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Schriftliche Frage 46 von Dario Seifert (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergab…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 46 von Dario Seifert (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergab… Frage 46 (Dario Seifert, AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergabe des als „GEHEIM“ eingestuften Gutachtens zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ an Medien (www.spiegel.de/ politik/deutschland/afd-gutachten-des-verfassungs schutzes-das-steht-drin-die-grosse-spiegel-auswer tung-a-47a24040-5bdb-405d-9906-f7c23c6bcb4d) Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21 Mai 2025 Das sogenannte „Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD) – Stand: 25. April 2025“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde vom BfV als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Wer in berechtigter Weise Zugang zu einer Verschlusssache erlangt, ist gemäß § 4 Absatz 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wird bekannt oder besteht der Verdacht, dass diese oder Vorschrift oder andere Geheimschutzvorschriften verletzt wurden, stellen die Geheimschutzbeauftragten der betroffenen Behörden gemäß § 64 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung den Sachverhalt fest und treffen die erforderlichen Maßnahmen. Der Prozess der Sachverhaltsfeststellung und Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ist im Bundesministerium des Innern (BMI) und im BfV angelaufen und hält noch an. Dies gilt auch hinsichtlich der Prüfung, ob eine Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353b Absatz 4 des Strafgesetzbuches (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) erteilt wird.:

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