Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD
Text
Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/919
21. Wahlperiode 17.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Lena Gumnior, Dr. Kirsten Kappert-
Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner, Helge
Limburg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis – Ausblick unter der
neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD
In der vergangenen Wahlperiode hat sich im Umgang mit Cannabis –
insbesondere zu Genusszwecken – in Deutschland einiges getan: Seit April 2024
machen sich Erwachsene nicht mehr strafbar, wenn sie Cannabis besitzen. Dabei
sind der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie der gemeinschaftliche
Anbau in lizenzierten und streng regulierten Anbauvereinigungen (auch
bezeichnet als Cannabisklubs) inzwischen möglich. So haben jene Erwachsene, die
regelmäßig konsumieren möchten, endlich die Möglichkeit, straffrei ihr eigenes
Cannabis anzubauen und damit auch sicher zu sein, dass es frei von
Streckmitteln und weiteren gesundheitsschädigenden Beimischungen ist.
Auch beim Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr hat eine Reform der
Regeln, einschließlich der Festlegung eines Grenzwerts, stattgefunden. Es gilt
dabei aber selbstverständlich weiterhin: Wer berauscht ist, darf nicht am
Straßenverkehr teilnehmen.
Menschen, die mit Cannabis unerlaubt handeln oder es weitergeben, machen
sich weiterhin strafbar – insbesondere, wenn Minderjährige die
Empfängerinnen und Empfänger sind.
Gerade für Gelegenheitskonsumentinnen und Gelegenheitskonsumenten ist es
allerdings weiterhin schwer, Cannabis zu konsumieren und sicherzustellen,
dass es auch wirklich aus „guten Quellen“ stammt und keine Beimischungen
darin enthalten sind.
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht den Aufwand des eigenen
Anbaus oder der festen Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung betreiben
möchte, hat nicht die Möglichkeit, legal Cannabis in kontrollierter Qualität zu
beziehen. Es gibt keine Cannabisfachgeschäfte, die legal produziertes Cannabis an
Erwachsene abgeben können.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der im Mai 2025
beschlossen wurde, findet sich zum Thema Cannabispolitik lediglich die Absicht,
dass eine ergebnisoffene Evaluation durchgeführt werden soll.
Dabei enthielt das vom Deutschen Bundestag im März 2024 verabschiedete
Konsumcannabisgesetz (KCanG) bereits die Vorgabe an das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), unabhängige Dritte mit der Durchführung einer
Evaluation zu beauftragen. Spätestens bis 1. April 2028 soll dem
Bundesministerium für Gesundheit ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der
Evaluation vorgelegt werden. Spätestens bis zum 1. April 2026 soll ein
Zwischenbericht vorgelegt werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die
cannabisbezogene Organisierte Kriminalität umfasst. Spätestens bis zum 1. Oktober
2025 soll eine erste Evaluation dazu erfolgen, wie sich das Verbot des
Cannabiskonsums in Gegenwart von Jugendlichen und in der Nähe von Schulen,
Spielplätzen etc. (§ 5 KCanG) im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung die im in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
„Evaluation des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis“ durchführen,
und wenn ja, wann?
2. Wie verhält sich diese vereinbarte Evaluation zu den im KCanG
vorgesehenen Evaluationen?
3. Welche Aspekte, Zahlen und Daten aus welchen Quellen (z. B. interne
Erhebungen, externe Gutachten, wissenschaftliche Studien) werden die
Grundlage der Evaluation bilden?
4. Welche konkreten Kriterien und Indikatoren werden bei der Evaluation
des Cannabisgesetzes (CanG) herangezogen, um die Auswirkungen auf
öffentliche Gesundheit, Jugend- und Verbraucherschutz, die
Strafverfolgungsbehörden und die Justiz sowie den illegalen Markt zu bewerten?
5. Ist bereits festgelegt, welche Institution, Behörde oder welches Gremium
die Evaluation des Cannabisgesetzes durchführen wird, und wenn ja,
welche?
6. Wie und durch wen wird sichergestellt, dass die wissenschaftliche
Evaluation des Cannabisgesetzes unabhängig und ergebnisoffen erfolgt?
7. Inwiefern werden die Länder und Kommunen bei der Durchführung und
Auswertung der Evaluation eingebunden, insbesondere im Hinblick auf
die Strafverfolgung und die Justiz sowie auf die Kontrolle der
Anbauvereinigungen?
8. Inwieweit wird die Evaluierung untersuchen, ob und wie das CanG zu
einer Entlastung der Polizei und Justiz in den Ländern geführt hat, und
wird auch ermittelt, wie viele laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
seit Inkrafttreten des CanG eingestellt wurden und wie viele Personen
nach Inkrafttreten des CanG vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind,
da die zugrunde liegenden Taten nach dem Konsumcannabisgesetz oder
dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind?
9. Inwiefern wird die Evaluation des Cannabisgesetzes die Entwicklung von
Dunkelfeldkriminalität berücksichtigen, und werden entsprechende Daten
hierzu systematisch erhoben?
10. Wie plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft, insbesondere
Betroffenenverbände und Fachorganisationen, in den Evaluationsprozess
einzubinden?
11. Wie plant die Bundesregierung, das Parlament, insbesondere den
Gesundheitsausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
einzubinden?
12. Sind die novellierten Regelungen zum Thema „Cannabis im
Straßenverkehr“, die auf Grundlage der Empfehlungen einer Expertinnen- und
Expertenkommission getroffen wurden, ebenfalls Teil der angedachten
Evaluation, und wenn ja, mit welcher Fragestellung?
13. Liegen der Bundesregierung Anträge für wissenschaftliche
(Modell-)Projekte vor, die sich auf die sogenannte Forschungsklausel in
§ 2 Absatz 4 KCanG beziehen, und wenn ja, wie viele, von welchen
Antragstellerinnen und Antragstellern, und wann wird die Bundesregierung
zu diesen Projekten Entscheidungen treffen?
14. Hat die Bundesregierung Pläne, die Suchtberatungsstellen in den Ländern
und Kommunen in den kommenden Jahren gezielt zu unterstützen, damit
sie ihren Aufgaben in der Beratung und auch der Prävention künftig
gesichert gut nachkommen können, und wenn ja, wie sehen diese Pläne für
bessere und gezieltere Unterstützung konkret aus?
15. Welche Erfahrungen anderer Länder mit der Legalisierung oder
Regulierung von Cannabis werden bei der Evaluation und Weiterentwicklung des
deutschen Cannabisgesetzes berücksichtigt?
Berlin, den 16. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Janosch Dahmen (Kleine Anfrage)
- asked ← Johannes Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Kleine Anfrage)
- asked ← Lena Gumnior (Kleine Anfrage)
- asked ← Linda Heitmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Simone Fischer (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Lena Gumnior
- authored ← Linda Heitmann
- part_of_vorgang → Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD (Kleine Anfrage)