Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener
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Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/768
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische
Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener
Mit Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 sind vielfach
Diskussionen über Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgekommen. Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie Krankenkassen und zahlreiche
Medienberichte heben die besondere Gefahrenlage für junge Menschen aufgrund der
Gehirnentwicklung hervor und weisen auf eine mögliche Zunahme psychischer
Störungen in dieser Altersgruppe hin (www.bundesgesundheitsministerium.de/t
hemen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html, www.dak.de/dak/gesundheit/
familieund-leben/erziehung/cannabiskonsum-bei-jugendlichen_57934, www.welt.de/
wirtschaft/article256223890/der-grosse-irrglaube-nach-der-cannabis-legalisieru
ng.html).
Nach § 43 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist die Bundesregierung
verpflichtet, die Auswirkungen der Teillegalisierung wissenschaftlich zu
evaluieren und einen Bericht bis spätestens zum 1. April 2028 sowie einen ersten
Zwischenbericht zum 1. Oktober 2025 vorzulegen. Diese Fristen lassen die
Fragesteller erwarten, dass viele belastbare Erkenntnisse erst mit längerer
Verzögerung öffentlich präsentiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller ausdrücklich um Auskünfte zu
etwaigen bereits jetzt vorliegenden Daten, Zwischenerkenntnissen oder
laufenden Erhebungen, die unabhängig von der künftigen, abschließenden Evaluation
kurzfristig vorliegen oder beauftragt wurden. Hierbei interessieren
insbesondere erste Einschätzungen zu möglichen Entwicklungen noch im Jahr 2024, auch
wenn belastbare Langzeitdaten und detaillierte Analysen ggf. noch ausstehen.
Dies ermöglicht ggf. ein frühzeitiges Reagieren auf etwaige Auffälligkeiten
oder unerwartete Trends, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit
Jugendlicher und junger Erwachsener.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung (auch vor Abschluss der gesetzlichen
Evaluation gemäß § 43 KCanG) über belastbare oder vorläufige Daten zur
Entwicklung der Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen (15
bis einschließlich 18 Jahre) im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024?
2. Liegen bereits Hinweise auf Veränderungen im zeitlichen Zusammenhang
mit der Teillegalisierung vor?
3. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, um welche diagnostizierten
Erkrankungen handelt es sich prioritär, und sind Tendenzen erkennbar, die
eine Abweichung vom bisherigen langfristigen Niveau nahelegen, und wie
stellen sich diese Entwicklungen für die Altersgruppen der 19- bis 21-
Jährigen sowie der 22- bis 25-Jährigen dar?
4. Liegen der Bundesregierung (neben den regelmäßigen
Dokumentationspflichten der Anbauvereinigungen nach § 26 KCanG) Auswertungen,
Berichte oder erste Analysen zu Notfalleinsätzen (Polizei, Rettungsdienst) im
Zusammenhang mit psychischen Krisenlagen nach Cannabiskonsum seit
Inkrafttreten der Teillegalisierung vor?
5. Wenn Frage 4 mit ja beantwortet wurde, gibt es kurzfristige Hinweise auf
einen Anstieg oder Rückgang dieser Einsätze?
6. Sind beim BMG Studien oder Erhebungen zum Konsumverhalten oder zu
gesundheitlichen Folgen der Teillegalisierung in Planung oder bereits
angelaufen, die Erkenntnisse liefern könnten, bevor die im KCanG
vorgeschriebenen Berichte veröffentlicht werden, und wenn nein, aus welchen Gründen
wird auf kurzfristige, begleitende wissenschaftliche Forschung verzichtet?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um schon vor
Abschluss der gesetzlich geregelten Evaluationsberichte etwaige mittel- und
langfristige Risiken sowie gesellschaftliche und gesundheitliche Kosten
durch den teillegalisierten Cannabiskonsum zu beobachten und ihnen
entgegenzuwirken?
Berlin, den 1. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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