Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener (Antwort zu Drs. 21/768)
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Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener (Antwort zu Drs. 21/768)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/983
21. Wahlperiode 21.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/768 –
Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische
Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 sind
vielfach Diskussionen über Auswirkungen auf die psychische Gesundheit,
insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgekommen. Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie Krankenkassen und zahlreiche
Medienberichte heben die besondere Gefahrenlage für junge Menschen
aufgrund der Gehirnentwicklung hervor und weisen auf eine mögliche Zunahme
psychischer Störungen in dieser Altersgruppe hin (www.bundesgesundheitsmi
nisterium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html, www.dak.de/dak/gesu
ndheit/familie-und-leben/erziehung/cannabiskonsum-bei-jugendlichen_57934,
www.welt.de/wirtschaft/article256223890/der-grosse-irrglaube-nach-der-cann
abis-legalisierung.html).
Nach § 43 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist die Bundesregierung
verpflichtet, die Auswirkungen der Teillegalisierung wissenschaftlich zu
evaluieren und einen Bericht bis spätestens zum 1. April 2028 sowie einen ersten
Zwischenbericht zum 1. Oktober 2025 vorzulegen. Diese Fristen lassen die
Fragesteller erwarten, dass viele belastbare Erkenntnisse erst mit längerer
Verzögerung öffentlich präsentiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller ausdrücklich um Auskünfte zu
etwaigen bereits jetzt vorliegenden Daten, Zwischenerkenntnissen oder
laufenden Erhebungen, die unabhängig von der künftigen, abschließenden
Evaluation kurzfristig vorliegen oder beauftragt wurden. Hierbei interessieren
insbesondere erste Einschätzungen zu möglichen Entwicklungen noch im Jahr
2024, auch wenn belastbare Langzeitdaten und detaillierte Analysen ggf. noch
ausstehen.
Dies ermöglicht ggf. ein frühzeitiges Reagieren auf etwaige Auffälligkeiten
oder unerwartete Trends, insbesondere im Bereich der psychischen
Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 21. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Verfügt die Bundesregierung (auch vor Abschluss der gesetzlichen
Evaluation gemäß § 43 KCanG) über belastbare oder vorläufige Daten zur
Entwicklung der Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen
(15 bis einschließlich 18 Jahre) im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024?
2. Liegen bereits Hinweise auf Veränderungen im zeitlichen Zusammenhang
mit der Teillegalisierung vor?
3. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, um welche diagnostizierten
Erkrankungen handelt es sich prioritär, und sind Tendenzen erkennbar, die
eine Abweichung vom bisherigen langfristigen Niveau nahelegen, und wie
stellen sich diese Entwicklungen für die Altersgruppen der 19- bis 21-
Jährigen sowie der 22- bis 25-Jährigen dar?
4. Liegen der Bundesregierung (neben den regelmäßigen
Dokumentationspflichten der Anbauvereinigungen nach § 26 KCanG) Auswertungen,
Berichte oder erste Analysen zu Notfalleinsätzen (Polizei, Rettungsdienst) im
Zusammenhang mit psychischen Krisenlagen nach Cannabiskonsum seit
Inkrafttreten der Teillegalisierung vor?
5. Wenn Frage 4 mit ja beantwortet wurde, gibt es kurzfristige Hinweise auf
einen Anstieg oder Rückgang dieser Einsätze?
6. Sind beim BMG Studien oder Erhebungen zum Konsumverhalten oder zu
gesundheitlichen Folgen der Teillegalisierung in Planung oder bereits
angelaufen, die Erkenntnisse liefern könnten, bevor die im KCanG
vorgeschriebenen Berichte veröffentlicht werden, und wenn nein, aus welchen
Gründen wird auf kurzfristige, begleitende wissenschaftliche Forschung
verzichtet?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird die Cannabisgesetzgebung einer Überprüfung
unterziehen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine
ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst
2025 vor. Zu diesem Zweck wurde das laufende, gemäß § 43 des
Konsumcannabisgesetzes durch das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte
begleitende Evaluierungsprojekt eines unabhängigen wissenschaftlichen Verbundes
um zusätzliche Kriterien u. a. in den Bereichen Gesundheits- sowie Kinder-
und Jugendschutz ergänzt. Darunter befindet sich auch die Ermittlung und
Untersuchung möglicher Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf
Prävalenzen psychischer Erkrankungen und akuter Krankheitsbilder. Im Rahmen
des Evaluationsprojektes werden sowohl primäre Daten erhoben als auch
bestehende Datenquellen berücksichtigt, dazu zählen auch die in regelmäßigen
Abständen erhobenen epidemiologischen Daten zur Konsumentwicklung. Der
gemäß § 43 Absatz 2 Satz 4 des Konsumcannabisgesetzes zum 1. Oktober 2025
vorgesehene erste Zwischenbericht bleibt abzuwarten, vorläufige Ergebnisse
der Evaluierung liegen nicht vor.
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um schon vor
Abschluss der gesetzlich geregelten Evaluationsberichte etwaige mittel- und
langfristige Risiken sowie gesellschaftliche und gesundheitliche Kosten
durch den teillegalisierten Cannabiskonsum zu beobachten und ihnen
entgegenzuwirken?
Im Konsumcannabisgesetz ist der Ausbau von Präventionsangeboten geregelt,
um den Zielen des Gesetzes, zu einem verbesserten Kinder- und Jugend- sowie
Gesundheitsschutz beizutragen, gerecht zu werden. Maßnahmen der
Suchtprävention sowie der Frühintervention bei Verstößen von Minderjährigen gegen
die Vorgaben des Gesetzes oder bei Kindeswohlgefährdungen nach § 7 des
Konsumcannabisgesetzes liegen in der Zuständigkeit der Länder. Unterstützend
hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) als Fachbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die
cannabisbezogenen Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche
als auch für Erwachsene deutlich ausgebaut. Auch Maßnahmen zur
Resilienzstärkung wurden für die vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen
weiterentwickelt. Für Jugendliche und junge Erwachsene steht im Fokus, vor den
gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums zu warnen. Über
die zentrale Landing-Page des BIÖG (www.info-cannabis.de) sind die
Angebote abrufbar und können von den Ländern, Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren sowie direkt von den Zielgruppen genutzt werden. Die cannabisbezogenen
Informations- und Präventionsmaßnahmen dienen dazu, etwaige mittel- und
langfristige Risiken zu adressieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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