Schriftliche Frage 145 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – insbesondere aus der Zusammenarbeit mit den Ländern und der Innenministerkonferenz – hinsic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 145 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – insbesondere aus der Zusammenarbeit mit den Ländern und der Innenministerkonferenz – hinsic…
Frage 145 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – insbesondere aus der Zusammenarbeit mit den Ländern und der Innenministerkonferenz – hinsichtlich etwaiger Veränderungen in der polizeilichen Kontrollpraxis im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis vor, und welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung der Länder bei der Prävention gesundheitlicher Risiken für Minderjährige (bitte ggf. nach Zuständigkeit und Häufigkeit auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 14. November 2025:
Der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes beauftragte Forschungsverbund „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes – EKOCAN“ hat am 29. September 2025 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Dieser ist auf der Internetseite der Projektleitung beim Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf unter www.fdr.uni-hamburg.de/record/17993 verfügbar und enthält unter anderem Ausführungen zu Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz, Strafverfolgung sowie dem Vollzug ordnungsrechtlicher Regelungen. Spätestens bis zum 1. April 2026 soll, unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes, dem BMG ein weiterer Zwischenbericht vorgelegt werden, der auch die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität umfasst. Veränderungen in der polizeilichen Kontrollpraxis im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis und Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Ländern und der Innenministerkonferenz sind Gegenstand dieser laufenden Evaluierung. Suchtprävention und Frühintervention sind grundsätzlich Aufgaben der Länder und Kommunen im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben darf der Bund keine direkte Finanzierung von Suchtpräventions- oder Frühinterventionsmaßnahmen, die auf Länderebene oder kommunaler Ebene durchgeführt werden, übernehmen. Das Konsumcannabisgesetz sieht den Ausbau von ergänzenden Präventionsangeboten des Bundes vor, um den Zielen des Gesetzes, zu einem verbesserten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen, gerecht zu werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat demgemäß als Fachbehörde im Geschäftsbereich des BMG im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes seine cannabisbezogenen Informations-, Präventions- und Beratungsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren deutlich ausgebaut. Eine breite Palette an Cannabispräventionsangeboten für verschiedene Zielgruppen und Settings wurde entwickelt, die von den Ländern und Kommunen vor Ort um- und eingesetzt werden können. Auf der in diesem Zuge etablierten Internetseite des BIÖG (www.infoscannabis.de) können sämtliche Präventions- und Beratungsangebote abgerufen werden.
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