltenden Geheimschutzvorschriften im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Unabhängig etwaiger Vorfälle in der Vergangenheit wurde im

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