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Schriftliche Frage 169 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Mit welcher Höhe an Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung, sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Medizinal- Cannabisge…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 169 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Mit welcher Höhe an Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung, sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Medizinal- Cannabisge… Frage 169 (Sascha Wagner, Die Linke): Mit welcher Höhe an Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung, sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Medizinal- Cannabisgesetz (Med-CanG), wie in einem aktuellen Referentenentwurf aus dem BMG vorgesehen, ändern, was zur Folge hätte, dass Patientinnen und Patienten medizinisches Cannabis nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt verschrieben bekommen könnten (bitte für 2025 und 2026 auflisten), und wie will die Bundesregierung verhindern, dass potenzielle Konsumentinnen und Konsumenten Cannabis dann wieder verstärkt auf dem Schwarzmarkt erwerben und die durch den Internethandel von Apotheken gesichert durchgeführte Altersprüfung und der Ausschluss von Streckmitteln und Verunreinigungen des Cannabis dann nicht mehr wie bisher stattfinden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 5. September 2025: Mit dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal- Cannabisgesetzes sollen das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) fortentwickelt und die Regelungen zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken konkretisiert werden. Mit den geplanten Regelungen wird die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis zu medizinischen Zwecken weiterhin sichergestellt und die Patientensicherheit gestärkt. Die in Ihrer Frage angesprochenen Aspekte des Umgangs mit und des Konsums von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken werden durch das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG) und gerade nicht in dem vom vorliegenden Referentenentwurf betroffenen Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken geregelt. Das KCanG ist von dem in Ihrer Frage genannten Gesetzesvorhaben nicht betroffen. Die Auswirkungen des KCanG unter anderem auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität sind Gegenstand der derzeit laufenden Evaluation des KCanG.

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