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Schriftliche Frage 167 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Erklärt die Bundesregierung, ob sie angesichts der im Journal JACC: Advances (18. März 2025) veröffentlichten retrospektiven Kohortenstudie,…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 167 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Erklärt die Bundesregierung, ob sie angesichts der im Journal JACC: Advances (18. März 2025) veröffentlichten retrospektiven Kohortenstudie,… Frage 167 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Erklärt die Bundesregierung, ob sie angesichts der im Journal JACC: Advances (18. März 2025) veröffentlichten retrospektiven Kohortenstudie, wonach Cannabiskonsumenten unter 50 Jahren ein deutlich erhöhtes Risiko für Myokardinfarkt, ischämische Schlaganfälle sowie weitere kardiovaskuläre Komplikationen aufweisen, und zusätzlich bestätigter Fallberichte zu plötzlichem Herztod durch hohe THC-Konzentrationen sowie früherer Warnungen vor Herzerkrankungen (etwa im Deutschen Ärzteblatt schon 2014) die Teillegalisierung des Freizeitcannabiskonsums gemäß dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) für untauglich hält und ob sie deshalb beabsichtigt, dieses Gesetz aufzuheben oder grundlegend zu überarbeiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 6. August 2025: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 vor. Zu diesem Zweck wurde das laufende, gemäß § 43 des Konsumcannabisgesetzes durch das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte begleitende Evaluierungsprojekt eines unabhängigen wissenschaftlichen Verbundes um zusätzliche Kriterien u. a. in den Bereichen Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz ergänzt. Darunter befindet sich z. B. die Ermittlung und Untersuchung möglicher Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf Prävalenzen psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/983 verwiesen.

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